Fortschreibung der energetischen Standards für Neubauten in Freiburg. BMin Stuchlik verweist auf Drucksachen G-08/116 und G-08/116.1.

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Transkript:

TOP 6.1 Fortschreibung der energetischen Standards für Neubauten in Freiburg Vortrag: BMin Stuchlik verweist auf Drucksachen G-08/116 und G-08/116.1. BM von Kirchbach und StR Prof. Dr. Dr. hc Eßmann verlassen die Sitzung. Wortmeldungen: StR Klabundt StR Schätzle (Änderungsantrag der CDU-Fraktion vom 21.07.2008) StR Krögner (Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion vom 22.07.2008) StR Guzzoni StR Stather StR Evers StRin Grammelspacher StR Graf von Kageneck (zieht die Ziffer E des Antrags der CDU- Fraktion vom 21.07.2008 zurück und weist darauf hin, dass die Buchstaben A bis D unter der Maßgabe des geförderten Wohnungsbaus zu sehen sind.) OB Dr. Salomon StR Bergamelli Beschluss I. Der Gemeinderat lehnt modifizierten den Änderungsantrag der CDU-Fraktion vom 21.07.2008 ab: Die CDU-Fraktion beantragt, den Beschlussantrag wie folgt abzuändern bzw. zu überarbeiten. Dabei sind die Buchstaben A - D unter der Maßgabe des geförderten Wohnungsbaus zu sehen: A) Ziffer 1 des Beschlussantrages in Drucksache G-08/116.1 wird wie folgt geändert: Der Gemeinderat beschließt für die städtischen Grundstücke die stufenweise Fortschreibung der energetischen Standards für Neubauten gemäß den Ausführungen unter Nr. 3 in Drucksache G-08/116. Mit Ablauf des 31.12.2008 wird dadurch die Freiburger Niedrigenergiehausbauweise NEH 2005 (Drucksache G-04/083 und G-04/266 einschließlich Ergänzungsdrucksachen) als Standard für Neubauten auf den städtischen Grundstücken nach Maßgabe des Beschlussantrages Nr. 2 abgelöst.

B) Bei städtischen Baugrundstücken steht die Fortschreibung der energetischen Standards unter dem Vorbehalt, dass die durch den Passivhausbau verursachten Mehrkosten durch Förderung von Bund und land für Eigentumserwerb und Mietwohnungen entsprechend ausgeglichen werden. C) Die Realisierung der in Ziffer 6 des Beschlussantrages der Drucksache G-08/116.1 aufgeführten Pilotprojekte steht unter dem Vorbehalt, dass die durch den Passivhausbau verursachten Mehrkosten durch Förderungen von Bund und Land für Eigentumserwerb und Mietwohnungen entsprechend ausgeglichen werden. D) Die Einstellung der städtischen Förderung von neuen Wohnbauten im Passivhausstandard (vgl. Ziffer 7 in Drucksache G-08/116.1) zum 31.12.2008 steht unter dem Vorbehalt, dass die für den Passivhausbau verursachten Mehrkosten durch Förderungen von Bund und Land für Eigentumserwerb und Mietwohnungen entsprechend ausgeglichen werden. II. Die Verwaltung übernimmt den Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion vom 22.07.2008: Die SPD-Fraktion beantragt, den Beschlussantrag der o. g. Drucksache wie folgt zu ergänzen: 9. (neu): Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, vor der Festschreibung des in der Anlage 2 zur Drucksache G-08/116 definierten Passivhausstandards für Neubauten mit überwiegender Wohnnutzung (Ziffer 3 a) eine umfassende vergleichende Abschätzung des CO 2 -Minderungspotenzials zwischen Bestand und Neubau vorzulegen: - Effizienzverbesserung - Auswahl der Primärenergieträger - Energieeinsparung im Immobilien-Bestand - Planung und Bau von Neubauten - Untersuchung aktuelle verwendeter energetischer Gebäudestandards im Rahmen einer Lebenszyklusbetrachtung auf ihr CO 2 - Minderungspotenzial.

Die Ergebnisse der Potenzialstudie über die Umsetzung des Freiburger CO 2 -Minderungsplans sind in den Bericht gemäß Punkt 5 des Beschlussantrages mit aufzunehmen. 10. (neu): Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, bei der Landesregierung intensiv darauf hinzuwirken, dass die Förderung des sozialen Mietwohnungsbaus wieder aufgenommen wird und die Baukostenobergrenzen für den sozialen Wohnungsbau auch für den angestrebten Freiburger Passivhaus-Standard im geförderten Wohnungsbau zum Einsatz kommt. 11. (neu): Für den Fall, dass das Land die Förderung des sozialen Mietwohnungsbaus nicht wieder aufnimmt bzw. die Baukostenobergrenze für den sozialen Wohnungsbau nicht im erforderlichen Ausmaß anhebt, wird die Verwaltung beauftragt, bis Ende 2009 ein entscheidungsreifes Konzept vorzulegen, das sowohl städtische als auch bankenfinanzierte Förderinstrumente enthält. 12. (neu): Die Verwaltung wird beauftragt, zusätzlich zur Umsetzung der neuen energetischen Standards ein Konzept zur solaren Nutzung in Form von Photovoltaik und Solarthermie zu erstellen. III. 1. Der Gemeinderat beschließt die stufenweise Fortschreibung der energetischen Standards für Neubauten gemäß den Ausführungen unter Nr. 3 in Drucksache G-08/116. Mit Ablauf des 31.12.2008 wird dadurch die Freiburger Niedrigenergiehausbauweise NEH 2005 (Drucksachen G-04/083 und G-04/266 einschließlich Ergänzungsdrucksachen) als Standard für Neubauten nach Maßgabe des Beschlussantrags Nr. 2 abgelöst. 2. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, für den Zeitraum vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2010 a) in allen Kaufverträgen für städtische Baugrundstücke mit Ausnahme der städtischen Baugrundstücke in den Bebauungsplangebieten Rieselfeld, Vauban und Innere Elben die Umsetzung des in Anlage 2 zur Drucksache G-08/116 definierten Passivhaus-Dämmstandards NEH 2009 für Neubauten mit überwiegender Wohnnutzung verbindlich festzuschreiben,

b) in allen städtebaulichen Verträgen zu den Bebauungsplänen, die im genannten Zeitraum zur Offenlage beschlossen werden, die Umsetzung des der jeweils aktuellsten Fassung der Energieeinsparverordnung entsprechenden KfW 40- Standards für Neubauten mit überwiegender Wohnnutzung verbindlich festzuschreiben. 3. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, ab dem 01.01.2011 a) in allen Kaufverträgen für städtische Baugrundstücke die Umsetzung des in Anlage 2 zur Drucksache G-08/116 definierten Passivhausstandards für Neubauten mit überwiegender Wohnnutzung verbindlich festzuschreiben, b) in allen städtebaulichen Verträgen zu den Bebauungsplänen mit einem Offenlagebeschluss nach dem genannten Stichtag die Umsetzung des in Anlage 2 zur Drucksache G-08/116 definierten Passivhaus - Dämmstandards NEH 2009 für Neubauten mit überwiegender Wohnnutzung verbindlich festzuschreiben. 4. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, für Bürohäuser und Gebäude mit überwiegend büroartiger Nutzung bis Ende 2008 einen Vorschlag vorzulegen, mit dem Ziel, den energetischen Standard dieser Gebäude stufenweise analog zu dem für Wohngebäude vorgesehenen Stufenplan (Anlage 5 zur Drucksache G-08/116) anzuheben. 5. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung gemäß Drucksache G-08/116.1, im Sommer 2010 über die Umsetzung der ersten Stufe der Fortschreibung der energetischen Standards für Neubauten (Beschlussantrag Nr. 2) zu berichten und, falls erforderlich, Vorschläge zur Anpassung der zweiten Stufe (Beschlussantrag Nr. 3) vorzulegen. 6. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, in den als Pilotprojekte ausgewählten Gebieten - Südlich Elsässer Straße (Mooswald), Plan Nr. 5-94, - Forstwissenschaftliche Lehranstalt (Günterstal), Plan Nr. 4-76, - Kurzacker (Munzingen), Plan Nr. 6-153, - Dreisamhalle/Alter Sportplatz (Ebnet), Plan Nr. 3-76, - Gutleutmatten (Haslach), Plan Nr. 6-155 und - Östlich Merzhauser Straße Süd (Wiehre), Plan Nr. 4-51

in den Kaufverträgen für städtische Baugrundstücke sowie in den städtebaulichen Verträgen im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung in Abweichung von Beschlussziffer 2 die Umsetzung des in Anlage 2 zur Drucksache G-08/116 definierten Passivhausstandards bei Neubauten mit überwiegender Wohnnutzung verbindlich festzuschreiben. 7. Der Gemeinderat beschließt, die Förderung von neuen Wohnbauten im Passivhausstandard auf städtischen Grundstücken (Drucksachen G-04/083 und G-04/266 einschließlich Ergänzungsdrucksachen) zum 31.12.2008 zu beenden. Die Förderung wird über diesen Zeitpunkt hinaus auf der Grundlage von Kaufverträgen gewährt, die bis zum 31.12.2008 abgeschlossen werden, oder die auf Ausschreibungen von städtischen Grundstücken zurückgehen, die vor dem 31.12.2008 veröffentlicht werden. 8. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, zur Umsetzung der genannten Baustandards ein umfassendes Beratungskonzept für die an der Planung und am Bau von Wohngebäuden Beteiligten zu entwickeln und umzusetzen. Die dafür gemäß Anlage 1 zur Drucksache G-08/116 benötigten Mittel von 30.000,00 /Jahr werden im Doppelhaushalt 2009/2010 zur Verfügung gestellt.