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Datum Az.: 3 10.04.17 P R O T O K O L L über die 2. Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Rettungswesen, Gesundheit und Verbraucherschutz in der XII. Wahlperiode am 14.03.2017 Öffentlicher Sitzungsteil Beginn Ende Tagungsort 16:00 Uhr 17:47 Uhr Straßenverkehrsamt, Stapelner Straße 8, Besprechungsraum Teilnehmer/innen Eberhardt, Ulrich Wilfling, Monique Rotzek, Bernd Stephan Norbert Gültepe, Erol Kühlewindt, Peter Heinemann, Ulrich Just, Wolfgang KTA Ausschussvorsitzender CDU KTA CDU KTA CDU KTA SPD KTA SPD KTA SPD KTA B90/Die Grünen KTA FDP Kihm, Hans-Werner KTA Linke (beratend) Wehrmann, Henning KTA Bürgerliste (beratend) Fricke, Uwe Kreisbrandmeister Verwaltung/Sonstige Teilnehmende Körner, Regine Kruckow, Frank-Michael Schacht, Gabriela Teiwes, Jörg Dr. Hepp, Martin Goslar, Wolfgang Gose-Holzberger, Franziska Es fehlte: Koch, Torsten KTA AfD

1 - Eröffnung des öffentlichen Teils der Sitzung Der Vorsitzende KTA Eberhardt eröffnet die Sitzung und begrüßt die anwesenden Mitglieder und die Verwaltung. 2 - Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit Der Vorsitzende KTA Eberhardt stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit fest. 3 - Feststellung der Tagesordnung Der Vorsitzende KTA Eberhardt gibt an, dass sich Änderungen in der Tagesordnung ergeben. Nach TOP 6 wird der TOP 7 Bericht der Verwaltung eingefügt. Alle folgenden TO werden dementsprechend angepasst. Beschlussempfehlung: - einstimmig - 4 - Genehmigung des Protokolls der vorangegangenen Sitzung vom 21.11.2016 Es ergeben sich Änderungen des Protokolls vom 09.01.2017 wie folgt: Seite 6, vierter Absatz von unten Neuer Text: KTA Kihm fragt an, inwieweit das neue Bundesteilhabegesetz (BTHG) Auswirkungen hinsichtlich Mehrarbeit für Gutachten auf das Gesundheitsamt haben wird. Das Protokoll wird mit den Änderungen genehmigt. Beschlussempfehlung: - einstimmig - 5 - Anfragen KTA Rotzek weist auf eine Pressemitteilung der Goslarschen Zeitung hin, wonach alle Schwimmbäder Gebühren für die Laboruntersuchung zu entrichten haben. Er fragt in diesem Zusammenhang, ob die Gebühren so hoch sind und ob Abhilfe geschaffen werden kann? Dr. Hepp führt aus, dass die Überwachung der Schwimm- und Badebecken aufgrund der gesetzlichen Grundlage des Infektionsschutzgesetzes hin 2

geschieht. Die Kontrollen durch das Gesundheitsamt erfolgen einmal jährlich. Zusätzlich sind die Betreiber zu einer Reihe von Maßnahmen verpflichtet. Dazu gehören Laborkontrollen durch zertifizierte Labore. Es müssen monatlich biologische und zusätzlich je nach betrieblicher Situation alle ein bis drei Monate chemische und physikalische Untersuchungen in Auftrag gegeben werden. Die Hauptkosten entstehen den Betreibern durch die Laboruntersuchungen. Das Gesundheitsamt hat versucht, die Häufigkeit der Kontrollen bei einem notwendigen Minimum zu belassen. Der aktuelle Runderlass des MS lässt leider keinen Spielraum für mehr Entgegenkommen. Frau Körner erklärt ergänzend, dass es hier kein Ermessensspielraum gibt und daher kein Ausnahmetatbestand vorgesehen ist. KTA Kühlewind fragt an, wie hoch die Gebühren für Laboruntersuchungen sind. Herr Goslar erklärt, dass dies nicht beziffert werden kann. Die Labore können von den Betrieben frei gewählt werden. 3

6-1. Einwohnerfragestunde Keine Anfragen 7 - Bericht der Verwaltung Frau Körner stellt Herrn Frank-Michael Kruckow als neuen Fachbereichsleiter 3 vor, der sich und seinen beruflichen Werdegang vorstellt. Er freut sich auf eine gute Zusammenarbeit. Der Vorsitzende Herr Eberhardt begrüßt Herrn Kruckow. Frau Schacht erläutert die Aufgaben der Fachgruppe Verkehrssicherung/Führerscheine. KTA Heinemann fragt an, ob auch Krankenfahrstühle vom möglichen Fahrverbot betroffen sind. Eine Antwort wird als Anmerkung im Protokoll aufgenommen werden. Anmerkung zum Protokoll: Derartige Untersagungen/Entziehungen bei E- Mobilen in Form von sog. Krankenfahrstühlen ; E-Scooter für behinderte Menschen sind hier bisher nicht bekannt. KTA Wehrmann fragt an, ob sich die Geruchsschwämme als Wildunfallpräventionsmaßnahme etabliert haben? Frau Schacht führt aus, dass die Schwämme nur in Kombination mit der Wildwarnreflektor - Ampel wirksam sind. Derzeit wird dies im Bereich der Jägerschaft Seesen getestet. Frau Körner fügt hinzu, dass die Geruchsschwämme immer erneuert werden bzw. gefüllt werden müssen. Effektiv ist dies nur in Kombination mit der Ampel. Herr Teiwes erläutert die Aufgaben des Fachdienstes Ordnungswidrigkeiten / Bußgeldstelle. Der Vorsitzende Herr Eberhardt fragt an, wie viele Mitarbeiter derzeit im FG 3.4 arbeiten? Herr Teiwes führt aus, dass derzeit 10,4 Stellen besetzt sind. Dahinter verbergen sich mehr Personen, da auch Teilzeitkräfte dort beschäftigt sind. 8 XII / 99 - Sozialpsychiatrischer Verbund für den Landkreis Goslar Geschäftsordnung Dr. Hepp erläutert den in der Beschlussvorlage genannten Sachverhalt. Nach der Auflösung der IKZ des Gesundheitsamtes Salzgitter/ Goslar soll ein sozialpsychiatrischer Verbund gegründet werden. Dessen Geschäftsordnung muss vom Kreistag beschlossen werden. KTA Heinemann fragt zu 8.2 Mitglieder, wer die Bürger vorschlägt. 4

Dr. Hepp erklärt, dass jeder vorgeschlagen werden kann. Die Mitglieder werden für eine Wahlperiode vorgeschlagen und vom Kreistag ernannt. Beschlussempfehlung: - einstimmig Die von der Vollversammlung des Sozialpsychiatrischen Verbundes am 14.09.2016 beschlossene Geschäftsordnung wird in Kraft gesetzt. 5

9 XII / 107 - Evaluationsbericht der Organisationsuntersuchung Verkürzung der Wartezeiten in der Zulassungsstelle Frau Schacht präsentiert die in der Anlage beigefügte Präsentation zur Evaluation im Straßenverkehrsamt. Frau Körner bestätigt, dass diese Umsetzung nicht ohne Frau Schacht und ihre Mitarbeiter möglich gewesen wäre. Sie spricht ein großen Dank aus. Der Vorsitzende KTA Eberhardt bedankt sich ebenfalls bei Frau Schacht und ihren Mitarbeitern. Der Evaluationsbericht der Organisationsuntersuchung Verkürzung der Wartezeiten in der Zulassungsstelle wird zur Kenntnis genommen. 10 XII / 117 - Aufgaben der Lebensmittelüberwachung, Kontrollergebnisse 2016 Herr Goslar führt die in der Anlage beigefügte Präsentation aus. KTA Heinemann fragt an, ob auch eine Zusammenarbeit mit dem Zoll besteht. Herr Goslar bestätigt, dass dies im Einzelfall vorkommt. KTA Heinemann fragt weiter an, welche Qualifikationen ein Lebensmitteltechnologe vorweisen muss. Herr Goslar erklärt, dass hier ein universitärer Abschluss notwendig ist. KTA Kihm möchte gerne die Abkürzung HACCP erläutert haben. Herr Goslar erklärt, dass dies eine Systematik zur Eigenkontrolle ist, d.h. die Berichte des Betriebes. KTA Kihm fragt im Zusammenhang weiter, ob die betrieblichen Eigenkontrollen eingehalten werden und sich bewährt haben. Herr Goslar führt aus, wenn es geschultes Personal gibt, gibt es auch keine Probleme. Bei alteingesessenen Betrieben, kann es zu Problemen kommen, aber hier kann man keine Unterscheidung feststellen. KTA Just fragt an, wie lange das Gesundheitsamt für Beschwerden erreichbar ist. Herr Goslar gibt an, dass die Beschwerden nach Dienstschluss bei der Leitstelle eingehen können. Bei der Leitstelle sind Telefonnummern hinterlegt, die angerufen werden können. KTA Just möchte über das Hygienebarometer informiert werden, ob die Großhandel wie Kaufland oder Marktkauf hiervon ausgenommen sind. 6

Herr Goslar erläutert, dass das Hygienebarometer auf freiwilliger Basis stattfindet. Es soll einen Vergleich zwischen den Anbietern darstellen. ---Frau Wilfling verlässt die Sitzung um 17:17 Uhr--- KTA Heinemann möchte wissen, ob öffentliche Veranstaltungen von Privatpersonen beim Gesundheitsamt angemeldet werden müssen. Herr Goslar erläutert, dass diese nur bei den Gemeinden angemeldet werden müssen. Dr. Hepp ergänzt, dass die Lebensmittelbelehrung bei nicht kommerziellen Veranstaltungen entfällt. KTA Stephan möchte wissen, on auch Wochenmärkte kontrolliert werden. Herr Goslar teilt mit, dass diese stichprobenartig kontrolliert werden. KTA Just möchte in diesem Zusammenhang wissen, ob auch die Speisewagen kontrolliert werden. Herr Goslar gibt an, dass diese Überwachungspflichtig sind, aber dies schwierig ist, da die Route nicht bekannt ist und daher keine regelmäßige Kontrolle stattfinden kann. KTA Wehrmann fragt an, ob Whistle-Blower und Foodwatch hier vorkommen. Herr Goslar erklärt, dass dies eine globale Verbraucherinformation ist und hier das Gesundheitsamt die Anzeigende ist. KTA Kihm möchte die Zahlen der kontrollierten Betriebe erläutert haben. Herr Goslar erklärt diese im Einzelnen. KTA Gültepe fragt, wie die Kontrollen durchgeführt werden. Herr Goslar erläutert, dass Proben genommen werden und diese im Labor analysiert werden. Des Weiteren wird die Einhaltung der Kennzeichnung nach DIN kontrolliert. Die Präsentation zu den Aufgaben der Lebensmittelüberwachung im Landkreis Goslar und den Kontrollergebnisse des Jahres 2016 wird zur Kenntnis genommen. 7

11 - Mitteilungen Frau Körner berichtet, dass sich die Anträge auf den kleinen Waffenschein deutlich erhöht haben. Im Jahr 2013 waren es noch 22 Anträge; 2014 = 26 Anträge; 2015 = 42 Anträge und 2016 waren es 292 Anträge. Im ersten Quartal 2017 sind bereits 60 Anträge gestellt worden. KTA Gültepe fragt, worauf die hohe Anzahl zurückzuführen ist. Frau Körner führt aus, dass hier nur spekuliert werden kann. Es kann an der Silvesternacht in Köln liegen. Es kann an den vielen Presseberichten liegen. Es kann nicht mit Sicherheit gesagt werden, warum die Zahl der Anträge steigt. KTA Rotzek fragt an, ob es bereits Ablehnungen von kleinen Waffenscheinen gab? Frau Körner führt aus, dass es zu Ablehnungen kommt, wenn die Unterlagen nicht vollständig sind. KTA Wehrmann fragt an, welche Voraussetzungen für einen kleinen Waffenschein vorliegen muss. Frau Körner erklärt, dass hier kein Nachweis des Bedürfnisses erforderlich ist. KTA Kihm möchte gerne die gesetzlichen Voraussetzungen für sog. Schreckschusswaffen wissen. Frau Körner teilt mit, dass dies als Anmerkung im Protokoll aufgeführt wird. Anmerkung zum Protokoll: Dem Protokoll wird zum besseren Verständnis das Merkblatt angefügt Kleiner Waffenschein gem. 10 Abs. 4 S. 4 WaffG. KTA Gültepe möchte wissen, warum keine Nachforschungen angestellt werden, warum so viele einen kleinen Waffenschein beantragen. Frau Körner erklärt, dass die Waffenbehörde keine Rechtsgrundlage für ein solche Abfrage hat. Frau Körner berichtet aus dem Positionspapier des NLT aus der 77. Landkreisversammlung. Das Land möchte wieder dass mehr Investitionen im Katastrophenschutz getätigt werden. Hauptanliegen ist die Nachwuchskräftegewinnung. Des Weiteren sollen die Freistellungsregelungen überprüft werden und die Fort- und Ausbildung muss einer größeren Aufmerksamkeit gewidmet werden. KTA Rotzek möchte wissen, welche Konzepte hier noch zu bieten sind. Frau Körner führt aus, dass in Notfällen Pläne vorliegen. Im Landkreis gibt es 15 Störfallbetriebe, welche durch Gefahrgut risikobehaftet sind. 8

KTA Gültepe möchte gerne wissen, um welche Störfallbetriebe es sich handelt. Frau Körner teilt mit, dass dies eine öffentliche Sitzung ist und aufgrund des Datenschutzes hier keine Firmen benannt werden können. Es wird im Protokoll angemerkt, was Störfallbetriebe sind und welche abwehrenden Maßnahmen vollzogen werden. Anmerkung zum Protokoll: Störfallbetriebe sind Betriebe mit erweiterten Pflichten nach der 12. BImSchV bzw. der sog. Seveso-II (neu Seveso-III)-Richtlinie der EU. Nach jetzigem Stand unterliegen 15 Betriebe der 12. BImSchV, davon haben 13 sog. erweiterte Pflichten. Von denen hat der Landkreis Goslar für 12 Betriebe einen externen Notfallplan zu erstellen. Für die abwehrenden Maßnahmen sind sog. externe Notfallpläne gem. 10a NKatSG vom Landkreis Goslar als KatS-Behörde für o.g. Betriebe zu erstellen. In ihnen sind die zu treffenden Katastrophenschutzmaßnahmen bei Schadensfällen, die über das Betriebsgelände hinausgehen, zu regeln/planen (Warnung der Bevölkerung, Evakuierung, etc.). D. h. bei Fällen, die sich auf das Betriebsgelände beschränken, gilt der jeweilige betriebliche Gefahrenabwehrplan (nicht Zuständigkeit der KatS-Behörde). Auch Fälle außerhalb des jeweiligen Betriebsgeländes, welche die Katastrophenschwelle noch nicht erreicht haben, fallen grds. nicht in den Zuständigkeitsbereich der KatS-Behörde, sondern in den der jeweiligen Stadt oder Gemeinde als Gefahrenabwehrbehörde. Dennoch würde auch bei größeren Schadensfällen unterhalb der Katastrophenschwelle der Stab Außergewöhnliche Ereignisse (SAE) des Landkreises zur Beratung der betroffenen Stadt oder Gemeinde zusammentreten. Auch unterhalb der Katastrophenschwelle gibt es durch Objektpläne und Alarm- und Ausrückordnungen (AAO) der zuständigen Orts- und Werkfeuerwehren Regelungen zu besonderen zu treffenden Maßnahmen. Diese sind in der FERLS hinterlegt. 12-2. Einwohnerfragestunde Keine Anfragen Der Vorsitzende schließt die Sitzung um 17:47 Uhr. Vorsitzender Fachbereichsleiter Protokollführerin gez. gez. gez. Ulrich Eberhardt Frank-Michael Kruckow Franziska Gose-Holzberger 9

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