24. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Stockstadt am Rhein am Dienstag, dem 10. März 2015, um 19.30 Uhr, in der Kindertagesstätte Am Mühlbach, Insel-Kühkopf-Straße 9 11 Anwesende: SPD-Fraktion: Heike Amatruda, Roland Engraf, David Henninger, Peter Kartsch, Reiner Kiesel, Siegfried Maul, Klaus Mölbert, Christa Schröder, Maike Spallek und Rolf Stübing entschuldigt: Daniela Schnitzer CDU-Fraktion: Der Vorsitzende der Gemeindevertretung Luigi Urzo, Ernst Heil, Dirk Hensel, Ursula Kresnicka, Petra Pfeffer, Heinrich Roßkopf, Andreas Schmidt, Thomas Seidel und Horst Wenner Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Günter Eggers-Thomas, Kurt Knöbel-Wehner und Sonja Wehner entschuldigt: Brigitte Huber Fraktionslos: Werner Schmidt Gemeindevorstand: Bürgermeister Thomas Raschel, die 1. Beigeordnete Frau Angelika Eigler sowie die Beigeordneten Ursula Kraft, Klaus Unger, Ludwig Wenner und Ulrich Selle Gemeindeverwaltung: Harald Felger, Gerald Lautenschläger, Manuel Christanz, Jacqueline Wempe, Frank Vollmer Schriftführerin: Jacqueline Kraft Der Vorsitzende der Gemeindevertretung, Herr Luigi Urzo, eröffnete um 19.30 Uhr die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung und begrüßte die Damen und Herren der Gemeindevertretung, des Gemeindevorstandes, die Presse, die interessierten Bürgerinnen und Bürger sowie die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Gemeindeverwaltung. Danach stellte er fest, dass die Einladung zur Sitzung form- und fristgerecht erfolgt ist. Nach dem Verlesen der Tagesordnung stellte Herr Roßkopf (CDU) folgenden Antrag zu TOP 3: /2
-2- Die CDU beantragt die Beratung von TOP 3 Antrag des Gemeindevertreters Werner Schmidt vom 10.02.2015 zum Thema Freiwilliger Polizeidienst zusammen mit TOP 2 c Haushalts- und Finanzplanung der Gemeinde Stockstadt am Rhein Erneute Beratung und Beschlussfassung des HSK 2015 zu beraten und beschließen. Grüne 2 1 Summe 11 11 1 23 Somit wurde der CDU-Antrag zu TOP 3 der Tagesordnung bei Stimmengleichheit abgelehnt. TAGESORDNUNG: 01. Verwaltungsbericht des Gemeindevorstandes 02. Haushalts- und Finanzplanung der Gemeinde Stockstadt am Rhein; hier: a) Erneute Beratung und Beschlussfassung des Entwurfs der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2015 gem. 97 HGO b) Erneute Beratung und Beschlussfassung des Entwurfs des Investitionsprogrammes für den Planungszeitraum 2014 bis 2018 gem. 101 HGO c) Erneute Beratung und Beschlussfassung des Haushaltssicherungskonzepts für das Haushaltsjahr 2015 gem. 92 HGO 03. Antrag des Gemeindevertreters Werner Schmidt vom 10.02.2015; hier: Freiwilliger Polizeidienst nach dem Hessischen Freiwilligen-Polizeidienst-Gesetz (HFPG) 04. Freischwimmbad der Gemeinde Stockstadt am Rhein; hier: a) Neufassung der Benutzungsordnung b) Neufassung der Gebührenordnung 05. Betreute Grundschule Stockstadt am Rhein; hier: Veränderungen / Erweiterung der SchuKiMAZ Stockstadt zum Schuljahr 2015/2016 06. Bauleitplanung der Gemeinde Stockstadt am Rhein; hier: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Odenwaldring 18 (Satzungsbeschluss) 07. Prüfung des Jahresabschlusses 2009 durch den Fachbereich Revision des Kreises Groß-Gerau 08. Anfragen /3
-3- TOP 01 Verwaltungsbericht des Gemeindevorstandes Bürgermeister Thomas Raschel gab den Damen und Herren der Gemeindevertretung den Verwaltungsbericht des Gemeindevorstandes zur Kenntnis und beantwortete die gestellten Fragen dazu mündlich. TOP 02 Haushalts- und Finanzplanung der Gemeinde Stockstadt am Rhein; hier: a) Erneute Beratung und Beschlussfassung des Entwurfs der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2015 gem. 97 HGO b) Erneute Beratung und Beschlussfassung des Entwurfs des Investitionsprogrammes für den Planungszeitraum 2014 bis 2018 gem. 101 HGO c) Erneute Beratung und Beschlussfassung des Haushaltssicherungskonzepts für das Haushaltsjahr 2015 gem. 92 HGO Zu Beginn nahm Herr Bürgermeister Thomas Raschel Bezug auf seine Haushaltsrede, die er den Damen und Herren der Gemeindevertretung bereits in der Gemeindevertretersitzung am 11.11.2014 zur Kenntnis gab. So dann folgten die Stellungnahmen der Fraktionen. Nach seiner Stellungnahme teilte Herr Hensel (CDU) mit, Anträge zu TOP 2 c) zum Thema Freistellungsregelung für Geschwisterkinder und Freiwilliger Polizeidienst zu stellen. Ebenfalls stellte Frau Wehner, Bündnis 90/Die Grünen, einen Antrag zu TOP 2 c) zum Thema Freistellungsregelung für Geschwisterkinder sowie einen Antrag zu TOP 2 a) und b) zum Thema Abplanen des Treppenlifts im Feuerwehrgerätehaus. Zudem stellte noch Herr Werner Schmidt (fraktionslos) drei Anträge zu TOP 2 c) zum Thema Abbau zusätzlicher Personalstandards in der Kita, Beteiligung der sporttreibenden Vereine an den Kosten der Sporthalle und Maßnahme im HSK 2015 Ermächtigung des Bürgermeisters. Aufgrund der Vielzahl von Anträgen unterbrach der Vorsitzende der Gemeindevertretung, mit Zustimmung des Parlaments, die Sitzung. Die Unterbrechung dauerte von 21.13 Uhr bis 21.30 Uhr. Im Anschluss an die Sitzungsunterbrechung zog Herr Roßkopf (CDU) den Änderungsantrag Freistellungsregelung für Geschwisterkinder zurück, da dieser ebenfalls von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gestellt wurde und somit nur einmal beschlossen werden müsse. Danach stimmte die Gemeindevertretung über die eingereichten Änderungsanträge wie folgt ab: Änderungsantrag 1 (CDU) Die Regelungen zum Freiwilligen Polizeidienst bleiben in der alten Form bestehen. /4
-4- Grüne 2 1 Summe 11 11 1 23 Somit wurde der Antrag bei Stimmengleichheit abgelehnt. Änderungsantrag 2 (Werner Schmidt, fraktionslos) Bei der Maßnahme Abbau zusätzlicher Personalstandards aus der Rahmenvereinbarung mit dem Kreis Groß-Gerau werden statt 4 Stellen nur 2 Stellen reduziert. SPD 9 1 stimmberechtigte Grüne 2 1 Summe 1 20 2 23 Somit wurde der Antrag mehrheitlich abgelehnt. Änderungsantrag 3 (Bündnis 90/Die Grünen) Die Geschwisterregelung der Gebührensatzung des Kindergartens wird nicht geändert. Es gilt weiterhin: 50 % Ermäßigung für das zweite Kind; hierbei gilt der höhere Gebührensatz. Somit wurde der Antrag einstimmig angenommen. /5
-5- Änderungsantrag 4 (Werner Schmidt, fraktionslos) Der im HSK 2015 ausgewiesene Vorschlag, dass die sporttreibenden Vereine an den Kosten/Miete des der Sporthalle beteiligt werden, wird gestrichen. Summe 11 12 23 Somit wurde der Antrag mehrheitlich abgelehnt. Änderungsantrag 5 (Werner Schmidt, fraktionslos) Die im HSK 2015 auf Seite 6 als erste Maßnahme dargestellte Ermächtigung des Bürgermeisters, ohne Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung weitere Ausgabenkürzungen oder streichungen durchführen zu können, wird ersatzlos gestrichen. Grüne 1 2 Summe 12 11 23 Somit wurde der Antrag mehrheitlich angenommen. Ohne weitere Aussprache stimmte die Gemeindevertretung so dann über folgende Beschlüsse ab: Änderungsantrag zu TOP 2 a (Bündnis 90/Die Grünen) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt die Abplanung des Treppenlifts in der Freiwilligen Feuerwehr, da dieser nicht mehr benötigt wird. Haushaltsstelle: 12.6.01/0006.842850 (Erweiterung Feuerwehrgerätehaus >Einbau Treppenlift<) /6
-6- CDU 8 1 23 Summe 22 1 23 Somit wurde der Antrag einstimmig angenommen. zu TOP 02 a: Erneute Beratung und Beschlussfassung des Entwurfs der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2015 gem. 97 HGO Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stockstadt am Rhein beschließt mehrheitlich die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2015 gemäß 97 HGO unter Berücksichtigung der zuvor beschlossenen Änderung. Summe 12 10 1 23 Änderungsantrag zu TOP 2 b (Bündnis 90/Die Grünen) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt die Abplanung des Treppenlifts in der Freiwilligen Feuerwehr, da dieser nicht mehr benötigt wird. Haushaltsstelle: 12.6.01/0006.842850 (Erweiterung Feuerwehrgerätehaus >Einbau Treppenlift<) CDU 8 1 23 Summe 22 1 23 Somit wurde der Antrag einstimmig angenommen. /7
-7- zu TOP 02 b: Erneute Beratung und Beschlussfassung des Entwurfs des Investitionsprogrammes für den Planungszeitraum 2014 bis 2018 gem. 101 HGO Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stockstadt am Rhein beschließt einstimmig das Investitionsprogramm für den Planungszeitraum 2014 2019 gemäß 101 HGO unter Berücksichtigung der zuvor beschlossenen Änderung. Summe 13 10 23 zu TOP 02 c: Erneute Beratung und Beschlussfassung des Haushaltssicherungskonzepts für das Haushaltsjahr 2015 gem. 92 HGO Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stockstadt am Rhein beschließt mehrheitlich das Haushaltssicherungskonzept für das Haushaltsjahr 2015 gemäß 92 HGO unter Berücksichtigung der zuvor beschlossenen Änderungen. Summe 12 11 23 TOP 03 Antrag des Gemeindevertreters Werner Schmidt vom 10.02.2015; hier: Freiwilliger Polizeidienst nach dem Hessischen Freiwilligen-Polizeidienst-Gesetz (HFPG) Nach den Stellungnahmen der Fraktionen wurde von der Gemeindevertretung folgender mehrheitlicher Beschluss gefasst. Die Gemeinde Stockstadt am Rhein beendet ihre Teilnahme am Freiwilligen Polizeidienst Hessen zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Der Gemeindevorstand wird aufgefordert, den entsprechenden Vertrag mit dem Land Hessen fristgemäß zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu kündigen. /8
-8- Grüne 1 2 Summe 12 11 23 TOP 04 Freischwimmbad der Gemeinde Stockstadt am Rhein; hier: a) Neufassung der Benutzungsordnung b) Neufassung der Gebührenordnung Nach den Stellungnahmen der Fraktionen stellte Herr Kiesel (SPD) folgenden Änderungsantrag der einstimmig angenommen wurde: Die SPD-Fraktion schlägt vor, bei der Saison-Familienkarte die Zusatzkarte Kinder im Jahr 2017 nur auf 20,00 zu erhöhen, anstatt wie vorgesehen auf 30,00. Ohne weitere Aussprache stimmte die Gemeindevertretung so dann einstimmig über folgende Beschlüsse ab: zu TOP 04 a: Neufassung der Benutzungsordnung Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stockstadt am Rhein beschließt die Benutzungsordnung für das Freischwimmbad der Gemeinde Stockstadt am Rhein in der vom Gemeindevorstand vorgelegten Fassung. /9
-9- zu TOP 04 b: Neufassung der Gebührenordnung Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stockstadt am Rhein beschließt die Gebührenordnung für das Freischwimmbad der Gemeinde Stockstadt am Rhein in der vom Gemeindevorstand vorgelegten Fassung in zwei Etappen unter Berücksichtigung der zuvor beschlossenen Änderung. TOP 05 Betreute Grundschule Stockstadt am Rhein; hier: Veränderungen / Erweiterung der SchuKiMAZ Stockstadt zum Schuljahr 2015/2016 Nach den Stellungnahmen der Fraktionen stellten Frau Kresnicka (CDU) und Herr Kiesel (SPD) folgende Änderungsanträge über die nachfolgend abgestimmt wurde: Änderungsantrag 1 (CDU) Das Angebot, Mittagessen für 3 oder 5 Tage zu buchen, wird auf 2 bis 5 Tage erweitert. Summe 20 3 23 Somit wurde der Antrag einstimmig angenommen. Änderungsantrag 2 (SPD) Der Teil in der Beschlussvorlage Wegfall des 13.00 Uhr Moduls wird gestrichen. /10
-10- CDU 8 1 23 Summe 13 8 2 23 Somit wurde der Antrag mehrheitlich angenommen. Änderungsantrag 3 (SPD) Die Elternbeiträge für das Modell C sollen ab dem Schuljahr 2015/2016 = 125,-, ab dem Schuljahr 2016/2017 = 130,- und ab dem Schuljahr 2017/2018 = 135,- betragen. Summe 22 1 23 Somit wurde der Antrag einstimmig angenommen. Ohne weitere Aussprache stimmte die Gemeindevertretung so dann einstimmig über die geänderte Beschlussvorlage ab: Aufgrund der gestiegenen Nachfrage nach Betreuungsplätzen in der Schulkindbetreuung beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Stockstadt am Rhein, die Erweiterung der Betreuung von Grundschülern an der Insel-Kühkopf-Schule von derzeit 60 auf zukünftig maximal 70 Plätze. Diese Erweiterung wird unter dem Vorbehalt erteilt, dass die in Aussicht gestellte Rahmenbetriebserlaubnis für 70 Plätze auch tatsächlich vom Jugendamt des Kreises Groß-Gerau erteilt wird. Die Elternbeiträge werden von derzeit 145,00 bei Modell A, 180,00 bei Modell B und 120,00 bei Modell C wie folgt erhöht: Schuljahr 2015/2016 Schuljahr 2016/2017 Schuljahr 2017/2018 Modell A 150,00 155,00 160,00 Modell B 190,00 195,00 200,00 Modell C 125,00 130,00 135,00 Die bisherige individuelle Abrechnung des Mittagessens wird eingestellt. /11
-11- Um Verwaltungsabläufe zu straffen, wird eine monatliche Essenspauschale eingeführt. Die Pauschale beträgt ab dem Schuljahr 2015/2016 monatlich 70,00, bei Sharing-Plätzen (3 Tage/Woche) 42,00 und bei 2-5 Tagen/Woche eine entsprechende Gebühr. Auch wird beschlossen, dass eine Betreuung von Kindern in den Schulferien von 07.00 Uhr 16.00 Uhr angeboten werden soll. Sollte dieses Angebot von weniger als 7 Kindern angenommen werden, so kann es nicht durchgeführt werden. Diese Änderungen werden befristet, bis zur Umwandlung der Insel-Kühkopf-Schule in eine Grundschule mit Ganztagsangeboten, festgelegt. TOP 06 Bauleitplanung der Gemeinde Stockstadt am Rhein; hier: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Odenwaldring 18 (Satzungsbeschluss) Nach den Stellungnahmen der Fraktionen wurde von der Gemeindevertretung über die folgenden Beschlussvorschläge einstimmig abgestimmt. Beschlussvorschlag a): Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stockstadt am Rhein beschließt: Die in der Anlage befindlichen Beschlussempfehlungen, zu den im Rahmen der Beteiligungsverfahren gemäß 3 Abs. 2 BauGB und 4 Abs. 2 BauGB jeweils i.v.m. 13 a BauGB eingegangenen Anregungen und Hinweise, werden nach ausführlicher Diskussion als Stellungnahme der Gemeinde Stockstadt am Rhein beschlossen. /12
-12- Beschlussvorschlag b): Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stockstadt am Rhein beschließt: Der Bebauungsplan wird gemäß 10 Abs. 1 BauGB sowie 9 Abs. 4 BauGB i.v.m. 5 HGO und 81 HBO als Satzung beschlossen und die Begründung hierzu festgestellt. Beschlussvorschlag c): Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stockstadt am Rhein beschließt: Der Bebauungsplan wird gemäß 10 Abs. 3 BauGB in Kraft gesetzt. TOP 07 Prüfung des Jahresabschlusses 2009 durch den Fachbereich Revision des Kreises Groß-Gerau Ohne weitere Aussprache wurde von der Gemeindevertretung folgender einstimmiger Beschluss gefasst. 1. Der Bericht des Fachbereichs Revision über die Prüfung des Jahresabschlusses 2009 wird zur Kenntnis genommen. 2. Der Jahresabschluss 2009 wird genehmigt. 3. Dem Gemeindevorstand wird gemäß 114 Abs. 1 HGO Entlastung erteilt. 4. Der aus dem Jahresabschluss resultierende Gesamtfehlbetrag in Höhe von 967.426,09 wird wie folgt verwendet: 4.1 Der Jahresfehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 948.585,45 wird aus den Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses abgedeckt. /13
-13-4.2 Der Jahresfehlbetrag des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 18.840,64 wird auf neue Rechnung vorgetragen. 4.3 Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 68.595,08 beim Produkt 53.7.01 Abfallbeseitigung wird durch Entnahme aus der Gebührenausgleichsrücklage ausgeglichen. 4.4 Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 65.430,04 beim Produkt 53.8.01 Abwasserbeseitigung wird durch Entnahme aus der Gebührenausgleichsrücklage ausgeglichen. TOP 08 Anfragen Es lagen keine Anfragen vor. Ende der Sitzung: 22.25 Uhr gez. Jacqueline Kraft Schriftführerin gez. Luigi Urzo Vorsitzender der Gemeindevertretung