Harzgerode Herr / Frau.. Mitglied:. Gläubiger-Identifikationsnummer: DE57HZG00000348046 Mandatsreferenz:.. SEPA-Lastschrift Mandat Sehr geehrtes Mitglied, mit der Umstellung auf das SEPA-Verfahren in unserem Verein möchten wir Sie darüber informieren, dass die bestehende Einzugsermächtigung als SEPA-Lastschrift-Mandat weitergenutzt wird. Was heißt SEPA? SEPA steht für Single Euro Payments Area. Ihre Kontonummer bzw. Bankleitzahl wird durch die sogenannte IBAN-Nr. und BIC-Nr. ersetzt. Diese Nummern finden Sie auf Ihren Kontoauszügen bei Ihrer Hausbank. Desweiteren können Sie diese auch bei Ihrer Hausbank erfragen oder lassen diese durch den sogenannten IBAN-Rechner auf der Internetseite Ihrer Hausbank erstellen. Bei Minderjährigen Mitgliedern bitten wir den Erziehungsberechtigten das nachfolgende Formular auszufüllen und zu unterzeichnen. Bitte füllen Sie das anliegende SEPA-Lastschrift-Mandat aus und schicken es an nachfolgende Adresse oder übergeben es persönlich innerhalb von 14 Tagen an: Wir danken Ihnen im Voraus und verbleiben Mit sportlichen Grüßen Herr Günter Faltin Schloßstr. 16 Tel.: 039484 / 25 70 Lars Henneberg 1. Vorsitzender Harzgerode e.v.
Harzgerode Gläubiger-Identifikationsnummer: DE57HZG00000348046 Mandatsreferenz: Mitglied:. (Vorname/ Nachname des Mitgliedes) SEPA-Lastschrift Mandat Ich ermächtige den Verein Harzgerode e.v., Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift wiederkehrend einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom Verein Harzgerode e.v. auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrags verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Gebühren, die aufgrund einer Nichteinlösung der Lastschrift anfallen, gehen zu Lasten des Mitglieds. Vorname und Nachname (Kontoinhaber) Straße und Hausnummer Postleitzahl und Ort IBAN BIC Name Kreditinstitut Ort und Datum Unterschrift (bei Minderjährigen der Erziehungsberechtigte)
Harzgerode Herr / Frau Mitglied:.. Wechsel Einzugsermächtigung in SEPA-Lastschrift Zu Ihrer Information und Ablage für Ihre Unterlagen!! Sehr geehrtes Mitglied, mit der Umstellung auf das SEPA-Verfahren in unserem Verein möchten wir Sie darüber informieren, dass die bestehende Einzugsermächtigung als SEPA-Lastschrift-Mandat weitergenutzt wird. Die Forderungen werden künftig und wiederkehrend wie folgt mit der SEPA-Basis-Lastschrift eingezogen: Betrag: Mandatsreferenz: Ihr Konto(IBAN): Kreditinstitut (BIC): Nächste Fälligkeit:...... Die Umdeutung erfolgt automatisch, sollten die Kontodaten nicht richtig sein, bitten wir um eine kurze Information. Bitte sorgen Sie zu den Fälligkeitsterminen für ausreichend Kontodeckung. Mit sportlichen Grüßen Lars Henneberg 1. Vorsitzender Harzgerode e.v.
Gläubiger-Identifikationsnummer. Als Lastschrifteinreicher benötigen Sie eine Gläubiger- Identifikationsnummer(ID), die sie bei der Deutschen Bundesbank über das Internet beantragen können. (www.glaeubiger-id.bundesbank.de). SEPA-Lastschriftvereinbarung. Es ist eine Vereinbarung zur Teilnahme am SEPA- Lastschriftverfahren mit der Harzsparkasse zu schließen. Beleglose Beauftragung. SEPA-Lastschriftaufträge müssen beleglos und im SEPA-Format eingereicht werden. Beleghafte Lastschriftaufträge können nicht mehr verarbeitet werden. Dauerlastschriften sind nicht mehr möglich. SEPA-Lastschriftmandat erforderlich. Voraussetzung für den Einzug von Geldern per SEPA-Lastschrift ist das neue SEPA-Lastschriftmandat. Es ermächtigt den Zahlungsempfänger, den fälligen Betrag vom Konto des Zahlungspflichtigen einzuziehen. Zusätzlich wird die Bank des Zahlungspflichtigen zur Einlösung der Lastschrift angewiesen. Einzugsermächtigungen im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren nutzen. Für Ihnen bereits erteilte Einzugsermächtigungen müssen Sie keine neuen SEPA-Lastschriftmandate einholen. Sie informieren Ihre Vereinsmitglieder lediglich noch über die jeweilige Mandatsreferenz, Ihre Gläubiger-Identifikationsnummer und den Zeitpunkt des Wechsels auf das SEPA-Basis- Lastschriftverfahren. Eindeutige Identifikation. Jedes SEPA-Lastschriftmandat erhält eine eindeutige Mandatsreferenz (zum Beispiel eine fortlaufende Nummer), die bei allen SEPA-Lastschriften angegeben werden muss. In Verbindung mit der Identifikationsnummer des Lastschrifteinreichers (sogenannte Gläubiger-Identifikationsnummer kostenfrei erhältlich bei der Deutschen Bundesbank wird damit jedes Mandat eindeutig identifiziert. Generell gilt das SEPA-Lastschriftmandat unbefristet bis zum Widerruf durch den Zahlungspflichtigen. Wird jedoch binnen 36 Monaten seit dem letztem Einzug keine Folgelastschrift vom Zahlungsempfänger eingereicht, verfällt dieses Lastschriftmandat. Sollen nach Ablauf dieser Frist erneut SEPA-Lastschriften eingezogen werden, muss ein neues SEPA-Lastschriftmandat vom Zahlungspflichtigen eingeholt werden. Konkretes Fälligkeitsdatum. Ein Vorteil der SEPA-Lastschrift ist die Vereinbarung eines konkreten Fälligkeitsdatums, an dem die Belastung auf dem Konto des Zahlungspflichtigen erfolgt. Der Zahlungsempfänger muss die SEPA-Lastschrift so einreichen, dass sie dem Kreditinstitut des Zahlungspflichtigen rechtzeitig vorliegt. Bei Erst- und Einmallastschriften der SEPA-Basis-Lastschrift sind das mindestens fünf Tage, bei wiederkehrenden Lastschriften mindestens zwei Tage vor Fälligkeit.
Einfache Liquiditätsplanung. Durch die Einführung eines konkreten Fälligkeitsdatums bei der SEPA-Lastschrift verbessern Sie Ihr Liquiditätsmanagement und können Zahlungsströme taggenau steuern. Dies ist nicht nur für europaweit agierende Unternehmen interessant. Einheitliche Kundenkennungen. Wie die SEPA-Überweisung erfordert auch die SEPA- Lastschrift zwingend den Einsatz von IBAN und BIC. Achtwöchige Erstattungsfrist bei der SEPA-Basis-Lastschrift. Die Erstattungsfrist für den Zahlungspflichtigen beträgt acht Wochen nach dem Zeitpunkt der Kontobelastung. Bei einem nicht erteilten oder gelöschten Mandat (unautorisierte Lastschrift) beträgt die Rückgabezeit bis zu 13 Monate.