Kündigungsfristen 2018 Inhaltsübersicht 1. Allgemeines 2. Grundkündigungsfrist und verlängerte Kündigungsfristen bei einer Betriebszugehörigkeit bis zu neun n 3. Verlängerte Kündigungsfristen bei einer Betriebszugehörigkeit von zehn bis über zwanzig n 4. Die Sonn- und Feiertagsfallen der 2017/2018 Information 1. Allgemeines Auch wenn eine Kündigung erst im Jahr 2018 wirksam werden soll, ist es - vor allem, wenn längere Kündigungsfristen einzuhalten sind - in vielen Fällen notwendig, die Kündigung bereits im Jahr 2017 zu erklären und zugehen zu lassen. Die zu beachtenden gesetzlichen Grundlagen und die Prinzipien der Fristberechnung sind in den Stichwörtern Kündigungsfristen - Allgemeines ff. dargestellt. Wegen der korrekten Ermittlung von Beendigungs- und Kündigungszeitpunkt wird auf das Stichwort Kündigungsfristen - Berechnung verwiesen. Eine Kündigung will gut vorbereitet sein. Das betrifft nicht nur ihre materielle Rechtfertigung. Der Kündigende muss auch bestimmte Formalien einhalten. Ohne Beachtung dieser Formalien - zu denen auch die richtige Kündigungsfrist gehört - ist seine Kündigung im schlimmsten Fall unwirksam. Bei bloßer Nichtbeachtung der maßgeblichen Kündigungsfrist bleibt die Kündigung - wenn alle übrigen Voraussetzungen erfüllt sind - in der Regel zwar wirksam, greift dann aber erst zum nächst zulässigen Zeitpunkt. Und der kann manchmal einige Monate von dem zunächst ins Auge gefassten Beendigungstermin entfernt sein. Aus den Tabellen in den Gliederungspunkten 2. und 3. ist abzulesen, wann eine Kündigung (noch) im Jahr 2017 oder im Jahr 2018 zugehen muss, um die fristgerechte Beendigung eines Arbeitsverhältnisses im Jahr 2018 herbeizuführen. Darüber hinaus enthalten die Tabellen den vollständigen Kündigungskalender 2018 mit allen gesetzlichen Kündigungsfristen und Beendigungsterminen des s 2018. Da 2018 kein Schaltjahr ist, hat der Februar nur 28 Tage. Von den gesetzlichen Fristen abweichende Kündigungsfristen können in Arbeits- und Tarifverträgen oder in einer Betriebsvereinbarung enthalten sein. Sie sind dann natürlich vorrangig zu beachten (dazu: Kündigungsfristen - arbeitsvertragliche, Kündigungsfristen - gesetzliche und Kündigungsfristen - tarifvertragliche ). 2. Grundkündigungsfrist und verlängerte Kündigungsfristen bei einer Betriebszugehörigkeit bis zu neun n Beschäftigungsdauer: < 2 2 bis 4 5 bis 7 8 und 9 Einzuhaltende Kündigungsfrist: 4 Wochen 1 Monat zum 2 Monate zum 3 Monate zum Ende des Arbeitsverhältnisses am: 15.01.2018 18.12.2017 Zugang der Kündigung spätestens am: 1 2018 aok-business.de - PRO Online, 26.01.2018
31.01.2018 03.01.2018 31.12.2017 30.11.2017 31.10.2017 15.02.2018 18.01.2018 28.02.2018 31.01.2018 31.01.2018 31.12.2017 30.11.2017 15.03.2018 15.02.2018 31.03.2018 03.03.2018 28.02.2018 31.01.2018 31.12.2017 15.04.2018 18.03.2018 30.04.2018 02.04.2018 31.03.2018 28.02.2018 31.01.2018 15.05.2018 17.04.2018 31.05.2018 03.05.2018 30.04.2018 31.03.2018 28.02.2018 15.06.2018 18.05.2018 30.06.2018 02.06.2018 31.05.2018 30.04.2018 31.03.2018 15.07.2018 17.06.2018 31.07.2018 03.07.2018 30.06.2018 31.05.2018 30.04.2018 15.08.2018 18.07.2018 31.08.2018 03.08.2018 31.07.2018 30.06.2018 31.05.2018 15.09.2018 18.08.2018 30.09.2018 02.09.2018 31.08.2018 31.07.2018 30.06.2018 15.10.2018 17.09.2018 31.10.2018 03.10.2018 30.09.2018 31.08.2018 31.07.2018 15.11.2018 18.10.2018 30.11.2018 02.11.2018 31.10.2018 30.09.2018 31.08.2018 15.12.2018 17.11.2018 31.12.2018 03.12.2018 30.11.2018 31.10.2018 30.09.2018 3. Verlängerte Kündigungsfristen bei einer Betriebszugehörigkeit von zehn bis über zwanzig n Beschäftigungsdauer: 2 2018 aok-business.de - PRO Online, 26.01.2018
10 bis 11 12 bis 14 15 bis 19 20 und mehr Einzuhaltende Kündigungsfrist: 4 Monate zum 5 Monate zum 6 Monate zum 7 Monate zum Ende des Arbeitsverhältnisses am: Zugang der Kündigung spätestens am: 31.01.2018 30.09.2017 31.08.2017 31.07.2017 30.06.2017 28.02.2018 31.10.2017 30.09.2017 31.08.2017 31.07.2017 31.03.2018 30.11.2017 31.10.2017 30.09.2017 31.08.2017 30.04.2018 31.12.2017 30.11.2017 31.10.2017 30.09.2017 31.05.2018 31.01.2018 31.12.2017 30.11.2017 31.10.2017 30.06.2018 28.02.2018 31.01.2018 31.12.2017 30.11.2017 31.07.2018 31.03.2018 28.02.2018 31.01.2018 31.12.2017 31.08.2018 30.04.2018 31.03.2018 28.02.2018 31.01.2018 30.09.2018 31.05.2018 30.04.2018 31.03.2018 28.02.2018 31.10.2018 30.06.2018 31.05.2018 30.04.2018 31.03.2018 30.11.2018 31.07.2018 30.06.2018 31.05.2018 30.04.2018 31.12.2018 31.08.2018 31.07.2018 30.06.2018 31.05.2018 4. Die Sonn- und Feiertagsfallen der 2017/2018 Die folgenden Kündigungs- (KT) und Beendigungstermine (BT) sind in den n 2017 und 2018 Sonnund Feiertage : 31.10.2017 (Reformationstag) BT/KT * 31.12.2017 (Sonntag) BT/KT 18.03.2018 (Sonntag) KT 02.04.2018 (Ostermontag) KT 15.04.2018 (Sonntag) BT 31.05.2018 (Fronleichnam) BT/KT 17.06.2018 (Sonntag) KT 15.07.2018 (Sonntag) BT 15.08.2018 (Mariä Himmelfahrt) BT ** 02.09.2018 (Sonntag) KT 30.09.2018 (Sonntag) BT/KT 03.10.2018 (Tag der Deutschen Einheit) KT 31.10.2018 (Reformationstag) BT/KT * 3 2018 aok-business.de - PRO Online, 26.01.2018
* Der Reformationstag ist nur in den Bundesländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ein gesetzlicher Feiertag. Wichtig: 2017 gibt eseine einmalige Ausnahme. In diesem Jahr ist der Reformationstag zum 500. Jubiläum von Luthers Thesenanschlag (31.10.2017) im gesamten Bundesgebiet ein gesetzlicher Feiertag. ** Mariä Himmelfahrt ist nur im Saarland und in den überwiegend katholischen Gegenden Bayerns ein Feiertag. Beendigungstermin (BT) ist der Termin, zu dem ein Arbeitsverhältnis beendet werden kann. Kündigungstermin (KT) ist der Termin, an dem das Arbeitsverhältnis spätestens gekündigt werden - die Kündigung dem Arbeitnehmer also zugegangen sein - muss, damit es am Beendigungstermin aufgelöst wird. Wenn Mitarbeiter die Zeit zwischen einem Wochenende und einem Feiertag oder zwischen einem Feiertag und dem Wochenende gern als Brückentage nutzen, sollte sich ein Arbeitgeber rechtzeitig vergewissern, ob der zu kündigende Mitarbeiter am Tag der beabsichtigten Kündigung auch im Betrieb ist. Sonst passiert es, dass die Kündigung nicht rechtzeitig zugeht, wenn man die Kündigungserklärung am Arbeitsplatz persönlich übergeben will. Damit der rechtzeitige Zugang der Kündigungserklärung gewährleistet ist, wird dringend empfohlen, die Kündigung bereits einige Tage vor dem jeweiligen Sonn- oder Feiertag auszusprechen. Der zu kündigende Arbeitnehmer muss von der Kündigung Kenntnis bekommen (können), sonst geht sie nicht zu. Es kommt daher nicht auf das Datum des Kündigungsschreibens, sondern auf dessen rechtzeitigen Zugang beim Arbeitnehmer an. Beispiele: (1) Arbeitgeber A möchte sich zum 31.10.2018 von Mitarbeiterin M1 trennen. Die maßgebliche Kündigungsfrist für M1 beträgt vier Wochen zum. Kalendermäßig würde es ausreichen, wenn A die Kündigung erst am Mittwoch, den 03.10.2018, aussprechen würde. Nun ist der 03.10.2018 allerdings ein Feiertag, der Tag der Deutschen Einheit. A kann nicht erwarten, dass seine Kündigung der M1 an diesem Tag zugeht. Hier ist es sinnvoll, dass A die Kündigung so rechtzeitig ausspricht, dass M1 das Kündigungsschreiben bereits vor dem 03.10.2018 in der Hand hat. Am besten wäre es, ihr die schriftliche Kündigungserklärung spätestens am 02.10.2018 gegen Empfangsbestätigung in die Hand zu drücken. Trägt das Kündigungsschreiben nur das Datum "02.10.2018" und geht es erst nach dem Einheitstag zu, reicht das nicht. In diesem Fall würde die Kündigung mit Zugang 04.10.2018 das Arbeitsverhältnis erst zum 30.11.2018 beenden. (2) Arbeitgeber A möchte einer Kollegin von M1, der Mitarbeiterin M2, ebenfalls zum 31.10.2018 kündigen. Die maßgebliche Kündigungsfrist beträgt wegen der langen Betriebszugehörigkeit 5 Monate zum. Der letzte Tag für die Kündigung ist somit der 31.05.2018, Fronleichnam. Schreibt A die Kündigung am Dienstag (29.05.2018) oder Mittwoch (30.05.2018) und bringt er sie erst dann zur Post, kann er sicher sein, dass M2 die Kündigung nicht mehr rechtzeitig am 31.05.2018 bekommt. M2 wird ihre Kündigung wegen des Feiertags voraussichtlich erst am 01.06.2018 (oder noch später) erhalten. Ein Zugang am 01.06.2018 oder danach reicht für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum 31.10.2018 mit 5-monatiger Kündigungsfrist aber nicht mehr. Die Kündigung des A würde das Arbeitsverhältnis von M2 dann erst mit dem 30.11.2018 enden lassen - und A müsste ihr für einen ganzen Monat die Vergütung weiter zahlen. Wer das Kündigungsschreiben an einem Sonn- oder Feiertag einfach nur in den Briefkasten des Arbeitnehmers einwirft, kann nicht damit rechnen, dass dieses Schreiben noch an diesem Sonn- oder Feiertag als zugegangen gilt. Unter gewöhnlichen Umständen ist nicht damit zu rechnen, dass ein Arbeitnehmer an einem Sonn- oder Feiertag in seinen Briefkasten guckt. An diesen Tagen werden in der Regel weder durch die Deutsche Post AG noch durch andere Brief-Dienstleister Sendungen zugestellt. 4 2018 aok-business.de - PRO Online, 26.01.2018
Eine Kündigung, die nicht rechtzeitig zugeht, bleibt in der Regel zwar als Kündigung wirksam - nur eben nicht zum gewollten Termin. Die Kündigungsfrist wird in diesen Fällen bis zum nächst zulässigen Kündigungstermin verlängert. Und das bedeutet für den Arbeitgeber: Bis dahin schuldet er seinem Mitarbeiter weiterhin das vereinbarte Arbeitsentgelt. Selbstverständlich muss der Mitarbeiter seine Arbeit bis zum Auslauf der richtigen Kündigungsfrist fortsetzen. Nur: In der Regel ist seine Motivation in der "Restlaufzeit" auf dem Nullpunkt und dem Arbeitgeber fehlt oft das nötige Vertrauen, ihn wieder arbeiten zu lassen. Für ihn empfiehlt sich dann eine Freistellung, die natürlich auch unter Fortzahlung der Bezüge erfolgen muss. Und dann gibt es noch Arbeitnehmer, die sich schlicht in die Arbeitsunfähigkeit flüchten und sich auf diese Weise davor drücken, das Arbeitsverhältnis ordentlich zu beenden. Das alles zeigt, dass die Einhaltung der richtigen Kündigungsfrist wirklich wichtig ist. Da lohnt es sich manchmal auch, eine lange Fahrt zu einem Kündigungsempfänger zu unternehmen, der nicht am Betriebssitz wohnt, um ihm das Kündigungsschreiben persönlich zu übergeben oder in seinen Hausbriefkasten zu stecken. Die maßgebliche Kündigungsfrist kann sich durch Auslegung der Kündigungserklärung ergeben. Auch wenn eine Kündigung zum falschen Termin in der Regel in eine Kündigung zum nächst zulässigen Termin umgedeutet werden kann: Die Umdeutung setzt nach 140 BGB ein nichtiges Rechtsgeschäft voraus. Bei einer Kündigung mit zu kurzer Frist kommt daher eine Umdeutung nur in Betracht, "wenn der Arbeitnehmer die fehlerhafte Kündigungsfrist mit der fristgebundenen Klage nach 4 Satz 1 KSchG angegriffen hat und nicht die Fiktionswirkung des 7 KSchG eingetreten ist" ( BAG, 01.09.2010-5 AZR 700/09 ). 5 2018 aok-business.de - PRO Online, 26.01.2018