Umgang mit Gewalt und Aggression in Pflege- und Betreuungsberufen

Ähnliche Dokumente
Gewalt gegen Pflegende

Workshop 3: Gewalt in der Pflege

Verknüpfung von Arbeitsschutzmanagementsystemen

Rechtliche Verantwortung beim Umgang mit Arbeitsmitteln. RA Prof. Dr. Thomas Klindt, Kanzlei Noerr LLP

Gewalt- und Aggressionerfahrungen als Thema der Gefährdungsbeurteilung

Gesundheitsschutz für Beschäftigte bei Verdichtung der Arbeit und Veränderung der Arbeitsbedingungen

Forum 4 Psychische Belastungen und Gefährdungsbeurteilung

Die WEG als Arbeitgeber. Rechtsanwalt Bernd Fritz

Gewaltprävention durch professionelle Deeskalation

Gewaltprävention und Notfallmaßnahmen

Entschließung des Bundesrates zur "Gewaltprävention für gefährdete Beschäftigte in Dienstleistungsberufen"

Die Umsetzung des gesetzlichen Auftrags zum Arbeitsschutz ist mehr als die Erfüllung einer Pflichtaufgabe

Gewalt in der sozialen Arbeit

Gefährdungsbeurteilung

Gesunde Beschäftigte - gesunde Kita Angebote und Unterstützungsmöglichkeiten der BGW zum betrieblichen Gesundheitsmanagement

Motivation zum arbeits- und gesundheitsschutzbewussten Verhalten.

Psychische Belastung am Arbeitsplatz als Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung

Gefährdungsbeurteilungen nach dem Arbeitsschutzgesetz als Instrument der Entlastung

Warum Arbeitsschutz in der Ausbildung?

Psychische Belastungen am Arbeitsplatz Definition & Umsetzung

Rechtliche Grundlagen der Gefährdungsbeurteilung

Frühjahrstagung am 18./ in Northeim. Fachanwalt für Arbeitsrecht

Mitgliederversammlung BAK Landesverband NRW in Essen

Gefährdungsbeurteilung

Sicherheit und Gesundheitsschutz in der DLRG

Unterweisung Übertragung von Unternehmerpflichten

Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung

Gesundheit im Unternehmen. Veranstaltungsreihe der IHK Erfolgreich unternehmen

Arbeitsschutz in der EKD

BETRIEBSSICHERHEITSVERORDNUNG DIE WICHTIGSTEN REGELUNGEN IM ÜBERBLICK

Herzlich Willkommen. 3. Symposium Gesundheitsrisiken in Pflegeberufen. Aggression und Gewalt gegenüber Beschäftigten in Pflege- und Betreuungsberufen

Et hätt no immer joot jejange?

Gesundheit (WHO-Definition) Arbeitsanalyse, -gestaltung und bewertung (BetriebsVerfassungsGesetz, BetrVG)

Arbeits-, Gesundheitsund Umweltschutzmanagementsystem

Die Gefährdungsbeurteilung in Schulen. Hans-Dieter Pahl Aufsichtsperson

Ansätze zur Prävention psychischer Erkrankungen im Betrieb

Die Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz - Alles beim Alten? Susanne Arndt-Zygar

Präventionsmaßnahmen gegen Übergriffe Dritter in Verkehrsunternehmen

Berufsgenossenschaften

Aggression und Gewalt gegen Pflegekräfte: AK fordert wirksame Schutzmaßnahmen

Thema: Gefährdungsbeurteilung für den Einsatzdienst. der Feuerwehren und des Rettungsdienstes

Arbeitsplatz Krankenhaus

Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen

Evaluierung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz

Grundlagen Arbeitsschutz. Dipl.-Ing. Roland Hilfenhaus RhönEnergie Effizienz + Service GmbH Fulda, 1. Juni 2017

Gewalt gegen Pflegende mögliche Ursachen und Prävention

Erfassung der gesundheitlichen Belastungen in Kindertageseinrichtungen mit Hilfe der Gefährdungsbeurteilung. GB in Kitas, A.Kuhlig

Betriebsspezifische Betreuung für ehrenamtlich Tätige und andere Personengruppen in der Wohlfahrtspflege

Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen Tag der offenen Tür Hamburg, 29. April 2016

Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen

Berücksichtigung psychischer Belastungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung

Psychische Belastungen mit der Gefährdungsbeurteilung angehen

Organisatorische, betriebliche und persönliche Vorbeugungsmaßnahmen gegen Gewalt

Gefährdungsbeurteilung betrieblich verankern

Konfliktmanagement. Aufgaben im Betrieb. Theo Blättler Unfallkasse NNRW

Ganzheitliche Gefährdungsbeurteilung unter Berücksichtigung von psychischen Belastungen

Leitlinien über den respektvollen und gewaltarmen Umgang mit Patienten und Kollegen

Integriertes Arbeitsschutzmanagement

Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Zeitarbeit

Verbesserung der Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes

Einsatz vom Fremdfirmen

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Von der Pflicht zur Kür?! Diethelm Müller

Arbeitssicherheit auf Kläranlagen DAR Deutsche Abwasser-Reinigungs-Gesellschaft mbh Ingenieurbüro für Umweltfragen

Gefährdungsbeurteilung sicherheitstechnische Bewertung Explosionsschutzdokument. Gefährdungsbeurteilung

PARSAG-Kongress Arbeits- und Gesundheitsschutz. Aufsicht. Fürsorge. Maria Elisabeth Berner Leiterin des Referates C März 2010 Guten Tag!

Ganzheitliche Organisation des Arbeits- und Gesundheitsschutzes Schwerpunkt Gefährdungsbeurteilung und Arbeitszeit

Gefährdungsbeurteilung unter Mitwirkung des Betriebsarztes

Gesetzliche Unfallversicherung. Entschädigung durch den Unfallversicherungsträger

hygnormdata Diversity Management by Medical Device Reprocessing Fulda Seite 1

Alcointerlocks in der Logistik. Ulrich Süßner, Fachtagung Warenlogistik 2015

Umgang mit herausforderndem Verhalten Ansätze zur Stärkung von (hauswirtschaftlichen) Mitarbeitenden

Die geänderten Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung nach der Änderung der BetrSichV

Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung

Nur ein bisschen irr(e) oder wirklich schon krank?

Die Gefährdungsbeurteilung nach dem neuen Mutterschutzgesetz Was ist wirklich neu? Düsseldorf, 06. November 2017 Mathias Knust

Prävention im Unternehmen Sichere und gesunde Arbeitswelt in der Zeitarbeit igz-landeskongress NRW 21. November 2017 Dortmund

Fortbildung zum alternativen Betreuungsmodell Gefährdungsbeurteilung,

Gefährdungsbeurteilung an Arbeitsstätten

III. A Sichere Einrichtung der Betriebsstätte

DIENSTLEISTUNGSPARTNER FKC Mit Sicherheit einen Schritt voraus

Was Betriebe in Sachen psychischer Belastung wissen sollten. Was ist mit psychischer Belastung gemeint?

Gewalt in der Pflege ein Tabuthema

1.1 Organisationscheck zum Arbeitsschutz

Gefährdungsbeurteilungen als Ausgangspunkt für die Arbeitsgestaltung und die Verbesserung der Betriebsorganisation unter Einbeziehung der Mitarbeiter

Die neue Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge

Psychische Belastung im Straßenbetriebsdienst

Schikane am Arbeitsplatz. Erfolgreiche Mobbing-Abwehr durch systematische Ursachenanalyse. 2., überarbeitete und erweiterte Auflage

vom September in Mannheim

Sicherheitsfördernde FZ-Technologie: Alkohol-Wegfahrsperren. Erste Erfahrungen der Einführung in Mitgliedsbetrieben der BGHW

Stressfaktor ständige Erreichbarkeit Schutz der Arbeitnehmer und Pflichten der Arbeitgeber

Biologische Arbeitsstoffe. Matthias Schillo, Fachkraft für Arbeitssicherheit

Arbeitsschutz Leben Mit Sicherheit Dipl.-Ing. (FH), MPA Dirk Füting

Arbeitsschutz und Mitbestimmung

Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung aus Sicht der Gewerbeaufsicht

IG Metall Köln-Leverkusen. Präventionsmöglichkeiten bei psychischen. Belastungen. Forum 3. Köln : Gute Arbeit im Büro

Materialien zum praktischen Vorgehen im Betrieb. Organisation und Durchführung der Gefährdungsbeurteilung

NICHT Heben und Tragen in der Pflege ;)

Gesundheit und Sicherheit bei der Arbeit/am Arbeitsplatz

Mitarbeiter/-innen wirksam vor Gewalt schu tzen

Sicherheitsbeauftragte

Transkript:

Umgang mit Gewalt und Aggression in Pflege- und Betreuungsberufen Osnabrück, 16. November 2017

Worum wird es gehen? www.bgw-online.de

Eigene Beobachtungen (1/2) Die Dokumentation von Gewaltereignissen erfolgt oft unzureichend oder unstrukturiert. Abwesenheit eines gemeinsamen Verständnisses des Problems. MitarbeiterInnen berichten oft über kaum vorhandene Transparenz bezüglich Unterstützungsmöglichkeiten, des Rechtsrahmens oder spezifischer Spielregeln von Träger oder Einrichtung zum Management von Gewaltereignissen.

Eigene Beobachtungen (2/2) Übergriffe durch Bewohner werden nicht als Problem der Organisation wahr genommen, sondern auf die/den Einzelnen abgewälzt! Zu wenig Hilfe bei Gewalt am Arbeitsplatz, Übergriffen und z.t. problematische Raumsituation ( steile Treppe ). MA fühlen sich häufig verantwortlich gemacht (Schuldzuschreibung). Es fehlt an zeitnahen Lösungen und Klarheit, wenn etwas passiert ist!

Definition Gewalt am Arbeitsplatz Jede Handlung, Begebenheit oder von angemessenem Benehmen abweichendes Verhalten, wodurch eine Person im Verlauf oder in direkter Folge ihrer Arbeit schwer beleidigt, bedroht, verletzt, verwundet wird. Gewalt durch Dritte/Externe Gewalt unter Arbeitskollegen Körperliche + psychische Schädigungen Individuelle Wahrnehmung Bewertung Erleben ist subjektiv! 5 Internationale Arbeitsorganisation (ILO)

Gewalt gegenüber Pflegekräften und Betreuern Studie zur Häufigkeit von erlebter verbaler und körperlicher Gewalt Krankenhäuser Einrichtungen der Altenpflege Ambulante Dienste Wohnheime, Werkstätten für Menschen mit Behinderung Standardisierte Befragung zur Erfassung von Aggressionen Rücklaufquote: ca. 30 %

Warum ist das Gesundheitswesen besonders gefährdet? Dienstleistungen für andere Menschen Zugang der Beschäftigten zu Rauschmitteln und/oder Drogen Einzelarbeitsplätze (auch vor Ort bei Kunden/Klienten) www.bgw-online.de Umgang mit schwierigen Personengruppen, wie Personen unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, mental gestörte oder sozial auffällige Personen Personen mit Forderungen, die nicht erfüllt werden können Arbeitszeiten in der Nacht und am frühen Morgen Tätigkeitsausübung in sozial-brisanter Umgebung

Wer ist gefährdet? Einzelarbeitsplätze (z.b. Nachtwachen) (Notfall-) Aufnahme Kontaktpersonen von erfahrungsgemäß aggressiven Menschen Berufsanfänger Bild: NHS

Grundpflichten des Arbeitgebers Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben. ArbSchG 3 (1)

Fürsorgepflicht des Arbeitgebers Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): 3 Grundpflichten des Arbeitgebers 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen Sozialgesetzbuch VII (SGB VII): 8 Arbeitsunfall (1) Arbeitsunfälle sind Unfälle von Versicherten infolge einer den Versicherungs-schutz nach 2, 3 oder 6 begründenden Tätigkeit (versicherte Tätigkeit). Unfälle sind zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen. (2) Versicherte Tätigkeiten sind auch [ Wegeunfälle ] (3) Als Gesundheitsschaden gilt auch die Beschädigung oder der Verlust eines Hilfsmittels.

Unterweisung 9 Arbeitsschutzgesetz (1) Der Arbeitgeber hat Maßnahmen zu treffen, damit nur Beschäftigte Zugang zu besonders gefährlichen Arbeitsbereichen haben, die zuvor geeignete Anweisungen erhalten haben. (2) Der Arbeitgeber hat Vorkehrungen zu treffen, dass alle Beschäftigten, die einer unmittelbaren erheblichen Gefahr ausgesetzt sind oder sein können, möglichst frühzeitig über diese Gefahr und die getroffenen oder zu treffenden Schutzmaßnahmen unterrichtet sind. 12 Arbeitsschutzgesetz (1) Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfasst Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind. [ ]

Was muss der Betrieb in diesem Zusammenhang regeln? Risikoabschätzung bzgl. Gewalt und Aggression, Analyse von Vorfällen Prävention: Wie kann man vorbeugen? Krisen- bzw. Notfallplan: Was tun im Fall der Fälle? Nachsorge und Wiedereingliederung: Welche Möglichkeiten gibt es und wer unterstützt?

Übergriff und mögliche Folgen (1/3) Zynismus Vermeidung Mangelndes Vertrauen in die eigene Fachkompetenz Unterstützung kann nicht stattfinden Gewaltereignisse werden nicht berichtet Verringerung der Arbeitsqualität

Übergriffe und mögliche Folgen (2/3) Respektlosigkeit Kognitive Symptome Schulderleben Vermeidungssymptome Angstreaktionen Geschehensverleugnung Verminderte Arbeitsleistung Ärger Aggressivität Depression Emotionale Symptome Wut Stressreaktionen Frustrationen Demotivation schlechtere Arbeitsbeziehungen Schlechteres Verhältnis zu Klienten Soziale Symptome Unsicherheit in der Arbeitsumgebung Selbstzweifel Kompetenzzweifel Vorzeitige Jobaufgabe

Übergriffe und mögliche Folgen (3/3) Bluthochdruck Nackenschmerzen Muskelverspannungen Körperliche Symptome Schlafstörung Gewichtszunahme / Gewichtsabnahme Psychosomatische Beschwerden: Magen-Darm- Erkrankungen Kopfschmerzen Posttraumatische Belastungsstörung Erschöpfung Angststörungen Substanzmittelgebrauch

Präventionsansätze (1/2) Davor Ereignis Danach 1. Prävention von Gewalt, Aggression 2. Unterstützung und Intervention während des Ereignisses 3. Nachsorge - Hilfeleistung für betroffene Beschäftigte und die Institution nach kritischen Ereignissen Für ihre Maßnahmenplanung ist eine Strukturierung anhand des Schemas hilfreich

Präventionsansätze (2/2) ZIELE MAßNAHMEN STUFEN Primäre Sekundäre Tertiäre Erkennen und Berücksichtigen von Risikofaktoren Vorbeugen bei aggressivem Verhaltensweisen Vorgehen bei akutem aggressivem Verhalten Vorbeugen einer stärkeren Eskalation so wenig Strafe wie möglich Nachbereiten eines aggressiven Vorfalls Vorbeugen durch Analysieren der aggressiven Eskalation Besprechen des Vorgehens bei sich zukünftig anbahnendem aggressivem Verhalten

Präventionsbereiche T.O.P Technisch Organisatorisch Personell Beispiel: Fluchtwege Notsignalanlage Beispiel: Dienstplanung Erfassungssystem Beispiel: Schulungen Fallbesprechung

Elementare Bausteine eines Konzeptes zur Gewaltprävention Monitoring (systematische Erfassung und Auswertung von Übergriffen, deren Auslöser und Ursachen) Dokumentation in geeigneter Form risikobasierte Festlegung erforderlicher und geeigneter Schutzmaßnahmen Besondere Berücksichtigung von Einzelarbeitsplätzen Schulung/Unterweisung gefährdeter Beschäftigter - Deeskalation - Verhalten bei Übergriffen Konzept zur Ansprache von Betroffenen nach erlebten Übergriffen durch die jeweiligen Führungskräfte

Gefährdungsbeurteilung www.bgw-online.de

Gefährdungsbeurteilung Beispiele Prüffragen Gewalt (1/2) Sind Gewaltereignisse am Arbeitsplatz des Beschäftigten auszuschließen? Ist die Vorgehensweise für den Umgang mit Gewaltereignissen geregelt? Sind die Vorgesetzten zum Thema Gewalt geschult? Werden Gewaltereignisse systematisch erfasst und ausgewertet sowie dem Unfallversicherungsträger angezeigt? Sind die Beschäftigten über eine Gewaltgefährdung in ihrem Tätigkeitsbereich und über die möglichen Folgen unterrichtet? Sind technische Maßnahmen getroffen worden, um gewalttätige Übergriffe zu erschweren?

Gefährdungsbeurteilung Beispiele Prüffragen Gewalt (2/2) Sind die Beschäftigten in gewaltvermeidendem Verhalten und Konfliktlösung geschult? Kann der Beschäftigte im Fall eines Gewaltereignisses schnell Hilfe erhalten? Ist nach einem Gewaltereignis die Erstbetreuung gesichert? Ist durch den Betrieb sichergestellt, dass bei Bedarf eine weitere externe Betreuung stattfindet? Ist sichergestellt, dass bei Bedarf der Übergang zu Therapiemaßnahmen gewährleistet ist? Ist für eine Wiedereingliederung der Beschäftigten gesorgt?

/gewalt www.bgw-online.de

Ausbildung zum Deeskalationsmanager Inhalte der Ausbildung: Beschäftigten des eigenen Unternehmens schulen Aufbau eines professionellen innerbetrieblichen Deeskalationsmanagements Klientenschonende Abwehrtechniken Umgang mit Betroffenen nach Krisensituationen Ausbildung erfolgt in fünf Blöcken Finanzielle Förderung durch die BGW möglich

Seminare Seminar Professioneller Umgang mit Gewalt und Aggression (PUGA) : Inhalte: Etablierung von Maßnahmen zum professionellen Umgang mit Gewalt und Aggression Wichtig: Das Seminar ist keine Endanwenderschulung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die von Gewalt und Aggression betroffen sind

Schrift Gewalt und Aggression gegen Beschäftigte in Betreuungsberufen : Grundlagenwissen Praxistipps Übersicht über die Angebote der BGW

Hilfe nach Extremerlebnissen Ziel: Verhinderung der Verfestigung eines Traumas Vermittlung von Therapeuten 5 probatorische Sitzungen Bezirksverwaltung Delmenhorst Telefon: (04221) 913 0

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Dr. Barbara Müller BGW Präventionsdienste Fischstr. 31 27749 Delmenhorst Telefon: (04221) 913 42 36 E-Mail: barbara.mueller@bgw-online.de Nicolas Stepanek BGW Präventionskoordination Pappelallee 33/35/37 22089 Hamburg Telefon: (040) 202 07 48 67 E-Mail: Nicolas.Stepanek@bgw-online.de Arbeitsprogramm Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Pflege 28