Inklusion und was für die Lebenshilfe Delmenhorst und Landkreis Oldenburg wichtig ist 18. April 2013
Inklusion Ein Begriff der es in sich hat Er hat eine unglaubliche Dynamik ausgelöst Auf die Haltung kommt es an
Exklusion
Integration
Inklusion
Auszüge aus der UN-Behindertenrechtskonvention
Die UN-Behindertenrechtskonvention 50 Artikel plus 18 Protokoll-Artikel Unterzeichnet 2006 Von der BRD im März 2009 ratifiziert - seit dem geltendes Recht Deutschland Nach 2 Jahren berichtspflichtig Rechtsnormen/Verfahren müssen angepasst werden
Artikel 1 Zweck Vollen, gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten fördern, schützen und gewährleisten Menschen mit Behinderungen haben Beeinträchtigungen, die sie in Wechselwirkung mit Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können
Diskriminierung verhindern alle Formen der Diskriminierung, einschließlich der Versagung angemessener Vorkehrungen Mit angemessenen Vorkehrungen sind alle notwendigen und geeigneten Änderungen und Anpassungen gemeint
Artikel 2 Begriffsbestimmungen - Kommunikation im weitesten Sinn Sprache, Text, Brailleschrift, einfache Sprache, durch Vorleser, UK, Informations- und Kommunikationstechnologie - Diskriminierung aufgrund von Behinderung Jede Unterscheidung, Ausschließung oder Beschränkung aufgrund von Behinderung - Angemessene Vorkehrungen ohne unbillige Belastung geeignete Änderungen oder Abpassungen - Universelles Design Produkte, Umfeld, Dienstleistungen damit individuelle Anpassungen nicht erforderlich sind. Schließt Hilfsmittel für bestimmte Gruppen nicht aus
Artikel 3 Allgemeine Grundsätze Die Grundsätze dieses Übereinkommens sind u. a.: a. Achtung der Würde, der individuellen Autonomie, einschließlich der Freiheit, eigene Entscheidungen zu treffen und Unabhängigkeit b. Nichtdiskriminierung c. Volle und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft und Einbeziehung in die Gesellschaft d. Chancengleichheit e. Zugänglichkeit
Artikel 8 Bewusstseinsbildung Die Vertragsstaaten verpflichten sich, sofortige wirksame und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um Klischees, Vorurteile und schädliche Praktiken gegenüber Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen zu bekämpfen
Artikel 9 Zugänglichkeit Unabhängige Lebensführung und volle Teilhabe in allen Lebensbereichen muss ermöglicht werden Der Staat muss geeignete Maßnahmen einleiten, damit für Menschen mit Behinderungen der gleichberechtigte Zugang zur Umwelt, zu Transportmitteln, Information und Kommunikation, einschließlich Informations- und Kommunikationstechnologien und zu anderen Einrichtungen und Diensten, gewährleistet werden kann
Artikel 19 Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft Die Vertragsstaaten... gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt die Möglichkeit haben, ihren Aufenthaltsort zu wählen und zu entscheiden, wo und mit wem sie leben und nicht verpflichtet sind, in besonderen Wohnformen zu leben.
Artikel 24 Bildung (1) Die Vertragsstaaten erkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung an. Sie gewährleisten ein integratives (inklusives) Bildungssystem auf allen Ebenen und lebenslanges Lernen.
Die Vertragsstaaten stellen sicher, dass Menschen mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden und dass Kinder mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom unentgeltlichen und obligatorischen Grundschulunterricht oder vom Besuch weiterführender Schulen ausgeschlossen werden.
Artikel 27 Arbeit und Beschäftigung Der Staat erkennt das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Arbeit an Die Möglichkeit, den Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen, die in einem offenen, integrativen (inklusiven) und zugänglichen Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld frei gewählt oder angenommen wird.
Grundsätzliche Überlegungen Teilhabe - Inklusion Teilhabe rückt immer stärker in den Fokus der Diskussion um die Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe Inklusion ist nicht nur geltendes Recht sie ist vielmehr eine Haltung Nicht die Menschen müssen sich dem (Bildungs-)system anpassen, sondern das (Bildungs-)system muss sich an die Menschen anpassen (Vernor Munoz, UN Sonderberichterstatter für das Recht auf Bildung)
Wo stehen wir heute?
Intensive Diskussion beim Aufbau von Krippengruppen Unzureichende Regelungen: - scharfe Trennung Jugendhilfe/Sozialhilfe - unzureichende Eingliederungshilfe - Nachteilsausgleich zum Teil weggefallen - hoher Verwaltungsaufwand - hohe Risiken Weitere Probleme: Aufhebung ambulant- teilstationär, Große Lösung erforderlich? Positionspapiere beachten
Zurückhaltende Diskussion im Bereich Kindergarten Zukunft des HPK Weiterentwicklung Zukunft des (integrativen) Kiga Weiterentwicklung Neue Gesetzgebung geplant Positionspapiere
Intensive Diskussion im Bereich Schule (ausgerechnet im kompliziertesten Bereich geht es los) Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes liegt vor. Wirksam zum 01.08.2012, Pflicht 2013 Förderschulsystem bleibt erhalten? TBS? Probleme, u. a.: Man ahnt, welche Folgen das haben kann (Gliedrigkeit des Schulsystems, Wahlrecht der Eltern, Schulassistenten usw.) Neue schulgesetzliche Regelungen sind zu erwarten.
Intensive Diskussion im Bereich Wohnen (hier fährt der Zug schon länger) Möglich, weil Grundsatz ambulant vor stationär stringenter umgesetzt wird und schon lange besteht. Problem, u. a.: Ziel der Kostensenkung wird verfolgt. Der Sozialraum soll es auffangen.
Diskussion im Bereich Berufsausbildung/Arbeit (von Bund und vielen Ländern gefordert) Themen Änderung des NSchG (Übergang Schule/Beruf)/ berufliches Orientierungsverfahren Alternativen zur WfbM Teilzeit/Modularisierung der Angebote
Budget für Arbeit (vor allem als Geldleistung) Mehr Wahlmöglichkeiten Vermehrt auf allgemeinem Arbeitsmarkt mit Arbeitsvertrag Problem, u. a.: Mittel der Eingliederungshilfe an Arbeit andere Leistungserbringer, die keine WfbM sind, sollen Maßnahmen erbringen können
Diskussion im Bereich Freizeit (hier gibt es besonders viele Aktivitäten) Hier spielt der inklusive Sozialraum eine besondere Rolle. Aktivitäten, z. B. Sport, Musik, Theater, Jugendfreizeitgruppen, Kirche
Bei der Umsetzung von Inklusion müssen wir folgende Aspekte im Blick haben Das Wohl des Einzelnen muss im Mittelpunkt stehen Wunsch der LT nach Aufgliederung von Komplexleistungen die Qualität muss erhalten bleiben Wunsch- und Wahlrecht wird zunehmend in Frage gestellt Nachteilsausgleich wird zunehmend in Frage gestellt LT übernimmt zunehmend Steuerungsverantwortung (Zielplanung) Träger müssen sich neu orientieren
Was bedeutet das für uns? Wir müssen die Inklusion mit gestalten Es kann nicht darum gehen, unsere Einrichtungen aufzulösen, sondern sie weiter zu entwickeln (nichts anderes erwartet die UN- Behindertenrechtskonvention) Wir brauchen dazu? Behutsamkeit (Wir müssen nicht morgen die Welt neu erfunden haben!) Bestehende Ausgrenzungen vermeiden (z. B. bei Menschen mit komplexem Hilfebedarf) Gute Ideen Mut
Was haben wir zu bieten? Wir sind Motor für Inklusion - Runde Tische - Vorträge - direkte Beteiligung an politischer Diskussion - Podiumsdiskussionen - Ausschüsse - Kommunen
Was haben wir zu bieten? Frühförderung Erste integrative Kiga- und Hortgruppe in Niedersachsen Erste integrative Krippengruppe in Niedersachsen Inklusives Kita-Konzept Bereits seit mehr als 10 Jahren Ausbau der ambulanten Wohnbetreuung (seit dem keine neuen stationären Plätze) Jede/r entscheidet selbst wo und wie er wohnen möchte Individuelle und offene Freizeitangebote - Offene Hilfen - Freizeitgruppen (Harpstedt, in KKS, Delmenhorst) - Sport (Lauftreff, Fußball- Rote Teufel)
Aktuelles Beispiel Konzept für den Aufbau eines inklusiven Systems von Kindertagesstätten für Kinder bis 6 Jahre im Landkreis Oldenburg Lebenshilfe Delmenhorst und Landkreis Oldenburg AWO Kinder, Jugend & Familie Weser-Ems GmbH In Zusammenarbeit mit dem Landkreis Oldenburg, der Stadt Wildeshausen, den Trägern der Kindertagesstätten Erwin Drefs und Jan-Dirk Austermann 18.04.2013
Ziel des Vorhabens Langfristiges Ziel ist es, ein inklusives Kindergartensystem im Landkreis Oldenburg zu schaffen. Betreuungsmöglichkeiten sollen wohnortnah und sozialraumorientiert ermöglicht werden und dem Wunsch- und Wahlrecht der Eltern entsprechen. Zusammenarbeit der beteiligten Kooperationspartner soll inhaltlich und organisatorisch gefördert werden. Dabei sollen die fachlichen Kompetenzen der Fördereinrichtungen und der Kindertagesstätten erhalten werden. Erwin Drefs und Jan-Dirk Austermann 18.04.2013
Strukturelle Eckpunkte einer inklusiven Kindertagesstätte Strukturelle Eckpunkte einer inklusiven Kindertagesstätten-Infrastruktur, die dann für alle Kinder gelten: 1. Die Gruppengrößen müssen bedarfsgerecht variiert werden können, z. B. zwischen 6-20 Kinder je Gruppe. 2. Die Bildungs- und Betreuungszeit muss dem Bedarf entsprechend variiert werden können, z. B. von 4-8 Stunden täglich. 3. Durchgehend heilpädagogische Kompetenz in der Kita, bzw. in jeder Gruppe. 4. In Krippengruppen ist eine von drei Fachkräften immer eine heilpädagogische Fachkraft, unabhängig davon, ob gerade ein Kind mit Beeinträchtigung in dieser Gruppe ist. 5. Angemessene Raumkonzepte Erwin Drefs und Jan-Dirk Austermann 18.04.2013
Strukturelle Eckpunkte einer inklusiven Kindertagesstätte Strukturelle Eckpunkte einer inklusiven Kindertagesstätten-Infrastruktur, die dann für alle Kinder gelten: 6. Installation von verbindlichen Unterstützungssystemen, z. B. nach dem Modell Mobiler Dienst 7. Sicherstellung von kontinuierlicher und bedarfsgerechter Fachberatung für alle Kita-Teams, z. B. zur Sicherstellung einer fundierten Methodenkompetenz (unterstützte Kommunikation, Autismus, usw.). 8. Sicherstellung von kontinuierlicher und bedarfsgerechter Fort- und Weiterbildung 9. Interdisziplinärer Expertenpool, z. B. über Heilpädagogische Stützpunkte (HPK + HPT) und Frühförderung Erwin Drefs und Jan-Dirk Austermann 18.04.2013
Handlungsfelder/Aktivitäten der beteiligten Kooperationspartner Beide Träger der Behindertenhilfe und Kinder- und Jugendhilfe entwickeln ihre heilpädagogischen Einrichtungen weiter mit dem Ziel dezentraler Standorte. Beide Träger stellen ihre Fachkräfte dem Expertenpool zur Verfügung. Die 3-gruppige Heilpädagogische Kindertagesstätte der Lebenshilfe in Wildeshausen entwickelt sich weiter, indem sie eine heilpädagogische Gruppe (bzw. eine andere Kleingruppe) in einer anderen Kita betreibt und dafür eine integrative Gruppe aufbaut. Sie betreibt ggf. eine weitere heilpädagogische Gruppe (bzw. eine andere Kleingruppe) in einer anderen Kita, um eine integrative Krippe aufzubauen. In der Heilpädagogischen Kindertagesstätte wird dann 1 inklusive heilpädagogische Kleingruppe, 1 inklusive KiGa-Gruppe, 1 inklusive Krippengruppe bestehen. Erwin Drefs und Jan-Dirk Austermann 18.04.2013
Handlungsfelder/Aktivitäten der beteiligten Kooperationspartner Beide Träger entwickeln das in Delmenhorst realisierte System Mobiler Dienst in Kindertagesstätten mit Gruppen mit reduzierter Platzzahl ( Regelgruppe mit bis zu 15 Kindern und verbesserten Rahmenbedingungen). Die beiden Träger wirken an einer Fortbildungsinitiative für die Fachkräfte mit und liefern Grundlagen dafür. Diese Träger stellen einen Expertenpool und Fachberatung zur Verfügung. Erwin Drefs und Jan-Dirk Austermann 18.04.2013
Kleine Schritte auf dem Weg zur inklusiven Kindertagesstätte in der Stadt Delmenhorst Beratung - Zentrales Modell zur fachlichen Beratung - Fachberatung Mobiler Dienst und kleine Kita-Gruppen Heilpädagogische Frühförderung Sozialpädagogische Familienhilfe Familienzentrum Inklusion Integration Kindertagesstätten in Delmenhorst (22) teilweise mit Integrationsgruppen HPK mit Integrations-Gruppe Heilpädagogischer/ Therapeutischer Kindergarten Kita-Bedarfsplanung z. B. Ø 14 Kinder je Krippe Qualifizierung - Fachkraft für frühe Bildung - Fortbildungsangebote - Vorträge Gremien - TAG-Kitas - Soz. Psychiatr. AK - AGFW - TAG 78 Sozialleistungsträger in Hauptzuständigkeit Jugendhilfeträger in Hauptzuständigkeit Krippen / Integrative Krippen Familienstützender Dienst Offene Hilfen
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