Abrechnung von geringfügig entlohnten Beschäftigten

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Transkript:

Abrechnung von geringfügig entlohnten Beschäftigten Impressum Sage GmbH Franklinstraße 61-63 60486 Frankfurt am Main Copyright 2017 Sage GmbH Die Inhalte und Themen in dieser Unterlage wurden mit sehr großer Sorgfalt ausgewählt, erstellt und getestet. Fehlerfreiheit können wir jedoch nicht garantieren. Sage haftet nicht für Fehler in dieser Dokumentation. Die Beschreibungen stellen ausdrücklich keine zugesicherten Eigenschaften im Rechtssinne dar.

Inhaltsverzeichnis 1.0 Annahmestelle für die Bundesknappschaft konfigurieren 3 2.0 Krankenkasse Bundesknappschaft konfigurieren 4 3.0 Stammdaten des Arbeitnehmers einstellen 5 Rentenversicherungsfreiheit des Arbeitnehmers 8 4.0 Bruttolohndaten erfassen und Arbeitnehmer abrechnen 9 Abrechnung von geringfügig entlohnten Beschäftigten Seite 2 von 9

1.0 Annahmestelle für die Bundesknappschaft konfigurieren Wechseln Sie im Meldemandant auf die Seite MANDANT > KONFIGURATION > DEÜV und klicken Sie auf die Schaltfläche < Aktionen >. Wählen Sie hier den Eintrag DEÜV- Stammdaten. Zu 1) Datenstamm: Mandant: Konfiguration: DEÜV Legen Sie einen neuen Datensatz an, indem Sie auf die Schaltfläche < + > klicken. Klicken Sie nun auf die Schaltfläche mit den 3 Punkten neben dem Feld Name. Sie erhalten eine Liste mit den Annahmestellen. Markieren Sie den Eintrag "Bundesknappschaft" mit der Maus uns klicken Sie auf < Übernehmen >. Die Daten der Annahmestelle werden nun ins Formular DEÜV-Stammdaten automatisch eingetragen. Schließen Sie das Formular. Zu 1b.) Dialogfenster zur Auswahl der Annahmestelle Abrechnung von geringfügig entlohnten Beschäftigten Seite 3 von 9

2.0 Krankenkasse Bundesknappschaft konfigurieren Legen Sie nun für Ihren Mandanten eine neue Krankenkasse an: Wechseln Sie ins Formular DATENSTAMM > Krankenkassen. Legen Sie einen Datensatz für die neue Krankenkasse an, indem Sie auf die Schaltfläche < + > klicken. Tragen Sie in das Bezeichnungsfeld Krankenkasse den Namen Bundesknappschaft ein und betätigen Sie die Eingabetaste (Enter). Wählen Sie nun im Feld Kassenart den Eintrag "Knappschaft für geringfügig Beschäftigte" aus. Daraufhin werden die Felder Betriebsnummer, SV-Sätze und Annahmestelle automatisch mit den richtigen Daten gefüllt. Ergänzen Sie noch die Adresse, Ihre Beitragskontonummer sowie die Bankverbindung. Schließen Sie das Formular. Zu 2.) Datenstamm: Krankenkassen: Anschrift: Anschrift Abrechnung von geringfügig entlohnten Beschäftigten Seite 4 von 9

3.0 Stammdaten des Arbeitnehmers einstellen Wechseln Sie auf die Seite ARBEITNEHMER > STEUER/SV > ELStAM. Wählen Sie den Eintrag: einheitliche Pauschalsteuer oder die Steuerklasse laut Steuerkarte Wenn Sie am ELSTAM-Verfahren teilnehmen und den Beschäftigten individuell besteuern wollen (also entsprechend der Steuerklasse), hinterlegen Sie bitte die Identifikationsnummer und wählen bei Beschäftigung entweder Haupt- oder Nebenbeschäftigungsverhältnis aus. Zu 3) Datenstamm: Arbeitnehmer: Steuer/SV: ELSTAM Abrechnung von geringfügig entlohnten Beschäftigten Seite 5 von 9

Wechseln Sie auf die Seite ARBEITNEHMER > STEUER/SV > Tätigkeit. Personengruppe 109 (bei alleinigem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis oder bei der ERSTEN geringfügigen Beschäftigung neben einer SV-pflichtigen Hauptbeschäftigung) Personengruppe 101 (wenn mehrere geringfügige Beschäftigungen mit Gesamtentgelt über der Geringfügigkeitsgrenze vorliegen oder wenn es sich um eine WEITERE geringfügige Beschäftigung neben einer SV-pflichtigen Hauptbeschäftigung handelt, z.b. die 2. oder 3. Nebenbeschäftigung) Zu 3) Datenstamm: Arbeitnehmer: Steuer/SV: Tätigkeit Abrechnung von geringfügig entlohnten Beschäftigten Seite 6 von 9

Wechseln Sie auf die Seite ARBEITNEHMER > STEUER/SV > Kassen. Ab 01.01.2013 gilt für geringfügig Beschäftigte im Standard Rentenversicherungspflicht. Daher muss der Beitragsgruppenschlüssel 6100 eingetragen werden. Der Arbeitgeber führt Pauschalbeiträge in Höhe von 15%* ab. Der Arbeitnehmer stockt die Beiträge mit der Differenz zum Beitragssatz in der gesetzlichen RV auf (2017: 3,7%*), so dass insgesamt 18,7%* abgeführt werden. Dabei wird ein sogenanntes Mindestentgelt von 175* EUR berücksichtigt. Erhält der Arbeitnehmer ein geringeres SV-pflichtiges Entgelt, muss er die Differenz zum Mindestbeitrag selbst zahlen. Dies wird vom Programm automatisch berücksichtigt. Ordnen Sie als Krankenkasse die Bundesknappschaft (Einzugstelle) zu. Für die geringfügig Beschäftigten muss Umlage an die Bundesknappschaft abgeführt werden. Zu 3) Datenstamm: Arbeitnehmer: Steuer/SV: Kassen Abrechnung von geringfügig entlohnten Beschäftigten Seite 7 von 9

Rentenversicherungsfreiheit des Arbeitnehmers Wenn der Arbeitnehmer SCHRIFTLICH die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht beantragt hat, verwenden Sie den Beitragsgruppenschlüssel 6500. Diese Einstellung gilt auch für Bestandsfälle, die bereits am 31.12.2012 in einer geringfügigen, rentenversicherungsfreien Beschäftigung standen und deren Entgelt weiterhin 450,00 EUR nicht übersteigt. Wird die Geringfügigkeitsgrenze 2017 von 450,00 EUR überschritten, dann gilt der Beschäftigte als Neufall und wäre damit rentenversicherungspflichtig. Möchte der Arbeitnehmer rentenversicherungsfrei bleiben, so muss er dies schriftlich beim Arbeitgeber beantragen. Es wird eine Ab- und Anmeldung des Arbeitnehmers erforderlich. Diese erreichen Sie durch Setzen des Häkchens RV-frei auf Antrag Zu 3.1) Datenstamm: Arbeitnehmer: Steuer/SV: Kassen Abrechnung von geringfügig entlohnten Beschäftigten Seite 8 von 9

4.0 Bruttolohndaten erfassen und Arbeitnehmer abrechnen Geringfügig Beschäftigte können ganz gewöhnliche Gehalts- oder Stundenlohnarten erhalten. Die Besteuerung und Verbeitragung wird anhand der Einstellungen in den Stammdaten durchgeführt. Abrechnung von geringfügig entlohnten Beschäftigten Seite 9 von 9