KOSTEN & FINANZIERUNG. Informationsveranstaltung zur 5. Ausschreibung COMET- Zentren (K1) 13. Oktober 2017

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Transkript:

KOSTEN & FINANZIERUNG Informationsveranstaltung zur 5. Ausschreibung COMET- Zentren (K1) 13. Oktober 2017

INHALT Förderbare Kosten Förderungsansuchen / Kostenplan Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft Sensengasse 1 1090 Wien www.ffg.at 1

Zentrums- & Partnerkosten: Förderbar sind ausschließlich projektnotwendige Kosten. Dem Vorhaben zurechenbare Kosten sind alle Ausgaben bzw. Aufwendungen, die direkt, tatsächlich und zusätzlich (zum herkömmlichen Betriebsaufwand) für die Dauer der geförderten Tätigkeit nachweislich entstanden sind. Kostenleitfaden 2.1 www.ffg.at/recht-finanzen Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft Sensengasse 1 1090 Wien www.ffg.at 2

Zentrumskosten siehe Kostenleitfaden 2.1 + Leitfaden für COMET-Zentren (K1) 5. Ausschreibung Pkt. 5.10 Welche Kosten sind förderbar? Wissenschaftliche & Unternehmenspartnerkosten Kostenleitfaden 2.1 inklusive allgemeinen FAQ (Partnerabrechnungen) www.ffg.at/recht-finanzen Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft Sensengasse 1 1090 Wien www.ffg.at 3

Zentrumskosten 1) Personnel Costs (Centre) 2) Material Costs (Centre) 3) Use of R&D infrastructure (Centre) 4) Other direct costs /income (Centre) Wissenschaftliche Partner Kosten 5) Scientific Partners Costs Unternehmenspartner Kosten 6) Company Partners In-Kind-Costs Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft Sensengasse 1 1090 Wien www.ffg.at 4

Personalkosten von ProjektmitarbeiterInnen mit folgenden Beschäftigungsverhältnissen sind förderbar: angestellte ProjektmitarbeiterInnen freie DienstnehmerInnen Personen im öffentlichen Dienst mitarbeitende GesellschafterInnen Stundensätze Berechnungsbasis: Jahresbruttogehalt letztes Kalenderjahr Sonstige Zahlungen nur wenn gesetzlich, kollektivvertraglich, in Betriebsvereinbarung oder Dienstvertrag rechtsverbindlich geregelt Keine Höchstsätze Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft Sensengasse 1 1090 Wien www.ffg.at 5

Ansatz Jahresstundenteiler: Jahresstundenteiler = max. abrechenbare Projektstunden/Jahr Jahresstundenteiler bei Vollzeitbeschäftigung: 1.720h auch Anwesenheitszeiten möglich bei Teilzeitbeschäftigung aliquote Reduktion Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft Sensengasse 1 1090 Wien www.ffg.at 6

Jahresstundenteiler bei Vollzeitbeschäftigung : 1.720h bei Teilzeitbeschäftigung aliquote Reduktion Beispiel: Vollbeschäftigung lt. KV 38,5 Std., Teilzeit 25 Std. 1720 * 25 38,5 1.117 Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft Sensengasse 1 1090 Wien www.ffg.at 7

Für am Projekt mitarbeitende GesellschafterInnen EinzelunternehmerInnen EigentümerInnen Vereinsfunktionäre lt. Vereinsregister MitarbeiterInnen ausländischer Förderungsnehmer kein Gehaltsnachweis Stundensatz: 40 (max. 68.800,-- / Person / p.a.) Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft Sensengasse 1 1090 Wien www.ffg.at 8

Material Costs (Centre): 2a) Material costs & 2b)Third party services (excl. SP+CP) Kosten für Material des Zentrums, Bedarfsmittel uä, die im Zuge der Forschungstätigkeit unmittelbar entstehen. Zukauf techn. Beratung, usw. Exklusive der Kosten für Scientific & Company Partners Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft Sensengasse 1 1090 Wien www.ffg.at 9

Use of R&D infrastructure (Centre): anteilsmäßige, für die Forschungstätigkeit notwendige Nutzung Ansatz der gesamten Anschaffungskosten im Jahr der Anschaffung und Korrektur der förderbaren Kosten um den Restbuchwert im letzten Jahr Maschinennutzung: Nutzung von in COMET genutzten Maschinen mittels Maschinenstundensatz und Maschinenstunden Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft Sensengasse 1 1090 Wien www.ffg.at 10

Other direct costs (Centre): Miete, Weiterbildung, Diäten, Nächtigungs-, Fahrtkosten, usw. Gemeinkosten des Zentrums: werden auf Gesamtunternehmensebene ermittelt Verteilung mittels Umlage- und Verrechnungssystem COMET verrechnete Gemeinkostenanteil: Bereinigung um nicht förderbare Kosten Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft Sensengasse 1 1090 Wien www.ffg.at 11

VI Scientific Partners Costs Personal- und Einzelkosten (anteilige Anlagennutzung, Sach-, Reise- und Drittkosten), in-kind und Zukauf Company Partners In-Kind Costs Personal- und Einzelkosten (anteilige Anlagennutzung, Sach-, Reise- und Drittkosten) ACHTUNG: Übereinstimmung Kosten 6) Company Partners In- Kind-Costs mit Finanzierung 4b) CP-In-Kind-Contributions (personnel + other costs) Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft Sensengasse 1 1090 Wien www.ffg.at 12

Hinweise für die Planung wissenschaftliche & Unternehmenspartnerkosten: Anlagennutzung: anteilsmäßig, für die Forschungstätigkeit notwendige Nutzung auf Basis Nutzungsdauer lt. Anlagenverzeichnis Berechnung von Maschinenstundensätzen Zusammenfassung größerer Laboreinheiten möglich Sachkosten: Verbrauchsmaterial geringwertige Wirtschaftsgüter Prototyp Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft Sensengasse 1 1090 Wien www.ffg.at 13

Drittkosten: Auftragsforschung technisches/wissenschaftliches Know-how technische/wissenschaftliche Beratung konzerninterne Verrechnung Hinweis: Verrechnungen zwischen ProjektpartnerInnen sind grundsätzlich nicht anerkennbar. keine Gemeinkosten Abgrenzung zu Sachkosten Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft Sensengasse 1 1090 Wien www.ffg.at 14

Reisekosten: entsprechend den geltenden Bestimmungen (KV, DV, BV) Bei den Reisekosten muss ein eindeutiger Projektbezug nachgewiesen werden. Es können nur Kosten von Personen, die am Projekt mitarbeiten, abgerechnet werden. Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft Sensengasse 1 1090 Wien www.ffg.at 15

Gemeinkostenzuschlag: Aufschlag von pauschal 25% auf folgende Kostenkategorien: - Personalkosten - Kosten für Anlagennutzung - Sachkosten - Reisekosten Kein Aufschlag auf Drittkosten Durch den Gemeinkostenzuschlag abgedeckt und daher nicht als Einzelkosten förderbar sind u.a.: - Sekretariat, Controlling, Buchhaltung, Personalverrechnung - Arbeitsplatzausstattung - EDV-Aufwand Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft Sensengasse 1 1090 Wien www.ffg.at 16

Nicht förderbare Kosten lt. Ausschreibungsleitfaden.: Kosten für die Errichtung und laufende Kosten für die Erhaltung der errichteten Gesellschaftsform (z. B. GmbH), z. B. Notariatsakt, Firmenbucheintragung Kosten für den Erwerb von Liegenschaften und unbewegliches Vermögen Bauinvestitionen, Investitionen in Fertigungsmaschinen und Produktionsanlagen Kosten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem geförderten Vorhaben stehen Kosten, die aufgrund EU-rechtlicher Bestimmungen nicht als förderbare Kosten gelten Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft Sensengasse 1 1090 Wien www.ffg.at 17

FÖRDERUNGSANSUCHEN Ausschreibungsleitfaden Kostenleitfaden Version 2.1 Antragsformulare: - Cost Plan FP1 5th Call (Tabellen) - Projectdesciption K1Centre (Erläuterungen zu Kosten) Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft Sensengasse 1 1090 Wien www.ffg.at 18

WICHTIGE PUNKTE Einhaltung der Vorgaben / Richtlinien Kostenzusammensetzung und verteilung detailliert erläutern (Projectdescription K1-Centre - Erläuterungen zu Kosten) Finanzierung: Mindestquoten, Cash - In-Kind-Verhältnis Anerkennungsstichtag für Kosten: Start der Projektlaufzeit lt. Förderungsvertrag Abrechnung erfolgt zu IST-Kosten Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft Sensengasse 1 1090 Wien www.ffg.at 19

DANKE FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT 20