Vorlesung ARBEITSRECHT
Begriff und Wesen des Arbeitsrechts Recht der unselbständigen Erwerbstätigkeit Schutzrecht Änderung des AN-Begriffs Flexibilisierung des AR Sonderprivatrecht & öffentliches Recht
Entwicklung des Arbeitsrechts o Moral and Health Act 1802 o Preußisches Regulativ 1839 o Österreichisches Hofkanzleidekret 1842 (Verbot der Kinderarbeit unter 9 Jahren; 10-Stunden- Tag bis zu 12 Jahren; ansonsten 12-Stunden-Tag) o GewO 1859 o 1862 Einführungsgesetz zum AHGB o Entwurf 1869 zur Novelle der GewO: insofern die Arbeiter eigenberechtigt und selbständig sind, die Vereinbarung des Arbeitsvertrages ganz dem Ermessen der vertragsabschließenden Parteien überlassen bleibe o 1870 Aufhebung des Koalitionsverbotes o Gewerberechtsnovelle 1885 (11-Stunden-Tag, Verbot o der Kinderarbeit, Verbot der Nachtarbeit für o Jugendliche und Frauen) o HandlungsgehilfenG 1910 o 1916 III. Teilnovelle zum ABGB
o nach 1918 Hanusch-Ära (Gesetz über die Kinderarbeit 1918, BRG 1919, Gesetz über den achtstündigen Arbeitstag / 48-Stunden-Woche, ArbeiterurlaubsG 1919, Gesetz über die Errichtung von Einigungsämtern und über kollektive Arbeitsverträge 1920, ArbeiterkammerG 1920, HausgehilfenG 1920, ) o 1921 Angestelltengesetz o 1958 EMRK, Beitritt Österreichs (Verfassungsrang 1964 authentisch klargestellt) o 1969 Ratifizierung der Europäischen Sozialcharta (nicht Art 6) o 1970 AZG o 1974 ArbVG, EFZG o 1976 UrlG o 1977 Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz o 1979 Arbeiter-Abfertigungsgesetz o 1985 ASGG o 1993 AVRAG o 1995 EU-Mitgliedschaft (ab 1.1.1995) o 2009 Charta der Grundrechte der EU o Kodifikation des Arbeitsrechts?
Gliederung des Arbeitsrechts Individualarbeitsrecht Kollektives Arbeitsrecht Arbeitsvertragsrecht: Arbeitspflicht Entgelt Urlaub Arbeitszeit Haftung etc Betriebsverfassung: Organisationsrecht Befugnisse der Belegschaft Rechtstellung der Betriebsratsmitglieder etc ArbeitnehmerInnenschutzrecht: technischer AN-Schutz Verwendungsschutz Arbeitzeitschutz Berufsverfassung: freiwillige und gesetzliche Interessenvertretungen kollektive Rechtsgestaltung sozialer Konflikt
Rechtsquellen des Arbeitsrechts Stufenbau Rechtsquellen im Einzelnen Verhältnis der Rechtsquellen zueinander
Stufenbau der Arbeitsrechtsordnung Europarecht, Verfassungsrecht zwingendes Gesetz Verordnung, Mindestlohntarif, Lehrlingsentschädigung Kollektivvertrag, Satzung Betriebsvereinbarung Individualvereinbarung nachgiebiges Recht Weisungen des Arbeitgebers
Verhältnis der Rechtsquellen zueinander Ausgangssituation / Rechtsqualität zweiseitig zwingendes Recht (Ordnungsprinzip) einseitig zwingendes Recht (Günstigkeitsprinzip) dispositives Recht (uu rechtsquellenspezifisches dispositives Recht) Regelungstechnik (zb 40 AngG, 1164 ABGB) Zulässigkeit von unterschiedlichen Rechtsqualitäten in den Rechtsquellen ( 3 Abs 1 ArbVG, 31 Abs 3 ArbVG etc)
Kollektivvertrag Begriff (allgemein, General-KV isd 18 Abs 4 ArbVG) Funktionen Regelung von Mindestarbeitsbedingungen Schutzfunktion Kartellfunktion Friedensfunktion automatischer Stabilisator Bedeutung für die Rechtsentwicklung Rechtsnatur Fiktionstheorie versus Rechtsnormentheorie verfassungsrechtliche Bedenken? Form, Hinterlegung Schriftlichkeit Hinterlegung beim BMASK Veröffentlichung im Amtsblatt zur Wr. Zeitung Auflegung im Betrieb
KV-Fähigkeit ex lege bzw kraft Zuerkennung durch das BEA gesetzliche Interessenvertretungen Problem: Standeskammern freiwillige Interessenvertretungen (ÖGB, Sozialwirtschaft Österreich etc) Vereine mit maßgebender Bedeutung (zb Rotes Kreuz, Wr. Symphoniker) juristische Personen des öffentlichen Rechts sonstige durch Gesetz eingerichtete Rechtsträger (zb Dachverband der Universitäten, Zentralbetriebsrat des ORF)
Freiwillige Interessenvertretungen Voraussetzungen für KV-Fähigkeit - statutenmäßige Regelung von Arbeitsbedingungen - größerer räumlicher und fachlicher Wirkungsbereich - maßgebende wirtschaftliche Bedeutung hinsichtlich Mitglieder und Tätigkeitsumfang - Gegnerunabhängigkeit Verleihung der KV-Fähigkeit durch BEA Beispiele? ÖGB, Fachgewerkschaften (?), Sozialwirtschaft Österreich BAGS Gelbe Gewerkschaften
Gelbe Gewerkschaften Arbeitnehmerkoalitionen zur Umwandlung des Lohnwesens in der Richtung, dass Arbeit, Kapital und Intelligenz in enger Verknüpfung gleichsam einen einzigen Körper und eine Seele bilden Die Gelben betrachten sich als einzige erfolgreiche Bewegung den verbrecherischen und staatsgefährlichen Treiben der Sozialdemokraten ein Paroli zu bieten und ihre Übermacht auch in Österreich zu brechen. Die Arbeit, ad Nr. 1004 v 12.1.1908, 2.
W. Göhring, Die Gelben Gewerkschaften Österreichs in der Zwischenkriegszeit (1998)
Geltungsbereich von KV räumlich fachlich Industrieverbandsprinzip persönlich leitende Angestellte (?) zeitlich
Kollektivvertragsunterworfenheit Kollektivvertragsangehörigkeit welcher KV gilt? Außenseiterwirkung ( 12 Abs 1 ArbVG) Wechsel des KV?
Vorrang der freiwilligen Berufsvereinigung 6 ArbVG Analogie bei zwei freiwilligen Interessenvertretungen Außenseiterkollision bei Wechsel der Interessenvertretungen
Beendigung von KV klassische Beendigungsformen (Zeitablauf, Kündigung etc) Verlust der KV-Fähigkeit Nachwirkung ( 13 ArbVG)
Kollision von KV I Grundsatz der Tarifeinheit Beispiel Universität Wissenschafterin Sekretärin Elektrikerin Bibliothekarin Chemielaborantin mehrere Betriebe und mehrere KV-Zugehörigkeiten ( 9 Abs 1 ArbVG) ein Betrieb und mehrere KV-Zugehörigkeiten Mischbetrieb ( 9 Abs 3 und 4 ArbVG) 9 Abs 2 ArbVG: organisatorisch und fachlich getrennte Abteilungen
Kollision von KV II AN in unterschiedlichen Betrieben ( 10 ArbVG) Außenseiterkollision - Nachwirkung versus Normwirkung eines neuen KV
KV-freie Betriebsbereiche I Unternehmen A Betrieb B Gewerbe-KV Betrieb C kein KV
KV-freie Betriebsbereiche II Verein Umsatzanteil Studierendenheim 80% Mensa/Gastwirtschaft/Café 15% Wäscherei 5% KV? Grundsatz des sozialen Schutzprinzips
Inhalt des KV schuldrechtlicher und normativer Teil ( 2 ArbVG) Inhaltsnormen (Z 2 leg cit) Normen zu ausgeschiedenen AN (Z 3) Sozialplannormen (Z 4) betriebsverfassungsrechtliche Normen (Z 5) Institutionsnormen (Z 6)
Sonderinhalte des KV Zulassungsnormen Abschlussnormen Ist-Lohn-Klauseln Dynamische Verweisungen Verfallsklauseln