Exposé Aneignungsrecht mit Eigentumsübertragung an einem Grundstück in 91788 Pappenheim, Nähe Schlossberg Luftbild Immobilien Freistaat Bayern Regionalvertretung Mittelfranken Kobergerstr. 62 90408 Nürnberg Allg. E-Mail: poststelle.n@immobilien.bayern.de www.immobilien.bayern.de
Blick Richtung Süden Blick Richtung Norden Kurzbeschreibung Verkaufsgegenstand Objektart: Fl. Nr. 183/1 Verkaufsfläche: ca. 38 m² Lage: Derzeitige Nutzung: Grundstück in Pappenheim Aneignungsrecht mit Eigentumsübertragung Nähe Schlossberg 91788 Pappenheim Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen Regierungsbezirk Mittelfranken keine Nutzung Verkauft wird das Aneignungsrecht mit Eigentumsübertragung an dem herrenlosen Grundstück Fl. Nr. 183/1 der Gemarkung Pappenheim. Weitere Informationen zum Verkaufsgegenstand entnehmen Sie bitte den nachstehenden Ausführungen. Detailinformationen Verkaufsgegenstand Der Freistaat Bayern veräußert sein Aneignungsrecht an dem herrenlosen Grundstück Fl. Nr. 183/1 der Gemarkung Pappenheim. Wird das Eigentum an einem Grundstück gem. 928 Abs. 1 BGB aufgegeben, besteht für den Fiskus des Bundeslandes, in dessen Gebiet das Grundstück liegt, das Recht, sich das herrenlose Grundstück anzueignen ( 928 Abs. 2 BGB). Der Freistaat Bayern wird dieses Recht nicht ausüben und veräußert somit sein Aneignungsrecht an diesem Grundstück. Das Recht wird mit gleichzeitiger Eigentumsübertragung veräußert. Exposé - Seite 2 von 7
Standort Pappenheim ist eine Stadt im mittelfränkischen Landkreis Weißenburg- Gunzenhausen. Die Stadt liegt mitten im Naturpark Altmühltal, südlich des Neuen Fränkischen Seenlandes. Pappenheim liegt rund 70 Kilometer südlich von Nürnberg. Verkehrsanbindung Mit dem PKW: Pappenheim liegt verkehrsgünstig an der Staatsstraße 2230. Die Bundesstraße B2 von Nürnberg über Roth nach Augsburg verläuft etwa vier Kilometer westlich und ist teilweise zweispurig ausgebaut. Mit Bus und Bahn: Der öffentliche Personennahverkehr wird durch den Verkehrsverbund Großraum Nürnberg (VGN) abgedeckt. In Pappenheim erhält man Anschluss an die Regionalbahnlinie 62, Treuchtlingen - Pappenheim Solnhofen. Eine Anbindung an den Regionalbus erhält man über die Buslinien: 698.2 Bieswang / Solnhofen - Pappenheim - Treuchtlingen und 698.1 Bieswang - Pappenheim - Weißenburg. Erschließung nicht erschlossen Nach Auskunft der Stadt Pappenheim sind keine Erschließungsbeiträge offen. Grund- und Bodenbeschreibung Das Flurstück ist sehr schmal und verwinkelt zugeschnitten. Es besteht hauptsächlich aus einer teilweise mit Mauerwerk befestigten Felswand. Oberhalb dieser Felswand schließt ein Nachbargrundstück an. Dieses ist mit einem Wohngebäude einschließlich Mauer als Grundstücksbegrenzung bebaut. Das zum Verkauf stehende Grundstück ist nicht eingefriedet. Bau- und Planungsrecht - Das Flurstück 183/1 der Gemarkung Pappenheim ist im Flächennutzungsplan der Stadt Pappenheim als gemischte Baufläche ausgewiesen. Es liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans. - Das Grundstück liegt im Sanierungsgebiet der Stadt Pappenheim. - Für das Grundstück liegt keine Erhaltungssatzung, Baumschutzsatzung oder Veränderungssperre vor. - Es sind keine Abstandsflächenübernahmen bekannt. Exposé - Seite 3 von 7
Grundbuchstand Amtsgericht: Weißenburg i. Bayern Grundbuch von: Pappenheim, Band: 38, Blatt: 1436 Flurstück-Nr.: 183/1 FlSt.-Größe: 38 m² Objektart: Gemarkung: Abteilung II: Abteilung III: Lage FlSt.: Naturschutz: Altlasten: Bodendenkmal: Ensemble: Grundstück, Ödland Pappenheim Die Sanierung wird durchgeführt (Sanierungsgebiet) keine Eintragungen Nähe Schlossberg liegt im Naturpark Altmühltal keine bekannt ja, eingetragen in der Denkmalliste des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege Denkmalnummer: D-5-7031-0002 Denkmalnummer: D-5-7031-0008 Aktennummer: E-5-77-158-1 Wichtige Informationen: Es handelt sich um ein herrenloses Grundstück. Der Freistaat Bayern veräußert lediglich sein Aneignungsrecht einschließlich Eigentumsübertragung an diesem Grundstück, nicht jedoch das Grundstück selbst. Der Veräußerer kann daher nur bedingt Auskünfte zum Grundstück erteilen. Das Grundstück wird verkauft wie es steht und liegt, das heißt für Zustand und Nutzbarkeit wird keine Gewähr übernommen. Die Einholung von erforderlichen Genehmigungen für wie auch immer geartete Nutzungen des Kaufgegenstandes ist alleinige Sache des Erwerbers. Der Verkäufer haftet nicht für Sach- oder Rechtsmängel jeglicher Art und übernimmt keine Haftung für schädliche Bodenveränderungen i. S. des 2 Abs. 3 BBodSchG und/oder Altlasten im Sinne des 2 Abs. 5 BBodSchG auf dem Vertragsgrundstück. Solche sind dem Verkäufer jedoch nicht bekannt. Sämtliche mit der Kaufvertragsurkunde und ihrem Vollzug zusammenhängenden Kosten, Gebühren, Auslagen und die anfallenden Steuern trägt der Käufer. Der Verkäufer weist darauf hin, dass voraussichtlich nicht unerhebliche Aufwendungen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht auf den Eigentümer zukommen können. Konkrete Angaben (Kosten etc.) kann der Verkäufer nicht tätigen. Exposé - Seite 4 von 7
Kaufpreisvorstellung: Veräußerung gegen Höchstgebot Schriftliche Angebote werden bis zum 26.01.2018 erbeten. Eine Objektbesichtigung kann gerne nach telefonischer Vereinbarung erfolgen. Eine selbstständige Besichtigung ist ebenfalls möglich, jedoch auf alleinige Gefahr. Eine Haftung für bei der Besichtigung erlangte Schäden wird seitens des Freistaates Bayern abgelehnt. Ansprechpartner: Immobilien Freistaat Bayern Regionalvertretung Mittelfranken Kobergerstr. 62 90408 Nürnberg Allg. E-Mail: poststelle.n@immobilien.bayern.de Frau Anja Hoffmann Tel: +49 (911) 760801 35 Fax: +49 (911) 760801 50 E-Mail: Anja.Hoffmann@immobilien.bayern.de Exposé - Seite 5 von 7
Allgemeine Informationen der Immobilien Freistaat Bayern Bitte geben Sie ein beziffertes schriftliches Angebot ohne Zusätze und Bedingungen ab. Hierfür kann auch das beigefügte Muster eines Kaufpreisgebotes verwendet werden. Juristische Personen werden gebeten, ihrem Kaufpreisgebot einen aktuellen und vollständigen Registerauszug beizufügen. Ihr Kaufpreisangebot richten Sie bitte, wenn möglich, in einem Ihrem Anschreiben gesondert beigefügten verschlossenen Umschlag, welcher namentlich mit dem Ausschreibungsobjekt - hier Aneignungsrecht an dem Grundstück beschriftet ist, innerhalb der Ausschreibungsfrist an: Immobilien Freistaat Bayern Regionalvertretung Mittelfranken Kobergerstr. 62 90408 Nürnberg Die Immobilien Freistaat Bayern behält sich die Entscheidung vor, ob, wann, an wen und zu welchen Bedingungen die Liegenschaft verkauft wird. Der Immobilien Freistaat Bayern bleibt es unbenommen, mit den Bewerbern nachzuverhandeln, der Immobilien Freistaat Bayern steht es frei, auf eine Bereitschaft zur Gebotserhöhung einzugehen und kann von einer Berücksichtigung bei Nachverhandlungen absehen. Weiterhin behält sich die Immobilien Freistaat Bayern vor, auch nicht frist- und formgerechte Angebote zu berücksichtigen oder die Ausschreibung zurückzunehmen. Es handelt sich um eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe bezifferter Kaufangebote. Hieraus, insbesondere aus der Nichtberücksichtigung von Angeboten, können keinerlei Ansprüche gegen die Immobilien Freistaat Bayern abgeleitet werden. Die Übereinstimmung der Maße in den Plänen wurde nicht geprüft. Alle Angaben, auch Zahlen- und Größenangaben in diesem Exposé sind unverbindlich. Maßgebend ist lediglich der abzuschließende Kaufvertrag. Das Grundstück wird verkauft wie es liegt und steht (Beschaffenheitsvereinbarung). Alle mit der Angebotsabgabe und dem Erwerb verbundenen Kosten (etwa Notar- und Grundbuchkosten, Gebühren, Steuern, Beteiligung von Grundstückssachverständigen sowie sonstige Abgaben) trägt der Käufer. Die Veräußerung der Liegenschaft erfolgt direkt durch den Freistaat Bayern ohne Einschaltung eines Maklers. Insbesondere stellt die Versendung des Exposés keinen Maklerauftrag dar. Sollte der Verkauf aufgrund der Eigeninitiative eines Maklers erfolgen, ist seitens des Freistaats Bayern als Verkäufer daher keine Maklerprovision zu entrichten. Im Falle eines Verkaufs werden keine Auskünfte über den Erwerber erteilt. Vom Verkäufer wird keine Gewähr übernommen, dass der Verkaufsgegenstand für den geplanten Verwendungszweck des Käufers geeignet ist. Objektbezogene Versicherungen (z. B. Brand- oder Haftpflichtversicherungen) sind ggf. vom Erwerber abzuschließen. Mit Abgabe eines Angebotes erklären Sie, mit dem Inhalt dieser Allgemeinen Information ausdrücklich einverstanden zu sein. Bitte geben Sie an, ob die Finanzierung des Kaufpreises sichergestellt ist (evtl. Vorlage einer Finanzierungsbestätigung). Exposé - Seite 6 von 7
Anlagen: Anlage - Kaufpreisangebot Anlage Luftbild Anlage Lageplan Anlage Flurkarte Anlage Bildergalerie Exposé - Seite 7 von 7
Anlage - Kaufpreisangebot Immobilien Freistaat Bayern Regionalvertretung Mittelfranken Kobergerstr. 62 90408 Nürnberg Kaufpreisgebot für die Liegenschaft des Freistaates Bayern: Aneignungsrecht an dem Grundstück Fl. Nr. 183/1 in Pappenheim, Nähe Schlossberg Mein / Unser Kaufpreisangebot für die vorstehende Liegenschaft beträgt: EUR (in Worten: Euro) Ich / Wir bestätige/n hiermit, von den mir/uns vorliegenden Allgemeinen Informationen der Immobilien Freistaat Bayern Kenntnis genommen zu haben und mit den dort getroffenen Festlegungen einverstanden zu sein. Die Finanzierung des Kaufpreises ist sichergestellt. Mir /uns ist bekannt, dass ggf. ein Nachgebotsverfahren unter den Bestbietern durchgeführt werden kann, jedoch kein Anspruch auf eine Aufforderung zur Abgabe eines Nachgebotes besteht. Name, Vorname, ggf. Firma Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Wohnort) Telefonnummer, E-Mail-Adresse Ort, Datum Unterschrift ggf. weitere Unterschrift
Anlage Luftbild Anlage Lageplan
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