Landesverwaltungsamt Berlin Service- und Systemunterstützungs-Center (SSC) Landesverwaltungsamt Berlin 10702 Berlin (Postanschrift) Empfänger gem. Verteiler GeschZ (Bei Antwort bitte angeben) IPV 42, IPV 52, IPV 41, IPV LüG Bearbeiter(in) Frau Schwierkus, Frau Braun, Frau Hötger, Frau Lühe Dienstgebäude Berlin-Wilmersdorf Fehrbelliner Platz 1 10707 Berlin Zimmer 2158, 1040, 1060, 1039 Telefon (030) 9012-5487, 3215, 6195, 4335 interne Vorwahl (912) Vermittlung (030) 90-0 Fax (030) 9012-3102 E-Mail Adresse e.schwierkus@lvwa.verwalt.de r.braun@lvwa.verwalt.de b.hoetger@lvwa.verwalt.de g.luehe@lvwa.verwalt.de Datum 08.02.2002 IPV Rundschreiben Nr. 7/2002 Betr.: Änderungen zur Abrechnungsperiode 03/2002 Besoldung und weitere Hinweise für Tarif Übersicht der Themenkomplexe Betrifft 1 Personalsachbearbeitung 1.1 Vermögenswirksame Leistungen - Änderung durch 6. Besoldungsänderungsgesetz BS 1. 2 Liste Arbeitgeberzuschüsse in der Sozialversicherung TF 1. 3 Lohnsteuerbescheinigungen - Ausgabe des Erstellungsdatums BS/TF 1. 4 BA-Mitglieder, die von der Amtsausübung entbunden sind BS 1. 5 Korrektur der Berechnung des Altersteilzeitzuschlages BS 1. 6 Datum Schwerbehinderung BS/TF 2 Abrechnungssachbearbeitung 2. 1 Zwangsrückrechnung zur Abrechnungsperiode 03/2002 BS 2.2 Zentrale Betreuung zur SAP- Abrechnung/Folgeaktivitäten (Besoldung) im SSC BS 3 Anwendungssystembetreuung 3. 1 Benutzer- und Berechtigungskonzept Verkehrsverbindungen: U-Bahn Fehrbelliner Platz Bus 101, 104, 115, 204 Eingang: Tordurchfahrt Württembergische Str. Sprechzeiten: Zahlungen bitte bargeldlos Montag, Dienstag und Freitag an die Landeshauptkasse von 9-12 Uhr Berlin und nach Vereinbarung Intranet: http://www.lvwa.verwalt-berlin.de T-Online:*Berlin# Geldinstitut Postbank Berlin Berliner Bank Berliner Sparkasse Landeszentralbank Kontonummer 58-100 9 919 260 800 0 990 007 600 10 001 520 Bankleitzahl 100 100 10 100 200 00 100 500 00 100 000 00
- 2-1 Personalsachbearbeitung 1.1 Vermögenswirksame Leistungen - Änderung durch 6. Besoldungsänderungsgesetz Das 6.BesÄndG ändert im Artikel 2 auch das Gesetz über vermögenswirksame Leistungen für Beamte, Richter, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit. Danach erhalten in Anlehnung an den Tarifbereich teilzeitbeschäftigte Beamte künftig den Betrag, der dem Verhältnis der ermäßigten zur regelmäßigen Arbeitszeit entspricht. Ausgenommen von der Regelung sind alle Fälle mit Altersteilzeit und 55er Regelung. Hier ist weiterhin eine vermögenswirksame Arbeitgeberleistung in Höhe von 3,33 zu gewähren. Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst, deren Anwärterbezüge nebst Familienzuschlag der Stufe 1 den Betrag von 971,45 monatlich nicht erreichen, erhalten 13,29. Die Änderung ist am 01.01.2002 in Kraft getreten. Die Aufgabe der im Infotyp 0010 hinterlegten Kennzeichen O1, O2 und O3 zum Feld Kennzeichen Arbeitgeberanteil ist ab 01.01.2002 für den Bereich Besoldung nicht mehr zugelassen. Mit Beginndatum 01.01.2002 ist nur noch das Kennzeichen JA mit der Bedeutung = JA / nur für Besoldung zu verwenden. Um die vermögenswirksame Arbeitgeberleistung auch für Fälle mit manuell aufgegebener Altersteilzeit korrekt berechnen zu können, ist ab sofort zusätzlich für solche Fälle im IT 0013 (Sozialvers D) das SV-Attribut 04 unbedingt einzupflegen. Für alle Fälle, die eine vermögenswirksame Arbeitgeberleistung erhalten, wird die Umsetzung der Kennzeichen O1, O2, O3 in das Kennzeichen JA maschinell zum 01.01.2002 erfolgen. 1.2 Liste Arbeitgeberzuschüsse in der Sozialversicherung Zuschussempfänger nach 257 SGB V und 61 SGB XI sind verpflichtet,eine Jahresbescheinigung über die Höhe der entrichteten Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung einzureichen. Bei einer Befreiung in der gesetzlichen Rentenversicherung ist der Zuschussempfänger für eine ersetzende Zusatzversicherung ebenfalls verpflichtet, die Höhe seines Beitrags nachzuweisen. Der betroffene Personenkreis soll von seinem Personalservice-Bereich mit einem Vordruck aufgefordert werden, eine von der Krankenversicherung oder Zusatzversicherung erstellte Jahresbescheinigung für das vergangene Kalenderjahr einzureichen. Zur Unterstützung dieser Tätigkeit hat der Personalsachbearbeiter ab sofort die Möglichkeit, sich jederzeit eine Liste aller Zuschussempfänger, auch der bereits ausgeschiedenen, über folgenden Weg zu drucken.: Infosysteme Auswertungen Besondere Listen Liste AG-Zuschüsse SV Es erscheint die auf der nächsten Seite dargestellte Bildschirmmaske:
- 3 - Im Feld Sachbearbeiter Personalstamm hat jeder Personalsachbearbeiter die Möglichkeit, nur die Personalfälle des eigenen Sachgebietes zu selektieren. Die Bezeichnung der Maske Sozialversicherungsliste-Prüfung Private KV ist sicherlich irritierend, da mit dieser Liste alle KV-freien und RV-freien Personalfälle erfasst werden. Die Bezeichnung lässt sich im SAP-System leider nicht umbenennen. 1.3 Lohnsteuerbescheinigungen - Ausgabe des Erstellungsdatums Erstmalig zur Abrechnungsperiode 03/2002 Besoldung wird auf den Lohnsteuerbescheinigungen unter den Schriftzug Aktenausfertigung das Erstellungsdatum in der Form TT.MM.JJJJ mit ausgedruckt werden. 1.4 BA-Mitglieder, die von der Amtsausübung entbunden sind Mit Schreiben vom 30.10.2001 hatte die Senatsinnenverwaltung - RA 42-0447- II/RA 34 bereits Hinweise zur Zahlung der Bezüge an diese Bezirksamtsmitglieder gegeben. Die Kürzung der Bezüge auf 75 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge ist vorerst über die Kürzung der Arbeitszeit im Block Arbeitszeit des IT 0008 - Basisbezüge - zu realisieren. Darüber hinaus bitten wir folgendes zu beachten: Die Dienstaufwandsentschädigung - IT 0014, Lohnart 2010 - ist zu begrenzen. Ein ggf. anteilig zu zahlender Betrag ist manuell zu berechnen. Nach Mitteilung der Senatsinnenverwaltung steht ein Versorgungsfreibetrag nicht zu.
- 4 - Nach tel. Mitteilung der Senatsinnenverwaltung besteht kein Anspruch auf die vermögenswirksame Arbeitgeberleistung. Ggf. anzurechnendes Einkommen ( 53, 54, 55 BeamtVG) ist im IT 14 mit der Lohnart 2225 - anzurechnendes Einkommen stpfl. - oder 2226 - anzurechnendes Einkommen stfr. - zu pflegen. 1.5 Korrektur der Berechnung des Altersteilzeitzuschlages Bei der maschinellen Berechnung des Altersteilzeitzuschlages wurde seit ÄD 12/2001 die vermögenswirksame Arbeitgeberleistung bei den Nettoteilzeitbezügen nicht mehr berücksichtigt. Durch weitere Systemeinstellungen wurde diese Änderung leider überschrieben, sodass es in der Abrechnung 02/2002 bei Altersteilzeitfällen mit VL zu einer Neuberechnung des Altersteilzeitzuschlages (ggf. auch rückwirkend) kam. Dies wurde korrigiert. Die betroffenen Personalfälle werden durch eine maschinell angestoßene Zwangsrückrechnung (ggf. auch in das Vorjahr) richtig gestellt. 1.6 Datum Schwerbehinderung Aus gegebenem Anlaß weisen wir auf folgendes hin: Im IT 0004 ist in dem Feld Datum Schwerbehinderung das Datum zum Beginn (Anerkennung) der Schwerbehinderung einzugeben. Hier ist nicht das Beginndatum des Datensatzes und auch nicht das Ausstellungsdatum des Schwerbehindertenausweises einzupflegen. 2 Abrechnungssachbearbeitung 2.1 Zwangsrückrechnung zur Abrechnungsperiode 03/2002 Die gesetzlichen Änderungen, die zum Jahreswechsel 2001/2002 wirksam geworden sind, wurden zwar in das IPV-System eingespielt, werden aber nur zahlungswirksam, wenn eine Rückrechnung gestartet wird. Aus diesem Grunde haben wir das Feld Zwangsrückrechnung im Selektionsbild für die SAP- Abrechnung für den Änderungsdienst 03/02 für alle Abrechnungskreise des Teilbereichs Besoldung mit dem Datum 01.01.2002 vorbelegt. 2.2 Zentrale Betreuung zur SAP Abrechnung/Folgeaktivitäten (Besoldung) im SSC Die Durchführung der SAP-Abrechnung sowie der Folgeaktivitäten Besoldung wird zentral im SSC für die IPV anwendenden Stellen begleitet. Wir bitten in ihrem Interesse pro IPV anwendender Stelle nur mit maximal 2 Personen zu erscheinen. Die Betreuung findet vom 18. bis 20.2.2002 in der Zeit von 08:00 bis 16:00 Uhr im Raum 1035 statt. Wenn Sie diesen Termin wahrnehmen möchten, bringen Sie bitte folgendes mit: Zwei Pakete Disketten; für die Zahlungsdatei/en sind aus Sicherheitsgründen nur unbenutzte Disketten zu verwenden! Das von Ihnen verwendete Dienstsiegel; Briefumschläge für die Disketten an die LZB (A6 analog zur Anzahl der Disketten und A5 bzw. A4); Mehrere Umlaufmappen; Liste aller IPV Nutzer der IPV anwendenden Stelle mit Telefonnummer für mögliche telefonische Nachfragen (bei der Erstellung einer solchen Liste kann die Anwendungssystembetreuung Unterstützung geben;.
- 5 - Liste aller Vorauszahlungen aus Profiskal (zwecks Abgleich mit den Dateneingaben im IPV System); Stempelkissen, Büroklammern, Hefter bzw. Ordner zur Ablage der gedruckten Unterlagen usw.. Bitte bereiten Sie die mitzubringenden Unterlagen bereits so vor (Beschriftung der Disketten, Umschläge, Umlaufmappen usw.), dass die weitere Nutzung ohne zeitlichen Aufwand möglich ist. 3 Anwendungssystembetreuung 3.1 Benutzer- und Berechtigungskonzept Vom Organisationsmodell (IPV-Organisationsmodell) sind der Abschnitt 4 Benutzer- und Berechtigungskonzept sowie die Anlage 1 Berechtigungen überarbeitet worden. Die neue Version 3.1 steht Ihnen im Intranet zur Verfügung. Im Auftrag Baumgart
Verteiler für das IPV Rundschreiben Nr.: 07/2002 An die Bezirksämter von Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf PVK Ref/PA L, PA 100, PA 281, WiPV PA 11, Friedrichshain-Kreuzberg PS-L, PS-Ansy, PS 37, Mitte PersAL, Pers 300, Pers 320, Neukölln SEP-FB III/1, Treptow-Köpenick P, PIPV, Reinickendorf DirBA, PA 36, PS-ASB, Steglitz-Zehlendorf PS L, PS 2, PS 216, PS 15, Tempelhof-Schöneberg Pers IPV, PVFin-PA III 1, Marzahn-Hellersdorf FinPV L, PB 5, Fin PV L 3, Pankow PA L, PA 5, PA 52, PA 512-ASB, Lichtenberg PSL, PAS 1, PAS, Spandau PA II, PA II ABR, PA II ASB, An die Senatsverwaltungen für Arbeit, Soziales und Frauen SE I-B, SE I D 17, SE 1 - B 5, Inneres ZD Pers, ZD Inn 2, ZD Pers ABR 1, QF 3, Wirtschaft und Technologie I AbtL, I C22, Finanzen ZS Pers, ZS ZD 6, ZS Pers 41, Stadtentwicklung SP 1-Kr, SP 41, SP 3, Justiz JVwA - AL -, I B 3, JVwA-B II 1-, JVwA - B I 1 -, Wissenschaft, Forschung und Kultur AV B, AV A 19, Schule, Jugend und Sport I A 2, ZS A Wü, I A21, An weitere Behörden Berliner Feuerwehr PS L, FI ORG, PS 6, PS ASB, Landesverwaltungsamt Berlin SB BL, II E, II E 6, SB Fin 2, IPV 131, Landespolizeiverwaltungsamt LPVA I B, LPVA I B 44, LPVA I B 43, Oberfinanzdirektion Berlin St 28, St 277d, St 277, Rechnungshof von Berlin PA Verw 13, Hochschule für Musik "Hanns Eisler" I, Hochschule für Schaupielkunst Büroleitung, Kunsthochschule Berlin-Weißensee Büroleitung, Landesschulamt Berlin ZS ALtr., ZS Ltr, IV E 11, IV E 71, Landeseinwohneramt Berlin P/F, P/F 413, P/F 314, nachrichtlich an Landesbetrieb für Informationstechnik GB II 5 Senatsverwaltung für Inneres ZS A 13 Hauptpersonalrat SSC Intern TP Tarif IPV 5,IPV 51, IPV 52, IPV 53 TP Test IPV 3, IPV 32; IPV 321, IPV 322, IPV 323, IPV 324, IPV 325, IPV 326; IPV 33 TP Rollout&Support IPV 1