Vorläufiges zu versteuerndes Einkommen vor Gewerbesteuer



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Seite 1 von 6 Steuerbelastungsvergleich für den Veranlagungszeitraum: 2010 Mandant: Mustermann, Musterstrasse, Musterhausen Mandanten-Nr.: 12345 Steuer-Nr.: Einzelunternehmen Steuerbilanzgewinn vor Gewerbesteuer 150.000 Kapitalgesellschaft: Vorläufiges zu versteuerndes Einkommen vor Gewerbesteuer 150.000 Minderung durch:./.geschäftsführergehälter 50.000./.Aufwendungen aus Darlehensvereinbarungen 0./.Übrige (Pensionsrückstellungen...) 0 Zu versteuerndes Einkommen 100.000 Eingaben zur Gewerbesteuer: Eingaben zur Gewerbesteuer: Hebesatz 360,00% Hebesatz 360,00% Hinzurechnungen 0 Hinzurechnungen 0./.Kürzungen 0./.Kürzungen 0./.Gewerbesteuerschuld 15.813./.Gewerbesteuerschuld 12.600 = Ergebnis /steuerpflichtiger Gewinn 150.000 = Ergebnis /zu versteuerndes Einkommen 100.000 Darauf entfallende (einheitl.) KSt von 15 vh 15.000 Festzusetzende Körperschaftsteuer 15.000 Festzusetzender Solidaritätszuschlag 825

Einzelunternehmer (Einzelveranlagung; Beteiligung: 100,00%) Betrachteter Gesellschafter (Einzelveranlagung; Beteiligung: 100,00%) Gewerbliche Einkünfte 150.000 Einkünfte aus Kapitalvermögen (Abgeltungsteuer) Einnahmen i.s.d. 20 EStG 71.575./.Sparerpauschbetrag 801 70.774 Andere Gewinneinkünfte 0 Gewinneinkünfte 0 Andere Überschusseinkünfte (ohne Abgeltungseinkünfte) 0 Überschusseinkünfte (inkl. GF-Gehälter von 50.000 ohne Abgeltungseinkünfte)./.Vorsorgeaufwendungen 5.069./.Vorsorgeaufwendungen 5.069./.Sonderausgaben / Pauschbetrag 36./.Sonderausgaben / Pauschbetrag 36 50.000 Zu versteuerndes Einkommen 144.895 Zu versteuerndes Einkommen (ohne Kapitaleinkünfte) 44.895 Gesondert besteuerte Kapitaleinkünfte ( 32d EStG) 70.774./. ermäßigter Steuersatz (25 %) 17.693./. Solidaritätszuschlag 973./. Kirchensteuer 0 Tarifliche Einkommensteuer 52.683 Tarifliche Einkommensteuer 10.829./.GewSt-Messbetrag (4.393 x 3,8; max. 15.813) 15.813./.Gewerbesteueranrechnung 15.813 Festzusetzende Einkommensteuer 36.870 Festzusetzende Einkommensteuer 28.522 Festzusetzender Solidaritätszuschlag 2.027 Festzusetzender Solidaritätszuschlag 1.568 Keine Kirchensteuerberechnung 0 Keine Kirchensteuerberechnung 0 Seite 2 von 6

Seite 3 von 6 Gesamtbelastung des Einzelunternehmers: 54.710 Gesamtbelastung des betrachteten Gesellschafters: 58.515 Differenz zugunsten des Personenunternehmens: 3.805 (Thesaurierung von 0) Die betriebliche Gesamtbelastung beträgt: 54.710 Die betriebliche Gesamtbelastung beträgt: 58.515 Differenz zugunsten des Personenunternehmens: 3.805 (Thesaurierung von 0) Die betriebliche Gesamtsteuerbelastung setzt sich aus der GewSt des Personenunternehmens sowie - soweit sie bei den Gesellschaftern anteilig auf die gewerblichen Einkünfte entfallen - der ESt und des SolZ zusammen. Die betriebliche Gesamtsteuerbelastung setzt sich auf der Gesellschaftsebene aus der GewSt, der KSt und dem darauf entfallenden SolZ und auf der Anteilseignerebene aus der Steuerlast auf die Kapitaleinkünfte. Soweit den Gesellschaftern zusätzliche Vergütungen aus Geschäftsführergehältern und Darlehensvereinbarungen gewährt wurden, sind diese ebenfalls in die Ermittlung der Gesamtsteuerbelastung miteinbezogen worden. Hinweis: Im Falle eines Rechtsformwechsels fallen weitere Kosten und Gebühren - insbesondere Umwandlungskosten und Beratungsgebühren - an.

Seite 4 von 6 Nachrichtlich: Zusammensetzung der Gesamtsteuerbelastung für Personenunternehmen und Kapitalgesellschaft Solidaritätszuschlag auf ESt & KSt 2.027 2.393 Kirchensteuer/-geld 0 0 Einkommensteuer 36.870 28.522 Körperschaftsteuer 0 15.000 Gewerbesteuer 15.813 12.600 Personenunternehmen Kapitalgesellschaft

Seite 5 von 6 Anhang - Eingabewerte Allgemeine Angaben Mandantennummer 12345 Mandantenname Mustermann Strasse Musterstrasse Ort Musterhausen Steuernummer Veranlagungszeitraum 2010 Veranlagungsart Einzelveranlagung Kirchensteuerberechnung für den betrachteten Einzelunternehmer/Gesellschafter Nein Gewerbe Gewerblich Unternehmensform Einzelunternehmen Einzelunternehmen - Kapitalgesellschaft Einzelunternehmen Steuerbilanzgewinn vor Gewerbesteuer 150.000 Gewerbesteuerhebesatz 360,00 % GewSt-Hinzurechnungen (insb. Schuldzinsen und 3 Nr. 40 i.v.m. 3c Abs. 2 EStG) 0 GewSt-Kürzungen (insbs. Grundbesitz) 0 Einzelunternehmer Beteiligung am Gewinn (Gewinnverteilungsschlüssel) 100,00 % Andere Gewinneinkünfte 0 Andere Überschusseinkünfte (ohne Abgeltungseinkünfte) 0 Summe positiver Einkünfte 0 Abzugsfähige Vorsorgeaufwendungen 5.069 Sonderausgaben (ggf. Pauschbetrag), außergew. Belastungen und sonst. Abzüge 36 Anteilige GewSt-Messbeträge (mehrstöckige Pers-U.) 0 Anteilige tatsächliche GewSt (mehrstöckige Pers-U.) 0 Kapitalgesellschaft Vorläufiges zu versteuerndes Einkommen 150.000 Aufwendungen für Geschäftsführergehälter 50.000

Seite 6 von 6 Aufwendungen aus Darlehensvereinbarungen 0 Übrige Minderungen (Pensionsrückstellungen...) 0 Gewerbesteuerhebesatz 360,00 % GewSt-Hinzurechnungen (insb. Schuldzinsen und 8b Abs. 1 i.v.m. Abs. 5 KStG) 0 GewSt-Kürzungen (insb. Grundbesitz) 0 Ausschüttungsart Vollausschüttung der erzielten Gewinne Ausschüttungsbetrag (gesamt) 71.575 Betrachteter Gesellschafter Beteiligung an der Kapitalgesellschaft 100,00 % Beteiligung im Privatvermögen Andere Gewinneinkünfte 0 Andere Überschusseinkünfte (ohne Abgeltungseinkünfte) 50.000 Abzugsfähige Vorsorgeaufwendungen 5.069 Sonderausgaben (ggf. Pauschbetrag), außergew. Belastungen und sonst. Abzüge 36