Christian Scholz & Lisa Grotefend Internationales Personalmanagement Sommersemester 2017 24. Mai 2017 IPMG 1
OrgaTV IPMG 2
Vorlesung: Aktueller Semesterplan Datum Thema Dozent 19.04. Interkulturelle Wettbewerbsstrategien Scholz 26.04. Internationalisierungsstrategie + Italien Scholz 03.05. Internationaler Personalbedarf + Mexiko Grotefend 10.05. Internationale Personalbeschaffung + UK Grotefend 17.05. Internationale Personalentwicklung + Polen Scholz/Grotefend 24.05. Internationale Personalfreisetzung Grotefend 31.05. Internationaler Personaleinsatz Grotefend 07.06. Internationale Personalführung / Interkulturelle Führung Grotefend 14.06. Konvergenz & Divergenz + Australien Scholz 21.06. Internationale Generation Z + USA + Dänemark Scholz 28.06. Internationale Entlohnungsstrategie Grotefend 05.07. Klausurübungswoche Scholz 12.07. Internationaler Vergleich + China + Spanien Scholz 19.07. Fallstudientag Grotefend 26.07. Klausurvorbereitung Grotefend IPMG 3
Aufbau Veranstaltung Datum Land Thema Literatur Dozent PMG IWS EAPM Andere 24.05. - Internationale Personalfreisetzung 6.4.4.4 - - * Strandholm/ Schatzel/Call ahan (2013) ** Cutcher- Gershenfeld/ Finkin (2014) *** Huyser/ Smit (2015) Grotefend * Strandholm, Karen/Schatzel, Kim/Callahan, Thomas, Inducing Employees to Leave: A Comparison of Four Severance Options, Human Resource Management, 2013, 52(2), 243-262. ** Cutcher-Gershenfeld, Joel/Finkin, Matt, Multinational HR Management and the Law, Employment Relations Today, 2014, 41(1), 47-55. *** Huyser, Rene/Smit, Paul, A Social Justice Score Card for Dismissal Protection, The Indian Journal of Industrial Relations, 2015, 51(2), 187-203. IPMG 4
Ablauf Personalfreisetzung Wahl der Freisetzungsform Selektion der freizusetzenden Personen Durchführung der Freisetzung Kontrolle der Personalfreisetzung und Planung IPMG 5
Personalfreisetzung I Phasen des Trennungsprozesses (nach Andrzejewski 2008, 97-98) IPMG 6
Personalfreisetzung II Phasen des Trennungsprozesses (nach Andrzejewski 2008, 97-98) IPMG 7
Personalfreisetzungsmaßnahmen Einzelfallbezogene Personalfreisetzung Betriebsbedingt Personenbedingt Verhaltensbedingt Gruppenbezogene Personalfreisetzung IPMG 8
Mögliche Maßnahmen Abgangsinterview Outplacement Kurzarbeit Frühzeitige Pensionierung Aufhebungsvertrag Turboprämie Transfergesellschaft IPMG 9
Bewertungsmatrix für unterschiedliche Freisetzungsarten (nach Andrzejewski 2008, 125) Ziele Aufhebungsvertragesellschaft Transfer- Vorruhestand Turboprämie Kosten o - + + Erfolgsquote o + + + Schnelle Wirksamkeit + + + + Wahrscheinlichkeit der Zustimmung des Betriebsrates + + + + Passt zur Unternehmenskultur o + + - Administrativer Aufwand + o + - Öffentlichkeitsarbeit o + + o Solidarisierung durch Verbleibende o + + o Instrumentarium intern bekannt + + o o IPMG 10
Vergleich von Massenentlassungsregelungen in Deutschland, Frankreich, Großbritannien und den USA (Schweizer/Koscher/Stutz 2010, 417, 419-420, 422) Land Informationspflichten Fristen Deutschland Frankreich Großbritannien USA Information und Beratung mit der Gewerkschaft; Information des jeweiligen lokalen Arbeitsamts Information und Beratung mit den Personalbeauftragten oder der Gewerkschaft; Information der jeweiligen Behörde des Départements Information und Beratung mit einer anerkannten Gewerkschaft oder anderen gewählten Personalvertretern; Information des Department of Trade and Industry Information der betroffenen Arbeitnehmer oder der Gewerkschaft (falls existent); Information von staatlichen und lokalen Behörden Je nach Anzahl der geplanten Entlassungen, zwischen 30 und 60 Tagen Je nachdem ob es sich um eine kleine/große Entlassung handelt, sind ein/zwei Sitzungen mit entsprechenden Gremien abzuhalten, danach darf Arbeitnehmer gekündigt werden. Bei weniger als 100 Entlassungen müssen mindestens 30 Tage vorher, Beratungen mit den Arbeitnehmervertretern erfolgen; bei mehr als 100 Entlassungen, 90 Tage vorher. Gegenüber Behörden: 60 Tage; gegenüber Mitarbeitern gibt es keine Fristen. Auswahlkriterien bei Massenentlassung Das Recht schreibt eine Einbeziehung der Betriebszugehörigkeitsdauer, des Alters, der Unterhaltspflichten und einer möglichen Behinderung vor. Das Recht schreibt eine Einbeziehung der Familienumstände, des Alters, der Dauer der Unternehmenszugehörigkeit, einer möglichen Behinderung und der professionellen Qualifikation vor. Keine speziellen rechtlichen Regelungen vorgesehen, bis auf Verbot einer Diskriminierung; häufig angewandte Mischung aus Unternehmenszugehörigkeit und Leistung im Unternehmen Je nach Betriebsvereinbarung oder Unternehmenshandbuch; normalerweise basierend auf Dauer der Unternehmenszugehörigkeit IPMG 11