Der Leistungsnachweis



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Transkript:

Der Leistungsnachweis

Inhaltsverzeichnis Der Leistungsnachweis... 1 1 Leistungsnachweis / Lieferschein... 1 1.1 Der Leistungsnachweis... 1 1.1.1 Leistungen zuordnen... 2 1.1.2 Leistungen umbenennen... 4 1.1.3 Ansicht Leistungszuordnung... 4 1.1.4 Ansicht nicht zugeordneter Leistungen... 5 1.2 Die Leistungsübersicht... 7 1.2.1 Leistungen anzeigen... 7 1.2.2 Leistungen filtern... 9 1.2.3 Leistungen exportieren... 11 1.3 Der Lieferschein... 13 1.4 Manuelle Leistungen... 14 1.4.1 Manuelle Leistungen erstellen... 14 1.4.2 Manuelle Leistung benennen... 15 1.4.3. Manuelle Leistung zuordnen... 16 1.5 Anhang... 17 1.5.1 Definition der Leistungstypen... 17 2015 by eurodata AG Großblittersdorfer Str. 257-259, D-66119 Saarbrücken Telefon +49 681 8808 0 Telefax +49 681 8808 300 Internet: www. data.de E-Mail: info@ data.de Stand: März 2015 Dieses Handbuch wurde von eurodata mit der gebotenen Sorgfalt und Gründlichkeit erstellt. eurodata übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der Angaben im Handbuch. Weiterhin übernimmt eurodata keine Haftung gegenüber den Benutzern des Handbuchs oder gegenüber Dritten, die über dieses Handbuch oder Teile davon Kenntnis erhalten. Insbesondere können von dritten Parteien gegenüber eurodata keine Verpflichtungen abgeleitet werden. Der Haftungsausschluss gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit und soweit es sich um Schäden aufgrund der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt. Stand März 2015 eurodata Seite 2 von 2

1 Leistungsnachweis / Lieferschein 1.1 Der Leistungsnachweis In der monatlichen Entgeltabrechnung spielen die zu erbringenden Nebenleistungen eine zunehmende Rolle. Der Leistungsnachweis gibt Ihnen auf einfache Weise einen Überblick über alle Leistungen, die Sie für Ihre Mandanten mit edlohn erbracht haben. Er liefert Ihnen damit wertvolle Argumente für die Gebührendiskussion mit Ihren Mandanten. Die Vorteile im Überblick: Zusammenfassung der Leistungen für alle Mandanten in der Leistungsübersicht Darstellung der Leistungen für einen einzelnen Mandanten im Lieferschein Darstellung der durchgeführten Abrechnungen nach einzelnen Arbeitnehmerarten (Zeitlöhner, Festbezugsempfänger, Aushilfen, Baulöhner) Darstellung der Nebenleistungen (wie z.b. Erstellen von Bescheinigungen) Flexible Festlegung des Nachweiszeitraums nach Abrechnungsmonat oder Abrechnungstag Möglichkeit zum Export der Daten Stand März 2015 eurodata Seite 1 von 29

1.1.1 Leistungen zuordnen Um die Leistungen im Leistungsnachweis darzustellen, müssen die verschiedenen Leistungstypen einer Leistungsnummer zugeordnet sein. Wählen Sie dazu im Menü Berater > Leistungen zuordnen aus. Geben Sie bei jedem Leistungstyp, der fakturiert werden soll, die entsprechende Leistungsnummer (= Artikelnummer aus Ihrem Fakturierungsprogramm) an. Sofern der Leistungstyp Stammdaten Änderung fakturiert werden soll, können Sie weiterhin die Abrechnungsdaten festlegen, deren Änderung eine solche Leistung auslösen soll. Stand März 2015 eurodata Seite 2 von 29

Wählen Sie dazu unter Berater > Zusätzliche Leistungen zuordnen aus. Um alle Merkmale einer Hauptgruppe zuzuordnen, setzen Sie den Haken bei der Hauptgruppe. Um einzelne Merkmale zuzuordnen, öffnen Sie den Zeiger oder klicken doppelt auf die jeweilige Hauptgruppe. Mit dem Abrechnen werden die Leistungen im Leistungsnachweis gespeichert. Beachten Sie bitte, dass Bescheinigungen erst nachdem sie archiviert wurden im Leistungsnachweis enthalten sind. Stand März 2015 eurodata Seite 3 von 29

1.1.2 Leistungen umbenennen Um die Leistungen mit einer eigenen Bezeichnung zu benennen, wählen Sie Berater > Leistungen zuordnen. Durch einen Doppelklick in der entsprechenden Zeile unter der Spalte Eigene Bezeichnung können Sie die Leistung mit einem individuellen Namen versehen. 1.1.3 Ansicht Leistungszuordnung Unter Berater > Leistungen zuordnen können Sie sich durch klicken des Kontrollkästchens Zugeordnete Leistungen nur die Leistungen anzeigen lassen, die Sie anhand einer Leistungsnummer zugeordnet haben. Weiterhin können Sie auch die jeweiligen Leistungstypen nach verschiedenen Kategorien filtern, indem Sie die Auswahlbox Kategorie öffnen und die gewünschte Rubrik wählen. Stand März 2015 eurodata Seite 4 von 29

1.1.4 Ansicht nicht zugeordneter Leistungen Es besteht die Möglichkeit sich Leistungen anzeigen zu lassen, welche aufgrund einer nicht zugeordneten Artikelnummer nicht fakturiert wurden. Dementsprechend werden die Leistungen herausgefiltert, die keine Zuordnung mittels einer Leistungsnummer haben und die noch nicht abgerechnet (exportiert) wurden. Die nicht zugeordneten Leistungen werden ebenfalls auf der Leistungsübersicht ausgewiesen. Die nicht zugeordneten Leistungen können Sie auf Mandantenebene einsehen, indem Sie unter Dienste > Leistungen > Lieferschein bearbeiten auf der rechten Seite den Tab Nicht zugeordnete Leistungen (Mandant) öffnen. Durch klicken auf den Pfeil, welcher vor der nicht zugeordneten Leistung steht, erhalten Sie eine detaillierte Übersicht über diese Leistung bezüglich Mandant, Monat, Abrechnungseinheit, Beschreibung und Sachbearbeiter. Stand März 2015 eurodata Seite 5 von 29

Auf Beraterebene finden Sie die nicht zugeordneten Leistungen unter Berater > Leistungsübersicht anzeigen. Öffnen Sie auf der rechten Seite den Tab Nicht zugeordnete Leistungen (Berater). Die nicht zugeordneten Leistungen werden entsprechend aufgelistet und durch klicken des Pfeils, welcher sich vor der nicht zugeordneten Leistung befindet, können Sie sich die detaillierten Angaben zu dem Leistungstyp bezüglich Mandant, Monat, Abrechnungseinheit, Beschreibung und Sachbearbeiter anzeigen lassen. Durch setzen des Filters werden auch nur die gewünschten nicht zugeordneten Leistungen angezeigt, welche in dem jeweiligen Zeitraum liegen. Stand März 2015 eurodata Seite 6 von 29

1.2 Die Leistungsübersicht 1.2.1 Leistungen anzeigen Mit der Leistungsübersicht erhalten Sie eine Aufstellung der mit edlohn erbrachten Leistungen über alle Mandanten. Sie bildet die Grundlage für die Leistungserfassung und Rechnungslegung. Um die Leistungen anzuzeigen, wählen Sie im Menü Berater > Leistungsübersicht anzeigen. Beachten Sie bitte, dass die Daten hier nur zeitlich beschränkt vorgehalten werden. Nach sechs Monaten werden die Leistungen systemseitig gelöscht. Damit die Daten auch zu späteren Zeitpunkten zur Verfügung stehen, sollten die Leistungen mindestens viertel- oder halbjährlich ausgelagert werden. Auf der linken Seite werden die Leistungen für jeden Mandant dargestellt. Um weitere Details anzuzeigen, öffnen Sie den Zeiger oder klicken doppelt auf den Mandant. In der nächsten Ebene sind die Leistungen unter Angabe von Erstelldatum, -uhrzeit, Abrechnungsmonat und Anzahl zusammengefasst. Um weitere Details anzuzeigen öffnen Sie den Zeiger oder klicken doppelt auf den jeweiligen Ordner. Stand März 2015 eurodata Seite 7 von 29

Leistungen, die keiner Leistungsnummer zugeordnet sind, können ausgeblendet werden. Setzen Sie dazu den Haken bei Nicht zugeordnete Leistungen ausblenden. Sofern Sie eine Position markiert haben, erhalten Sie auf der rechten Seite eine Einzelaufstellung über die erbrachten Leistungen. Sollen in Ausnahmefällen einzelne Leistungen nicht fakturiert werden, können diese hier nachbearbeitet werden. Setzen Sie dazu den Haken bei der entsprechenden Einzelleistung und klicken Sie auf Löschen. Bevor Sie nun die eigentliche Leistungsübersicht aufrufen oder exportieren, müssen die Daten gefiltert werden. Stand März 2015 eurodata Seite 8 von 29

1.2.2 Leistungen filtern Für Ihre Rechnungslegung bzw. Leistungserfassung können Sie die Leistungen nach verschiedenen Zeiträumen selektieren. Klicken Sie dazu auf Filter. Sie haben die Möglichkeit nach Abrechnungstag und/oder Abrechnungsmonat zu filtern. Setzen Sie den Haken bei der gewünschten Funktion und wählen Sie einen Zeitraum aus. Filter nach Abrechnungstag: Es werden alle Leistungen ausgewiesen, die innerhalb des angegebenen Zeitraums erbracht wurden. Dabei ist es unerheblich, für welchen Abrechnungsmonat die Leistungen erbracht wurden. Filter nach Abrechnungsmonat: Es werden alle Leistungen ausgewiesen, die für den angegebenen Abrechnungsmonat erbracht wurden. Dabei ist es unerheblich, an welchem Tag die Leistungen erbracht wurden. Stand März 2015 eurodata Seite 9 von 29

Beispiel: Entgeltabrechnung für Dezember am 28.12.12 Wiederholung der Dezemberabrechnung am 05.01.13 Entgeltabrechnung für Januar am 30.01.13 Erstellen einer Bescheinigung für Januar am 16.02.13 Filter nach Abrechnungstag = von 01.01.13 bis 31.01.13 innerhalb dieses Zeitraums wurden folgende Leistungen erbracht: Wiederholung der Dezemberabrechnung Entgeltabrechnung für Januar Filter nach Abrechnungsmonat = von Jan 2013 bis Jan 2013 für den Abrechnungsmonat Januar 2013 wurden folgende Leistungen erbracht: Entgeltabrechnung für Januar Erstellen einer Bescheinigung für Januar Wenn Sie den entsprechenden Filter gesetzt haben, klicken Sie auf Leistungsübersicht. Sie erhalten nun eine Aufstellung aller erbrachten Leistungen im ausgewählten Nachweiszeitraum. Am Ende der Liste finden Sie eine Summierung pro Leistungstyp. Die Leistungsübersicht kann hier gedruckt oder als PDF-Dokument gespeichert werden. Stand März 2015 eurodata Seite 10 von 29

1.2.3 Leistungen exportieren Zur Weiterverarbeitung der Leistungen in Ihrem Fakturierungsprogramm können die Daten im CSV-Format ausgelagert werden. Gehen Sie dazu wie folgt vor: Klicken Sie auf Export. Setzen Sie den Haken bei den Leistungen, die exportiert werden sollen. Über den Button Alle können alle Leistungen mit einem Haken markiert werden. Im folgenden Fenster geben Sie den Dateinamen und den Speicherort an. Stand März 2015 eurodata Seite 11 von 29

Weiterhin kann hier das Format der Exportdatei festgelegt werden. Entsprechend den Erfordernissen Ihres Fakturierungsprogramms wählen Sie aus, ob die Leistungen in Zeilen oder Spalten dargestellt werden sollen und ob ein Einzelausweis nach Monaten erfolgen soll. Bereits exportierte Leistungen werden mit einem grünen Haken gekennzeichnet und können im Exportdialog ausgeblendet werden. Schließen Sie nach dem Export den Dialog Leistungsübersicht anzeigen über OK damit Ihre Bearbeitung im Rechenzentrum gespeichert wird. In die Exportdatei werden die Berater- und Mandantennummern aus edlohn übergeben. Sofern für den Export abweichende Nummern verwendet werden sollen, gehen Sie bitte wie folgt vor: Öffnen Sie den jeweiligen Mandant. Wählen Sie im Menü Dienste > Leistungen > Einstellungen aus. Geben Sie die abweichende Berater- bzw. Mandantennummer an. Stand März 2015 eurodata Seite 12 von 29

1.3 Der Lieferschein Im Lieferschein werden die Leistungen für den einzelnen Mandant dargestellt. Er soll insofern als Argumentationshilfe im Mandantengespräch dienen. Um die Leistungen anzuzeigen, öffnen Sie den Mandant und wählen Sie im Menü Dienste > Leistungen > Lieferschein bearbeiten. Die Anzeige und Bearbeitung der Leistungen im Lieferschein erfolgt analog der Leistungsübersicht. Die Möglichkeit, Leistungen nach verschiedenen Zeiträumen zu filtern, besteht hier ebenfalls. Gehen Sie dazu wie in den Punkten 6.1 und 6.2 beschrieben vor. Bitte beachten Sie, dass auch die Daten im Lieferschein, wie unter Punkt 6.1 beschrieben, nur zeitlich beschränkt vorgehalten werden. Wenn Sie den entsprechenden Filter gesetzt haben, klicken Sie auf Lieferschein. Sie erhalten nun eine Aufstellung aller erbrachten Leistungen im ausgewählten Nachweiszeitraum. Am Ende der Liste finden Sie eine Summierung pro Leistungstyp. Der Lieferschein kann hier gedruckt oder als PDF-Dokument gespeichert werden. Im Lieferschein besteht darüber hinaus eine weitere Darstellungsmöglichkeit: Hier kann im Einzelnen genau aufgezeigt werden, für welche Arbeitnehmer die jeweiligen Leistungen erbracht wurden. Klicken Sie dazu auf Detail-Ansicht. Stand März 2015 eurodata Seite 13 von 29

1.4 Manuelle Leistungen Die Lohnabteilung erbringt auch Leistungen (z.b. Prüfungsbegleitung, Beratung etc.), die über edlohn direkt nicht messbar sind. Um diese Leistungen an einer Stelle zu sammeln, gibt es die Möglichkeit manuelle Leistungen zu erfassen. 1.4.1 Manuelle Leistungen erstellen Es können 5 fixe manuelle Leistungen erstellt werden, welche Sie mit einer individuellen Bezeichnung versehen können. Diese gesonderte Benennung wird beim Erstellen einer manuellen Leistung auf dem Lieferschein als neuer Leistungstyp berücksichtigt. Um eine manuelle Leistung zu erstellen, wählen Sie im Menü Dienste > Leistungen > Lieferschein bearbeiten. Klicken Sie unten links auf den Button Manuelle Leistung erstellen und geben Sie den Abrechnungsmonat an, für den die manuelle Leistung erstellt werden soll. Die manuelle Leistung erscheint hier mit der neuen Bezeichnung, sofern Sie die Leistung mit einer individuellen Bezeichnung versehen haben. Nun können Sie die Anzahl (maximal 9999.99) pro Leistung durch einen Doppelklick der Auswahlbox festlegen. Stand März 2015 eurodata Seite 14 von 29

1.4.2 Manuelle Leistung benennen Um die Leistung zu benennen, wählen Sie unter Berater > Leistungen zuordnen. Durch einen Doppelklick in der entsprechenden Zeile unter der Spalte Eigene Bezeichnung können Sie die manuelle Leistung mit einem individuellen Namen versehen. Der Eintrag in der Spalte Eigene Bezeichnung hat immer Vorrang vor der schon systemseitigen festgelegten Bezeichnung. Stand März 2015 eurodata Seite 15 von 29

1.4.3. Manuelle Leistung zuordnen Um die manuelle Leistung im Leistungsnachweis darzustellen, müssen die verschiedenen Leistungstypen einer Leistungsnummer zugeordnet sein. Wählen Sie dazu im Menü Berater > Leistungen zuordnen aus. Geben Sie bei jedem Leistungstyp, der fakturiert werden soll, die entsprechende Leistungsnummer (= Artikelnummer aus Ihrem Fakturierungsprogramm) an. Stand März 2015 eurodata Seite 16 von 29

1.5 Anhang 1.5.1 Definition der Leistungstypen Abrechnung Aushilfe: Person, die von Fall zu Fall für eine im Voraus bestimmte Arbeit von vorübergehender Dauer in ein Dienstverhältnis (Aushilfsarbeitsverhältnis) tritt. Dazu gehört die kurzfristige bzw. geringfügig entlohnte Beschäftigung. In edlohn handelt es sich um die Personengruppe 110 bzw. 109. Abrechnung Aushilfe (Wiederholung): Wird eine bereits abgerechnete Aushilfsabrechnung wiederholt bzw. korrigiert, wird sie im aktuellen Monat erneut abgerechnet. Dabei entstehende Änderungen werden auf der aktuellen Abrechnung ausgewiesen. Abrechnung Baulöhner: Ob die Tätigkeiten eines Betriebes bauliche Leistungen darstellen, regelt 1 Abs. 2 des Tarifvertrags über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV). Neben allgemeinen Definitionen zu Baubetrieben enthält der VTV eine Einzelaufstellung von Tätigkeiten, die als baulich einzustufen sind. In edlohn gehören dazu alle Arbeitnehmer, die einer Sozialkasse zugeordnet sind. Stand März 2015 eurodata Seite 17 von 29

Abrechnung Baulöhner (Wiederholung): Wird eine bereits abgerechnete Baulohnabrechnung wiederholt bzw. korrigiert, wird sie im aktuellen Monat erneut abgerechnet. Dabei entstehende Änderungen werden auf der aktuellen Abrechnung ausgewiesen. Abrechnung Festlöhner: Festlöhner sind Arbeitnehmer mit einem festen Arbeitsentgelt. In edlohn sind diese Arbeitnehmer der Arbeitnehmerart Festbezugsempfänger zugeordnet. Abrechnung Festlöhner (Wiederholung): Wird eine bereits abgerechnete Abrechnung wiederholt bzw. korrigiert, wird sie im aktuellen Monat erneut abgerechnet. Dabei entstehende Änderungen werden auf der aktuellen Abrechnung ausgewiesen. Abrechnung Mandant: Abrechnen des Mandanten bedeutet, dass alle drei Abrechnungseinheiten (Unternehmen, Betriebsstätte, Arbeitnehmer) abgerechnet werden. Abrechnung Mandant (Wiederholung): Wird ein bereits abgerechneter Mandant wiederholt bzw. korrigiert, werden die Abrechnungen im aktuellen Monat erneut abgerechnet. Dabei entstehende Änderungen werden auf den aktuellen Abrechnungen ausgewiesen. Stand März 2015 eurodata Seite 18 von 29

Abrechnung mit Änderung Gesamtbrutto: Gesamtbrutto ist das vor Abzug der Steuern und Sozialversicherungsbeiträge entstehende Arbeitsentgelt. Es entsteht eine Abrechnung mit Änderung des Gesamtbruttowertes im Vergleich zum Vormonat. Abrechnung mit Änderung Gesamtbrutto (Wiederholung): Das vor Abzug der Steuern und Sozialversicherungsbeiträge entstehende Arbeitsentgelt mit Änderung des Gesamtbruttowertes im Vergleich zum Vormonat beim Wiederholen der Abrechnung des Vormonates im aktuellen Monat. Abrechnung ohne Änderung Gesamtbrutto: Gesamtbrutto ist das vor Abzug der Steuern und Sozialversicherungsbeiträge entstehende Arbeitsentgelt. Es entsteht eine Abrechnung ohne Änderung des Gesamtbruttowertes im Vergleich zum Vormonat. Abrechnung ohne Änderung Gesamtbrutto (Wiederholung): Das vor Abzug der Steuern und Sozialversicherungsbeiträge entstehende Arbeitsentgelt ohne Änderung des Gesamtbruttowertes im Vergleich zum Vormonat beim Wiederholen der Abrechnung des Vormonates im aktuellen Monat. Abrechnung Zeitlöhner: Zeitlohn ist eine Lohnform, bei der die tatsächlich geleisteten Stunden berechnet werden.in edlohn sind diese Arbeitnehmer der Arbeitnehmerart Zeitlöhner zugeordnet. Stand März 2015 eurodata Seite 19 von 29

Abrechnung Zeitlöhner (Wiederholung): Wird eine bereits abgerechnete Abrechnung wiederholt bzw. korrigiert, wird sie im aktuellen Monat erneut abgerechnet. Dabei entstehende Änderungen werden auf der aktuellen Abrechnung ausgewiesen. Arbeitgeberstammblatt: (Papierbescheinigung) Das Arbeitgeberstammblatt enthält alle wichtigen Informationen über den Arbeitgeber, die bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung benötigt werden. Die Stammdaten sind dadurch gekennzeichnet, dass sie im Wesentlichen für einen längeren Zeitraum gleichbleiben und die Grundlage für die Abrechnung bilden. Arbeitnehmerstammblatt: (Papierbescheinigung) Das Arbeitnehmerstammblatt enthält alle wichtigen Informationen über den Arbeitnehmer, die bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung benötigt werden. Die Stammdaten sind dadurch gekennzeichnet, dass sie im Wesentlichen für einen längeren Zeitraum gleichbleiben und die Grundlage für die Abrechnung bilden. Arbeitsbescheinigung gemäß 312 SGB III: (Papierbescheinigung) Bescheinigung des Arbeitgebers über alle Tatsachen, die für den Anspruch des Arbeitnehmers auf Arbeitslosengeld, Unterhaltsgeld oder Übergangsgeld erheblich sein können ( 312 SGB III). Die Arbeitsbescheinigung ist dem Arbeitnehmer bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses auszuhändigen. Stand März 2015 eurodata Seite 20 von 29

Arbeits- und Zwischenbescheinigung: (Papierbescheinigung) Eine Arbeitsbescheinigung ist eine Bescheinigung des Arbeitgebers über alle Tatsachen, die für den Anspruch des Arbeitnehmers auf Arbeitslosengeld, Unterhaltsgeld oder Übergangsgeld erheblich sein können ( 312 SGB III). Die Arbeitsbescheinigung ist dem Arbeitnehmer bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses auszuhändigen. Eine Zwischenbescheinigung wird bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses bereitgestellt, wenn eine sofortige Aushändigung der Arbeitspapiere nicht möglich ist. Diese enthält die für die Besteuerung notwendigen Angaben und erleichtert es dem Arbeitnehmer, für eine Übergangszeit ein anderweitiges Arbeitsverhältnis einzugehen ( 41 b I S. 6 EStG). Ausbildungsbescheinigung zur Vorlage bei der Familienkasse: Aufgrund gesetzlicher Änderungen nur noch für Ausbildungszeiträume bis zum 31.12.2011 erforderlich! Austritt: Der Arbeitnehmer scheidet aus dem Unternehmen aus. Es können dafür verschiedene Austrittsgründe vorliegen. Beitragsabrechnung: Grundlage für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge sind das Arbeitsentgelt, die Beitragssätze der Krankenkassen und die Beitragszeit (SV Tage). Beitragsabrechnung (Wiederholung): Wird eine bereits abgerechnete Abrechnung wiederholt bzw. korrigiert, wird sie im aktuellen Monat erneut abgerechnet. Dabei entstehende Änderungen der Sozialversicherungsbeiträge werden auf der neuen Beitragsabrechnung ausgewiesen. Stand März 2015 eurodata Seite 21 von 29

EEL-Meldung: (Elektronische Bescheinigung) Entgeltersatzleistungen werden von den Trägern der Sozialversicherung zum Ausgleich ausgefallenen Einkommens gewährt. Grundlage für das Verfahren der elektronischen Entgeltersatzleistungen stellt 23c Abs. 2 SGB IV dar. Der Arbeitgeber hat dem Leistungsträger die Bescheinigung für die Berechnung von Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Verletztengeld oder anderer vergleichbarer Sozialleistungen ausschließlich auf elektronischem Weg zu übermitteln. Die Leistung entsteht beim Erstellen bzw. Bereitstellen. EEL-Stornomeldung: (Elektronische Bescheinigung) Eine fälschlicherweise erstellte Bescheinigung kann storniert werden. Wird eine bereitgestellte Bescheinigung geändert, wird systemseitig eine Stornomeldung erzeugt. Die Leistung entsteht beim Stornieren. Einkommensbescheinigung, Nachweis über die Höhe des Arbeitsentgelts: (Papierbescheinigung) Einzutragen ist das laufende Arbeitsentgelt für den letzten abgerechneten Monat vor der Ausstellung dieser Bescheinigung bzw. für den vom Jobcenter bereits eingetragenen Monat einschließlich Überstundenvergütungen, Zuschlägen (z. B. Mehrarbeitszuschläge, Nachtzuschläge, Auslöse) und Zulagen, des Wertes von Sachbezügen (z. B. Monatsticket für den öffentlichen Personennahverkehr). Im Falle von Kurzarbeit ist auch das Soll- Entgelt ohne den Arbeitsausfall zu bescheinigen. Eintritt: Ein Arbeitnehmer tritt in das Unternehmen ein. Eintritt Aushilfen: Ein Arbeitnehmer tritt als Aushilfe in das Unternehmen ein. Dies betrifft die Personengruppen 109 und 110. Stand März 2015 eurodata Seite 22 von 29

Einzugsermächtigung an Krankenkasse: (Papierbescheinigung) Mit der Einzugsermächtigung hat die zuständige Krankenkasse die Erlaubnis, die fälligen Beträge zu Lasten des genannten Kontos einzuziehen. Elektronische Meldeverfahren: Im Bereich der Lohn- und Gehaltsabrechnung gibt es eine Vielzahl elektronischer Meldeverfahren, zum Beispiel: AAG, DEÜV-Meldung, Zahlstellenverfahren usw. Es ist eine pauschale Leistung für alle anfallenden elektronischen Meldungen (Monatspauschale). Entgeltbescheinigung für Mutterschaftsgeld: (Papierbescheinigung) Damit die Krankenkasse das Mutterschaftsgeld für im Mutterschutz befindliche Arbeitnehmerinnen berechnen kann, werden mit diesem Formular Angaben vor allem zum Arbeitsverhältnis und zum erzielten Entgelt der vergangenen Monate gemacht. Entgeltbescheinigung Kranken-/Verletzten-/Übergangsgeld: (Papierbescheinigung) Für die Berechnung von Krankengeld, Versorgungskrankengeld bzw. Verletztengeld ist es erforderlich, dass die an Arbeitnehmer gezahlten Entgelte und die geleisteten Arbeitsstunden vom Arbeitgeber detailliert in der Entgeltbescheinigung eingetragen werden. Darüber hinaus wird bspw. angegeben, ob die Arbeitsunfähigkeit des Beschäftigten auf einem Arbeitsunfall beruht. Entgeltnachweis an Berufsgenossenschaft: (Papierbescheinigung) Am Jahresende holt die BG Verkehr von den Mitgliedsbetrieben einen Entgelt- und Mitarbeiternachweis ein. Darin melden die Unternehmen je Gefahrtarifstelle und unter Berücksichtigung der Mindestentgeltgrenzen die jährlichen Bruttoentgelte ihrer Arbeitnehmer, die geleisteten Arbeitsstunden sowie die Zahl der Mitarbeiter ( 165 SGB VII). Stand März 2015 eurodata Seite 23 von 29

Erklärung zur steuerlichen Behandlung der Direktversicherung: (Papierbescheinigung) Der Arbeitnehmer erklärt hiermit, ob er auf die Steuerfreiheit der Direktversicherung nach 3 Nr. 63 EStG verzichtet oder nicht. Erklärung zur Übermittlung von Steuerdaten (StDÜV): (Papierbescheinigung) Die notwendige Erklärung gemäß 6 Steuerdaten-Übermittlungsverordnung (StDÜV) zur Übermittlung von Umsatzsteuer-Anmeldungen und Lohnsteuer-Anmeldungen. KUG/WAG-Abrechnung: Abrechnung über das Kurzarbeiter- bzw. Winterausfallgeld, das bei schlechten Witterungsverhältnissen in der Zeit von Anfang November bis Ende März gewährt wird. Im Schlechtwetterzeitraum erhalten gewerbliche Arbeitnehmer des Baugewerbes Saison- Kurzarbeitergeld zum Ausgleich saisonbedingter Arbeitsausfälle, die auf Witterungsgründen oder wirtschaftlichen Ursachen beruhen. Die Entschädigung kann bei der Bundesanstalt für Arbeit beantragt werden. LFZ-Beschäftigungsverbot: (Elektronische Bescheinigung (AAG)) Frauen, die aufgrund eines mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbotes teilweise o- der ganz mit der Arbeit aussetzen müssen, haben Anspruch auf Weiterzahlung ihres bisherigen Durchschnittsverdienstes. Alle Arbeitgeber sind am allgemeinen Umlageverfahren der gesetzlichen Krankenkassen beteiligt, über welches bei einem Beschäftigungsverbot das fortgezahlte Bruttoentgelt sowie der darauf fallende AG-Anteil zur Sozialversicherung erstattet werden. Stand März 2015 eurodata Seite 24 von 29

LFZ-Beschäftigungsverbot Storno: Nachdem der Antrag bereitgestellt wurde kann er nicht mehr bearbeitet werden. Eine fälschlicherweise erstellte Bescheinigung kann storniert werden. Die Stornomeldung wird systemseitig erstellt und in der darauffolgenden Nacht elektronisch übermittelt. LFZ-Krank/Kur: (Elektronische Bescheinigung (AAG)) Arbeitnehmern und Auszubildenden wird im Falle der Arbeitsunfähigkeit maximal für die Dauer von sechs Wochen das Arbeitsentgelt weiter gezahlt. Auch im Falle einer Kur besteht ein Entgeltfortzahlungsanspruch ( 9 EntgFG). LFZ-Krank/Kur Storno: Nachdem der Antrag bereitgestellt wurde kann er nicht mehr bearbeitet werden. Eine fälschlicherweise erstellte Bescheinigung kann storniert werden. Die Stornomeldung wird systemseitig erstellt und in der darauffolgenden Nacht elektronisch übermittelt. Die Leistung entsteht beim Abrechnen bzw. Stornieren. LFZ-Mutterschutz: (Elektronische Bescheinigung (AAG)) Für Beschäftigte, die in Mutterschutz gehen, zahlen die Krankenkassen ein einkommensabhängiges Mutterschaftsgeld. Die Arbeitgeber übernehmen zunächst die anfallende Differenz bis zur Höhe des vorherigen durchschnittlichen Nettoentgelts und bekommen diese Leistung über das Umlageverfahren U2 zu 100 Prozent erstattet. Die Leistung entsteht beim Bereitstellen. LFZ-Mutterschutz Storno: Nachdem der Antrag bereitgestellt wurde kann er nicht mehr bearbeitet werden. Eine fälschlicherweise erstellte Bescheinigung kann storniert werden. Die Stornomeldung wird systemseitig erstellt und in der darauffolgenden Nacht elektronisch übermittelt. Stand März 2015 eurodata Seite 25 von 29

Lohnfortzahlung U1 im Krankheitsfall: (Papierbescheinigung) Erstattungsfähig ist das vom Arbeitgeber nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (Lohnfortzahlung bei Krankheit) weitergezahlte Entgelt. Die Erstattung wird dem Arbeitgeber grundsätzlich von der Krankenkasse gewährt, bei der die jeweiligen Arbeitnehmer versichert sind. Lohnfortzahlung U2 bei Mutterschaft / Beschäftigungsverbot: (Papierbescheinigung) Antrag auf Erstattung nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz für Arbeitgeberaufwendungen bei Mutterschaft. Die Erstattung wird dem Arbeitgeber grundsätzlich von der Krankenkasse gewährt, bei der die jeweiligen Arbeitnehmer versichert sind. Nebenverdienstbescheinigung gemäß 313 SGB III: (Papierbescheinigung) Wenn während der Arbeitslosigkeit eine Nebentätigkeit aufgenommen wird, ist diese Bescheinigung vom Arbeitgeber auszustellen. Neutrale Verdienstbescheinigung: (Papierbescheinigung) Ein neutraler Einkommensnachweis, welcher Auskunft über die tragbare finanzielle Belastung eines Arbeitnehmers gibt. Null-Abrechnung: Eine Null-Abrechnung liegt vor, wenn bspw. eine unbezahlte Fehlzeit vorliegt und somit kein Entgelt bezogen wird. Stand März 2015 eurodata Seite 26 von 29

Pfändung: Die Lohnpfändung ist eine geregelte Art der Zwangsvollstreckung, mit Hilfe derer sich ein Gläubiger mit einer vollstreckbaren Forderung sein Geld direkt vom Arbeitgeber des Schuldners holen kann. Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, die pfändbaren Anteile des Arbeitseinkommens zu ermitteln, vom Lohn des Arbeitnehmers abzuziehen und an den Gläubiger zu überweisen. Rückrechnung: Eine Rückrechnung entsteht, wenn in einem bereits abgerechneten Monat eine Änderung vorzunehmen ist und somit dieser Monat neu abgerechnet wird. Die Änderungen sind mit der aktuellen Monatsabrechnung zu verrechnen. Sofort-Meldung: Die Arbeitgeber bestimmter Branchen sind verpflichtet, Sofortmeldungen für neu eingestellte Arbeitnehmer zu erstatten. Sie melden den Tag des Beginns des Beschäftigungsverhältnisses spätestens bei dessen Aufnahme. SV-Meldegrund: 20 Stammdaten Änderung: Eine Änderung der Stammdaten eines Betriebes. SV-Jahresmeldung: Eine Jahresmeldung ist für jeden am 31. Dezember eines Jahres versicherungspflichtig Beschäftigten mit der ersten folgenden Lohn- und Gehaltsabrechnung, spätestens bis zum 15. April des folgenden Jahres, zu erstatten. SV-Meldegrund: 50 Stand März 2015 eurodata Seite 27 von 29

SV-Meldung: Der Arbeitgeber hat einen Arbeitnehmer bei Beginn der Beschäftigung bei der zuständigen Krankenkasse anzumelden. Darüber hinaus ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Sozialabgaben, die auf der Basis des laufend bezogenen Arbeitslohns anfallen, der Krankenkasse zu melden. Auch wenn sich der Status des Arbeitnehmers ändert, hat der Arbeitgeber eine Meldung zu erstatten. Die wichtigsten Fälle dieser statusbezogenen Meldungen sind: Beginn sowie Ende der Beschäftigung, Wechsel der zuständigen Krankenkasse, Unterbrechung der Entgeltzahlung (längere Krankheit und Mutterschutz), Änderung des Familien- oder Vornamens, Änderung des Arbeitsentgelts, wenn die 400-Euro-Grenze über- oder unterschritten wird. Alle Meldegründe außer 20 und 50. SV-Meldung Storno: Ändert sich eine bereits abgegebene Meldung oder wird hinfällig, wird systemseitig eine Stornomeldung erzeugt. Übermittlung LSt-Anmeldung: Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, die einbehaltene oder pauschalierte Lohnsteuer beim Finanzamt anzumelden und termingerecht abzuführen. Übermittlung LSt-Bescheinigung: Eine Lohnsteuerbescheinigung ist eine vom Arbeitgeber für die am Ende des Kalenderjahres bei ihm beschäftigten und für solche Arbeitnehmer, die im Laufe des Jahres bei ihm ausgeschieden sind, auszustellende Bescheinigung ( 41b EStG). Die Leistung entsteht nach dem Versenden. Stand März 2015 eurodata Seite 28 von 29

Verdienstbescheinigung bei Erkrankung des Kindes: (Papierbescheinigung) Wenn ein Kind krank wird und ein Elternteil daher nicht zur Arbeit gehen kann, muss der Arbeitgeber für diese Zeit das Entgelt nicht fortzahlen. In diesem Fall zahlt die Krankenkasse an den daheim gebliebenen Elternteil Krankengeld. Verdienstbescheinigung zum Arbeitslosengeld II: (Papierbescheinigung) Arbeitslosengeld II sind Leistungen für erwerbsfähige Hilfebedürftige, die eine Grundsicherung des Lebensunterhaltes gewährleisten sollen. Was dem Einzelnen dabei zusteht, hat der Gesetzgeber in sogenannten Regelbedarfen festgelegt. Verdienstbescheinigung zum Wohngeldantrag: (Papierbescheinigung) Einkommensschwächere Haushalte erhalten unter bestimmten Voraussetzungen Wohngeld als staatlichen Zuschuss zu den Wohnkosten. Ob und in welcher Höhe Wohngeld zusteht, hängt u.a. vom Gesamteinkommen ab. Wiedereintritt: Ein Arbeitnehmer nimmt erneut eine Beschäftigung in das gleiche Unternehmen auf. Wiedereintritt Aushilfen: Eine Aushilfe nimmt erneut eine Beschäftigung in das gleiche Unternehmen auf. Stand März 2015 eurodata Seite 29 von 29