Aufgabe 1 (36 Punkte)

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Aufgabe 1 (36 Punkte) Ermitteln Sie für den ledigen Steuerpflichtigen S., geboren am 13.05.1970, wohnhaft in Bochum in einer übersichtlichen Darstellung den Gesamtbetrag der Einkünfte für den VZ 2008. S. ist kaufmännischer Angestellter bei der Siemens AG in Bochum. Er erhält monatlich 3.000,00. Zusätzlich hat er am 28.12.2008 Weihnachtsgeld in Höhe von 1.500,00 erhalten. 12M * 3.000,00 = 36.000,00 + 1.500,00 = 37.500,00 Mit seinem eigenen PKW fuhr er an 230 Tagen die 25 km von seiner Wohnung zur Arbeitsstätte. Am 01.10.2008 hatte er einen unverschuldeten Unfall, der ihn 250,00 gekostet hat. Den Betrag hat er am 02.11.2008 überwiesen. 230T * 25km * 0,30 = 1.725,00 Unfall kann nicht angesetzt werden, da mit der Entfernungspauschale alle Kosten abgedeckt sind. 9 Absatz 2 Satz 10 EStG Da er sich fortbildet, hat er Bücher für 200,00 gekauft, wobei er hiervon einen Betrag von 30,00 erst am 03.01.2009 überwiesen hat. Außerdem hat er sich nur für berufliche Zwecke einen Computer mit entsprechender Software gekauft. Der PC kostete 476,00 brutto. 200,00-30,00 = 170,00 nach 9 Absatz 1 Satz 3 Nr. 6 EStG 476,00 brutto = 400,00 netto < 410,00 9 Absatz 1 Satz 3 Nr. 7 Satz 2 i. V. m. Nr. 6 EStG Ansatz der 476,00 Er ist auch Mitglied beim Bund der Steuerzahler und hat in 2008 120,00 Beiträge geleistet. Kein Ansatz, da kein Berufsverband nach 9 Absatz 1 Satz 3 Nr. 3 EStG WK gesamt: 1.725,00 + 170,00 + 476,00 + 16,00 = 2.387,00 > 920,00 EansA 19 EStG: 37.500,00-2.387,00 = 35.113,00 3P Auf seinem Bankkonto wurden Zinsen für festverzinsliche Wertpapiere in Höhe von 4.101,00 gutgeschrieben. Es liegt kein Freistellungsauftag vor. Einnahmen EaKV 20 Absatz 1 Nr. 7 EStG: 4.101,00 = 68,35 % 6.000,00 = 100% 3P Seit April 2008 erhält er aufgrund eines Arbeitsunfalls eine Rente der Berufsgenossenschaft in Höhe von monatlich 100,00. Steuerfreie Einnahme nach 3 Nr. 1a EStG Da er begeisterter Imker ist, betreibt er in seiner Freizeit eine eigene Imkerei. Im VZ 2007/2008 hat er einen Gewinn von 5.000,00 erzielt, im VZ 2008/2009 einen Verlust von 3.000,00. 1

Nach 4a Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 EStG geht das Wirtschaftsjahr vom 01.07. bis zum 30.06. des Folgejahres. Nach Absatz 2 Nr. 1 EStG ist der Gewinn auf die Geschäftsjahre aufzuteilen. 2007/2008: 5.000,00 * 6/12 = 2.500,00 Gewinn 2008/2009: 3.000,00 * 6/12 = 1.500,00 Verlust Gesamt: 2.500,00-1.500,00 = 1.000,00 Gewinn bei EaLF 13 EStG Außerdem ist er als stiller Gesellschafter an der Meyer KG beteiligt. Sein Gewinnanteil beträgt 2.000,00, die am 20.04.2008 auf seinem Konto eingegangen sind. EaKV 20 Absatz 1 NR. 4 EStG: 2.000,00 EaLF: 1.000,00 EansA: 35.113,00 EaKV: 6.000,00 + 2.000,00 = 8.000,00-51,00-750,00 = 7.199,00 SdE: 43.312,00 Freibetrag LF: 0,00 GdE: 43.312,00 Der Freibertrag nach 13 Absatz 3 EStG kann nicht gewährt werden, da die Summe der Einkünfte größer als 30.700,00 ist. 8P Aufgabe 2 (57 Punkte) Ermitteln Sie für die zusammenveranlagten Eheleute Schneider den Gesamtbetrag der Einkünfte für den VZ 2008. Herr Schneider, geboren am 31.12.1940 erhält von der gesetzlichen Rentenversicherung seit 2003 eine unveränderte Rente von monatlich 2.000,00. Zusätzlich erhält er seit Januar 2005 eine nicht auf eigenen Beitragsleistungen beruhende Betriebsrente von monatlich 500,00. Auch diese hat sich nicht verändert. Herr Schneider erhält 1.900,00 Altersentlastungsbetrag. 12M * 2.000,00 = 24.000,00 * 50% = 12.000,00 sonstige Einkünfte 22 Nr. 1 Satz 3 a) aa) i. V. m. Satz 3 EStG Ermittlung des Besteuerungsanteils. Abzüglich Wk-Pauschale 9a Nr. 3 EStG 12M * 500,00 = 6.000,00 * 40% = 2.400,00 < 3.000,00 Höchstbetrag Zuschlag 900,00 also 2.400,00 + 900,00 = 3.300,00 Versorgungsfreibetrag 6.000,00-3.300,00 = 2.700,00 Abzüglich WK-Pauschale 9a Nr. 1b EStG EansA gemäß 19 Absatz 2 Satz 2 Nr. 2 und Satz 3 Tabelle EStG Als begeisterter Bastler hat er im VZ 2008 ein kleines Geschäft mit Bastelbedarf eröffnet. An Betriebseinnahmen sind 4.500,00 angefallen, an Ausgaben 5.000,00. EaGw 15 Absatz 1 Nr. 1 EStG: 4.500,00-5.000,00 = 500,00 Verlust 2

Er und seine Frau besitzen ein Depot mit 100 Aktien der X-AG. Sie hatten diese zum Preis von 20,00 je Stück am 30.06.2007 gekauft zuzüglich 1,08 % Kosten. Am 02.05.2008 erhalten sie für diese Aktien eine Dividende von 5,00 je Stück. Am 25.05.2008 verkaufen sie die Aktien zu einem Kurs von 30,00 je Stück zuzüglich 1,08 % Kosten. An Gebühren für das Depot sind 180,00 angefallen. 100 St * 20,00 = 2.000,00 * 1,08% = 21,60 + 2.000,00 = 2.021,60 AK 100 St * 30,00 = 3.000,00 * 1,08% = 32,40 3.000,00-2.021,60-32,40 = 946,00 * 50% (HEV 3 Nr. 40j EStG) = 473,00 * 50% (für beide) = 236,50 < 256,00 sonstige Einkünfte nach 22 Nr. 2 i. V. m. 23 EStG, also 0,00 1 EaKV 20 Absatz 1 Nr. 1 EStG: 100 St * 5,00 = 500,00 * 50% (HEV 3 Nr. 40 d EStG) = 250,00 3c EStG: 180,00 * 50% = 90,00 < 102,00 also 102,00 250,00-102,00 = 148,00-148,00 Freibetrag = 0,00 für beide 8P Frau Schneider, geboren am 01.01.1955, betreibt als ehemalige Balletttänzerin eine Ballettschule und eine Diskothek. Die Ballettschule erzielte Einnahmen in Höhe von 10.000,00 und vorläufige Ausgaben in Höhe von 4.000,00. Die Diskothek erzielte Einnahmen in Höhe von 50.000,00 und vorläufige Ausgaben von 25.000,00. Die Miete ist noch nicht berücksichtigt. EasA 18 EStG für die Ballettschule: 10.000,00-4.000,00 = 6.000,00 vorläufig abzüglich Miete 9.600,00 = 3.600,00 Verlust EaGw 15 Absatz 1 Nr. 1 EStG für die Diskothek: 50.000,00-25.000,00 = 25.000,00 vorläufig abzüglich Miete 12.000,00 = 13.000,00 Gewinn Die Diskothek ist im Erdgeschoss (150 qm), die Ballettschule im 1. Obergeschoss (110 qm) eines Hauses, welches Frau Schneider und ihrer Schwester zu gleichen Teilen gehört. Für die Diskothek sind monatlich 1.000,00 zu zahlen, für die Ballettschule 800,00. Das 2. Obergeschoss (65 qm) und das 3. Obergeschoss (65 qm) sind zu ortsüblichen Mieten an zwei Ehepaare vermietet. Diese zahlen monatlich 500,00 Miete plus 150,00 Nebenkosten. EaVV 21 EStG: 12M * 1.000,00 = 12.000,00 fürs EG 12M * 800,00 = 9.600,00 fürs 1. OG 12 M * (500,00 + 150,00 ) * 2 = 15.600,00 fürs 2. und 3. OG Summe: 12.000,00 + 9.600,00 + 15.600,00 = 37.200,00 Das Haus hat Frau Schneider zusammen mit ihrer Schwester im Jahr 2006 gekauft, Baujahr 1972. Das Grundstück kostete 500.000,00, davon entfielen auf Grund und Boden 100.000,00. An Kosten sind angefallen: Grundsteuer 5.000,00 Reinigung, Müllabfuhr 2.500,00 Tilgung 3.000,00 Zinsen 1.500,00 Reparatur WC 2. OG 750,00 netto 3

Reparatur Dach 15.000,00 Kein Ansatz der Tilgung, da private Kosten nach 12 EStG 750,00 * 19% = 142,50 direkt zuzuordnen AfA: 400.000,00 * 2% = 8.000,00 WK: 8.000,00 + 5.000,00 + 2.500,00 + 1.500,00 + 15.000,00 = 32.000,00 EaVV: 37.200,00-32.000,00 = 5.200,00 * 50% = 2.600,00 EM: EaGw 500,00 + EansA 2.598,00 + EaKV 0,00 + se 0,00 + 11.898,00 = SdE 13.996,00 - AEB 1.900,00 = 12.096,00 Die Ehefrau erhält keinen AEB, da sie zu jung ist. EF: EaGW 13.000,00 + EasA -3.600,00 + EaKV 0,00 + EaVV 2.600,00 + se 0,00 = SdE 12.000,00 = GdE 12.000,00 Aufgabe 3 (37 Punkte) Ermitteln Sie in einer übersichtlichen Darstellung den Gesamtbetrag der Einkünfte für Frau Meier für den VZ 2008. Die alleinerziehende Steuerpflichtige Meier, geboren am 13.03.1980, erhält von ihrem geschiedenen Mann Unterhalt in Höhe von 1.500,00, davon sind 500,00 für die gemeinsame 10 jährige Tochter. Die Anlage U hat sie unterschrieben. 22 Nr. 1a EStG: 1.000,00 * 12M = 12.000,00 < 13.805,00 abzüglich WK-Pauschale 9a Nr. 3 EStG von 102,00 = 11.898,00 Der Unterhalt für das Kind wird nicht berücksichtigt. Als Lehrerin an der Grundschule verdient sie monatlich 2.500,00. Zusätzlich hat sie erst am 03.01.2009 ihr Weihnachtsgeld in Höhe von 2.000,00 erhalten, da es technische Probleme gab. Sie fuhr an 180 Tagen 15,8 km mit ihrem PKW von ihrer Wohnung zur Schule. Die kürzeste Entfernung ist 12 km. Außerdem hat sie sich Bücher in Höhe von 350,00 gekauft. Ihr Beitrag zur Gewerkschaft Erziehung und Bildung betrug im VZ 2008 200,00. EansA 19 Absatz 1 EStG: 2.500,00 * 12 M = 30.000,00 ohne Weihnachtsgeld, weil dies nach 11 Absatz 1 EStG erst in 2009 zugeflossen ist und keine regelmäßig wiederkehrende Einnahme darstellt. WK: 15 km * 180 T * 0,30 = 810,00 nach 9 Absatz 2 Satz 2 und 4 EStG Die längere Strecke kann angesetzt werden, wenn sie regelmäßig genutzt wird und nur Ansatz der vollen Kilometer. Nach 9 Absatz 1 Satz 3 Nr. 6 EStG Ansatz der Bücher in Höhe von 350,00 und der Gewerkschaft nach 9 Absatz 1 Satz 3 Nr. 3 EStG in Höhe von 200,00 und Kontoführung von 16,00. Gesamt: 1.376,00 > 920,00 EansA: 30.000,00-1.376,00-2.000,00 = 26.624,00 9P Ihre Tochter wird in der offenen Ganztagsgrundschule bis mittags betreut, wobei hier monatlich 250,00 angefallen sind (ohne Beiträge für Mahlzeiten). Aufgrund von Problemen in Mathematik erhält die Tochter Nachhilfe für monatlich 80,00. 4

250,00 * 12M = 3.000,00 * 2/3 = 2.000,00 < 4.000,00 Ansatz nach 9 Absatz 5 i. V. m. 4f EStG Kein Ansatz der Nachhilfe möglich Frau Meier hat ein Festgeldkonto, von dem sie nach Erteilung des Freistellungsauftrages in Höhe von 801,00 Zinsen in Höhe von 2.304,00 erhalten hat. Kosten für das Depot sind ihr in Höhe von 100,00 entstanden. 2.304,00 801,00 = 1.503,00 = 68,35 % 2.199,00 = 100 % + 801,00 = 3.000,00 3.000,00-51,00-750,00 = 2.199,00 EaKV 20 Absatz 1 Nr. 7 EStG 7P EansA 26.624,00 + EaKV 2.199,00 + se 11.898,00 = SdE 40.721,00 - FB für Alleinerziehende 24 b EStG 1.308,00 = 39.413,00 5