Thema Beendigung Abfindung Freistellung Gewinnbeteiligung, Tantiemen, Bonifikationen Dies sollte inhaltlich geregelt werden 1. Zeitpunkt 2. Grund 1. Höhe 2. Auszahlungszeitpunkt 3. Steuerliche Behandlung (Lohnsteuerabführung) 1. Zeitpunkt 2. Höhe der Bezüge 3. Rückrufmöglichkeit durch Arbeitgeber 4. Urlaubsgewährung und Anrechnung 5. Verhalten gegenüber Konkurrenzunternehmen 1. Anspruchsverlust oder anteiliger Anspruch 2. Auszahlungsgzeitpunkt Stolpersteine Zu 1. Der Beendigungsgrund ist maßgeblich für Verhängung einer Sperrzeit des Arbeitslosengeldes durch die Bundesagentur für Arbeit. Zu 2. Die Höhe der Abfindung hat Einfluss auf die mögliche Verhängung einer Sperrzeit durch die Arbeitsagentur. Zu 3. Rückrufmöglichkeit kollidiert evtl. mit der Rückgabe des Firmenfahrzeuges. Falls der Resturlaub mit der Freistellung verrechnet wird, ist auch auszuhandeln mit welchem zeitlichen Vorlauf eine Rückrufmöglichkeit besteht (um Urlaubsabbrüche zu vermeiden) Zu 5. Da in der Phase der Freistellung der Arbeitsvertrag beim aktuellen Arbeitgeber noch in Kraft ist und auch das Gehalt bezahlt wird, wird in der Regel eine Tätigkeit auf freiberuflicher Basis ausdrücklich ausgeschlossen. Dienstwagen 1. Rückgabezeitpunkt Zu 2. Der Übernahmewert (in der Regel = Buchwert)und die
2. Evtl. Übernahme des Firmenwagens Zahlungsvereinbarung sollte im Aufhebungsvertrag geregelt werden Urlaub Werkwohnung 1. Verrechnung mit der Freistellung? 1. Rueckgabetermin Darlehen (Dienst)erfindungen, Patente Wettbewerbsverbot, nachvertragliches Betriebliche Altersversorgung 2. Fortfuehrung des Mietvertrages unter geänderten Bedingungen 1. Höhe der Restschuld bei Ausscheiden 2. Bedingungen zur Fortführung der Resttilgung 3. Sicherung des Darlehensrestes 1. Abgeltungsvereinbarung 1. Fortwirkung oder Beendigung? 2. Höhe der Entschädigung 1. Fesstellung des Anwartschaftanspruches (verfallbar oder unverfallbar) 2. Evtl. Abfindungszahlung oder Zu 3. Sofern der alte Arbeitgeber eine Absicherung der Restschuld organisieren möchte, wird er sich eine Lohnabtretung gegenüber dem neuen Arbeitgeber einräumen wollen. Alternativ wäre auch eine Bürgschaft der kontoführenden Bank möglich Zu 2. Ein Wettbewerbsverbot hat nur Gültigkeit, wenn dafür eine Ausgleichszahlung gezahlt wird.
Betriebsgeheimnisse Fortfühungsmöglichkeit bei Direktversicheurng 1. Fixierung der Geheimhaltung Zu 1. Umfasst in der regel betriebsinterne Angelegenheiten vor allem Geschäfts-und Betriebsgeheimnisse. Firmenunterlagen 1. Datum der Übergabe Zu 1. Um weitere Mißverständnisse zu vermeiden oder mögliche Zurückbehaltungen aus dem Aufhebungsvertrag (z.b. SonderzahlunegnI) von Anbeginn zu vermeiden, ist es sinnvoll, die Firmenunterlagern näher zu bezeichnen und einzeln auf zu führen. Spesen 1. Abrechnungstermin noch austehender Ansprüche Zurückbehaltungsrecht 1. Verzichtserklärung Formulierungsvorschlag: Der Firma steht kein Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich der aus diesem Vertrag ergebenden Verpflichtungen zu. Aufrechnungsverbot 1. Verzichtserklärung Formulierungsvorschlag: Eine Aufrechnung der Firma gegenüber den sich aus diesem Vertrag ergebenden finanziellen Verpflichtungen ist nicht möglich. Kosten, Klagerücknahme 1. Rücknahmeverpflichtung Zu 1. Als Gegenleistung für eine Abfindung und aussergeirchtliche Klärung erwartet der Arbeitgeber in der Regel ein Klageverzicht bzw. eine Klagerücknahme. Arbeitszeugnis 1. Übergabetermin 2. Schlussformel Zu 1. Um keine Zeit zu verlieren, sollte mit der Stellensuche direkt nach Abschluss des Aufhebungsvertrages begonnen werden. Hilfreich ist es deshalb, wenn mit dem Aufhebungsvertrag direkt ein Zwischenzeugnis ausgestellt und übergeben wird. Es sollte zusätzlich festgehalten werden, dass ein gleichlautendes Abschlusszeugnis am letzten Vertragstag zur Verfügung steht.
Arbeitsbescheinigung 1. Übergabetermin 2. Beendigungsgrund Zu 2. Besondere Aufmerksamkeit erfährt bei einem zukünftigen Arbeitgeber die Zeugnisschlussformel, die ausdrücklich den Beendigungsgrund benennt: Formulierungen wie aus eigenem Wunsch sind zu vermeiden, weil sie Fragen aufwerfen. Zu 1. Voraussetzung für die Berechnung und Gewährung von Arbeitslosengeld ist die zeitnaher Vorlage der Arbeitsbescheinigung nach 312 SGB III (http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- Content/Vordrucke/A07-Geldleistung/Publikation/V-Alg- Arbeitsbescheinigung.pdf). Zu 2.Der Beendigungsgrund wird von der Arbeitsagentur zur Verhängung einer möglichen Sperrzeit herangezogen. Daher ist eine ausdrückliche und konsistente Fixierung des Beendigungsgrundes an dieser Stelle sinnvoll. Geheimhaltungsklausel 1. Umfangsbeschreibung Zu 1. Der Arbeitgeber kann ein Stillschweigen hinsichtlich des finanziellen Umfangs des Aufhebungsvertrages verlangen. Diese Erklärung hat allerdings eingeschränkte Wirkung gegenüber Behörden und Gerichten aus steuerlichen, und sozialversicherungsrechtlichen Gründen. Belehrung (Arbeitslosengeld) 1. Nachteilshinweis Da die Arbeitsagentur über mögliche Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld entscheidet, wird sich der Arbeitgeber diesbezüglich absichern wollen. In jedem Fall sollte deshalb vor Unterzeichnung des Aufhebungsvertrages eine eindeutige juristische Stellungnahme eingeholt werden. Wir empfehlen die Einschaltung eines Fachanwaltes für Arbeitsrecht (vgl. hierzu unsere Bookmarks für Bewerber;: http://www.bewerberconsult.de/index.php?option=com_content&view=article&id=88&itemid=63 ) Sozialversicherungsrechtliche und steuerrechtliche 1. Klärungshinweis Ausschließlich die Finanzbehörde und/oder die Arbeitsagentur sind entscheidungsbefugt hinsichtlich der Konsequenzen aus dem
Konsequenzen Eigenbemühungen für neue Beschäftigung Unterstützung der Stellensuche Sprachregelung 1. Informationspflicht des Arbeitgebers 1. Art und Umfang der Unterstützung 1. Verlautbarungen gegenüber Dritten Aufhebungsvertrag ( Besteuerung und Sperrzeit beim Arbeitslosengeldbezug). Um mögliche Schadensersatzansprüche zu verhindern, wird ein Arbeitgeber ausdrücklich auf diesen Sachverhalt hinweisen. Der Arbeitgeber weist den Arbeitnehmer auf die Notwendigkeit eigener Aktivitäten bei der Suche nach einer anderen Beschäftigung hin. Darüber hinaus weist der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auf seine Verpflichtung hin, sich zur Aufrechterhaltung ungekürzter Ansprüche auf Arbeitslosengeld persönlich unverzüglich nach Abschluss dieses Aufhenungsvertrages bei der Arbeitsagentur arbeitssuchend zu melden ( 37 b SGB III). Leider in der Praxis häufig vernachlässigt! Zur Absicherung der beruflichen Zukunft kann der Arbeitnehmer auch die Hilfe eines Coaches beanspruchen. Ein Arbeitgeber, der hier unterstützt, stellt auch sicher, dass man positiv über ihn redet. Um negative Rückkoppelungen, Missverständnisse und Schadensersatzansprüche zu vermeiden, bietet es sich insbesondere bei Führungskräften an, sogen. Sprachregelungen gegenüber Medien und poteniellen Arbeitgebern ab zu stimmen und zu vereinbaren. Sicherheiten 1. Absicherung der Abfindung Die Firma verpflichtet sich, innerhalb von...tagen nach Unterzeichnung des vorliegenden Aufhebungsvertrages eine selbstschuldnerische, unwiderrufliche und unbefristete Bürgschaft in Höhe von...euro vor zu legen. Sollte die Bürgschaft nicht pünktlich vorgelegt werden, so gilt der Aufhebungsvertrag als nicht geschlossen. Salvatorische Klausel
Gesamterledigung 1. Abschluss aller Ansprüche Nur wenn sorgsam geprüft worden ist, ob und wenn ja welche Ansprüche noch bestehen, kann diese vereinbarung getroffen werden. Wichtiger Hinweis: Diese Checkliste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzt keine juristische Beratung.