Lohn mit DATEV LODAS Besondere Beschäftigungsverhältnisse - Modul 4. Begleitunterlage
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- Kathrin Eberhardt
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1 Lohn mit DATEV LODAS Besondere Beschäftigungsverhältnisse - Modul 4 Begleitunterlage Stand
2 Herausgeber: DATEV eg, Nürnberg Alle in dieser Unterlage verwendeten personen- und unternehmensbezogenen Bezeichnungen und Anschriften sind speziell für diese Unterlage erstellt. Sollten dennoch Ähnlichkeiten mit Personen und/oder Unternehmen bestehen, sind diese rein zufällig. Die in dieser Unterlage abgebildeten Formulare wurden z. T. digital nachgebildet. Abweichungen vom Original in Größe und Farbgebung sind daher wahrscheinlich. Inhalt liche Änderungen wurden nicht vorgenommen. Wir behalten uns vor, dass die in der Unterlage verwendeten Bildschirmmasken Versionsnummern enthalten können, die gegenüber Ihrer Programmversion abweichen. Die abgebildeten Masken sind für mehrere Programmversionen gültig. Copyright DATEV eg: Alle Rechte, auch die des Nachdrucks, der Herstellung von Kopien und der Übersetzung, vorbehalten. Windows ist ein eingetragenes Warenzeichen der Microsoft Corporation, USA. Microsoft ist ein eingetragenes Warenzeichen der Microsoft Corporation, USA. Angaben ohne Gewähr /02-01
3 Inhalt Lohn mit DATEV LODAS Besondere Beschäftigungsverhältnisse (Modul 4) Seite 1. Geringfügige Beschäftigung 6 2. Gleitzone Kurzfristige Beschäftigung Auszubildende Gesellschafter-Geschäftsführer Hausaufgabe 75 1
4 2
5 Ihr Referent Dipl.-Kaufmann Michael Lillot Geschäftsführer der etaxx Gesellschaft für Unternehmensberatung mbh, Ratingen Lohn mit DATEV LODAS Besondere Beschäftigungsverhältnisse Modul 4 1. Geringfügige Beschäftigung 2. Gleitzone 3. Kurzfristige Beschäftigung 4. Auszubildende 5. Gesellschafter-Geschäftsführer 6. Hausaufgabe 2015/
6 Modulübersicht Neuanwenderausbildung online Lohn mit DATEV LODAS Modul 1: Grundlagen und erste Abrechnung Modul 2: Stammdaten, Auswertungen und Abrechnungsfälle mit verschiedenen Entgeltbestandteilen Modul 3: Besonderheiten wie Krankheit, Mutterschutz, Lohnarten, Wiederabrechnung und Nachberechnung Modul 4: Besondere Beschäftigungsverhältnisse Modul 5: Wiederkehrende Tätigkeiten Buchungsbeleg, Zahlungsverkehr, Archivierung Modul 6: Lohnabrechnung optimieren 4
7 Für dieses Modul Besondere Beschäftigungsverhältnisse (Modul 4) sollten Sie folgende Vorkenntnisse besitzen: Einfache Neuanlage eines Mandanten Einfache Neuanlage eines Mitarbeiters Einfache Abrechnung eines Festbezugs- und Stundenlohnempfängers Probeabrechnung / Lohnabrechnung (Daten senden) Programmhilfen Auswertungen und die Auswertungssteuerung 5
8 Lohn mit DATEV LODAS Besondere Beschäftigungsverhältnisse (Modul 4) 1. Geringfügige Beschäftigung 1.1 Die gesetzlichen Regelungen 1.2 Besonderheiten 1.3 Umsetzung in DATEV LODAS 1.4 Arbeitshilfe 2. Gleitzone 3. Kurzfristige Beschäftigung 4. Auszubildende 5. Gesellschafter-Geschäftsführer 6. Hausaufgabe 6
9 1. Geringfügige Beschäftigung 1.1 Die gesetzlichen Regelungen Die wichtigsten Regelungen im Überblick Verdienstgrenze von 0 EUR bis 450 EUR Versicherungsfreiheit in KV, PV und AV Generelle Rentenversicherungspflicht für neue Beschäftigungsverhältnisse ab 2013 Befreiung von der Rentenversicherungspflicht ist auf Antrag möglich. Bundesknappschaft als zentrales Institut 7
10 1. Geringfügige Beschäftigung 1.2 Besonderheiten Bestandsmitarbeiter vor 2013 (sog. Altfälle) Beschäftigte, die vor dem ihre geringfügig entlohnte Beschäftigung aufnahmen und seitdem das Entgelt von 400 EUR nicht überschritten haben, sind nach altem Recht zu beurteilen (OptIn). Erhält dieser Mitarbeiter dauerhaft über EUR 450, ist er nach Recht zu beurteilen (OptOut). Im Monat der Entgelterhöhung, müssen die Meldegründe 33/13 ausgelöst werden. Personaldaten Sozialversicherung Allgemeine SV-Daten 8
11 1. Geringfügige Beschäftigung 1.2 Besonderheiten Mehrere Minijobs ohne versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung Alle Entgelte sind zusammenzurechnen. Wird die Entgeltgrenze von 450 EUR überschritten, sind alle Beschäftigungsverhältnisse nach Gleitzone abzurechnen. 9
12 1. Geringfügige Beschäftigung 1.2 Besonderheiten Mehrere Minijobs neben versicherungspflichtiger Hauptbeschäftigung Neben einer Hauptbeschäftigung kann nur ein Minijob ausgeübt werden. Alle weiteren Minijobs werden der Hauptbeschäftigung zugerechnet. Keine Hinzurechnung bei Arbeitslosenversicherung. Minijob bleibt das zuerst aufgenommene geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnis. 10
13 1. Geringfügige Beschäftigung 1.2 Besonderheiten Flexible Arbeitszeitregelungen Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt regelmäßig im Monat 450 EUR nicht überschreitet. Bei der Prüfung ist vorausschauend ein 12-Monats-Zeitraum zu betrachten. Einmalig gezahlte Entgelte sind zu berücksichtigen. Die Entgeltgrenze von 450 EUR ist nicht zwingend jeden Monat einzuhalten. Arbeitszeitkonto und Wertguthaben sind als Lösung zulässig. 11
14 1. Geringfügige Beschäftigung 1.2 Besonderheiten Zusätzliches Einkommen Pauschal versteuertes Arbeitseinkommen bleibt bei der Prüfung der 450-EUR-Grenze außer Betracht, insofern die Pauschalierung zu Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung führt. Damit entsteht zusätzlicher Gestaltungsspielraum, z. B. bei Auszahlung von Fahrtkostenzuschüssen oder betrieblicher Altersvorsorge. 12
15 1. Geringfügige Beschäftigung 1.3 Umsetzung in DATEV LODAS Auszug der Musterdaten Name Stefanie-Muster Text Geburtsdatum Sozialversicherungsnummer T 838 Option Rentenversicherung Antrag auf Befreiung liegt vor 13
16 1. Geringfügige Beschäftigung 1.3 Umsetzung in DATEV LODAS Sie informieren sich in Lexinform 14
17 1. Geringfügige Beschäftigung 1.3 Umsetzung in DATEV LODAS Vorbereitung der Mandantendaten Mandantendaten Sozialversicherung Krankenkassen 15
18 1. Geringfügige Beschäftigung 1.3 Umsetzung in DATEV LODAS Vorbereitung der Mandantendaten Mandantendaten Lohnarten 16
19 1. Geringfügige Beschäftigung 1.3 Umsetzung in DATEV LODAS Eingabe über die Register der Schnellerfassung Personaldaten Schnellerfassung 17
20 1. Geringfügige Beschäftigung 1.3 Umsetzung in DATEV LODAS Eingabe über die Register der Schnellerfassung Personaldaten Schnellerfassung Persönliche Angaben 18
21 1. Geringfügige Beschäftigung 1.3 Umsetzung in DATEV LODAS Eingabe über die Register der Schnellerfassung Personaldaten Schnellerfassung 19
22 1. Geringfügige Beschäftigung 1.3 Umsetzung in DATEV LODAS Eingabe über die Register der Schnellerfassung Personaldaten Schnellerfassung 20
23 1. Geringfügige Beschäftigung 1.3 Umsetzung in DATEV LODAS Eingabe über die Register der Schnellerfassung Personaldaten Schnellerfassung 21
24 1. Geringfügige Beschäftigung 1.3 Umsetzung in DATEV LODAS Eingabe über die Register der Schnellerfassung Personaldaten Schnellerfassung Schlüsselung ohne RV- Befreiung entspricht Beitragsgruppenschlüssel
25 1. Geringfügige Beschäftigung 1.3 Umsetzung in DATEV LODAS Übung 1 Frau Text ist freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert. Ihr Entgelt liegt regelmäßig bei 430 EUR. Der Antrag zur Befreiung von der Rentenversicherungspflicht liegt wirksam vor. Wie ist die versicherungsrechtliche Beurteilung vorzunehmen? A B C D
26 1. Geringfügige Beschäftigung 1.3 Umsetzung in DATEV LODAS Eingabe über die Register der Schnellerfassung Personaldaten Schnellerfassung 24
27 1. Geringfügige Beschäftigung 1.3 Umsetzung in DATEV LODAS Eingabe über die Register der Schnellerfassung Personaldaten Schnellerfassung VWL bzw. Vorarbeitgeber Die Registerkarte VWL kann bei Bedarf wie gewohnt ausgefüllt werden. Der Arbeitgeber-Anteil zur VWL ist bei Ermittlung der 450-EUR-Grenze zu berücksichtigen. Die Registerkarte Vorarbeitgeber bleibt in der Regel leer. Lediglich bei individueller Versteuerung sind Werte einzutragen. 25
28 1. Geringfügige Beschäftigung 1.3 Umsetzung in DATEV LODAS Mitarbeiterschnellerfassung 26
29 1. Geringfügige Beschäftigung 1.3 Umsetzung in DATEV LODAS Mitarbeiterschnellerfassung Änderung von bestehenden Mitarbeitern 27
30 1. Geringfügige Beschäftigung 1.3 Umsetzung in DATEV LODAS Mitarbeiterschnellerfassung Auswirkung der Änderung 28
31 1. Geringfügige Beschäftigung 1.3 Umsetzung in DATEV LODAS Probeabrechnung 29
32 1. Geringfügige Beschäftigung 1.4 Arbeitshilfe Checkliste in Lexinform 30
33 Lohn mit DATEV LODAS Besondere Beschäftigungsverhältnisse (Modul 4) 1. Geringfügige Beschäftigung 2. Gleitzone 2.1 Die gesetzlichen Regelungen 2.2 Umsetzung in DATEV LODAS 3. Kurzfristige Beschäftigung 4. Auszubildende 5. Gesellschafter-Geschäftsführer 6. Hausaufgabe 31
34 2. Gleitzone 2.1 Die gesetzlichen Regelungen Grafische Darstellung 32
35 2. Gleitzone 2.1 Die gesetzlichen Regelungen Wesentliches im Überblick Entgelte liegen zwischen 450 EUR und 850 EUR. Entgelte sind lohnsteuer- und beitragspflichtig. Gleiche Beurteilung schwankender Entgelte wie beim Minijob. Ausnahmen: Auszubildende, Altersteilzeit und Kurzarbeitergeld. Mitarbeiter kann auf Anwendung der Gleitzonenberechnung verzichten. 33
36 2. Gleitzone 2.1 Die gesetzlichen Regelungen Übung 2 Welche Aussagen zur Gleitzone sind richtig? A Die Anwendung der Gleitzone ist aus Sicht des Arbeitnehmers ein Wahlrecht. B Für den Arbeitgeber ergibt sich eine Verpflichtung zur Anwendung. C Auszubildende sind ebenfalls mit Gleitzone abzurechnen. D Ausnahme von der Gleitzonenberechnung sind Schüler und Studenten. 34
37 2. Gleitzone 2.2 Umsetzung in DATEV LODAS Zunächst Änderungen über die Schnellerfassung 35
38 2. Gleitzone 2.2 Umsetzung in DATEV LODAS Zunächst Änderungen über die Schnellerfassung 36
39 2. Gleitzone 2.2 Umsetzung in DATEV LODAS Zunächst Änderungen über die Schnellerfassung 37
40 2. Gleitzone 2.2 Umsetzung in DATEV LODAS Wesentliche Änderung im Bereich Sozialversicherung LODAS macht über das Fehler/Hinweis-Protokoll auf den Sachverhalt aufmerksam. 38
41 2. Gleitzone 2.2 Umsetzung in DATEV LODAS Probeabrechnung 39
42 Lohn mit DATEV LODAS Besondere Beschäftigungsverhältnisse (Modul 4) 1. Geringfügige Beschäftigung 2. Gleitzone 3. Kurzfristige Beschäftigung 3.1 Die gesetzlichen Regelungen 3.2 Umsetzung in DATEV LODAS 3.3 Arbeitshilfe 4. Auszubildende 5. Gesellschafter-Geschäftsführer 6. Hausaufgabe 40
43 3. Kurzfristige Beschäftigung 3.1 Die gesetzlichen Regelungen Wesentliches im Überblick Die Beschäftigung ist auf 3 Monate bzw. 70 Arbeitstage begrenzt. Die Regelung gilt bis , danach wieder 2 Monate / 50 Arbeitstage. Es fallen keine Beiträge zur Sozialversicherung an. Der Arbeitslohn unterliegt jedoch der Lohnsteuer. Die Lohnsteuer kann mit 25 % pauschaliert werden, insofern: der Arbeitslohn täglich 62 EUR nicht übersteigt, die Beschäftigung über 18 zusammenhängende Arbeitstage nicht hinausgeht, der Stundenlohn maximal 12 EUR beträgt. 41
44 3. Kurzfristige Beschäftigung 3.2 Umsetzung in DATEV LODAS Vorbereitung der Mandantendaten Mandantendaten Sozialversicherung Krankenkassen 42
45 3. Kurzfristige Beschäftigung 3.2 Umsetzung in DATEV LODAS Vorbereitung der Mandantendaten Mandantendaten Lohnarten 43
46 3. Kurzfristige Beschäftigung 3.2 Umsetzung in DATEV LODAS Eingabe über die Register der Schnellerfassung Personaldaten Schnellerfassung 44
47 3. Kurzfristige Beschäftigung 3.2 Umsetzung in DATEV LODAS Eingabe über die Register der Schnellerfassung Personaldaten Schnellerfassung Das Feld Arbeitnehmertyp steuert die Pauschalversteuerung mit 25 %. 45
48 3. Kurzfristige Beschäftigung 3.2 Umsetzung in DATEV LODAS Eingabe über die Register der Schnellerfassung Personaldaten Schnellerfassung 46
49 3. Kurzfristige Beschäftigung 3.2 Umsetzung in DATEV LODAS Eingabe über die Register der Schnellerfassung Personaldaten Schnellerfassung Bei Pauschalversteuerung bleibt die Registerkarte leer. Bei individueller Besteuerung sind die üblichen Merkmale einzutragen bzw. ELSTAM abzurufen. 47
50 3. Kurzfristige Beschäftigung 3.2 Umsetzung in DATEV LODAS Eingabe über die Register der Schnellerfassung Personaldaten Schnellerfassung Ist das Beschäftigungs- Verhältnis auf vier Wochen begrenzt, ist mangels Anspruch auf Lohnfortzahlung keine Umlage 1 zu schlüsseln. Umlage 2 ist nach wie vor zu hinterlegen. 48
51 3. Kurzfristige Beschäftigung 3.2 Umsetzung in DATEV LODAS Eingabe über die Register der Schnellerfassung Personaldaten Schnellerfassung 49
52 3. Kurzfristige Beschäftigung 3.2 Umsetzung in DATEV LODAS Probeabrechnung 50
53 3. Kurzfristige Beschäftigung 3.3 Arbeitshilfe Musterarbeitsvertrag kurzfristige Beschäftigung 51
54 Lohn mit DATEV LODAS Besondere Beschäftigungsverhältnisse (Modul 4) 1. Geringfügige Beschäftigung 2. Gleitzone 3. Kurzfristige Beschäftigung 4. Auszubildende 4.1 Die gesetzlichen Regelungen 4.2 Umsetzung in DATEV LODAS 5. Gesellschafter-Geschäftsführer 6. Hausaufgabe 52
55 4. Auszubildende 4.1 Die gesetzlichen Regelungen Wesentliches im Überblick Die Ausbildungsvergütung ist Lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig. Liegt das Entgelt unter 325 EUR, trägt der Arbeitgeber die gesamten Sozialversicherungsbeiträge (Geringverdiener). 53
56 4. Auszubildende 4.2 Umsetzung in DATEV LODAS Auszug der Musterdaten Name Marc-Muster Plakat Geburtsdatum Sozialversicherungsnummer P 461 Ausbildung Bürokaufmann 800 EUR im ersten Lehrjahr (2. Lehrjahr 900 EUR, 3. Lehrjahr EUR) 54
57 4. Auszubildende 4.2 Umsetzung in DATEV LODAS Eingabe über die Register der Schnellerfassung Personaldaten Schnellerfassung 55
58 4. Auszubildende 4.2 Umsetzung in DATEV LODAS Eingabe über die Register der Schnellerfassung Personaldaten Schnellerfassung Bei Eingabe der ausgeübten Tätigkeit ist auf den zu erlernenden Beruf abzustellen. 56
59 4. Auszubildende 4.2 Umsetzung in DATEV LODAS Eingabe über die Register der Schnellerfassung Personaldaten Schnellerfassung Das Programm weist über das Fehler- und Hinweisprotokoll auf den Sachverhalt Geringverdiener hin. 57
60 4. Auszubildende 4.2 Umsetzung in DATEV LODAS Eingabe über die Register der Schnellerfassung Personaldaten Schnellerfassung Die Eingabe der historischen Werte automatisiert die Entgeltsprünge innerhalb der ersten drei Lehrjahre. 58
61 4. Auszubildende 4.2 Umsetzung in DATEV LODAS Freiwillige Zusatzangaben Personaldaten Beschäftigung Tätigkeit 59
62 4. Auszubildende 4.2 Umsetzung in DATEV LODAS Übung 3 Berücksichtigt das Programm LODAS die Besonderheiten der Geringverdienergrenze das Entgelt unterschreitet 325 EUR automatisch? A JA. B NEIN. 60
63 Lohn mit DATEV LODAS Besondere Beschäftigungsverhältnisse (Modul 4) 1. Geringfügige Beschäftigung 2. Gleitzone 3. Kurzfristige Beschäftigung 4. Auszubildende 5. Gesellschafter-Geschäftsführer 5.1 Die gesetzlichen Regelungen 5.2 Umsetzung in DATEV LODAS 5.3 Arbeitshilfe 6. Hausaufgabe 61
64 5. Gesellschafter-Geschäftsführer 5.1 Die gesetzlichen Regelungen Wesentliches im Überblick Liegt eine beherrschende Stellung des Gesellschafter-Geschäftsführers (GGF) vor, liegt kein Beschäftigungsverhältnis im Sinne der Sozialversicherung vor. Dies wird regelmäßig bei Beteiligung über 50 % bzw. im Rahmen einer Familien-GmbH angenommen. Der Arbeitslohn bleibt damit sozialversicherungsfrei. Infolgedessen erhält der GGF ebenfalls keine Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung. Der GGF erzielt jedoch Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit gem. 19 EStG. 62
65 5. Gesellschafter-Geschäftsführer 5.2 Umsetzung in DATEV LODAS Auszug der Musterdaten Name Heinz-Muster Wichtig Geburtsdatum Krankenkasse Tätigkeit DAK Gesellschafter-Geschäftsführer Beteiligung 55 % (beherrschende Stellung) 63
66 5. Gesellschafter-Geschäftsführer 5.2 Umsetzung in DATEV LODAS Eingabe über die Register der Schnellerfassung Personaldaten Schnellerfassung Wichtig Jegliche Angaben mit sozialversicherungsrechtlichem Hintergrund können, müssen jedoch nicht, eingepflegt werden. In einigen Fällen lassen sich damit jedoch Hinweismeldungen des Programms vermeiden. 64
67 5. Gesellschafter-Geschäftsführer 5.2 Umsetzung in DATEV LODAS Eingabe über die Register der Schnellerfassung Personaldaten Schnellerfassung 65
68 5. Gesellschafter-Geschäftsführer 5.2 Umsetzung in DATEV LODAS Eingabe über die Register der Schnellerfassung Personaldaten Schnellerfassung 66
69 5. Gesellschafter-Geschäftsführer 5.2 Umsetzung in DATEV LODAS Eingabe über die Register der Schnellerfassung Personaldaten Schnellerfassung 67
70 5. Gesellschafter-Geschäftsführer 5.2 Umsetzung in DATEV LODAS Eingabe über die Register der Schnellerfassung Personaldaten Schnellerfassung Auch hier bleibt der Sachverhalt Sozialversicherung konsequent ohne Eintrag. Die Angaben zur Umlage sind bereits mit Eintrag der Personengruppe auf nicht umlagepflichtig eingestellt. 68
71 5. Gesellschafter-Geschäftsführer 5.2 Umsetzung in DATEV LODAS Eingabe über die Register der Schnellerfassung Personaldaten Schnellerfassung 69
72 5. Gesellschafter-Geschäftsführer 5.2 Umsetzung in DATEV LODAS Notwendige Zusatzangaben Personaldaten Sozialversicherung Allgemeine SV-Daten 70
73 5. Gesellschafter-Geschäftsführer 5.2 Umsetzung in DATEV LODAS Notwendige Zusatzangaben Personaldaten Sozialversicherung Allgemeine SV-Daten 71
74 5. Gesellschafter-Geschäftsführer 5.2 Umsetzung in DATEV LODAS Optionale Zusatzangaben Personaldaten Sozialversicherung DEÜV Die Angabe entfaltet nur über eine DEÜV-Meldung Wirkung. Vollständige Angaben zur Sozialversicherung sind also notwendig. Der Hinweis löst dann faktisch ein Verfahren zur Statusfeststellung der Deutschen Rentenversicherung aus. Bereits abgeführte SV-Beiträge werden evtl. erstattet. 72
75 5. Gesellschafter-Geschäftsführer 5.2 Umsetzung in DATEV LODAS Übung 4 Herr Wichtig besitzt nun nur noch 35 % der Gesellschaftsanteile. Seine Ehefrau hält die restlichen 65 %. Wie würde im Rahmen einer Statusfeststellung in aller Regel entschieden? A Herr Wichtig ist als Arbeitnehmer einzustufen. Es sind volle Beiträge zur Sozialversicherung abzuführen. B Herr Wichtig ist nur dann sozialversicherungsfrei, insofern seine Frau ihre Geschäftsanteile als typisch stille Gesellschafterin hält. C Herr Wichtig hat über die familiäre Beziehung eine vergleichbar beherrschende Stellung. Die Beschäftigung ist sozialversicherungsfrei. D Herr Wichtig ist sozialversicherungsfrei. Er hat jedoch Anspruch auf typisch arbeitnehmerähnliche Leistungen, wie steuerfreie Zuschüsse zur Krankenkasse oder Anspruch auf Überstundenvergütung. 73
76 5. Gesellschafter-Geschäftsführer 5.3 Arbeitshilfe Versicherungsrechtliche Beurteilung 74
77 Lohn mit DATEV LODAS Besondere Beschäftigungsverhältnisse (Modul 4) 1. Geringfügige Beschäftigung 2. Gleitzone 3. Kurzfristige Beschäftigung 4. Auszubildende 5. Gesellschafter-Geschäftsführer 6. Hausaufgabe 75
78 6. Hausaufgabe Im Downloadbereich finden Sie die Aufgabenstellung der Hausaufgabe zum Modul. Bitte beachten Sie den Hinweis zum Testmandanten, bevor Sie die Hausaufgabe bearbeiten. 76
79 Modulübersicht und weitere Informationen Neuanwenderausbildung online Lohn mit DATEV LODAS Modul 1: Grundlagen und erste Abrechnung Modul 2: Stammdaten, Auswertungen und Abrechnungsfälle mit verschiedenen Entgeltbestandteilen Modul 3: Besonderheiten wie Krankheit, Mutterschutz, Lohnarten, Wiederabrechnung und Nachberechnung Modul 4: Besondere Beschäftigungsverhältnisse Modul 5: Wiederkehrende Tätigkeiten Buchungsbeleg, Zahlungsverkehr, Archivierung Modul 6: Lohnabrechnung optimieren 77
Herausgeber: DATEV eg, Nürnberg Alle in dieser Unterlage verwendeten personen- und unternehmensbezogenen Bezeichnungen und Anschriften sind
Lohn mit DATEV LODAS Besonderheiten der Lohn- und Gehaltsabrechnung wie Krankheit, Mutterschutz, Lohnarten, Wiederabrechnung und Nachberechnung - Modul 3 Hausaufgabe Stand 02 2015 Herausgeber: DATEV eg,
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