Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EG 1. GPSGV
Hintergründe ganz allgemein Verbesserung / Beibehaltung des Sicherheitsniveaus Abbau von Handelshemmnissen. Gewährleistung des freien Warenverkehrs in der EU Wesentliche Richtlinien für Maschinen, Produkte, Niederspannungsrichtline 2006/95/EG, Gültig ab 16. Jan. 2007 Maschinenrichtlinie MRL-2006/42/EG, Gültig ab 29. Juni 2006 Diese MRL muss ab dem 29. Dez. 2009 angewendet werden EMV-Richtlinie 2004/108/EG, Gültig ab 20. Juli 2007 Übergangsfrist für die alte EMV bis 19. Juli 2009 Definition Maschine ATEX-Richtlinie 94/9/EG, vom 23. März 1994 Für Maschinen die ganz oder teilweise in sogenannten Ex-Bereichen stehen, bzw. Betrieben werden Seite 3 Stand 03.2012 Niederspannungsrichtlinie gemäß IEC - 2_Niederspannungsrichtlinie_2006-95-EG
Geltungsbereich Die EU-Niederspannungsrichtlinie gilt für das Inverkehrbringen von elektrischen Betriebsmittlen. Das Inverkehrbringen und der freie Verkehr innerhalb der EU dürfen von keinem Mitgliedstaat der EU behindert werden, solange die Anforderungen der Richtlinie erfüllt sind. Ist das nicht der Fall, so kann das Inverkehrbringen untersagt werden. Auch Rückrufaktionen können von den zuständigen Behörden angeordnet werden. Betroffen sind Betriebsmittel innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen, bei Wechselspannung zw. 50 und 1000 V, bei Gleichspannung zw. 75 und 1500 V. Betroffen sind: elektrische Betriebsmittel Verwendungsfertige Geräte Teile, wie z.b. Glühlampen, Schalter, Dadurch fallen auch komplette Maschinen unter diese Richtlinie Definition Inverkehrbringen Die Spannungsgrenzen beziehen sich auf die max. Eingangs- und Ausgangsspannung, nicht auf die Spannung, die innerhalb der Geräte auftreten kann. Seite 4 Stand 03.2012 Niederspannungsrichtlinie gemäß IEC - 2_Niederspannungsrichtlinie_2006-95-EG
Welche Aspekte müssen berücksichtigt werden Zusammenfassung Zum Schutz vor Gefahren, die von elektrischen Betriebsmitteln ausgehen können, sind technische Maßnahmen vorzusehen, damit bei bestimmungsgemäßer Verwendung und ordnungsgemäßer Unterhaltung: Menschen und Nutztiere angemessen vor den Gefahren einer Verletzung oder anderen Schäden geschützt sind, die durch direkte oder indirekte Berührung verursacht werden können keine Temperaturen, Lichtbogen oder Strahlungen entstehen, aus denen sich Gefahren ergeben können Menschen, Nutztiere und Sachen angemessen vor nicht-elektrischen Gefahren geschützt werden, die erfahrungsgemäß von elektrischen Betriebsmitteln ausgehen die Isolierung den vorgesehenen Beanspruchungen angemessen ist Aspekte der EMV werden von der EMV Richtlinie abdeckt Seite 5 Stand 03.2012 Niederspannungsrichtlinie gemäß IEC - 2_Niederspannungsrichtlinie_2006-95-EG
Gleichzeitige Anwendung verschiedener Richtlinien Die Niederspannungsrichtlinie ist nur eine unter vielen Richtlinien die eingehalten werden muss. Ein Produkt, Gerät, Maschine darf nur dann in Verkehr gebracht werden, wenn alle relevanten Richtlinien eingehalten werden. Sind verschiedene nötige Richtlinien in diversen Punkten unklar, so ist über eine Risikoanalyse (DIN EN ISO 14121-1 (EN 1050)) jene Richtlinie zu ermitteln, die das höchste Risiko abdeckt. Diese ist dann für diesen einzelnen Punkt anzuwenden Maschinen-RL Seite 7 Stand 03.2012 Niederspannungsrichtlinie gemäß IEC - 2_Niederspannungsrichtlinie_2006-95-EG
Wesentliche Schritte zur Einhaltung der Konformität Anwenden der gültigen Normen für das Produkt, die Maschine, Bewerten der Konformität Zusammenstellung der technischen Unterlagen Ausstellen der Konformitätserklärung Aufbringen der CE-Kennzeichnung Aufbewahren der Dokumente Als gültige (anwendbare) Normen können nur jene Normen verwendet werden, die im Amtsblatt der Europäischen Union als Harmonisierte Normen veröffentlicht sind. Wurden keine Normen im Sinne der Richtlinie angewandt, muss der Hersteller in den technischen Unterlagen beschreiben (z.b.: Risikoanalyse), auf welche Weise er die Sicherheitsanforderungen der Richtlinie erfüllt hat. Seite 8 Stand 03.2012 Niederspannungsrichtlinie gemäß IEC - 2_Niederspannungsrichtlinie_2006-95-EG
EU-Konformitätserklärung Mit der EU-Konformitätserklärung bestätigt der Hersteller bzw. sein Bevollmächtigter, dass das in Verkehr gebrachte Gerät alle einschlägigen Sicherheitsanforderungen erfüllt. Die EG-Konformitätserklärung muss beinhalten: Name und Anschrift des Herstellers oder seines in der Gemeinschaft ansässigen Bevollmächtigten Beschreibung der elektrischen Betriebsmittel Bezugnahme auf die harmonisierten Normen ggf. Bezugnahme auf Spezifikationen, die der Konformität zugrunde liegen Identität des vom Hersteller beauftragten Unterzeichners die beiden letzten Ziffern des Jahres, der CE-Kennzeichnung Üblich ist auch die Angabe, ob andere zutreffende EU Richtlinien eingehalten wurden ob dafür geltende Übergangsregelungen in Anspruch genommen wurden. Definition Bevollmächtigter Seite 9 Stand 03.2012 Niederspannungsrichtlinie gemäß IEC - 2_Niederspannungsrichtlinie_2006-95-EG
Beispiel einer Konformitätserklärung Seite 10 Stand 03.2012 Niederspannungsrichtlinie gemäß IEC - 2_Niederspannungsrichtlinie_2006-95-EG
CE-Kennzeichen Anbringen der CE-Kennzeichnung Wird vom Hersteller oder seinem Bevollmächtigten auf dem elektrischen Betriebsmittel oder falls dies nicht möglich ist, auf der Verpackung bzw. der Gebrauchsanleitung oder dem Garantieschein angebracht. Die Mindesthöhe beträgt 5 mm. Die Proportionen der CE-Kennzeichnung müssen exakt eingehalten sein. Die CE-Kennzeichnung gibt an, dass die wesentlichen Anforderungen erfüllt und die Konformitätsbewertungsverfahren durchlaufen sind, die in den entsprechenden EU-Richtlinien festgelegt sind. Es ist verboten, Kennzeichnungen anzubringen, deren Bedeutung oder Gestalt mit der Bedeutung oder Gestalt des CE-Zeichens verwechselt werden kann. Mit dem CE-Zeichen darf keine Werbung verbunden werden! Seite 11 Stand 03.2012 Niederspannungsrichtlinie gemäß IEC - 2_Niederspannungsrichtlinie_2006-95-EG
Quellen (kleine Auswahl) DIN http://www.din.de/cmd?level=tpl-unterrubrik&cmssubrubid=47507&languageid=de Richtlinien und jeweilige Liste der harmonisierten Normen http://ec.europa.eu/enterprise/newapproach/standardization/harmstds/reflist.html Interpretationen der Niederspannungsrichtlinie http://www.baua.de/de/produktsicherheit/produktinformationen/normenverzeichnisse.html VDMA http://www.vdma.org/wps/portal/home/de Behörden zur Einhaltung der CE-Konformität http://icsms.org Seite 12 Stand 03.2012 Niederspannungsrichtlinie gemäß IEC - 2_Niederspannungsrichtlinie_2006-95-EG
Auszüge einige Definitionen Seite 13 Stand 03.2012 Niederspannungsrichtlinie gemäß IEC - 2_Niederspannungsrichtlinie_2006-95-EG
Auszüge Grundlegende Definition Inverkehrbringen Inbetriebnahme Seite 14 Stand 03.2012 Niederspannungsrichtlinie gemäß IEC - 2_Niederspannungsrichtlinie_2006-95-EG
Auszüge Hinweis wo das CE-Zeichen auf Grund der Masch-RL anzubringen ist Seite 15 Stand 03.2012 Niederspannungsrichtlinie gemäß IEC - 2_Niederspannungsrichtlinie_2006-95-EG
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