und Klinische Epidemiologie An wen kann ich mich wenden, wenn ich Hilfe im Alter benötige? <Goch_23.05.2013 > <Ralf Tebest>
Welche Fragen stellen sich bei Hilfebedarf im Alter? Ab wann brauche ich Hilfe? Welche Hilfeleistungen gibt es? Wo bekomme ich welche Hilfeleistung? Was kosten die Hilfeleistungen? Wie organisiere ich eine ambulante Pflege????????? Seite 2
Pflegebedürftigkeit Was ist das? 14 Abs. 1 SGB XI: "Pflegebedürftig sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen. Viele Menschen sind hilfebedürftig, aber nicht pflegebedürftig Frühzeitige Hilfen können Pflegebedürftigkeit vermeiden oder zumindest herauszögern Seite 3
Ist-Erhebung Welche Hilfeleistungen gibt es? Bereich Medizin und Therapie Niedergelassene Ärzte nach Fachrichtungen Krankenhäuser Apotheken Physiotherapeuten Ergotherapeuten Ernährungsberater Psychologen Seite 4
Ist-Erhebung Welche Hilfeleistungen gibt es? Bereich Pflege Ambulante Pflegedienste Stationäre Pflegeeinrichtungen Teilstationäre Pflegeeinrichtungen Einzelpflegepersonen nach 77 SGB XI Seite 5
Ist-Erhebung Welche Hilfeleistungen gibt es? Bereich Bürgerschaftliches Engagement/ Selbsthilfe Nachbarschaftshilfen Selbsthilfegruppen Seite 6
Ist-Erhebung Welche Hilfeleistungen gibt es? Bereich Kirchen Evangelische und Katholische Kirchengemeinden Andere Religions- und Glaubensgemeinschaften Seite 7
Ist-Erhebung Welche Hilfeleistungen gibt es? Bereich Ergänzende Versorgungsangebote Hausnotruf Essen auf Rädern Fahrdienste Sanitätshäuser Haushaltshilfen Anbieter von Alltagshilfen:(Gartenpflege, Wäschereidienste, Haustierbetreuung etc.) Anbieter von Betreuungsangeboten Anbieter von Freizeitangeboten, inklusive begleitenden Reisen und Ausflügen Anbieter mit Bringdiensten: Lebensmittelhändler, Bäcker, Metzgereien, mobile Händler etc. Seite 8
Organisation häuslicher Krankenpflege Ambulante Hilfeleistungen Behandlungspflege u. a. Verbände, Infusionen, Überwachung medikamentöse Therapie und Injektionen s.c. Grundpflege Unterstützung u.a. beim Waschen und Anziehen Ergänzende Versorgungsangebote u.a. Essen auf Rädern, Hausnotruf, Hilfen im Haushalt, Betreuung und Freizeitangebote Seite 9
Wichtig bei häuslicher Krankenpflege Voraussetzung für Leistungen der Pflegeversicherung ist ein Antrag auf Pflegestufe. Die Kosten werden nur teilweise übernommen. Andererseits: Viele bestehende Leistungsansprüche werden von den PatientInnen kaum in Anspruch genommen. Die Behandlungspflege muss ärztlich verordnet werden. Weitere Informationen bietet das Bundesministerium für Gesundheit. http://www.bmg.bund.de/pflege/pflegeversicherung.html Quelle: http://www.bmg.bund.de/pflege/pflegeversicherung.html [Zugriff 31.07.2012] Seite 10
Sozialleistungen die in Anspruch genomen werden können Geld und Sachleistungen je nach Pflegestufe Geld und Sachleistungen, wenn ein erheblicher allgemeiner Betreungsbedarf festgestellt wurde. Hilfe zur Pflege (Sozialhilfe) Seite 11
Geld und Sachleistungen nach Pflegestufen Sachleistungen: 450 Euro in Pflegestufe 1 1100 Euro in Pflegestufe 2 1550 Euro in Pflegestufe 3 (bei Härtefall 1918 Euro) Pflegegeld 235 Euro in Pflegestufe 1 440 Euro in Pflegestufe 2 700 Euro in Pflegestufe 3 Seit 2013 gibt es auch Geld- und Sachleistungen für Pflegestufe 0 Seite 12
Sozialleistungen die in Anspruch genomen werden können Verhinderungspflege nach 39 SGB XI (max. 1550 /Jahr) Tagespflege und Nachtpflege nach 41 SGB XI (max. bis zu den Sachleistungssätzen der jeweiligen Pflegestufe) Kurzzeitpflege nach 42 SGB XI (max. 1550 /Jahr) Pflegehilfsmittel für den Verbrauch nach 40 SGB XI (max. 372 /Jahr) Pflegehilfsmittel für den Gebrauch nach 40 SGB XI Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes nach 40 SGB XI (max. 2557 /Jahr)) Seite 13
Eine gute Beratung ist oft entscheidend, aber. Rat- und Hilfesuchenden wissen oftmals nicht welche Angebote es gibt und wie sie diese in Anspruch nehmen können? was sie bei den unterschiedlichen Angeboten erhalten? Seite 14
Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) richtet sich an alle Ratsuchenden, die vor, während oder nach einer Behandlung Klärungsbedarf haben verfügt bundesweit über 21 Beratungsstellen beantwortet online-anfragen bietet eine Arzneimittelberatung an gibt telefonische Beratung (kostenfrei) Tel: 0800 0 11 77 22 Montag bis Freitag 10:00 18:00 Uhr, Donnerstag bis 20:00 Uhr Quelle: http://www.unabhaengige-patientenberatung.de/ [Zugriff 02.07.2012] Seite 15
AnsprechpartnerInnen bei Hilfe- und Pflegebedürftigkeit Pflegeberatung der Kommunen Pflegeberatung der Kranken- und Pflegekassen Viele weitere Beratungsangebote Quelle: Michell-Auli P et al. 2010 Seite 16
Pflegeberatung der Kranken- und Pflegekassen Alle Kranken- und Pflegekassen müssen telefonisch oder in ihren Geschäftsstellen zu ihren Leistungen beraten. Alle Menschen mit Pflegebedarf haben einen gesetzlichen Anspruch auf eine umfassende Beratung und Begleitung durch ihre Krankenund Pflegekasse. Die Beratung kann auch zu Hause in Anspruch genommen werden. Der Hilfebedarf wird umfassend erhoben und dokumentiert. Es kann Hilfeplan erstellt werden, der regelmäßig aktualisiert wird. Privat Versicherte wenden sich an die COMPASS Pflegeberatung: http://www.compass-pflegeberatung.de Quelle: Michell-Auli P et al. 2010; 7a SGB XI Seite 17
Bürgertelefone des Gesundheitsministeriums Montag bis Donnerstag: 8.00-18.00 Uhr, Freitag: 8.00-12.00 Uhr Fragen zur gesetzlichen Krankenversicherung: 030-340 60 66 01 Fragen zur Pflegeversicherung: 030-340 60 66 02 Fragen zur gesundheitlichen Prävention: 030-340 60 66 03 Beratungsservice für Gehörlose/Telefax: 030-340 60 66 07 Gebärdentelefon (ISDN-Bildtelefon): 030-340 60 66 08 Beratungsservice für Gehörlose/Schreibtelefon: 030-340 60 66 09 Quelle: http://www.krebsinformation.de/wegweiser/adressen/sozialrecht.php Seite 18
Weitere Beratungsangebote Beratung durch Angehörige der Gesundheitsberufe Beratung durch Leistungserbringer nach 45 SGB XI Beratung durch den MDK nach 18 SGB XI Beratung von Pflegegeldempfängern nach 37, Abs.3 SGB XI Seite 19
Qualität der Beratungsleistungen Jeder Rat- und Hilfesuchende sollte darauf achten, dass die Beratung kostenlos ist bei der Frage nach der Auswahl bestimmter Hilfeleistungen mehrere Optionen genannt werden bei Bedarf bzw. auf Wunsch des Rat- und Hilfesuchenden weitere BeraterInnen hinzugezogen werden die Beratung nur eine Unterstützung bei der Entscheidung für bestimmte Hilfeleistungen bietet der Rat- und Hilfesuchende die Entscheidung selbst trifft (auch Entscheidung, in eine stationäre Pflegeeinrichtung zu gehen) Seite 20
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Seite 21 <17.10.12> <Krankheitskosten von Demenz> <Ralf Tebest>