Amtsblatt für die Stadt Finsterwalde

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Amtsblatt für die Stadt r Stadt Anzeiger Jahrgang 24, den 21. Februar 2014 Nummer 2 Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Einladung zur 41. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am Mittwoch, dem 26.02.2014, um 18:00 Uhr in, Schloßstraße 7/8, Stadtverordnetensitzungssaal 41. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung Unter Bekanntgabe der Tagesordnung werden Sie zu der vorgenannten Sitzung eingeladen. Sie werden ersucht, an dieser Sitzung teilzunehmen und im Verhinderungsfall Ihr Fernbleiben unter Angabe des Grundes rechtzeitig mitzuteilen. Tagesordnung: Öffentlicher Teil TOP 1 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung TOP 2 TOP TOP 4 TOP 5 Einwohnerfragestunde Bestätigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung Nr. 40 vom 27.11.201 Vorlage: BV-2014-04 Feststellung der Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung Nr. 41 am 26.02.2014 Vorlage: BV-2014-05 Vorstellung Jugendkoordinatorin und Wirtschaftsförderer TOP 6 Einsatzgeschehen Brand- und Hilfeleistung 2014 TOP 7 TOP 8 TOP 9 Vorstellung Fortschreibung der städtebaulichen Zielplanung in der ASZ-Gebietskulisse Energetisches Quartierskonzept Innenstadt Vorlage: BV-2014-07 Vorstellung Friedhofssatzung TOP 11 Beschluss des Lärmaktionsplanes Stufe 2 Vorlage: BV-2014-005 TOP 12 TOP 1 TOP 14 TOP 15 TOP 16 TOP 17 TOP 18 TOP 19 Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens für das Grundstück Flur 1, Flurstück 7 der Gemarkung Florian-Geyer-Straße Nord Vorlage: BV-201-145-1 Aufstellungsbeschluss für die. Änderung des Flächennutzungsplanes Vorlage: BV-2014-001 Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens für das Grundstück Langer Damm 6 - Erweiterung Lidl-Markt Vorlage: BV-2014-012 Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zur Übernahme der Planungskosten für den Bebauungsplan Erweiterung Lidl-Markt Vorlage: BV-2014-024 Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes (Teilabschnitt 1.1 Gewerbegebiet Langer Damm und Weiterführung SSKES) Vorlage: BV-2014-00 Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplanverfahren Osttangente Vorlage: BV-2014-002 Vergabe August-Bebel-Straße Vorlage: BV-2014-008 Ausbau Sonnewalder Straße, Vereinbarung mit Baulastträger Vorlage: BV-201-142-1 TOP 20 Variantenentscheidung Gehweg Sonnewalder Straße Vorlage: BV-2014-011 TOP 10 Abwägung zur Lärmaktionsplanung Stufe 2 Vorlage: BV-2014-004 TOP 21 Gehwegerneuerung Thüringer Straße Vorlage: BV-2014-010

- 2 - Nr. 2/2014 TOP 22 Neugestaltung eines Teiles des Innenstadtquartieres zwischen Schulstraße/Grabenstraße/Berliner Straße/Platz der Solidarität Erweiterung Vorlage: BV-1997-108-2 TOP 2 Informationen des Bürgermeisters und des Gesellschaftervertreters TOP 2 TOP 24 TOP 25 TOP 26 TOP 27 TOP 28 TOP 29 TOP 0 TOP 1 TOP 2 TOP TOP 4 TOP 5 TOP 6 Aufstellen von Gießkannenständern auf dem Friedhof Sonnewalder Straße Vorlage: BV-2014-029 Bestätigung der Ortsdurchfahrtsvereinbarung zur Verlegung der B 96 in Vorlage: BV-2014-040 Satzung über die Gewährung einer Aufwandsentschädigung für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Vorlage: BV-2014-08 Satzung über die Schulbezirke der Grundschulen der Stadt für das Schuljahr 2014/2015 Vorlage: BV-2014-09 Dritte Änderungssatzung zur Kindertagesstättengebührensatzung der Stadt Vorlage: BV-2006-01- Bericht der eingeworbenen Mittel in Form von Spenden, Sponsoringleistungen und Werbungen im 2. Halbjahr 201 Vorlage: BV-201-11-1 Zweite Änderung der Entgeltordnung der Stadt Vorlage: BV-2012-04-2 Bericht zur örtlichen Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Verwaltung für die Haushaltsjahre 2011 bis 201 in der Stadt gem. 102 Abs. 1 Ziff. 5 Brandenburger Kommunalverfassung (Bbg- KVerf) vom 14.11.201 Vorlage: BV-2014-027 Bericht über die unvermutete Kassenprüfung beim Entwässerungsbetrieb der Stadt (EWB) vom 10.01.2014 Vorlage: BV-2014-041 Bericht zur örtlichen Prüfung von Vergaben beim Entwässerungsbetrieb der Stadt gem. 102 Abs. 1 Ziff. 4 und 101 Abs. 2 BbgK- Verf vom 11.11.201 Vorlage: BV-2014-042 Vergabe Mischwasserkanalbau Sonnewalder Straße Vorlage: BV-2014-046 Vergabe Mischwasserkanalbau August-Bebel-Straße Vorlage: BV-2014-045 Beantwortung von Abgeordnetenanfragen Informationen des Bürgermeisters und des Gesellschaftervertreters Uwe Schüler Vorsitzender der Stadtverordnetenversammlung Festsetzung der Grundsteuer und der Gewässerunterhaltungsumlage für das Kalenderjahr 2014 Die Stadt setzt im Wege der öffentlichen Bekanntmachung gemäß 27 Abs. Grundsteuergesetz (GrStG) die Grundsteuer und gemäß Abs. 6 der Satzung der Stadt zur Umlage der der Verbandsbeiträge des Gewässerverbandes Kleine Elster-Pulsnitz die Gewässerunterhaltungsumlage für das Kalenderjahr 2014 fest. 1. Steuerfestsetzung Für diejenigen Abgabenschuldner, die für das Kalenderjahr 2014 die gleiche Grundsteuer und Gewässerunterhaltungsumlage wie im vorigen Jahr zu entrichten haben, wird aufgrund von 27 Abs. des Grundsteuergesetzes (GrStG) und Abs. 6 der Satzung der Stadt zur Umlage der Verbandsbeiträge des Gewässerverbandes Kleine Elster-Pulsnitz die Grundsteuer und Gewässerunterhaltungsumlage für das Kalenderjahr 2014 in derselben Höhe wie für das Jahr 201 durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt. Für die Abgabenschuldner treten mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Abgabenbescheid zugegangen wäre. Dies gilt nicht, wenn Änderungen in der sachlichen oder persönlichen Steuerpflicht eintreten. In diesen Fällen ergeht anknüpfend an den Messbescheid des Finanzamtes ein entsprechender schriftlicher Abgabenbescheid. 2. Zahlungsaufforderung Die Abgabenschuldner werden gebeten, die Grundsteuer und Gewässerunterhaltungsumlage für 2014 zu den Fälligkeitsterminen und mit den Beträgen zu entrichten, die sich aus dem letzten schriftlichen Abgabenbescheid vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ergeben. Folgende Bankverbindung der Stadtverwaltung ist zur Überweisung zu nutzen: IBAN: DE 9 1805 1000 100 200 21 BIC: WELADED1EES Bank: Sparkasse Elbe-Elster. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese durch öffentliche Bekanntmachung bewirkte Abgabenfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Bürgermeister der Stadt, Schloßstraße 7/8, 028, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen., den 2.1.2014 Nichtöffentlicher Teil TOP 1 Bestätigung der Niederschrift der nichtöffentlichen Stadtverordnetenversammlung Nr. 40 vom 27.11.201 Vorlage: BV-2014-06 Gampe Bürgermeister

Nr. 2/2014 - - Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des 4. Entwurfes des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Langer Damm und Weiterführung SSKES Aufgrund einer aktuellen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wird die Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplanentwurf Gewerbegebiet Langer Damm und Weiterführung SSKES wiederholt. Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 26.06.201 die öffentliche Auslegung des. Bebauungsplanentwurfes beschlossen. Gegenstand der jetzt zur wiederholenden Öffentlichkeitsbeteiligung ist der Plan in der von der Stadtverordnetenversammlung am 26.06.201 beschlossenen Fassung. Bei gleichbleibenden Planungszielen wird der am 26.06.201 bestätigte. Bebauungsplanentwurf vorbehaltlich der Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung insbesondere um folgende Reglungen ergänzt: - Vergrößerung der überbaubaren Grundstücksfläche im östlichen Planteil (Gewerbegebiet an der Grenzstraße) - Aufnahme einer Gebäudehöhe für die privaten Erholungsgärten im östlichen Planteil - Festsetzung einer Mindestgröße für die privaten Erholungsgärten im östlichen Planteil Die Lage des Plangebiets ist im beigefügtem Kartenausschnitt dargestellt. Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Weiterführung der Südlichen Stadtkernentlastungsstraße von Langer Damm bis zur Grenzstraße/ Einmündung Ernst-von-Delius Straße (Verlängerung Finspångsgatan und Rue de Montataire) und Ausweisung von Gewerbegebieten unter Einbeziehung der an die künftige Straße und an die Gewerbegebiete angrenzenden Flächen (Langer Damm, Grenzstraße etc.). Die öffentliche Auslegung des 4. Entwurfes des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Langer Damm und Weiterführung SSKES gemäß Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 2.09.2004 (BGBl. I S. 2414); geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011) einschließlich Begründung mit Umweltbricht sowie der vorliegenden umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen erfolgt in der Zeit vom 0.0.2014 bis einschließlich 04.04.2014 im Korridor des Erdgeschosses (Eingang M) des Fachbereiches Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr der Stadtverwaltung, Schloßstraße 7/8 in 028 während nachfolgender Zeiten: montags von 9.00 Uhr - 16.00 Uhr, dienstags von 9.00 Uhr - 17.00 Uhr, mittwochs von 9.00 Uhr - 1.00 Uhr, donnerstags von 9.00 Uhr - 17.00 Uhr, freitags von 9.00 Uhr - 12.00 Uhr. Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar: 1. Umweltbezogene Informationen in Fachgutachten: - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag inklusive avifaunistischer (Vögel), chiropterologischer (Fledertiere), semiaquatisch (Fischotter) und herpetologischer (Lurche und Kriechtiere) Beurteilung sowie dessen 1. Fortschreibung und 2. Fortschreibung (Verfasser GUP Dr. Glöss Umweltplanung Berlin) 20. 07. 2009 (inkl. Anlage Herr Walczak vom 1.10.2008), 16.08.2012, 18.12.2012 - Immissionsgutachten (Verfasser GWJ Ingenieurgesellschaft für Bauphysik Cottbus) Themen: Teil I Verkehrslärmschutz Anspruchsprüfung aus Neubau der Südlichen Stadtkernentlastungsstraße 28.10.2010, Teil II Geräuschkontingentierung (Gewerbelärm) 28.10.2010, Teil III Maßgeblicher Außenlärmpegel (vorhandene Lärmbelastungen aus der Straße Langer Damm) 18.11.2010, Teil III Fortschreibung Maßgeblicher Außenlärmpegel (vorhandene Lärmbelastungen aus der Straße Langer Damm) 01.10.2012, Teil IV Verkehrslärmschutz, Umbau Kreuzungsbereich Langer Damm/SSKES zum Kreisverkehr 02.10.2012 - Altlastenuntersuchung in 4 Teilen (Gewerbestandort ehemals Holzindustrie Langer Damm, ehemalige Gleistrasse und 2 Gräben südlich der Gleistrasse), 19.05.2008, 02.06.2009, 17.06.2009, 08.12.2009 (Verfasser Sachverständigenbüro Möckel Elsterwerda) - 1. Änderung Landschaftsplan (1. Entwurf und 2. Entwurf) Juli 2011, November 201 (Verfasser GUP Dr. Glöss Umweltplanung Berlin) - Waldumwandlungsbilanz (Teil der Begründung des Bebauungsplanentwurfes) - Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung (Teil der Begründung des Bebauungsplanentwurfes) - Hydraulische Bemessung zur Niederschlagsentwässerung der Südtangente (Verfasser DELTA-PLAN ) März 2012 - Bauwerksplan Otterdurchlass Schacke (Verfasser DELTA- PLAN ) August 2011 - Umweltbericht (Teil der Begründung) mit Aussagen zu folgenden Themen: Mensch (Lärmimmissionen aus geplanten und vorhandenen Straße, Gewerbelärm), Tiere (Amphibien, Reptilien, Fledermäuse, Avifauna, Fischotter), Pflanzen, Boden, Wasser (Grundwasserneubildung, offene Gewässer: Bergheider Graben und Schacke), Luft, Klima, Landschaftsbild, Kultur- und Sachgüter (Denkmal ehemaliges Kino Regina) 2. Umweltbezogene Informationen aus Stellungnahmen von Fachbehörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange oder der Öffentlichkeit: zu artenschutzrechtlichen und naturschutzrechtlichen Belangen (Vögel, Lurche und Kriechtiere, Fledermäuse, Fischotter), zum Wald und zur Waldumwandlung, zum Boden (Versiegelung) und zu Bodenverunreinigungen (Altlasten), zur Gewässerbewirtschaftung (Schacke und Bergheider Graben) und zum Grundwasserstand, zur Luft, zum Klima und zur Landschaft sowie zum Immissionsschutz (Gewerbe- und Verkehrslärm) Weiterhin besteht die Möglichkeit der Einsichtnahme in die der Planung zugrunde liegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften). Während der o. g. Auslegungsfrist kann sich die Öffentlichkeit zum 4. Entwurf des Bebauungsplanes äußern und Stellungnahmen schriftlich oder während der genannten Zeiten zur Niederschrift im Fachbereich Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr der Stadtverwaltung, Schloßstraße 7/8 in 028 vorbringen. Plan siehe Seite 4. Hinweise: Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung des Bebauungsplanes nicht oder verspätet geltend gemacht wurden aber hätten geltend gemacht werden können. Über die vorgebrachten Anregungen entscheidet die Stadtverordnetenversammlung., den 27.01.2014 Gampe Bürgermeister

6 4 2 5 8 4 2 4 b 5 6 4 8 28 6 6 2 16 1 1 22 8 0 2 5 49 10 0 8 6 98 47 5 1 1 65 55 29 7 21 5 1 4 0 50 52 64 66 1 4 9 6 2 1 5 4 5 2 6 2 8 7 0 7 4 1 2 7 2 4 a 2 9 18 4 4 4 6 4 7 4 6 4 9 44 1 8 2 69 6 9 61 5 5 41 16 12 5 9 0 5 8 0 24 6 10 46 2 7 1 7 1 5 41 1 18 57 8 1 9 94 14 4 22 12 7 4 9 1 2 17 19 15 1 2 15 1 1 4 7 4 2 4 8 6 5a 6 5 5 7 5 0a 54 6 4 5 2 8 8 8 71 4 1 7 5 25 19 6 5 0 b 24 4 2 26 6 7 2 42 7 8 24 2 1 6 8 2 8 2 8 a 54 52 14 9 5 4 6 48 96 1 9 21 2 8 b 2 a 2 b Ernst-von-Deliu - 4 - Nr. 2/2014 Alte Industriegleistrasse Grenzstraße Nord Wiesenstraße Bergheider Straße Langer Damm Schacksdorfer Straße Stadt Rue de Montataire Auszug aus der Liegenschaftskarte - Rechtsinhaber: Land Brandenburg Planbereich "Gewerbegebiet Langer Damm und Weiterführung SSKES" Bearbeiter: geprüft: Maßstab: 1:5800 Druckausgabe 08.01.201

Nr. 2/2014-5 -

- 6 - Nr. 2/2014

Nr. 2/2014-7 - Ende der amtlichen Bekanntmachungen Amtsblatt für die Stadt r Stadtanzeiger - Herausgeber: Stadtverwaltung, Internet-Adresse: http://www..de; E-Mail-Adresse: pressestelle@finsterwalde.de - Redaktion: Franziska Dorn (fd), Telefon: 051 7810 - Verantwortlich für den amtlichen Inhalt: Der Bürgermeister der Stadt, Herr Jörg Gampe Für den Inhalt der Amtlichen Bekanntmachungen anderer Behörden sind diese selbst verantworlich. - Satz, Druck und Verlag: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG Herzberg, 04916 Herzberg, An den Steinenden 10, vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Barschtipan, Tel.: (0 5 5) 4 89-0, Fax (0 5 5) 4 89-1 15, Fax-Redaktion (0 5 5) 4 89-1 55 Gesamtauflage: 10.161 Die Verteilung erfolgt kostenlos durch den Verlag an alle Haushalte. Außerhalb des Verbreitungsgebietes kann das Amtsblatt in Papierform zum Abopreis von 29,40 Euro (inklusive MwSt. und Versand) oder per PDF zu einem Preis von 1,50 Euro pro Ausgabe über den Verlag bezogen werden. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen.

- 8 - Nr. 2/2014