25/II/2017 Stadtamt Tulln Tulln, 15. Mai 2017 P R O T O K O L L über die am Montag, dem 15. Mai 2017, um 19.00 Uhr, im Sitzungssaal des Rathauses stattgefundene Sitzung des Gemeinderates. Tagesordnung: Siehe Beilage Anwesend: Bgm. Mag. Peter Eisenschenk Vzbgm. KommR Harald Schinnerl.erscheint um 19.35 Uhr bei Tagesordnungspunkt 20) STR ÖkR Johann Mayerhofer STR Wolfgang Mayrhofer STR Elfriede Pfeiffer STR Mag. Johannes Sykora STR Dr. Harald Wimmer STR Hubert Herzog STR Ludwig Buchinger STR Mag. Johannes Scholz GR Johannes Blauensteiner GR Johannes Boyer GR Annemarie Eißert GR Mag. Franz Hebenstreit GR Dir. Peter Höckner GR Eva Koloseus GR Peter Liebhart GR Marina Manduric GR Paula Maringer GR Karl Mayr GR Ernst Pegler, GR Susanne Stöhr-Eißert GR Ing. Walter Slama GR Ing. Norbert Drapela GR Sabrina Felber GR Gerlinde Sieberer GR Alexander Vrtis GR Cornelia Kern-Labermeyer GR Ing. Michael Hanzl GR Jürgen Schneider GR Liane Marecsek GR Gustav Rödl GR Snezana Simek GR Erich Stoiber GR Kerstin Stoiber GR Ing. Herbert Schmied Vorsitzender: Bgm. Mag. Peter Eisenschenk Entschuldigt: GR Leopold Handelberger
26/II/2017 Schriftführer: StADir. DI Dr. Viktor Geyrhofer, StADir.-Stv. Mag. Christian Resch Beglaubiger: GR Peter Liebhart, GR Gerlinde Sieberer, STR Ludwig Buchinger, GR Liane Marecsek, GR Erich Stoiber, GR Ing. Herbert Schmied A) ÖFFENTLICHE SITZUNG Bgm Mag. Peter Eisenschenk eröffnet um 19.00 Uhr die öffentliche Sitzung und stellt nach Begrüßung der Anwesenden die Beschlussfähigkeit fest. STR Mag, Scholz, GR Marecsek, GR Simek und GR Rödl, stellen gemäß 46 Abs.3 NÖ Gemeindeordnung den Antrag, folgenden Punkt zusätzlich auf die Tagesordnung zu nehmen: Informationskampagne über die Gefahren und dem Umgang mit Asbest In den letzten Jahren kommt es - bedingt durch den Zahn der Zeit - immer öfter zu Renovierungen/ Sanierungen/Umbaumaßnahmen öffentlicher und privater Gebäude. Leider wird dabei in Bezug auf potenziell freigesetzte Giftstoffe nur wenig Rücksicht genommen, zumal auch im Alltag erschreckend wenig Bewusstsein innerhalb der Bevölkerung über die Gefahren, die weite Verbreitung sowie den korrekten Umgang bei Umbaumaßnamen von und mit gefährlichen Baustoffen wie etwa Asbest, der in nahezu allen Gebäuden welche zwischen 1950 und 1990 errichtet wurden in irgendeiner Form (von asbesthaltigem Bodenbeläge, über Wandverputze bis hin zu den bekannten Eternit Außenfassadenplatten und Welldächern) verbaut ist und schon bei normalen Wohnungs- und Hausrenovierungen in sehr gefährlicher Menge freigesetzt werden kann, herrscht. Da sich die katastrophalen und meist irreversiblen Auswirkungen dieses stark krebserregenden Baumaterials mit einer Latenzzeit erst nach Jahrzehnten zeigen, wird die Gefahr im Alltag meist vollkommen übersehen, verdrängt oder verharmlost. Zu den Spätfolgen von Asbest nahmen auch namhafte ÄrztInnen der Med-Uni Wien und der Univ.Klinik für Chirurgie am 9.11.2015 in einem Artikel im Standard Stellung: Oft erkranken Betroffene Jahre später an Folgeerkrankungen wie Rippenfellkrebs. Einst galt Asbest als Wunderfaser: Hitzebeständig und quasi unzerstörbar wurde es als Material für Fußböden und Dächer verwendet. Wie gefährlich es ist, wusste man lange nicht: Einmal eingeatmet, können Asbestfasern vom Körper nicht abgebaut werden. Sie gelten als krebserregend und zwar noch Jahrzehnte später. 1990 wurde Asbest in Österreich verboten, später folgte ein EU-weites Verbot. Bis heute erkranken Menschen, die einst mit Asbest in Kontakt kamen. "Der Höhepunkt der Erkrankungen ist noch nicht erreicht. Die ÄrztInnen berichten von "furchterregenden" Beobachtungen aus dem Klinikalltag: Immer öfter tritt Rippenfellkrebs bei jungen Menschen auf. Was den Experten Sorgen bereitet: "Österreich hinkt, was die Sensibilisierung der Bevölkerung darüber angeht, welche Gefahr von Asbest ausgeht, hinterher. Länder wie die USA und Australien seien auf diesem Gebiet schon viel weiter. Es kann viele junge Menschen noch heute treffen, wenn sie ihre Häuser und Wohnungen renovieren. Denn viele Dächer und Fassaden von früher enthalten beispielsweise Asbestzement und die Bewohner wissen oft nichts davon. Rippenfellkrebs gilt als besonders aggressive Krebsart, die meist erst sehr spät erkannt wird und nach wie vor als unheilbar gilt. Der Gemeinderat möge beschließen, die Bevölkerung über die Gefahren und den richtigen Umgang mit Asbest zu informieren. Der Punkt wird einstimmig in den Ausschuss für Öffentliche Einrichtungen, Sicherheit, Familie und Gesundheit verwiesen.
27/II/2017 Bgm Mag. Peter Eisenschenk unterbricht die Sitzung um 19.03 Uhr, um den anwesenden Bürgern die Möglichkeit zu geben, an die Mitglieder des Gemeinderates Fragen zu stellen. Es werden keine Fragen gestellt. Die Sitzung wird vom Vorsitzenden um 19.04 Uhr fortgesetzt. 1) Genehmigung des letzten Sitzungsprotokolls Der Vorsitzende stellt fest, dass gegen das Protokoll vom 15. März 2017 keine Einwendungen eingebracht worden sind. Das Protokoll gilt daher als genehmigt. Während der Behandlung von Tagesordnungspunkt 2) verlässt STR Buchinger den Sitzungssaal 2) Gartensommer 2018 Wettbewerb für die Realisierung von Gartenkunstwerken Unter dem Titel GREEN ART findet in Tulln an der Donau von Mai bis September 2018 der "Gartensommer Niederösterreich spezial" statt (ein Produkt der "Gärten Niederösterreichs). Im Mittelpunkt von GREEN ART stehen gartenkünstlerische Interventionen im öffentlichen Freiraum. Künstler, Landschaftsarchitekten und Gärtner werden aufgerufen, mit dem Phänomen Garten zu arbeiten und dabei ihr Werk in den Gesamtkontext des Gartensommers zu stellen. Nicht nur grüne Gartenräume sind Orte des Gartensommers, sondern auch im bebauten Stadtraum von Tulln sollen Gartenkunstwerke errichtet werden. Der Gemeinderat beschließt mit 5 Stimmenthaltungen (TOP, FPÖ): Auslobung eines EU-weit offenen, einstufigen, anonymen Ideenwettbewerbes zum Thema "GREEN ART - Existenz.Leidenschaft. Experiment" an KünstlerInnen, Kulturschaffende, LandschaftsarchitektInnen sowie GärtnerInnen, zur Erlangung von Gestaltungskonzepten für Gartenkunstwerke im öffentlichen Raum. Anschließend ist für die Realisierung der unter Berücksichtigung der Empfehlung des Preisgerichtes ausgewählten Projekte ein Gesamtbudget von max. 82.000,- (exkl. Ust.) vorgesehen. Aus den prämierten MAKRO-Projekten sollen 9 Arbeiten und aus den prämierten MIKRO- Projekten sollen 5 Arbeiten zur Detailplanung und Realisierung eingeladen werden. Die (inter-)national besetzte Jury soll aus Kunst- und Tourismusfachexperten, u.a. Landschaftsarchitektin Prof. DI Cordula Loidl-Reisch/TU Berlin, Mag. Carl Aigner /NÖ Landesmuseum, Mag. Franz Gruber, GARTEN TULLN, Josef Dorninger/Kunstwerkstatt Tulln und Vertretern der Stadtgemeinde bestehen. Beratende Stimme sollen weiters Mag. Bernhard Schröder (Donau NÖ GmbH) und Mag. Agnes Feigl haben. Beurteilungskriterien für die Jury sind die innovative Idee im Kontext mit der Aufgabenstellung und dem gewählten Standort, Realisierbarkeit, Öffentlichkeitswirksamkeit, Fachkundiger Einsatz von Pflanzenmaterial, Nachvollziehbarkeit der Dauerhaftigkeit des Gartenkunstwerkes über die Dauer von mind. 5 Monaten, Kostenplausibilität, Wartungsaufwand und Sicherheit. Die Aufwandsentschädigungen für die Durchführung des Wettbewerbes betragen voraussichtlich ca. 1.300,-. Gartensommer 2018 Budgetmonitoring: Gesamtbudget laut GR-Beschluss: 808.000, Bisher beschlossen: 39.055,- (lt. STR Beschluss vom 10. Mai 2017) 59.735,- (lt. STR-Beschluss vom 8. März 2017) Gesamt bisher: 98.790,-
28/II/2017 3) Einkaufsnacht NEU - Bericht Die Tullner Einkaufsnacht am 29. Juni 2017 wird erstmals von der Stadtgemeinde Tulln organisiert. Als DER Einkaufsevent des Bezirkes wird gemeinsam mit den teilnehmenden Wirtschafstreibenden ein attraktives Programm zusammengestellt. Im Hauptfokus steht das Einkaufserlebnis, mit dem Ziel, den Kunden einen Mehrwert zu bieten so wird es zum Beispiel erstmalig kostenloses Parken in allen Parkgaragen geben. Die gesamte Innenstadt wird außerdem für das breite Rahmenprogramm in themenbezogene Zonen eingeteilt sein: Hauptplatz: Sportzone; Rosenarcade: Styling-Zone; Minoritenplatz/Brüdergasse: Wohlfühl-Zone; Rathausplatz: Food- Zone; Rudolf/Wienerstraße: Lounge-Zone; Bahnhofstraße: Kids-Zone Die teilnehmenden Betriebe können sich durch Service- oder Rabatt-Aktionen in den Geschäften, Bereitstellung von Preisen an Gewinnspielen oder auch mit eigenen Rahmenprogramm- Beiträgen beteiligen es wurden verschiedene Teilnahme- bzw. Sponsoring-Pakete geschnürt, aus denen die Unternehmen das für sie passende wählen können. Gekrönt wird das Programm nach Geschäftsschluss (21 Uhr) mit einem Konzert am Hauptplatz. Vorgesehen sind Ausgaben in Höhe von ca. 25.000,- und Einnahmen in Höhe von ca. 14.000,- (u.a. ein Sponsoring der Hypo NÖ von 5.000,-), sodass der Finanzierungsbedarf 11.000,- beträgt. Dieser ist mit dem Sollüberschuss aus 2016 bedeckt. Die Rosenarcade Tulln unterstützt die Einkaufsnacht direkt mit einem Volumen von 6.000,- 4) Grundverpachtung Gartenfeld 1) Verpachtung der Parzelle 69, Gartenfeld IV, im Ausmaß von ca. 200 m² an Ljubica Rastigorac, Scheunengasse 25-33/3/5 u. Tokic Pejo, Scheunengasse 25-33/3/19, 3430 Tulln, nach Verzicht von Hildegund Haid, Prof.-Großmann-Str. 5/3/11, 3430 Tulln an der Donau. Die Ablösesumme beträgt 4.197,50. 2) Verpachtung der Parzelle 64, Gartenfeld IV, im Ausmaß von ca. 200 m² an Stevic Gordana u. Perica, Königstetter Str. 48-56/3/3, 3430 Tulln, nach Verzicht von Türk Elisabeth, Frauentorgasse 45-51/3/7, 3430 Tulln an der Donau. Die Ablösesumme beträgt 3.369,50. 3) Verpachtung der Parzelle 50, Gartenfeld IV, im Ausmaß von ca. 200 m² an Zaric Milan u. Olivera, Königstetter Str. 48-56/3/2, 3430 Tulln an der Donau, nach Verzicht von Deutsch- Tahan Karin, Dr.-Semmelweis-G. 5/5/7, 3430 Tulln an der Donau. Die Ablöse beträgt 2.185,00 zzgl. USt. Das jährliche, wertgesicherte Pachtentgelt beträgt 0,36/m²
29/II/2017 5) Grundverpachtung Erholungsgebiet "Linkes Donauufer" Der Gemeinderat beschließt mit 10 Stimmenthaltungen (SPÖ, Grüne): 1) Verpachtung der "Parzelle 246" im Ausmaß von ca. 556 m² an Bogdanovic Sasa u. Marina, 1110 Wien, Sängergasse 10/4/39, nach Verzicht von Repolusk Dieter u. Mag. Ulrike, Donaufelder Str. 91/8, 1210 Wien. 2) Verpachtung der "Parzelle 137" im Ausmaß von ca. 823 m² an Horn Mag. Erich, Praterstr.66/3/80, 1020 Wien, nach Verzicht von Zimmermann Roland, Pilzgasse 23-29/6/4, 1210 Wien 3) Verpachtung der "Parzelle 151a im Ausmaß von ca. 981 m² an Baranayai Geza, Hasengasse 16/10, 1100 Wien nach Verzicht von Kassan Sylvia (Erbin nach Berger Walter), Hartlebengasse 82,1220 Wien und Hussmann Karl, Herzgasse 13/4a, 1100 Wien 4) Verpachtung der "Parzelle 266" im Ausmaß von ca. 547 m² an Milicevic Mileta, 2214 Auersthal, Wienergasse 36, nach Verzicht von Schiffert Marianne, 1220 Wien, Bernoullistraße 4/21/8. Das jährliche, wertgesicherte Pachtentgelt beträgt derzeit 0,80/m² zzgl. einer allfälligen gesetzl. Umsatzsteuer. 6) Grundverpachtung Erholungszentrum "Sandfeldsiedlung" 1) Verpachtung der Parzelle "Sandfeldgasse 22" im Ausmaß von ca. ca. 442 m² an Lukas Stösser, Johann Strauss Gasse 1/1/4, 3426 Muckendorf nach Verzicht von Andreas Damm, Landstraßer Hauptstraße 75-77/6, 1030 Wien. 2) Die Mitaufnahme von Frau Vasicek Tamara (Tochter), Liechtensteinerstraße 114-116/52, 1090 Wien in den bestehenden Pachtvertrag von Frau Vasicek Rosa betreffend Sandfeldsiedlung, Ufergasse 52, 3425 Langenlebarn. Das jährliche, wertgesicherte Pachtentgelt beträgt derzeit Euro 2,06 je m² 7) Grundverpachtung "Erholungszentrum Tulln" 1) Verpachtung der " Parzelle 5 u. 6 im EHZ I" im Ausmaß von insgesamt ca.360 m² an Pfneisl Sebastian u. Pesendorfer Marion, Hackengasse 5/9/21, 1100 Wien, nach Verzicht von Kügerl Rudolf (gesetzlicher Erbe nach Verlassenschaft Gertrud Mayer), Johann Teufel-G. 39-47/8/7, 1230 Wien. Das jährliche, wertgesicherte Pachtentgelt beträgt derzeit 2,45/m².
30/II/2017 8) Grundnutzung Pittel & Brausewetter Nutzung einer ca. 19 m² großen Teilfläche des Grundstückes 3947/1 (Parkplatz Campingplatz), KG Tulln, durch die Pittel & Brausewetter GesmbH, 3430 Tulln, Porschestraße 15. Die Fläche wird für das Aufstellen eines Werkzeug- und eines Baubürocontainers benötigt. Die Nutzung erfolgte ab 4.5.2017 bis voraussichtlich 30.7.2017. Das Nutzungsentgelt beträgt 4,00 je m² und angefangenem Monat zzgl. einer allfälligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächliche Nutzungsdauer bzw. tatsächlich beanspruchten Ausmaß. GR Rödl regt an, die zu Lagerzwecken von der Fa. Pittel & Brausewetter GmbH genutzte Fläche neben der Franz Josefs-Bahn bei der Maderspergerstraße schöner zu gestalten und ein etwaiges Nutzungsentgelt zu prüfen. Zu Wort meldete sich: GR Rödl 9) Finanzielle Unterstützung der BlaulichtSMS für die Freiwillige Feuerwehr Auf Grund des Dringlichkeitsantrages vom 15. März 2017 der FPÖ betreffend finanzielle Unterstützung der BlaulichtSMS für die Freiwillige Feuerwehr wurde eine schriftliche Stellungnahme von der Feuerwehr Tulln, Herrn Kommandant-Stellvertreter Alfred Eisler, eingeholt. (siehe im Referatsbogen innenliegend). Diese Art der Alarmierung wird nur als optionales Informationsmedium seit 2012 von der Feuerwehr Tulln angeboten. Weiters ist diese BlaulichtSMS kostenpflichtig u. keine gesicherte Alarmierungsart. Alle aktiven Mitglieder der Feuerwehr hat die Möglichkeit einen Pager zu bekommen, der keine Kosten verursacht u. gesicherte Alarmierung garantiert. Eine finanzielle Unterstützung wird vom Gemeinderat mit 29 Gegenstimmen (TVP, SPÖ, Grüne, NEOS) und 4 Stimmenthaltungen (TOP) als nicht notwendig erachtet. 10) Feuerwehr Tulln Ankauf eines Hilfeleistungsfahrzeug 3 Die Bestbieterermittlung durch die Feuerwehr Tulln u. dem Nö. Landesfeuerwehrverband für den Ankauf eines Hilfeleistungsfahrzeuges 3 durch eine EU-Ausschreibung brachte folgendes Ergebnis: 1. Firma Rosenbauer Österreich GmbH. 409.464,00 inkl.ust. 2. Firma Magirus Lohr GmbH. 411.785,89 inkl.ust. 3. Firma GIMAEX GmbH. 437.584,62 inkl.ust. Kostenbeitrag durch die Stadtgemeinde Tulln: 200.000,00 Förderung durch Nö.Landesfeuerwehrkommando: 101.000,00 (durch Gemeinde vorfinanziert) Eigenmittel durch die Feuerwehr Tulln: 108.464,00 Der Gemeinderat beschließt einstimmig den Auftrag für den Ankauf eines Hilfeleistungsfahrzeuges 3 an die Firma Rosenbauer Österreich GmbH, 3110 Neidling zum Anbotspreis von 409.464,00 inkl.ust. Zu Wort meldete sich: STR Dr. Wimmer
31/II/2017 11) GARTEN Tulln - Schulkooperation Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die im Schuljahr 2013/14 begonnene Kooperation mit der GARTEN Tulln auch im Schuljahr 2016/17 fortzuführen. Die ersten und vierten Klassen der VS 1, VS 2 und VS Langenlebarn werden von der Stadtgemeinde mit Unterstützung der GARTEN zu einem kostenlosen Besuch eingeladen. Dieser beinhaltet: Eintritt pro Klasse und 2 Begleitpersonen, 1-stündige kindgerechte Führung mit Nützlingshotels, Teichen, Baumwipfelweg usw. und Spielen auf dem Spielplatz. Kosten für die Gemeinde: ca. EUR 2.000,-- 12) Errichtung einer Multisportanlage St. Severin Der Gemeinderat beschließt einstimmig, den Auftrag zur Errichtung einer Multisportanlage von ca. 20 x 10 m samt geschlossener Einzäunung beim Spielplatz St. Severin an folgende Firmen zu den jeweiligen Anbotspreisen zu vergeben: 85.184,20: STRABAG AG, Polgarstraße 30, 1220 Wien (3 Anbote) 12.600,00: PITTEL & BRAUSEWETTER, 3430 Tulln, für den Weganschluss Weiters sind für Sitzbänke, Bepflanzung etc. 7.000,00 vorgesehen (alle Preise verstehen sich inkl. Ust). Bedeckung: 2017:1/8151-0060 13) Errichtung eines Allwettersportplatzes Donaulände 63 (ehemaliges BMX-Areal) Der Gemeinderat beschließt einstimmig, den Auftrag zur Errichtung eines Allwettersportplatzes mit einer Spielfläche von ca. 30 x 15 m samt Einzäunung beim Freizeit- u. Bewegungsareal neben dem Hallenbad/Kunsteisbahn an folgende Firmen zu den jeweiligen Anbotspreisen zu vergeben: 115.871,76: STRABAG AG, Polgarstraße 30, 1220 Wien (3 Anbote) 31.440,00: PITTEL & BRAUSEWETTER, 3430 Tulln, für den Weganschluss 18.600,00: PITTEL & BRAUSEWETTER, 3430 Tulln, für Grabarbeiten/Zuleitung Trinkwasserbrunnen 3.840,00: GRATZ u. BÖHM, Hardtmuthg.53/2/1, 1100 Wien, für den Trinkwasserbrunnen Weiters sind für Sitzbänke, Bepflanzung, Fahrradständer etc. 15.000,00 vorgesehen (alle Preise verstehen sich inkl.ust.) Bedeckung: 2017: 5/2690-0100, Förderabdeckung (ca. 95.000,00), MFP 2018 Zu Wort meldeten sich: GR Marecsek, STR Dr. Wimmer
32/II/2017 14) Förderung Plattform Flüchtlingshilfe Tulln Der Gemeinderat beschließt mit zwei Stimmenthaltungen (FPÖ): Förderung des Vereines Plattform Flüchtlingshilfe Tulln für das Jahr 2017 in Höhe von 5.000,-. Der Betrag ist unter 1/4410-7680 veranschlagt. 15) Bessere Anbindung des Bahnhofs Tullnerfeld nach Tulln Stadt Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dass seitens der Stadtgemeinde Tulln ein Antrag bei der ÖBB Personenverkehr AG betreffend einer Wartepflicht für Anschlusszüge nach Tulln, bei Verspätungen von Zügen im Bahnhof Tullnerfeld, gestellt wird. Dies wird auch bei der Mobilitätszentrale NÖ für den nächsten Fahrplandialog als Tagesordnungspunkt eingebracht. Erhebungen bei den Fahrplänen haben ergeben, dass wochentags vom Bahnhof Tullnerfeld nach Bahnhof Tulln 51 Verbindungen mit Bussen und Bahn bestehen. Auskunft VOR: Busse haben geringen Spielraum, dannach würden sämtliche Kurse und Umsteigeverbindungen betroffen sein. Auskunft ÖBB: Umstiegszeiten sind großzügig bemessen. Darüber hinausgehende Wartezeiten der Anschlusszüge würde die pünktliche Betriebsführung im weiteren Verlauf großräumig negativ beeinflussen. Die Pünktlichkeitsstatistik für 2016 liegt bei 97 % Zu Wort meldete sich: GR Marecsek 16) Nächtigungsstatistik - Zwischenbericht Von Jänner bis März 2017 wurden 3.903 Ankünfte und 9.004 Nächtigungen verzeichnet. Das bedeutet einen deutlichen Anstieg bei den Ankünften im Vergleichszeitraum 2016 von 15 % bzw. bei den Nächtigungen von 24 %. Aus den Ankunfts- und Nächtigungszahlen ergibt sich eine durchschnittliche Aufenthaltsdauer von 2,3 Nächten. 17) Kanalreinigung und Kanalinspektion - Verlängerung der Rahmenvereinbarung mit Firma Hydro Ingenieure Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Verlängerung der Rahmenvereinbarung für die Kanalreinigung und Kanalinspektion auf Grund des Ansuchens vom 20.03.2017, um weitere zwei Jahre, 2017 2019, mit der Firma Hydro Ingenieure KT GmbH, 3494 Stratzendorf, Gewerbepark 4-6. Gemäß 151 Abs.6 Bundesvergabegesetz darf die Laufzeit einer Rahmenvereinbarung drei Jahre nicht überschreiten. Aus sachlich gerechtfertigten Gründen des Gegenstandes kann aber eine maximale Laufzeit von fünf Jahren vorgesehen werden, sodass eine Verlängerung möglich ist. Die sachlich gerechtfertigte Begründung liegt darin, dass die Firma Hydro über ein 24h- Service und einen modernst ausgerüsteten Fuhrpark verfügt und die bisherige Zusammenarbeit bestens funktioniert hat.
18) Umweltanalytik für Wasser und Kanal - Verlängerung der Rahmenvereinbarung mit NUA-Umweltanalytik GmbH 33/II/2017 Die Umweltanalytik (Probenahme und Analytik) für Kanal und Wasser, Rahmenvereinbarung mit der NUA-Umweltanalytik GmbH, 2344 Maria Enzersdorf, Südstadtzentrum 4,aufgrund des Ansuchens vom 11.04.2017 um weitere 2 Jahre, 2017-2019 zu verlängern. Gemäß 151 Abs.6 Bundesvergabegesetz darf die Laufzeit einer Rahmenvereinbarung drei Jahre nicht überschreiten. Aus sachlich gerechtfertigten Gründen des Gegenstandes kann aber eine maximale Laufzeit von fünf Jahren vorgesehen werden, sodass eine Verlängerung möglich ist. Die sachlich gerechtfertigte Begründung liegt darin, dass die NUA über modernstes Labormanagement verfügt und somit verlässliche Analysen und Bewertungen erstellt. Aus der jahrlangen guten Zusammenarbeit mit der NUA resultieren die guten Ortskenntnisse der Mitarbeiter sowie die gute Terminkoordination für die gesetzlich vorgeschriebenen Untersuchungen. 19) Regenwasserkanal Neuaigen, Speicherkanal Bahnhofstraße, Wasserleitungssanierung Kellerstraße, Leitungs- u. Straßensanierung Florianigasse, Leitungs- und Straßensanierung Siegmundgasse, Leitungs- u. Straßensanierung Lederergasse, Wasserleitungssanierung Rud.-Buchinger-Straße (St. Pöltner Tor), Erd- u. Baumeisterarbeiten Vergabe Der Gemeinderat beschließt einstimmig, a) die Erd- und Baumeisterarbeiten zur Errichtung eines Regenwasserkanals in Neuaigen (Fischerzeile), eines Speicherkanals in der Bahnhofstraße, Wasserleitungssanierung in der Kellerstraße, Leitungs- u. Straßensanierung in der Florianigasse, Siegmundgasse und Lederergasse lt. offenem Verfahren und dem Ergebnis der Angebotsprüfung durch die Firma Vanek u. Partner, an den Billigstbieter, die Firma STRABAG, 3532 Rastenfeld 206, zum Preis von 1,105.457,72 + USt., vorbehaltlich der Zustimmung der Förderstelle der NÖ. Landesregierung zu vergeben. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2017, VASt. 5/8510-0042, 5/8517-0500 und 5/6120-0020 vorgesehen. b) die Erd- und Baumeisterarbeiten zur Wasserleitungssanierung in der Kellerstraße, Leitungsu. Straßensanierung in der Florianigasse, Siegmundgasse, Lederergasse und Wasserleitungssanierung in der Rud.-Buchinger-Straße (St. Pöltner Tor), lt. offenem Verfahren und dem Ergebnis der Angebotsprüfung durch die Firma Vanek u. Partner, an den Billigstbieter, die Firma G. Hinteregger & Söhne, 1220 Wien, Baranygasse 7, zum Preis von 194.150,73 + USt., vorbehaltlich der Zustimmung der Förderstelle der NÖ. Landesregierung zu vergeben. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2017, VASt. 5/8500-0500 vorgesehen. Zu Wort meldete sich: STR Dr. Wimmer Ende der öffentlichen Sitzung: 19.33 Uhr Die nicht-öffentliche Sitzung wird getrennt abgelegt. Die Schriftführer: Der Bürgermeister: Die Beglaubiger: