IMMOBILIENBERECHNUNG Einheit Einheit Herrenberg Kaffeeberg Reihenhaus 2 Stellplatz Erwerber Herr Max Muster 1 / 15
GRUNDLEGENDE INFORMATIONEN Allgemein Kauf als Kapitalanlage Betrachtungszeitraum 12 Jahre Kauftermin 03 / 2018 Einheitendetails Einheit Herrenberg Kaffeeberg Reihenhaus 2 Straße, Nr. PLZ, Ort Fertigstellung 12 / 2019 Nutzung ab 01 / 2020 Einheit Stellplatz Straße, Nr. PLZ, Ort Fertigstellung 12 / 2019 Nutzung ab 01 / 2020 Kaufpreise und Kaufpreisaufteilung Herrenberg Kaffeeberg Reihenhaus 2 Grundstückskosten (10,00%) 43.400,00 Altbau- / Bestandskosten (15,00%) 65.100,00 Denkmalsanierungskosten (75,00%) 325.500,00 Summe 434.000,00 Stellplatz Grundstückskosten (20,00%) 2.000,00 Herstellungskosten (80,00%) 8.000,00 Summe 10.000,00 Erwerbsnebenkosten Gesamtkosten 444.000,00 Name AfA / Werbungskosten Jahr Einheit Betrag Grunderwerbsteuer AfA Herrenberg Kaffeeberg Reihenhaus 2 Notar und Grundbuch AfA Herrenberg Kaffeeberg Reihenhaus 2 21.700,00 7.378,00 Grunderwerbsteuer AfA Stellplatz 500,00 Notar und Grundbuch AfA Stellplatz 170,00 Summe 29.748,00 2 / 15
Finanzierungsbedarf Mieteinnahmen und laufende Nebenkosten Gesamtaufwand 473.748,00 Eigenkapital 29.748,00 Finanzierungskosten einmalig 0,00 Finanzierungsbedarf 444.000,00 Disagio 0,00 Bruttodarlehen 444.000,00 Fälligkeit Eigenkapital 04 / 2018 Herrenberg Kaffeeberg Reihenhaus 2 Grundfläche 106,10m² Kaltmiete / m² 11,03 monatlich jährlich anfängliche Kaltmiete 1.170,00 anfängliche Kaltmiete 14.040,00 Hausverwaltung 29,71 Hausverwaltung 356,50 Instandhaltungsrücklage 53,05 Instandhaltungsrücklage 636,60 Stellplatz monatlich jährlich anfängliche Kaltmiete 50,00 anfängliche Kaltmiete 600,00 3 / 15
FINANZIERUNGS- UND STEUERDATEN Annuitätendarlehen Bankdarlehen Darlehensbetrag 344.000,00 Auszahlungssumme 344.000,00 Disagio / CAP-Prämie 0,00 Vollständige Auszahlung zum 12 / 2019 Anfänglicher Tilgungssatz 3,00% für Restdauer Sollzins 2,00% Zinsbindungsdauer 15,00 Sollzins nach Zinsbindung 4,00 Zins effektiv 2,02 % KfW-Annuitätendarlehen KfW 151-Denkmal 30-5-10 Darlehensbetrag 100.000,00 Auszahlungssumme 100.000,00 Vollständige Auszahlung zum 04 / 2019 KfW-Tilgungszuschuss 12.500,00 KfW-Effizienzhaus-Typ KfW-Effizienzhaus Denkmal Auszahlungsdatum Zuschuss 03 / 2020 Anfänglicher Tilgungssatz 0,00% für 5 Jahre 4,26% für Restdauer Steuerbetrachtung vor Erwerb Erwerber Herr Max Muster Veranlagungsjahr 2018 Veranlagung nach Splittingtabelle anf. zu versteuerndes Einkommen 150.000,00 Investitionsanteil 100,00% Sollzins 0,75% Zinsbindungsdauer 10,00 Sollzins nach Zinsbindung 1,80 Zins effektiv 0,75 % Einkommenssteuer 45.756,00 Solidaritätszuschlag 5,50% Kirchensteuer 8,00% Gesamtsteuerschuld 51.933,06 4 / 15
ABSCHREIBUNG DER IMMOBILIE Abschreibung der Herstellungskosten (Neubau) Herstellungskosten in Euro 8.000,00 Bemessungsgrundlage inkl. Nebenkosten 8.536,00 Abschreibungsbeginn 2019 Abschreibung in % 2,00% Abschreibung pro Monat 14,23 Abschreibung im Veranlagungsjahr 14,23 Abschreibung im ersten (vollen) Folgejahr 170,72 Abschreibung im Betrachtungszeitraum 1.892,15 Gesamtsumme der Abschreibung 8.536,00 Abschreibung der Altbaukosten Altbausubstanz in Euro 65.100,00 Bemessungsgrundlage inkl. Nebenkosten 69.461,70 Abschreibungsbeginn 2018 Abschreibung in % für Einheit Herrenberg Kaffeeberg Reihenhaus 2 2,50% Abschreibung pro Monat 144,71 Abschreibung im Veranlagungsjahr 1.736,54 Abschreibung im ersten (vollen) Folgejahr 1.736,54 Abschreibung im Betrachtungszeitraum 22.285,63 Gesamtsumme der Abschreibung 69.461,70 Abschreibung der Sanierungskosten (Denkmal) Sanierungskosten in Euro 325.500,00 Bemessungsgrundlage inkl. Nebenkosten 347.308,50 Abschreibungsbeginn 2019 Abschreibung Jahr Abschreibung in % Abschreibung Betrag Abschreibung Summe 2019 9,00 31.257,76 31.257,76 2020 9,00 31.257,76 62.515,53 2021 9,00 31.257,76 93.773,30 2022 9,00 31.257,76 125.031,06 2023 9,00 31.257,76 156.288,82 2024 9,00 31.257,76 187.546,59 2025 9,00 31.257,76 218.804,36 2026 9,00 31.257,76 250.062,12 2027 7,00 24.311,60 274.373,72 2028 7,00 24.311,60 298.685,31 2029 7,00 24.311,60 322.996,90 2030 7,00 24.311,60 347.308,50 5 / 15
STEUERERSPARNIS VORAUSSICHTLICHE EINKÜNFTE AUS VERMIETUNG UND VERPACHTUNG Tabellarische Aufstellung der Steuerersparnis im kompletten Betrachtungszeitraum Jahr AfA gesamt* (-) Mieteinnahmen(+) Werbungskosten(-) Nebenkosten** (-) Zinsen (-) Einkünfte aus V+V*** 2018 0,00 0,00 1.447,12 0,00 0,00-1.447,12 2019 0,00 0,00 33.008,53 0,00 1.135,83-34.144,37 2020 14.640,00 0,00 33.165,03 356,50 7.447,20-26.328,72 2021 14.640,00 0,00 33.165,03 356,50 7.213,19-26.094,71 2022 14.640,00 0,00 33.165,03 356,50 6.998,37-25.879,89 2023 14.640,00 0,00 33.165,03 356,50 6.779,21-25.660,73 2024 14.640,00 0,00 33.165,03 356,50 6.548,63-25.430,15 2025 14.640,00 0,00 33.165,03 356,50 6.293,60-25.175,12 2026 14.640,00 0,00 33.165,03 356,50 6.032,59-24.914,11 2027 14.640,00 0,00 26.218,86 356,50 5.766,67-17.702,03 2028 14.640,00 0,00 26.218,86 356,50 5.495,75-17.431,10 2029 14.640,00 0,00 26.218,86 356,50 5.753,36-17.688,71 2030 14.640,00 0,00 26.218,86 356,50 5.628,95-17.564,30 Summe: 161.040,00 0,00 371.486,28 3.921,46 71.093,34-285.461,07 * In den ausgewiesenen Werten sind sämtliche Abschreibungsbestandteile enthalten. ** Bei den ausgewiesenen Nebenkosten handelt es sich um die steuerlich abzugsfähigen Nebenkosten. *** Voraussichtliche Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung 6 / 15
VORAUSSICHTLICHE STEUERLICHE AUSWIRKUNGEN Herr Max Muster (Investitionsanteil 100,00%) Jahr zvek Steuerl. Gewinn/ Verlust zvek nach Kauf Steuer vor Kauf Steuer nach Kauf Steuerersparnis 2018 150.000,00-1.447,12 148.552,88 51.933,06 51.242,98 690,08 2019 150.000,00-34.144,37 115.855,63 51.933,06 35.654,89 16.278,17 2020 150.000,00-26.328,72 123.671,28 51.933,06 39.379,96 12.553,10 2021 150.000,00-26.094,71 123.905,29 51.933,06 39.493,46 12.439,60 2022 150.000,00-25.879,89 124.120,11 51.933,06 39.595,61 12.337,45 2023 150.000,00-25.660,73 124.339,27 51.933,06 39.700,03 12.233,03 2024 150.000,00-25.430,15 124.569,85 51.933,06 39.808,99 12.124,07 2025 150.000,00-25.175,12 124.824,88 51.933,06 39.931,57 12.001,49 2026 150.000,00-24.914,11 125.085,89 51.933,06 40.054,15 11.878,91 2027 150.000,00-17.702,03 132.297,97 51.933,06 43.493,20 8.439,86 2028 150.000,00-17.431,10 132.568,90 51.933,06 43.622,59 8.310,47 2029 150.000,00-17.688,71 132.311,29 51.933,06 43.500,01 8.433,05 2030 150.000,00-17.564,30 132.435,70 51.933,06 43.559,03 8.374,03 Summe 1.950.000,00-285.461,07 1.664.538,93 675.129,78 539.036,47 136.093,31 7 / 15
VORAUSSICHTLICHE RENDITE Bruttomietrendite Mietrendite 3,30% Die Bruttomietrendite ergibt sich näherungsweise durch den Bezug der Nettokaltmiete (ohne laufende Nebenkosten) zum Kaufpreis. Ein eventueller Steuervorteil oder Steuerlast findet keine Berücksichtigung. Nettomietrendite Mietrendite 2,88% Die Nettomietrendite ergibt sich näherungsweise durch den Bezug der Nettokaltmiete und der laufenden Nebenkosten zum Kaufpreis. Ein eventueller Steuervorteil oder Steuerlast findet keine Berücksichtigung. Vermögensentwicklung Betrachtungszeitraum 12Jahre Angenommener Verkaufspreis 444.000,00 Offenes Darlehen 279.400,28 Möglicher Verkaufserlös 164.599,72 Anfängliche Investitionen 29.748,00 Durchschnittliche Liquidität p.a. 4.847,40 Eigenkapitalrendite Eigenkapitalrendite 28,49% Die jährliche Eigenkapitalrendite ergibt sich näherungsweise für die Dauer des Betrachtungszeitraums, wenn das Objekt nach Ablauf des Betrachtungszeitraums zum angenommenen Verkaufserlös verkauft würde. Dieser entspricht dem Anschaffungswert (Kaufpreis ohne Nebenkosten) unter Berücksichtigung der eingegebenen Preissteigerung. Die Eigenkapitalrendite wird nach der Methode des internen Zinsfußes berechnet. Als anfängliche Investition berücksichtigt werden das Eigenkapital, ggf. der verbleibende Finanzierungsbedarf sowie einmalige Einzahlungen in Finanzierungen wie Fondsanlagen oder Bausparverträge. Für die Dauer des Betrachtungszeitraums wird die Liquidität nach Tilgung berücksichtigt. Zum Ende des Betrachtungszeitraums wird ein Erlös durch den Verkauf zum aktuellen Wert unter Abzug des noch offenen Darlehens angenommen. 8 / 15
FINANZIERUNGSENTWICKLUNG Annuitätendarlehen: Bankdarlehen Jahr Zins* in % Zins in Tilgung in Tilgung in % Rate in Darlehen offen 2019 2,00 % 573,33 860,00 0,25 % 1.433,33 343.140,00 2020 2,00 % 6.767,51 10.432,49 3,04 % 17.200,00 332.707,51 2021 2,00 % 6.556,94 10.643,06 3,20 % 17.200,00 322.064,45 2022 2,00 % 6.342,12 10.857,88 3,37 % 17.200,00 311.206,57 2023 2,00 % 6.122,96 11.077,04 3,56 % 17.200,00 300.129,53 2024 2,00 % 5.899,38 11.300,62 3,77 % 17.200,00 288.828,91 2025 2,00 % 5.671,28 11.528,72 3,99 % 17.200,00 277.300,19 2026 2,00 % 5.438,58 11.761,42 4,24 % 17.200,00 265.538,77 2027 2,00 % 5.201,18 11.998,82 4,52 % 17.200,00 253.539,95 2028 2,00 % 4.958,99 12.241,01 4,83 % 17.200,00 241.298,94 2029 2,00 % 4.711,92 12.488,08 5,18 % 17.200,00 228.810,86 2030 2,00 % 4.459,85 12.740,15 5,57 % 17.200,00 216.070,71 Summe: - 62.704,05 127.929,29-190.633,33 - * Vertraglicher Zinssatz p.a. Die Errechnung der Finanzierung erfolgte für eine monatliche nachschüssige Zahlweise. KfW-Annuitätendarlehen: KfW 151-Denkmal 30-5-10 Jahr Zins* in % Zins in Tilgung in Tilgung in % Rate in Darlehen offen 2019 0,75 % 562,50 0,00 0,00 % 562,50 100.000,00 2020 0,75 % 679,69 0,00 ** 0,00 % 13.179,69 87.500,00 2021 0,75 % 656,25 0,00 0,00 % 656,25 87.500,00 2022 0,75 % 656,25 0,00 0,00 % 656,25 87.500,00 2023 0,75 % 656,25 0,00 0,00 % 656,25 87.500,00 2024 0,75 % 649,25 2.802,62 3,20 % 3.451,88 84.697,38 2025 0,75 % 622,32 3.761,43 4,44 % 4.383,75 80.935,94 2026 0,75 % 594,01 3.789,74 4,68 % 4.383,75 77.146,20 2027 0,75 % 565,49 3.818,26 4,95 % 4.383,75 73.327,94 2028 0,75 % 536,75 3.847,00 5,25 % 4.383,75 69.480,95 2029 0,75 % 1.041,44 3.168,49 4,56 % 4.209,93 66.312,46 2030 1,80 % 1.169,10 2.982,89 4,50 % 4.151,99 63.329,56 Summe: - 8.389,29 24.170,44-45.059,73 - * Vertraglicher Zinssatz p.a. ** KfW-Tilgungzuschuss in Höhe von 12.500,00 9 / 15
Die Errechnung der Finanzierung erfolgte für eine monatliche nachschüssige Zahlweise. 10 / 15
VERMIETUNGSPHASE: 1. VOLLSTÄNDIGES JAHR (2020) Zu versteuerndes Einkommen vor Kauf 150.000,00 Gesamtsteuerbelastung vor Kauf (inkl. evtl. KiSt und Soli-Zuschlag) 51.933,06 Voraussichtliche Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung Mieteinnahmen 14.640,00 Abzugsfähige Werbungskosten (Erwerbsnebenkosten) 0,00 Abschreibung (Neubau) 170,72 Abschreibung (Altbau) 1.736,54 Abschreibung (Sanierung) 31.257,76 Abschreibung (Möbel/Küche) 0,00 Abschreibung (Außenanlage) 0,00 Steuerlich abzugsfähige Nebenkosten 356,50 Zinsen (abzugsfähig) 7.447,20 Ergebnis Einkünfte aus V+V -26.328,72 Zu versteuerndes Einkommen nach Kauf 123.671,28 Steuerbelastung nach Kauf 39.379,96 Steuerersparnis 12.553,10 Gesamtübersicht (Liquiditätsbetrachtung) Steuerersparnis 12.553,10 Miete 14.640,00 Nebenkosten gesamt 993,10 Zinsen 7.447,20 Liquidität ohne Tilgung pro Jahr 18.752,80 Liquidität ohne Tilgung pro Monat 1.562,73 Tilgung pro Monat 869,37 Liquidität nach Tilgung pro Monat" 693,36 11 / 15
GESAMTÜBERSICHT Jahr Miete Steuerersparnis Nebenkosten Zinsen Liquidität vor Tilgung p.a. p.m. Tilgung/ Sparen p.a. p.m. Liquidität nach Tilgung p.a. p.m. Eigenkapital/ Auszahlung Restschuld 2018 0,00 690,08 0,00 0,00 690,08 57,51 0,00 0,00 690,08 57,51-29.748,00 0,00 444.000,00 2019 0,00 16.278,17 0,00 1.135,83 15.142,34 1.261,86 860,00 71,67 14.282,34 1.190,19 0,00 443.140,00 444.000,00 2020 14.640,00 12.553,10 993,10 7.447,20 18.752,80 1.562,73 10.432,49 869,37 8.320,32 693,36 0,00 420.207,51 444.000,00 2021 14.640,00 12.439,60 993,10 7.213,19 18.873,31 1.572,78 10.643,06 886,92 8.230,25 685,85 0,00 409.564,45 444.000,00 2022 14.640,00 12.337,45 993,10 6.998,37 18.985,99 1.582,17 10.857,88 904,82 8.128,10 677,34 0,00 398.706,57 444.000,00 2023 14.640,00 12.233,03 993,10 6.779,21 19.100,73 1.591,73 11.077,04 923,09 8.023,68 668,64 0,00 387.629,53 444.000,00 2024 14.640,00 12.124,07 993,10 6.548,63 19.222,35 1.601,86 14.103,25 1.175,27 5.119,10 426,59 0,00 373.526,28 444.000,00 2025 14.640,00 12.001,49 993,10 6.293,60 19.354,80 1.612,90 15.290,15 1.274,18 4.064,64 338,72 0,00 358.236,13 444.000,00 2026 14.640,00 11.878,91 993,10 6.032,59 19.493,22 1.624,44 15.551,16 1.295,93 3.942,06 328,51 0,00 342.684,97 444.000,00 2027 14.640,00 8.439,86 993,10 5.766,67 16.320,09 1.360,01 15.817,08 1.318,09 503,01 41,92 0,00 326.867,89 444.000,00 2028 14.640,00 8.310,47 993,10 5.495,75 16.461,63 1.371,80 16.088,00 1.340,67 373,62 31,14 0,00 310.779,89 444.000,00 2029 14.640,00 8.433,05 993,10 5.753,36 16.326,60 1.360,55 15.656,57 1.304,71 670,02 55,84 0,00 295.123,32 444.000,00 2030 14.640,00 8.374,03 993,10 5.628,95 16.391,98 1.366,00 15.723,04 1.310,25 668,94 55,75 0,00 279.400,28 444.000,00 161.040,00 136.093,31 10.924,06 71.093,34 215.115,91 215.115,91 152.099,72 152.099,72 63.016,19 63.016,19-29.748,00 - - 12.387,69 10.468,72 840,31 5.468,72 16.547,38 1.378,95 11.699,98 975,00 4.847,40 403,95 - - - Alle Angaben in Preis 12 / 15
DIAGRAMME Aufteilung Eigenanteil Steuerersparnis Mieteinnahmen Kaufpreis: 444000.00 0T 50T 100T 150T 200T 250T 300T 350T 400T 450T 5 Wertevergleich Mieteinnahmen Darlehen Preis Mieteinnahmen 500T 20T 250T 10T 0T 2020 2025 2030 0T 2020 2025 2030 13 / 15
HINWEISE ZUR ANGEBOTSERRECHNUNG Allgemeines Kaum eine Anlageform vereint derzeit so viele Vorteile wie die Investition in Immobilien. Allgemein bieten Immobilien als Sachwerte weitgehend Schutz gegen Kaufkraftverlust und Inflation. Eine zu erwartende langfristige positive Entwicklung und Wertsteigerung unterliegt jedoch Schwankungen. Bei frühzeitigem Verkauf können die beim Kauf anfallenden Neben-, Vertriebs- und Marketingkosten zu einem nachteiligen Ergebnis führen. Wirtschaft-/Steuerliches Ergebnis Die Beispielberechnung stellt eine Prognose dar, die mit mehreren Variablen rechnet, die in der Zukunft anders ausfallen können. Die angeführten Werbungskosten sowie die Bemessungsgrundlage für die steuerliche Abschreibung und die dargestellten steuerlichen Ergebnisse der Anlage stehen unter dem Vorbehalt der Anerkennung durch die jeweilige Finanzbehörde. Sowohl die Praxis der Finanzverwaltung, als auch die Rechtsprechung und die Steuergesetze können sich in der Zukunft ändern. Die wirtschaftliche Situation des Erwerbers ist für die Höhe der steuerlichen Auswirkungen der Investition maßgebend. Bei der Berechnung der Einkommenssteuer für Veranlagungsjahre ab 2007 wird der Zuschlag zur Einkommenssteuer für nichtgewerbliche Einkünfte für Einkünfte ab 250.000 Euro (500.000 Euro bei Verheirateten) berücksichtigt. Alle Steuerberechnungen werden auf der Grundlage erstellt, dass die Immobilienanlage nicht unter die Regelungen des 15b EstG fällt. In Einzelfällen kann bei der Anwendung der Vergleichsrechnung nach 2 Abs. 6, 31, 36 Abs. 2 EstG eine geringere festzusetzende Einkommenssteuer ermittelt werden. Beachten Sie bitte, dass die vorliegende Beispielrechnung nicht für jede Einkommenssituation und Kombination Gültigkeit hat. Überprüfen Sie deshalb mit Ihrem steuerlichen Berater auf Basis der aktuellen Steuergesetzgebung die für Ihre Einkommenssituation gültigen relevanten Vorschriften. Die Einkommenssteuer wird auf Basis der aktuell gültigen Steuertabelle berechnet. Für alle Folgejahre wird ebenfalls die zum jetzigen Zeitpunkt gültige Steuertabelle als Prognosengrundlage genutzt. Die Berücksichtigung von Änderungen an der Steuertabelle kann mit einem zeitlichen Verzug verbunden sein. Die Kirchensteuer wird pauschal prozentual wie angegeben berechnet. Es erfolgt keine Berücksichtigung von regionalen Sonderregelungen. Rendite und Verzinsung Die Angaben zur Finanzierung sind beispielhaft zu verstehen und stellen kein verbindliches Finanzierungsangebot dar. Die Konditionen der Fremdmittel werden zum Zeitpunkt der Kreditaufnahme festgelegt und können von den in der Musterberechnung ausgewiesenen Werten abweichen. Abhängig von der beim Erwerb gewählten Tilgungsvariante und den übrigen Finanzierungskonditionen kann das ausgewiesene Ergebnis sich ändern. Die Tilgungshöhe richtet sich dabei nach der entsprechenden Bruttofinanzierung. Bitte beachten Sie, dass die Software für Kreditsowie Kapitalanlagen nachschüssig rechnet. Abweichungen bei den Zins- und Tilgungsleistungen können sich durch abweichende Berechnungs - und Verrechnungsmethoden ergeben. Bei einem Zinsfestschreibungszeitraum von mind. 5 Jahren kann ein Disagio/CAP-Prämie in Höhe von bis zu 5 v.h. als Werbungskosten angesetzt werden. Der darüber hinausgehende Teil ist auf den Zinsfestschreibungszeitraum zu verteilen. Sofern diese Regelung für die vorliegende Berechnung zutrifft, wurde diese Verteilung aus Vereinfachungsgründen nicht vorgenommen, die steuerlichen Ergebnisse können daher durch den unterschiedlichen Werbungskostenansatz des Damnums von den ausgewiesenen Ergebnissen der Musterrechnung abweichen. 14 / 15
HINWEISE ZUR ANGEBOTSERRECHNUNG Angabenvorbehalt Diese Berechnung stellt ein reines Musterbeispiel dar. Eine Übertragbarkeit dieser Musterberechnung auf die tatsächliche finanzielle Situation des Erwerbers kann nicht garantiert werden. Alle Angaben und Berechnungen in dieser Musterberechnung wurden mit Sorgfalt zusammengestellt, entsprechen den gegenwärtigen gesetzlichen Bestimmungen sowie sonstiger Vorschriften. Änderungen können aufgrund von Auslassungen, Zusammenfassungen, Irrtümern o.ä. oder durch künftige wirtschaftliche Entwicklungen oder Änderungen von Gesetzen, der Rechtsprechung oder der Verwaltungspraxis sowie der persönlichen finanziellen Situation des Erwerbers eintreten und berühren nicht die Wirksamkeit des Kaufes. Für das Erreichen der wirtschaftlichen und steuerlichen Ziele des Erwerbers kann keine Gewähr übernommen werden. Von dieser Beispielrechnung abweichende Angaben oder Zusagen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung der jeweiligen Vertragspartner. Im Einzelfall sind die Angaben im gültigen zugehörigen Verkaufsprojekt maßgebend. Wichtiger Hinweis Die Vermittlung erfolgt ausschließlich auf der Basis der Verträge und Angebotsprospekte des Initiators. Eine Steuer- oder Rechtsberatung ist hiermit nicht verbunden. Die Berechnungsbeispiele basieren ausschließlich auf Angaben des Kunden und sind unverbindlich. Weiterhin stellen die vorstehenden Berechnungsbeispiele sowie die Liquiditätsberechnung keine Rentabilitätsberechnung etwa nach den Vorschriften der Preisangabenverordnung dar. Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass die Erstellung einer Rentabilitätsberechnung durch den Vermittler nicht geschuldet ist. Darüber hinaus wird eine Wertermittlung der Immobilie vom Vermittler nicht vorgenommen und ist nicht geschuldet. Sollten bei der Berechnung Immobilienwerte angegeben werden, so sind diese beispielhaft zu verstehen. Sie sind unverbindlich und dienen lediglich der Illustration möglicher Wertentwicklungen. Der tatsächliche Wert der Immobilie kann hiervon nach oben oder unten ggf. auch erheblich abweichen. 15 / 15