Bewertungskriterien. BKRZ Grundstücksgesellschaft mbh & Co. KG

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Transkript:

Bauherr: BKRZ Grundstücksgesellschaft mbh & Co. KG Projekt: Neubau der Bereichsleitungswache 2 Standort: Heinrichstraße / Frankenallee, 60327 Frankfurt Formular: Bewertungskriterien Bewertungskriterien BKRZ Grundstücksgesellschaft mbh & Co. KG Neubau Bereichsleitungswache 2 Heinrichstraße / Frankenallee, 60327 Frankfurt Projektsteuerungsleistung Auftraggeber: Bekanntmachung: Vergabeart: Ablauf der Abgabefrist: Abgabeort: BKRZ Grundstücksgesellschaft mbh & Co. KG EU-Amtsblatt / Deutsches Vergabeportal / HAD Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnehmerwettbewerb 18.12.2017; Eingang: 12:00 Uhr Adrian Gotthold Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Bismarckstr. 12 35037 Marburg

Festlegung der Ausschluss- und Auswahlkriterien für den Teilnahmewettbewerb und deren Bewertung Erfüllung der festgelegten Teilnahmebedingungen sowie Bewertung der wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Leistungsfähigkeit. Bei gleichrangigen Bewerbern Losentscheid. Siehe im Einzelnen zu den vorstehend beschriebenen Kriterien den Inhalt des Teilnahmeantrags. Folgende Prüfung wird anhand der eingereichten Teilnahmeanträge durchgeführt werden: A. Angaben zum Bewerber Der Bieter hat die geforderten Angaben soweit bezogen auf den jeweiligen Bieter möglich zu machen. B. Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien Die in dem Teilnahmeantrag geforderten Angaben haben die Bewerber zwingend vorzulegen bzw. die dort geforderten Erklärungen abzugeben. Streicht der Bewerber zwingend geforderte Erklärungen oder gibt er die dort als zwingend vorgegebenen Unterlagen nicht ab, so führt dies zum Ausschluss des Bewerbers. C. Auswertung der Teilnahmebedingungen gem. Ziffer III.2.2 des EU- Bekanntmachungsformulars sowie Lit. C. des Teilnahmeantrags (Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) I. Erklärung über den Gesamtumsatz ( 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV) II. Erklärung über den Umsatz für mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbare Dienstleistungen ( 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV) Dabei werden die angegebenen Umsätze aller Teilnehmer einer Bewerbung (Mitbewerber und Unterauftragnehmer) berücksichtigt. Die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wird als voll gegeben angesehen, wenn der Drei-Jahres-Umsatz mindestens dem geschätzten Auftragsvolumen entspricht. Der Drei-Jahres-Zeitraum wird gewählt, da der Auftragszeitraum mehr als 2 Jahre betragen wird. Das Auftragsvolumen wird mit 1,5 % der voraussichtlichen Kosten (25 Mio. ) angenommen. Der Ansatz von 1,5 % wird in Anlehnung an die Honorartafel der AHO-Fachkommission Projektsteuerung / Projektmanagement gewählt. Er ist vorläufig, da über die Vertragspreise verhandelt werden soll. Somit ergibt sich ein zugrunde gelegtes Auftragsvolumen von 375.000. Kann ein Bewerber den geforderten Mindestumsatz nach Ziff. II. nicht nachweisen, wird der Umsatz aus der Differenz zwischen I. und II. zu 50 % angerechnet. 2

Kann der Bewerber den geforderten Mindestumsatz nicht nachweisen, wird die zu erreichenden Höchstpunktpunktzahl im gleichen Verhältnis reduziert, in dem er prozentual den geforderten Mindestumsatz nicht nachweisen kann. C. Auswertung der Teilnahmebedingungen gem. Ziffer III.2.3 des EU- Bekanntmachungsformulars sowie Lit. D. des Teilnahmeantrags (Technischer und beruflicher Leistungsfähigkeit): I. Auswertung der Erklärung über das jährliche Mittel der vom Bewerber in den letzten drei Jahren (2014, 2015, 2016), gerechnet ab 01.01.2014, Beschäftigten und die Anzahl seiner Führungskräfte Zur Bewertung wurde ein Musterprojektteam definiert, das zur erfolgreichen Durchführung des Projekts angemessen erscheint. Dieses besteht aus - einer Führungskraft, - einem Stellvertreter Die volle Punktzahl wird vergeben, wenn ein Bewerberteam neben einer Führungskraft einen Stellvertreter vorweisen kann. Folgendes Bewertungsschema wird damit zugrunde gelegt: Personal Projektleiter Stellvertreter Geforderte 1 1 Anzahl Wertung 50 % 50 % Die max. Punktzahl beträgt 5 Bewertungspunkte. Kann ein Bewerber das geforderte Personal nicht nachweisen, erhält er einen entsprechenden prozentualen Abzug für das fehlende Personal. II. Auswertung der Referenzen der Büros Dazu sollen die Auswertungskriterien in Zusammenarbeit mit der BKRZ wie folgt festgelegt werden: Gewertet werden nur Projekte aus den letzten drei Jahren ( 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Als gleichwertig werden Projekte mit Gesamtkosten von min. 15 Mio. EUR betrachtet. 1. Die Bewertung der unterschiedlichen Kostenvolumen ab 15 Mio. EUR wird wie folgt vorgenommen: Kostenvolumen 15 bis unter 20 Mio. = 80 % Kostenvolumen 20 bis unter 25 Mio. = 90 % Kostenvolumen 25 Mio. und mehr = 100 % 3

2. Feuerwehrhäuser, Feuerwachen und sonstigen öffentlichen Bauten mit Bezug zu Einrichtungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung werden mit 100 % bewertet; andere Gebäudetypen mit 50%. 3. Berücksichtigung unterschiedlicher Projektsteuerungsleistungen: Generalplanerprojekt 45 % Generalunternehmerprojekt 45 % Einzelvergabeprojekt 10 % Die Berücksichtigung ist unabhängig davon, ob die jeweiligen Leistungen insg. von einem Büro erbracht worden sind, von verschiedenen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder von einem als Nachunternehmer vorgesehenen Planungsbüro. Je Planungsbüro werden max. 3 Referenzen berücksichtigt. Wenn mehr als 3 Referenzen benannt sind, werden die Referenzen gewertet, die die höchste Punktzahl bewirken. 4. Berücksichtigung der jeweiligen Leistungsphasen i.s.d. HOAI (für Architekturleistungen), die der Projektsteuerer begleitet hat: Phase 1-2: 10% Phase 3-4: 20% Phase 5: 25 % Phase 6-7: 15% Phase 8: 30% Der Maximale erreichbare Wert ist 1. Dies entspricht 100 % in der Gesamtwertung = 5 Gesamtpunkte. Jedes Referenzprojekt wird einzeln betrachtet und kann einen Maximalwert von 1/3 erreichen. Die vorstehenden Ziff. 1. bis 4. können dabei wiederrum max. 1/12 Wertpunkte je Referenzobjekt erzielen. Kann ein Bewerber die Kriterien mit einem vorgelegten Referenzobjekt nicht erreichen, erfolgt ein prozentualer Abzug nach Maßgabe der vorstehenden Ziff. 1. bis 4. III. Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der Qualität seiner Dienstleistung gemäß 46 (3) Abs. 3 VgV Der Bewerber hat darzulegen, welche Maßnahmen er zur Gewährleistung der Qualität seiner Dienstleistung ergreift. Gewertet wird, ob die von dem Bewerber dargestellten Maßnahmen erfahrungsgemäß geeignet sind, um unter Berücksichtigung der Komplexität des Bauvorhabens die Projektsteuerungsleistung entsprechend den Regeln der Technik zu erbringen. Der Punkt wird gemeinsam mit folgender Ziff. IV gewertet. Es können insgesamt maximal 5 Bewertungspunkte erreicht werden. 4

IV. Beschreibung, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung der Bewerber für die Ausführung des Auftrags verfügt gemäß 46 Abs. 3 Nr. 9 VgV. Der Bewerber hat darzulegen, über welche Ausstattung, über welche Geräte und über welche technische Ausrüstung er für die Ausführung des Auftrags verfügt. Gewertet wird, ob die von dem Bewerber dargestellten Ausstattungen etc. erfahrungsgemäß geeignet sind, um unter Berücksichtigung der Komplexität des Bauvorhabens die Projektsteuerungsleistung entsprechend den Regeln der Technik zu erbringen. Zur Wertung siehe vorstehende Ziff. III. V. Persönliche Qualifikation Der Bewerber hat darzulegen, welches Personal er einzusetzen gedenkt und über welche persönliche Qualifikation die Mitarbeiter verfügen. In die Wertung einfließen soll jedoch lediglich die Qualifikation des Projektleiters. Folgende Referenzen werden bei dem Projektleiter gewertet werden: Gewertet werden max. 3 Projekte aus den letzten drei Jahren ( 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Werden mehr als 3 Referenzen aus den letzten drei Jahren vorgewiesen, wird die für den Bewerber günstigste Konstellation zugrunde gelegt. Als gleichwertig werden Projekte mit Gesamtkosten von min. 15 Mio. EUR betrachtet. 1. Die Bewertung der unterschiedlichen Kostenvolumen ab 15 Mio. EUR wird wie folgt vorgenommen: Kostenvolumen 15 bis unter 20 Mio. = 80 % Kostenvolumen 20 bis unter 25 Mio. = 90 % Kostenvolumen 25 Mio. und mehr = 100 % 2. Feuerwehrhäuser, Feuerwachen und sonstigen öffentlichen Bauten mit Bezug zu Einrichtungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung werden mit 100 % bewertet; andere Gebäudetypen mit 50%. 3. Berücksichtigung der jeweiligen Leistungsphasen i.s.d. HOAI (für Architekturleistungen), die der Projektsteuerer begleitet hat: Phase 1-2: 10% Phase 3-4: 20% Phase 5: 25 % Phase 6-7: 15% Phase 8: 30% 5

Der Maximale erreichbare Wert ist 1. Dies entspricht 100 % in der Gesamtwertung = 5 Gesamtpunkte. Jedes Referenzprojekt wird einzeln betrachtet und kann eine Maximalwert von 1/3 erreichen. Die vorstehenden Ziff. 1. bis 3. können dabei wiederrum max. 1/9 Werte je Referenzobjekt erzielen. Kann ein Bewerber die Kriterien mit einem vorgelegten Referenzobjekt nicht erreichen, erfolgt ein prozentualer Abzug nach Maßgabe der vorstehenden Ziff. 1. bis 3. VI. Örtliche Präsenz Der Bewerber hat anzugeben, wie häufig er die Mitarbeiter vor Ort einzusetzen gedenkt. Zur Bewertung wurde ein Musterteam gebildet, welches der Auftraggeber erfahrungsgemäß für geeignet hält einen Auftrag mit dem vorliegenden Volumen zu bewältigen. Unterschreiten die Angaben des Bewerbers die geforderten Mindestanwesenheitstage gemäß dem Musterteam, so erhält der Bewerber für den jeweiligen Mitarbeiter einen anteiligen Abzug im Verhältnis des geforderten zu der durch den Bewerber für erforderlich gehaltenen Anwesenheit. D. Endauswertung Die Zusammenfassung aller Auswahlkriterien wird abschließend wie folgt bewertet: Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit aufgrund von Umsatz wird mit 5% bewertet. Die technische Leistungsfähigkeit wird insgesamt mit 95% bewertet, wobei die Kriterien für technische Leistungsfähigkeit unterteilt werden nach Büroreferenzen zu 40%, Projektleiterreferenzen zu 40%, technische Ausstattung zu 5%, örtliche Präsenz zu 5% und Personalausstattung zu 5%. Die maximal zu erreichende Punktzahl von 5 Punkten je Kriterium wird nach den o. g. Gewichtungen reduziert, sodass jedes Büro maximal 5 Punkte erreichen kann. Vergleich auch die den Ausschreibungsunterlagen beigefügte Bewertungsmatrix. 6