STADT NORDEN 54. Änderung des Flächennutzungsplanes (Bahnhof Norddeich)

Ähnliche Dokumente
STADT NORDEN B-Plan Nr. 191 (Bahnhof Norddeich)

Stadt Norden. Landkreis Aurich. Bebauungsplan Nr. 191 Bahnhof Norddeich. Übersichtsplan. Gesellschaft für räumliche Planung

Bekanntmachung der Stadt Papenburg. 2. Bebauungsplan Nr. 255 Nördlich Johann-Bunte-Straße mit baugestalterischen Festsetzungen

Samtgemeinde Holtriem

Begründung zum Bebauungsplan "Schulbaugebiet"

Samtgemeinde Emlichheim Gemeinde Hoogstede

VORLAGE. Die öffentliche Bekanntmachung der Offenlage erfolgte im Mitteilungsblatt aktuell der Verbandsgemeinde Bad Ems Nr. 23 / 2014 vom

öffentliche Auslegung der bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) Teil 1

Gemeinde Wangerland Der Bürgermeister

Bebauungsplan. Baugebiet "Sandfeld"

Stadt Rheinböllen 1. Änderung des Bebauungsplanes Industriegebiet In der Wester. Bebauungsplan Industriegebiet In der Wester 1.

1. Änderung Bebauungsplan Nr. 28 Erweiterung Edeka-Markt

Behandlung von Anregungen zum B-Plan Nr. 71 und 50. F-Planänderung Biogasanlage Schwitschen der Stadt Visselhövede

Flächennutzungsplan Potsdam. Medienstadt Babelsberg

Große Kreisstadt Nördlingen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Änderung -

Bekanntmachung zur Bauleitplanung in der Gemeinde Krummhörn

Stadt Tecklenburg. Abwägung. Bebauungsplan Nr. 7 Howesträßchen 8. Änderung. Städtebaulich-Planerische Stellungnahme. OT Tecklenburg Kreis Steinfurt

Behandlungsempfehlung der Verwaltung

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

!ysammeoffasseo. iiryimg. Niepars//f. Nach 10 Abs. 4 BauGB. Zum Bebauungsplan Nr. 1 Sondergebiet Photovoltaik - Kummerow" der Gemeinde Kummerow

Öffentliche Bekanntmachung zur Bauleitplanung in der Gemeinde krummhörn

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Gewerbegebiet Nord - Ost

Stadt Tagesordnungspunkt 11 Neubrandenburg

Fortschreibung des Flächennutzungsplans Zusammenfassende Erklärung

GEMEINDE BAHRENBORSTEL

Flächennutzungsplan-Änderung mit integrierter Grünordnung WA Allgemeines Wohngebiet Breiter Rain des Marktes Luhe-Wildenau

STADT OTTWEILER. TEILÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS für den Bereich Südlich der Auguste-Renoir-Straße PLANGEBIET. Kurzbegründung für das Scoping

Ortsgemeinde Heltersberg ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES AUF DER WURZEL UND IM FLUR IM VEREINFACHTEN VERFAHREN NACH 13 BAUGB

Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung und Energie (S) Vorlage Nr.: 18/184 (S)

Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach 4 Abs. 1 BauGB (Scoping)

Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Windenergieanlagen" 1. Änderung in der Gemeinde Herxheimweyher Kreis Südliche Weinstraße

Stadt Rosenheim Flächennutzungsplan. Inhalt des 24. Änderungsverfahrens Wachtelweg Nord. M 1 : 5000 Planfassung vom Juni 2005 Stadtplanungsamt

ARCHITEKTUR- UND INGENIEURBÜRO BAUKONZEPT NEUBRANDENBURG GMBH

öffentliche Auslegung der bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

zu den eingegangenen Stellungnahmen der Behörden, sonstiger Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit im Rahmen der

4. Berichtigung des Flächennutzungsplans der Stadt Soltau. zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 49 Winsener Straße West

Bad Feilnbach Lkr. Rosenheim

Stadt Tagesordnungspunkt 10 Neubrandenburg

Stadt Riedstadt, Stadtteil Goddelau. Bebauungsplan. Am Hohen Weg (1.BA) 7. Änderung und. Am Hohen Weg (2. BA) 3. Änderung

Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 der Gemeinde Mockrehna Wohnbebauung Schöna "Am Schwarzen Graben" Flur 1 (gem. 9 Abs.

vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Betriebshof Schladitzer Bucht

Der Rat der Stadt Siegen hat in seiner Sitzung am den Aufstellungsbeschluss für die Änderung 73.2 des Flächennutzungsplanes gefasst.

Gemeinde Trittau Kreis Stormarn

Stadt Rödermark. Bebauungsplan B 33. Südlich Töpferstraße / westlich Schömbsstraße

Bekanntmachung der Stadt Papenburg

Hotel, Wohn- und Geschäftshaus am Neumarkt. Auswertung der Beteiligungen gemäß 13a III und 4 I BauGB. - Verfahrensstand: Entwurf -

45. Sitzung der Leg.-Periode 2001/2006. N i e d e r s c h r i f t

BEGRÜNDUNG. zur 87. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Sankt Barbara-Haus

Gemeinde Oerel Der Bürgermeister Weißdornweg Oerel Tel.: 04765/ Mobil: 0172/

Stadtbürgerschaft 19. Wahlperiode

GEMEINDE HAMMAH Bebauungsplan Nr. 23 "Erweiterung Gewerbegebiet Ostereichen 3. Abschnitt"

Handreichung. für die Kommunen zur Vorlage von Flächennutzungsplänen und Flächennutzungsplanänderungen zur Genehmigung bei der Bezirksregierung Köln

Stadt Sulz an Neckar, Stadtteil Holzhausen- Mitte Landkreis Rottweil

Bebauungsplan Nr. 141 Dorfgemeinschaftsplatz Wildsachsen

Bebauungsplan. Auf Haardt

Bekanntmachung. der Gemeinde Vettweiß

Gemeinde Nienstädt. Bebauungsplan Nr. 15 Kleefeld 2. Änderung Vereinfachtes Verfahren im beschleunigten Verfahren gem. 13 a BauGB

Gemeinde Hoisdorf Kreis Stormarn

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

Abwägungstabelle Flächennutzungsplan 2000, 17. Änderung (Parallelverfahren)

Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach 4 Abs. 1 BauGB (Scoping)

Gemeinde Lindetal. 1. Änderung der Satzung der Gemeinde Lindetal über den Bebauungsplan Nr. 2 OT Marienhof

STADT NAUEN. Bebauungsplan Nr. 0029/96 Zuckerfabrik, 1. Änderung (Dachform)

Gemeinde Nottuln. 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 75. Darup Nord II. im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB. Begründung

Stadt Wildeshausen 33. Änderung des F-Planes / Bebauungsplan Nr Vor Bargloy Teil C

Bauleitplanung der Gemeinde Beelen 20. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS BEBAUUNGSPLAN NORDHUES-BÜSCHE, 3. ÄNDERUNG

Flecken Artlenburg. 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 Mühlenweg mit örtlicher Bauvorschrift. gemäß 13a BauGB. Stand Entwurf:

Gemeinde Eschenburg. Ortsteil Eibelshausen Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes im Bereich Gänsestall Süd. Begründung

Begründung zum Entwurf

STADT HALVER. Bekanntmachung der Stadt Halver

Begründung. - Vorentwurf -

Begründung zum Bebauungsplan Nr Änderung Peters Osterjork

Die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans

STADT TRENDELBURG BEBAUUNGSPLAN TRENDELBURG NR. 5 "DOMÄNE"

Gemeinde Börger Der Bürgermeister

Anlage Abwägung zum Bebauungsplan Nr. 153 B (Woltorfer Straße/UPP I) - Peine -

31. Änderung des Flächennutzungsplanes

Stadt Datteln. Bebauungsplan Nr. 20, 5. Änderung Gewerbepark Meckinghoven. Bürgerinformation zur frühzeitigen Beteiligung gemäß 3 Abs.

Amtsblatt für die Stadt Büren

Stadt Riedstadt, Stadtteil Erfelden. Bebauungsplan. Wohngebiet Erfelden - Am Gemeinen Löhchen. 2. Änderung

63. Flächennutzungsplanänderung - Sportplatz Sondern -

Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe

STADT SCHWABMÜNCHEN. 12. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES Änderungsbereich: WOHNBAUFLÄCHE NORDOST

für die Gemeindevertretung Ahrensfelde zu den Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung

Amtliche Bekanntmachung

9. Änderung des Flächennutzungsplans

GEMEINDE DÖTLINGEN. Bebauungsplan Nr. 76 Traher Weg - Wichmann. 22. Änderung des Flächennutzungsplans GRUNDZÜGE DER PLANUNG

11. Änderung des Flächennutzungsplanes Erweiterung des Windparks Uetze Nord-Ost

BEBAUUNGSPLAN NR. 1 "AM HAGENBECK" 5. ÄNDERUNG DER EHEMALIGEN GEMEINDE STEDDORF LANDKREIS ROTENBURG (WÜMME) ORTSCHAFT STEDDORF ENTWURF

INHALT. GVV Kenzingen-Herbolzheim Stand: Punktuelle Flächennutzungsplanänderung Fassung: Frühzeitige Beteiligung Spöttfeld

Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden B-Plan Nr.12A

SATZUNG DER STADT NEUKLOSTER über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Wohngebiet am Neuklostersee

Begründung zur 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 606 Amedorfer Straße Stadt Neustadt a. Rbge. Stadtteil Amedorf - Mandelsloh

Liste der Änderungen infolge der Abwägung der zum 1. Entwurf eingegangenen Stellungnahmen

Gemeinde Lohme. 3. Änderung des Flächennutzungsplans. Begründung Beschlussfassung: in Zusammenarbeit mit:

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Haren (Ems)

Stuttgart - Vaihingen

S T A D T GEVELSBERG. Hinweisbekanntmachung

Transkript:

1 STADT NORDEN 54. Änderung des Flächennutzungsplanes (Bahnhof Norddeich) über die Art und Weise der Berücksichtigung der Umweltbelange, der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. 6 (5) BauGB Die Stadt Norden hat die Absicht, am Bahnhofsgelände in Norddeich eine standortbezogene Nachnutzung auf den zum Bahnbetrieb nicht mehr benötigten Flächen planungsrechtlich zu sichern. Hierzu wurde ca. 0,4 ha Sonstiges Sondergebiet, ca 0,15 ha Bahnanlage und ca. 0,36 ha Grünfläche dargestellt. Im Parallelverfahren wurde der Bebauungsplan Nr. 191 aufgestellt. 1. Umweltbelange Zur Beurteilung des Eingriffs in Natur und Landschaft wurde ein Umweltbericht erstellt. Auf dem Bahngelände in einer Größe von ca. 0,91 ha wurden zur Bestandssicherung der bereits realisierten Nachnutzungen sowie zur Sicherung weiterer Nachnutzungen die bisher als Flächen für Bahnanlagen dargestellten Flächen in ein Sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Nachnutzung Bahngelände: Parkplatz/Gewerbe/Hotel dargestellt. Die Flächen, die aus dem Bahnbetrieb nicht freigestellt sind, werden als Bahnflächen dargestellt. Dem Bestand entsprechend wurde der zusammenhängende Gehölzstreifen auf der Böschungssüdseite als Grünfläche dargestellt. Somit werden mit der 94. Flächennutzungsplanänderung die Darstellung von Bauflächen zugunsten einer Grünfläche reduziert. Es liegt kein Eingriff vor. Für den Menschen bzw. für bestehende Wohnnutzungen an der Molenstraße, Frisiastraße und Tunnelweg werden keine Beeinträchtigungen erwartet, da zum Schutz vor Gewerbeund Verkehrslärm Maßnahmen zum Lärmschutz vorgesehen werden. Auswirkungen auf den Wasserhaushalt sind jedoch wegen der nur geringfügigen Erhöhung bei schadloser Abführung und der vorherigen Nutzung als Bahnfläche nicht zu erwarten. Nach den Ergebnissen des Entwässerungskonzeptes kann das Oberflächenwasser im Plangebiet versickern. Auswirkungen auf den Wasserhaushalt sind nach Vorlage eines Entwässerungskonzeptes nicht zu erwarten. Für den Menschen (bestehende Wohnnutzungen an der Molenstraße/Tunnelweg sowie künftige Nutzungen im Sondergebiet) werden keine Beeinträchtigungen erwartet, da zum Schutz vor Gewerbe- und Verkehrslärm Maßnahmen zum Lärmschutz vorgesehen sind. 2. Öffentlichkeitsbeteiligung 2.1 Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß 3 Abs. 1 BauGB Von den Bürgern wurden insbesondere Anregungen zum Lärmschutz vorgetragen: Diese wurden durch ein Lärmschutzgutachten und Festsetzungen zum Lärmschutz berücksichtigt. 2.2 Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß 3 Abs. 2 BauGB Von privater Seite sind keine Stellungnahmen eingegangen.

2 2.3 Erneute Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß 3 Abs. 2 BauGB i.v. mit 4a (3) BauGB Von privater Seite sind keine Stellungnahmen eingegangen. 3. Beteiligung der Fachbehörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange 3.1 Frühzeitige Beteiligung gemäß 4 Abs. 1 BauGB Die in der frühzeitigen Beteiligung eingegangen Anregungen und Hinweise der Stellungnahmen wurden wie folgt berücksichtigt: Von der DB Immobilien liegen zwei Stellungnahmen vor, die bauliche Anlagen und Flurstücke im Bahnbetrieb betreffen. Die Planunterlagen wurden entsprechend den Anforderungen angepasst. Die Hinweise zum Kaufvertrag, zum Rückbau von Gebäuden sowie die allgemeinen Hinweise zur Sicherung des Bahnbetriebs wurden zur Kenntnis genommen und werden beachtet. Eisenbahn-Bundesamt/Außenstelle Hannover Die Belange des Eisenbahn-Bundesamtes werden von der Bauleitplanung nicht berührt bzw. werden in der Planung ausreichend berücksichtigt. LGLN, Kampfmittelbeseitigungsdienst Die allgemeinen Hinweise zur Kampfmittelerforschung werden zur Kenntnis genommen. Aufgrund der Vorbelastung wurde kein Handlungsbedarf gesehen. Die Anregungen wurden berücksichtigt. Ein Umweltbericht wurde erstellt und dem Entwurf der Begründung beigefügt. Die Zweckbestimmung des Sondergebietes wurde näher bestimmt. Die Aussagen im Schallschutzgutachten wurden angepasst und ergänzt. Die Lärmvorbelastung wurde in der Planzeichnung gekennzeichnet. Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz Aurich Die Hinweise, dass keine Bedenken bestehen, wurden zur Kenntnis genommen. Ein Entwässerungskonzept wurde erstellt. Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Außenstelle Aurich Die Hinweise zur verkehrlichen Vorbelastung und zur Abstimmung von Kompensationsmaßnahmen wurden beachtet. Vodafone Kabel Deutschland, OOWV Hinweise zum Brandschutz werden beachtet.

3 3.2 Beteiligung gemäß 4 Abs. 2 BauGB (zur öffentlichen Auslegung) Die in der Beteiligung der Fachbehörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange eingegangen Anregungen und Hinweise der Stellungnahmen wurden wie folgt berücksichtigt: Entwässerungsverband Norden Der Hinweis, dass die Anregungen und Bedenken zum Vorentwurf ausgeräumt sind, wurde zur Kenntnis genommen. Neue Anregungen oder Bedenken bestehen nicht. In der Stellungnahme wurde auf die Stellungnahme zum Vorentwurf hingewiesen. Die dort enthaltenden Anregungen, Bedenken und Hinweise beziehen sich im Wesentlichen auf die formale Freistellung der Anlagen, die aus dem Bahnbetrieb entlassen sind, auf die Sicherung nicht freizustellender Anlagen und die Zugänglichkeit und Sicherung bahnbetrieblicher Anlagen. Die Anregungen wurden berücksichtigt. Die Freistellung der Flächen für die Parkplätze und das Sondergebiet ist nach einer Entbehrlichkeitsprüfung erfolgt. Die entsprechenden Flurstücke wurden herausparzelliert. Nicht freigestellt sind die Fahrspuren zwischen den Stellplätzen sowie eine Fläche östlich des Bahngebäudes. Diese Flächen werden weiterhin als Fläche für Bahnanlagen festgesetzt bzw. dargestellt. Die nicht freigestellten Bahnanlagen und ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht sichern den Zugang zu den Bahnanlagen. Der Hinweis zur Einhaltung von Abstandsflächen zu den bahnbetrieblichen Anlagen wurde beachtet. Zur Konfliktbewältigung der schutzwürdigen Nutzungen innerhalb und außerhalb des Plangebietes wurden Maßnahmen zum Schallschutz festgesetzt. In der Entwässerungsplanung wurde berücksichtigt, dass in Gleisnähe keine Versickerung von Oberflächenwasser erfolgt und das Oberflächenwasser nicht auf Bahngrund abgeleitet wird. Eisenbahn-Bundesamt/Außenstelle Hannover Die Hinweise zum geplanten Schallschutz wurden berücksichtigt. Die Lage der Schallschutzwand wurde überprüft und angepasst. Die Anregungen bezüglich der erforderlichen Freistellung der bahnbetrieblichen Anlagen wurden berücksichtigt. LGLN, Kampfmittelbeseitigungsdienst Die allgemeinen Hinweise zur Kampfmittelerforschung werden zur Kenntnis genommen. Aufgrund der Vorbelastung wurde kein Handlungsbedarf gesehen. Die Anregungen wurden berücksichtigt. Die Deichschutzzone mit Hinweisen zum Deichrecht wurde nachrichtlich übernommen. Das um die Einbeziehung des Sondergebietes ergänzte Entwässerungskonzept wurde der Unteren Wasserbehörde vorgelegt. Das Schallschutzgutachten wurde um die Gewerbelärmvorbelastung für das Sondergebiet ergänzt. Deutsche Telekom Technik GmbH, Vodafone Kabel Deutschland, EWE Netz GmbH, OOWV Hinweise zum Brandschutz werden beachtet.

4 Keine Anregungen und Bedenken hatten: Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz Aurich Samtgemeinde Hage Stadt Norderney Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Einzelhandelsverband Ostfriesland LGLN, Katasteramt Norden IHK für Ostfriesland und Papenburg 3.3 Erneute Beteiligung gemäß 4 Abs. 2 BauGB (zur erneuten öffentlichen Auslegung) Die in der Beteiligung der Fachbehörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange eingegangen Anregungen und Hinweise der Stellungnahmen wurden wie folgt berücksichtigt: In der Stellungnahme wurde auf die bisherigen Stellungnahmen zum Vorentwurf und zum Entwurf hingewiesen. Die in den Stellungnahmen enthaltenden Anregungen, Bedenken und Hinweise wurden berücksichtigt. In der Stellungnahme zur erneuten öffentlichen Auslegung wurde festgestellt, dass durch die Herausnahme von bahnbetrieblichen Anlagen aus dem Geltungsbereich sowie durch die nachrichtliche Übernahme durch Kennzeichnung der bahnbetrieblichen Anlagen die Zuwegungen zu den Bahnanlagen und die Versorgungsanlagen der DB AG gesichert sind. Gegen die Planung bestehen keine Anregungen und Bedenken mehr. LGLN, Katasteramt Norden Der Hinweis zur Plangrundlage wird zur Kenntnis genommen. Die Plangrundlage wurde im Zusammenhang mit der Vermessung der von der Bahn freigestellten Flächen vom einem Vermessungsbüro erstellt. Die Deichschutzzone wurde durch Kennzeichnung und Hinweise auf den Planunterlagen berücksichtigt. Das Eisenbahnbundesamt sowie die der DB AG wurden am Verfahren beteiligt. Von beiden Seiten bestehen keine Anregungen und Bedenken mehr. Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz Aurich Gegen die Planungen bestehen seitens des Landesbetriebes keine Bedenken. Ein Entwässerungskonzept zur schadlosen Ableitung des Oberflächenwassers liegt vor. Ostfriesische Landschaft Aus Sicht der archäologischen Denkmalpflege bestehen keine Bedenken. Die Hinweise zum Umgang mit den Bodenfunden sind bereits in den Planunterlagen enthalten. Deutsche Telekom Technik GmbH, Vodafone Kabel Deutschland, OOWV Hinweise zum Brandschutz werden beachtet und sind in der Begründung enthalten.

5 Keine Anregungen und Bedenken hatten: Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Jägerschaft Norden Stadt Norderney Samtgemeinde Hage Einzelhandelsverband Ostfriesland, IHK Emden Eisenbahn-Bundesamt/Außenstelle Hannover Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie 4. Anderweitige Planungsmöglichkeiten Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan ist der gesamte Änderungsbereich als Fläche für Bahnanlagen dargestellt. Der Bestandssituation und Lage entsprechend ist ein Nutzungskonzept aufgestellt worden. Dieses berücksichtigt den zusammenhängenden Gehölzbestand auf der Südseite der Bahnböschung und übernimmt bestandsorientiert die Darstellung einer Grünfläche. Die freigewordenen Flächen des Bahngeländes im Hafen- und siedlungsnahen Bereich ermöglichen eine adäquate Nachnutzungen der Flächen. Alternativen ergeben sich nicht.