Deutscher Bundestag Drucksache 17/13892 17. Wahlperiode 11. 06. 2013 Antrag der Abgeordneten Martin Dörmann, Lars Klingbeil, Wolfgang Tiefensee, Hubertus Heil (Peine), Doris Barnett, Klaus Barthel, Ingo Egloff, Siegmund Ehrmann, Petra Ernstberger, Iris Gleicke, Rolf Hempelmann, Johannes Kahrs, Angelika Krüger-Leißner, Ute Kumpf, Christine Lambrecht, Aydan Özog uz, Thomas Oppermann, Stefan Rebmann, Gerold Reichenbach, Ulla Schmidt (Aachen), Dr. Martin Schwanholz, Rita Schwarzelühr-Sutter, Kerstin Tack, Dr. h. c. Wolfgang Thierse, Andrea Wicklein, Brigitte Zypries, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD Netzneutralität und Diskriminierungsfreiheit gesetzlich regeln, Mindestqualitäten bei Breitbandverträgen sichern und schnelles Internet für alle verwirklichen Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: DasInternetbietetenormePotentialefürdiegesellschaftlicheundwirtschaftliche Entwicklung. Diese gilt es konsequent zu sichern und zu nutzen. DerDeutscheBundestaglässtsichnetzpolitischinsbesonderevonfolgenden Grundsätzen und Zielsetzungen leiten: DerCharakterdesInternetsalsfreiesundoffenesMediummussbewahrt undgestärktwerden.jeglicherformderdiskriminierungimnetzistentschiedenentgegenzutreten.derdeutschebundestagsetztsichiminteresse der Meinungsvielfalt für ein offenes Internet ohne Zensur der Inhalte ein. DieTeilhabeallerBevölkerungsgruppenanderInformationsgesellschaftsetzt diemöglichkeitvoraus,gleichberechtigtiminternetaktivzuwerdenundzugang zu allen Inhalten zu haben. DerDeutscheBundestagwilleinefunktions-undleistungsfähigeNetzinfrastrukturfüralle,attraktiveundstabileDienstesowieInnovationen,dieden persönlichen und ökonomischen Nutzen mehren. EinfairerWettbewerbistVoraussetzungfüreinedynamischeEntwicklung des Internets und dort genutzter Dienste. 1. Netzneutralität und Diskriminierungsfreiheit gesetzlich regeln ZurErreichungdieserZieleistdieGewährleistungvonNetzneutralitätvonzentralerBedeutung,alsodiegrundsätzlicheGleichbehandlungallerDatenpaketeim Internet,dienichtwegenInhalt,Dienst,Anwendung,HerkunftoderZieldiskriminiertwerdendürfen.AufGrundlagederNeutralitätderNetzinfrastrukturzu denvonihrtransportierteninhaltenhatsichdasinternetalsinnovationsmotorfür diegesellschaftlicheundwirtschaftlicheentwicklungerwiesen.durcheinen neutralendatentransportbestehengeringemarktzugangsbarrieren,weilneue
Drucksache 17/13892 2 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode DiensteundAnwendungeneinfachimNetzangebotenundleichtvondenNutzern abgerufen werden können. HerausforderungenimHinblickaufdietechnologischeEntwicklungderNetzundTelekommunikationsinfrastrukturundNutzungvonneuenDienstenmuss angemessen und unter Wahrung der Netzneutralität begegnet werden. DasWachstumderimInternetnachgefragtenDiensteundBandbreitenistungebremststark.DiesliegtsowohlanderwachsendenZahlderNutzeralsauch anderzunahmevonanwendungen,dieaufdeminternetprotokollbasierenund hohebandbreitenbenötigen.dietechnischeentwicklungdervergangenen JahrehatauchzueinerVeränderungderAngeboteimInternetgeführt.InsbesonderebandbreitenintensiveundzeitkritischeAngebotewieVideoportaleund InternettelefonieverzeichnenstarkeZuwachsraten.BeimDatentransportkann esinfolgevondiensten,diefürsichprioritätiminternetbeanspruchen,unter bestimmtenumständenzukonfliktenmitanderendiensten,kapazitätsengpässenunddamitverbundenzuverzögerungenkommen,diediequalitätder Diensteeinschränken.EsgibtAnwendungen,beidenenleichteZeitverzögerungenimSekundenbereichnichtwesentlichinsGewichtfallen,wiedieWebsucheundderE-Mail-Verkehr.HingegenkönnensolcheVerzögerungenbeibesonderszeit-bzw.qualitätskritischenDienstenwieInternettelefonie,InternetfernsehenoderOnline-SpielenentscheidendeQualitätsnachteilesein,dieden NutzenderAnwendungerheblichverschlechternodergänzlichinFragestellen. ModerneIP-NetzebietenanderseitsheutedenNetzbetreiberndieMöglichkeit, NachfrageundknappeKapazitätenintelligentzumanagen,sodassDifferenzierungen beim Datentransport technisch möglich sind. VordiesemHintergrundkannintelligentesNetzwerkmanagementimInteresse derverbraucherinnenundverbrauchersein.esstelltdahernichtzwangsläufig einenmateriellenverstoßgegennetzneutralitätdar.diesgiltallerdingsnur,soweitesumdaszielgeht,diefunktionsfähigkeitdernetzezusichernoderdafürzusorgen,dasszeit-undqualitätskritischediensteauchinüberlastungssituationen in der erforderlichen Qualität bei den Endkunden ankommen. DasBest-Effort-Internet,wiewireskennen,darfhierdurchnichtzurückgedrängtwerden.DessenKapazitätmussauchinZukunftwachsenundsollnicht vonsolchendienstenabgelöstwerden,dievomjeweiligeninfrastrukturanbieterpräferiertwerden.verhindertwerdenmussauch,dassmarktbeherrschende UnternehmeneinzelneAnwendungenimInternetausstrategischenGründen blockierenoderverzögern.imprinzipmussauchweiterhinjederinhaltfreiim Netzverbreitetundabgerufenwerdenkönnen.DiesebestehendeFreiheitder NutzerundderinnovativenKräfteimInternetistGarantfürdessendynamische undwohlfahrtssteigerndeentwicklungunddarfnichtausökonomischeninteressen eingeschränkt werden. DurcheinesoumgesetzteNetzneutralitätkönnendieFreiheitunddieInnovationskraft im Netz verbunden werden. ZurSicherungderNetzneutralitätisteinfunktionsfähigerWettbewerbeinewichtigeVoraussetzung.Zusätzlichbedarfesabergesetzlicherundregulatorischer Rahmenbedingungen,umFehlentwicklungenvonvornhereinzuverhindern.Die grundlegendenprinzipiendernetzneutralitätsindverbindlichfestzulegenund Verstößewirksamzusanktionieren.DiesdientzugleichderPlanungssicherheit für alle Beteiligten. NetzneutralitätistauchnachderumfassendenNovellierungdesTelekommunikationsgesetzes (TKG)von2012nichtklargenuggeregelt.Netzneutralitätist nachwievornichtalsregulierungszielverankert.mitdemneugeschaffenen 41aTKGwurdensowohldasBundesministeriumfürWirtschaftundTechnologiealsauchdieBundesnetzagenturlediglichermächtigt,SchrittezurWahrungder
Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/13892 Netzneutralitäteinzuleiten.JedochsinddieseHandlungsoptionenleiderbislang ungenutzt, so dass die Bestimmungen ins Leere laufen. ZurnachhaltigenSicherungderNetzneutralitätsinddaherklaregesetzliche Vorgaben notwendig. Sie sollten sich an folgenden Grundsätzen orientieren: DerWesenskerndesInternets,dieFreiheitundOffenheitderKommunikation, darfbeimtransportvondatenpaketennichtverletztwerden.alleinternetinhaltemüssenwiebisherabrufbarbleiben,ebensomusswiebisherdie Möglichkeitbestehenbleiben,InhalteimInternetfreianbietenzukönnen.UnbedingtvermiedenwerdenmusseineEntwicklung,diedazuführt,dasspriorisierteDienstedieFunktionsfähigkeitdesnachdem Best-Effort-Prinzip funktionierendenöffentlicheninternetsschrittweiseverdrängenodereinschränken.esdarfkeinzweiklasseninternetentstehen,indemwenigenetzbetreiber Kontrolledarüberausüben,welcheInhalte-oderDiensteanbieterbeimEndkunden ankommen. KernderNetzneutralitätistauchweiterhinderGleichbehandlungsgrundsatz. HierfüristimTelekommunikationsgesetzeinausdrücklichesDiskriminierungsverbotfürdenDatentransportimInternetaufzunehmen.DasVerlangsamen,BenachteiligenoderBlockierenvonInhalten,DienstenoderDiensteanbieternmussverhindertwerden.AuchdarfeskeineInhaltekontrolledurch Netzbetreiber geben. EineantechnischenErfordernissenorientierteTransportklassifizierungkann derinnovationskraftdesinternetsdienenundauchdenkundenwünschenfolgen,mussallerdingstransparentgemachtwerden.einesolcheeinteilungund diemitihrverbundeneunterschiedlichebehandlungvondatenpaketenim HinblickaufmöglicheEngpässesindabernurzulässig,wennsiesichausschließlichnachdenspezifischentechnischenAnforderungenderDienste hinsichtlichparameternwiebandbreite,verzögerung,signalschwankung unddatenverlustrichten.eineinhaltlicheklassifizierungdarfnichterfolgen. DenNetzbetreibernmüsseneindeutigeInformations-undTransparenzverpflichtungenauferlegtwerden,undzwarsowohlgegenüberdemEndkunden alsauchgegenüberdendiensteanbieternundderbundesnetzagentur.behinderndemaßnahmendesnetzwerkmanagementsundandereeingriffeindie Datenübertragungmüssenoffengelegtwerden.HierdurchwerdenWettbewerb und eine öffentliche Kontrolle erst ermöglicht. BeiderWahrungundDurchsetzungderNetzneutralitätkommtderBundesnetzagenturalsRegulierungsbehördeeinebesondereBedeutungzu.Siekann effektiveinediskriminierungodersperrungbestimmterinternetdienstedurch Netzbetreiberverhindern.DazusindihrüberdieVerfügungsermächtigung nach 41aTKGausreichendePrüf-,Kontroll-undSanktionsinstrumentean die Hand zu geben. VerbraucherinnenundVerbrauchernsollteeinSonderkündigungsrechteingeräumtwerden,fallsihrAnbieterfestzulegendeMindeststandardsnichteinhält odernachhaltiggegendienetzneutralitätverstößt.daswürdenichtnurden VerbraucherinnenundVerbrauchern,sondernaucheinemfairenWettbewerb entscheidende Vorteile bringen. DerCharakterdesInternetsalsgrenzüberschreitenderKommunikationsraumist zuberücksichtigen.eineengezusammenarbeitundverständigungaufeuropäischerundinternationalerebeneunddieaktivemitarbeitinstandardisierungsorganisationenwiederietf (InternetEngineeringTaskForce)sindunerlässlich, umeinheitliche,fürallebeteiligtenverbindlichestandardshinsichtlichdersicherungdernetzneutralitätundderbehandlungvondatenpaketenzuentwickeln.
Drucksache 17/13892 4 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 2. Zugesicherte Mindestqualitäten bei Breitbandverträgen sichern DievonderBundesnetzagenturinAuftraggegebeneundkürzlichvorgelegteStudie DienstequalitätvonBreitbandzugängen hatgezeigt,dassbreitbandverträgefürverbraucherinnenundverbraucheroftmit biszu -AngabenübermöglicheÜbertragungsgeschwindigkeitenbeworbenwerden,dieinderWirklichkeit deutlichunterschrittenwerden.umdieinteressenderverbraucherzuwahren undwettbewerbsverzerrungenzuverhindern,solltediebundesregierungkurzfristigvonihrerin 45nTKGvorgegebenenMöglichkeitGebrauchmachen, demdeutschenbundestageinerechtsverordnungvorzulegen,dieanbieterzu transparenteninformationenüberdiedienstequalitätverpflichtet.darüberhinaussolltedastkgdahingehendergänztwerden,dasstk-anbieterzukünftig VerbrauchernzwingendeinebestimmteAnschlussgeschwindigkeitvertraglich zusichernmüssenunddiekundeneinsonderkündigungsrechterhalten,sollte diesegeschwindigkeitwiederholtnichteingehaltenwerden.diebundesnetzagenturistanzuhalten,vonihrerermächtigungzurverfügungeinertechnischen RichtlinieGebrauchzumachenundangemesseneMindestqualitätsstandardsfür diedurchleitungvondatenpaketenfestzulegen.hierdurchsolleineverdrängung des Best-Effort -Prinzips verhindert werden. 3. Schnelles Internet für alle flächendeckend verwirklichen NetzneutralitätistdieeineSeitederTeilhabeanunsererInformationsgesellschaft durchgleichberechtigtenutzungdesinternets.damitallemenschendiesemöglichkeithaben,brauchenwirdarüberhinauseinenkonsequentenausbauder Breitbandnetze,geradeauchineherländlichenRäumen.Esgibtimmernochzu viele,diekeinenleistungsfähigeninternetzuganghaben.deshalbmussdieflächendeckendeversorgungmitbreitbandinternetentschiedeneralsbishervorangetrieben werden. EinemodernedigitaleInfrastrukturistunverzichtbarfürunseredemokratische GesellschaftundeinepositiveökonomischeEntwicklunginDeutschland.Im HinblickaufdieBreitbandversorgungbietetDeutschlandeingeteiltesBild.EinerseitssorgtderInfrastrukturwettbewerbinGroßstädtenoftfüreineVersorgung mitrelativhohenbandbreitenvonmehrals30mbit/sundteilweisenochweit darüberhinaus.undderlte-ausbau (LTE =LongTermEvolution)derMobilfunkunternehmenbringtmobilesBreitbandmitgeringererBandbreiteauchindie Fläche.Immernochgibtesaber weißeflecken.undganzeregionendrohen auchnachdervoneinzelnenunternehmenangekündigtennutzungderneuen Vectoring -TechnologieimFestnetzbereichdauerhaftvonhohenBandbreiten ausgeschlossenzubleiben.sämtlichevonderbundesregierunginihrerbreitbandstrategieangepeiltenzielewerdenohnezusätzlichemaßnahmenverfehlt. DieweitgehendePassivitätderBundesregierungbeimBreitbandausbaurächt sich nun. Esdarfnichtsein,dassvieleMenscheninländlichenRegionenvonderTeilhabe amtechnologischenfortschrittabgehängtwerden.schnellesinternetfüralleflächendeckendzuermöglichen,musshöchsteprioritäthaben nichtzuletzt,um einedigitalespaltungunserergesellschaftzuvermeidenbzw.zuüberwinden. EineVielzahlvonMaßnahmenistnötig,umzusätzlicheImpulsefürdenweiteren AusbauvonHochgeschwindigkeits-Breitbandnetzenzusetzen.DerBreitbandausbauinDeutschlandmusskonsequenteralsbishervorangetriebenwerden,umim RahmenderkommunikativenundmedialenDaseinsvorsorgezeitnaheineflächendeckendeGrundversorgungsicherzustellen.DarüberhinausmusseinedynamischeEntwicklungermöglichtwerden,diedenzunehmendenBedarfanBandbreitenberücksichtigtundeinedigitaleSpaltungzwischenBallungszentrenund ländlichen Räumen vermeidet.
Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/13892 BeimkostenintensivenAusbauderBreitbandnetzeistgrundsätzlichaufwettbewerblicheLösungenzusetzen.DiesemüssenjedochflankiertwerdendurchregulatorischeundstaatlicheRahmenbedingungen,dieSynergiepotentialeaufgreifen,FunkfrequenzeneffizientnutzenundnotwendigeInvestitionsanreizesetzen. FürdenFall,dassdurchwettbewerblicheLösungeneineBreitbandgrundversorgungnichtzeitnaherfolgt,solltediesedurcheinegesetzlicheUniversaldienstverpflichtungsichergestelltwerden,wiesiedereuropäischeRechtsrahmen bereitsheuteermöglicht.ohnewettbewerbsverzerrungenzuverursachen,soll hierfürimtelekommunikationsgesetzeineeuroparechtskonformermitteltekonkretebandbreitefestgelegtwerden,dieden/dienutzer/-inindielageversetzt, dieheutemehrheitlichüblicheninternetanwendungeninausreichenderqualität zu nutzen. ÜberdiesobeschriebeneGrundversorgunghinausbrauchenwireinedynamischeEntwicklungbeimBreitbandausbau.UmhoheBandbreitenjenseitsvon 50Mbit/szurealisieren,istinsbesonderederweitereAusbauvonleitungsgebundenenHochgeschwindigkeits-Breitbandnetzennotwendig,insbesondereauch vonglasfasernetzen.derausbauhochleistungsfähigerbreitbandnetzeinganz DeutschlanderforderthoheInvestitioneninzweistelligerMilliardenhöhe.Dies könnenderzeitwedereinzelunternehmennochöffentlichehaushalteaufbringen.esistzubeobachten,dassmarktlösungenangrenzenstoßen.währendes inballungsräumenbereitshohebandbreitenvonmehrerenanbieterngibt,sind ländlicheregionenoftnochunterversorgt.wirsetzenunsdafürein,dassdie Rahmenbedingungensogesetztwerden,dassineinemfunktionierendenWettbewerbsumfeldvieleUnternehmenineinequalitativeAufwertungderDatennetzeinvestierenunddieVerwirklichungdesHochgeschwindigkeits-Breitbandausbaus schrittweise umgesetzt werden kann. DiestaatlichenundregulatorischenRahmenbedingungenmüssensogesetztwerden,dassprivateInvestitionenmöglichstschnellundumfassenderfolgenunddas ZieldesflächendeckendenBreitbandausbausmithohenBandbreiteninangemessenerZeiterreichtwird.Synergieeffektemüssenkonsequentgenutztund Rechts-undPlanungssicherheitdurcheineinnovations-undinvestitionsfreundliche Regulierung geschaffen werden. ZusätzlicheprivateInvestitionenmüssendurcheineabgestimmteFörderpolitik initiiertwerden,diemitnahmeeffektevermeidetunddengrößtmöglichenhebeleffektfürunternehmensinvestitionensetzt.bestehendeförderprogrammemüssensinnvollaufgestocktundzielgenaueralsbisherausgestaltetwerden.dem NetzausbauinunterversorgtenGebietenistbesondereBedeutungbeizumessen. AucheineFörderungdesHighspeed-Breitbandausbausistvorzusehen.Durchein neuessonderfinanzierungsprogrammbeiderkfwbankengruppezurzinsverbilligungkönntenzusätzlichebreitbandinvestitionenangestoßenwerden.auch über Breitbandfonds,indiesowohlinstitutionelleAnlegeralsauchBürgerinnenundBürgerinvestierenkönnen,könntenzusätzlicheGeldermobilisiertwerden.DenkbarwärebeispielsweiseeinModell,dasEinzahlungenmiteinemAufschlag über den derzeitigen Sparzinsen verzinst. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1.einenGesetzentwurfzurNovellierungdesTelekommunikationsgesetzes (TKG) vorzulegen,derdieaufnahmewirksamerregelungenzurnachhaltigensicherungdernetzneutralitätundvonmindestqualitätenbeibreitbandverträgen vorsieht, insbesondere: diegewährleistungvonnetzneutralitätalseinesderregulierungszieleim TKGverbindlichzuregeln.InsbesonderesollendieNetzneutralitätunddie damitverbundenenniedrigenmarktzugangsschrankendievielfaltvon Inhalten,DienstenundDiensteanbieternfördern,diewiederumderMeinungs-undWirtschaftsfreiheitunddemtechnischenFortschrittdient;in
Drucksache 17/13892 6 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode dersachegehtesdarum,dasverlangsamen,benachteiligenoderblockierenvoninhalten,dienstenoderdiensteanbieternohnehinreichendensachlichengrundzuverhindern.vorsätzlicheverstößegegendienetzneutralität sind mit Sanktionsinstrumenten zu ahnden; denbegriffdernetzneutralitätimsinneeinergrundsätzlichengleichbehandlungunddiskriminierungsfreiheitbeiderdurchleitungvondatenpaketenunabhängigvoninhalt,dienst,anwendung,herkunftoderziel zu definieren; dasprinzipzusichern,dassjedernutzervoninternetdienstengrundsätzlich ZugangzujedemInhaltbzw.jedemDienstimInternethabenmussbzw.dass grundsätzlich jeder Inhalte und Anwendungen im Internet anbieten kann; MobilfunkundFestnetzinderFragederNetzneutralitätgleichzubehandeln,sofernnichtzwingendetechnischeGründeeinunterschiedliches Netzwerkmanagement rechtfertigen; eingrundsätzlichesdiskriminierungsverbotfürdiedurchleitungvondateniminternetaufzunehmen,insbesondereumwettbewerbsbehinderungendurchunternehmenmitbeträchtlichermarktmachtzuverhindern;eine InhaltekontrolledurchNetzbetreiberdarfgrundsätzlichnichterfolgen. SachlicherGrundfüreineUngleichbehandlungimDatentransportimInternetkannbeispielsweiseNetzwerkmanagementsein,soferndiesesdem Zieldient,dieFunktionsfähigkeitundStabilitätderNetzezusichernoder dafürzusorgen,dasszeit-undqualitätskritischediensteindererforderlichenqualitätinbezugaufparameterwiebandbreite,verzögerung,signalschwankung und Datenverlust bei den Nutzern ankommen; diebundesnetzagenturanzuhalten,dieeinhaltungdernetzneutralitätzu sichernundihrhierfürunterberücksichtigungdeseuropäischenrechtsrahmensausreichendekontrollinstrumenteandiehandzugeben,umverstößen effektiv entgegenzuwirken; diebundesnetzagenturanzuhalten,angemessenemindestqualitätsstandards fürdiedurchleitungvondatenpaketenfestzulegen,umeineausreichende Best-Effort -QualitätimInternetzusichern,DiensteanbieterundVerbraucherzuschützenundeinenfairenWettbewerbzugewährleisten;für denfalleinerüberunwesentlicheeinzelfällehinausgehendengrundsätzlichengefährdungdernetzneutralitätistdiebundesnetzagenturzueinem entsprechenden Vorgehen zu verpflichten; Informations-undTransparenzverpflichtungenderNetzbetreibergegenüberderBundesnetzagentursowieMarktbeteiligten (insbesonderediensteanbieternundverbraucherinnenundverbrauchern)festzulegen,umsodie notwendigeninformationenübermaßnahmendesnetzwerkmanagements und andere Eingriffe in die Datenübertragung sicherzustellen; VorschriftenhinsichtlichderQualitätundTransparenzvonDienstenaufzunehmen,umeinebessereKosten-undQualitätskontrollezuermöglichen;hierbeiisteineverpflichtendevertraglicheZusicherungeinerinder RegeltatsächlicherreichtenMindestgeschwindigkeitdurchBreitbandanbieterimFestnetzvorzusehen;diesdientderAbgrenzungzudertheoretisch erzielbarenmaximalendownloadrate,diebeworbenaberoftmalsgerade nicht erreicht wird; Kunden ein Sonderkündigungsrecht einzuräumen, falls dievertraglichzugesichertenmindestgeschwindigkeitenwiederholtnicht eingehalten werden; ihranbieternachfeststellungeineserheblichenverstoßesgegennetzneutralitätdurchdiebundesnetzagenturdiesennichtunverzüglichabstellt und der Kunde direkt davon betroffen ist;
Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/13892 2.dieBundesnetzagenturzubeauftragen,einenjährlichenBerichtandenDeutschenBundestagzumStandderNetzneutralitätinDeutschlandzuerstellen; darin aufzunehmen sind insbesondere Aussagen überdieanzahlundbehandlungfestgestellterverstößegegennetzneutralität, überdiequalitätdesnetzes,auchimhinblickaufmöglichekapazitätsengpässe und ggf. empfohlene Maßnahmen zu deren Überwindung, über die Sicherung von Best Effort und Mindestqualitäten sowie darüber,welchenstellenwerttransport-unddiensteklassenhabenoder haben können und mit welchen Folgen diese verbunden sind oder wären; 3.aufeuropäischerundinternationalerEbenedaraufhinzuwirken,dassdiePrinzipienderNetzneutralitätinsupranationalemRechtverankertwerden,unter anderem durch international verbindliche Regeln; 4.entschiedeneralsbishereineleistungsfähigeBreitbandinfrastrukturflächendeckendvoranzutreiben,umauchaufdieseWeisealleneinegleichberechtigte Teilhabe an der Informationsgesellschaft zu ermöglichen. Zu dem hierfür notwendigen Maßnamenmix zählen insbesondere dieabsicherungderbreitbandgrundversorgungdurcheinegesetzlicheuniversaldienstverpflichtung, dieinitiierungzusätzlicherprivaterinvestitionenvontelekommunikationsunternehmenindenwettbewerblichenausbauvonleitungsgebundener Hochgeschwindigkeits-BreitbandinfrastrukturdurchkonsequenteErmöglichungvonSynergieeffekten,eineninvestitions-undinnovationsfreundlichen Regulierungsrahmen sowie ergänzenddort,wogroßewirtschaftlichkeitslückenbleiben,intelligente FörderprogrammevonBund,LändernundderEU,dieMitnahmeeffekte vermeidenundeinenoptimalenhebeleffektfürprivateinvestitionenhaben.dazuzählenaucheinzusätzlicheskfw-sonderprogrammsowiedie Schaffungvonbesondersverzinsten Bürgerfonds fürdenbreitbandausbau. Berlin, den 11. Juni 2013 Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion
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