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BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9707 21. Wahlperiode 11.07.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Deniz Celik (DIE LINKE) vom 04.07.17 und Antwort des Senats Betr.: Strahlenskandal in der Asklepios-Klinik St. Georg Welche Konsequenzen zieht der Senat? In den Jahren 2010 2013 ist es in der Asklepios-Klinik St. Georg unter anderem zu Unterbestrahlungen von krebskranken Patienten/-innen gekommen. Im Zuge dessen kam es zu staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen. In den Schriftlichen Kleinen Anfragen vom 13.03.2015 (Drs. 21/44), 23.12.2016 (Drs. 21/7270) und 16.06.2017 (Drs. 21/9381) gab der Senat an, dass noch nicht absehbar sei, wann mit dem Abschluss der Ermittlungen zu rechnen ist. In einer Pressemitteilung vom 27.06.2017 gibt Asklepios an, dass nun eine gutachterliche Zwischenbewertung vorgelegt wurde, aus der hervorgeht, dass fünf der zehn zu gering bestrahlten Patienten/-innen eine erhebliche Schädigung erlitten haben. In einem Hauptgutachten müsse nun geklärt werden, ob zwischen dem Berechnungs- und Bestrahlungsfehler und dem späteren Tod von vier der fünf schwerkranken bestrahlten Patienten/-innen ein ursächlicher Zusammenhang besteht. Im Mai 2015 gab Senatorin Cornelia Prüfer-Storcks an, dass wesentliche Vorwürfe gegen die Klinik ausgeräumt seien. Des Weiteren kündigte die Senatorin an, dass eine Reihe von Konsequenzen gezogen würde. Neben der Aufarbeitung von Fehlern in der Strahlentherapie und der Vermeidung von Fehlerrisiken für die Zukunft im AK St. Georg stellen sich auch Fragen bezüglich der Vermeidung von Fehlerrisiken in den anderen Hamburger Kliniken, die eine Strahlentherapie anbieten. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Asklepios Kliniken Hamburg GmbH (AKHH) wie folgt: 1. Welche weiteren Krankenhäuser außer dem AK St. Georg sind noch in der Strahlentherapie tätig? Das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE). 2. In einer Pressemitteilung teilt Asklepios am 27.6.2017 mit, dass eine neue gutachterliche Zwischenbewertung vorliege, die anders als das Gutachten von Prof. Kimmig zu dem Schluss kommt, dass Patienten/- innen schwer geschädigt wurden und möglicherweise aufgrund dessen zu Tode kamen und die beteiligten Ärzte und Physiker noch nicht entlastet sind. a. Liegt die gutachterliche Zwischenbewertung der BGV vor? Falls nein: wird sie der Behörde noch vorgelegt werden? Ja.

Drucksache 21/9707 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode b. Von wem wurde die gutachterliche Zwischenbewertung vorgenommen und wer hat sie veranlasst? Das Gutachten wurde von Prof. Dr. med. Cordula Petersen, Direktorin der Klinik für Strahlentherapie und Radioonkologie/Onkologisches Zentrum des UKE, und dem Medizinphysikexperten Manuel Todorovic, Leiter der Klinischen Medizinphysik der vorgenannten Klinik, erstellt. Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat das Gutachten in Auftrag gegeben. c. Wie erklärt sich der Senat die unterschiedlichen und einander teils widersprechenden Ergebnisse von Ärztlicher Stelle, Gutachten von Prof. Kimmig und der neuen gutachterlichen Stellungnahme? Die Ergebnisse sind kaum vergleichbar, da die Gutachten unterschiedliche Aufgabenstellungen hatten. Im Übrigen hat sich der Senat damit nicht befasst. d. Hat sich durch die neue gutachterliche Zwischenbewertung die Bewertung der Vorgänge vonseiten der Behörde verändert? Falls ja: inwiefern? Falls nein: warum nicht? Die staatsanwaltlichen Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen, da ein weiteres Gutachten von der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegeben wurde. Zu dem laufenden Verfahren kann sich die zuständige Behörde nicht äußern. 3. Die Senatorin kündigt in Ihrer PM vom 5.5.2015 an, dass eine elektronische Patientenakte eingeführt werden soll und Asklepios teilt am 27.6.2017 mit, die Dokumentationsarbeit sei optimiert worden. a. Hat Asklepios eine elektronische Patienten-Akte eingeführt? Wenn ja, wann und wenn nein, warum nicht beziehungsweise bis wann wird das erfolgen? b. Welche Patienten/-innen in welchen Asklepios-Kliniken bekommen eine elektronische Patienten-Akte? Die Einführung der digitalen Patientenakte erfolgt in allen Kliniken der AKHH im Rahmen der aktuell laufenden Einführung eines neuen Krankenhausinformationssystems. Damit wird dies nach derzeitigem Planungsstand im AK St. Georg vollständig im Frühjahr 2018 erfolgen. c. Haben weitere Hamburger Kliniken, die in der Strahlentherapie tätig sind, auch elektronische Patienten-/-innen-Akten eingeführt? Wenn ja: Bitte auflisten nach Krankenhaus, Einführungsdatum und Patienten-/-innen-Gruppe. Wenn nein: Bitte darlegen, aus welchen Gründen das bisher unterblieben ist. Das UKE verfügt seit 2008 über eine elektronische Patientenakte, in der alle Patientinnen und Patienten des UKE geführt werden. d. Bei dem Skandal um die unzureichende Dokumentation in der Lungentransplantation 2016 wurde das Problem identifiziert, dass elektronische und Papier-Patienten-/-innen-Akten nebeneinander existieren. Vor diesem Hintergrund: Wie wird sichergestellt, dass es zu keinen Übertragungsfehlern oder Kommunikationsproblemen mit weiteren Akten der Patienten/-innen kommt (zum Beispiel in einer mitbehandelnden anderen Klinik oder Praxis, die auf Papier dokumentieren)? UKE: Siehe Drs. 21/8836. AK St. Georg: Die Einführung einer elektronischen Patientenakte in der Strahlentherapie der AK St. Georg ist in Vorbereitung. Zurzeit werden die Akten noch in Papierform 2

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/9707 geführt. Um mögliche Übertragungsfehler zu vermeiden, ist ein genaues Übergabeverfahren beispielsweise mit der Gemeinschaftspraxis Strahlentherapie Hamburg St. Georg eingeführt worden. e. Worin bestehen die konkreten Optimierungen in der Dokumentation im AK St. Georg? Es wurden verschiedene Verfahrensanweisungen zu den Prozessen erlassen und überarbeitet. Alle betroffenen Verfahrensanweisungen wurden den Mitarbeiterinnen/ Mitarbeitern schriftlich zur Kenntnis gegeben. Die Pflicht zur strikten Einhaltung musste schriftlich bestätigt werden. Die Dokumentationen wurden unter anderem durch die Einführung eines einheitlichen Musters zur Aktenführung zur Orientierung aller Beteiligten und durch eine bessere Übersicht durch farbige Register in der Patientenakte verbessert. f. Wie wird die Patienten-/-innen-Sicherheit konkret erhöht durch eine elektronische Patienten-/-innen-Akte? Elektronische Akten sind jederzeit von jedem Arbeitsplatz zugänglich. Das Suchen nach Akten entfällt. Alle Befunde sind gesichert. Lesbarkeit und Nachvollziehbarkeit der Autorenschaft (digitale Unterschrift) sind verbessert. Einträge können nicht im Nachhinein geändert werden. Der Datenschutz ist gewährleistet, da die Akte nur durch berechtigte Personen mittels Passwort einsehbar ist. Die digitale Akte ist laufend fortführbar das Risiko von Übertragungsfehlern bei Eröffnung einer neuen Akte entfällt. 4. Asklepios teilt in einer Pressemitteilung vom 27.6.2017 mit, dass 2013 ein effektives Maßnahmenpaket umgesetzt worden sei. Es seien unter anderem Schulungen intensiviert worden und die Dokumentation verbessert worden. a. In welcher Form wurden Schulungen intensiviert (Häufigkeit, Inhalt, Teilnehmendenkreis oder anderes)? Über die nach Strahlenschutzverordnung geforderten Schulungen vor der ersten Tätigkeit und die jährlichen Wiederholungsschulungen hinaus wurden die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter über die neuen und geänderten Verfahrensanweisungen umfassend geschult. Alle Ärzte wurden zum Thema Patientinnen-/Patientenaufklärung geschult. Alle Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter wurden zu den Programmveränderungen unterwiesen. Weiter sind intensive Schulungen zu den Themen Nebendiagnosen, Arztbrief und Tumorkonferenzbeschlüsse durchgeführt worden. b. In welcher Form wurde die Dokumentation verbessert neben der Einführung einer elektronischen Patienten-Akte? Siehe Antwort zu 3. e. c. Welche weiteren Maßnahmen beinhaltet das Maßnahmenpaket? In der AK St. Georg wurden unter anderem folgende Maßnahmen eingeführt: zusätzliche Dosimetrie am Patienten (Sommer 2013), Softwareveränderung Brachytherapie (Oktober 2014), Verbesserung der Arztbriefe und Verbesserung der Dokumentation der Nebendiagnosen (Oktober 2014), stringente Einhaltung der 4-Augen- Überprüfungen der Pläne durch die Medizinphysikexperten dokumentiert durch Unterschriften (Mai 2015), softwareunterstützte Plausibilitätskontrolle der Werte durch ein unabhängiges Programm (Mai 2015), eigenes Registerblatt zu Patientinnen-/ Patientenaufklärung in der Patientenakte (Mai 2015), eigenes Registerblatt zu Tumorkonferenzbeschlüssen in der Patientenakte (Mai 2015), Verbesserung der Dokumentation der strahlentherapeutischen Verordnung und der Nachsorgemaßnahmen (Mai 2015). 5. Welche konkreten Maßnahmen wurden von Krankenhäusern, Gesundheitsbehörde, Ärztlicher Stelle oder anderen Institutionen seit Mai 2015 veranlasst, um die Patienten-/-innen-Sicherheit bei der Strahlentherapie in allen Hamburger Krankenhäusern, die eine Strahlentherapie anbieten, zu verbessern und Fehlerrisiken zu vermeiden? Bitte auflisten nach Institution, Art und Ziel der Maßnahme sowie Zeitpunkt. 3

Drucksache 21/9707 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode AK St. Georg: siehe Antwort zu 4. c. UKE: Es haben in 2015 voneinander unabhängige Überprüfungen durch die Ärztliche Stelle und die zuständige Behörde stattgefunden. Konkrete Maßnahmen mussten nicht festgelegt werden, da die in der AK St. Georg festgelegten Maßnahmen zur Fehlervermeidung schon angewendet wurden. Außerdem wurde die vertragliche Vereinbarung zur Einrichtung einer Ärztlichen Stelle zwischen der zuständigen Behörde, der Ärztekammer und der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg 2015/2016 überarbeitet. 6. Die Senatorin teilt in Ihrer PM vom 5.5.2015 mit, dass Asklepios eine externe Zertifizierung der Klinik für Strahlentherapie zugesagt habe. a. Wurde seitdem eine externe Zertifizierung der Klinik für Strahlentherapie vorgenommen? Wenn ja: bitte angeben zu welchem Zeitpunkt, von welcher Institution und was genau das Zertifikat besagt. Wenn nein: warum nicht? Ja. Das Qualitätsmanagement der Abteilung für Strahlentherapie wurde am 25. November 2015 erfolgreich durch den TÜV Nord nach DIN ISO EN 9001:2015 zertifiziert. Das Audit hat sich auf die Kernprozesse der Abteilung für Strahlentherapie fokussiert und hat zusätzlich die verbindlichen und qualitätsgesicherten Strukturen im Umgang mit Patientinnen/Patienten und Kooperationspartnern überprüft. 7. Die Senatorin teilt in Ihrer PM vom 5.5.2015 mit, dass eine weitere umfassende Überprüfung der Strahlenklinik durch die Ärztliche Stelle durch ein anderes Prüf-Team veranlasst worden sei. a. Wann wurde die angekündigte Prüfung durchgeführt? Von Juni bis September 2016. b. Welche einzelnen Aspekte wurden dabei überprüft? Es wurden die technischen Qualitätssicherungsunterlagen (zum Beispiel Konstanz- Prüfung der Geräte, technische Ausstattung) und die Patientenunterlagen (zum Beispiel Rechtfertigende Indikation, Bestrahlungsplanung, Aktenführung, Dokumentation, Aufklärung) überprüft. c. Welches Ergebnis ergab die Prüfung? Die Gesamtbewertung der Ärztlichen Stelle wurde mit 1 (keine Mängel) bewertet. d. Wurden bei der Prüfung Mängel festgestellt und gegebenenfalls worin bestanden die Mängel und welche Auflagen wurden gemacht? Es wurden weder Mängel festgestellt noch Auflagen gemacht. e. Waren die Mitglieder des Prüf-Teams reguläre Mitglieder der Ärztlichen Stelle für Strahlentherapie? Falls nein: Woher rekrutierten sich die Mitglieder des Prüf-Teams? Ja. f. Hat es für die Jahre 2014 2017 anlassbezogene oder Regelprüfungen der Strahlenkliniken der Hamburger Krankenhäuser durch die Ärztliche Stelle gegeben? Falls ja: Bitte auflisten nach Zeitpunkt, Krankenhaus, Ergebnis und getrennt nach anlassbezogenen sowie Regelprüfungen. Falls nein: warum gab es keine Prüfungen? Die Strahlentherapie am UKE wurde im Oktober 2015 als Regelprüfung mit dem Ergebnis 2 (geringfügige Mängel) geprüft. Die Strahlentherapie in der AK St. Georg wurde als Regelprüfung im September 2016 mit dem Ergebnis 1 geprüft. Anlassbezo- 4

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/9707 gen wurden zwei Patientenakten der Strahlentherapie am AK St. Georg im Februar 2016 mit dem Ergebnis keine Patientengefährdungen geprüft. 8. Die Senatorin teilt in Ihrer PM vom 5.5.2015 mit, dass in Zukunft die Ärztliche Stelle die Auswahl von Gutachter/-innen und die Zusammensetzung der Prüfkommission mit der Gesundheitsbehörde abstimmen wird. a. Gab es seither entsprechende Abstimmungen, Gespräche oder andere Kontakte oder Aktivitäten zwischen Ärztlicher Stelle und BGV? Falls nein: was ist der Grund dafür? Ja. b. Falls ja: Welche Abstimmungen, Gespräche oder Ähnliches hat es seither gegeben? Wie lautet der Inhalt und zu welchem Zeitpunkt fanden sie statt? Die Vereinbarung zur Aufgabenwahrnehmung der Ärztlichen Stelle zwischen der Ärztekammer, der Kassenärztlichen Vereinigung und der zuständigen Behörde ist umfassend überarbeitet worden. Die überarbeitete Fassung ist am 01.09.2016 in Kraft getreten. Nach der überarbeiteten Vereinbarung wird für neue Kommissionsmitglieder immer die Zustimmung der Behörde eingeholt. Ferner finden alle zwei Monate Fachdienstbesprechungen statt. 9. Die Senatorin teilt in Ihrer PM vom 5.5.2015 mit, dass in Zukunft durch eine schriftliche Erklärung ausgeschlossen werden soll, dass Beziehungen von Prüfern/-innen und zu prüfenden Einrichtungen einen Interessenkonflikt verursachen könnten. a. Was besagt die schriftliche Erklärung konkret und im Einzelnen? Gilt sie für alle Gutachter/-innen der Ärztlichen Stelle? Falls nein: für wen gilt sie? Jede Prüferin/jeder Prüfer muss vor der jeweiligen Prüfung schriftlich mit Unterschrift bestätigen, dass gegenüber den zu prüfenden Einrichtungen keine Interessenkonflikte vorliegen und versichern, dass die Beiträge neutral abgefasst werden. b. Müssen nur neue Prüfer/-innen die Erklärung unterzeichnen oder auch schon tätige Prüfer/-innen? Seit wann? Es müssen alle Prüferinnen/Prüfer seit Mai 2015 die Offenlegung zu Interessenkonflikten unterschreiben. c. Wie viele Erklärungen wurden seit Mai 2015 unterschrieben? Für die Prüfkommission Strahlentherapie im Geschäftsbereich der Ärztekammer wurden sechs Erklärungen unterschrieben. d. Wie wird sichergestellt, dass genügend qualifizierte Prüfer/-innen verpflichtet werden können vor dem Hintergrund einer engen professionellen und persönlichen Vernetzung der Fach-Experten/- innen, die ja auch die derzeitige Suche nach einem Gerichtsgutachter im laufenden Verfahren erschwert? Die Auswahl der Prüferinnen/Prüfer der Ärztlichen Stelle findet unter Einbeziehung von Expertinnen/Experten von außerhalb Hamburgs statt. e. Wie viele Prüfer/-innen konnten aufgrund der gemachten Angaben in der Erklärung nicht verpflichtet werden? Worin bestanden die Ausschlussgründe? Es konnten bislang alle ausgewählten Prüferinnen/Prüfer in Benehmen mit der BGV verpflichtet werden. 10. Im Hamburger Abendblatt vom 5.5.2015 kritisiert Gutachter Prof. Kimmig, dass die Prüfkommission schon früher Mängel in der Strahlenklinik 5

Drucksache 21/9707 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode St. Georg gerügt hätte, aber die Mängel weder abgestellt noch der Gesundheitsbehörde gemeldet hätte. a. In welchen Fällen kann, darf oder muss die Prüfkommission für die Beseitigung von festgestellten Mängeln sorgen? Die Aufgaben der Prüfkommission sind in der Vereinbarung zur Einrichtung einer Ärztlichen Stelle festgehalten: Die Prüfkommission der Ärztlichen Stelle überprüft regelmäßig die Erfüllung von Anforderungen und Standards und bewertet die Einhaltung von Richtlinien in der klinischen Praxis. Sie berät auf dieser Grundlage im Auftrag der zuständigen Behörde die Strahlenschutzverantwortlichen. Die Prüfkommission unterstützt die Strahlenschutzverantwortlichen bei der Umsetzung der Strahlenschutzgrundsätze durch Vorschläge zur Optimierung der medizinischen Strahlenanwendung in deren Wirkungsbereich. Durch ihre bewertende und beratende Tätigkeit nimmt die Ärztliche Stelle eine Mittlerfunktion zwischen dem Strahlenschutzverantwortlichen und der strahlenschutzrechtlichen Aufsichtsbehörde ein. Das Krankenhaus soll den Empfehlungen der Ärztlichen Stelle folgen. Die Ärztliche Stelle trifft selbst keine aufsichtsrechtlichen Anordnungen. Die zuständige Behörde ist nur für die Anordnung von Maßnahmen zuständig, soweit diese aus der Strahlenschutz- oder Röntgenverordnung resultieren. b. In welchen Fällen kann, darf oder muss die Prüfkommission die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz über festgestellte Mängel informieren? Nach der Vereinbarung zur Einrichtung einer Ärztlichen Stelle hat die Prüfkommission der zuständigen Behörde mitzuteilen, wenn folgende Mängel festgestellt wurden: bei wiederholter Strahlenanwendung mit nicht nachvollziehbarer oder fehlender rechtfertigender Indikation; Feststellung von beständiger, ungerechtfertigter Überschreitung der diagnostischen Referenzwerte, bei Nichtbeachtung von Optimierungsvorschlägen, bei Abweichungen von den Erfordernissen der medizinischen Wissenschaft und bei fehlender Mitwirkung des Strahlenschutzverantwortlichen, insbesondere wenn der Strahlenschutzverantwortliche seiner Vorlagepflicht nicht nachkommt. Eine unverzügliche Mitteilung an die zuständige Behörde ist ebenso in Fällen erforderlich, in denen die Ärztliche Stelle aufsichtsrechtliche Maßnahmen resultierend aus der Röntgenverordnung und Strahlenschutzverordnung für notwendig hält, insbesondere wenn schwerwiegende Mängel festgestellt werden und damit eine unmittelbare Gefährdung von Patienten zu befürchten ist. c. Ist die BGV seit Mai 2015 über festgestellte Mängel in einem Hamburger Krankenhaus von der Prüfkommission der Ärztlichen Stelle informiert worden? Falls ja: bitte Zeitpunkt, Krankenhaus und festgestellten Mangel beziehungsweise festgestellte Mängel nennen. Die zuständige Behörde wurde seit 2015 durch die Prüfkommission Strahlentherapie der Ärztlichen Stelle über keine festgestellten Mängel informiert. 6