Quartalspraktikum (QP) Sekundarstufe I Modul BP S400 (Verabschiedet von der Leitung Prorektorat Ausbildung (PRL) am 07.

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Transkript:

Quartalspraktikum (QP) Sekundarstufe I Modul BP S400 (Verabschiedet von der Leitung Prorektorat Ausbildung (PRL) am 07. November 2013) Wegleitung PH Zürich Standards Standard 1: Fachspezifisches Wissen und Können Standard 2: Lernen, Denken und Entwicklung Standard 3: Motivation und Interesse Standard 4: Heterogenität Standard 5: Kooperation, Partizipation und Soziales Umfeld Standard 6: Kommunikation Standard 7: Planung, Durchführung und Reflexion von Unterricht Standard 8: Diagnose und Beurteilung Standard 9: Sicherung der Qualität und professionelle Weiterentwicklung Standard 10: Schule und Gesellschaft Standard 11: Schule als Organisation Standard 12: Beruf in der Lebensbalance Kurzbeschreibung Das Quartalspraktikum findet im sechsten Semester an einer Regelklasse der Sekundarschule statt und setzt sich wie folgt zusammen: - vier Vorbereitungswochen an der PH - vier Praxiswochen in der Klasse Lernphase 1 - zwei Zwischenwochen an der PH (während der Frühlingsferien in der Volksschule) - drei Praxiswochen in der Klasse Lernphase 2 - eine Schlusswoche und Standortbestimmung mit Auswertungen an der PH Zürich In der Regel übernehmen zwei Studierende gemäss ihrem Fächerprofil während der insgesamt sieben Praxiswochen den Unterricht an Klassen der Zielstufe. Schwerpunkte bilden gemäss Standards das fachliche Lehren und Lernen mit dem Fokus 'Lernaufgaben für heterogene Klassen' und Aspekte des Content- Focused-Coaching (CFC) in der Begleitung der Studierenden durch Praxislehrpersonen und Dozierende der Fachdidaktik. Zudem lernen die Studierenden Schule in ihrer Gesamtheit kennen (verschiedene Formen der Zusammenarbeit im Team, mit Schulleitung, mit Eltern, Schule als Organisation, etc.) In den Vorbereitungs- und Zwischenwochen erstellen die Studierenden ihre Planungen gemäss den Vorgaben der Praxislehrperson (Ziele, Inhalte/Themen). Dabei werden sie in den fachdidaktischen Coachings von Fachdidaktikerinnen/Fachdidaktikern unterstützt. Im Modul 'Unterrichtsqualität' werden allgemeindidaktische Inhalte vermittelt und einzelne Lektionen des QP mittels Video-Aufnahmen und Videographien analysiert. Im Modul 'Medienbildung' erarbeiten die Studierenden anwendungsorientierte Umsetzungen der mediendidaktischen Hinweise. In der Schlusswoche wird das QP in allen begleitenden Modulen ausgewertet. Die Lernphase 1 wird formativ, die Lernphase 2 wird summativ mit einer Note beurteilt. In einer abschliessenden Standortbestimmung (Schlusswoche) wird das QP mit der Mentorin/dem Mentor ausgewertet und gemeinsam über den weiteren Studienverlauf befunden. Wegleitung_QP_SekI_131107 Seite 1/7

Voraussetzungen Berufspraxis und Theorie Zulassungsbedingungen für das Quartalspraktikum sind einerseits der erfolgreiche Abschluss aller vorausgehender Module der Berufspraxis: 'Didaktisch Handeln und Denken 1', 'Didaktisch Handeln und Denken 2', Praktikum 1 (drei Wochen) und Praktikum 2 (zwei Wochen). Anderseits gelten für das QP fachliche Zulassungsvoraussetzungen, die in den Fachwegleitungen geregelt sind. Mit dem Formular 'Informationen zum Studienstand' sowie einem Auszug der besuchten Module aus Evento weisen sich die Studierenden über ihre bis zu diesem Zeitpunkt absolvierten Ausbildungsbereiche in Theorie und Berufspraxis aus. Studierende Kompetenzen (aufbauend und fortsetzend Kompetenzen DHD 1, P1, DHD 2 und P2) Standard 1: Fachspezifisches Wissen und Können - verstehen es, fundiertes fachspezifisches Wissen und Können lernwirksam umzusetzen und berücksichtigen dabei die Vorgaben des Lehrplans - setzen fachspezifisches Wissen mit den Lebenswelten der Schülerinnen und Schüler in Beziehung Standard 3: Motivation und Interesse - können Lern- und Leistungssituationen schaffen, in denen sich die Schülerinnen und Schüler als selbstwirksam erleben sowie die Fähigkeit zur Zusammenarbeit entwickeln können - achten darauf, dass Schülerinnen und Schüler Erfolg und Misserfolg motivationsförderlich interpretieren Standard 4: Heterogenität - sind bestrebt, alle Schülerinnen und Schüler zu integrieren und individuell zu fördern - sind fähig, den Unterricht und die einzelnen Lernaufgaben auf die Heterogenität in der Klasse auszurichten Standard 5: Kooperation, Partizipation und Soziales Umfeld - fördern und unterstützen Schülerinnen und Schüler darin, ihre Fähigkeit zur Zusammenarbeit aufzubauen - kooperieren mit Kolleginnen und Kollegen, Eltern und weiteren am Schulfeld Beteiligten - sind in der Lage, Stärken und Schwächen ihrer Team- und Kooperationsfähigkeit zu erkennen und entsprechende Entwicklungen einzuleiten Standard 6: Kommunikation - interagieren situationsangemessen und unter der Berücksichtigung vielfältiger Aspekte mit allen am Schulfeld Beteiligten sowie mit der Öffentlichkeit - fördern die Schülerinnen und Schüler im Umgang mit verschiedenen Medien der Kommunikation Standard 7: Planung, Durchführung und Reflexion von Unterricht - kennen die allgemeinen und fachspezifischen Merkmale guten Unterrichts - sind fähig, einzelne Unterrichtseinheiten und Lektionen auf der Grundlage der aktuellen Fachdidaktik unter Einbezug der Lehrmittel zielbezogen zu planen, durchzuführen und zu reflektieren Zudem sind die Studierenden in der Lage, Aspekte des CFC mit den Beteiligten zu planen, durchzuführen und auszuwerten Wegleitung_QP_SekI_131107 Seite 2/7

Standard 11: Schule als Organisation - kennen die Funktionsweise einer geleiteten Schule - lernen Elemente der Elternzusammenarbeit ihrer Praxislehrperson kennen und nehmen an mind. einem Anlass mit Eltern (Elterngespräch, Elternabend) teil. - nehmen nach Bekanntgabe der Zuteilung des Praxisplatzes Kontakt mit der Praxislehrperson auf und klären die Formen der Zusammenarbeit und die zu behandelnden Themen - übernehmen zu zweit, in Absprache mit der Praxislehrperson, den Unterricht schwerpunktmässig in den drei Fächern ihres Bachelor-Studiums - übernehmen nach Absprache den Unterricht auch in ihrem 4. Fach oder in einem Fach, das nicht ihrem Fächerprofil entspricht - arbeiten mit der Praxislehrperson und weiteren an der Ausbildung Beteiligten kooperativ zusammen - setzen die Planungsarbeiten in den Fächern um, in denen sie in den Vorbereitungswochen und in den Zwischenwochen des QP gecoacht werden - nehmen an Anlässen der Elternzusammenarbeit teil - erstellen für das Modul 'Unterrichtsqualität' in Lernphase 1 und in Lernphase 2 je ein Filmdokument zu einer Lektion und treffen die entsprechenden Abklärungen - nehmen am Ende der Lernphase 1 eine formative Selbstbeurteilung vor (anhand des 'Beurteilungsinstruments Quartalspraktikum Lernphase 1') und vergleichen und begründen diese in einem Gespräch mit der formativen Fremdbeurteilung der Praxislehrperson - erstellen je eine Kopie von Selbst- und Fremdbeurteilung und senden diese ihrer Mentorin/ihrem Mentor - dokumentieren und reflektieren ihre Erfahrungen im QP für die Standortbestimmung - sammeln vielfältige Beispiele und Fragestellungen aus dem gesamten Schulfeld zu den Schwerpunktstandards des QP (1, 3, 4, 5, 6, 7, s.o.) und führen/gestalten ihre Portfolioeinträge nach den Vorgaben für Portfolioarbeiten ('Praktische Erfahrung', 'Persönliche Haltung und Ziele' und 'Theoretische Modelle'). Vorbereitung - setzen sich mit den Kompetenzen, Aufträgen und Vorbereitungen auf das Quartalspraktikum hin auseinander - nehmen bis spätestens zwei Wochen nach Bekanntgabe der Zuteilung Kontakt mit der Praxislehrperson auf und vereinbaren einen Besuch am Praxisort - informieren sich über die Lern- und Arbeitsbedingungen in der Klasse - erfragen bei der Praxislehrperson Themen für die zu erteilenden Fächern im QP und setzen sich mit diesen in den fachdidaktischen Vorbereitungen auseinander - bereiten in den verschiedenen Fächern Lernaufgaben für die Heterogenität der Klasse(n) vor - legen die Formen der Zusammenarbeit fest und teilen das Pensum entsprechend auf - bleiben in Kontakt mit der Praxislehrperson - erstellen in den Vorbereitungswochen die Planungsarbeiten für das QP - legen Lern-und Unterrichtsmaterialien sowie vorgängige Planungen auf ILIAS ab Praxislehrperson Organisation - stellt sicher, dass die Studierenden in möglichst allen Fächer gemäss ihrem Bachelor Fächerprofil und evtl. in ihrem vierten Fach, Unterricht erteilen können. Dafür bespricht sie sich ggf. mit den Kolleginnen/Kollegen am Praxisort bzgl. der Fächerverteilung. - füllt pro Bachelor-Fach das Formular 'Themenvorschläge' aus und lässt es dem Sekretariat der BpA zukommen - nimmt frühzeitig Kontakt mit der Fachdidaktikerin/dem Fachdidaktiker auf und trifft Absprachen bezüglich der Themenwahl für die Fächer der Studierenden - gibt Vorgaben zur Planung in den Studienfächern (für die Vorbereitungswochen der Studierenden) - gibt den Studierenden allgemeine Angaben zu Lernzielen und Inhalten/Themen Wegleitung_QP_SekI_131107 Seite 3/7

- plant mit den Fachdidaktikerinnen/Fachdidaktikern die Besuche und die Durchführung von Aspekten des CFC - trifft Absprachen mit den zuständigen Mentorinnen/Mentoren Unterrichtsvorbereitung und Vorbesprechung - hilft den Studierenden bei längerfristigen Unterrichtsplanungen und bei den Detailvorbereitungen - bietet den Studierenden Unterstützung bei der Materialsuche an und stellt geeignete Lehr- und Hilfsmittel zur Verfügung - bietet Unterstützung beim Erstellen von Lernaufgaben für eine heterogene SchülerInnenschaft - nimmt Einsicht in die schriftlichen Unterrichtsvorbereitungen und bezieht Stellung dazu - führt in Absprache mit der/dem Studierenden Aspekte des CFC durch, indem für ausgewählte Lektionen eine Lektionsskizze als Grundlage für eine Vorbesprechung eingefordert wird, Unterricht ggf. gemeinsam erteilt wird etc. Unterrichtsdurchführung - beobachtet den Unterricht und beurteilt seine Lernwirksamkeit Unterrichtsnachbereitung und Nachbesprechung - unterstützt die Studierenden bei der Reflexion ihres Unterrichts und ihrer Zusammenarbeit - hält gemeinsam mit den Studierenden fest, welche Punkte in den folgenden Lektionen speziell beachtet werden sollen - nutzt evtl. ILIAS als Austauschplattform Demo-Lektionen - demonstriert ausbildungswirksame Unterrichtsbeispiele, ggf. mit eigenem Unterricht (in Form von Demo- Lektionen) Aufgaben als Klassenlehrperson - gibt den Studierenden einen Einblick in die Elternzusammenarbeit und lässt sie an Elterngesprächen/ Elternabenden teilnehmen. Beurteilung - führt nach der vierwöchigen Lernphase 1 des QP eine Standortbestimmung mit der/dem Studierenden durch (Fremd- und Selbstbeurteilung anhand 'Beurteilungsinstrument Quartalspraktikum Lernphase 1') und formuliert Entwicklungsbereiche für die dreiwöchige Lernphase 2 des QP - beurteilt zusammen mit der Mentorin/dem Mentor die Lernphase 2 des QP mit einer Note (anhand 'Beurteilungsinstrument Quartalspraktikum Lernphase 2', 'Notenblatt') Weiterbildung - besucht einmal das Weiterbildungsmodul 'Quartalspraktikum' (obligatorischer Besuch bei erstmaliger Übernahme eines QP, danach freiwillige Teilnahme) Zudem: ist bereit, auf Wunsch der Studentin/des Studenten eine mündliche Referenz im Rahmen einer Stellenbewerbung zu erteilen Mentorin/Mentor Die Mentorin/der Mentor - ist Ansprechperson für Anliegen der Studierenden und der Praxislehrpersonen und koordiniert die Zusammenarbeit aller im QP Beteiligten - überprüft die Umsetzung der Vorgaben für das QP Wegleitung_QP_SekI_131107 Seite 4/7

- behält die Übersicht über die gesamten Planungs- und Umsetzungsprozesse ihrer/seiner Studierenden - stellt Bezüge zu den vorausgegangenen berufspraktischen Modulen her - besucht die Studierenden zwei Mal (i.d.r. ein Mal in der Lernphase 1, ein zweites Mal in der Lernphase 2) während mindestens zwei Unterrichtslektionen (Absprache mit Studierenden und der Praxislehrperson) - führt mit den Studierenden und der Praxislehrperson Auswertungsgespräche über die beobachteten Lektionen - wertet während den Zwischenwochen die Lernphase 1 des QP (erste vier Wochen) zusammen mit den Studierenden aus - sammelt, sichtet und beurteilt die Ergebnisse aus dem QP - beurteilt zusammen mit der Praxislehrperson die Lernphase 2 des QP (die letzten drei Wochen) mit einer Note (anhand 'Beurteilungsinstrument Quartalspraktikum Lernphase 2', 'Notenblatt') - bereitet die Standortbestimmung vor und führt diese in der Schlusswoche des QP mit den Studierenden durch - stellt bei einer ungenügenden Note im Ausnahmefall bei der Bereichsleitung BpA Sekundarstufe 1 einen schriftlichen Antrag auf Wiederholung der Lernphase 2 (siehe unter 'Wiederholung') - führt die Begleitung der Portfolioarbeit weiter - bespricht und formuliert neue Zielsetzungen für die weitere Ausbildung der Studierenden Vorbereitung Die Mentorin/der Mentor - spricht die spezifischen Erwartungen an die Studierenden im Mentoratsteam ab - bespricht mit der Praxislehrperson die Organisation des QP und die von den Studierenden zu erwerbenden Kompetenzen - erstellt einen Besuchsplan und gibt diesen den Studierenden und den Praxislehrpersonen bekannt - kennt die persönlichen Zielsetzungen der Studierenden Fachdidaktikerin/Fachdidaktiker Die Fachdidaktikerin/der Fachdidaktiker - ist Ansprechperson für fachdidaktische Anliegen der Praxislehrpersonen und der Studierenden - übernimmt beratende Funktion bezüglich der Themenvorgaben der Praxislehrpersonen für die Fächer im QP - begleitet die Studierenden in den Vorbereitungswochen mittels Feedbacks zu ihren Grobplanungen und Unterrichtsskizzen - bietet Unterstützung beim Erstellen und Anwenden von heterogenen Lernaufgaben an - besucht die Praxislehrpersonen und die Studierenden am Praxisort - unterstützt die Praxislehrpersonen in Fragen bezüglich der Aspekte des CFC und übernimmt bei der Durchführung von Aspekten des CFC gemäss Absprachen ihre/seine einzunehmende Rolle - bespricht die durchgeführten Aspekte des CFC mit den Studierenden und wertet diese aus - wertet in den Zwischenwochen Erfahrungen der Lernphase 1 mittels Lernergebnissen von Schülerinnen/Schülern hinsichtlich spezifischen fachdidaktischen Fragestellungen aus Vorbereitung Die Fachdidaktikerin/der Fachdidaktiker - trifft Absprachen mit der Praxislehrperson bezüglich Themenwahl für die Fächer der Studierenden - plant den Besuch am Praxisort zusammen mit den Studierenden - nutzt ILIAS als Austauschplattform Leistungsnachweis Der Leistungsnachweis für die erfolgreiche Absolvierung des Quartalspraktikums ist erbracht, wenn nach der Lernphase 1 des QP ein Vergleich der Selbstbeurteilung der/des Studierenden mit der formativen Beurteilung der Praxislehrperson stattgefunden hat sowie die Lernphase 2 (die letzten drei Wochen) mit einer genügenden Note (mindestens Note 4) beurteilt wird. Die Leistungsnachweise für die begleitenden Module zum QP (fachdidaktische Coachings, Unterrichtsqualität und Medienbildung) werden separat geregelt. Wegleitung_QP_SekI_131107 Seite 5/7

Beurteilung Die Lernphase 1 des QP (die ersten vier Wochen) wird von der Praxislehrperson anhand des 'Beurteilungsinstrument Quartalspraktikum Lernphase 1' formativ beurteilt. erstellen eine Selbstbeurteilung über diese Phase. Die Lernphase 2 des QP (die letzten drei Wochen) wird anhand des 'Beurteilungsinstrument Quartalspraktikum Lernphase 2' gemeinsam von der Praxislehrperson und der Mentorin/dem Mentor mit einer Note beurteilt. Gesamthaft muss das QP sowohl qualitativen als auch formalen Kriterien entsprechen. Qualitative Kriterien: Formale Kriterien: Die qualitative Beurteilung des Praktikums bezieht sich auf die Zielsetzungen und den des Praktikums (vgl. 'Beurteilungsinstrument Quartalspraktikum Lernphase 2'). Das Praktikum muss vollumfänglich absolviert sein (Ausnahmefälle vgl. 'Verschiedenes'). ECTS Punkte Bei vollständig erbrachten und erfüllten Leistungen im Rahmen des Quartalspraktikums werden 12 ECTS Punkte angerechnet. Beurteilung ungenügend Wird die Lernphase 2 des QP (summative Phase) mit einer ungenügenden Note beurteilt, gilt das QP gesamthaft als nicht bestanden und muss wiederholt werden. Im Ausnahmefall kann die Wiederholung ausschliesslich die Lernphase 2 betreffen. Wiederholung gesamtes QP Die Wiederholung des gesamten QP umfasst die gesamte Praxiszeit sowie die fachdidaktischen Module (Vorbereitungswochen, Zwischenwochen und Schlusswoche), unabhängig von den im Rahmen des nicht bestandenen QP erbrachten Leistungen. Erfüllte Module 'Medienbildung' und 'Training Konfliktmanagement müssen nicht wiederholt werden. Eine Wiederholung des QP kann frühestens im nächsten regulären Durchgang angetreten werden, was zu einer Studienverlängerung von einem Jahr führt. Eine Wiederholung ist nur einmal möglich. Wiederholung Lernphase 2 Über den Ausnahmefall einer Wiederholung der Lernphase 2 entscheidet die Abteilungsleitung. Im Fall einer Wiederholung der Lernphase 2 müssen die bestandenen fachdidaktischen Module und die Module 'Medienbildung' und 'Training Konfliktmanagement' nicht wiederholt werden. Die individuelle fachdidaktische Begleitung in der Wiederholung der Lernphase 2 wird von der Berufspraktischen Ausbildung zusammen mit den Bereichsleitenden der begleitenden Fachdidaktiken sichergestellt. Abbruch des QP Abbruch seitens Praxislehrperson und Mentorin/Mentor Ergeben sich im Verlauf des QP begründete Zweifel hinsichtlich der zu erreichenden Kompetenzen im QP und/oder hinsichtlich der erfolgreichen Fortsetzung des Praktikums einer Studentin/eines Studenten, befinden die Praxislehrperson und die Mentorin/der Mentor über den Abbruch des QP. Eine Entscheidung zum Abbruch wird schriftlich begründet und nach Rücksprache mit der Abteilungsleitung der/dem Studierenden durch die Mentorin/den Mentor und die Praxislehrperson kommuniziert. Das QP gilt in diesem Fall gesamthaft als nicht bestanden und muss wiederholt werden (siehe 'Beurteilung ungenügend' - 'Wiederholung'). Abbruch seitens der Studierenden/des Studierenden Bei einem Abbruch durch die/den Studierende/n im Verlauf des QP gilt das QP gesamthaft als nicht bestanden und muss wiederholt werden (siehe 'Beurteilung ungenügend' - 'Wiederholung'). Wegleitung_QP_SekI_131107 Seite 6/7

Erweiterte Eignung Eine ungenügende Beurteilung der Lernphase 2 oder der Abbruch des QP kann die Einleitung oder Wiederaufnahme eines erweiterten Eignungsverfahrens zur Folge haben. Schuleinstellungen Finden Konvente, Kapitel, Kurse, Lehrer/innenausflüge oder Workshops etc. statt, die zu Schuleinstellungen führen, nehmen die Studierenden in der Regel daran teil. Absenzen der Praxislehrpersonen Bei Absenzen benachrichtigen die Praxislehrpersonen unmittelbar die Studierenden, die Mentorin/den Mentor und die Fachdidaktiker/innen. Absenzen der Studierenden Bei Absenzen (Krankheit, Unfall etc.) benachrichtigen die Studierenden unmittelbar die Praxislehrperson, die Mentorin/den Mentor und die Fachdidaktiker/innen. Eine begründete Abwesenheit von mehr als drei Tagen muss mit einem Arztzeugnis belegt werden. Bei einer Absenz von vier und mehr Tagen muss die gesamte Zeit der Absenz nachgeholt werden. Die Organisation der nachzuholenden Tage wird mit der Geschäftsstelle der Berufspraktischen Ausbildung abgesprochen. Haftung vgl. Merkblatt Haftung Teilpensen ist verantwortlich für die Betreuung und Beurteilung (formativ und summativ) der Studierenden. Dabei können die Einschätzungen weiterer beteiligter Lehrpersonen mit einbezogen werden. Die anteilmässige Aufteilung der Entschädigung für die Mitarbeit aller beteiligten Lehrpersonen liegt in der Verantwortung der Praxislehrperson. Einer- statt Zweierpraktikum Das QP ist ein Zweierpraktikum. Sollte in Ausnahmefällen eine Studentin/ein Student alleine sein, bitten wir die Praxislehrpersonen, den verbleibenden Teil des Pensums selbst zu übernehmen (vgl. ' Studierende'). Spezielle (Schul-) Anlässe sollen nach Möglichkeit auch Erfahrungen sammeln können in der Planung, Durchführung und Reflexion von Ausflügen, Exkursionen und andern speziellen (Schul-)Anlässen. Wegleitung_QP_SekI_131107 Seite 7/7