CC-Kontrollsystem. Cross-Checks (Anlassbezogene Kontrollen) Systematische Kontrollen. Jährliche Stichprobenziehung. Fachrechtskontrollen.

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Transkript:

CC-Kontrollsystem Systematische Kontrollen Jährliche Stichprobenziehung Cross-Checks (Anlassbezogene Kontrollen) Fachrechtskontrollen ja Verstöße nein ja Verstöße nein Meldung mit Bewertung Meldung ohne Befund (Statistik) Meldung mit Bewertung Fachrechtliche Ahndung ja nein Zentrale Datenbank (ZID) EG-Zahlstelle - Verwarnung - Bußgeld - Staatsanwalt Antragsteller

Zuständigkeitsbereiche Der Technische Prüfdienst in NRW ist in 2012 zuständig für die systematischen Überprüfungen der Cross Compliance-Vorschriften in folgenden Bereichen: Anhang III Nitrat Pflanzenschutz Klärschlamm FFH Vogelschutz Grundwasserschutz Phosphat* Prüfung des Grünlanderhaltungsgebots *bei Agrarumweltmaßnahmen nach ELER-VO (EG) 1698/2005 ELER-Maßnahmen.ppt

Neuheiten im Bereich Anhang III 2012 Alle LE s werden Cross-Compliance-relevant Feldgehölze sind ab 50 qm zu erfassen (bisher: 100 qm) Hecken ab 10 m Länge (bisher. 20 m) Baumreihen ab 5 Bäumen und 50 m linear Einzelbäume und Feldraine unter 2 m sollen zur landwirtschaftlichen Fläche gerechnet werden Verbuschungen unter 50 qm werden prozentual erfasst durch Schätzung! Erlass LE 02_02_2012.pdf

Instandhaltung von 591/592 Flächen -Begrünung, Selbstbegrünung -Mulchen, Häckseln mind. 1 x jährlich, aber nicht vom 1. April 30. Juni

Neuheiten im Bereich Nitrat 2012 Quervergleiche Nitrat Stichprobenartige Überprüfung der Wirtschaftsdünger aufnehmenden Betriebe Cross-Check Nitrat: 50 % dieser Betriebe, mindestens einer Besonderheiten Nährstoffbörse: Kontrolle des Lieferscheins ausreichend lieferschein-wd.pdf keine Quervergleiche, da von ordnungsgemäßer überbetrieblicher Verwertung durch die Datenbank der Nährstoffbörsen (ZDB) ausgegangen wird

Neues zum Vollzug der Düngeverordnung 2012 Ausbringung von Gülle, Jauche oder anderen flüssigen Wirtschaftsdüngern: Diese dürfen im Herbst nur entsprechend dem Düngebedarf der Pflanzen ausgebracht werden. Nach der Ernte der letzten Hauptfrucht vor dem Winter dürfen flüssige organische bzw. org.-mineralische Düngemittel mit einem wesentlichen Gehalt an verfügbarem Stickstoff (N) und Geflügelkot nur zu im gleichen Jahr angebauten Folgekulturen einschließlich Zwischenfrüchten bis zur Höhe des aktuellen Düngebedarfs an N gedüngt werden.

Kein zusätzlicher Düngebedarf besteht bei: WW nach Mais, Raps, Kartoffeln, Zuckerrüben, Gemüse, Leguminosen Getreide nach Silomais Zwischenfrüchte nach Mais, Zuckerrüben Erfolgt in den o.g. Fällen eine N-Herbstdüngung stellt diesen einen CC-Verstoß dar!

Flüssiges Gärsubstrat auf Maisstoppeln im Herbst

N-Düngung ohne N-Bedarf : Nach Silomais vor WW

Schlechte Presse für die Landwirtschaft

Cross-Compliance- Beanstandungen vermeiden durch Beachten von Check- Listen CC-Checkliste Bayern2012.pdf

Check-Listen 1. Aus der Produktion genommene Flächen im Betrieb vorhanden? Wenn ja: Jährliche Pflegeverpflichtung eingehalten? 2. Landschaftselemente (LE) im Flächenverzeichnis des Betriebes aufgeführt? Wenn ja: LE ohne Genehmigung beseitigt? 3. Flächen mit künstlicher Bewässerung im Betrieb? Wenn ja: Genehmigung für Brunnen vorhanden?

Check-Listen 4. Ist auf dem Betrieb gemäß Flächenverzeichnis des aktuellen bzw. des letzten Wirtschaftsjahres Ackerland vorhanden? 4.1 Wenn ja, sind Flächen mit Erosionsschutzauflagen vorhanden? 5.1.1 Werden die Auflagen für CCWasser01 bzw 2 und CCWind eingehalten? CC Wasser und Wind.ppt 4.2 Sind die Richtwerte oder Untersuchungsergebnisse für den Nmin-Gehalt auf Ackerland (z.b. LZ, Wochenblatt, Internetangebot der LWK) vorhanden? tabellen-2012-03-nmin.pdf

Check-Listen 4.3 Wird auf den Ackerflächen des Betriebes eine 3- gliedrige Fruchtfolge mit jeweils mindestens 15 % der Ackerfläche eingehalten, wobei verschiedene Kulturen unter 15 % zusammengerechnet werden können? 4.3.1 Oder werden nur humusmehrende Kulturen im gesamten Betrieb angebaut? Anlage 4 DirektZahlVO.pptx 4.3.2 Oder werden alle Ackerflächen des Betriebes mit einem anderen Betrieb getauscht, der auf diesen Flächen in den beiden letzten Jahres verschiedene Kulturen angebaut hatte?

Check-Listen 4.3.3 Oder wird zum Nachweis der Voraussetzungen des Anhang III Bodenschutz jährlich eine Humusbilanz erstellt (wird zusammen mit dem NV errechnet)? 4.3.4 Oder werden mindestens alle 6 Jahre von allen Ackerschlägen ab 1,0 ha Bodenhumusuntersuchungen durchgeführt?

Check-Listen 5. Werden Wirtschaftsdünger (WD) im Betrieb ausgebracht? 5.1 Wenn ja, Vordruck Faustzahlen vorhanden? Faustzahlen Nährstoffgehalte org. Dünger.pdf 5.2 Wenn Aufnahme/Abgabe von WD: Lieferscheine vorhanden? lieferschein-wd.pptx 6. Nährstoffvergleich (NV) erforderlich? NV erforderlich 2012.ppt 6.1 Wenn ja, NV vom letzten Wirtschaftsjahr vorhanden? 7. Rinder im Betrieb vorhanden? 7.1 Wenn ja, HIT-Ausdruck, aktuell und letztes Wirtschaftsjahr (WJ)

Check-Listen 8. Schweine im Betrieb vorhanden? 8.1 Wenn ja, Nachweis der Stallplätze (aktuell und letztes WJ) oder der gemästeten Schweine bzw. produzierten Ferkel im letzten WJ 9. Geflügel im Betrieb vorhanden? 9.1 Wenn ja, Nachweis der aktuell und im letzten WJ gehaltenen bzw. geschlachteten Tiere 10. Tierhaltung mit Anfall von Gülle im Betrieb? 10.1 Wenn ja, Unterlagen zur Güllelagerraumberechnung (Bauunterlagen, eigene Berechnungen): 6 Monate Mindestlagerkapazität

Anforderungen an die Lagerung von Gülle, Jauche, Festmist, Silagesickersaft Dicht Standsicher

11. Tierhaltung mit Anfall von Stallmist: Festmistlagerung Ist die Bodenplatte dicht und seitlich eingefasst? Wird Jauche ordnungsgemäß gesammelt?

Check-Listen 12. Mais- bzw. Grassilagelagerstätten im Betrieb vorhanden? 12.1 Wenn ja, werden anfallenden Sickersäfte aufgefangen und sicher abgeleitet (z.b. in Güllebehälter oder eigene Auffangbehälter)? 12.2 Besteht insbesondere bei unbefestigten Lagerstätten eine mögliche Grundwassergefährdung? Grundwassergefährdung durch Festmist.pptx 13. Besteht auf dem Betrieb eine sogenannte Hoftankstelle und/oder Lager für andere Mineralöle? 13.1 Wenn ja, sind diese Lagerstätten dicht?

Dichtes Mineralöllager Nur Minimalanforderungen werden überprüft

14. Werden auf dem Betrieb Pflanzenschutzmittel ausgebracht? Pflanzenschutzrichtlinie

Check-Listen 14.1 Wenn ja, hat die verwendete PSM-Spritze eine aktuelle TÜV-Plakette, alternativ Kontrollbericht 14.2 Ist der PSM-Anwender sachkundig durch Berufsausbildung oder Lehrgang? 14.3 Liegen für die letzten drei Wirtschaftsjahr die Aufzeichnungen über den PSM-Einsatz auf den Betriebsflächen vor? PSM_Aufzeichngen_2012.ppt 14.4 Bei Anwendung durch Dritte: Rechnung vorhanden? 14.5 Bei Ausbringung mit Luftfahrzeugen Genehmigung vorhanden? 14.6 Abgelaufene PSM unverzüglich beseitigt?

14.7 Werden auf dem Betrieb PSM gelagert? Wenn ja, sind die Behälter dicht? Fachrecht: mit Auffangwanne Kennzeichnung als PSM- Lager Gut belüfteter, trockener, frostsicherer und verschließbarer Raum Widerstandsfähige Wände und feste Tür Technischer Prüfdienst: Dichtigkeit genügt Anforderung an Pflanzenschutzmittellagerung

Check-Listen 15. Wurde im Betrieb Klärschlamm ausgebracht? 15.1 Wenn ja, liegt die vorherige Genehmigung der zuständigen Behörde (Kreis, kreisfreie Stadt) vor? 15.2 Liegen die Bodenuntersuchungen vor? 15.3 Liegen die Lieferscheine vor? 15.4 Sind die Nährstoffzufuhren im Nährstoffvergleich berücksichtigt?

Check-Listen 16. Wurden seit dem 01.01.2005 Projekte wie Gebäude, Aufschüttungen u.ä. im Betrieb errichtet bzw. durchgeführt? 16.1 Wenn ja, liegen die entsprechenden baurechtlichen Genehmigungen vor? 16.2 Wurden die Nebenbestimmungen und Auflagen der Genehmigung eingehalten (z.b. Anlegen von Biotopen oder Anpflanzungen)?

Check-Liste 17. Wurde seit dem 12.02.2011 Dauergrünland in NRW gemäß Flächenverzeichnis des Betriebes umgebrochen? 17.1 Wenn ja, liegt die Genehmigung der Landwirtschaftskammer NRW (jeweilige Kreisstelle) vor? 17.2 Wurde entsprechend der Genehmigung an anderer Stelle in gleichem Umfang Grünland eingesät?

Allgemein gültige Regelungen Bei Beanstandungen: Kopie des Prüfberichts mit Anlagen an die zuständige Fachbehörde beim Kreis bzw. der kreisfreien Stadt Antragsteller erhält Kopie des Prüfungsberichts (Pflicht innerhalb von 3 Monaten nach der Kontrolle) Haus Düsse 2012.11.07 Crosschecks.ppt

Aufzeichnungspflichten nach PSM Wer: Betriebsleiter Wie: Elektronisch oder schriftlich Was: Name Anwender Wo: Anwendungsfläche Wann: Anwendungsdatum PSM: PSM mit Handelsnamen Wieviel: Aufwandmenge Warum: Behandelte Kultur Aufbewahrungsfrist: 3 Jahre nach dem Anwendungsjahr Wer kontrolliert: CC-Prüfer und Fachbehörde PSM Besonderheiten: Wenn CC-Prüfer beanstandet, erfolgt vertiefte Prüfung durch Fachprüfer

Pflicht zur Erstellung eines Nährstoffvergleichs und von Aufzeichnungen Ja, 10 ha oder mehr Nach Abzug von *) Betrieb über 10 ha LF? Nein, unter 10 ha Mehr als 1 ha Gemüse, Erdbeeren, Hopfen? Extensive Düngung, kein Schlag erhält mehr als 50 kg N oder 30 kg P 2 O 5 je ha? ja nein N-Anfall aus eigener Viehhaltung insgesamt über 500 kg N? Ja, auf allen Schlägen nur extensive Düngung Nein, mind. ein Schlag erhält mehr als 50 kg N/ha oder 30 kg P 2 O 5 je ha ja nein Extensive Düngung, kein Schlag erhält mehr als 50 kg N oder 30 kg P 2 O 5 je ha? Nein, es werden mehr als 50 kg N/ha oder 30 kg P 2 O 5 je ha ausgebracht Ja, auf allen Schlägen nur extensive Düngung Kein Nährstoffvergleich nötig Nährstoffvergleich erforderlich Kein Nährstoffvergleich nötig *) Zierpflanzen, Baumschul-, Rebschul-, Baumobstflächen nicht im Ertrag stehende Dauerkulturflächen des Wein-und Obstbaus reine Weideflächen ohne N-Düngung wenn max. 100 kg N/ha aus Beweidung anfallen