1 EHRENAMTLICHE TÄTIGKEIT STEUERRECHTLICHE FRAGEN 20. OKTOBER 2011 Steuerberatung Weynand und Partner PGmbH
2 Plan 1. Einleitung 2. Einkommensteuer 3. Sozialversicherung 4. Rückerstattung von Kosten 5. Steuerfreie Entschädigungen für ehrenamtliche Mitarbeiter 6. Entschädigungen für Künstler 7. Stellungnahme Verwaltung vom 06.01.2010 8. Wann zahlt eine VOG Steuern? 9. MWS-Fragen
Einleitung 3 Bedeutung des non-profit Sektors Mehr als 100.000 VOG s in Belgien Auch VOG s müssen betriebswirtschaftlich denken Auch VOG s müssen Arbeits- und Sozialrecht beachten Auch VOG s müssen Steuerrecht beachten
Einkommensteuer 4 Wie hoch sind die Einkommensteuersätze? Die Einkommensteuersätze für das Einkommen aus 2011 lauten: Prozentsatz Einkommen 0% 0 6.570 EUR 25% 6.570 8.070 EUR 30% 8.070 11.480 EUR 40% 11.480 19.130 EUR 45% 19.130 35.060 EUR 50% Mehr als 35.060 EUR Diese Sätze erhöhen sich um zusätzliche Gemeindesteuern. Freibetrag für Kinder, Behinderung usw. Wenn verheiratet : Übertragung von 30%, max. 9.470 EUR auf anderen Ehepartner
Sozialversicherung 5 Wenn Tätigkeit auf Honorarbasis: Sozialversicherung für Selbständige Ausnahmen: Nebenerwerb: Bedingungen! Einkommen < 1.341,95 EUR: kein Beitrag Wenn > 1.341,95 EUR: + 5,5% / 3 Monate «Artikel 37»: Verheiratete, Studenten, usw. Grenzen: 1.341,95 EUR: siehe Nebenerwerb 6.354,06 EUR: wenn überschritten = Haupterwerb
Rückerstattung von Kosten 6 Artikel 31 E.St. Gb.: Steuerfreiheit von durch den Arbeitgeber erstatteten Kosten. Km-Entschädigungen: 31,78 Ct/Km: bis 30/06/2011 33,52 Ct/Km: vom 01/07/2011 bis 30/06/2012 Gegen Vorlage von Belegen Achtung: Vermerk auf Lohnkarte 281.10!
7 Steuerfreie Entschädigungen für ehrenamtliche Mitarbeiter (Rundschreiben Ci.R.H. 241/509.803 vom 05.03.1999) Betrifft nicht angestellte Mitarbeiter! Entschädigungen 2009 2010 2011 Pro Tag 30,22 EUR max. 30,22 EUR max. 30,82 EUR max. Pro Jahr 1.208,72 EUR max. 1.208,72 EUR max. 1.232,92 EUR max. + Max. Entschädigung für 2.000 Km/Jahr Keine Verpflichtung eine Lohnkarte zu erstellen Sonderregelung : Fussball, Volleyball, Basketball, Hockey, Handball
Steuerfreie Entschädigungen für ehrenamtliche Mitarbeiter (Stellungnahme der Verwaltung v. 6.01.2010) 8 100% ehrenamtlich - es darf kein Gehalt vorliegen Erstattung von Kosten Wenn eine Grenze überschritten wird: im Prinzip alles steuerpflichtig Besondere Vereinbarung: wenn ungünstiger, kann Rundschrieben v. 1999 angewandt werden Nicht kumulierbar/kombinierbar mit besonderen Vereinbarungen Eine zusammenfassende Tabelle liegt zu Ihrer Verfügung bereit.
Entschädigungen für Künstler 9 Seit 01/01/2007 Beträge Max. 100 EUR/Tag (2011: 114,60 EUR; 2012: 118,08 EUR) Max 2.000 EUR/Jahr (2011: 2.292,00 EUR; 2012: 2.361,52 EUR) Kann nicht gleichzeitig mit Entschädigung für Ehrenamt genutzt werden
Wann zahlt eine VoG Steuern? 10 3 Kategorien 1. Personen des öffentlichen Rechts: Föderalstaat, Regionen, Gemeinschaften, Provinzen, Gemeinden, ÖSHZ und Kirchenfabriken 2. Namentlich genannte juristische Personen, die nicht körperschaftssteuerpflichtig sind (Privileg )z. Bsp. Sozialsekretariate, PMS, usw 3. VOG s
Wann zahlt eine VoG Steuern? 11 Einkommen aus Vermietung: 20,6% Veräusserungsgewinne bei Verkauf von Immobilien: 16,5%, 33% Veräusserungsgewinne bei Verkauf von Beteiligungen: 16,5% Nicht belegte Ausgaben: 309%
Wann zahlt eine VoG Steuern? 12 Vorsicht ist geboten bei nicht belegten Ausgaben Steuersatz = 309% Beispiele Gehaltszahlungen: 281.10 Honorarzahlungen: 281.50
Wann zahlt eine VoG Steuern? 13 Artikel 182 E. St. Gb: In Bezug auf Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht und andere juristische Personen, die keine Gewinnerzielungsabsicht verfolgen, werden nicht als Geschäfte mit gewinnerbringendem Zweck betrachtet: 1. Vereinzelte oder außergewöhnliche Geschäfte, 2. Geschäfte, die in der Anlage der im Rahmen ihres Satzungsauftrags gesammelten Gelder bestehen, 3. Geschäfte, die aus einer Tätigkeit bestehen, die sich nur nebensächlich auf Industrie, Handel- oder Landwirtschaftsgeschäfte bezieht oder die nicht gemäß industriellen oder kommerziellen Methoden ausgeführt wird.
VoG und MWS 14 MWS-pflichtig? Im Prinzip JA Aber: Artikel 44 MWS Gb: Soziale uns kulturelle Freistellungen Krankenhauswesen Altenheime Kinderkrippen Sportvereine Unterricht usw.
VoG und MWS 15 MWS-pflichtig? Im Prinzip JA Aber: Artikel 44 MWS Gb: Soziale uns kulturelle Freistellungen Krankenhauswesen Altenheime Kinderkrippen Sportvereine Unterricht usw.
VoG und MWS 16 Stellungnahme der MWS-Verwaltung vom 11.07.2011: Organisation von Sportveranstaltungen Veranstaltung durch gemeinnützigen Verein selbst: OK Veranstaltungen dieser Art sind Gesellschaftsgegenstand des Vereins =>MWS! Wenn 1 x /Jahr : Sondergenehmigung ABER: MWS!!!
17 Herbert Weynand Stb. Weynand & Partner GmbH Eupener Str. 61 B-4731 Eynatten Tel: +32 (0) 87/858210 Fax: +32 (0) 87/866202 Mail: herbert@weynand.be