SELIGER KETZINGER Rechtsanwälte. Erfolgsmodell Mitarbeiterbeteiligung



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Transkript:

Erfolgsmodell Mitarbeiterbeteiligung

Erwartungen der Unternehmen 11% 9% 15% 7% 15% 27% 16% Motivation Personalpolitik Finanzierung Partnerschaft Mitarbeiterpotential Gesellschaftspolitik Vermögensbildung

Motive der Unternehmen Identifikation Einstellung Bindung Produktivität Einkommenserhöhung Steuerliche Vorteile Stärkung Mitbestimmung Erhöhung Eigenkapital Statt Prämie Unternehmensnachfolge MBO Sanierung 1,6 1,9 1,9 2,4 2,7 3 3,2 3,4 3,7 4,2 4,5 4,7 1 = trifft zu / 5 = trifft überhaupt nicht zu

Maslow sche Bedürfnispyramide Selbstverwirklichung, Talententfaltung Soziale Anerkennung: Status, Wohlstand, privater und beruflicher Erfolg Soziale Beziehung: Freunde, Beziehung, Liebe Sicherheit: Geborgenheit, Zuverlässigkeit, Ordnung, Festes Einkommen Grundbedürfnisse: Ernährung, Bewegung, Ruhe, Wärme

Übersicht Mitarbeiterbeteiligungen

Vom Motiv zum Modell Kapitalbeschaffung Motivation Partnerschaft Bindung Nachfolge Vermögensbildung Eigenkapitalausweis Genussrechtsmodell, Direktbeteiligung Gewinnbeteiligung, Gerechtigkeit, Reporting Genussrechte mit Verlustbeteiligung, individuell Informations-/Mitbestimmungsrechte Atypisch stille Beteiligung, Genussrechte Langfristige Modelle Genussrechte, Stille Gesellschaften Mitbestimmung, step-up zum Direktbeteiligung Direktbeteiligung Kapitalbeteiligung, VermBG, 3 Nr. 39 EStG Stille Gesellschaft, MAB-Gesellschaft, Genussrechte, betriebl. Altersversorgung

Varianten Erfolg Gewinnbeteiligung Ertragsbeteiligung Leistungsbeteiligung Kapital Eigenkapitalbeteiligung Eigenkapitalähnliche Beteiligung Fremdkapitalbeteiligung Kombination Erfolgsbeteiligung zur Finanzierung

Kombination rechtlicher Faktoren Gesellschaftsrecht Kapitalmarktrecht Steuerrecht Sozialversicherung Arbeitsrecht BetrVG Handelsrecht

Mitarbeiter Mitarbeiter Mitarbeiter Auszubildende Befristete Verträge im Ruhestand Teilzeitkräfte im Mutterschutz Leiharbeiter

Erfolgsbeteiligung Individuell Erlös/Ertrag Umsatz Deckungsbeitrag Gewinn Tantieme Leistung Zielvereinbarung Bonus-Systeme Gruppenorientiert Erlös/Ertrag Umsatz Nettoertrag Gewinn Bilanzgewinn Ausschüttung Leistung Produktivität Kostenersparnis

Erfolgsbeteiligung Zeitliche Dimension Short-Term Long Term Individual Form der Zusage Gruppenzusage Ausgangsbasis Gesamtunternehmen Profit-Center Bezugsgröße Gewinn (Handels-/Steuerbilanz) EBIT, EBITDA, DB Widerruf EXIT Freiwilligkeit

Mittelaufbringung Unternehmen Mitarbeiter Unternehmen und Mitarbeiter

Mittelaufbringung Durch das Unternehmen Unentgeltliche oder Verbilligte Überlassung Erfolgsbeteiligung Sonderzuwendung

Mittelaufbringung Durch Mitarbeiter Freiwillige Eigenbeteiligung Beträge nach VermBG Umwandlung von Gehalt Umwandlung von Arbeitszeitkonten Wiederanlage von Ausschüttungen

Mittelaufbringung Durch Unternehmen und Mitarbeiter Darlehensgewährung des Unternehmens an die Mitarbeiter zur Finanzierung einer Kapitalbeteiligung

Einflussfaktoren / Form der Beteiligung Rechtsform des Unternehmens Informations- und Mitwirkungsrechte Kapitalanteil und Anlagerisiko Verzinsung, Erfolgsbeteiligung

Kapitalbeteiligung Eigenkapital Aktien GmbH-Beteiligung KG-Anteile Mezzanine Genussrechte Genussscheine Stille Gesellschaft Fremdkapital Anleihen Darlehen Stille Gesellschaft

Steuerliche Förderung 3 Nr. 39 EStG 360 5. VermBG Sparzulage 20% Steuerfrei von max. 400 Sozialabgabenfrei Grenze: 20.000/40.000 Entgeltumwandlung Sperrfrist 7 Jahre

Mitarbeiterbeteiligung in AG Belegschaftsaktien Vorteil: Handelbarkeit Nachteil: stark schwankend Belegschaftsaktienpläne Vorteil: Planungssicherheit Nachteil: Verwaltungsaufwand Aktienoptionsprogramme Vorteil: Freie Gestaltung Nachteil: Abhängigkeit vom Kurs, benötigt Erfahrung Genussrechte Vorteil: Freie Gestaltung Nachteil: bei IFRS kein Eigenkapitalausweis, ggf. MA- Beteiligungsgesellschaft

Mitarbeiterbeteiligung in GmbH Direkte Beteiligung Vorteil: Eigenkapital Nachteil: Stimmrechte, Notar Genussrechte Vorteil: Freie Gestaltung, EK-Ausweis möglich Nachteil: Verwaltungsaufwand Stille Beteiligung Vorteil: Freie Gestaltung Kein EK-Ausweis Mitarbeiterbeteiligungsgesellschaft Vorteil: nur ein Gesellschafter Nachteil: Verwaltungsaufwand

MAB in GmbH & Co. KG Direkte stille Beteiligung an dem Unternehmen GmbH & Co. KG phg: Kommanditisten: GmbH Kommanditist A Kommanditist B Stiller Gesellschafter 1 Stiller Gesellschafter 2 Stiller Gesellschafter Stiller Gesellschafter n

MAB in GmbH & Co. KG Indirekte Beteiligung über Mitarbeiter-Beteiligungs-GmbH GmbH & Co. KG phg: GmbH Kommanditisten: Kommanditist A Kommanditist B Kommanditist MAB-Gesellschaft Stiller Gesellschafter 1 Stiller Gesellschafter 2

MAB in GmbH & Co. KG Unternehmen GmbH & Co. KG Gesellschafter Kommanditisten GmbH MAB- Gesellschaft MAB- Gesellschaft Kommanditist Kommanditist Mitarbeiter Stiller Gesellschafter 1 Stiller Gesellschafter 2

Typisches Modell für Stille Beteiligung Gewinn- Verlustbeteiligung Verwendung Haftung und Verlustbeteiligung Halte-/Sperrfristen Auszahlung/Guthaben Grundverzinsung Gewinn-/Verlustabhängigkeit Ausschüttung Thesaurierung Keine Nachschusspflicht Haftungs-/Verlustgrenzen 5 oder 10 Jahre, vorzeitige Kündigung Kündigung durch Unternehmen Keine Beteiligung an Wertentwicklung Liquiditätsbeschränkung

Innovative Modelle Benchmark-Beteiligung Individuelle Kapitalbeteiligung Arbeitsplatzsicherung Grundverzinsung Bonus-/Malus gegenüber Benchmark Kapitalbeteiligung, Grundverzinsung Gewinn-/Verlustbeteiligung mit pers. Leistungen verknüpft Arbeitsplatzgarantie in Beteiligungszeit oder in Verlustjahr (1. Jahr) Arbeitslosenversicherung Unternehmens-Sozialfonds Rentnerprojekt- Gesellschaft Kindergartenfonds Grundverzinsung, Zuschuss für priv. KV, aus Erträgen, Verrechnung des Kapitals in Verlustjahren Know-How bleibt im Unternehmen, Berater des Unternehmens Unterstützung bei Ausbildung / Akademie Erträge aus Kapitalbeteiligung zu X% in Betriebskindergarten Vorgezogene Rente Erträge aus Kapitalbeteiligung werden gesammelt und vor der gesetzl. Rente in Freizeit umgewandelt

Erste Fragen Welche Rechte für die Mitarbeiter? Mitsprache oder nur Information Beteiligung Betriebsrat Welche Mitarbeiter sollen beteiligt werden? Management Gesamte Belegschaft Wer finanziert die Beteiligung? Entgeltumwandlung, Boni, Prämien, Steuervirteile Zusätzliche freiwillige Einzahlungen Zahlungen an Mitarbeiter Wertsteigerungen Jahresergebnis (JÜ/Verlustbeteiligung)

Maßgeschneiderte Modelle 1 2 3 4 Vorbereitung Zielbestimmung Zentrale Fragen Beteiligte, Mittelaufbringung Grundmodelle Genussrechte, Stille Gesellschaft Vertragsgestaltung Bestimmungen, EXIT

4 Phasen der Modellauswahl Phase 1: Vorbereitungen Anforderungen an die Beteiligten Unterstützung durch Gesellschafter und Unternehmensleitung Motivierbare Mitarbeiter Zielbestimmungen Kapitalbeschaffung Nachfolgeregelung MA-Bindung Bestandsaufnahme Kollision mit Unternehmensverträgen

4 Phasen der Modellauswahl Anforderungen Unterstützung durch Gesellschafter/Geschäftsleitung Motivierbare Mitarbeiter Zielbestimmung Kapitalbeschaffung Nachfolgeregelung MA-Bindung Bestandsaufnahme Kollision mit Unternehmensverträgen BetrVG

Phase 2: Zentrale Fragen Kreis der Beteiligten Mittelaufbringung Eigen- oder Fremdkapitalausweis Ausschüttung, Verzinsung, Verlustbeteiligung Rechte der Mitarbeiter / Information Steuerliche Förderung / Optimierung EXIT, Kündigung des Arbeitsverhältnisses, Rückzahlung

Phase 3: Modell entwickeln Belegschaftaktien Optionsprogramme Direktbeteiligung Mitarbeiterdarlehen Anleihen Mitarbeiter- Beteiligungsgesellschaft Schuldverschreibung Wandelschuldverschreibung Genussrechte Genussscheine Direkte Stille Beteiligung Indirekte Stille Beteiligung

Phase 4: Vertragsgestaltung Bestimmung des Modells Auswahl Bemessungsgrundlage Mitbestimmung Kontrolle / Reporting Befristung / EXIT Verwaltung der Beteiligungen

Durchführung der Beteiligung Kommunikation mit Mitarbeitern Reporting Quartalsberichte Feststellung der Bemessungsgrundlage Gewinn-/Verlust Ergebnis für Beteiligung Sperrfristen und Kündigung Abwicklung Kündigung Verlustbeteiligung Rückzahlung / Termine Liquiditätsabschluss kontrollieren Schranken

Managementbeteiligungen Wie beteiliget man das Management am Unternehmen und wie wird man die Gesellschafter wieder los? Holding mit mehreren GmbHs Beteiligung der Vor-Ort-Geschäftsführer mit 10% Beteiligung an Wertsteigerung Manager-/Mitarbeitermodell (BGH Urteil vom 19.09.2005) Übertragung auf KG-Beteiligung?

Managementbeteiligungen Rückübertragung von Gesellschaftsanteilen bei Beendigung des Arbeitsvertrags Freie Hinauskündigungsklauseln unwirksam Sachlicher Grund wichtiger Grund Laufende Gewinnausschüttung Abfindungsberechnung Voller Wert? Good leaver bad leaver-klauseln

Unsere Leistungen Analyse Gestaltung, Einführung Berücksichtigung bestehender Modelle Rechtliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen Konstruktion maßgeschneiderter Modelle Unterstützung in der Kommunikation Gestaltung von Verträgen Gründung und Führung von Beteiligungsgesellschaften Verwaltung Abwicklung der Beteiligungsprogramme Feststellung der Bemessungsgrundlage

Impressum Die Rechtsanwaltskanzlei Seliger Ketzinger ist eine Gesellschaft Bürgerlichen Rechts. Sitz der Gesellschaft ist in 33615 Bielefeld, Stapenhorststraße 1. Telefon 0521-96783 0 Telefax 0521-96783 33 Email info@seliger-ketzinger.de Persönlich haftende Gesellschafter: Frank Seliger Michael Ketzinger Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Alle Rechtsanwälte der Kanzlei SELIGER KETZINGER sind in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen. Jeder Rechtsanwalt gehört einer Kammer an, die als Aufsichtsbehörde für ihn zuständig ist. Zuständige Aufsichtsbehörde ist die Rechtsanwaltskammer Hamm, Ostenallee 18, 59063 Hamm. Für die Rechtsanwälte gelten folgende berufsrechtliche Regelungen: BRAO Bundesrechtsanwaltsordnung BORA - Berufsordnung für Rechtsanwälte FAO Fachanwaltsordnung RVG Rechtsanwaltsvergütungsgesetz Berufsregelung der Rechtsanwälte der Europäischen Union Standesregelung der Rechtsanwälte der Europäischen Union Die Regelungen können bei der Bundesrechtsanwaltskammer unter www.brak.de (Berufsregeln) abgerufen werden. Seliger Ketzinger Rechtsanwälte

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