BESCHLUSSVORLAGE. Der Bestand- und Ressourcenplan sowie der zeichnerische Teil des Masterplans sind als Anlagen 1 und 2 beigefügt.

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Transkript:

BESCHLUSSVORLAGE - ÖFFENTLICH - 24/2017 Gemeinderat Sitzung am 20.03.2017 öffentlich 3. Top Aktenzeichen: 562.21 Fachbereich: Geschäftsstelle Gemeinderat Bearbeitet von: Karsten Mußler Umbau des Tennenplatzes im Sportzentrum beim Cuppamare in einen Kunstrasenplatz - Vorstellung der Ausschreibungsgrundlagen und Zustimmung zur Ausschreibung der Maßnahme I. Sachverhalt 1. Historie Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 20. Oktober 2014 die Masterplanung zur Neugestaltung des Sportzentrums beim Cuppamare beschlossen. Die Masterplanung für das Sportzentrum wurde im Zeitraum Februar bis Juli 2014 von der Arbeitsgruppe Sportstättenplanung, in der neben den Vertretern des Gemeinderats und der Verwaltung auch die Sportvereine sowie Bürger aus Kuppenheim und Oberndorf vertreten waren, mit Unterstützung des Instituts für Kooperative Planung und Sportentwicklung, Stuttgart, und dem Büro Conceptplan4, Herr Lehmann, entwickelt. Der Bestand- und Ressourcenplan sowie der zeichnerische Teil des Masterplans sind als Anlagen 1 und 2 beigefügt. Bereits im Oktober 2014 wurde aufgezeigt, dass die Neugestaltung des Sportzentrums nur in mehreren Schritten unter Beachtung der Notwendigkeit der Maßnahmen und Beachtung einer soliden Finanzierung umgesetzt werden kann. Mit dem Umbau des Tennenplatzes in einen Kunstrasenplatz steht nun die Realisierung des ersten Umsetzungsschritts an. Zu welchem Zeitpunkt die weiteren Abschnitte folgen, ist derzeit noch nicht abschätzbar. Vordringliches kurzfristiges Ziel ist es, vor allem den Mannschaften des SV08 einen ganzjährig bespielbaren Trainingsplatz zur Verfügung zu stellen. Beschlussvorlage 24/2017 vom 07.03.2017 Seite 1 von 6

2. Finanzierung und Zuschüsse Der Haushalt 2016 stellt insgesamt 380.000 für die Maßnahme bereit. Dieses Budget steht noch in voller Höhe zur Verfügung und soll als Haushaltsrest in das Jahr 2017 übertragen werden. Im Rahmen der Sportstättenförderung und aus Mitteln des Ausgleichsstocks wurden Zuschüsse beantragt. Nach einem vergeblichen Anlauf im Jahr 2015 war der Antrag zur Bewilligung von Fördermittel im Rahmen der Sportstättenförderung im Jahr 2016 erfolgreich. Das Land hat insgesamt 79.500 für die Maßnahme bewilligt. Leider wurde der Ausgleichsstockantrag 2016 nicht bewilligt. Damit fehlen gegenüber dem Anschlag im Haushaltsplan 2016 insgesamt 60.000 Fördermittel. Ein erneuter Antrag für Mittel aus dem Ausgleichsstock wurde Anfang 2017 auf den Weg gebracht. Eine Entscheidung hierüber fällt jedoch erst im Juli 2017. Aufgrund der Dringlichkeit der Maßnahme hat der Gemeinderat einen frühzeitigen Baubeginn befürwortet. 3. Beschreibung der geplanten Maßnahme a. Platzgröße Die Masterplanung für das Sportzentrum sieht vor, in einem ersten Bauabschnitt den bestehenden Tennenplatz in einen Kunstrasenplatz umzubauen. Der bestehende Tennenplatz hat eine Bruttogröße (einschließlich Sicherheitszonen) von ca. 95,0 m x 62,0 m. Die reine Spielfeldgröße beträgt damit 90,0 m x 59,0 m. Auf Grundlage dieser Spielfeldgröße beläuft sich die Kostenschätzung auf rd. 317.000. Hinzu kommen die Planungs- und Vermessungsleistungen. Die Vertreter des SV08 haben im Vorfeld der Planungen für den Kunstrasenplatz gefordert, den neuen Platz auf eine Größe von 105,0 m x 68,0 m zu vergrößern. Zur Prüfung, ob dies überhaupt umsetzbar ist, wurde die Fläche vermessen. Als Ergebnis der Vermessung wurde festgestellt, dass bei einer Realisierung dieser Platzgröße sowohl in die angrenzende Großaustraße, als auch in den bestehenden Lärmschutzwall in erheblichem Umfang eingegriffen werden müsste. Des Weiteren müssten der Ballfangzaun und die Fluchtlichtanlage zu großen Teilen versetzt werden. Dies hätte erhebliche, aus Sicht der Verwaltung nicht vertretbare, finanzielle Konsequenzen. Bei einem Vorort-Termin hat sich die Verwaltung mit den Vertretern des SV08 - unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch den Gemeinderat - darauf verständigt, den bestehenden Platz lediglich auf die wirtschaftlich vertretbare Größe zu verändern. Sowohl die westliche Begrenzung (Richtung Rasenspielfeld) als auch die Begrenzung Richtung Süden (Lärmschutzwall) sollen unverändert bleiben. Vor einer Ausdehnung in westlicher Richtung Beschlussvorlage 24/2017 vom 07.03.2017 Seite 2 von 6

muss dringend abgeraten werden, da sonst die weitere Entwicklung des gesamten Sportzentrums beeinträchtigt wird. In östlicher Richtung könnte das Spielfeld um 1,0 m verbreitert werden. Eine weitere Verbreiterung scheidet aus, da zwischen neuem Spielfeldrand und Flutlichtmast nicht mehr genügend Sicherheitsabstand bestünde und somit die vorhandenen Flutlichtscheinwerfer kostenintensiv versetzt werden müssten. In nördlicher Richtung könnte ohne größeren Aufwand das Spielfeld um 3,0 m verlängert werden. Die bestehende Zufahrt wäre damit nicht beeinträchtigt. Damit ergäbe sich eine Vergrößerung des Bruttospielfeldes auf 98,0 m x 63,0 m. Dies entspräche einer Vergrößerung von insgesamt 284 qm. Der Verwaltung liegt eine Bestätigung des Bezirksvorsitzenden des Südbadischen Fußballverbandes vor, wonach die Breite eines Großspielfeldes mindestens 45,0 m bis maximal 90,0 m und die Länge mindestens 90,0 m bis maximal 120,0 m betragen dürfen. Demnach wären Verbandsspiele sowohl auf der bisherigen Platzgröße als auch auf der vergrößerten Platzgröße zulässig. Zusätzlich wurden vorhandene Spielfeldgrößen in der Umgebung erhoben: - Kappelrodeck: 95,0 m 68,0 m - FC Gernsbach: 95,0 m x 64,0 m - Schulzentrum West Baden-Baden 92,0 m x 62,0 m - Aumattstadion 100,0 m x 67,5 m Die Erhebung zeigt auf, dass sowohl die bisherige, als auch die vergrößerte Spielfeldgröße durchaus vertretbar wären. Durch die Vergrößerung der Spielfeldfläche ergeben sich gegenüber der ursprünglichen Planung Mehrkosten von rd. 47.000. Vorgeschlagen wird, die Brutto-Spielfeldgröße auf die vertretbaren Ausmaße von 98,0 m x 63,0 m festzulegen. b. Oberfläche Kunstrasen In Abstimmung mit dem SV08 wird vorgeschlagen den Sportplatzausbau als Kunststoffrasensystem mit EPDM-Einstreugranulat (Ethylen-Propylen-Dien-Monomer-Kautschuk) zu verwenden. Das EPDM-Einstreugranulat ist extrem strapazierfähig und hat sich bei zahlreichen Kunstrasenplätzen auch in der Region sehr bewährt. EPDM besitzt eine gute Elastizität und weist eine besondere Resistenz gegen widrige Wetterbedingungen auf. Im Gegensatz zu den sogenannten SBR-Granulaten, die zwar kostengünstiger sind, jedoch aus recycelten Altreifen bestehen, wird das EPDM-Granulat eigens für die Anforderungen eines Kunstrasenplatzes neu Beschlussvorlage 24/2017 vom 07.03.2017 Seite 3 von 6

hergestellt. Da mit EPDM-Granulat jegliche Farbeinstellungen möglich sind, sollten auf dem Spielfeld bereits die Kleinfeldmarkierungen und auch eine 300 m-rundbahn farblich aufgebracht werden. c. Bewässerung Bei der Detailuntersuchung hat sich herausgestellt, dass Teile der vorhandenen Bewässerungsanlage defekt sind und erneuert werden müssen. Da eine Bewässerungsanlage für die Bespielbarkeit des Platzes unabdingbar ist, entstehen gegenüber der ursprünglichen Planung zusätzliche Kosten in Höhe von rd. 4.000 4. Zusammenfassung Unter Berücksichtigung der Ziffern 3 a (Vergrößerung Spielfeld) und 3 c (Bewässerung) ergeben sich Mehrkosten für den Bau des Kunstrasenplatzes in Höhe von rd. 51.000. Daneben fehlen Einnahmen (Zuschuss Ausgleichsstock) in Höhe von 60.000. Der Eigenanteil der Stadt erhöht sich von 240.500 auf 351.500. 5. Eigenleistungen des SV08 Aufgrund der nun deutlich höheren finanziellen Belastung der Stadt in Höhe von rd. 111.000 hat sich der SV08 verbindlich bereit erklärt, Eigenleistungen in einem Gegenwert von rd. 30.000 zu übernehmen. Dies betrifft vor allem das Entfernen der Tore und Eckfahnen sowie den Rückbau und die Wiederherstellung der umlaufenden Barriere auf der Nord- und Ost-Seite des Sportplatzes. Weiterhin soll durch den SV08 der bestehende gepflasterte Fußweg ausgebaut und später wiederhergestellt werden. Bei einem Umbau lediglich in der ursprünglichen Spielfeldgröße betragen die möglichen Eigenleistungen des SV08 Kuppenheim rund 15.000. Die Eigenleistungen wurden auf Grundlage aktueller Preise kalkuliert. Die entsprechenden Leistungen würden nicht ausgeschrieben. 6. Folgekosten Für die spätere Pflege des Kunstrasenplatzes fallen jährlich gemäß der vorliegenden Kostenberechnung rund 10.000 Folgekosten an. Die Pflege umfasst das Säubern und Egalisieren mit einem Kunstrasenpflegegerät in 30 Durchgängen pro Jahr sowie das Beseitigen von Bewuchs und Unkraut. Im Weiteren ist am Ende der Pflegemaßnahmen das Nachstreuen von Gummigranulat in stark strapazierten Bereichen wie Anstoßpunkt, Elf-Meter-Punkt und Torraum erforderlich. Der SV08 wäre bereit, diese Leistungen als Eigenleistungen zu übernehmen. Für die Pflege wird jedoch ein Kunstrasenpflegegerät benötigt. Es wird daher vorgeschlagen, die nicht durch Beschlussvorlage 24/2017 vom 07.03.2017 Seite 4 von 6

Zuschüsse Anschaffungskosten für dieses Gerät (5.000 abzgl. 30 % Zuschuss) mit 50 % durch die Stadt zu bezuschussen. Auf 10 Jahre hochgerechnet würde durch diese Eigenleistung des SV08 die Stadt um rd. 100.000 entlastet werden. 7. Antrag des Turnvereins Kuppenheim Der Turnverein Kuppenheim hat mit Schreiben vom 28.02.2017 (vgl. Anlage 3) beantragt, vor der Realisierung des Rasenplatzes mit Tribünen die Planung nochmals hinsichtlich einer 400m-Tartan- Rundbahn zu prüfen und auch die Belange der Leichtathletik zu berücksichtigen. Unabhängig von der Tatsache, dass der TV Kuppenheim bereits dem Masterplan zugestimmt hat, muss aus Sicht der Verwaltung derzeit nicht über die weiteren noch in ferner Zukunft liegenden Bauabschnitte entschieden werden, so dass der Bitte des Turnvereins Rechnung getragen werden kann und die endgültige Entscheidung über die Rundlaufbahn erst mit Realisierung des letzten Abschnitts, dem Bau des Rasensportfelds mit Tribünen, entschieden werden sollte. 8. Platzerneuerung Es wird darauf hingewiesen, dass die Platzoberfläche lediglich eine Lebensdauer zwischen 10 und 15 Jahre besitzt. Danach muss die Oberfläche ausgetauscht werden. Nach heutigem Stand belaufen sich diese Kosten auf 100.000. 9. Zeitplan Sollte der Gemeinderat den Ausschreibungsgrundlagen zum Bau des Kunstrasenplatzes zustimmen, wäre unverzüglich die öffentliche Ausschreibung durchzuführen. Die Vergabe könnte dann in der Sitzung des Gemeinderats am 22.05.2017 erfolgen. Möglicher Baubeginn wäre dann im Juni 2017. Es wird von einer Bauzeit von max. 3 Monaten ausgegangen. II. Beschlussvorschlag 1. Der Gemeinderat stimmt den Ausschreibungsgrundlagen zum Bau des Kunstrasenplatzes im Sportzentrum beim Cuppamare wie in der Sitzungsvorlage beschrieben / mit folgenden Änderungen zu. 2. Der Übertragung des Haushaltsansatzes in Höhe von 380.000 in das Haushaltsjahr 2017 wird zugestimmt. 3. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, unverzüglich die öffentliche Ausschreibung durchzuführen. Beschlussvorlage 24/2017 vom 07.03.2017 Seite 5 von 6

4. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem SV08 eine Vereinbarung über die zu erbringenden Eigenleistungen sowie für die Platzpflege abzuschließen. 5. Der SV08 erhält für die Anschaffung eines Kunstrasenpflegegerätes einen Zuschuss in Höhe von 50 % der nicht gedeckten Anschaffungskosten, max. jedoch 2.000. 6. Der Gemeinderat stimmt dem Antrag des Turnvereins Kuppenheim auf eine erneute Prüfung der Realisierung der 400 m-tartanbahn zum Zeitpunkt des Baus des Rasenspielfelds mit Tribüne zu. Anlage(n): 1. Anlage 1 - Bestandsplan 2. Anlage 2 - Vorplanungsvariante 1 3. Anlage 3 - Schreiben TVK Beschlussvorlage 24/2017 vom 07.03.2017 Seite 6 von 6