Wie rechnen sich Leguminosen innerhalb des Greenings?

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Transkript:

Wie rechnen sich Leguminosen innerhalb des Greenings? Dr. Harald Lopotz Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen GAP_Reform_SKW_28_11_2013.ppt

Greening Ökologische Vorrangfläche (ÖVF) zunächst auf 5 % der Ackerfläche beschränkt ggf. ab 2018 Erhöhung auf 7 % möglich keine Ökologische Vorrangfläche o 15 ha Ackerfläche o > 75 % der LF Grünland, Rest Ackerfläche < 30 ha o > 75 % der Ackerfläche Grasanbau, Kleegras etc. Rest Ackerfläche < 30 ha Bei Verstößen wird in 2015 u. 2016 maximal die Greeningprämie (100 %) gekürzt, bis 2018 Erhöhung der Kürzung auf 125 %. Anrechnungsmöglichkeiten von Zwischenfrüchten, Leguminosen, Stilllegungsflächen und Agrarumweltmaßnahmen - Details noch nicht bekannt 2

Gewichtungsfaktoren?

Definition Stickstoffbindende Pflanzen Entwurf EU-Kommission Auf Flächen mit stickstoffbindenden Pflanzen dürfen nur solche angebaut werden, die herkömmlicherweise nur mit einem begrenzten Umfang an Pflanzenschutzmittel und ohne Einsatz von Düngung angebaut werden. Die Mitgliedstaaten legen fest, welche Kulturen diese Kriterien erfüllen. Die Früchte sollen während der gesamten Wachstumsperiode vorhanden sein. Die Mitgliedstaaten legen die Regeln fest, unter denen stickstoffbindende Pflanzen als ÖVF anerkannt werden. Diese Regeln sollen unter anderem die Ziele der Nitratrichtlinie berücksichtigen, also die Möglichkeit, dass stickstoffbindende Pflanzen ein Risiko des Stickstoffaustrags im Herbst herbeiführen.

Greening Ökologische Vorrangfläche Brachefläche Ertragspotential niedrig hoch Ertrag (dt/ha) 75 75 75 95 95 95 Preis (netto, /dt) 15,00 17,50 20,00 15,00 17,50 20,00 Leistung - ohne Greening 1245 1453 1661 1577 1840 2103 ( /ha) - mit Greening 1183 1380 1577 1499 1748 1998 Direktkosten - ohne Greening 579 579 579 696 696 696 ( /ha) - mit Greening 555 555 555 666 666 666 Arbeitserledigung - ohne Greening 620 620 620 620 620 620 ( /ha) - mit Greening 599 599 599 599 599 599 DAL - ohne Greening 46 254 462 261 524 787 ( /ha) - mit Greening 29 226 423 233 483 733 Prämie 2015 - ohne Greening 207 207 207 207 207 207 ( /ha) - mit Greening 295 295 295 295 295 295 Vergleichswert - ohne Greening 254 461 669 469 732 995 ( /ha) - mit Greening 324 521 718 528 778 1027 Greeningbonus /ha 70 59 49 59 46 33 Berechnungsgrundlage: 5 % ÖVF, Kosten Brache: Saatgut 100,- /ha, Arbeitserledigung 200,- /ha

Ökologische Vorrangfläche Körnerleguminose Gewichtung: 0,3 Ertrag (dt/ha) Ackerbohne /Erbse 40 40 40 50 50 50 Preis (netto, /dt) 18,00 20,50 23,00 18,00 20,50 23,00 Ertrag (dt/ha) Getreide 75 75 75 95 95 95 Preis (netto, /dt) 15,00 17,50 20,00 15,00 17,50 20,00 Leistung - ohne Greening 1245 1453 1661 1577 1840 2103 ( /ha) - mit Greening 1171 1362 1553 1481 1723 1965 Direktkosten - ohne Greening 579 579 579 696 696 696 ( /ha) - mit Greening 549 549 549 646 646 646 Arbeitserledigung - ohne Greening 620 620 620 620 620 620 ( /ha) - mit Greening 610 610 610 610 610 610 DAL - ohne Greening 46 254 462 261 524 787 ( /ha) - mit Greening 12 203 395 224 467 709 Greeningbonus /ha 53 36 20 50 29 8 Vorfruchtwert /ha 25 25 25 25 25 25 Gesamt /ha 78 61 45 75 54 33 Berechnungsgrundlage: 5 % ÖVF, Vorfruchtwert 150 /ha, Gewichtung: 3,33 ha Leguminosen = 1 ha ÖVF

Ökologische Vorrangfläche Körnerleguminose Gewichtung: 0,5 Ertrag (dt/ha) Ackerbohne /Erbse 40 40 40 50 50 50 Preis (netto, /dt) 18,00 20,50 23,00 18,00 20,50 23,00 Ertrag (dt/ha) Getreide 75 75 75 95 95 95 Preis (netto, /dt) 15,00 17,50 20,00 15,00 17,50 20,00 Leistung - ohne Greening 1245 1453 1661 1577 1840 2103 ( /ha) - mit Greening 1201 1398 1596 1519 1770 2020 Direktkosten - ohne Greening 579 579 579 696 696 696 ( /ha) - mit Greening 561 561 561 666 666 666 Arbeitserledigung - ohne Greening 620 620 620 620 620 620 ( /ha) - mit Greening 614 614 614 614 614 614 DAL - ohne Greening 46 254 462 261 524 787 ( /ha) - mit Greening 26 224 421 239 490 740 Greeningbonus /ha 66 57 47 65 52 40 Vorfruchtwert /ha 15 15 15 15 15 15 Gesamt /ha 81 72 62 80 67 55 Berechnungsgrundlage: 5 % ÖVF, Vorfruchtwert 150 /ha, Gewichtung: 2 ha Leguminosen = 1 ha ÖVF

Definition Zwischenfrucht Entwurf EU-Kommission Flächen mit Zwischenfrüchten oder Grünbedeckung können nur insoweit als ÖVF angesehen werden, wenn sie über die Anforderungen von Cross Compliance in Bezug auf die Nitratrichtlinie hinausgehen. Zusätzlich werden sie nur dann als ÖVF anerkannt, wenn die Flächen mit einer Mischung von Früchten angesät werden. Die Mitgliedstaaten erlassen besondere Regeln für die anzuwendenden Saatenmischungen und den Zeitraum zur Ansaat der Zwischenfrüchte und Gründecken. Der von den Mitgliedstaaten zu setzende Zeitraum darf nicht über den 1. Oktober hinausgehen. Nicht hinzu gehören Winterkulturen (Früchte angesät im Herbst und wachsend während des Winters, normalerweise geerntet oder zur Weide genutzt). Ebenfalls nicht hinzu gehören sollen Flächen, die über äquivalente Agrarumweltmaßnahmen eingebracht werden.

Maximale Kosten für den Anbau von Zwischenfrüchten /ha Zw.-frucht ohne Nutzung = Gründüngung voraussichtliche Greeningprämie in NRW Gewichtungsfaktor 0,3 3,33 ha Zwf. = 1 ha ÖVF 2015 87,11 /ha 2016 86,56 /ha 2017 85,96 /ha 2018 85,47 /ha 2019 84,98 /ha Greeningbonus ( /ha) je ha Acker

Kosten unterschiedlicher Futterbauverfahren 3.500 3.000 2.500 2.000 1.500 1.000 500 41,6 3.046 2.785 27,9 1.338 1.384 1.044 40,5 2.706 45 40 35 30 25./. ~ 9 ct/10 MJ NEL für Überschuss Protein u. Stickstoff 20 15 10 5 0 Silomais Ackergras Kleegras variable Kosten, /ha Vollkosten, /ha Vollkosten, ct/10mjnel 0

Fazit Die Ausgestaltung der Ökologischen Vorrangflächen ist noch nicht abgeschlossen viele Details fehlen. Erhöhte Rentabilität der Leguminosen/Körnerleguminosen, sofern sie als ÖVF anerkannt werden. Der Gewichtungsfaktor sollte statt 0,3 besser 0,5 betragen. Ohne Pflanzenschutz (Düngung) wird die Etablierung der Körnerleguminosen auf den guten Ackerbaustandorten schwierig. Die Probleme (z.b. Anbaustabilität, Vermarktung) bleiben! Der Zwischenfruchtanbau wird die Maßnahme zur Realisierung der ÖVF Ausgestaltung der EU und Kosten entscheiden. Sofern Stickstoff im Mangel ist, ist Kleegras als ÖVF eine sinnvolle Alternative in Futterbaubetrieben. 11