Altersrente für langjährig Versicherte ( 38, 236 SGB VI) Wer mindestens 35 Jahre (langjährig Versicherte) bzw. 45 Jahre (besonders langjährig Versicherte) Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt hat, kann schon vorzeitig Altersrente beziehen. Die Altersgrenze hängt vom Geburtsjahr ab. Langjährig Versicherte Versicherte mit einer Mindestversicherungszeit von 35 Jahren können bereits mit 63 Jahren in Altersrente gehen. Dabei müssen sie jedoch dauerhafte Rentenabzüge in Kauf nehmen. Für jeden Monat, den die Rente früher bezogen wird, wird sie um 0,3 % gekürzt. Geburtsjahr Regelaltersgrenze Kürzung bei Rentenbeginn mit 63 vor 1949 65 Jahre 7,2 % (24 x 0,3 %) Januar 1949 65 Jahre 1 Monat 7,5 % Februar 1949 65 Jahre 2 März - Dezember 1949 65 Jahre 3 7,8 % 8,1 % 1950 65 Jahre 4 1951 65 Jahre 5... 8,4 % 8,7 % 1958 66 Jahre 10,8 % 05.07.2017 Seite 1 von 5
Geburtsjahr Regelaltersgrenze Kürzung bei Rentenbeginn mit 63 1959 66 Jahre 2 1960 66 Jahre 4 1961 66 Jahre 6 1962 66 Jahre 8 1963 66 Jahre 10 11,4 % 12 % 12,6 % 13,2 % 13,8 % ab 1964 67 Jahre 14,4 % Vertrauensschutzregelungen 05.07.2017 Seite 2 von 5
Versicherte, die vor 1955 geboren wurden und vor dem 1.1.2007 mit ihrem Arbeitgeber Altersteilzeitarbeit nach dem Altersteilzeitgesetz vereinbart haben oder Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus bezogen haben, können auch weiterhin mit 65 Jahren ohne Abschläge in Altersrente gehen. Besonders langjährig Versicherte Versicherte, die vor 1953 geboren wurden und mindestens 45 Jahre lang Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt haben, können bereits mit 63 Jahren die volle Altersrente ohne Abschläge beziehen. Für Versicherte, die ab 1953 geboren sind, wird die Altersgrenze für jedes Jahr um 2 angehoben: Geburtsjahr Altersrente mit 1953 63 Jahren 2 n 1954 63 Jahren 4 n 1955 63 Jahren 6 n... 1963 64 Jahren 10 n Wer ab 1964 geboren ist, kann mit 65 Jahren Altersrente beziehen. 05.07.2017 Seite 3 von 5
Tipp Damit Ihnen Ihre Altersrente ab dem frühstmöglichen Zeitpunkt ausgezahlt werden kann, müssen Sie Ihren Antrag spätestens innerhalb von 3 Kalendermonaten nach Erfüllen aller Bezugsvoraussetzungen einreichen. Es empfiehlt sich jedoch, dies bereits einige im Voraus zu tun - möglich ist ein Antrag frühestens 6 vor Rentenbeginn. Hinzuverdienst Bezieher einer vorgezogenen Altersrente haben die Möglichkeit, bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze bis zu 6.300 jährlich anrechnungsfrei hinzuzuverdienen. Darüber hinausgehende Beträge werden zu 40 % auf die Rente angerechnet. Liegen Hinzuverdienst und gekürzte Rente zusammen über dem höchsten Einkommen der letzten 15 Jahre (sog. Hinzuverdienstdeckel) so wird der darüber liegende Betrag zu 100 Prozent auf die verbliebene Teilrente angerechnet. Tipp Informationen zu Flexirente und Hinzuverdienst finden Sie in einer Publikation der Deutschen Rentenversicherung unter: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/allgemein/de/inhalt/5_services/03_broschuere Anlaufstellen und weitere Informationsquellen Individuelle Beratung und genaue Berechnungen für Ihren Einzelfall erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger. Beratungsstellen und ehrenamtliche Versichertenberater vor Ort finden Sie auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung:Beratung vor Ort 05.07.2017 Seite 4 von 5
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