Marktgemeinde Stainz Hauptplatz 1, 8510 Stainz Tel.: / , Fax: / Web:

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Marktgemeinde Stainz Hauptplatz 1, 8510 Stainz Tel.: 03463 / 2203-0, Fax: 03463 / 2203-205 E-Mail: gde@stainz.gv.at, Web: www.stainz.at 35 / I P r o t o k o l l zur öffentlichen Gemeinderatssitzung, am Donnerstag, dem 03. Oktober 2017, mit Beginn um 19:00 Uhr und Ende um 21:24 Uhr, in der Hofer-Mühle, Rathausplatz 2, 8510 Stainz. Anwesend Bgm. OSR Walter Eichmann 1. Vbgm. Karl Bohnstingl 2. Vbgm. Johann Ninaus Gemeindekassier Johann Goigner Vorstandsmitglied Franz Hopfgartner Gemeinderat Johannes Unterkofler Gemeinderätin Andrea Hiebler Gemeinderat Erich Brandstätter Gemeinderat Horst Scherkl Gemeinderat Ing. Peter Wallner Gemeinderätin Monika Waterl Gemeinderat Kurt Moser Gemeinderat Bernd Spieler Gemeinderat Gottfried Rumpf Gemeinderat Dr. Günter Farmer Gemeinderat Werner Lesky Gemeinderat Friedrich Krenn Gemeinderätin Sarah Sulzberger Gemeinderat Josef Müller Gemeinderätin Helga Sommer Gemeinderat Ronald Ninaus Gemeinderat Ing. Gernot Hiebler MSc Abwesend Gemeinderat Ernst Kahr Gemeinderat Andreas Heiling Gemeinderat Gerhard Leidl Protokollführerin: Manuela Loi Seite 1 von 24

T a g e s o r d n u n g 1 Eröffnung und Begrüßung, Feststellen der Beschlussfähigkeit 2 Angelobung des neuen Gemeinderatsmitgliedes durch den Bürgermeister 3 4 Fragestunde gemäß 54 (4) Stmk. GemO 1967, LGBI. Nr. 115/1967 und Bericht des Bürgermeisters Genehmigung der Sitzungsprotokolle 29.06.2017 (öffentlich und nicht öffentlich) 5 Nachbesetzung der Ausschüsse 6 Steirische Ölspur: Übertragung der Markenrechte an den Verein Steirische Ölspur 7 Styriarte 2018 Hilfestellung und Lustbarkeitsabgabe 8 Musikschulübereinkommen mit den Gemeinden 9 Leitungsvertrag BBL Leerverrohrung zum Rathaus 10 Leitungsvertrag BBL Beleuchtung Schacherl 11 Nachtragsvoranschlag 2017 12 Darlehensvergabe a.) Hauptplatz b.) FF Mettersdorf 13 Auflösung Rücklage Wald 4 14 Straßenverkehrsangelegenheiten a.) Geschwindigkeitsbegrenzung Georgiberg b.) Verkehrstafel Neufingerlweg c.) Gewichtsbeschränkung Höllerhanslweg d.) Ansuchen Familie Treffler/Rassach Aufstellen Sackgasse 15 Wegvermessung Mettersdorfstraße G 2533T/15 Grundbücherliche Durchführung 16 Wegvermessung Mettersdorfstraße G 2533TW/15 Grundbücherliche Durchführung Seite 2 von 24

17 Wegvermessung Angenofen Hochbehälterstraße Grundbücherliche Durchführung 18 Mietvertrag Altgemeindeamt Stainztal 19 Rechnungsprüfungsbericht vom 26.09.2017 20 Nutzungsänderung ASZ Stainztal 21 22 Raumordnungsangelegenheiten a.) Bebauungsplan Floch KG Pichling (Einwendungsbehandlung, Endbeschluss) b.) Flächenwidmungsplanänderung VF 0.13- Novem (Einwendungsbehandlung, Endbeschluss) Grundstücksangelegenheiten Marktgemeinde Stainz, Hofer-Mühle, Gst. Nr. 49/1 / Hubmann Immobilien GmbH, Gst. Nr. 50, je KG 61239 Stainz; Herstellung der Grundbuchsordnung. 23 Wohnungsangelegenheiten 24 Baubehördliche Angelegenheiten Berufungsentscheidung (nicht öffentlich) 25 Personalangelegenheiten (nicht öffentlich) 1 Eröffnung und Begrüßung, Feststellen der Beschlussfähigkeit Bgm. OSR Walter Eichmann begrüßt als Vorsitzender die anwesenden Gemeinderatsmitglieder, sowie die zahlreich erschienenen Zuhörerinnen und Zuhörer und von der Presse Herrn Ing. AGR. Werner Waniek. Bgm OSR Walter Eichmann stellt die Beschlussfähigkeit fest und eröffnet die Sitzung. Weiters begrüßt Bgm. OSR Walter Eichmann die Mitarbeiter, Protokollführerin Manuela Loi, Finanzabteilungsleiter Walter Ruhhütl und DI Sandrina Schöller. 2 Angelobung des neuen Gemeinderatsmitgliedes durch den Bürgermeister Bgm. OSR Walter Eichmann berichtet, dass Herr Hannes Maier sein SPÖ- Gemeinderatsmandat mit 01.09.2017 zurückgelegt hat. Herr Ronald Ninaus (SPÖ) hat sich bereit erklärt, das frei gewordene Mandat anzunehmen. Die öffentliche Kundmachung erfolgte gemäß 31 Abs. 1 Stmk. Gemeindeordnung. Bgm. OSR Walter Eichmann verliest das Gelöbnis gemäß steiermärkischer Gemeindeordnung. Seite 3 von 24

Ich gelobe, der Republik Österreich und dem Land Steiermark unverbrüchliche Treue zu bewahren, die Bundesverfassung und die Landesverfassung sowie alle übrigen Gesetze gewissenhaft zu beachten, meine Aufgaben unparteiisch und uneigennützig zu erfüllen, die Amtsverschwiegenheit zu wahren und das Wohl der Gemeinde nach bestem Wissen und Gewissen zu fördern. Dieses Gelöbnis ist durch die Worte Ich gelobe abzulegen. Herr Ronald Ninaus gelobt in die Hand des Bürgermeisters. 2.1 Dringlichkeitsanträge Bgm. OSR Walter Eichmann stellt den Antrag, folgende Punkte gemäß 54 Abs. 3 Stmk. Gemeindeordnung nachträglich auf die Tagesordnung zu nehmen und die nicht öffentlichen Tagesordnungspunkte am Schluss zu behandeln: 26. Gestattungsvertrag Nahwärmeliefergenossenschaft Stainz Haus Badgasse 4 Bgm. OSR Walter Eichmann informiert, dass die TOP 20 und 21a.) von der Tagesordnung genommen werden. 3 Fragestunde gemäß 54 (4) Stmk. GemO 1967, LGBI. Nr. 115/1967 und Bericht des Bürgermeisters 2. Vizebürgermeister Ninaus: Wie sieht die Lage auf dem Hauptplatz aus? GR Brandstätter Wie sieht es auf dem Hauptplatz neu mit Parkplätzen für die Mitarbeiter der Gemeinde aus? Bei der Haltestelle in Grafendorf, warum ist da die Gemeinde gegen einen Gehsteig? Ich finde es unverantwortlich, da die Sicherheit der Kinder nicht gegeben ist! Darauf möchte ich besonders hinweisen, da es total unübersichtlich wird durch diese Mauer. GR Sommer Die Achtung Kinder Tafeln in Graschuh sind noch nicht aufgestellt. GR Lesky In der GR Sitzung vom 29.06.2017 wurde der Dringlichkeitsantrag der AfS beteffend Freibad mehrstimmig abgelehnt. Bei den Sommergesprächen wurde aber eine Sanierung erwähnt. Wie ist das jetzt möglich? Es gab mal ein Projekt für die Stainzer Jugend. Was ist in der Zwischenzeit geschehen? GR Krenn Leitplanken in Marhof: Warum werden einige demontiert? Wanderwege werden teilweise nicht gepflegt. Seite 4 von 24

GR Dr. Farmer In Lannach kommt es täglich zu gewaltigen Staus, die bis zur Autobahnabfahrt einerseits und bis zur Kreuzung Niggas andererseits zurückreichen. Es sind auch viele StainzerInnen davon betroffen, vor allem die Pendler. Er erwartet sich von der Gemeinde bzw vom Bgm, dass sich diese für die Lösung dieses Nadelöhrproblems aktiv einsetzen. Er erinnert an seine diesbezügliche Wortmeldung in der GR-Sitzung vom 15.9.2016 Er hat eine Einladung an die EU-GR in das Haus der EU in Wien angenommen und dort erfahren, dass die EU die Errichtung von Hot Spots in den Gemeinden fördert bzw die Kosten dafür übernimmt. Er hat Informationsmaterial mitgenommen und möchte wissen, wer in der Verwaltung sich des Themas annimmt. GR Müller Warum ist bei der Kirche in Mettersdorf eine Kurzparkzone? Die Mitarbeiter der Firma Galli parken dort. Vorstandsmitglied Hopfgartner Der Schulstandort Stainz gehört gesichert. Welche Maßnahmen sind seitens der Gemeinde geplant? Die Gemeinde hat die Liegenschaft Mayer in der Lastenstraße gekauft. Welche Maßnahmen sind geplant? Hausverkauf Wald 4: Gibt es seitens der Aufsichtsbehörde schon eine Antwort? Antworten des Bürgermeisters: Hauptplatz Kurzer Bericht: Ehemalige Tankstelle beim Ulz keine Probleme. Ein Sachverständiger ist angefordert um die Ulme zu begutachten. Mit den Betonsteinen sind wir im Zeitplan. Bei den Stainzerplatten gab es kurze Diskussionen, aber nach Rücksprache mit Herrn Schenk ist alles lieferbar. Der Asphalt, der auch am Stainzer Hauptplatz aufgetragen wird, wurde vor Ort in Hartberg besichtigt und für gut befunden. Auch was die Preissituation betrifft, sind wir in diesem Bereich im finanziellen Fenster. Herr Hopfgartner bittet um eine Zwischenabrechnung, aber nach Auskunft von BM DI Schöller ist es noch zu früh für einen Zwischenbericht, da es nur 1 Baulos gibt und die Arbeiten nächstes Jahr noch weitergehen. Was die Pönaleregelung und den Bauzeitplan betrifft, kommt es hierbei zu einer max. Verschiebung von 1 2 Wochen. Dh. dass auch Pönalenachverhandlungen nicht nötig waren, da sowieso 6 7 und teilweise sogar 8 Wochen berücksichtigt wurden. Parkplätze Verwaltungsmitarbeiter der Marktgemeinde Derzeit laufen die Verhandlungen mit Fr. Messner, damit die Mitarbeiter der Gemeinde einen gemeinsamen Parkplatz zur Verfügung haben. Gehweg Grafendorf Die zusätzlichen Kosten für einen Gehweg waren einfach zu teuer. Graschuh Die Tafeln werden aufgestellt. Freibad Seite 5 von 24

Abgelehnt wurde nur das enge Zeitfenster. Die Sanierung an sich soll natürlich gemacht werden. Diese Sanierung ist das Leitthema der nächsten Jahre. Streetworker Die Notwendigkeit ist da, es kommt aber vom Streetworkerteam noch kein Druck. Wird wieder und weiter verfolgt. Leitplanken Werden abgebaut, da sie tiefer als die Straße sind. Die Leitplanke Richtung Greisdorf ist nicht für die Gerade, sondern für jene, die zu schnell aus der Kurve kommen. Wanderweg Die Brücke wurde nicht mehr saniert sondern entfernt, da in der Nähe eine weitere Brücke ist. Verkehrssituation Lannach Ist teilweise im Gemeindebund ein Thema. Vor Jahren gab es bereits die Diskussion, die Strecke mehrspurig mit Ampel zu machen. Es wurden dann die Kreisverkehre erweitert. In Summe geht es aber nur über die BBL und die BH. Der Bürgermeister wird sich aber darum kümmern. Hot Spots BM DI Schöller weiß Bescheid und sind bitte ihr die Unterlagen zu übergeben. Kurzparkzone Mettersdorf Tafel wird entfernt Schulstandort Stainz Der Schulstandort Stainz kann nur über gute Qualität gesichert werden. Mayergründe Da ist die Gemeinde mit Architekten im Gespräch. Vor allem im Hinblick auf ein Ärztehaus neu in Stainz. Kaufvertrag Harzl Herr Harzl hat unterschrieben, dass er auf die Haftung der Gemeinde betreffend Altlasten verzichtet. Dies wurde dem Land Steiermark mitgeteilt und derzeit liegt der Vertrag beim Land Steiermark zur Genehmigung vor. Bericht des Bürgermeisters: Stand Schulsprengeländerung Der Wunsch auf Schulsprengeländerung wurde im Land bereits bearbeitet. Der Änderungswunsch liegt jetzt bei der Gemeinde St. Stefan zur Bearbeitung. Bodenaushubverwertung in Herbersdorf Im Bauausschuss wurde diese Angelegenheit bereits durchbesprochen. Es sind jetzt die notwendigen Beschlüsse zu fassen: Honorar für Herrn Ing. Heinz Gorenz: 3.756,00 Honorar für Errichtung Rohplanung: 10.860,00 Seite 6 von 24

Honorar für Charakterisierung von Aushubmaterial (Probennahme) 1.292,40 (dies ist für jeweils 300 m³ zu machen), derzeit lagern 2500 m³ im Gewerbepark, das wären dann im nächsten Jahr sicher 10.726,92. Mit dem Grundeigentümer Johann Kahr ist ein Pachtvertrag, der gerade ausgearbeitet wird, zu beschließen. BZW-Gespräch am 5.10.2017 BZW in der Höhe von 1,2 Mio. werden beantragt. Bgm. Eichmann berichtet, dass vom Land Steiermark, Abteilung 7, bezüglich der Aufsichtsbeschwerde des Herrn VO Franz Hopfgartner, die Mitteilung erfolgte, dass keine Verletzung der Stmk. Gemeindeordnung durch die Vorgehensweise der Marktgemeinde Stainz bei der Einladung zur Vorstandssitzung erkennbar ist. 4 Genehmigung der Sitzungsprotokolle 29. Juni 2017 (öffentlich und nicht öffentlich) Bgm. OSR Walter Eichmann teilt mit, dass jeder Gemeinderätin, jedem Gemeinderat die Protokolle der letzten GR-Sitzung per E-Mail zugegangen sind. Die Änderungswünsche von GR Krenn wurden berücksichtigt und geändert. Vizebürgermeister Ninaus fragt nach, ob es beim Beschluss betreffend Schulsprengeländerung nicht um das gesamte Gemeindegebiet gegangen ist und nicht wie im Protokoll vermerkt, nur um Teile von Georgsberg. Die Frage kann beantwortet werden, dass wie im Protokoll geschrieben, die Schulsprengeländerung für Teile von Georgsberg beantragt wurde und zu einem späteren Zeitpunkt die Änderung für das gesamte Gemeindegebiet gemacht wird. Über Antrag des Bürgermeisters wird das Protokoll der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 29. Juni 2017 mehrstimmig genehmigt. Gegenstimmen: AFS und GR Sommer. Begründung: AFS stimmt dagegen, da Änderungswünsche nur inhaltlich und nicht wortwörtlich übernommen werden. GR Sommer stimmt dagegen, da es ihrem Empfinden nach Unstimmigkeiten bei der Abstimmung bei Pkt. 17 GRS 29.06.2017 gegeben habe. Über Antrag des Bürgermeisters wird das Protokoll der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 29. Juni 2017 einstimmig genehmigt. Seite 7 von 24

5 Nachbesetzung Ausschüsse Aufgrund der Mandatsrücklegung von Herrn Hannes Maier (SPÖ) schlägt als Fraktionsvorsitzender der SPÖ, Herr Johann Ninaus, die Nachbesetzung der Ausschüsse wie folgt vor. Bgm. OSR Walter Eichmann verliest die Vorschläge und stellt den Antrag, die Nachbesetzung der Ausschüsse zu genehmigen. Umwelt- und Zivilschutzausschuss SPÖ Ninaus Ronald Sulzberger Sarah Bau- und Planungsausschuss SPÖ Ninaus Johann (Schriftführer) Ninaus Ronald Ausschuss f. Raumplanung, Wirtschaft und Tourismus SPÖ Ninaus Johann (Schriftführer) Ninaus Ronald Prüfungsausschuss SPÖ Sulzberger Sarah Ninaus Ronald Abwasserverband Raum Stainz SPÖ Ninaus Johann Ninaus Ronald Wasserverband Stainztal SPÖ Ninaus Ronald Heiling Andreas Über Antrag des Bürgermeisters wird die Nachbesetzung der oben erwähnten Ausschüsse einstimmig genehmigt. 6 Steirische Ölspur: Übertragung der Markenrechte an den Verein Steirische Ölspur Bgm. Eichmann berichtet, dass bei der letzten GR-Sitzung beschlossen wurde, dass die Marktgemeinde Stainz dem Verein Steirische Ölspur beitritt. Aufgrund der Vereinsgründung Steirische Ölspur soll nun die noch bestehende Gesellschaftsform Gesellschaft nach bürgerlichen Recht aufgelöst werden. Die Marktgemeinde Stainz ist der Gesellschaft Steirische Ölspur GesbR mit GR-Beschluss vom 17.6.1999 beigetreten. Seite 8 von 24

Bgm. Eichmann stellt den Antrag, dass einer Auflösung der Steirische Ölspur GesbR zugestimmt wird und das gleichzeitig das gesamte Vermögen der GesbR an den Verein Steirische Ölspur übertragen wird. 7 Styriarte 2018 Hilfestellung und Lustbarkeitsabgabe Bgm. OSR Walter Eichmann informiert, dass seitens der Styriarte geplant ist, am 7. und 8. Juli 2018 Kirchenkonzerte in der Pfarrkirche Stainz mit dem Concentus Musicus und dem Arnold Schoenberg Chor zu veranstalten. Dazu ersuchen die Veranstalter, dass die Marktgemeinde Stainz wieder bereit sein sollte, dieses Vorhaben in der Form zu unterstützen, dass alle Hilfestellungen, die die Gemeinde bei den seinerzeitigen Projekten mit Nikolaus Harnanocourt geleistet hat, auch für diese neue Veranstaltung leistet. (Einbau der nötigen Bestuhlung in der Kirche, Parkplatz und Verkehrsregelung durch die Feuerwehr sowie Schilcherempfang im Schlosshof) Ebenfalls ergeht die Anfrage, ob die Marktgemeinde Stainz die Absicht hat für diese Veranstaltung eine Lustbarkeitsabgabe einzuheben. Bgm. OSR Walter Eichmann stellt den Antrag, für die Styriarteveranstaltungen im Jahr 2018 die notwendige Infrastruktur zur Verfügung zu stellen sowie keine Lustbarkeitsabgabe einzuheben. Abstimmung: einstimmige Annahme 8 Musikschulübereinkommen mit den Gemeinden Bgm. OSR Walter Eichmann berichtet, dass im Jahr 1999 mit jeder Gemeinde (bis auf Bad Gams und St. Stefan), die Musikschüler in die Erzherzog-Johann Musikschule geschickt hat, ein vom Amt der Stmk. Landesregierung ausgearbeitetes Übereinkommen zwischen der Marktgemeinde Stainz und der jeweiligen Gastgemeinde abgeschlossen wurde. Aufgrund der Gemeindezusammenlegung sollte jetzt dieses Musikschulübereinkommen mit den jeweiligen Gemeinden (St. Stefan, Lannach, Deutschlandsberg, Frauental, Gr. St. Florian und St. Josef) neu abgeschlossen werden. Es geht darum, dass die Schulkostenbeiträge und der Sachaufwand bezahlt werden. Seite 9 von 24

Bgm. OSR Walter Eichmann stellt den Antrag, dieses Übereinkommen zwischen der Marktgemeinde Stainz und den Gastschulgemeinden zu unterfertigen bzw. anzuerkennen und den Gemeinden, welche Kinder in die Musikschule Stainz entsenden, zur Annahme zu empfehlen. Abstimmung: einstimmige Annahme 9 Leitungsvertrag BBL Leerverrohrung zum Rathaus Die BBL stellt den Antrag auf einen Leitungsvertrag, der die Leerverrohrung beinhaltet, welche auf Höhe Ulzeck in die Landesstraße eingelegt wurde. Diese ist notwendig, um für Veranstaltungen mehr Anspeisungspunkte zu haben. Bgm. OSR Walter Eichmann stellt den Antrag, das Gestattungsansuchen zu genehmigen. 10 Leitungsvertrag BBL Beleuchtung Schacherl Im Zuge der Grabarbeiten der Energie Steiermark wird seitens der Gemeinde die Straßenbeleuchtung miterrichtet. Bgm. OSR Walter Eichmann stellt den Antrag, das Gestattungsansuchen zu genehmigen. 11 Nachtragsvoranschlag 2017 Bgm. OSR Walter Eichmann berichtet, dass der Entwurf des Nachtragsvoranschlages 2017 allen im Gemeinderat vertretenen Fraktionen zugestellt wurde. Ein von Herrn Ruhhütl verfasster Kommentar wurde mit der Einladung zu dieser Gemeinderatssitzung an alle Gemeinderäte mitgeschickt. Der Bürgermeister erläutert nun anhand dieses Kommentars den Nachtragsvoranschlag 2017. Der Kommentar bildet als Beilage einen Bestandteil dieses Protokolls. Bgm. OSR Walter Eichmann fragt an, ob es zum Nachtragsvoranschlag 2017 noch Fragen gibt. Vorstandsmitglied Hopfgartner meint, dass der Nachtragsvoranschlag nach den nun vorliegenden tatsächlichen Ausgaben gemacht wurde. Er hofft, dass es für das Budget 2018 die von ihm geforderten Budgetgespräche gibt. Seite 10 von 24

Vorstandsmitglied Hopfgartner fragt nach, warum soviele Weingläser gekauft wurden. Der Bürgermeister informiert, dass diese Weingläser einmalig in dieser großen Menge angekauft wurden, da sie mit dem Wappen neu versehen sind und diese für den Eigengebrauch bei Großveranstaltungen benötigt werden bzw. auch weiterverkauft werden. Nachdem keine weiteren Fragen mehr gestellt werden, stellt Bgm. OSR Eichmann folgende Anträge: 1. Festsetzung des Nachtragsvoranschlages 2017: A: ORDENTLICHER HAUSHALT NVA Gesamt VA Summe der Einnahmen 840.000,00 15.540.000,00 Summe der Ausgaben 840.000,00 15.540.000,00 Überschuss/Abgang 0,00-0,00 B. AUSSERORDENTLICHER HAUSHALT NVA Gesamt VA Summe der Einnahmen 55.800,00 6.944.200,00 Summe der Ausgaben 44.500,00 7.327.800,00 Überschuss/Abgang: 11.300,00 383.600,00 4. Festsetzung des Dienstpostenplanes: Der Dienstpostenplan gemäß 9 Z. 6 Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV 1997) wird für das Haushaltsjahr 2017 mit einer Gesamtzahl von 129 (urspr. 127) Dienstnehmern (2 öffentl. rechtl. Bed., 108 VB (statt 106) und 19 sonstige und ständige Bedienstete) festgesetzt. Die Anträge von Bgm. OSR Walter Eichmann werden einstimmig angenommen. 12 Darlehensvergabe a.) Hauptplatz b.) FF Mettersdorf Bgm. Eichmann berichtet, dass über die Fa. Die Lösung eine Darlehensausschreibung durchgeführt wurde. Finanzabteilungsleiter Walter Ruhhütl erklärt, dass die Unicredit Bank Austria, BAWAG PSK, Bank für Kärnten und Steiermark, Stmk. Sparkasse und Raiffeisenbank Stainz Angebote abgegeben haben. Mit der Einladung zur GR-Sitzung wurde ein Angebotsvergleich mitgeschickt, der als Beilage einen Bestandteil dieses Protokolls bildet. Seite 11 von 24

a) Hauptplatz Stainz 1.660.000,-- Laufzeit 20 Jahre Unicredit Bank Austria 6 Monats-Euribor + Aufschlag 0,55 % Fixzinssatz:10 Jahre 1,41% 20 Jahre 1,76% BAWAG-PSK 6 Monats-Euribor + Aufschlag 0,69% Fixzinssatz: 20 Jahre 1,75% Bank für Kärnten u.stmk. Stmk.Sparkasse 6 Monats-Euribor + Aufschlag 0,79% Fixzinssatz kein Angebot 6 Monats-Euribor + Aufschlag 0,84 % Fixzinssatz kein Angebot RAIBA Stainz 6 Monats-Euribor + Aufschlag 1,25 % Fixzinssatz:10Jahre 1,75% 20 Jahre 2,1% Bei allen drei Banken: Keine Spesen, (bis auf Bank für Kärnten und Stmk.), keine Besicherung und Untergrenze EURIBOR bei 0 %. (Nachverhandlungen mit der Raika wurden geführt) Von der Firma Die Lösung wurde eine Reihung der Angebote vorgenommen und die ergab dass eine Vergabe an die Steiermärkische Bank und Sparkassen AG sinnvoll wäre, da dieses Institut eine interessante Kondition angeboten hat und die Kriterien, Vertretung vor Ort und Kommunalsteuereinnahmen erfüllt. Bgm. Eichmann stellt den Antrag das Darlehen für die Hauptplatzneugestaltung an die Stmk.Sparkasse mit dem 6-Monats-Euribor + Aufschlag 0,84 % zu vergeben. Abstimmung: 21 dafür und 1 dagegen. Dafür: Bgm. OSR Walter Eichmann 1. Vbgm. Karl Bohnstingl 2. Vbgm. Johann Ninaus Gde. Kassier Johann Goigner Vorstandsmitglied Franz Hopfgartner Gemeinderat Johannes Unterkofler Gemeinderätin Andrea Hiebler Gemeinderat Erich Brandstätter Gemeinderat Horst Scherkl Gemeinderat Ing. Gernot Hiebler MSc Gemeinderat Gottfried Rumpf Gemeinderat Ing. Peter Wallner Gemeinderat Kurt Moser Gemeinderat Bernd Spieler Gemeinderat Josef Müller Gemeinderätin Helga Sommer Gemeinderat Ronald Ninaus Gemeinderätin Sarah Sulzberger Gemeinderat Dr. Günter Farmer Gemeinderat Werner Lesky Gemeinderat Friedrich Krenn Dagegen: Gemeinderätin Monika Waterl Der Antrag gilt somit als angenommen. Seite 12 von 24

Zuzählung beginnend unverzüglich nach Genehmigung der Darlehensaufnahme durch das Land Steiermark bzw. Zug um Zug, je nach Baufortschritt, mit der vollständigen Zuzählung ist noch im ersten Halbjahr 2018 zu rechnen. Rückgeführt wird das Darlehen in 40 halbjährlichen Kapitalraten, beginnend ab 1.4.2018. Am 31.3.2018 werden nur die angelaufenen Zinsen bedient. Am 30.9.2018 ist die erste Kapitalrate fällig; die Zinsen gelangen zu den Fälligkeitsterminen 31.3. und 30.9. jeden Jahres gesondert zur Vorschreibung; Bindung des variablen Zinssatzes an den 6 Monats EURIBOR zuzüglich einem Aufschlag ihv 0,84%; Keine Spesen; Nachdem bei 0% eine Indikatoruntergrenze vereinbart wird, ist immer zumindest der Aufschlag zu bezahlen. Vorzeitige Tilgungen sind nach einer Avisofrist von 3 Monaten jederzeit spesenfrei möglich. b) Rüsthaus Mettersdorf 570.000,-- Laufzeit 20 Jahre Unicredit Bank Austria 6 Monats-Euribor + Aufschlag 0,60 % Fixzinssatz:10 Jahre 1,48% 20 Jahre 1,84% BAWAG-PSK 6 Monats-Euribor + Aufschlag 0,75% Fixzinssatz: 20 Jahre 1,75% Bank für Kärnten u.stmk. Stmk.Sparkasse Raiffeisen Bausparkasse: 6 Monats-Euribor + Aufschlag 0,79% Fixzinssatz: kein Angebot 6 Monats-Euribor + Aufschlag 0,84 % Fixzinssatz: kein Angebot 6 Monats-Euribor + Aufschlag 0,90 % Fixzinssatz: kein Angebot RAIBA Stainz 6 Monats-Euribor + Aufschlag 1,25 % Fixzinssatz:10Jahre 1,75% 20 Jahre 2,1% Bei allen drei Banken: Keine Spesen, (bis auf Bank für Kärnten und Stmk.), keine Besicherung und Untergrenze EURIBOR bei 0 %.( Nachverhandlungen mit der Raika wurden geführt) Auch hier wurde von der Firma Die Lösung ein Vergabevorschlag durchgeführt und der ergab, dass nachdem bei der Fremdmittelaufnahme des Vorhabens Hauptplatz neu bereits die Steiermärkische Sparkasse empfohlen wurde, wird diesmal im Sinne einer besonderen Berücksichtigung der beiden ortsansässigen Institute das Angebot der Raiffeisen Bausparkasse empfohlen. Vorstandsmitglied Hopfgartner meint dazu, dass im Gemeindevorstand die Vergabe dieses Darlehens auch an die Steiermärkische Sparkasse empfohlen wurde. Auch der 2. Vizebürgermeister Johann Ninaus meint, dass man dem einstimmigen Vorstandsbeschluss folgen sollte. Bgm. stellt den Antrag das Darlehen für den Rüsthausneubau in Mettersdorf an die Raiffeisen Bausparkasse mit dem 6-Monats-Euribor + Aufschlag 0,90 % zu vergeben. Abstimmung: 15 dafür und 7 dagegen. Seite 13 von 24

Dafür: Dagegen: Bgm. OSR Walter Eichmann 2. Vbgm. Johann Ninaus 1. Vbgm. Karl Bohnstingl Vorstandsmitglied Franz Hopfgartner Gde. Kassier Johann Goigner Gemeinderat Ronald Ninaus Gemeinderat Johannes Unterkofler Gemeinderätin Sarah Sulzberger Gemeinderätin Andrea Hiebler Gemeinderat Dr. Günter Farmer Gemeinderat Erich Brandstätter Gemeinderat Werner Lesky Gemeinderat Horst Scherkl Gemeinderat Friedrich Krenn Gemeinderat Ing. Gernot Hiebler MSc Gemeinderat Gottfried Rumpf Gemeinderat Ing. Peter Wallner Gemeinderätin Monika Waterl Gemeinderat Kurt Moser Gemeinderat Bernd Spieler Gemeinderat Josef Müller Gemeinderätin Helga Sommer Der Antrag gilt somit als angenommen. Zuzählung beginnend unverzüglich nach Genehmigung der Darlehensaufnahme durch das Land Steiermark bzw. Zug um Zug je nach Baufortschritt, mit der vollständigen Zuzählung ist noch im ersten Halbjahr 2018 zu rechnen. Rückgeführt wird das Darlehen in 40 halbjährlichen Kapitalraten, beginnend ab 1.4.2018. Am 31.3.2018 werden nur die angelaufenen Zinsen bedient; Am 30.9.2018 ist die erste Kapitalrate fällig; die Zinsen gelangen zu den Fälligkeitsterminen 31.3. und 30.9. jeden Jahres gesondert zur Vorschreibung; Bindung des variablen Zinssatzes an den 6 Monats EURIBOR zuzüglich einem Aufschlag ihv 0,90%; keine Spesen; nachdem bei 0% eine Indikatoruntergrenze vereinbart wird, ist immer zumindest der Aufschlag zu bezahlen. Vorzeitige Tilgungen sind nach einer Avisofrist von 3 Monaten jederzeit spesenfrei möglich. Als Auflage hat die Raiffeisen Bausparkasse angemerkt, dass das Darlehen bis spätestens 31.3.2018 vollständig zugezählt werden muss. 13 Auflösung Rücklage Wald 4 Bgm. Eichmann berichtet, dass für das Gemeindewohnhaus Wald 4 noch eine Rücklage in Höhe von 27.707,46 existiert. Da bei diesem Objekt seit 31.12.2016 keine Mieter mehr sind und das Haus leer steht, kann diese Rücklage aufgelöst werden und wird dem ordentlichen Haushalt zugeführt. Bgm. Eichmann stellt den Antrag, die Rücklage Wald 4 in Höhe von 27.707,46 aufzulösen und dem ordentlichen Haushalt zuzuführen. Seite 14 von 24

14 Straßenverkehrsangelegenheiten a.) Geschwindigkeitsbegrenzung Georgiberg b.) Verkehrstafel Neufingerlweg c.) Gewichtsbeschränkung Höllerhanslweg d.) Ansuchen Familie Treffler/Rassach Aufstellen Sackgasse 14 a) Geschwindigkeitsbegrenzung Georgiberg Die Bewohner des Georgibergweges haben sich an den Vizebürgermeister gewandt um die Ortstafel zu versetzen, damit der ganze Georgibergweg durchgehend eine 50 km/h Beschränkung erhält. Da dies nicht möglich ist, da keine durchgehende beidseitige Bebauung vorherrscht, wurde eine Stellungnahme vom Verkehrstechniker DI Saurugger eingeholt um ein Tempolimit verordnen zu können. Aufgrund der Dringlichkeit, laut Vizebürgermeister Bohnstingl, soll diese Verordnung vor dem Gesamtkonzept beschlossen werden. Laut dem Gutachten von Herrn DI Saurugger wäre in diesem Bereich eine 30 km/h Beschränkung legitim. Aufgrund der Rücksprache mit dem Herrn Vizebürgermeister sieht dieser eine 50 km/h Beschränkung als ausreichend. Der Bürgermeister stellt den Antrag, dementsprechende Schritte einzuleiten. 14 b) Verkehrstafel Neufingerlweg Vorstandsmitglied Hopfgartner berichtete in einer Vorstandssitzung, dass die Ortstafel beim Neufingerlweg in Rassach versetzt werden müsste, damit auch die Häuser, die außerhalb der Ortstafel stehen, auch in den Genuss einer 50er-Beschränkung kommen. Der Bürgermeister stellt den Antrag, dementsprechende Schritte bei der BH einzuleiten. 14 c ) Gewichtsbeschränkung Höllerhanslweg Vizebürgermeister Karl Bohnstingl beantragt für den Höllerhanslweg eine Gewichtsbeschränkung bis 3,5 to. Ausgenommen sind Anrainer. Wenn der Vorstand den Antrag annimmt, sollen die dementsprechende Schritte (BH DL und GR) eingeleitet werden. Bgm. OSR Walter Eichmann stellt den Antrag, die Gewichtsbeschränkung für den Höllerhanslweg zu beantragen. Seite 15 von 24

14 d) Ansuchen des Herrn Treffler/Rassach Aufstellen Sackgasse Herr Treffler aus Rassach stellt den Antrag eine Sackgassentafel am Beginn des Trefflerweges aufzustellen. Bei Antragsannahme können die dementsprechenden Schritte eingeleitet werden. Bgm. OSR Walter Eichmann stellt den Antrag, die Sackgassentafel für den Trefflerweg zu beantragen. 15 Wegvermessung Mettersdorfstraße G 2533T/15 Grundbücherliche Durchführung Der Bürgermeister stellt den Antrag, für die im Plan, Gz.: 2533T/15, des Ingenieurkonsulenten für Vermessungswesen Dipl. Ing. (FH) Günter Meyer, 8572 Bärnbach, Voitsberger Straße 6, dargestellte Weganlage Mettersdorfstraße, das Vermessungsamt Leibnitz / Dienststelle Deutschlandsberg zu ersuchen, beim Bezirksgericht in Deutschlandsberg die Herstellung der Grundbuchsordnung gemäß den Sonderbestimmungen des 15 LiegTeilGes. zu beantragen. Hieramts sind Hinderungsgründe für eine solche Durchführung nicht bekannt. Die neuen Grenzen der Anlage wurden im Rahmen der Grenzverhandlung am 29.10.2013 in der Natur festgelegt und abgesteckt. Es wird ferner bestätigt, dass die Weganlage fertiggestellt ist und wird die Widmung zum gemeingebrauch bestätigt bzw. werden Teilflächen aus dem gemeingebrauch entlassen. Rechtstitel für die Abtretung ins öffentliche Gut ist die vorliegende Zustimmungserklärung der Grundeigentümer gem. 43 Abs. 6 Verm.G.. Es wird bestätigt, dass das Einvernehmen mit den Buchberechtigten hergestellt wurde und die Zustimmungserklärungen für die lastenfreie Abschreibung der Trennstücke vorliegen. Dieser Beschluss wird ortsüblich (öffentlich) kundgemacht. Seite 16 von 24

16 Wegvermessung Mettersdorfstraße G 2533TW/15 Grundbücherliche Durchführung Der Bürgermeister stellt den Antrag für die im Plan, Gz.: 2533TW/15, des Ingenieurkonsulenten für Vermessungswesen Dipl. Ing. (FH) Günter Meyer, 8572 Bärnbach, Voitsberger Straße 6, dargestellte Weganlage Mettersdorfstraße, das Vermessungsamt Leibnitz / Dienststelle Deutschlandsberg zu ersuchen, beim Bezirksgericht in Deutschlandsberg die Herstellung der Grundbuchordnung gemäß den Sonderbestimmungen des 15 LiegTeilges. zu beantragen. Hieramts sind Hinderungsgründe für eine solche Durchführung nicht bekannt. Die neuen Grenzen der Anlage wurden im Rahmen der Grenzverhandlung am 15.12.2015 in der Natur festgelegt und abgesteckt. Es wird ferner bestätigt, dass die Weganlage fertiggestellt ist und wird die Widmung zum Gemeingebrauch bestätigt bzw. werden Teilflächen aus dem Gemeingebrauch entlassen. Rechtstitel für die Abtretung ins öffentliche Gut ist die vorliegende Zustimmungserklärung der Grundeigentümer gem. 43 abs. 6 Verm.G. Es wird bestätigt, dass das Einvernehmen mit den Buchberechtigten hergestellt wurde und die Zustimmungserklärungen für die lastenfreie Abschreibung der Trennstücke vorliegen. Dieser Beschluss wird ortsüblich (öffentlich) kundgemacht. 17 Wegvermessung Angenofen Hochbehälterstraße Grundbücherliche Durchführung Der Bürgermeister stellt den Antrag, für die im Plan, GZ.: 2016-02-04t3, des Ingenieurkonsulenten für Vermessungswesen Dipl. ing. Robert Kusterer, 8045 Graz, am Hüttenbrenneranger 11/5, dargestellte Weganlage, KG. 61238 Sierling, das Vermessungsamt Leibnitz / Dienststelle Deutschlandsberg zu ersuchen, beim Bezirksgericht in Deutschlandsberg die Herstellung der Grundbuchordnung gemäß den Sonderbestimmungen des 15 Liegteilges. zu beantragen. Hieramts sind Hinderungsgründe für eine solche Durchführung nicht bekannt. Die neuen Grenzen der Anlage wurden im Rahmen der Grenzverhandlung am 17.10.2016 in der Natur festgelegt und abgesteckt. Es wird ferner bestätigt, dass die Weganlage fertiggestellt ist und wird die Widmung zum Gemeingebrauch bestätigt bzw. werden Teilflächen aus dem Gemeingebrauch entlassen. Rechtstitel für die Abtretung ins öffentliche Gut ist die vorliegende Zustimmungserklärung der Grundeigentümer gem. 43 Abs. 6 VermG. Es wird bestätigt, dass das Einvernehmen mit den Buchberechtigten hergestellt wurde und die Zustimmungserklärungen für die lastenfreie Abschreibung der Trennstücke vorliegen. Dieser Beschluss wird ortsüblich (öffentlich) kundgemacht. Seite 17 von 24

18 Mietvertrag Altgemeindeamt Stainztal Bgm. OSR Walter Eichmann berichtet, dass das Ärztehaus aus Stainz ins Altgemeindeamt Stainztal siedelt. Dr. Klaus Rüttenauer, Facharzt für Innere Medizin und Gastroenterolgie, geb. am 12.1.1945, whf. in 8510 Stainz, Ettendorf 93, sowie Frau Dr. Heilke Griesbeck, Ärztin für Allgemeinmedizin, geb. am 9.9.1944, whf. in 8510 Stainz, Pichling 277/3, Frau Dr. Dagmar Gollmann, Fachärztin für HNO, geb. am 3.11.1964, whf. in 8041 Graz, Lisztgasse und Herr Martin Uitz, Physiotherapeut, geb. am 18.3.1980, whf. in 8510 Stainz, Schennagasse 4 mieten Teile der Räumlichkeiten des Altgemeindeamtes in Mettersdorf 14, 8504 Stainz. Die gesamte Nutzfläche des Hauses Mettersdorf 14 beträgt 337,99 m². Gegenstand des Mietvertrages sind die Geschäftsräumlichkeiten im Parterre, mit Ausnahme der drei rechts des Vorraumes gelegenen als Sozialräume und Bücher im Plan bezeichneten Räume, der Vorraum, die beiden WC im Windfang und die Geschäftsräumlichkeiten im ersten Stock dieses Hauses gemäß Plan im Ausmaß von insgesamt 277,25 m². Ebenfalls vermietet werden die zwei Parkplätze an der Nordwestseite des Hauses Mettersdorf 14 und die ersten vier Parkplätze entlang der L617 aus Richtung Süden. Der monatliche Mietzins beträgt 1.200,00 zuzüglich der von der Vermieterin nach den gesetzlichen Bestimmungen abzuführenden Umsatzsteuer. Sollte eine fünfte Ordination oder Praxis in den Bestandsräumlichkeiten betrieben werden, erhöht sich der Hauptmietzins auf 1.500,00 netto; bei jeder weiteren zusätzlichen Ordination oder Praxis um weitere 300,00 monatlich. Der vollständige Mietvertrag bildet als Beilage einen Bestandteil des Protokolls. Bgm. OSR Walter Eichmann stellt den Antrag, dem Mietvertrag des Altgemeindeamtes Stainztal an die Ärztegmeinschaft Dr. Rüttenauer, Dr. Gollmann, Dr. Griesbeck und Herrn Uitz zuzustimmen. 19 Rechnungsprüfungsbericht vom 26.09.2017 Bgm. OSR Walter Eichmann berichtet, dass am 26. September 2017 eine Prüfungsausschusssitzung stattgefunden hat und übergibt das Wort an Gemeinderätin Helga Sommer, Obmanstellvertreterin des Prüfungsausausschusses, welche den Rechnungsprüfungsbericht vom 26. September 2017 vorträgt. Die Tagesordnung umfasste die Überprüfung der Haushaltsüberwachungsliste und eine allgemeine Belegsprüfung. Wortmeldung GR Dr. Farmer: Verlesen wird auch, dass GR Fritz Krenn von der Teilnahme an dieser Sitzung mangels Mitgliedschaft ausgeschlossen wurde. Inzwischen weiß man vom Land, dass jeder Gemeinderat das Recht hat, an jeder Ausschusssitzung teilzunehmen. Insofern bedauert er diesen Ausschluss. Umso mehr, als er weiß, dass dies für Herrn Krenn in jeder Hinsicht sicherlich nicht erfreulich war. Seite 18 von 24

Über Antrag des Bürgermeisters wird der von Gemeinderätin Helga Sommer vorgetragene Rechnungsprüfungsbericht vom 26. September 2017 einstimmig zur Kenntnis genommen. 21 Raumordnungsangelegenheiten a.) Bebauungsplan Floch KG Pichling (Einwendungsbehandlung, Endbeschluss) b.) Flächenwidmungsplanänderung VF 0.13- Novem (Einwendungsbehandlung, Endbeschluss) 21a) verschoben auf die nächste GR Sitzung 21b) Flächenwidmungsplanänderung VF 0.13- Novem (Einwendungsbehandlung, Endbeschluss) 1. Verfasser der Stellungnahme: Amt der Stmk. Landesregierung, Abteilung 16 Verkehr und Landeshochbau, Baubezirksleitung Südweststeiermark, Sachbearb.: DI Wolfgang Fehleisen, Stellungnahme vom 29.08.2017, GZ: ABT16-113648/2017-2: Gegenstand der Stellungnahme: Seitens der Baubezirksleitung Südweststeiermark wird mitgeteilt, dass im Fall einer verkehrlichen Beaufschlagung der Kreuzung L617 Langwiesenbach die Sichtweiten in diesem Bereich zu prüfen und allfällige bauliche Maßnahmen herzustellen sind. Einer weiteren Zufahrt von der L617 zur Aufschließung von Wohngebiet wird aus verkehrlicher Sicht abgelehnt. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Zufahrt auf Grdst. Nr. 168 ausschließlich zum Zwecke der landwirtschaftlichen Nutzung besteht. Eine weitere Aufschließung durch öffentliche Wege besteht grundsätzlich über eine Gemeindestraße (Bahnhofstraße). Es wird daher das Aufschließungserfordernis Erstellung eines Verkehrskonzeptes gefordert. Weiters spricht sich die BBLSW gegen die Neuausweisung von Wohnbauland innerhalb des lärmbelasteten Bereiches des Landesstraßennetzes, d.h. entlang der L617, aus. Vorschlag des Raumplaners Pumpernig & Partner ZT GmbH zur Behandlung der Stellungnahme durch den Gemeinderat: Im Wortlaut der gegenständlichen FWP-Änderung wurde u.a. als Aufschließungserfordernis die Äußere Anbindung festgelegt und ist somit der Nachweis einer für den Verwendungszweck ausreichend dimensionierten Verkehrserschließung/ Anbindung an das bestehende Straßennetz vorzuweisen bzw. der Nachweis der rechtlich gesicherten Zufahrtsmöglichkeit i.s. des 5 Stmk. BauG 1995 idgf zu bringen. Die Erschließung des gegenständlichen Gebietes sollte grundsätzlich über die Bahnhofstraße (öffentliches Gut) erfolgen und ist Rahmen der Bebauungsplanung im Anlassfall ohnedies eine verkehrstechnische Planung zu liefern. Seite 19 von 24 Hinsichtlich der Festlegung von Bauland innerhalb des lärmbelasteten Bereiches wird darauf hingewiesen, dass im Zuge der Bebauungsplanung der Nachweis der Einhaltung der Planungsrichtwerte gemäß ÖNORM S 5021 (Aufschließungserfordernis Lärm)

vorzuweisen ist (mittels Lärmgutachten, Heranziehung eines Referenzgutachtens, Verifizierung über Lärmmessung o.ä.). Die Forderungen der BBLSW sind somit ohnedies als Aufschließungserfordernisse berücksichtigt und sind im Rahmen der Bebauungsplanung die dementsprechenden Nachweise zu liefern. Der Gemeinderat nimmt die gegenständliche Stellungnahme zur Kenntnis. Unbedingt soll aber berücksichtigt werden, dass die Erschließung des gegenständlichen Gebietes grundsätzlich über die Langwiesenbachgasse und auf keinen Fall über die Bahnhofstraße erfolgen soll. Wortmeldung GR Dr. Farmer: Für Dr. Farmer ist eine Verkehrserschließung über die Bahnhofstraße wegen der Sicherheit der vielen Kinder, Stichwort Spielplatz, und der Besucher und des Betriebes von Flascherlzug und Meierei bzw. des dortigen Parkverkehrs ausgeschlossen. Der Vorschlag des Raumplaners ist für ihn unakzeptabel, unverantwortlich und nicht nachvollziehbar. Bgm. OSR Walter Eichmann stellt den Antrag für den Beschluss der Einwendungsbehandlung in vorgelesener Form. Abstimmung: 15 dafür und 7 dagegen Dafür: Dagegen: Bgm. OSR Walter Eichmann 1. Vbgm. Karl Bohnstingl Vorstandsmitglied Franz Hopfgartner Gde. Kassier Johann Goigner Gemeinderätin Helga Sommer 2. Vbgm. Johann Ninaus Gemeinderat Erich Brandstätter Gemeinderat Johannes Unterkofler Gemeinderätin Sarah Sulzberger Gemeinderätin Andrea Hiebler Gemeinderat Dr. Günter Farmer Gemeinderat Horst Scherkl Gemeinderat Werner Lesky Gemeinderat Ing. Gernot Hiebler MSc Gemeinderat Friedrich Krenn Gemeinderat Gottfried Rumpf Gemeinderat Ing. Peter Wallner Gemeinderätin Monika Waterl Gemeinderat Kurt Moser Gemeinderat Bernd Spieler Gemeinderat Josef Müller Gemeinderat Ronald Ninaus 2. Verfasserin der Stellungnahme: Amt der Stmk. Landesregierung Abteilung 13, Umwelt und Raumordnung, Bau- und Raumordnung, Örtliche Raumplanung, Sachbearb.: Mag a. Christine Schwaberger, Stellungnahme vom 30.08.2017, GZ: ABT13-10.200-80/2015-18: Gegenstand der Stellungnahme: Seitens der Abteilung 13 werden aus fachlicher Sicht keine Einwendungen bekannt gegeben. Vorschlag zur Behandlung der Stellungnahme durch den Gemeinderat: Kenntnisnahme durch den Gemeinderat. Seite 20 von 24

Bgm. OSR Walter Eichmann stellt den Antrag für den Beschluss der Einwendungsbehandlung in vorgelesener Form. Abstimmung: einstimmige Annahme. Endbeschluss: Bgm. OSR Walter Eichmann stellt den Antrag, die Flächenwidmungsplanänderung 0.13 unter Berücksichtigung der vorherigen Einwendungsbehandlung durchzuführen bzw. in dieser Form endzubeschließen. Abstimmung: 18 dafür und 4 dagegen Dafür: Dagegen: Bgm. OSR Walter Eichmann 1. Vbgm. Karl Bohnstingl Vorstandsmitglied Franz Hopfgartner Gde. Kassier Johann Goigner 2. Vbgm. Johann Ninaus Gemeinderat Johannes Unterkofler Gemeinderätin Andrea Hiebler Gemeinderat Horst Scherkl Gemeinderat Ing. Gernot Hiebler MSc Gemeinderat Gottfried Rumpf Gemeinderat Ing. Peter Wallner Gemeinderätin Monika Waterl Gemeinderat Kurt Moser Gemeinderat Bernd Spieler Gemeinderat Josef Müller Gemeinderätin Helga Sommer Gemeinderat Erich Brandstätter Gemeinderätin Sarah Sulzberger Gemeinderat Roland Ninaus Gemeinderat Dr. Günter Farmer Gemeinderat Werner Lesky Gemeinderat Friedrich Krenn Die AfS verweist bezüglich ihrer Gegenstimme auf die Begründung in der letzten Gemeinderatssitzung und die geplante nicht akzeptable Verkehrserschließung über die Bahnhofstraße. 22 Grundstücksangelegenheiten Marktgemeinde Stainz, Hofer-Mühle, Gst. Nr. 49/1 / Hubmann Immobilien GmbH, Gst. Nr. 50, je KG 61239 Stainz; Herstellung der Grundbuchsordnung. Im Zuge der Wiedererrichtung / Sanierung nach dem Brand wurde von der Marktgemeinde im Einvernehmen mit der Fa. Hubmann im Erdgeschoß ein Zubau bis an die Grundgrenze errichtet. Nun gilt es, das Ergebnis der Endvermessung hinsichtlich Trennstücke 1 und 2 umzusetzen. Seite 21 von 24

Für die Abwicklung nach 13 LiegTeilG ist es zweckmäßig, dass die Marktgemeinde wie auch die Fa. Hubmann Immobilien GmbH, dem Vermesser DI Krois eine diesbezügliche Vollmacht zu erteilen. Bgm. OSR Walter Eichmann stellt den Antrag, die Endvermessung umzusetzen und die Herstellung der Grundbuchsordnung.. 23 Wohnungsangelegenheiten Bgm. OSR Walter Eichmann übergibt das Wort an Gemeinderätin Andrea Hiebler, Obfrau des Sozial- und Wohnungsausschusses. Sie berichtet, dass der Wohnungsausschuss in seinen Sitzungen folgende einstimmige Empfehlungen an den Gemeinderat abgegeben hat. Whg.Vergabe-Ausschuss per Mail vom 18.07.2017 a) ÖWGes-Wohnhaus Lastenstraße 4, Whg.Nr. 2, EG, 59,92 m², (ehem. Pflanzl Ingrid), Vergabe ab 1.8.2017. Vergabe an Frau Pflanzl Elisabeth, Lastenstraße 4/4, 8510 Stainz. Whg.Vergabe-Ausschuss per Mail vom 25.07.2017 b) Gemeinde-Wohnhaus Stallhof 51, Whg.Nr.7, 1.OG, ca. 38 m² (ehem. Pongratz Genovefa); Vergabe ab 1.8.2017. Vergabe an Herrn Scheer Josef, Kirchberg 101, 8511 St.Stefan. c) ÖWGes-Wohnhaus Postgasse 7, Whg.Nr. 11, 2.OG, 29,28 m², (ehem. Oswald Aloisia), Vergabe ab 1.9.2017. Vergabe an Frau Pick-Raudner Gertrude, Stallhof 82/7, 8510 Stainz. d) Gemeinde-Wohnhaus Pichling 240, Whg.Nr. 4, 1.OG, 90,44 m² (ehem. Müller Silke), Vergabe ab 1.9.2017. Vergabe an Herrn Freydl Peter, Niedergrail 152, 8511 St.Stefan. Whg.Vergabe-Ausschuss per Mail vom 17.08.2017 e) ÖWGes-Wohnhaus Lastenstraße 4, Whg.Nr. 4, 1.OG, 65,48 m², (ehem. Pflanzl Elisabeth), Vergabe ab 1.9.2017 bzw. nach BBM. Vergabe an Frau Hois Wilma, Ligistberg 47a, 8563 Ligist. f) ÖWGes-Wohnhaus Altenheimgasse 5, Whg.Nr. 6, 1.OG, 67,06 m², (ehem. Oswald Erich), Vergabe ab 1.10.2017. Vergabe an Herrn Stiegler Otto, Pichling 180/7, 8510 Stainz. Seite 22 von 24

g) ÖWGes-Wohnhaus Schennagasse 8, Whg.Nr. 12, 2.OG, 63,53 m², (ehem. Neumeister Ulrike), Vergabe ab 1.10.2017. Vergabe an Frau Zizek Silvia, Marhof 26, 8510 Stainz. Whg.Vergabe-Sitzung vom 28.09.2017 h) ÖWGes-Wohnhaus Stallhof 82, Whg.Nr. 7, 1.OG, 55,98 m², (ehem. Pick-Raudner Gertrude), Vergabe ab 1.10.2017. Vergabe an Herrn Amiri Babar, Stallhof 82/9, 8510 Stainz. i) Gemeinde-Wohnhaus Pichling 180, Whg.Nr. 7, DG, 101,37 m², (ehem. Stiegler Otto), Vergabe ab 1.11.2017. Vergabe an Familie FRITZ Jürgen und Rumpf Evelyn, Pichling 180/5, 8510 Stainz. Bgm. OSR Walter Eichmann stellt den Antrag, die Wohnungen laut Vergabevorschlag zu vergeben. 26 Gestattungsvertrag Nahwärmeliefergenossenschaft Stainz Haus Badgasse 4 Die Nahwärmeliefergenossenschaft Stainz sucht um Gestattung für die Verlegung des Fernwärmeanschlusses für das Haus Badgasse 4 an. Bgm. OSR Walter Eichmann stellt den Antrag, das Gestattungsansuchen zu genehmigen. Bgm. OSR Walter Eichmann bedankt sich, verabschiedet die Zuhörerinnen und Zuhörer und schließt die öffentliche Gemeinderatssitzung um 21:24 Seite 23 von 24

Der Bürgermeister: Die Schriftführer:. OSR Walter Eichmann. Andrea Hiebler. Sarah Sulzberger. Josef Müller. Gerhard Leidl. Hofrat Dr. Günter Farmer Seite 24 von 24