DIE UMSETZUNG DER UN- BEHINDERTENRECHTSKON- VENTION IN DEUTSCHLAND Work forum on the implementation of the UNCRPD, Charlemagne Building Gasperi room - 1040 Brussels 10. Juni 2016 Wolfram Giese, Referat Va 5, BM für Arbeit und Soziales, Berlin
Ziel der UN-BRK-Tatsächliche Gleichberechtigung durch Inklusion Inklusion ist die zentrale Idee der UN-BRK voller und wirksamer Genuss aller Menschenrechte und gleichberechtigte Teilhabe Artikel 1, 3c) UN-BRK damit zusammenhängend: Schutz vor Diskriminierung Artikel 2, 3b), 5 UN-BRK) Behinderung = Wechselwirkung zwischen Menschen mit Beeinträchtigungen und Umwelt Artikel 1 Satz 2 UN-BRK Work forum on the implementation of the UNCRPD, Charlemagne Building Brussels 10. Juni 2016 Wolfram Giese, 2
Umsetzung der UN-BRK in deutsches Recht UN-BRK seit 26. März 2009 geltendes Recht in Deutschland ( Ratifikationsgesetz nach Art. 59 Abs. 2 GG) UN-BRK hat Rang eines einfachen Bundesgesetzes mit völkerrechtlicher Ausstrahlungswirkung grds. sofortige Umsetzungsverpflichtung (aber bei wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten nach Art. 4 Abs. 2 UN-BRK schrittweise Umsetzung) unmittelbare Anwendung oder Anwendung über konventionskonforme Auslegung UN-BRK gilt nach Art. 4 Abs. 5 UN-BRK für alle Teile des deutschen Bundesstaates (also Bund, Länder und Kommunen gleichermaßen) ggf. Anwendungsvorrang der UN-BRK über europäisches Gemeinschaftsrecht (bei Zuständigkeit EU) 3
Umsetzung der Konvention in Deutschland nach Art. 33 UN-BRK 4
Institutionelle Umsetzung Staatliche Anlaufstelle nach Art. 33 UN-BRK (Focal Point) angesiedelt im BMAS, daneben jeweils in den Bundesministerien und in den Bundesländern feste Anlaufstelle für die Verwaltung und internationale Stellen für Fragen und Vorhaben zur Konvention (Lotsenfunktion) Entwicklung, Evaluation bzw. Weiterentwicklung des Nationalen Aktionsplans (NAP/ NAP 2.0) Erarbeitung von Staatenberichten zur Prüfung durch den zuständigen UN-Fachausschuss (Art. 35 UN-BRK) Fertigung von Stellungnahmen in Individualbeschwerdeverfahren nach dem Zusatzprotokoll zur UN-BRK Work forum on the implementation of the UNCRPD, Charlemagne Building Brussels 10. Juni 2016 Wolfram Giese, 5
Zeitschiene von der UN-BRK zum NAP und NAP 2.0 13.12.2006 Annahme des Übereinkommens durch VN 30.03.2007 D unterzeichnet UN-BRK 03.05.2008 Übereinkommen tritt in Kraft 24.02.2009 D ratifiziert UN-BRK 26.03.2009 UN-BRK in D Kraft 2010 Erarbeitung des NAP unter Beteiligung von Menschen mit Behinderungen 15.06.2011 Verabschiedung des NAP seit 2011 Umsetzung des NAP 2013/ 2014 Wissenschaftliche Evaluierung des NAP 2014-2016 Erarbeitung NAP 2.0 unter Beteiligung von Menschen mit Behinderungen 15.06.2016 Verabschiedung des NAP 2.0 6
Der Nationale Aktionsplan (NAP) Der NAP ist Bestandsaufnahme und langfristige Gesamtstrategie zur Umsetzung der UN-BRK zunächst für zehn Jahre (bis 2021) Er ist Querschnittsaufgabe der gesamten Regierung und aller Ressorts ( Disability Mainstreaming ) Er ist kein abgeschlossenes Dokument, sondern eine erste Initialzündung zur Umsetzung der UN-BRK auf Bundesebene NAP wurde frühzeitig auf den Prüfstand gestellt und 2014-2016 weiterentwickelt: unabhängige wissenschaftliche Evaluation als Grundlage 7
Themen des NAP langfristige, ressortübergreifende, behindertenpolitische Gesamtstrategie der Bundesregierung (bis 2021) 242 Einzelmaßnahmen 12 Handlungsfelder (u.a. Arbeit und Beschäftigung, Bildung, Rehabilitation, Prävention Gesundheit und Pflege,.) 7 Querschnittsthemen (Gender Mainstreaming, Migration, Vielfalt der Behinderung, Barrierefreiheit, selbstbestimmt Leben, Assistenzbedarf und Gleichstellung) Weiterentwicklung u.a. auf der Grundlage einer Evaluation 8
Koalitionsvertrag Auf dem Weg zur inklusiven Gesellschaft ist die UN-BRK bei politischen Entscheidungen, die die Menschen mit Behinderungen betreffen, zu berücksichtigen. Gemeinsam mit den Menschen mit Behinderungen und deren Organisationen werden wir den Nationalen Aktionsplan weiterentwickeln. 9
Referenzquellen zur Weiterentwicklung des NAP UN-BRK und Staatenprüfung vor CRPD Ausschuss 26. / 27.03.15 Inklusionstage 2014 und 2015 Weiterentwicklung des NAP Evaluation des NAP durch Prognos Teilhabebericht der Bundesregierung 10
Aufbau NAP 2.0 Was bleibt bestehen? Handlungsfelder Querschnittsthemen Kapitel mit Einleitung, Kapitel zur Umsetzung des NAP und Anhang Was ist neu? stärkere Rolle der Querschnittsthemen neues Zielsystem bei den Handlungsfeldern bzw. über 175 neuen Maßnahmen Aufbau der Handlungsfelder (Rückbindung an UN-BRK und Empfehlungen aus Staatenprüfung) Kapitel Zusammenarbeit mit den anderen Akteuren zuständigkeitsübergreifende Maßnahmen 11
Der NAP 2.0 NAP 2.0 setzt auf die 242 Maßnahmen des ersten NAP (Laufzeit bis 2021) auf Alle Ressorts sind diesmal mit neuen Maßnahmen vertreten ( Disability Mainstreaming ) Insgesamt 175 neue Maßnahmen im NAP 2.0 (Stand Kabinettentwurf) Rd. 12 % übergreifende Maßnahmen (gemeinsam von Ressorts, Ländern oder anderen Akteuren getragen) Breiter inhaltlicher Ansatz horizontal über verschiedene Politikfelder und vertikal über verschiedene Ebenen Work forum on the implementation of the UNCRPD, Charlemagne Building Brussels 10. Juni 2016 Wolfram Giese, 12
Umsetzung der UN-BRK als gesamtgesellschaftliche Aufgabe NAP der BReg wird ergänzt durch weitere Aktionspläne fast alle Länder haben eigene Aktionspläne auch Sozialversicherungsträger (z.b. UV, RV) auch Unternehmen (z.b. RWE, SAP oder Böhringer Ingelheim) Einrichtungsträger, beispielsweise Evangelisches Johannesstift Berlin Kommunen, beispielsweise Kiel, Würzburg, Bonn oder Magdeburg oberste Gerichte und Bundesministerien haben interne Aktionspläne 13
Die bunte Landschaft von Aktionsplänen 14
Wichtige Schlüsselprojekte der Bundesregierung i.s.d. UN-BRK Bundesteilhabegesetz (Reform Eingliederungshilfe) Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts Förderung der beruflichen Integration von Menschen mit Behinderungen in den allgemeinen Arbeitsmarkt Pflegestärkungsgesetze Verbesserungen bei Gesundheitsversorgung KfW-Programm Altersgerecht umbauen Verbesserung der Barrierefreiheit im Bahnverkehr Forschungsvorhaben im Betreuungsrecht Disability-Survey (Repräsentativbefragung von MmB) 15
Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts Anpassung des Behinderungsbegriffs an den Wortlaut der UN-BRK Verbesserungen der Barrierefreiheit innerhalb der Bundesverwaltung Stärkere Verbreitung der Leichten Sprache für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen Aufnahme des Prinzips der Versagung angemessener Vorkehrungen i.s.d. UN-BRK als Form der Benachteiligung durch Träger öffentlicher Gewalt Errichtung einer Bundesfachstelle für Barrierefreiheit zur Unterstützung der Behörden bei der Umsetzung der Barrierefreiheit Einrichtung einer Schlichtungsstelle bei der Behindertenbeauftragten der Bundesregierung und Einführung eines Schlichtungsverfahrens Rechtliche Verankerung der Förderung der Partizipation von Behindertenverbänden und Selbstvertretungsorganisationen Work forum on the implementation of the UNCRPD, Charlemagne Building Brussels 10. Juni 2016 Wolfram Giese, 16
Die BMAS Kampagne 17
gemeinsam-einfach-machen.de 18
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Wolfram Giese - Referat Va 5 (Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention, Focal Point, Nationaler Aktionsplan) - Wilhelmstr. 49 10117 Berlin Tel.: + 49 (0) 3018 527 2564 Fax: + 49 (0) 3018 527 4582 Mail: wolfram.giese@bmas.bund.de 19