BAULEITPLANUNG der OG Guckheim, VG Westerburg Bebauungsplan "Hollestücker II" (1. Änderung) (Jktrkbtftm

Ähnliche Dokumente
- BEBAUUNGSPLAN - "Im Vogelsang" (8. Änderung), Mayen. Begründung

- BEBAUUNGSPLAN - "Obere Stehbach I" (7. Änderung), Mayen. Begründung

BEGRÜNDUNG. zum Bebauungsplan. "Unter dem Rückerother Weg (7. Änderung)", Stadt Selters, Ww.

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Gewerbegebiet Nord - Ost

Begründung. zum Bebauungsplan.»An der Fuchshütt II«(1. Änderung) Stadt Mayen

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Am Mäckelsberge. Begründung gem. 2 a BauGB. Entwurf. zum Verfahren gem. 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren)

BEGRÜNDUNG. zum Bebauungsplan. "Landsberger Hof", Stadt Selters, Ww.

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

ORTSGEMEINDE OTTERACH; OT SAMBACH

Begründung zum Bebauungsplan Nr Änderung Peters Osterjork

GEMEINDE MUNNINGEN BEBAUUNGSPLAN WESTLICH DER VOLKSSCHULE 1. ÄNDERUNG BEGRÜNDUNG MIT SATZUNG UND PLANZEICHNUNG

Gemeinde Lambsheim Bebauungsplan Südlich der Gerolfstraße 1. Änderung

Begründung zur 3. Änderung des BP Römerstraße, Remagen (2121Begr.), Stand: Oktober 2011, Seite Begründung. zur. 3.

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 42 Schönwalde I/ West. Begründung

Satzung der Gemeinde Vörstetten über

Gemeinde Steinhorst Kreis Herzogtum Lauenburg

B ÜRGERMEISTERAMT Bodman-Ludwigshafen AZ Bebauungsplan Sportplatz Ludwigshafen. Offenlage des Entwurfs

Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 24 Fläche Behrens, Jorkerfelde

ÄNDERUNG BAULINIENPLAN HIRSCHLESWEG-FRÜHLINGSTRASSE. Aufstellungsbeschluss gem. 2 Abs. 1 BauGB:

Stadt Marksteft. 3. Änderung des Bebauungsplans Im Gärtlein im Stadtteil Michelfeld ENTWURF. Begründung der Änderung

Umfassend die Gewanne Hintermorgen und Auf den Pfarrwiesen sowie einen Teil der Gewannen Im oberen Heckbaum und Am unteren Zeilacker

Anlage 3 zur Vorlage 2015, Nr. 144

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 36 Gewerbegebiet Hülsen der Gemeinde Dörverden - Entwurf - TEXTLICHE FESTSETZUNGEN

ORTSGEMEINDE OTTERACH; OT SAMBACH

VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

BEGRÜNDUNG ZUR 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. B12/1

Stadt Rheinböllen 1. Änderung des Bebauungsplanes Industriegebiet In der Wester. Bebauungsplan Industriegebiet In der Wester 1.

Bebauungsplan. Auf Haardt

1. Änderung des Bebauungsplanes der Gemeinde Birkenwerder Nr.23 Sonnenschul-Quartier Textliche Festsetzungen gem. 9 BauGB i.v.m. BauNVO und 81 BbgBO

Gemeinde Edesheim. Bebauungsplan Raiffeisenweg Im Verfahren nach 13a BauGB i.v.m. 13 BauGB. Begründung gem. 9 Abs. 8 BauGB

Bad Feilnbach Lkr. Rosenheim

Markt Schwanstetten Lkr. Roth. Bebauungsplan Nr. 13 Leerstetten Südlich Schwabacher Straße, 2. Änderung. im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB

Bebauungsplan. Hintere Ried II - 1. Änderung. Begründung

Stadt Köthen (Anhalt) Der Oberbürgermeister

Ortsgemeinde Marienrachdorf Verbandsgemeinde Selters Westerwaldkreis. 1. Änderung Bebauungsplan In dem Birngarten

G e m e i n d e G e o r g e n b e r g. Begründung zur Aufhebung des Bebauungsplans Mitteräcker

Bebauungsplan. Flugplatz Bruchsal. Stadt Bruchsal. Begründung

Gemeinde Schutterwald. 4. Änderung Bebauungsplan. 1m neuen Feld~~

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

7. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 52: UNTERHOFKIRCHEN

Bebauungsplan. Dornbrunnen I, 4. Änderung

Stadt Köthen (Anhalt)

Gemeinde Nottuln. 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 75. Darup Nord II. im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB. Begründung

Bebauungsplan Nr. 37 der Stadt Parchim Angeln und Erholen 1. Änderung

Information zu Bauleitplanverfahren. Das Instrument Bebauungsplan

7. Änderung des Bebauungsplanes

Bebauungsplan der Ortsgemeinde Föhren Am Sägewerk 1. Änderung. Begründung

Ortsgemeinde Waldrohrbach

ENTWURF ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN NR. 3 EIGENHEIMSTANDORT GROSSRÖHRSDORFER STRASSE

K r e i s P i n n e be r g. (ohne Umweltbericht) zur

Bebauungsplan Nr. 32. Helms Esch. Mit örtlichen Bauvorschriften. 1. Änderung. (vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB) Präambel

5. Änderung des Bebauungsplans Egelsee- Süd (östlicher Teil)

Textliche Festsetzungen

Gemeinde Marklohe Ortsteil Marklohe

1. Änderung Bebauungsplan Nr. 263 Zur Horst. Begründung. Stadt Olsberg

STADT GLÜCKSTADT BEGRÜNDUNG ZUR 4. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR Gewerbegebiet/ Industriegebiet Stadtstraße

Gemeinde Hilders. 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 1 Reulbachswiesen. Begründung

STADT GERSFELD (RHÖN)

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

Stadt Tagesordnungspunkt 11 Neubrandenburg

GEMEINDE MARCH OT Neuershausen. 1. ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN KAPELLENWEG im vereinfachten Verfahren nach 13 BauGB

Satzung der Gemeinde Biberach über

1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES MARKLKOFEN WEST DER GEMEINDE

Gemeinde Nienstädt. Bebauungsplan Nr. 15 Kleefeld 2. Änderung Vereinfachtes Verfahren im beschleunigten Verfahren gem. 13 a BauGB

ENTWURF STAND: Stad Markranstädt Markt Markranstädt. Bearbeitung:

Ortsgemeinde Einselthum. Bebauungsplan Burgstraße Änderung I

Markt Sulzbach a. Main. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans. Grüne Lunge. Begründung gemäß 9 Abs. 8 Baugesetzbuch

Gemeinde Hoisdorf Kreis Stormarn

Stadt Sendenhorst. Bebauungsplan Nr. 4 Alte Stadt 4. Änderung nach 13 BauGB. Begründung

STADT BAD AIBLING BEBAUUNGSPLAN NR. 87 "WESTLICH DER KATHARINEN- STRASSE" 1. ÄNDERUNG IM BESCHLEUNIGTEN VERFAHREN GEMÄSS 13a BauGB

2. Änderung Bebauungsplan Nr. 8 Maxim-Gorki-Straße SATZUNG. Gemeinde Glienicke/Nordbahn

Leitenfeld / Schwabenberg

Gemeinde Schwaig b.nbg.

Hinweise zum Bebauungsplan

Kreisstadt Siegburg. 69. Änderung des Flächennutzungsplanes. Begründung gem. 5 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) Inhaltsverzeichnis: Teil A.

FEUERWEHRHAUS TEXTTEIL. Gemeinde Engelsbrand. Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften. Vorentwurf vom Inhaltsverzeichnis

Bebauungsplan "Im Tal, 2. Änderung"

Stadt Ratzeburg Kreis Herzogtum Lauenburg. Begründung. zur Satzung über den. Bebauungsplan Nr. 59, 1. Änderung

Gemeinde Gossersweiler-Stein

Entwurf. Stadt Lindenberg i. Allgäu. 1. Änderung des Bebauungsplanes "Westlicher Nadenberg Teil 2" Fassung vom

Entwurf. Stadt Osterholz Scharmbeck

Nr.17/2015 vom 12. Juni Jahrgang. Inhaltsverzeichnis: (Seite)

IM BESCHLEUNIGTEN VERFAHREN GEMÄSS 13a BauGB

TEIL B TEXTTEIL. Bebauungsplan Nr.7 Alte Schäferei der Stadt Wiehe

Bebauungsplan Nr. 04/11 A Grund- und Hauptschule

Bebauungsplan. Vorlesungsthema

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin 2013 Abt. für Finanzen, Personal und Stadtentwicklung

BEGRÜNDUNG ZUR TEILAUFHEBUNG DES BEBAUUNGSPLANES 2. VERKEHRSRING I

B E G R Ü N D U N G. zur Satzung über die Aufhebung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Stadt Goslar. Vbg. Nr. 37 Thymoorgan.

Gemeinde Wernersberg. Bebauungsplan Bei der Kapelle 5. Änderung, im vereinfachten Verfahren gem. 13 Baugesetzbuch (BauGB) Bestandteil der Änderung

Stadt Dinklage Der Bürgermeister. Bereich der 1. Änderung. Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 82 Bahler Grund. Verfahren gem.

BEBAUUNGSPLANÄNDERUNG UND BEGRÜNDUNG

Bebauungsplan Nr Änderung. Präambel

STADT WEMDING LANDKREIS DONAU-RIES

Stadt Heiligenhafen B-Plan 12, 11. Änderung "Dünenpark" Begründung

Bebauungsplan Pfungstadt Nord-West 1. Änderung. Begründung

STADT BAD AIBLING FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ÄNDERUNG FÜR TEILBEREICHE IM PARKGELÄNDE MIETRACHING UND IM ORTSTEIL WILLING

Transkript:

BAULEITPLANUNG der OG Guckheim, VG Westerburg Bebauungsplan "Hollestücker II" (1. Änderung) (Jktrkbtftm Auftraggeber: Ortsgemeinde Guckheim Datum: Februar 2011 Projekt-Nr.: 08 178

INHALTSVERZEICHNIS 08178 - Planungsmappe - Teil 1 Textliche Festsetzungen Teil 2 Begründung Teil 3 Planurkunde

- BEBAUUNGSPLAN - "Hollestücker II" (1. Änderung), OG Guckheim Textliche Festsetzungen dingenieurgesellschüfl Di SiskinsnrH-Partner mbh Stand Februar 2011

Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan "Hollestücker II" (1. Änderung), OG Guckheim A. Planungsrechtliche Festsetzungen 1.1 Einschränkung der Nutzung im Schutzstreifen der 20-kV-Freileitung Innerhalb des in der Planzeichnung gekennzeichneten Schutzstreifens der im Plangebiet verlaufenden 20-kV-Freileitung der KEVAG ist die Errichtung von Hochbauten grundsätzlich unzulässig. Zulässig ist die Nutzung als Grünfläche. Darüber hinausgehende Nutzungen bspw. als Lagerflächen sowie Aufschüttungen und Abgrabungen sind seitens des Bauherren in jedem Einzelfall mit dem Leitungsträger (KEVAG) abzustimmen. 7. Führung von Versorgungsleitungen ( 9 (1) Nr. 13 BauGB) Die Führung von oberirdischen Versorgungsleitungen ist zulässig. C. Landschaftsplanerische Festsetzungen 1.7 Gestaltungsmaßnahme G2 ( 9 (1) Nr. 25 a BauGB) Die in der Planzeichnung für Verkehrsgrün ausgewiesene Fläche ist gärtnerisch anzulegen. Als Minimalausstattung ist eine kräuterreiche Landschaftsrasenmischung (z.b. RSM 8.1) auszubringen. Die Pflanzung von Sträuchern gern. Pflanzenvorschlagsliste ist zulässig. Sie dürfen jedoch eine Wuchshöhe von max. 3 m ü. OK Gelände nicht überschreiten. 1.8 Gestaltungsmaßnahme G3 ( 9 (1) Nr. 25 a BauGB) Zur Einbindung der Bebauung ist zur offenen Landschaft nach Westen und Norden hin ein 5 m breiter, "privater Grünstreifen" festzusetzen. Hier sind in einer zweireihigen Pflanzanordnung standortgerechte Sträucher zu pflanzen (s. Pflanzenvorschlagsliste). Sie dürfen jedoch eine Wuchshöhe von max. 3 m ü. OK Gelände nicht überschreiten. 2

Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan "Hollestücker II" (1. Änderung), OG Guckheim Die sonstigen im ursprünglichen Bebauungsplan genannten bauordnungsrechtlichen Festsetzungen, planungsrechtlichen Festsetzungen und Plandarstellungen gelten unverändert weiter! 3

- BEBAUUNGSPLAN - "Hollestücker M" (1. Änderung), OG Guckheim Begründung (fingenieurgesellschaft Df Siekmönn+Püirtfiüf mbh stand Februar 2011

Begründung zum Bebauungsplan "Hollestücker il" (1. Änderung), OG Guckheim INHALTSVERZEICHNIS 1. Erforderlichkeit der Planung/Aufstellungsbeschluss...... 3 2. Räumlicher Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung...3 3. Inhalt der Bebauungsplanänderung und städtebauliche Festsetzungen... 4 4. Fiächenaufteiiung... 4 5. Verfahren........4 2

Begründung zum Bebauungsplan "Hollestücker II" (1. Änderung), OG Guckheim 1. Erforderlichkeit der Planung/ Aufstellungsbeschluss Der rechtskräftige Bebauungsplan "Hollestücker II" sieht den Rückbau und die Erdverkabelung der bestehenden 20-kV-Freileitung vor. In diesem Zusammenhang wurde die Führung oberirdischer Versorgungsleitungen im Rahmen der textlichen Festsetzungen für unzulässig erklärt. Aufgrund der fehlenden Zustimmung betroffener Grundstückseigentümer ist die ursprünglich angestrebte Realisierung der Umlegung/Erdverkabelung nicht umsetzbar und wird auch seitens der Gemeinde nicht weiter verfolgt. Da somit zwischen der realen Situation und den Festsetzungen und Darstellungen des Bebauungsplanes ein Widerspruch besteht, ist dieser zu ändern und an die tatsächlichen Gegebenheiten anzupassen. Der Rat der Ortsgemeinde Guckheim hat daher zur Gewährleistung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung gemäß 1 Abs. 5 BauGB am 03.09.2008 den Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes "Hollestücker II" gefasst. Der Originalmaßstab beträgt 1 : 500. Da die Vorraussetzungen des 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) erfüllt sind, wird die vorliegende Änderung im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Die zulässigen baulichen und sonstigen Nutzungen der Grundstücke werden nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches sowie der Baunutzungsverordnung rechtsverbindlich festgesetzt und bilden die Grundlage für die weiteren, zum Vollzug des Baugesetzbuches erforderlichen Maßnahmen. 2. Räumlicher Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung Abb. 1: Lage des Plangebiets

Begründung zum Bebauungsplan "Hollestücker II" (1. Änderung), OG Guckheim Der Geltungsbereich umfasst die vorhandene Freileitung sowie die daraus resultierenden Schutzabstände (5,1 m beidseits der Leitungsachse). Die genaue räumliche Abgrenzung des Bebauungsplanes ergibt sich aus der zugehörigen Planzeichnung. 3. Inhalt der Bebauungsplanänderung und städtebauliche Festsetzungen Zur Sicherung der bestehenden Leitungstrasse sowie deren Schutzstreifen werden die unterhalb des Schutzstreifens im ursprünglichen Bebauungsplan festgesetzten Nutzungen unter Berücksichtigung folgender Änderungen übernommen: Aufhebung des Verbots zum Führen oberirdischer Versorgungsleitungen Entfernung des Eintrags zum Rückbau oder der Erdverkabelung der 20-kV- Freileitung Herausnahme der festgesetzten Baumpflanzungen im Schutzstreifen der 20-kV- Leitung Einschränkung der Nutzung im Schutzstreifen Die sonstigen im ursprünglichen Bebauungsplan genannten bauordnungsrechtlichen Festsetzungen, planungsrechtlichen Festsetzungen und Plandarstellungen gelten unverändert weiter. 4. Flächenaufteilung Nettobauland ca. 246 m2 Bestehender Wirtschaftsweg ca. 296 m2 Verkehrsgrün ca. 45 m2 Fußweg ca. 3 m2 Plangebiet (gesamt) ca. 590 m2 5. Verfahren Das Baugesetzbuch ermöglicht durch den 13a für Bebauungspläne der Innenentwicklung die Durchführung eines sogenannten beschleunigten Verfahrens. Hierzu sind verschiedene Kriterien zu erfüllen, die im 13a aufgeführt sind: - weniger als 20.000 m2 Grundfläche, wobei die Grundflächen mehrerer Bebauungspläne, die in einem engen sachlichen, räumlichen und zeitlichen Zusammenhang aufgestellt werden zu addieren sind 4

Begründung zum Bebauungsplan "Hoilestücker ii" (1. Änderung), OG Guckheim - bei den zu beplanenden Flächen muss es sich um Flächen handeln, die widernutzbar gemacht, nachverdichtet o. ä. werden - es dürfen keine Schutzgüter gern. 1 (6) Nr. 7b BauGB beeinträchtigt werden Da die genannten Kriterien erfüllt sind, wird das Verfahren auf Grundlage des 13a BauGB durchgeführt. Die Durchführung einer Umweltprüfung sowie die Erarbeitung eines Umweltberichts sind somit nicht erforderlich. Guckheim, den (Der Bürgermeister) 5