Staatsstraße 2096 Ortsumgehung Chieming

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Transkript:

Staatsstraße 2096 Ortsumgehung Chieming Bürgerinformationsveranstaltung am 09.11.2015 1

Themen - derzeitige Situation im Ort und entlang des Chiemseeufers - Netzstruktur - Verkehrsbelastung - Planung der Ortsumgehung Chieming - 7. Ausbauplan für die Staatsstraßen - erweiterte Voruntersuchung im Rahmen einer Masterarbeit - Zeitschiene - Ortsumgehung in staatlicher Baulast (Regelfall) - Ortsumgehung in kommunaler Sonderbaulast staatliche Förderung; Spielregeln 2

derzeitige Situation im Ort Chieming und entlang des Chiemseeufers 3

derzeitige Situation im Ort 1,6 km lange Ortsdurchfahrt enge Kurven Steigungsstrecken R = 25 m viele Zufahrten und Einmündungen viele Anwohner hoher Querungsbedarf 4

derzeitige Situation im Ort 5

derzeitige Situation am Chiemseeufer Straße rund 1 km direkt entlang des Chiemseeufers Strandbad Gefahrguttransporter stark frequentierter Geh- und Radweg Campingplatz querende Fußgänger steile Hangleite Chiemsee-Radweg 6

Netzstruktur 7

Netzstruktur Südostoberbayern nur Bundesfernstraßen (+ St 2096) Altötting München Wasserburg A Obing Chieming Altenmarkt Matzing Traunstein Rosenheim Salzburg 8

Thema Lkw-Fahrverbot kontroverse öffentliche Diskussion Staatliches Bauamt Traunstein 9

Thema Lkw-Fahrverbot Route 1: über Chieming Länge ca. 14 km Route 2: über Traunstein / Siegsdorf Länge ca. 24 km Route 3: über Erlstätt / Marwang Länge ca. 17 km 10

Thema Lkw-Fahrverbot Staatliches Bauamt Traunstein Route 1 über Chieming Route 2 über Traunstein / Siegsdorf Route 3 über Erlstätt / Marwang Vorteile - Kürzeste Strecke mit ca. 14,5 km - Fahrzeit ca. 23 min - Keine Ortsdurchfahrt - Guter Ausbauzustand - Relativ guter Ausbauzustand - Außer Sondermoning keine straßenrechtlich festgelegte Ortsdurchfahrt Nachteile - Ortsdurchfahrten von Sondermoning und Chieming (Gesamtlänge ca. 1,7 km) - Steigungsstrecke mit 90 -Kurve in Chieming - Südlich von Chieming Verlauf der St 2096 unmittelbar entlang des Chiemsees (Chiemseerundweg ) - Hohe Verkehrsbelastung der B 304 / B 306 - Unfallschwerpunkte bei Einmündung Südspange und Anschlussstelle Siegsdorf - Fahrstrecke ca. 24 km, Mehrlänge von ca. 10 km (Mautpflicht) - Widerstand der Gemeinde Surberg - Ortsdurchfahrt von Sondermoning (0,4 km) - Bebauung in den Orten Kraimoos, Erlstätt und Marwang grenzt teilweise unmittelbar an die Straße an - Verkehrsverlagerung auf das Gemeindegebiet Grabenstätt (Widerstand der Gemeinde Grabenstätt) - Ca. 2,8 km länger; 6 min mehr Fahrzeit - Vorfahrtsregelung St 2095 / TS 54 nördlich Erlstätt (Linkseinbiegen in stark frequentierte Staatsstraße) - Vorfahrtsregelung TS 54 / TS 3 südlich Erlstätt (Linkseinbiegen) - Vorfahrtsregelung TS 3 / St 2096 nördlich Grabenstätt (Linkseinbiegen in stark frequentierte Staatsstraße) 11

12

13

Verkehrsbelastung im Zuge der St 2096 14

Verkehrsbelastung (SVZ 2010) Staatliches Bauamt Traunstein St 2096 OD Chieming: 8.270 Kfz/24h davon SV 457 Kfz/24h (= 5,5 % SV-Anteil) = 215 % zum Vergleich Ø bay. Staatsstraßen: 3.851 Kfz/24h davon SV 238 Kfz/24h (= 6,2 % SV-Anteil) Gründe: - St 2096 = direkte Verbindung des Großraums Traunreut zur A 8 und zum Erholungs- und Tourismusraum Chiemsee - Chieming hat sehr hohen Ziel- und Quellverkehr (Banken, Einzelhandel, Ärzte, Schulen, ) 15

Verkehrsbelastung DZS Grabenstätt Juni 2013: Sperre der A8-Anschlussstelle Grabenstätt starke Pkw- Verkehrsbelastung insb. in den Sommermonaten durch das Naherholungsgebiet Chiemsee 16

St 2096 Ortsumgehung Chieming 7. Ausbauplan für die Staatsstraßen in Bayern 17

St 2096 OU Chieming im 7. Ausbauplan Dringlichkeit 1R = Reserve Realisierung erst nach Abarbeitung der Maßnahmen der 1. Dringlichkeit 18

St 2096 OU Chieming im 7. Ausbauplan Zusammenhang OU Chieming OU Sondermoning OU Chieming 1. Dringlichkeit-Reserve OU Sondermoning 2. Dringlichkeit unterschiedliche Realisierungshorizonte Sondermoning Laimgrub St 2096 Chieming OU Chieming St 2096 Grabenstätt Matzing OU Sondermoning 19

St 2096 OU Chieming im FNP Staatliches Bauamt Traunstein Luftbild mit Trasse Laimgrub der OU Chieming aus dem Flächennutzungsplan der Gemeinde N Chieming Aufham entspricht der Trasse aus Chiemsee dem Ausbauplan. Unterhochstätt Oberhochstätt 20

St 2096 Ortsumgehung Chieming Erweiterte Voruntersuchung im Rahmen einer Masterarbeit 2014/2015 21

St 2096 OU Chieming Masterarbeit 2014/15 erweiterte Voruntersuchung Linienfindung vorhandene Zwangspunkte Chieming Laimgrub Unterhochstätt Hangleite Anschluss an die St 2095 Anschluss an Bestand Bodendenkmal Baumschule Krebsbachtal Aufham Oberhochstätt 22

St 2096 OU Chieming Masterarbeit 2014/15 erweiterte Voruntersuchung Zwangspunkt Krebsbachtal Talweite ca. 130 m Ökologisch und landschaftlich hoch sensibler Bereich 23

St 2096 OU Chieming Masterarbeit 2014/15 erweiterte Voruntersuchung ca. 1 km Vorzeitig ausgeschiedene Anschlussvariante 24

St 2096 OU Chieming Masterarbeit 2014/15 erweiterte Voruntersuchung Anschlussvarianten an St 2095 Laimgrub Vorteile: - höhere Entlastungswirkung - kein zusätzlicher Knotenpunkt auf der St 2095 Nachteile: - keine Weiterführung OU Sondermoning bzw. Entlastung Laimgrub - längere Strecke, größerer Flächenverbrauch gewählter Anschluss Vorteile: - Weiterführung OU Sondermoning bzw. Entlastung Laimgrub möglich - kein zusätzlicher Knotenpunkt auf der St 2095 - kürzere Strecke, geringerer Flächenverbrauch Nachteile: - zusätzlicher Knotenpunkt auf der St 2095 - geringere Entlastungswirkung im Interimsfall 25

St 2096 OU Chieming Masterarbeit 2014/15 erweiterte Voruntersuchung Unterhochstätt Laimgrub Variante 1: Offenlandtrasse Variante 2: Baubeginn in Unterhochstätt Variante 3: Kreisverkehr am Campingplatz Variante 4: Anschluss nördlich des Campingplatzes 26

St 2096 OU Chieming Masterarbeit 2014/15 erweiterte Voruntersuchung Auszug Variantenvergleich Gesamtbewertung Variantenvergleich Variante 1 Offenlandtrasse Variante 2 Baubeginn in Unterhochstätt Variante 3 Kreisverkehr am Campingplatz Variante 4 Anschluss nördlich des Campingplatzes Länge der Trasse 4,35 km 3,92 km 3,34 km 3,41 km Bauwerke 4 3 3 3 Linienführung Umweltverträglichkeit - Geländenah - Anschluss in Unterhochstätt gut möglich - Sehr hoher Flächenverbrauch - Kein Verlust an Waldflächen - Größte Entlastungswirkung für den Menschen und den Uferbereich - Große Einschnitte - Südlicher Anschluss der OD schwierig - Sehr hoher Flächenverbrauch - Höchster Verlust an Waldfläche (ca.700m Durchschneidung) - Geringe Entlastungswirkung für den Uferbereich (Ufernahe Trassierung, Anschluss der OD) - Große Einschnitte - Beengte Platzverhältnisse für KV - Hoher Flächenverbrauch - Hoher Verlust an gewachsenen Waldbeständen (ca. 430 m Durchschneidung) - Geringe Entlastungswirkung für den Uferbereich (KV) - Große Einschnitte - Südlicher Anschluss der OD schwierig - Hoher Flächenverbrauch - Verlust von Waldfläche (ca.290m Durchschneidung) - Geringe Entlastungswirkung für den Uferbereich (Ufernahe Trassierung, Anschluss der OD) Kosten ca. 12 Mio. ca. 12 Mio. ca. 11 Mio. ca. 10 Mio. gewählte Linie 27

St 2096 OU Chieming Masterarbeit 2014/15 erweiterte Voruntersuchung ausgeplante Variante - Lageplan 28

St 2096 OU Chieming Masterarbeit 2014/15 erweiterte Voruntersuchung ausgeplante Variante Höhenplan 10-fach überhöht Querung zwischen den beiden Waldstücken Höhe Baumschule Brücke über das Krebsbachtal 29

1,50 m 1,50 m 2,00 m Staatliches Bauamt Traunstein St 2096 OU Chieming Masterarbeit 2014/15 erweiterte Voruntersuchung ausgeplante Variante Regelquerschnitt 11,00 m 8,00 m 3,50 m 3,50 m 30

St 2096 OU Chieming Masterarbeit 2014/15 erweiterte Voruntersuchung Kostenermittlung Grundlagen: - keine Baugrunduntersuchung Annäherungswerte - keine ökologische Kartierung Annäherungswerte Baukosten nach AKS: ca. 10,6 Mio. Grunderwerbskosten: ca. 1,0 Mio. Gesamt: ca. 11,6 Mio. Plausibilitätsprüfung anhand von Pauschalkostensätzen: - Streckenkosten: 2 Mio. /km ca. 8,4 Mio. - Brückenbaukosten: - 1 Großbrücke (Krebsbach): 2.000 /m² ca. 2,7 Mio. - 1 Brücke > 15 m LW: 2.700 /m² ca. 0,5 Mio. - 2 Kleinbrücken < 15 m LW: 3.200 /m² ca. 0,4 Mio. Baukosten pauschal: ca. 12 Mio. + 20 % Risikozuschlag: ca. 14,4 Mio. 31

St 2096 OU Chieming Masterarbeit 2014/15 erweiterte Voruntersuchung Immissionsberechnung Lärm - Entlastungswirkung innerorts: St 2096 alt Ortsdurchfahrt Chieming (50 km/h) Prognose Nullfall 2030 DTV w = 8.200 Kfz/24h L met [db(a)] L men [db(a)] Prognose Planfall 2030 DTV w = 1.800 Kfz/24h L met [db(a)] L men [db(a)] 65,0 53,9 58,4 47,3 Verminderung der Emissionen um 6,6 db(a) am Tag und in der Nacht = deutliche Entlastung entlang der Ortsdurchfahrt! - Lärmbelastung entlang der Ortsumgehung: Die gesetzlichen Grenzwerte der Lärmvorsorge nach 16. BImSchV werden eingehalten. 32

St 2096 OU Chieming Masterarbeit 2014/15 erweiterte Voruntersuchung Immissionsberechnung - Luftschadstoffe Überprüfung der Luftschadstoffgrenzwerte nach 39. BImSchV: - Grenzwerte für NO 2, PM 10, PM 2,5 und CO - Bestimmung mit Berechnungsprogramm nach RLuS (2012) - Immissionsort = fiktives Gebäude im Abstand von 20 m vom Fahrbahnrand (Anbauverbotszone) Die gesetzlichen Grenzwerte werden deutlich unterschritten. 33

St 2096 OU Chieming Betroffenheiten entlang der OD: entlang der OU: 100 m-korridor entlang der Ortsdurchfahrt (inkl. Unterhochstätt): Stand: Feb. 2015-495 Hauptwohnsitze - 20 Nebenwohnsitze Abstand: 90 m Abstand: 115 m Abstand: 120 m Abstand: 275 m Abstand: 48 m Abstand: 43 m Entlang der OU befinden sich nur 3 Wohngebäude innerhalb eines 100 m-korridors. Diese Gebäude liegen bereits derzeit an der St 2096. 34

St 2096 Ortsumgehung Chieming Zeitschiene in Regelbaulast 35

Zeitschiene - OU in staatl. Baulast (Regelfall) Konsequenzen für die Zeitschiene Ausbauplan 2011: 1. Dringlichkeit Reserve Die OU Chieming kann beim StBA TS derzeit nicht vordringlich geplant werden. Zeitlicher Aufwand für die Planung: Vorentwurfsunterlagen ca. 2 Jahre Genehmigungslauf Vorentwurf ca. 1 Jahr Planfeststellungsunterlagen ca. 1,5 Jahre Planfeststellungsverfahren ca. 1,5 Jahre Vorlauf für Plafe-Beschluss (reine Bearbeitungszeit): ca. 6 Jahre danach evtl. Klageverfahren gegen den Planfeststellungsbeschluss: Zeitaufwand nicht abschätzbar rechtskräftiger Planfeststellungsbeschluss (= Baurecht) erst nach erfolgreich abgewendeter Klage Das StBA TS kann aufgrund der Dringlichkeit 1R in den nächsten Jahren nicht mit der Planung beginnen. Bei vorhandenem Baurecht ist zudem ein Baubeginn erst bei bereitgestellten Haushaltsmitteln möglich. ( evtl. zusätzliche zeitliche Verzögerung) 36

St 2096 Ortsumgehung Chieming zeitliche Beschleunigungsmöglichkeit durch kommunale Sonderbaulast 37

OU in kommunaler Sonderbaulast Staatliches Bauamt Traunstein Übertragung der Sonderbaulast der Ortsumgehung für Planung und Bau auf die Gemeinde Planungs- und Baukosten können mit staatlichen Mitteln nach FAG gefördert werden. Es muss kein verwaltungsinterner Vorentwurf zur Genehmigung vorgelegt werden. Es könnte gleich in die Phase Planfeststellung eingestiegen werden. Der Förderantrag kann erst nach dem Planfeststellungsverfahren gestellt werden. Vorteile für die Gemeinde: - Die Federführung obliegt der Gemeinde. - Mit der Planung kann umgehend begonnen werden. - Die Phase Vorentwurf kann übersprungen werden. Nachteile für die Gemeinde: - Die Gemeinde muss einen finanziellen Eigenanteil aufbringen und die Planung vorfinanzieren. Fördergelder fließen erst ab vollziehbarem Baurecht! - Eine evtl. verlorene Planung ist nicht förderfähig! - eine langfristige Garantie für die Förderung nach FAG gibt es nicht, d.h. es muss zeitnah reagiert werden. 38

OU in kommunaler Sonderbaulast Staatliches Bauamt Traunstein Zuständigkeit der Gemeinde bis zur Fertigstellung - Planung inkl. aller Planungsschritte und Rechtsverfahren im Einvernehmen mit dem Staatlichen Bauamt - Grunderwerb - Ausschreibung - Vergabe - Beantragung der Fördermittel - Bauleitung- und überwachung - Abrechnung Zuständigkeit des Freistaats Bayern ab Widmung zur Staatsstraße (= Verkehrsfreigabe) - Straßenbetriebsdienst - Unterhalt - Erhalt 39

OU in kommunaler Sonderbaulast Spielregeln nach Finanzausgleichsgesetz (FAG) - Fördersätze für Bau- und Grunderwerbskosten: derzeit ca. 80 % der förderfähigen Kosten Staatliches Bauamt Traunstein - Fördersätze für Nebenkosten ( Planungskosten): Planungskosten werden pauschal mit bis zu 12 % (gedeckelt) auf die Baukosten draufgerechnet. Bei 14,4 Mio. Baukosten werden für die Planungskosten bis zu 12 % (= rund 1,7 Mio. ) dazugerechnet = bis zu rund 16,1 Mio. Von diesen fiktiven 16,1 Mio. werden 80 % über FAG finanziert. (= bis zu 12,9 Mio. Fördermittel). Es werden aber nur die tatsächlich angefallenen Planungskosten gefördert. Die Gemeinde kann mit der Deckelung von 12 % keinen Gewinn durch die Förderung einstreichen, wenn die tatsächlichen Planungskosten geringer ausfallen. Vom Grunderwerb werden auch 80 % über FAG finanziert. Die Gemeinde muss 20 % der Baukosten (ca. 2,9 Mio. von 14,4 Mio. ) übernehmen. + mind. 20 % der Planungskosten (Förderung gedeckelt) + 20 % vom Grunderwerb; derzeit nicht bezifferbar 40

OU in kommunaler Sonderbaulast geschätzte Planungskosten (brutto) Staatliches Bauamt Traunstein - Straßenplanung ca. 360.000, davon vor Baubeginn: ca. 300.000 - Tragwerksplanung ca. 180.000 - Landschaftsplanung ca. 150.000 - Baugrundgutachten ca. 25.000 - Lärmgutachten ca. 15.000 - Luftschadstoffgutachten ca. 2.000 - Verkehrsgutachten ca. 15.000 Gesamtplanungskosten ca. 750.000 brutto (grobe Schätzung) + 20 % Risikozuschlag: ca. 900.000 brutto davon vor Baubeginn ca. 840.000 brutto (vorzufinanzierende Planungskosten) Dies ist also deutlich weniger als die maximal förderfähigen Planungskosten von 12 % der Baukosten (= ca. 1,7 Mio. ) Die geschätzten Planungskosten können somit voraussichtlich in vollem Umfang mit 80 % gefördert werden. ca. 720.000 aus Fördermitteln ca. 180.000 Eigenanteil Gemeinde 41

OU in kommunaler Sonderbaulast Fördervoraussetzungen - Die Gemeinde muss in der Lage sein, den Eigenanteil aufzubringen. - Planungs- und evtl. Grunderwerbskosten müssen vorgestreckt werden. - Förderantrag bei der Regierung von Oberbayern VOR Baubeginn Staatliches Bauamt Traunstein - Baurecht muss gesichert sein (abgeschlossener GE und bestandskräftiger Planfeststellungsbeschluss oder Bauleitplanung) - Die Baukosten werden nach Ausschreibungsergebnis gefördert. - Die Grunderwerbskosten müssen vom Gutachterausschuss des Landratsamts bestätigt werden. ( Es werden keine überteuerten Grunderwerbskosten gefördert.) - verlorene Planung (wenn die Maßnahme nicht realisiert wird) ist nicht förderfähig. 42

OU in kommunaler Sonderbaulast - Fazit Ist der Gemeinde Chieming der zeitliche Vorteil eines baldigen Planungsbeginns wert, den erforderlichen Eigenanteil aufzubringen? Abwägung: Vorteile: - zeitnaher Planungsbeginn - kein Vorentwurf erforderlich - keine Unwägbarkeiten im Zeitplan durch Finanzierungssicherstellung Nachteile: - Eigenanteil: - Baukosten: ca. 2,9 Mio. - Planungskosten: ca. 0,15 0,2 Mio. - + 20 % der Grunderwerbskosten - Vorfinanzierung der Planung - Federführung Gemeinde 43