Testament und Erbschaft

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Testament und Erbschaft Lebensphase3, Seniorennetzwerk Illnau-Effretikon & Lindau Donnerstag, 15. Februar 2018 Agenda I. Grundzüge des Erbrechts 1. Wer erbt? 2. Wer erbt wie viel? 3. Wer erbt wie viel wovon? II. Testament: Die häufigsten Fehler III. Zum Nachdenken 2

I. Grundzüge des Erbrechts 1. Wer erbt? Grundzüge: Stammesordnung Die nähere Parentel schliesst die entferntere aus Eintrittsprinzip Anwachsungsprinzip 3 I. Grundzüge des Erbrechts 1. Wer erbt? ( Fontänen-Prinzip ) Omas Opas Tanke/Onkel Mutter Vater Tanke/Onkel Geschwister Erblasser Geschwister Kinder Kinder Enkel Enkel 4

I. Grundzüge des Erbrechts 2. Wer erbt wieviel? Begriffe: Gesetzliche Erbquoten Pflichtteil (Nachkommen, n, Eltern) Frei verfügbare Quote 5 I. Grundzüge des Erbrechts 2. Wer erbt wieviel? Der Erblasser hinterlässt einen n und Nachkommen. 1/2 1/ 2 1/2 Nachkommen 3/4 1/4 3/8 frei verfügbare Quote 3/8 Nachkommen Der Erblasser war nicht verheiratet und hinterlässt 3 Kinder. 1/3 1. Kind 3/4 1/3 3. Kind 1/3 2. Kind 1/4 1. Kind 1/4 3. Kind 1/4 2. Kind 1/4 frei verfügbare Quote 6

I. Grundzüge des Erbrechts 2. Wer erbt wieviel? Der Erblasser hinterlässt einen n und Eltern. 3/4 1/2 1/4 Eltern 1/2 3/8 1/8 Eltern 4/8 frei verfügbare Quote Der Erblasser hinterlässt einen n und Geschwister. 3/4 1/4 - Geschwister 1/2 3/8 5/8 frei verfügbare Quote 7 I. Grundzüge des Erbrechts 3. Wer erbt wieviel wovon? Unverheirateter Erblasser: Alle seine Aktiven und Passiven fallen in den Nachlass Verheirateter Erblasser: «Auseinanderflechten» des ehelichen Vermögens über das Güterrecht 8

I. Grundzüge des Erbrechts, 3. Wer erbt wieviel wovon? Auseinanderflechten des ehelichen Vermögens nach Gesetz Eigengut Frau In die Ehe eingebrachtes Vermögen, Erbschaft, Schenkung Eigengut Mann In die Ehe eingebrachtes Vermögen, Erbschaft, Schenkung Errungenschaft Während der Ehe Erspartes 9 I. Grundzüge des Erbrechts, 3. Wer erbt wieviel wovon? Auseinanderflechten nach Gesetz: Beispiel Ausgangslage Verheiratetes Paar Gemeinsame Kinder Keine güter- und/oder erbrechtliche Regelung 10

I. Grundzüge des Erbrechts, 3. Wer erbt wieviel wovon? Auseinanderflechten nach Gesetz: Beispiel Eheliches Vermögen: CHF 1 120 000.00 Eigengut Frau Eigengut Mann Errungenschaft 20 000.- 100 000.- 1 000 000.- 11 I. Grundzüge des Erbrechts, 3. Wer erbt wieviel wovon? Auseinanderflechten nach Gesetz: Beispiel Frau erhält: Eigengut Frau 20 000.- ½ Errungenschaft 500 000.- Total 520 000.- In den Nachlass des Mannes fallen: Eigengut Mann 100 000.- Total ½ Errungenschaft 500 000.- 600 000.- 12

I. Grundzüge des Erbrechts, 3. Wer erbt wieviel wovon? Auseinanderflechten nach eigener Regelung: Beispiel Eheliches Vermögen: CHF 1 120 000.00 Eigengut Frau Eigengut Mann Errungenschaft 20 000.- 100 000.- 1 000 000.- 13 I. Grundzüge des Erbrechts, 3. Wer erbt wieviel wovon? Auseinanderflechten nach eigener Regelung: Beispiel Frau erhält: Eigengut Frau 20 000.- Total 100 % Errungenschaft 1 000 000.- 1 020 000.- In den Nachlass des Mannes fallen: Errungenschaft - Total Eigengut Mann 100 000.- 100 000.- 14

I. Grundzüge des Erbrechts 3. Wer erbt wieviel wovon? Veränderungsoptionen 1. «Veränderungsoption» Was fällt in den Nachlass? Güterstandwechsel oder Modifikation des Güterstandes 2. «Veränderungsoption» Wer partizipiert mit welcher Quote am Nachlass? Erbquotenänderung 15 II. Testament: Die häufigsten Fehler Formelle Fehler Aktualität 16

II. Testament: Die häufigsten Fehler Unmöglich (gewordene) Anordnungen Keine Verfügungsmacht (z.b. Nutzniessung an Liegenschaft) Vermögenswerte bestehen nicht mehr Widersprüchliche Anordnungen früheres Testament: Ich vermache Berta mein Ferienhaus. späteres Testament: Ich setze Anna als meine Alleinerbin ein. 17 II. Testament: Die häufigsten Fehler «Unklare» Anordnungen Mein Nachlass geht an meine Kinder Alfred und Benni. Benni erhält meine Ferienwohnung. Was meinte der Erblasser: Vermächtnis oder Teilungsregel? 18

III. Zum Nachdenken 1. Das Erbrecht der Geschwister Geschwister sind gesetzliche Erben, aber nicht pflichtteilsgeschützt. 2. Das Zufallsprinzip Kinderlose n: Eventuell erbt eine Familienseite alles. 3. Steuerthematik Massgebend: Wohnort des Erblassers 19 III. Zum Nachdenken 4. Entzug der Erbenstellung Querulanten / KESB 5. Ungleichbehandlung der Kinder «Der letzte Gruss aus dem Grab.» 20

III. Zum Nachdenken 6. Patchwork-Konstellationen Vor- und Nacherbeneinsetzung 7. Die Demenzklausel Aufhebung der Maximalbegünstigung. 8. Regelung im Falle von Demenz: Der Vorsorgeauftrag Verminderung Einfluss KESB 21 IV. Weiterführende Informationen Redaktionelle Beiträge www.studer-law.com (unter Aktuell und Publikationen) 22

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Kontakt: Studer Anwälte und Notare AG, Laufenburg MLaw Nadine Feuerstein, Notarin Tel. 062 869 40 69 / office@studer-law.com 23