Änderungen im Zahlungsverkehr



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Transkript:

Änderungen im Zahlungsverkehr Der inländische und europäische Euro- Zahlungsverkehr wird durch SEPA vereinheitlicht.

2 SEPA die Zukunft des europäischen Zahlungsverkehrs SEPA die Zukunft des europäischen Zahlungsverkehrs mit einem Format mit marktgerechten Preisen mit festgelegten Fristen / Laufzeiten mit einem einheitlichen Rechtsrahmen mit dem Euro ins Inland und nach Europa mit der HVB als Mitglied der UniCredit Group SEPA (Single Euro Payments Area*) führt zu Veränderungen im nationalen wie auch europäischen Zahlungsverkehr. Betroffen davon sind beispielsweise auf Euro lautende Überweisungen, Daueraufträge und Lastschriften. Welche Vorteile habe ich durch SEPA? grenzüberschreitender Lastschrifteinzug Verkürzung der Ausführungsfristen Rechtssicherheit im Zahlungsverkehr Transparenz bei Kosten und Preisen ein Format mit einheitlichen Standards für inländische und europäische Zahlungen Welche Veränderungen ergeben sich durch SEPA? Durch die neuen SEPA-Produkte werden die nationalen Überweisungen und Lastschriften innerhalb des SEPA- Raums* abgelöst. Vereinheitlichung der Datenformate für inländische und europäische Zahlungen in Euro mit dem für SEPA-Zahlungen verwendeten XML-Format. Kontonummer und Bankleitzahl werden durch IBAN (International Bank Account Number) und BIC (Bank Identifier Code) ersetzt. Dies gilt für den nationalen deutschen Zahlungsverkehr genauso wie für Zahlungen innerhalb des SEPA-Raums. Ihre IBAN und BIC finden Sie bereits heute auf Ihrem Kontoauszug. Jede IBAN in Deutschland besteht aus 22 alphanumerischen Zeichen, beginnend mit der 2-stelligen Länderkennung DE, gefolgt von einer 2-stelligen Prüfziffer sowie Ihrer Bankleitzahl und Kontonummer. Bankleitzahl: 8 Stellen DE: Deutschland DE40700202700012345678 Prüfziffer: 2 Stellen Bankbezeichnung: 4 Stellen (HYVE z. B. HypoVereinsbank) HYVEDEMMXXX Kontonummer: 10 Stellen Länderkennung: DE Prüfziffer: 40 Bankleitzahl: 70020270 Kontonummer: 12345678 Die IBAN lautet: DE40 7002 0270 0012 3456 78 Weitere Informationen zum Aufbau der verschiedenen IBAN- Formate in anderen Ländern finden Sie in unserer IBAN- Broschüre. Der BIC ist der Bank Identifier Code und stellt das Kennzeichen der Empfängerbank dar, damit Ihre Zahlung ankommt. Er setzt sich wie folgt zusammen: Land: 2 Stellen Orts-/Regionangabe: ISO-Code des Landes 2 Stellen (für Deutschland also DE) (z. B. MM für München) Filialbezeichnung: weitere 3 Stellen Damit sind Sie jederzeit in der Lage, einem Zahlungspflichtigen die notwendigen Angaben zur Durchführung einer SEPA- Überweisung mitzuteilen. * SEPA-Staaten und Gebiete: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland (einschl. Alandinseln), Frankreich (einschl. Französisch Guayana, Guadeloupe, Martinique, Réunion, St. Barthelemy, St. Martin, Saint-Pierre, Mayotte, Miquelon), Gibraltar, Griechenland, Irland, Italien, Island, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta,, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal (einschl. Azoren, Madeira),, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien (einschl. Ceuta und Melilla, Kanaren), Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern.

3 Umgekehrt benötigen Sie für die Durchführung einer SEPA- Überweisung bzw. einer SEPA-Lastschrift zwingend IBAN und BIC des Empfängers. Diese sind beim Zahlungsempfänger zu erfragen. Zeitplan Bereits heute stellen wir Ihnen die folgenden SEPA-Produkte zur Verfügung, die Sie schon im Inland nutzen können: SEPA-Überweisung und -Dauerauftrag SEPA-Basislastschrift (SDD-Core) SEPA-Firmenlastschrift (SDD-B2B) Einzugsermächtigung als SEPA-Mandat für Basislastschriften Widerspruchsfrist 8 Wochen nach Belastung Zum 09.07.2012 ändern alle Banken in Deutschland die Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschriften im Einzugsermächtigungsverfahren und die Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-Basislastschriftverfahren. Am 01.02.2014 werden in der Europäischen Union (Euro-Länder) bzw. ab 01.02.2016 für Nicht-Euro-Länder die nationalen Zahlverfahren für Überweisungen und Lastschriften abgelöst. Sie können bereits heute Ihren Zahlungsverkehr am SEPA umstellen und von den Vorteilen profitieren. Überweisung Die SEPA-Überweisung stellt eine standardisierte europaweite Zahlungsform innerhalb des SEPA-Raums dar. Die SEPA-Überweisung ist ausschließlich für Euro-Zahlungen mit gültiger IBAN und BIC innerhalb Deutschlands sowie innerhalb des SEPA-Raums möglich. Lastschrift Die SEPA-Basislastschrift kann im Gegensatz zur SEPA- Firmenlastschrift von allen Kunden mit Zahlungsverkehrskonten, also Verbrauchern und Nichtverbrauchern, für Zahlungen verwendet werden. Das SEPA-Firmenlastschriftverfahren wurde speziell für den Zahlungseinzug zwischen Nichtverbrauchern entwickelt. Nach Einlösung der SEPA-Firmenlastschrift ist eine Rückgabe nicht mehr möglich (die 8-Wochen-Frist für eine Rückforderung durch den Zahler gilt hier nicht). Ebenso wie das SEPA- Basislastschriftverfahren ermöglicht das SEPA-Firmenlastschriftverfahren den Lastschrifteinzug in Euro innerhalb des SEPA-Raums. Das Original des Firmenlastschriftmandats verbleibt beim Zahlungsempfänger; der Zahlungspflichtige muss allerdings seine Bank über die Erteilung des konkreten Mandats informieren. Was muss ich bei SEPA- Basislastschriften und SEPA- Firmenlastschriften beachten? Seit 01.11.2010 müssen grundsätzlich alle Banken in SEPA- Ländern mit Euro-Währung für die SEPA-Basislastschriften erreichbar sein. Ab dem 09.07.2012 stellt eine erteilte Einzugsermächtigung auch ein SEPA-Mandat (für die Basislastschrift) dar; die Einholung eines neuen SEPA-Mandates ist somit nicht zwingend notwendig. Für die SEPA-Firmenlastschrift gibt es zwar noch keine verpflichtende Teilnahme in den SEPA-Ländern, jedoch nutzen immer mehr Firmenkunden die Vorteile des europaweit möglichen Einzugs. Mit der HVB können Sie SEPA-Basis- und SEPA-Firmenlastschriften europaweit einziehen. Die Einzugsermächtigung wird durch das sogenannte Mandat ersetzt. Als Zahlungsempfänger benötigen Sie zukünftig eine Gläubiger-Identifikationsnummer (Gläubiger-ID). Diese müssen Sie auf dem Mandat und bei der elektronischen Einreichung angeben. Der Einzug von Lastschriften muss in Form einer Vorabinformation (Pre-Notification) angekündigt werden. Die Lastschrift ist aufgrund von erweiterten Prüfungen bei erstmaligem Lastschrifteinzug 5 Tage vor Fälligkeit bzw. bei Folgelastschrifteinzug 2 Tage vor Fälligkeit bei der Bank zum Einzug einzureichen. Die Buchungen erfolgen zu dem vom Zahlungsempfänger festgelegten Fälligkeitstermin. Bitte beachten Sie hier unsere Annahmefristen für Ihre Lastschriften. Was ist eine Gläubiger-ID? Die Gläubiger-ID ist eine einheitliche standardisierte Identifikationsnummer, die eine Grundvoraussetzung für den Einzug von Lastschriften darstellt. Ihre Gläubiger-ID muss von hnen online bei der Bundesbank unter https://extranet.bundesbank.de/scp/ beantragt werden.

4 Was ist ein Mandat für SEPA-Lastschriften? Durch das SEPA-Lastschriftmandat wird der Zahlungsempfänger ermächtigt, fällige Zahlungen vom Konto des Zahlungspflichtigen einzuziehen. Gleichzeitig wird auch das Kreditinstitut des Zahlungspflichtigen mit der Einlösung der Lastschrift beauftragt. Die Voraussetzung für den Einzug einer SEPA-Basislastschrift und SEPA-Firmenlastschrift ist ein gültiges Mandat des Zahlungspflichtigen, das fest definierte Bestandteile hat: Das Mandat ist beleghaft zu erteilen. Eine elektronische Mandatserteilung bereiten wir vor. Sie sind als Lastschrifteinreicher (Creditor) verpflichtet, das Mandat aufzubewahren und auf Verlangen vorzuzeigen. Das Mandat kann jederzeit, wie auch beim bisherigen Lastschriftverfahren, durch den Zahlungspflichtigen (Debitor) widerrufen werden. Was ist ein Kombimandat? Das Kombimandat ermöglicht Lastschrifteinzüge zunächst per Einzugsermächtigung auf Basis des Lastschriftabkommens, zukünftig per SEPA-Lastschrift gemäß den Bestimmungen des SEPA CoreDirect DebitScheme Rulebooks des European Payments Council sowie des Abkommens über die SEPA-Inlandslastschrift. Bitte geben Sie auf dem Kombimandat sowohl Ihre Kontonummer / BLZ als auch IBAN / BIC an. Über den Wechsel zur SEPA-Lastschrift muss der Zahler vom Zahlungsempfänger vorab unterrichtet werden. Was muss auf einem Mandat stehen? Name, Adresse und Gläubiger-Identifikationsnummer Angabe, ob das Mandat für wiederkehrende Zahlungen oder eine einmalige Zahlung gegeben wird Name, Adresse, Kontoverbindung und Unterschrift des Zahlungspflichtigen Beispiel Kombimandat als Bestandteil eines Vertrages Muster GmbH, Rosenweg 2, 00000 Irgendwo Gläubiger-Identifikationsnummer DE99zzz05678901234 Mandatsreferenz 543 445 Vertrag Obortinci enisisi. Um nisl do odipisi bla feugue dolore exer sectem zzrit nostin ut il ut verosto odo elenisi bla feu faccumm oloreet ut acipit ilit, conulputat iusc.* Vorname und Name (Kontoinhaber) Straße und Hausnummer Postleitzahl und Ort Datum, Ort und Unterschrift Erteilung einer Einzugsermächtigung und eines SEPA-Lastschrift-Mandats 1. Einzugsermächtigung Ich ermächtige die Muster GmbH widerruflich, die von mir zu entrichtenden Zahlungen bei Fälligkeit durch Lastschrift von meinem Konto einzuziehen. 2. SEPA-Lastschrift-Mandat Ich ermächtige die Muster GmbH, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Muster GmbH auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Kreditinstitut (Name und BIC) IBAN: DE Datum, Ort und Unterschrift Vor dem ersten Einzug einer SEPA-Basislastschrift wird mich die Muster GmbH über den Einzug in dieser Verfahrensart unterrichten. * Platzhalter für individuellen Text Quelle: Beispielformulare für das SEPA-Lastschrift-Mandat und das Kombimandat: Auszug aus Veröffentlichung des ZKA vom 30. Oktober 2009. Was ist eine Mandatsreferenz? Sie definiert in Verbindung mit der Gläubiger-Identifikationsnummer das jeweilige Mandat. Sie umfasst bis zu 35 alphanumerische Stellen. Sie kann im Mandat enthalten sein oder dem Zahler vor dem ersten Einzug bekannt gegeben werden. Die Mandatsreferenz wird vom Zahlungsempfänger individuell vergeben.

5 Was passiert, wenn Sie Ihren Zahlungsverkehr nicht rechtzeitig auf SEPA umgestellt haben? Privatkunden: Ab dem 01.02.2014 ist die Nutzung der SEPA-Verfahren verpflichtend. Ab 01.02.2014 muss für nationale Zahlungen kein BIC mehr angegeben werden. Ab 01.02.2016 entfällt auch für grenzüberschreitende Zahlungen die BIC-Angabe. Heute schon können Sie z. B. im Internetbanking SEPA- Überweisungen vornehmen. Testen Sie es doch mal! Geschäftskunden: Sie können ab dem 01.02.2014 nicht mehr uneingeschränkt am Zahlungsverkehr teilnehmen. Ihre Wettbewerbsfähigkeit könnte leiden. Entsprechende Anpassungen in der Finanzbuchhaltung und bei Ihrem Inlandszahlungsverkehr (z. B. Gehaltszahlungen) sollten Sie bereits heute vornehmen, um die Nachbearbeitung bei der verpflichtenden Einführung von SEPA-Zahlungen so gering wie möglich zu halten. Soll ich bereits heute handeln, um SEPAlastschriftfähig zu sein? Ja, Sie sollten sich bereits heute auf SEPA vorbereiten und Ihre Zahlungsverkehrssysteme sowie Ihre Lastschriften SEPA-fähig machen. Spätestens wenn die SEPA-Lastschrift verpflichtend wird und es keine Inlandslastschrift mehr gibt, ist eine Umstellung erforderlich. Ja, weil je nach System und abhängig von den verwendeten Produkten eine Umstellungszeit von bis zu zwei Jahren berücksichtigt werden muss. Ja, denn dann haben Sie die Möglichkeit, von Kunden in anderen EWR-Ländern zu Inlandskonditionen Lastschriften über Ihr Konto bei der UniCredit Bank AG einzuziehen. Organisatorische Umstellungen, die Sie jetzt angehen sollten Erledigt? Geben Sie auf Ihren Rechnungen schon jetzt IBAN und BIC an; diese finden Sie z. B. auf Ihrem Kontoauszug. Fragen Sie Ihre Zahlungsempfänger/-pflichtigen nach deren IBAN und BIC. Wenn Sie sofort alle Ihre Zahlungen umstellen möchten, dann stehen Ihnen verschiedene Dienstleister zur Verfügung, die die Konvertierung für Sie übernehmen. Verwenden Sie IBAN und BIC ab sofort im Inlandszahlungsverkehr und für Ihre EU-Überweisungen in Euro anstatt Kontonummer und Bankleitzahl. Sofern Sie eine Zahlungsverkehrssoftware der HVB verwenden, können Sie sofort SEPA-Überweisungen tätigen. Verwenden Sie nur noch den neuen SEPA-Überweisungs- und -Zahlscheinvordruck. Detaillierte Informationen dazu erhalten Sie unter http://www.die-deutsche-kreditwirtschaft.de/dk/zahlungsverkehr/konventioneller-zahlungsverkehr/vordrucke.html Prüfen Sie Ihre Zahlungsverkehrssoftware und Finanzbuchhaltung auf SEPA-Fähigkeit und sprechen Sie Ihren Softwarehersteller auf SEPA-Fähigkeit an. Prüfen Sie Ihre EDV-Programme auf SEPA-Fähigkeit und planen Sie frühzeitig die Umstellung in Ihrem Unternehmen. Schließen Sie eine neue Inkassovereinbarung mit der UniCredit Bank AG ab, um bei Ihren Kunden SEPA-Lastschriften einziehen zu können. Hier unterstützt Sie Ihr Betreuer. Beantragen Sie Ihre Gläubiger-ID bei der Bundesbank unter https://extranet.bundesbank.de/scp/. Einholung des Lastschriftmandats Ihrer Kunden bzw. Umstellung auf Kombimandat. Auch hier unterstützt Sie Ihr Berater. Verwenden Sie das SEPA-Datenformat bei Lastschrifteinreichungen. Herausgeber: UniCredit Bank AG, Privatkunden Kleine und mittlere Unternehmen, Sederanger 5, 80538 München; Verantwortlich für den Inhalt: Claudia Adamowski-Kahl Alle Angaben wurden sorgfältig recherchiert und zusammengestellt. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Inhalts übernimmt die UniCredit Bank AG keine Gewähr. Handelsregister: Amtsgericht München HRB 421 48 Vorsitzender des Aufsichtsrates: Federico Ghizzoni Vorstandsmitglieder: Dr. Theodor Weimer (Sprecher des Vorstands), Peter Buschbeck, Jürgen Danzmayr, Lutz Diederichs, Peter Hofbauer, Heinz Laber, Andrea Umberto Varese. Erschienen im April 2012.