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Transkript:

403 V E R H A N D L U N G S S C H R I F T über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Munderfing am Dienstag, den 29.05.2012 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes Munderfing Beginn: 20:00 Ende: 21:10 Anwesend sind: Bürgermeister Voggenberger Martin Vizebürgermeister Kobler Josef Gemeindevorstandsmitglieder Bramsteidl Friedrich Loidl Josef Schwab Karl Wiener Johannes, Dr.Jur. Gemeinderatsmitglieder Blum Martina Breckner Jutta Bruckenberger Johanna Emminger Robert Feldbacher Gottfried MBI Fuhrmann Michael, Ing. Graf Johann, Ing. FPÖ Krammer Johann Maichel Christopher Moser Erwin Pessentheiner Robert Probst Barbara Schauer Eva-Maria Wimmer Franz Gemeinderats-Ersatzmitglieder Daxecker-Hansel Wolfgang MBI Vertretung für Frau Katharina Fröhlich Fuchs Franz MBI Vertretung für Herrn Friedrich Nobis Moser Richard Vertretung für Frau Astrid Probst Stockinger Johann MBI Vertretung für Frau Nicole Buchleitner Werni Franz, Mag. Vertretung für Herrn Norbert Stangl Entschuldigt fehlen: Gemeindevorstandsmitglieder Nobis Friedrich MBI Vertreten durch Fuchs Franz Gemeinderatsmitglieder Buchleitner Nicole MBI Vertreten durch Stockinger Johann Fröhlich Katharina MBI Vertreten durch Daxecker-Hansel Wolfgang Probst Astrid Vertreten durch Moser Richard Stangl Norbert Vertreten durch Werni Franz

404 Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt fest, dass im Sinne der Bestimmungen der O.ö. Gemeindeordnung 1990 a.) die Sitzung von ihm einberufen wurde, b.) der Termin der heutigen Sitzung im Sitzungsplan (gemäß 45 Abs.1 OÖ Gemeindeordnung 1990) enthalten ist und die Verständigung hierzu an alle Gemeinderatsmitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht schriftlich am 21.05.2012 unter Bekanntgabe der nachstehenden Tagesordnungspunkte erfolgt ist und am gleichen Tag durch öffentlichen Anschlag an der Gemeindeamtstafel bekannt gemacht wurde, c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist, d) die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 19.03.2012 bis zur heutigen Sitzung während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur Einsicht aufgelegen ist, während der Sitzung zur Einsicht noch aufliegt und gegen diese Verhandlungsschrift bis zum Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht werden können. Der Vorsitzende gibt noch folgende Mitteilung: Er bestimmt Rebekka Reichinger zur Schriftführerin dieser Sitzung. Tagesordnung: 1. a) Sonderwidmung für eine Windkraftanlage im Grünland und Änderung der Rotorkreisfläche von 101 m auf 114 m der bereits gewidmeten 5 Windkraftanlagen MUF02- MUF06; Widmungsbeschluss b) Aufnahme der Ausschlusszone (Negativzone) lt. Windmasterplan in das Ortsentwicklungskonzept der Gemeinde Munderfing c) Darstellung eines Grünzug-Wildkorridors im Flächenwidmungsplan der Gemeinde Munderfing Vorlage: AV/149/2012 2. Firmengründung "Windpark Munderfing GmbH" Vorlage: AV/150/2012 3. Abtretung und Verkauf der Projektrechte Windpark Munderfing von der Energiewerkstatt Consulting GmbH an die ÖBf Beteiligungs GmbH Abtretungsvertrag Vorlage: AV/151/2012 VERTRAULICH 4. Allfälliges

405 1. a) Sonderwidmung für eine Windkraftanlage im Grünland und Änderung der Rotorkreisfläche von 101 m auf 114 m der bereits gewidmeten 5 Windkraftanlagen MUF02-MUF06; Widmungsbeschluss b) Aufnahme der Ausschlusszone (Negativzone) lt. Windmasterplan in das Ortsentwicklungskonzept der Gemeinde Munderfing c) Darstellung eines Grünzug-Wildkorridors im Flächenwidmungsplan der Gemeinde Munderfing Vorlage: AV/149/2012 Sachverhalt: a) Sonderwidmung für eine Windkraftanlage im Grünland und Änderung der Rotorkreisfläche von 101 m auf 114 m der bereits gewidmeten 5 Windkraftanlagen MUF02-MUF06 - Widmungsbeschluss Der Vorsitzende erstattet nachstehenden Bericht: Der Gemeinderat der Gemeinde Munderfing hat in seiner Sitzung am 19.03.2012 das Einleitungsverfahren für die Sonderwidmung für eine Windkraftanlage im Grünland und Änderung der Rotorkreisfläche von 101 m auf 114 m der bereits gewidmeten 5 Windkraftanlagen beschlossen. Er bringt dazu dem Gemeinderat nochmals die Stellungnahme des Ortsplaners vollinhaltlich zur Kenntnis. Gemäß Raumplanungserfordernissen nimmt Arch. DI Zeilinger als beauftragter Raumplaner zu o.a. beabsichtigter Änderung Nr. 15 des Flächenwidmungplanes Nr. 4/2007 wie folgt Stellung: Antrag: Die Gemeinde Munderfing beabsichtigt, eine Teilfläche welche auf Grundstück Nr. 110/40 KG 40101 bzw. Grundstück Nr. 550/47 KG 40119 liegt, von der Widmung Land- und Forstwirtschaft Ödland in Sonderausweisung für Windkraftanlagen umwidmen zu lassen. Der Mittelpunkt der Fläche liegt auf der KG Grenze. Es soll dort die sechste Anlage des Windparkes Munderfing (MUF01) entstehen. Es wurden mit Einzeländerung 4.9 bereits fünf Windkraftanlagen in diesem Gebiet entlang der Gemeindegrenze zu Lengau genehmigt. Hier wird mit Plan 4.15 eine Erhöhung des Rotordurchmessers von 101 m auf 114 m beantragt. Der Windpark soll dann insgesamt sechs Anlagen erhalten, alle Durchmesser 114 m. Befund: Der Windpark Munderfing liegt, auch mit dem neu beantragten sechsten Windrad (MUF 01) zur Gänze in der Vorrangzone Windkraft, Kobernaußerwald WEST. Es wurde mit der Änderung Nr. 4.9 bereits um Umwidmung von fünf Einzelflächen für Windkraftanlagen angesucht. Zeitgleich wurde die ÖEK Änderung 1.5 eingereicht, damit eine Übereinstimmung des Ansuchen mit dem ÖEK hergestellt wird. Diese Änderungen sind in der Zwischenzeit rechtskräftig. Mit dem Plan 4.15 wird um eine sechste Anlage für den Windpark angesucht. Rotordurchmesser 114 m. Die fünf mit der Änderung 4.9 genehmigten Anlagen sollen ebenfalls von Rotordurchmesser 101 m auf 114 m geändert werden.

406 Es wurde nun zu der Stellungnahme vom 23.09.2010 auf die fünf bisher beantragten Standorte eingegangen, da der neue Standort in unmittelbarer Nähe der anderen fünf liegt, wird die Stellungnahme vom 23.09.2010 auszugsweise wiedergegeben (kursiv). Die beantragten Flächen befinden sich im Osten des Gemeindegebietes von Munderfing im Kobernaußerwald. Erreicht werden die Standorte über die Forststraßen Katztal und dem Friedburger Steig. Die beantragten fünf Standorte erstrecken sich auf einer 1,5 km langen Linie die in nordöstlicher Richtung verläuft, und in unmittelbarer Nachbarschaft zur Gemeindegrenze von Lengau liegt. Der Abstand der einzelnen Windräder beträgt jeweils ca. 350 m. Zusammenfassung: Eine Flächenwidmungsplanänderung ist laut Raumordnungsgesetz 36 Abs. 2 Z1 möglich wenn insbesondere Interessen einer ökologischen Energieerzeugung dafür sprechen. Die Einteilung der Windenergienutzung in die Kategorie ökologische Energieerzeugung ist eindeutig, und es entspricht daher der Änderungsantrag in diesem Punkt dem ROG im besonderen Maße. Die Nutzung von Windenergie stellt einen weitgehend CO2 neutrale Form der Energieerzeugung dar, und leistet dadurch einen bedeutenden Beitrag zum Klimaschutz. Aus Sicht des Stellungnahmeverfassers ist dadurch ein Allgemeines Interesse zu Grunde zu legen. Durch die Lage des Windparkes in einem Waldgebiet (Fichten-Wirtschaftswald) ist mit einer Beeinträchtigung des Siedlungsraumes durch Emissionen wie Rotorlärm, Eiswurf und Ähnlichem nicht zu rechnen. Die Errichtung der Anlage erfolgt entlang bestehender Forststraßen, auch die erforderliche Verkabelung soll in einer bestehenden Forststraße erfolgen. Somit sind für Errichtung, Betrieb und Wartung der Anlagen die Voraussetzungen ohne zusätzlichen Straßenbau und ohne größere Rodungen gegeben. Die in unserer Stellungnahme vom 23.09.2010 vertretenen Standpunkte haben aus Sicht des Stellungnahmeverfassers auch zum heutigen Zeitpunkt Gültigkeit und treffen auch auf den mit der Änderungs Nr. 4.15 neu beantragten Standort Nr. 6 zu. Zudem wurde Anfang 2012 ein Masterplan für Windkraft erstellt. Die sechs Anlagen liegen innerhalb der Vorrangzone Kobernaußerwald WEST. Aus Gesamtsicht der vorangestellten Detailbetrachtungen wird die beantragte Änderung Nr. 15 des Flächenwidmungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Munderfing aus raumplanerischer Sicht positiv beurteilt. Architekt Dipl.-Ing. Hermann Zeilinger Mit Schreiben vom 3. Mai 2012 nimmt die Abteilung Raumordnung vom Amt der OÖ Landesregierung wie folgt Stellung:

407 Die gegenständliche Windkraftanlage im Standortbereich der bereits raumordnungsrechtlich genehmigten fünf Anlagen etwas nordwestlich versetzt zwischen den Anlagenstandorten Nr. 4 und 5 geplant. Dieser Standort wurde nach den dortigen Angaben als Ersatz für das Standortverfahren Nr. 6 in weiter westlichem Bereich gewählt, zu dem am 3.4.2012 von der Abteilung Raumordnung Versagungsgründe begannt gegeben wurden. Diese Standort kann naturschutzfachlich grundsätzlich vertreten werden, zumal mit der entstehenden Gruppierung der Anlage 4 und 5 eine geringfügig kompaktere Anordnung und eine Entschärfung im Eintrittsbereich des Wildkorridors Kobernaußerwald erreicht werden kann. In diesem Zusammenhang wird auch naturschutzfachlich angeregt, den Wildtierkorridor in diesem Bereich durch entsprechende Planfestlegungen auszuweisen, und damit dessen Funktionsfähigkeit dauerhaft abzusichern (gleiche Stellungnahme Naturschutz in der Beilage). Aus forstfachlicher Sicht wird kein Einwand erhoben. Darüber hinaus wird festgehalten, dass sich die angesprochenen Windkraftanlagen (sowohl die erwähnten genehmigten fünf Anlagen als auch der gegenständliche sechste Standort) in der festgelegten Vorrangzone für die Windkraftnutzung Kobernaußerwald West des OÖ Windmasterplanes befinden. Auch die lärmtechnische Stellungnahme ist positiv. Die (nachträgliche) Änderung des Rotordurchmessers (von 101 auf 114 m) der raumordnungsrechtlich genehmigten Anlagenstandorte Nr. 2 bis 5 des vorgelegten Planes wird in Berücksichtigung der beiliegenden Stellungnahme zur Kenntnis genommen. Der Vorsitzende berichtet weiters, dass auch von der Energie AG sowie von der Agrarbezirksbehörde Gmunden Schreiben vorliegen, wonach gegen die geplante Widmung kein Einwand besteht. Seitens des Bundesministeriums für Wirtschaft wird mitgeteilt, dass grundsätzlich kein Einwand gegen die Widmung der sechsten Windkraftanlage besteht, aber die Sicherheitsabstände zu dem im Kobernaußerwald befindlichen RAG Anlagen einzuhalten sind. Die Gemeinde Lengau teilt mit Schreiben vom 9. Mai 2012 mit, dass die geplanten Windkraftanlagen zwar an der Grenze zur Gemeinde Lengau liegen, nicht aber auf dem Gebiet der Gemeinde Lengau vorgesehen sind. Die Gemeinde Lengau ist daher keine Standortgemeinde und hat daher auch keine Parteistellung. Seitens der Gemeinde Lengau wird noch festgehalten, dass diese auf eine Mitteilung der Mindestenergieeffizienz von 180 W/m² besteht, da diese von Standort und nicht von der Anlage abhängig ist und die Gemeinde Lengau auf energetisch sinnvolle Projekte besteht. Weiters besteht die Gemeinde Lengau als Nachbargemeinde auf eine Anhörungs- und Einsichtnahmerecht (in Projekt und Sachverständigenunterlagen). Zur Stellungnahme der Gemeinde Lengau wird wie folgt Stellung genommen: Die Mindestenergieeffizienz bzw. Leistungsdichte wurde vom Amtssachverständigen des Landes in E-Rechtsverfahren für alle 6 Standorte geprüft und als in Ordnung befunden. Die Leistungsdichte für die gegenständliche Anlage WEA MUF01 beträgt 217 W/m² (Mindestanforderung 180 W/m²).

408 Beschlussvorschlag: Der Vorsitzende stellt den Antrag, der Sonderwidmung für die geplante sechste Windkraftanlage MUF01 sowie die Änderung des Rotordurchmessers der fünf mit Änderung 4.9 genehmigten Anlagen von bisher 101 m auf 114 m zu beschließen. Abstimmungsergebnis: Nach einer kurzen Debatte lässt der Vorsitzende über seinen Antrag offen mittels Handzeichen abstimmen und stellt einen einstimmigen Beschluss fest. Die Sonderwidmung für die geplante sechste Windkraftanlage MUF01 sowie die Änderung des Rotordurchmessers der fünf mit Änderung 4.9 genehmigten Anlagen von bisher 101 m auf 114 m wird die Zustimmung gegeben. b) Aufnahme der Ausschlusszone (Negativzone) lt. Windmasterplan in das Ortsentwicklungskonzept der Gemeinde Munderfing c) Darstellung eines Grünzug-Wildkorridors im Flächenwidmungsplan der Gemeinde Munderfing Der Vorsitzende erstattet zu den Punkten b und c nachstehenden Bericht: Die Umweltanwaltschaft teilte mit Schreiben vom 22. Dezember 2011 mit, dass grundsätzlich die geplanten sechs Standorte aus wildökologischer Sicht möglich wären, wenn in der Flächenwidmung - rundherum eine Negativzone gelegt wird - der Wildkorridor im Mattigtal als Grünzug-Wildkorridor mit Bauverbot gleichzeitig festgelegt wird. Der Vorsitzende weist darauf hin, dass der Flächenwidmungsplan der Gemeinde Munderfing gerade im öffentlichen Auflageverfahren ist. In einem persönlichen Gespräch mit Umweltanwalt Dr. Donat wurde diesem Seitens der Gemeinde zugesichert, dass die beiden geforderten Auflagen im Zuge des laufenden Auflageverfahrens eingearbeitet werden. Da das fünfjährige Auflageverfahren des Flächenwidmungsplanes sowie die Überarbeitung des Ortsentwicklungskonzeptes noch bis Frühjahr 2013 dauern wird, ersucht der Vorsitzende den Gemeinderat schon jetzt zu bekunden, dass die geforderten Auflagen im laufenden Verfahren aufgenommen werden. Im neuen Ortsentwicklungskonzept soll folgende textliche Formulierung aufgenommen werden: 1. In der im OÖ-Windmasterplan festgelegten Vorrangzone Kobernaußerwald WEST können Windkraftanlagen errichtet werden. Die im Gemeindegebiet Munderfing verlaufenden Grenzen der Vorrangzone bilden eine klare Grenze zur Tabuzone laut Ausschlusszonenplan. In den Ausschlusszonen werden keine Windkraftanlagen geplant bzw. errichtet. 2. Im neu zu erstellenden Flächenwidmungsplan wird in Absprache mit dem Ortsplaner, dem Raumordnungsausschuss und der überörtlichen Raumordnung ein Grünzug-Wildkorridor eingezeichnet.

409 WEITERE WORTMELDUNGEN: GR Feldbacher: Welches Ausmaß hat das Bauverbot in der Zone des Wildtierkorridors? Habe gehört, dass es hier auch zu Beschränkungen von Einzäunungen oder zum Beispiel Bepflanzung mit Mais geben kann? Die Bedeutung der Roten-Zone ist in der Beschreibung des Wildtierkorridors genau ausgewiesen. Bgm. Voggenberger: Der Wildtierkorridor wird im Zuge der Neuauflage des Flächenwidmungsplanes im Raumordnungsausschuss besprochen und in Abstimmung mit unserem Ortsplaner und der überörtlichen Raumordnung festgelegt. GV Schwab: Der Wildtierkorridor ist unabhängig vom Windpark Munderfing. GR Feldbacher: Durch den Wildtierkorridor sind viele Grundbesitzer betroffen, es sollte hier nicht einfach über die Bevölkerung bestimmt werden ohne diese zu informieren. AL Moser: Heute geht es darum, zu dokumentieren, dass der Wildtierkorridor berücksichtigt wird, nicht wo genau und wie breit er sein soll! GR Graf: Bin dagegen, da wir zu wenig Infos haben. Beschlussvorschlag zu Punkt b: Der Vorsitzende stellt den Antrag, die Ausschlusszone (Negativzone) lt. Windmasterplan in das Ortsentwicklungskonzept der Gemeinde Munderfing aufzunehmen. Abstimmungsergebnis: Nach einer kurzen Debatte lässt der Vorsitzende über seinen Antrag offen mittels Handzeichen abstimmen und stellt einen mehrheitlichen Beschluss fest: 24 JA-Stimmen 1 Stimmenenthaltung (GR Stockinger) Die Ausschlusszone (Negativzone) lt. Windmasterplan wird in das Ortsentwicklungskonzept der Gemeinde Munderfing aufgenommen. Beschlussvorschlag zu Punkt c: Der Vorsitzende stellt den Antrag, der Darstellung eines Grünzug-Wildkorridors im Flächenwidmungsplan der Gemeinde Munderfing die Zustimmung zu erteilen. Abstimmungsergebnis: Nach einer kurzen Debatte lässt der Vorsitzende über seinen Antrag offen mittels Handzeichen abstimmen und stellt einen mehrheitlichen Beschluss fest: 20 JA-Stimmen 1 NEIN-Stimme (GR Graf) 4 Stimmenenthaltungen (GR Feldbacher, GR Fuchs, GR Daxecker-Hansel, GR Stockinger) Der Darstellung eines Grünzug-Wildkorridors im Flächenwidmungsplan der Gemeinde Munderfing wird die Zustimmung erteilt.

410 2. Firmengründung "Windpark Munderfing GmbH" Vorlage: AV/150/2012 Sachverhalt: Der Vorsitzende erstattet nachstehenden Bericht: Der Aufsichtsrat der ÖBf AG hat in seiner Sitzung am 17. Mai 2012 die Übernahme von 50,1 % Anteilen an dem geplanten Windpark Munderfing beschlossen. Für die Umsetzung und den Betrieb des Windparkes Munderfing soll eine eigene Firma Windpark Munderfing GmbH gegründet werden. Der Tagesordnungspunkt wurde vom Bürgermeister vor Eintritt in die Tagesordnung abgesetzt. Seitens der Gemeinde wurde unter rechtlicher Begleitung durch Fr. Dr. Mooseder von der TMG Linz ein Entwurf des Gesellschaftsvertrages ausgearbeitet und der ÖBf vorgelegt. Da von Seiten der ÖBf bis heute der Gesellschaftsvertrag noch nicht vorliegt, setzt der Bürgermeister diesen Punkt von der Tagesordnung ab. WEITERE WORTMELDUNGEN: AL Erwin Moser berichtet ausführlich über den aktuellen Stand der Firmengründung. Er informiert auch über die geplanten Verhandlungen zur Beschaffung der Windkraftanlagen bzw. der benötigten Kredite. Abgabefrist für die Kreditangebote ist am 26. Juni 2012. Er informiert den Gemeinderat, dass am 17. Juli 2012 eine zusätzliche Gemeinderatssitzung für die Auftragsvergabe Finanzierung stattfinden wird. 3. Abtretung und Verkauf der Projektrechte Windpark Munderfing von der Energiewerkstatt Consulting GmbH an die ÖBf Beteiligungs GmbH; Abtretungsvertrag Vorlage: AV/151/2012 VERTRAULICH 4. Allfälliges Da unter Allfälliges keine weiteren Wortmeldungen sind, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 21:10 Uhr. Bürgermeister Schriftführer Ohne Erinnerung genehmigt am -Gemeinderat Bürgermeister -Gemeinderat MBI-Gemeinderat FPÖ-Gemeinderat