Leistungen für Erwerbslose unter Sozialhilfestandards Vortrag der
Grundsicherung für Arbeitssuchende... oder die Enteignung von Erwerbslosen? Gliederung dieses Beitrages: 1. Thesen 2. Altes und neues Leistungssystem im Überblick 3. Leistungsvoraussetzungen und Leistungen im SGB II 4. Leistungsvergleiche 5. Exkurs: die Reformpläne der Union 6. Auswirkungen auf die soziale Sicherung 7. Forderungen
Thesen 1. Das neue ALG II liegt unter dem Niveau der heutigen Sozialhilfe. Das ALG II stellt Familien mit Kindern schlechter. Das ALG II ist eine direkte Rutsche in die Armut. Mit Hilfe des ALG II erfolgt die Demontage der Sozialhilfe als unterstes Netz. Das ALG II fördert Arbeit um jeden Preis. Das Prinzip der Bundesregierung: Fordern ohne zu Fördern!
Altes und neues Leistungssystem im Überblick 2. Vor der Reform Arbeitslosengeld: Versicherungsleistung Arbeitslosenhilfe: orientiert am vorherigen Bemessungsentgelt Seit Januar 2003: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Sozialhilfe: als nachrangige Leistung für alle Hilfebedürftigen Nach der Reform Arbeitslosengeld: kürzere Zeit und für weniger Menschen Grundsicherung für Arbeitssuchende: auf Grundlage der neuen Regelleistungen (RL) Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung: geringere RL Neue gedeckelte Sozialhilfe: für stark eingegrenzten Kreis von Hilfebedürftigen, Pauschalierung von Leistungen
Prinzipien der heutigen Hilfe zum Lebensunterhalt 2.1 Sichert ein Leben in Würde auf der Grundlage des staatlich definierten soziokulturellen Existenzminimums Betonung der Hilfe zur Selbsthilfe Die Leistungen sind bedarfsdeckend und an der individuellen Lebenslage orientiert zu gewähren Die Hilfe zum Lebensunterhalt steht als nachrangige Leistung allen Hilfebedürftigen offen (egal ob erwerbstätig oder nicht)
Zusammensetzung der Sozialhilfe 2.2 Hilfe zum Lebensunterhalt: Regelsatz Kosten der Unterkunft einmalige Leistungen Mehrbedarfe Hilfe in besonderen Lebenslagen: Existenzsicherung Krankenhilfe Eingliederungshilfe für Behinderte Blindenhilfe Hilfe zur Pflege
Leistungsvoraussetzungen und Leistungen im SGB II 3. Leistungsberechtigung Hilfebedürftigkeit Aktive Leistungen Passive Leistungen Bedürftigkeitsprüfung
Aktive Leistungen im SGB II 3.1 Aktive Leistungen sollen der Beendigung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit sowie der Eingliederung in Arbeit dienen: Eingliederungsvertrag, Eingliederungsleistungen nach SGB III, Soziale Dienstleistungen. Einstiegsgeld 29 SGB II und Erwerbstätigenfreibetrag sollen die Aufnahme einer Beschäftigung anreizen.
Passive Leistungen im SGB II 3.2 Passive Leistungen sollen der Sicherung des Lebensunterhaltes dienen. Der Bewilligungszeitraum dieser Leistungen beträgt jeweils 6 Monate: Regelleistungen Sozialgeld Mehrbedarf Unterkunft und Heizung Zuschlag nach ALG I-Bezug. Bei der Bedürftigkeitsprüfung werden Einkommen und Vermögen angerechnet, u.u. Unterhaltsansprüche gegenüber Dritten (Verwandten 1. Grades). ALG II-Bezug schließt nachrangige Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt aus. Auch bei Sanktionen!
Sanktionen zum Fordern und Fördern 3.3 Eine dreimonatige Kürzung der Regelleistung um 30 % und ein Wegfall des Zuschlages des ALG II sind bei Verweigerung, Abbruch von Maßnahmen oder mangelnden Eigenbemühungen angedroht. Bei Hilfebedürftigen unter 25 Jahren können wegen dieser Gründe sogar die gesamten ALG II-Leistungen 3 Monate lang gestrichen werden. Die Kostenübernahme der Unterkunft / Heizung, die Gewährung von Sachleistungen und Gutscheinen ist möglich. Bei Melde-und Terminversäumnissen erfolgt eine dreimonatige Kürzung der Regelleistung um 10 % und der Wegfall des Zuschlages. Im Wiederholungsfall tritt eine zusätzliche Kürzung um den jeweiligen Prozentsatz der 1. Stufe ein. Achtung! Umkehr der Beweislast!
Einkommens- und Vermögensanrechnung 3.4 Einkommensanrechnung entsprechend der HLU: Nicht angerechnet: Leistungen nach SGB II Grundrente nach BVG u.ä. Rentenbezüge Riester Rente aktivierender Erwerbstätigenfreibetrag Kindern wird angerechnet: der neue Kindergeldzuschlag ( 6a 1 BKGG), und das Kindergeld Vermögensanrechnung (noch) angelehnt an die Alhi-VO 2003 200 pro Lebensjahr Riester Rente 750 Freibetrag für notwendige Anschaffungen nicht verwertbares Vermögen ist großzügiger ausgelegt als bei HLU (z.b. KFZ)
ALG II unter der Sozialhilfe Alleinerziehende mit 2 Kindern 4.1 Alleinerziehende mit Kindern 12 u. 15 Jahre ALG II Prozent Euro Prozent Euro Haushaltsvorstand RS 100,0 297,00 RL 100,0 345,00 Kind 12 Jahre RS 65,0 193,00 SG 60,0 207,00 Kind 15 Jahre RS 90,0 267,00 RL 80,0 276,00 Mehrbedarfszuschlag Allein Erziehende Sozialhilfe Einmalige Leistungen 18,1 137,02 Quelle: HeimstattEsslingen e.v., F. Claus 40,0 118,80 40,0 138,00 Insgesamt 1.012,82 966,00
ALG II unter der Sozialhilfe Ehepaar mit 2 Kindern 4.2 Ehepaar mit 2 Kindern 12 u. 15 J. Sozialhilfe ALG II Prozent Euro Prozent Euro Haushaltsvorstand RS 100,0 297,00 RL 90,0 310,50 Haushaltsangehöriger RS 80,0 238,00 RL 90,0 310,50 Kind 12 Jahre RS 65,0 193,00 SG 60,0 207,00 Kind 15 Jahre 90,0 267,00 RL 80,0 276,00 Einmalige Leistungen 17,9 177,61 Quelle: HeimstattEsslingen e.v., F. Claus Insgesamt 1.172,61 1.104,00
ALG II stellt Familien schlechter Ehepaar mit Kind 16 Jahre 4.3 Ehepaar mit Kind 16 Jahre Sozialhilfe ALG II Prozent Euro Prozent Euro Haushaltsvorstand RS 100,0 297,00 RL 90,0 310,50 Haushaltsangehöriger RS 80,0 238,00 RL 90,0 310,50 Kind 16 Jahre RS 90,0 267,00 RL 80,0 276,00 Einmalige Leistungen 17,3 138,75 Quelle: HeimstattEsslingen e.v., F. Claus Insgesamt 940,75 897,00
ALG II stellt Familien schlechter Ehepaar mit 3 Kindern 4.4 Ehepaar mit 3 Kindern 5, 9 und 15 Jahre Sozialhilfe ALG II Prozent Euro Prozent Euro Haushaltsvorstand RS 100,0 297,00 RL 90,0 310,50 Haushaltsangehöriger RS 80,0 238,00 RL 90,0 310,50 Kind 5 Jahre RS 50,0 149,00 SG 60,0 207,00 Kind 9 Jahre RS 65,0 193,00 SG 60,0 207,00 Kind 15 Jahre RS 90,0 267,00 RL 80,0 276,00 Einmalige Leistungen 18,5 211,64 Quelle: HeimstattEsslingen e.v., F. Claus Insgesamt 1.355,64 1.311,00
Das ALG II ist eine direkte Rutsche in die Armut 4.5
Mit Hilfe des ALG II erfolgt die Demontage der Sozialhilfe 4.6
Exkurs: die Reformpläne der Union 5. Leistungen Nicht- Erwerbsfähige Wie heutige Sozialhilfe, keine Änderungen im Status quo Nichtarbeitswillige Wie heutige Sozialhilfe, gekürzt um vollen Regelsatz Bedürftige Erwerbsfähige Vorübergehend nicht im 1. Arbeitsmarkt Vermittelbare Wie heutige Sozialhilfe (Bei Vollzeittätigkeit in kommunaler Beschäftigung, Leiharbeit,Qualifizierung Im 1. Arbeitsmarkt Erwerbstätige Aufstockende Sozialhilfe im Wege der Lohnfreistellung Nichtbedürftige im Niedriglohnsektor Lohnzuschlag erhöht den Nettolohn
Auswirkungen auf die soziale Sicherung 6. Die Leistung ALG II erfüllt nicht die sozialen Mindeststandards der heutigen Sozialhilfe. Im SGB II sind die Grundsätze Bedarfsdeckung und Individualisierung abgeschafft. Der Bezug nachrangiger Leistungen nach dem BSHG ist ALG II BezieherInnen weitgehend versperrt. Die Leistungen für einmalige Bedarfe werden pauschal auf die RL aufgeschlagen. Ausnahmen für besondere Anlässe, individuelle Sonderfälle und Härtefallregelungen sind nicht mehr vorgesehen. Entgegen des Vorschlags der Hartz- Kommission gibt es keinen Mehraufwand für Arbeitssuchende oder sonstige aktivierende Maßnahmen im ALG II. Diese Aufwendungen müssen nun aus den RL erbracht werden. (In 45 S.2 und 46 SGB III vorgesehene Möglichkeiten zur Übernahme von Arbeitssuchkosten greifen im SGB II nicht.) Bei Sanktionen in Form von Leistungskürzungen werden immer auch die Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft unter das absolute Existenzminimum gedrückt. Ein Rückgriff auf Leistungen nach dem BSHG bleibt verwährt. Damit wird das Sozialstaatsprinzip aufgegeben.
Forderungen der BAG der Sozialhilfeinitiativen 7. Die Bundesregierung muss das soziokulturelle Existenzminimum wirksam absichern, Hilfe zum Lebensunterhalt an die Lebenshaltungskosten anpassen und soziale Ausgrenzung verringern. Der Gesetzgeber muss die ergänzende Sozialhilfe als nachrangige Hilfe für alle Menschen mit geringem Einkommen erhalten. Die Regelsätze sind von der Bundesregierung um 20 Prozent anzuheben. Die Pauschalierung der Beihilfen mit hohem Anschaffungswert und von Unterkunft und Heizung per Bundesgesetz ist einzustellen. Die verbleibenden, regelmäßig wiederkehrenden einmalige Beihilfen müssen bedarfsgerecht ausgestaltet werden. Durch die Sozialhilfeträger muss dem Grundsatz Geld vor Sachleistung in der Gewährungspraxis wieder Priorität eingeräumt werden. Sozialverwaltungen und Gesetzgeber müssen überprüfbare Standards setzen, damit die Bewilligungspraxis menschenwürdig und rechtsstaatlich wird. Vorrangige Leistungen, z. B. vor allem ALG II und Grundsicherung im Alter müssen durch den Gesetzgeber an soziale Mindeststandards angepasst und armutsfest gestaltet werden sowie über dem soziokulturellen Existenzminimum liegen. Vermögensschutz zur Alterssicherung ist durch die Bundesregierung ebenso zu gewährleisten, wie ein angemessener Bestandsschutz für Betroffene
Das Niveau der Sozialhilfe bestimmt das Lohnniveau Bundesarbeitgemeinschaft der Sozialhilfeinitiativen e.v. Moselstraße 25 60329 Frankfurt Mail: bagshi-frankfurt@web.de WEB: www.bag-shi.de Inhalt: Frank Jäger Präsentation: Anne Allex Infografik: Horst Eberlein Satz: Götz Renger