B e s c h l u s s p r o t o k o l l

Ähnliche Dokumente
Bekanntmachung. Haushaltssatzung der Stadt Neustadt (Hessen) für das Haushaltsjahr 2011

B e s c h l u s s p r o t o k o l l

Öffentliche Bekanntmachung

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Kuhardt für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 vom

Haushaltssatzung der Stadt Angermünde für das Haushaltsjahr 2010

Öffentliche Bekanntmachung der H A U S H A L T S S A T Z U N G des Hochtaunuskreises für das Haushaltsjahr 2013

Haushaltssatzung der Stadt Schifferstadt für das Haushaltsjahr 2016

Seite 1 von 6. Beschlussprotokoll

Amtsblatt. für die. Stadt Schleswig. Nr. 02/2012. Schleswig 15. Februar 2012

Amtsblatt. Nr. 17 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang

- 1-2 Finanzen und Steuern

Haushaltssatzung der Stadt Essen für die Haushaltsjahre 2013/2014

AMTSBLATT für die Stadt Leuna

Amtsblatt. Nr. 8 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang

H A U S H A L T S S A T Z U N G. der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2013 und 2014

H A U S H A L T S S A T Z U N G. der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2015 und 2016

Veröffentlichung: Inkrafttreten:

AMTSBLATT. für den Landkreis Cuxhaven 178. INHALT. A. Bekanntmachungen des Landkreises. B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden und

Haushaltssatzung. der Brandenburgischen Kommunalakademie

Nummer 15. Schweinfurt, den Notdienste. Amtliche Bekanntmachung Teil I. Folgende Anlage ist Bestandteil dieses Amtsblattes:

Amtliche Bekanntmachung

Haushaltssatzung der Hansestadt Wismar für das Haushaltsjahr 2013

Niederschrift über die öffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung

AMTSBLATT der Stadt Querfurt

Haushaltssatzung. der Ortsgemeinde Mülheim an der Mosel, Kreis Bernkastel-Wittlich, für das Haushaltsjahr 2015

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bad Karlshafen Nr. 6/2015

Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld

H a u s h a l t s s a t z u n g

Abschrift der Niederschrift über die 34. Sitzung der Gemeindevertretung am im Haus der Generationen im Ortsteil Wasenberg.

der Landeshauptstadt Wiesbaden für die

Haushaltssatzung der Stadt Boppard für das Jahr 2016 vom

Haushaltssatzung der Stadt Cottbus für das Haushaltsjahr 2015

Amtsblatt für den Landkreis Oldenburg

H A U S H A L T S S A T Z U N G der VERBANDSGEMEINDE HACHENBURG für das Haushaltsjahr vom

Seite 1 von 7. Beschlussprotokoll

AMTSBLATT. Nr. 06/2017 Ausgegeben am Seite 39. Inhalt:

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Kusel für das Haushaltsjahr 2016 vom

Karl-Lochner-Straße 8, Ludwigshafen am Rhein Telefon: AMTSBLATT FÜR ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Sitzung des Gemeinderates vom

42. Jahrgang Ausgegeben in Lüneburg am Nr. 8. Inhaltsverzeichnis

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG. Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung

1/5. Beschlussprotokoll

3. Änderungsliste zum Entwurf des Haushaltsplanes Stand:

AMTSBLATT. für den Landkreis Cuxhaven 299. INHALT. A. Bekanntmachungen des Landkreises. B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden und

Karl-Lochner-Straße 8, Ludwigshafen am Rhein Telefon: AMTSBLATT FÜR ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Amtsblatt für den Kreis Paderborn

Niederschrift über die öffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung

Herausgabee. Rhein. Verantwortllich: m, Luitpoldstr. Öffentliche Sitzung aße. Ebertpark 10.

AMTSBLATT für den Landkreis Barnim

Tanja Thomasberger Reinhold Eitenmüller Volker Rein Lothar Trumpfheller ( i. V. v. Werner Schiller) Jürgen Walther

Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Ostseebad Kühlungsborn

2017 Donnerstag, 06. Juli 2017 Nr. 21. I n h a l t. Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern, Töging a.inn;

Amtsblatt. Nr. 10 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang

B e s c h l u s s p r o t o k o l l

P r o t o k o l l TAGESORDNUNG

Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Rhein-Sieg- Kreises für das Haushaltsjahr 2015/2016 vom

B e s c h l u s s p r o t o k o l l

Seite 1 von 6. Beschlussprotokoll

24. Jahrgang Nr Oktober 2016

1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Neuwied für das Jahr 2014

1. Nachtragshaushalt 2015 Samtgemeinde Apensen

N I E D E R S C H R I F T

Stadt Lüdinghausen E N T W U R F

Haushaltssatzung der Stadt Mülheim-Kärlich für das Jahr 2013 vom 20. Dezember 2012

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Neu-Anspach

S T A D T W A I B L I N G E N G r o ß e K r e i s s t a d t

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Kettig für das Jahr 2013 vom

Budgetierungsrichtlinie

AMTSBLATT für den Landkreis Harburg

Kreisstiftung des Landkreises Karlsruhe. Fürst-Stirum- Hospitalfonds

Einbringung Haushalt 2017

Anschließend nichtöffentliche Sitzung

Amtsblatt. Nr. 7 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Gebhardshain für das Jahr 2009 vom

Amtsblatt. für die. Stadt Schleswig. Nr. 6/2017. Schleswig, 15. Mai 2017

Zur Sitzung wurde ordnungsgemäß geladen, die Mehrheit der Mitglieder war anwesend und stimmberechtigt. Damit besteht Beschlussfähigkeit.

H A U S H A L T S S A T Z U N G der STADT HACHENBURG für das Haushaltsjahr vom

Aufwandsstruktur (der ordentlichen Aufwendungen inkl. Zinsen u. sonst. Finanzaufwendungen) 2.797,3 Mio. Euro

Haushaltssatzung. der Gemeinde Bornheim. für das Haushaltsjahr vom 20. Mai 2009

Haushaltssatzung der Stadt Weißenthurm für das Jahr 2013 vom

Gemeinde Frömmstedt N I E D E R S C H R I F T

H a u s h a l t s s a t z u n g

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Ingelbach für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 vom... 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Haushaltssatzung. der Gemeinde Essingen. für das Haushaltsjahr vom 24. Juli 2014

BEKANNTMACHUNG der Gemeinde Lancken-Granitz

Bestätigungsvermerk der INTECON GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Jahresabschluss 2010 der Touristik GmbH Südliches Ostfriesland 18

Bezeichnung. Teil I: Übersicht über die Verbindlichkeiten, Rücklagen, Rückstellungen I 1-2

Amtsblatt. Herausgegeben vom. Oberbürgermeister der Stadt Wolfsburg, Porschestraße 49, Wolfsburg

B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und Verbände Seite

1. Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Stadtwerke Braunfels für das Wirtschaftsjahr 2014

Haushaltssatzung der Gemeinde Grafschaft für das Jahr 2014 vom 12. Dezember 2013

Beratungsfolge Termin TOP Anw. Für Gegen Enth. Zahl/Vertr. Gemeindevertretung

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite

Haushaltssatzung und Haushaltsplan des Landkreises Fürstenfeldbruck und Wirtschaftsplan des Abfallwirtschaftsbetriebes für das Haushaltsjahr

Haushaltssatzung der Gemeinde Grafschaft für das Jahr 2015 vom 11. Dezember 2014

Muster 2 (zu 9 ThürKommDoppikG)

H a u s h a l t 2015

AMTLICHES BEKANNTMACHUNGSBLATT DES AMTES GELTINGER BUCHT

H A U S H A L T S S A T Z U N G

2. Festsetzstellung der Niederschrift über die 11. Öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10. Januar 2017

Transkript:

B e s c h l u s s p r o t o k o l l der 22. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Ortenberg am Dienstag, den 17.03.2009, um 20:00 Uhr, Bürgerhaus Ortenberg T a g e s o r d n u n g Punkt 1: Anfragen der Bürger/innen und der Stadtverordneten Punkt 2: Genehmigung der Tagesordnung Punkt 3: Genehmigung des Protokolls aus der Sitzung vom 17.02.2009 Punkt 4: Berichte aus den Ausschüssen Punkt 5: Mitteilungen Punkt 6: Prüfung der Jahresrechnungen der Stadt Ortenberg für die Haushaltsjahre 2005 und 2006, Schlussbericht des Revisionsamtes des Wetteraukreises vom 29.01.2009 hier: Entlastung des Magistrats gem. 114 Abs. 1 Hessische Gemeindeordnung (HGO) Punkt 7: Sachstandsbericht Betriebszufahrt Steinbruch Bergheim Punkt 8: Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2009 mit Anlagen Punkt 9: Antrag der SPD-Fraktion zu Unterstellmöglichkeiten an Bushaltestellen im Stadtgebiet Punkt 10: Antrag der SPD-Fraktion auf Unterstützung der Initiative Energiedorf Bergheim Punkt 11: Antrag der SPD-Fraktion auf Einrichtung einer Ortenberger Tafel Punkt 12: Bekanntgabe der durch den Magistrat und den Haupt- und Finanzausschuss genehmigten überplanmäßigen Ausgaben, Haushaltsjahr 2008 Punkt 13: Sanierung Kindergarten Bürgerhaus Ortenberg hier: Umschichtung von Haushaltsmittel von der Kostenstelle Bürgerhaus auf die Kostenstelle Kindergarten bezüglich der Auftragsvergabe Fassadenbegleitung. Anwesend: 27 Stadtverordnete Schriftführer: Herr Steiper Punkt 1: Punkt 2: Bürgermeisterin Pfeiffer-Pantring bat einen zusätzlichen Punkt auf die Tagesordnung aufzunehmen. Punkt 13 neu: Sanierung Kindergarten Bürgerhaus Ortenberg hier: Umschichtung von Haushaltsmittel von der Kostenstelle Bürgerhaus auf die Kostenstelle Kindergarten bezüglich der Auftragsvergabe Fassadenbegleitung. Die Stadtverordnetenversammlung stimmte der ergänzten Tagesordnung um den Tagesordnungspunkt 13 zu. Punkt 3: Das Protokoll der Stadtverordnetenversammlung vom 17.02.09 wurde genehmigt. Punkt 4: Punkt 5: 1

Punkt 6: Die vom Revisionsamt des Wetteraukreises geprüften Jahresrechnungen der Stadt Ortenberg für die Haushaltsjahre 2005 und 2006 werden aufgrund des vorliegenden Schlussberichts beschlossen und dem Magistrat gemäß 114 Abs. 1 Hessische Gemeindeordnung (HGO) Entlastung erteilt. Punkt 7: Punkt 8: Dem Entwurf des Haushaltsplanes 2009 gemäß Vorlage des Magistrates mit den Änderungslisten 1-3 und mit den vom Haupt- und Finanzausschuss beschlossenen Änderungen, stimmt die Stadtverordnetenversammlung zu. Abstimmung Stellenplan 2009: 1. Zur Schaffung der Stelle eines stellvertretenden Bauhofleiters gebe es einen Änderungsantrag der CDU-Fraktion mit dem Ziel, einen KW-Vermerk im Stellenplan zu streichen und diese durch Ausscheiden eines Mitarbeiters freiwerdende Stelle mit einem stellvertretenden Bauhofleiter zu besetzten. Diesem Antrag wird zugestimmt. 2. Zur Schaffung einer neuen Stelle auf dem städtischen Bauhof wie vom Haupt- und Finanzausschuss mehrheitlich empfohlen gebe es einen Änderungsantrag der CDU- Fraktion, diese Stelle zu streichen und keine neue zusätzliche Stelle beim städtischen Bauhof zu schaffen. Diesem CDU-Antrag wurde zugestimmt. 3. Zur Beschlussempfehlung des Haupt- und Finanzausschusses, eine 0,5 Stelle als Bürokraft im städtischen Bauhof zu schaffen, liege der Antrag der FWG-Fraktion vor, diese 0,5 Stelle nicht zu besetzen. Der Antrag der FWG-Fraktion wird abgelehnt. Somit ist die Schaffung einer 0,5 Stelle als Bürokraft im städtischen Bauhof für den Stellenplan 2009 gemäß Beschlussempfehlung des Haupt- und Finanzausschusses beschlossen. Den weiteren Beschlussempfehlungen des Haupt- und Finanzausschusses zum Stellenplan 2009 stimmt die Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu: 1. Haushaltsbegleitbeschluss: Der Magistrat wird beauftragt, mit der Gemeinde Glauburg Gespräche zu führen mit dem Ziel, die Bauhöfe der Gemeinde Glauburg und der Stadt Ortenberg im Wege der interkommunalen Zusammenarbeit zusammenzuführen. 2. Schaffung einer 0,5 Stelle im Stellenplan 2009 für die städtische Bauabteilung, befristet für zwei Jahre (Ersatz Herr Port, Umweltberater). 3. Höhergruppierung der Stelle 10.01.01 Allgemeine Bauverwaltung TVöD 10 (0,5 Stelle) und 10.01.02 Liegenschafts- und Gebäudemanagement TVöD 10 (0,5 Stelle). Diese Stelle wird zukünftig nach TVöD Entgeltgruppe 11 vergütet und die Stelleninhaberin somit höhergruppiert. 2

1. Dem Entwurf des Teilergebnis- und des Teilfinanzhaushaltes 2009 gemäß Vorlage Magistrat mit Änderungslisten 1-3, den in der Sitzung beschlossenen Änderungsanträgen unter Berücksichtigung der beschlossenen Beschlussempfehlungen des Haupt- und Finanzausschusses, wird zugestimmt. 2. Dem Entwurf des Stellenplanes für das Haushaltsjahr 2009 einschließlich der beschlossenen Änderungen wird zugestimmt. 3. Dem Entwurf des Investitionsprogrammes für die Jahre 2008 2012 einschließlich der Änderungslisten des Magistrates 1 3 und einschließlich der am heutigen Abend beschlossenen Änderungen wird zugestimmt. 4. Dem Entwurf des Finanzplanes für die Jahre 2008 2012 wird gemäß Vorlage des Magistrates zuzüglich der Änderungslisten des Magistrates 1 3 und der am heutigen Abend beschlossenen Änderungen bei zugestimmt. 5. Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2009 gemäß Vorlage des Magistrates mit den Änderungslisten des Magistrates 1 3 und den am heutigen Abend beschlossenen Änderungen unter Einbeziehung der Empfehlungsbeschlüsse des Haupt- und Finanzausschusses wird in namentlicher Abstimmung zugestimmt und beschlossen. H a u s h a l t s s a t z u n g der Stadt Ortenberg (Wetteraukreis) für das Haushaltsjahr 2009 Aufgrund der 114 a ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 01. April 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. November 2007 (GVBl. I S. 757), hat die Stadtverordnetenversammlung am 17. März 2009 folgende Haushaltssatzung beschlossen: 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009 wird im Ergebnishaushalt im ordentlichen Ergebnis mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 13.071.934,00 Euro 16.302.876,00 Euro im außerordentlichen Ergebnis mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 12.300,00 Euro mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 0,00 Euro mit einem Fehlbedarf von 3.218.642,00 Euro, im Finanzhaushalt mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf - 2.318.204,00 Euro und dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionsfähigkeit auf 907.640,00 Euro Auszahlungen aus Investitionsfähigkeit auf - 2.333.130,00 Euro 3

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 1.420.490,00 Euro Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf - 872.039,00 Euro mit einem Finanzmittelfehlbedarf des Haushaltsjahres von - 3.195.243,00 Euro festgesetzt. 2 Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2009 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 1.420.490,00 Euro festgesetzt. 3 Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2009 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 390.000,00 Euro festgesetzt. 4 Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2009 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 4.000.000,00 Euro festgesetzt. 5 Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2009 wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 255 v. H. b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 220 v. H. 2. Gewerbesteuer auf 310 v. H. 6 Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan. 7 Durch Ausscheiden frei werdende Stellen bzw. befristet besetzte Stellen können nur mit Zustimmung des Haupt- und Finanzausschusses wieder besetzt werden. 8 Nach 4 Abs. 1 Satz 3 in Verbindung mit 20 Abs. 1 Gemeindehaushaltsverordnung Doppik (GemHVO-Doppik) werden die in einem Produkt veranschlagten Aufwendungen der Teilergebnishaushalte zum Budget erklärt. Diese sind somit gegenseitig deckungsfähig. Ausgenommen davon sind die jeweiligen veranschlagten Ansätze der Personal- und Versorgungsaufwendungen, die Abschreibungen und das gesamte Produkt 13.05.01 - Stadtwald. Die Ansätze der Personal- und Versorgungsaufwendungen sowie die Abschreibungen werden nach 20 Abs 2 GemHVO-Doppik zu jeweils eigenen Budgets zusammengefasst und für gegenseitig deckungsfähig erklärt. 9 1. Der Magistrat wird gemäß 114g Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) ermächtigt über folgende unerhebliche überplanmäßigen Aufwendungen zu entscheiden: a.) über die Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen im Teilergebnishaushalt bis zu einem Betrag von höchstens 10.000,00 EUR je Budget, 4

b.) über die Leistung von überplanmäßigen Auszahlungen im Teilfinanzhaushalt bis höchstens 10.000,00 je Planungsstelle. 2. Der Haupt- und Finanzausschuss wird gemäß 114g Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) ermächtigt, die Leistung von außerplanmäßigen Aufwendungen im Teilergebnishaushalt bis zu 10.000,00 EUR zu genehmigen. Ortenberg, den 19. März 2009 Magistrat der Stadt Ortenberg Pfeiffer-Pantring Bürgermeisterin Punkt 9: Der Magistrat der Stadt Ortenberg wird beauftragt, unter Beteiligung der Ortsbeiräte zu ermitteln, an welchen Bushaltestellen im Stadtgebiet die notwendigen Unterstellmöglichkeiten (z. B. in Bergheim) für Schüler und andere Nutzer des ÖPNV fehlen. Anschließend ist der Bedarf und die entsprechenden Zuschussanträge an den RMV zu stellen. Vorstehender Antrag der SPD-Fraktion wird beschlossen. Punkt 10: Es erging folgender Beschluss: Der Magistrat der Stadt Ortenberg wird beauftragt, die Initiative Energiedorf Bergheim mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mittel zu unterstützen. Gleichzeitig wird der Initiative für die Erstellung notwendiger Gutachten und für administrative Tätigkeiten ein Betrag von 2.500,00 zur Verfügung gestellt. Dem Antrag der SPD-Fraktion wurde zugestimmt. Punkt 11: Der Magistrat der Stadt Ortenberg wird beauftragt, sich für die Einrichtung einer Ortenberger Tafel nach dem Vorbild von Büdingen und Nidda einzusetzen. Hierzu soll der Kontakt mit den bestehenden Tafeln in Nidda und Büdingen aufgenommen werden, um eine Ausweitung auf Ortenberg zu erreichen. Vorstehendem Antrag der SPD-Fraktion wird zugestimmt. Punkt 12: Punkt 13: Aus noch zur Verfügung stehenden Mittel der HHSt. 76207.001.9600 Bürgerhaus Ortenberg in Höhe von 346.000,00 werden 55.000,00 zu Gunsten der HHSt. 46407.001.9600 Sanierung Kindergarten Bürgerhaus umgeschichtet. 5