Die Hochschulkanzler 2012

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1 Die Hochschulkanzler 2012 Kanzlermagazin

2 Wer nicht kommuniziert, findet nicht statt Liebe Kollegin, lieber Kollege, liebe Leserinnen und Leser, in Deutschland bestehen mehr als 200 Fachhochschulen mit einem Jahresumsatz von circa 4 Milliarden Euro, an denen mehr als Studierende in über Studiengängen immatrikuliert sind. Mit steigender Tendenz. Als Mitglied der Hochschulleitung sind die Kanzlerinnen und Kanzler dieser Hochschulen die Beauftragten für den Haushalt und Leiter der Verwaltung. Seit fast 30 Jahren treffen sie sich regelmäßig in organisierten Veranstaltungen und erarbeiten gemeinsam Vorschläge zur Verbesserung der Situation ihrer Hochschulen. Die dabei entstandenen Protokolle, Berichte und Fotodokumentationen wurden oftmals nur von uns beteiligten Hochschulkanzlern selbst gelesen und verstanden. Gerade dann, wenn in der Bildungs- und Hochschulpolitik Maßnahmen vom»grünen Tisch«beschlossen werden, die sich in den Hochschulen nur schwer umsetzen lassen, wie beispielsweise die Einführungen des Deutschlandstipendiums oder des Dialogorientierten Serviceverfahrens, zeigt sich jedoch, dass der Sachverstand der Experten, also der Kanzlerinnen und Kanzler, auch außerhalb der Hochschulen dringend benötigt wird. Auch aus diesem Grund haben wir das Format für die Darstellung der umfangreichen Kanzlertätigkeiten radikal überarbeitet und dem Erwartungshorizont eines größeren Adressatenkreises angepasst. Herausgekommen ist eine Dokumentation der vielseitigen Hochschulkanzlerarbeit inklusive ihrer Schauplätze im Jahr Dabei ist auch ein wenig Stolz darauf er - laubt, was die Kolleginnen und Kollegen zusätzlich zu ihrem operativen Geschäft und ohne auf die Uhr zu sehen, nebenbei schaffen. Ich wünsche Ihnen viele Anregungen, gute Unterhaltung und auch viel Freude an diesem Magazin. Herzlichst, Ihr Bernd Klöver Sprecher der Kanzlerinnen und Kanzler der Fachhochschulen Deutschlands

3 Editorial Warum steht ein Kanzler immer»mit einem Bein im Knast«? Was verbirgt sich hinter dem abstrakten Begriff»Trennungsrechnung«? Wie präsentiert sich eine Hochschule als attraktiver Arbeitgeber? Diese und weitere Fragen beantwortet die vorliegende Publikation, das allererste Kanzlermagazin. Das ganze Jahr über setzen sich Hochschulkanzlerinnen und -kanzler mit Themen wie Finanzierung, Baumanagement oder Prozesssteuerung auseinander innerhalb der eigenen Hochschulwände, aber auch außerhalb: In verschiedenen Zusammenkünften tau - schen sich die Kolleginnen und Kollegen untereinander aus, um von dem Wissen und den Erfahrungen der anderen zu profitieren. Zugegeben, das klingt ziemlich trocken oder zumindest nicht besonders spektakulär. Aber der Schein trügt. Mit Die Hochschulkanzler 2012 wollen wir nicht nur Ergebnisse festhalten, sondern vor allem zeigen, wie vielseitig und wie bedeutsam für das Funktionieren einer Hochschule Kanzlerthemen sind. Und wie unterhaltsam, wenn sie anschaulich präsentiert und formuliert werden. Verschiedene Kanzlerinnen und Kanzler konnten wir dafür gewinnen, über Kernthemen ihrer Arbeit zu schreiben. So erhalten Sie in der Rubrik Im Fokus zum Beispiel Einblick in die Herausforderungen der Personalentwicklung an Hochschulen und Sie er - fahren, wie ein webbasiertes Managementsystem die Hochschulbedarfe des Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutzes unterstützen kann. Aktuelle Themen, die 2012 die Hochschulen bundesweit auf Trab gehalten haben, wie beispielsweise die Lockerung des Kooperationsverbots von Bund und Ländern, haben wir in der Rubrik Politik für Sie zusammengestellt. Die diesjährige Jahrestagung der Hochschulkanzler in Wiesbaden drehte sich um das Thema IT-Strategien an Hochschulen. Wir haben Workshop-Ergebnisse und Vorträge in der Rubrik Vor Ort für Sie zusammengefasst. Die Rubrik Personen informiert Sie über Kanzlerinnen und Kanzler, die ihr Amt neu angetreten haben, genau wie über Abschiede von Kolleginnen und Kollegen. Fast jede Hochschulkanzlerin und jeder Hochschulkanzler antwortet auf die Frage, was den Kanzlerjob attraktiv macht: der Gestaltungsspielraum. Ent - scheidend für erfolgreiche Gestaltung sind in der Regel eine gute Kommunikation und der ein oder andere Perspektivwechsel. Das Kanzlermagazin stellt einige Perspektiven vor. Es soll die Kommunikation der Arbeitsgemeinschaft stärken, zum Blättern und Lesen einladen und neben den Kanzlerinnen und Kanzlern auch Nichtkanzler ansprechen. Wir freuen uns sehr, wenn dieses Vorhaben gelingt und in den nächsten Jahren weitere Magazine folgen. Mit ganz herzlichem Dank an alle Autoren und Beteiligten für ihre Beiträge und Kooperation wünsche ich Ihnen eine aufschlussreiche und unterhalt same Lektüre. Linda Sperling Chefredaktion Linda Sperling ist seit Juli 2011 Referentin des Bundessprechers der Hochschulkanzler. Zuvor arbeitete sie für knapp drei Jahre in der Stabsstelle Presse und Kommunikation der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg. Nach einer Ausbildung zur Werbekauffrau in einer Hamburger Agentur für Direktmarketing, studierte sie Kommunikationswissenschaften an der RWTH Aachen. Kontakt: linda.sperling@haw-hamburg.de

4 Inhalt 44 Unser Portrait Vor Ort 24 7 Die Arbeitsgemeinschaft der Hochschulkanzler 8 Im Interesse der Hochschulen gestaltend eingreifen. Alexandra Lion im Gespräch mit Bernd Klöver Im Fokus: Der Arbeitskreis Rechnungswesen und Controlling 13 Mitglieder des Arbeitskreises 14 Jahresbericht 2012 des Arbeitskreises 17 Wirtschaftlich oder nicht, ihre Hoheit? 53 Die Hochschule RheinMain 54 Wie viel IT verträgt die Hochschule?: 28. Jahrestagung der Hochschulkanzler in Wiesbaden 55 Keine Innovation ohne Strategie: Expertenvorträge 60 IT-Strategien und die Rolle von CIOs 62 Recruiting in Zeiten des Fachkräftemangels 65 Wir sind drin! facebook, twitter und Co. und der Datenschutz 67 Drei Fragen an Wilfried Friedl Personen Im Fokus: Der Arbeitskreis Finanzen, Organisation und Personal 70 Willkommen und Good bye 71 Neue Kanzlerinnen und Kanzler Mitglieder des Arbeitskreises 22 Jahresbericht 2012 des Arbeitskreises 24»Mit einem Bein im Knast«oder»Pflaster drauf und gut«? 27 Mehr als Weiterbildung: Personalentwicklung an Fachhochschulen 29 Qualitätsmanagement mit System Kompass 73 Termine Ehemaligen-Netzwerk Hochschulkanzler e. V weitere arbeitskreise Eine Polemik 32 Arbeitskreise mit Universitäten 74 Schwarmintelligenz. Campus Management und Missverständnisse der Hochschulverwaltung. Eine Polemik von Claas Cordes 48 Politik 33 Verzögerung des Dialogorientierten Serviceverfahrens (DoSV) 34 Hochschulpakt 2020 und dann? Bezahlung nach Leistung? Diskussion um die W-Besoldung 35 Protest gegen die Abschaffung von 52 a UrhG 36 Lockerung des Kooperationsverbots 37 Entwicklung der HIS GmbH Kontakte 79 Die Ländersprecherinnen und Ländersprecher 81 Die Kanzlerinnen und Kanzler 87 Dank an Freunde und Förderer 88 Impressum Unterwegs 41 Die Fachhochschule Salzburg 42 Hochschulkanzler üben»widerstand«: Vierte internationale Kanzlertagung in Salzburg 44»Machen die das mit?«interview mit der SO Beratergruppe 46»Das eigene Fundament pflegen«gastgeber Raimund Ribitsch

5 Unser Portrait 9 Unser Portrait Die Arbeitsgemeinschaft der Hochschulkanzler Kanzlerinnen und Kanzler der Fachhochschulen und Hochschulen für angewandte Wissenschaften Deutschlands sowie die in gleicher Funktion Tätigen bilden die Arbeitsgemeinschaft der Hochschulkanzler. Sie sind Mitglieder ihrer Hochschulleitungen (Prä si dien und Rektorate), Beauftragte für den Haushalt und in der Regel für Personal, Finanzen, Verwaltung und verwandte Themenbereiche verantwortlich. Die Arbeitsgemeinschaft der Hochschulkanzler versteht sich als Sprachrohr ihrer»berufsgruppe«und bezieht Position gegenüber politischen Entscheidungsträgern und der Öffentlichkeit. Darüber hinaus dient die Arbeitsgemeinschaft der gegenseitigen Unterstützung, der Kommunikation, der Abstimmung und dem Austausch untereinander. Nach Gründung der ersten Fachhochschulen in den Jahren 1970 / 71 kamen die»leitenden Verwaltungsbeamten«zunächst unregelmäßig und auch ungeplant zusammen, beispielsweise auf Festveranstaltungen, bis es im Jahr 1984 in Münster zur ersten organisierten Kanzlertagung kam. Diese Veranstaltung und die folgende Gründung der Arbeitsgemeinschaft gehen auf die Initiative von Hans Michatsch, dem Gründungskanzler der Fachhochschule Münster zurück. Um ihr Expertenwissen untereinander auszutauschen, engagieren sich viele Kolleginnen und Kollegen in dem bundesweiten Netzwerk. Für die Erarbeitung von Lösungen für sowohl fachliche als auch rollentypische Anforderungen, wurden Arbeitskreise ins Leben gerufen. Die beiden beständigsten sind der Arbeitskreis Finanzen, Organisation und Personal und der Arbeitskreis Rechnungswesen und Controlling. Die Ergebnisse der Arbeit insbesondere dieser Arbeitskreise fließen regelmäßig in die jährliche Bundestagung ein und ebenso in die internationale Kanzlertagung, die dem Austausch mit den vergleichbaren Funktionsträgern anderer europäischer Länder dient, und 2012 zum vierten Mal stattfand. Mit kanzlernet.de haben die Hochschulkanzler seit einigen Jahren ihre eigene Internet-Plattform. Hier werden unter anderem Informationen zu aktuellen Hochschulthemen bereitgestellt, Veranstaltungen dokumentiert, Termine mitgeteilt, und Stellungnahmen veröffentlicht. (bk/ls) Bundesvorstand Bundessprecher Stv. Bundessprecher Bernd Klöver hans-peter Smolka HAW Hamburg hochschule Ansbach Kontakt: kontakt: Tel Tel kanzler@haw-hamburg.de kanzler@hs-ansbach.de Stv. Bundessprecherin Birgitt Schulz Hochschule Mannheim Kontakt: Tel kanzlerin@hs-mannheim.de

6 Unser Portrait 11 Im Interesse der Hochschulen gestaltend eingreifen Für das Kanzlermagazin sprach Alexandra Lion mit Bundessprecher Bernd Klöver über die Bedeutsamkeit überregionaler Vernetzung und über die sich wandelnde Rolle des Hochschulkanzlers Herr Klöver, seit Ende 2010 sind Sie Sprecher der Arbeitsgemeinschaft der Hochschulkanzler. Warum haben Sie dieses Amt angenommen? BK Ich halte die Funktion für sehr wichtig, um der Expertise der Kolleginnen und Kollegen eine Stimme zu geben und ihrer Meinung auch in der Öffentlichkeit Gehör zu verleihen. In der Vergangenheit wurden auf Bundes- und Landesebene sehr viele hochschulpolitische Entscheidungen getroffen, ohne die Experten vor Ort einzubeziehen. Als Kanzlerin und Kanzler musste man sich dann oft die Frage anhören, warum man nichts gesagt habe. Diesen Zustand gilt es zu beenden. Sind Sie mit Ihrem Job als Kanzler der drittgrößten Hochschule für angewandte Wissenschaften Deutschlands nicht ausgelastet? BK Doch sogar sehr, ebenso wie alle meine Kolleginnen und Kollegen. Dennoch bedarf es eines über - örtlichen zusätzlichen Engagements, um politische und fachliche Entwicklungen rechtzeitig zu erkennen, sich auf diese vorzubereiten und wenn möglich im Interesse der Hochschulen gestaltend einzugreifen. Würden meine Kolleginnen und Kollegen mit mir da - rauf verzichten, könnten wir nur noch reagieren und müssten im schlimmsten Fall Schadensbegrenzung betreiben. Insofern kommt unser Engagement unseren Einrichtungen direkt zugute. Einer Ihrer Vorgänger hat gesagt, dass die Funktion des Kanzlers einer Hochschule mit der Zeit an Strahlkraft verloren hätte. Sehen Sie das auch so? BK Ich würde meinen, die Rolle des Kanzlers hat sich im Laufe der Zeit sehr verändert und die sogenannte Strahlkraft muss stets neu erarbeitet werden. Dies hängt sehr stark mit dem Bild der Hochschulen in der Gesellschaft, ihrem Grad der Autonomie in den einzelnen Bundesländern und der Rollenverteilung im Hochschulmanagement der jeweiligen Hochschulen zusammen. Eine»Strahlkraft«kann in dieser Funktion nur erreicht werden, wenn die vorgegebenen Gestaltungsspielräume ausgeschöpft und gegebenenfalls auch einmal Grenzen überschritten werden. In einer gut eingespielten Hochschulleitung ist das möglich. Voraussetzung dafür ist auch, dass die zuständigen Organe und Gremien mehr unterstützen, als dass sie blockieren und dass eine konstruktive Zusammenarbeit aller Beteiligten akzeptiert und gelebt wird. Um welche Aufgaben als Bundessprecher müssen Sie sich heute mehr kümmern als Ihre Vorgänger? BK Die Funktion ist ein reines Ehrenamt und der Bundessprecher bestimmt in Abstimmung mit den beiden Stellvertretern und dem Kreis der Ländersprecher selbst die Schwerpunkte seiner Tätigkeit. Dabei lassen sich aufgrund der knappen Zeit, die für bundesweite Aktivitäten zur Verfügung steht, nur wenige Themen priorisieren. Für mich haben während meiner Amtszeit die interne Vernetzung, die Verbesserung der Außenwahrnehmung und die inhaltliche Gestaltung unserer Tagungen den größten Stellenwert. Hinzu kommt die Förderung einer spezifischen Weiterbildung für uns Kanzlerinnen und Kanzler, die über die fachliche Fortbildung hinausgeht und andere, per sönliche Kompetenzfelder wie zum Beispiel Kommunikations- und Konfliktfähigkeit anspricht. Hat sich auch der Qualifizierungsgrad des Kanzlers an sich verändert? Welche Merkmale würde eine optimale Ausschreibung des Kanzlers heute be - inhal ten, die vor zehn Jahren bestimmt nicht in»ihr Profil«zu finden waren? BK Zunehmend wird kein konkretes Berufsbild mehr verlangt, dafür jedoch immer mehr Soft Skills. Man muss als Kanzler heute nicht zwangsläufig Jurist oder Betriebswirt sein. Um die Anforderungen des Kanzlerjobs zu erfüllen, sind vielmehr Persönlichkeitsmerkmale wie Führungskompetenz, Innovations-

7 12 Unser Portrait Unser Portrait 13 Reduzierung der Finanzierung des Wissenschaftsbereichs trifft das jeweilige Bundesland mindestens doppelt: kurzfristig wegen des Verlustes des qualifizierten Personals und langfristig wegen ausbleibender Innovationen. bereitschaft, die Fähigkeit zu unternehmerischem Handeln, Verhandlungsgeschick, soziale Kompetenz, Durchsetzungsvermögen und Belastbarkeit von Bedeutung. Was tun Sie persönlich, um den neuen Anforderungen an Hochschulen und somit auch an die Rolle des Kanzlers gerecht zu werden? BK Neben der fachlichen Fortbildung und der Be - obachtung neuer Entwicklungen im Bildungs wesen mit Relevanz für die Funktion und Person des Kanzlers, ist für mich die Weiterentwicklung meiner Kompetenzen in Change Management-Prozessen sehr wichtig. Im Vordergrund stehen dabei zurzeit die ganzheitliche Strategieentwicklung und -umsetzung sowie der Umgang mit Widerständen. Welche konkreten Themen beschäftigen Sie und Ihre Kollegen aktuell am meisten? BK Einerseits sind es Entscheidungen, die politisch vom»grünen Tisch«aus getroffen werden und unsere Hochschulen belasten wie zum Beispiel die Einführung des Dialogorientierten Serviceverfahrens. Hier wurden weder die Investitions- und zukünftig laufenden Betriebskosten der Hochschulen berücksichtigt, noch die Belastung des Personals und die besonderen Geschäftsprozesse, gerade bei unserer Hochschulart. (Mehr zu diesem Thema auf S. 33) Des Weiteren sind es Themen, die sich unter ande - rem aus der demografischen Entwicklung beziehungsweise die Überalterung der Gesellschaft in Deutschland ergeben: Fachkräftemangel insbesondere im IT-Bereich, die Bedeutung des betrieblichen Gesundheitsmanagements zum Wohle des vorhandenen Personals, Personalentwicklung et cetera. Finanzierungs- und Bauthemen sind immer akut, werden aber durch die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse verstärkt. Die Bundesländer müssen Einsparungen vornehmen, die sich bei den Hochschulen schnell bemerkbar machen. Hier hoffe ich sehr, dass nicht eine rein nach Wirtschaftszahlen ausgerichtete, buchhalterische Politik betrieben wird, sondern die Hochschulen als die Innovationstreiber für die jeweilige Region verstanden werden. Eine Eine Ihrer letzten Tagungen hieß:»von der Hochschulverwaltung zum Hochschulmanagement?!«und ich meine, das Ausrufungszeichen hinter dieser These hat vor dem Fragezeichen mittlerweile klar gewonnen. Was bedeutet für Sie diese Entwicklung? BK Auf unserer letzten Jahrestagung haben wir uns zum Beispiel intensiv mit dem Thema IT-Strategien auseinandergesetzt. Das Thema beschäftigt die Hochschulen seit längerer Zeit, aber die Realität zeigt, dass wir eher die Getriebenen der IT-Entwicklung sind und auf Neuheiten oftmals nur reagieren. Diesen Trend gilt es umzukehren nicht nur bezogen auf IT-Strategien. Gutes Management heißt auch, Entwicklungen frühzeitig zu erkennen, diese in den Vordergrund zu rücken und sich bei ihrer Gestaltung aktiv einzubringen. Die Belastungen Ihrer Aufgabenbereiche durch finanzielle und auch bürokratische Hürden sind nicht gering. Dennoch auf welche drei Dinge des Hochschulalltags würden Sie niemals verzichten wollen, wenn Ihnen morgen eine attraktive Position als kaufmännischer Leiter in einem Wirtschaftsunternehmen angeboten würde? BK Auf den Umgang mit jungen Menschen, die Innovationsfreude der Wissenschaftler und eben die breite Gestaltungsmöglichkeit in meinen Geschäftsbereichen. Alexandra Lion ist Leiterin des Bildungs- und Hochschulmarkts beim Zeitverlag in Hamburg. Nach ihrem Magisterstudium in spanischer Philo logie, Geschichte und Betriebswirtschaftslehre sammelte sie einige Jahre Erfahrung in der Personalwerbung und -beratung. Seit 1998 im Zeitverlag, entwickelt sie gemeinsam mit dem Hochschulteam innerhalb der ZEIT-Medien Print und Online spezielle Kommunikationsforen für Hochschulen sowie außeruniversitäre wissenschaftliche Einrichtungen mit dem Fokus auf Personal-, Studierenden- und Forschungsmarketing. Der Zeitverlag und der Stellenmarkt academics.de sind Partner von kanzlernet.de. Bernd Klöver ist seit März 2005 Kanzler der HAW Hamburg. Im September 2010 übernahm er zudem das Amt als Sprecher der Hochschulkanzler von seinem Vorgänger, Dr. Werner Jubelius, Vizepräsident der Fachhochschule Münster. Nachdem Bernd Klöver bereits 2008 die Webplattform kanzlernet.de auf den Weg gebracht hatte, initiierte er 2012 die Gründung des Vereins Hochschulkanzler e.v. Die beruflichen Stationen des Juristen waren nach dem Studium an der Universität zu Köln zunächst 1992 die des Justiziars und Referenten des Kanzlers an der Universität Rostock wechselte Bernd Klöver an die Hochschule Wismar und übernahm dort für vier Jahre das Kanzleramt. Nach einem kurzen Ausflug in die Politik in Greifswald war er 2002 Senator für Soziales, Sport, Kultur und Jugend, kehrte Bernd Klöver als Kanzler an die Hochschule Wismar zurück, bevor er schließlich zwei Jahre später nach Hamburg ging. Kontakt: kanzler@haw-hamburg.de

8 Rechnungswesen und Controlling 15 Im Fokus: Der Arbeitskreis Rechnungswesen und Controlling Mitglieder des Arbeitskreises Roland Bosch Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen, Baden-Württemberg Hans-Peter Smolka Hochschule Ansbach, Bayern Andreas Flegl Alice Salomon Hochschule Berlin Steffen Kissinger Fachhochschule Brandenburg Karsten Gerlof Hochschule Bremerhaven, Bremen Bernd Klöver Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg Ralf Alberding Hochschule Fulda, Hessen Wilfried Friedl Hochschule RheinMain, Hessen Dr. Wolfgang Greiner Hochschule Wismar, Mecklenburg-Vorpommern Kurt Kühr Hochschule Niederrhein, Nordrhein-Westfalen Leo Theisen Fachhochschule Mainz, Rheinland-Pfalz Norbert Hudlet Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes Prof. Dr. Ulrich Ziegler Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig, Sachsen Frank Richter Hochschule Magdeburg-Stendal, Sachsen-Anhalt André Bösch Fachhochschule Lübeck, Schleswig-Holstein Hans-Wolfgang Köllmann Fachhochschule Nordhausen, Thüringen Mit seinem Wechsel in den Ruhestand hat Heinrich-Rudolf Zimmer von der Hochschule Neubrandenburg den Arbeitskreis verlassen. Sein Nachfolger im Arbeitskreis für das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern ist Dr. Wolfgang Greiner von der Hochschule Wismar. Dr. Walter Kühme Jade Hochschule Wilhelmshaven / Oldenburg / Elsfleth, Niedersachsen

9 16 Rechnungswesen und Controlling Rechnungswesen und Controlling 17 Jahresbericht 2012 des Arbeitskreises Rechnungswesen und Controlling Trennungsrechnung, Unternehmensbeteiligungen und Perspektiven des Controllings an Hochschulen von Karsten Gerlof Der Arbeitskreis Rechnungswesen und Controlling hat sich im Jahr 2012 schwerpunk tmäßig mit den Themen Trennungsrechnung, Unternehmensbetei ligungen von Hochschulen sowie dem Stand und den Perspektiven des (finanzbezogenen) Hochschul- Controllings beschäftigt. Neben der Bearbeitung dieser Schwerpunktthemen findet in den Arbeitskreissitzungen ein regelmäßiger Austausch über Aktuelles aus den Ländern und aus weiteren Themengebieten statt. Trennungsrechnung gemäß EU-Beihilferahmen Hierbei geht es um die Umsetzung des»gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation«der Europäischen Kommission (Amtsblatt der EU 2006/C/323). In diesem sogenannten Beihilferahmen ist geregelt, dass eine Hochschule, wenn sie»eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt, d.h. Waren und/oder Dienstleistungen auf einem bestimmten Markt anbietet«(bei hilfe rahmen Ziffer 3.1), diese zu Vollkosten plus angemessener Gewinnspanne kalkulieren oder zu Marktpreisen anbieten muss. Außerdem müssen von der Hoch schule»zwecks Vermeidung von Quersubventionierungen, die beiden Tätigkeitsformen und ihre Kosten und Finanzierungen eindeutig voneinander getrennt werden«(beihilferahmen Ziffer 3.1.1). Daher die Kurzbezeichnung»Trennungsrechnung«. Die Regelungen des Beihilferahmens in die Praxis umzusetzen, bedeutet für die Hochschulen, eine Viel zahl von Detailfragen zu klären. Ein überregional im Arbeitskreis abgestimmtes Vorgehen ist deshalb sinnvoll, weil der Beihilfe rahmen über Ländergrenzen hinweg für alle Hochschulen in gleicher Weise gilt. Insbesondere die Fachhochschulen sind vom Beihilferahmen betroffen, weil dort Praxisprojekte mit externen Partnern, auch aus der Wirtschaft, integraler Bestandteil des Studiums sind und weil die Fach - hoch schulen in der Forschung und Entwicklung eine große Zahl an (auch kleineren) Projekten gemeinsam mit Unternehmen durchführen. Der Arbeitskreis hat sich in seinen Sitzungen intensiv ausgetauscht über Prüf schemata zur Einordnung von Projekten als wirtschaftliche oder nichtwirtschaftliche Tätigkeit. Besonders bei Praxisprojekten im Rahmen des Stu - diums und im Feld der Weiterbildungsangebote gab es erheblichen Klärungsbedarf. Wichtige Diskussionsthemen waren außerdem Kalkulationsvorschriften und Kalkulationshilfen und die Testierung der Trennungsrechnung. Dazu wurden unter anderem Gespräche mit Vertretern verschiedener Wirtschaftsprüfungsgesellschaften geführt. Zudem hatte der Arbeitskreis die Möglichkeit, in einer Arbeitsgruppe der Kultusministerkonferenz (KMK) an der Weiterentwicklung eines Analyserasters zur Trennungsrechnung mitzuwirken. Das Analyseraster wurde den Hochschulen von der KMK Ende 2009 als Hilfsmittel zur Verfügung gestellt, um Tätigkeiten und Projekte zutreffend als wirtschaftliche oder nichtwirtschaftliche Tätigkeit einzuordnen und eine überregional vereinheitlichte Handhabung zu unterstützen. Das aktualisierte Raster soll auf Wunsch der Fachhochschulen nun auch Fragen der Einordnung von Praxisprojekten im Rahmen des Studiums aufgreifen. Es soll demnächst im Hochschulausschuss der KMK beschlossen werden. Unternehmensbeteiligungen von Hochschulen Unternehmensbeteiligungen von Hochschulen sind ein wesentliches Instrument des Wissens- und Technologietransfers. Es gibt Beteiligungen von Hochschulen zum Beispiel an breit aufgestellten Technologie- und Gründerzentren, wie auch an Start-Ups in einzelnen Marktsegmenten oder an Gesellschaften, die Weiterbildung auf privatrechtlicher Grundlage betreiben. Wie aber füllen Hochschulen ihre Rolle als (Mit-) Gesellschafterinnen in solchen Unternehmen aus? Wie kann sich eine Hochschule über die Entwicklung der Unternehmen, an denen sie beteiligt ist, laufend informiert halten? Welche Mitentscheidungsrechte sollte sie auch als Minderheitsgesellschafterin haben? Der Arbeitskreis hat sich in Vorträgen über die Gestaltungsmöglichkeiten von Informations- und Mitwirkungsrechten in Gesellschafterverträgen und über die Informations- und Steuerungsstrategien von Hochschulen informiert. Stand und Perspektiven des (finanzbezogenen) Controllings an Hochschulen In den letzten 10 bis 20 Jahren wurde die finanzielle Autonomie der Hochschulen deutlich erhöht. Dies war mit dem Aufbau neuer Finanzsteuerungs- und Controllinginstrumente verbunden. Als Stichworte seien hier genannt Globalhaushalte, indikatorgestützte Mittelverteilung, Budgetierung, Kosten- und Leistungsrechnung, Vollkostenrechnung, kaufmännische Buchführung, verschiedenste Formen des internen und externen Berichtswesens sowie Ausstattungsvergleiche. Der Arbeitskreis Rechnungswesen und Controlling hat sich vorgenommen, den Stand des (finanzbezogenen) Controllings an Hochschulen zu diskutieren, Erfahrungsberichte auszutauschen und Perspek tiven sowie gemeinsame Entwicklungsrichtungen zu ana - ly sieren. Den Auftakt bildete dabei das Thema Berichtswesen. Es wurden verschiedene Reportingsysteme vorgestellt, die in den Mitgliedshochschulen des Arbeitskreises verwendet werden. Dabei wurde ein breites Spektrum deutlich. Ergebnis war die Erkenntnis, dass erstens die Bu - chungssysteme oft nicht so weit ausgebaut sind, dass daraus direkt planungs- und steuerungsrelevante Informationen aufbereitet werden auch wenn das jeweilige System diese Möglichkeiten theoretisch bietet. Deshalb entsteht zweitens eine Vielfalt individuell auf die einzelne Hochschule und ihre Leitung ausgelegter Reportingsysteme auf Basis von Schnittstellensystemen, Datenbanken oder einfachen Tabellenkalkulationen. Oft sind diese Systeme Schritt für Schritt entstanden und von einzelnen Wissensträgern abhängig. Drittens haben die Hochschulen, die eine kaufmännische Buchführung eingeführt haben, mit ihren Reports häufig sowohl kaufmännische wie auch kamerale Sichtweisen zu»bedienen«.

10 Rechnungswesen und Controlling 19 Um den Arbeitskreis über die Perspektiven und künftigen Instrumente der Finanzsteuerung von Hochschulen zu informieren, wurde im Sommer 2012 die Hochschul-Informations-System GmbH (HIS) zu einem Gastvortrag eingeladen. Die dabei präsentierten Ansätze zur aufbereiteten Darstellung von Finanzversus Qualitätskennzahlen sowie zur Erläuterung und Ergänzung klassischer Bilanzkennzahlen durch ein aussagefähiges Kennzahlenset wurden interessiert aufgenommen und ein weiterer Austausch darüber für fruchtbar gehalten. Ausblick Der Arbeitskreis Rechnungswesen und Controlling wird sich auch im kommenden Jahr weiter mit dem Themenblock»finanzbezogenes Controlling«befassen. Im Anschluss an den Teilbereich Reporting werden dann die Teilbereiche Finanzplanung, Finanzsteuerung anhand von Kennzahlen, Mittelverteilungsmodelle und Risikomanagement bearbeitet. Als zusätzliche Themen des Arbeitskreises wurden ins Auge gefasst: Die Nachhaltigkeit in der Umsetzung von Sonderprogrammen, beispielsweise des Hochschulpaktes. Fragen werden sein: Wie können vorüber gehende Aufwuchsplanungen sinnvoll gestaltet werden? Wann und in welcher Form wird über das befristete oder unbefristete Weiterführen neu aufgebauter Schwerpunktbereiche und Studiengänge entschieden? Welche Planungsinstrumente sind dafür notwendig? Ein weiteres neu vorgeschlagenes Themengebiet sind die Organisations- und Finanzierungsstrukturen von akademischen Weiterbildungsangeboten. Hier hat sich bereits ein reger Markt entwickelt. In welcher Form und Intensität beteiligen sich Hochschulen daran? Welche Organisationsformen gibt es dafür und welche Vor- und Nachteile haben diese jeweils? Der Arbeitskreis lebt von der aktiven Mitwirkung der Beteiligten. Sowohl den externen Refe renten als auch den Mitgliedern des Arbeitskreises sei an dieser Stelle herzlich gedankt. Karsten Gerlof ist seit 2007 Kanzler der Hochschule Bremerhaven. Im März 2011 übernahm er die Rolle des Sprechers des Bundesarbeitskreises Rechnungswesen und Controlling.»Vielfach befassen wir uns bundesweit gleichzeitig mit denselben aktuellen Frage stellungen. Ich finde es wichtig, miteinander im Gespräch zu bleiben und nicht individualisiert vor sich hin zu arbeiten. Das bringt neue Ideen und erleichtert die Arbeit vor Ort«, so der Kanzler. Vor seiner jetzigen Tätigkeit war Karsten Gerlof knapp zehn Jahre in der Instituts- und Ministerialverwaltung in hamburg und Düsseldorf tätig; als Quereinsteiger, wie er sagt er studierte Physik an der Universität in Oldenburg. An Bremerhaven schätzt der gebürtige Niedersachse vor allem das maritime Flair. Wenn es die Zeit erlaubt, joggt er gerne an der Geeste, einem kleinen Nebenfluss der Weser. Kontakt: Wirtschaftlich oder nicht, ihre Hoheit? Hans-Peter Smolka über die Tücken der Trennungsrechnung an Hochschulen Die sogenannte Trennungsrechnung besagt, dass eine Hochschule ihre nichtwirtschaftlichen beziehungsweise hoheitlichen Tätigkeiten von ihren wirtschaftlichen Tätigkeiten unterscheiden muss. Genauer gesagt: Die Kosten und Finanzierungen dieser beiden Bereiche müssen eindeutig voneinander getrennt sein, da die wirtschaftlichen Tätigkeiten nicht durch Gelder, die vom Staat für die Erfüllung der hoheitlichen Aufgaben zur Verfügung gestellt werden, (mit-)finanziert werden dürfen. Dieses Verbot von staatlicher Quersubventionierung, die den EU-weiten Wettbewerb beeinträchtigen kann, stammt aus dem»gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation«(landläufig nicht ganz treffend»bei hilferahmen«genannt), einer Erläuterung der EU-Kommission aus dem Jahr 2006 zu den Wettbewerbsregeln des EU-Vertrags. Dem»Beihilferahmen«zufolge sind von der EU-Kommission unter anderem»die Ausbildung von mehr und besser qualifizierten Humanressourcen, die unabhängige Forschung und Entwicklung ( ) sowie die Verbreitung der Forschungsergebnisse«als nichtwirtschaftliche Tätigkeiten der Hochschulen zu betrachten. Insbesondere die»vermietung von Infrastruktur, Dienstleistungen für gewerbliche Unternehmen oder Auftragsforschung«sind hingegen als wirtschaftliche Tätigkeiten anzusehen. Spätestens seit dem 1. Januar 2009 ist die Trennungsrechnung an Hochschulen anzuwenden. Warum ist die Trennungsrechnung für Hochschulen von so großer Relevanz? Bei einer Nichtbeachtung des Subventionsverbots droht grundsätzlich der komplette Verlust der staatlichen Finanzierung einer Hochschule. Nun ist eine solch drastische Maßnahme in der Praxis nur schwer vorstellbar, jedoch sind immer öfter Meldungen über die Rückforderung von gezahlten Geldern oder die Zahlung von Geldbußen an die EU zu lesen. Es besteht demnach Handlungsbedarf. Hochschulleitungen und -beschäftigte sollten nicht darauf vertrauen, dass die EU bei Verstößen darauf verzichtet, Sanktionen gegen die Hochschulen zu verhängen.

11 20 Rechnungswesen und Controlling Rechnungswesen und Controlling 21 Zwei wesentliche Handlungsfelder sind dabei zu unterscheiden: Erstens müssen zur Durchführung einer Trennungsrechnung alle Kosten und Aufwendungen zumindest der wirtschaftlichen Tätigkeiten bekannt sein und erfasst werden; dazu muss soweit nicht schon vorhanden eine (Voll-)Kostenrechnung installiert werden. Dies bedeutet vor allem für die Hochschulen, die kameralistisch geführt werden, einen teilweise erheblichen Mehraufwand. Zweitens ist für jede Tätigkeit zu klären, ob sie wirtschaftlicher oder nichtwirtschaftlicher Natur ist eine Frage, die sich für manche Tätigkeiten nur schwer beantworten lässt. Speziell für die sehr praxisnahe Ausbildung an Fachhochschulen spielt dieser Punkt eine ganz zentrale Rolle: Ist zum Beispiel die Erstellung eines Internetauftritts für eine Gemeinde, die im Rahmen eines Praxisprojekts oder einer Bachelorarbeit in einem Medienstudiengang erfolgt, eine wirtschaftliche oder eine nichtwirtschaftliche Tätigkeit? Der Arbeitskreis Rechnungswesen und Controlling hat sich zu Fragestellungen wie dieser in diversen Sitzungen ausführlich beraten und mit Fachleuten diskutiert. Er ist der Auffassung, dass es bei der Zuordnung eines Praxisprojekts in diesem Fall die Erstellung eines Internetauftritts entscheidend darauf ankommt, ob das Projekt unverzichtbarer Bestandteil des Studiums ist. Gerade die Absolventinnen und Absolventen von Fachhochschulen werden von den Arbeitgebern dafür geschätzt, dass sie ihre fundierten wissenschaftlichen Theoriekenntnisse unmittelbar in der Praxis umsetzen können, weil sie dies schon im Studium unter»echten«bedingungen gelernt haben. Nach Auffassung des Arbeitskreises dienen deshalb alle Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit dem Studium durchgeführt werden, weil sie in Modul- oder Lernzielbeschreibungen explizit als solche vorgesehen sind, der Ausbildung. Sie sind deshalb in Übereinstimmung mit dem»beihilfe rahmen«als nichtwirtschaftliche Tätigkeiten zu be urteilen. Wie geht es weiter? Aus der Arbeitsgruppe Trennungsrechnung des Hochschulausschusses der Kultusministerkonferenz liegt derzeit ein mit den Kanzlerinnen und Kanzlern der Universitäten und Fachhochschulen abgestimmter Vorschlag für eine Überarbeitung des Analyserasters zur Abgrenzung von nichtwirtschaftlichen und wirtschaftlichen Tätigkeiten vor. Diese Überarbeitung hat insbesondere die Verankerung des Kriteriums der»unverzichtbarkeit«einer Tätigkeit für die Ausbildung zum Ziel. Wichtige Praxistätigkeiten vor allem für die Qualität der Ausbildung an Fachhochschulen sollen somit dem nichtwirtschaftlichen Bereich zugerechnet werden können. Nach der Verabschiedung wird das modifizierte Analyseraster den Hochschulen zugehen. Im Hinblick auf die vorgeschriebene Trennung nichtwirtschaftlicher und wirtschaftlicher Tätigkeiten müssen Hochschulen, die noch keine Kostenrechnung haben, diese umgehend einführen. Sie ist Voraussetzung für die Erfüllung der EU-Vorgabe. Hochschulen, die bereits über eine kaufmännische Buchführung verfügen, haben es hierbei deutlich einfacher, den wirtschaftlichen Tätigkeiten alle Kosten zuzuordnen. Dennoch müssen auch sie ihre gesamten Aufgaben und Aktivitäten einem der beiden Bereiche (wirtschaftlich/nichtwirtschaftlich) zuweisen. Für diese Einordnung sollten Hochschulen möglichst eine zentrale Stelle vorsehen. Das benötigte Fachwissen muss dann lediglich an dieser Stelle vorgehalten werden und eine einheitliche Behandlung wäre sichergestellt. Hans-Peter Smolka ist seit 1998 Kanzler der Hochschule Ansbach. Zudem war er von 2005 bis 2011 Sprecher des Arbeitskreises Rechnungs wesen und Controlling und von 2008 bis 2011 stellvertretender Sprecher der bayerischen Fachhochschulkanzlerinnen und -kanzler. Seit 2010 ist er stellvertretender Sprecher der deutschen Hochschulkanzler.»Als Kanzler einer kleinen Hochschule ist mir eine gute Vernetzung und ein intensiver Austausch zur ergebnisorien tierten Bearbeitung der vielen relevanten Hochschulthemen wichtig. Da ich gerade am Anfang meiner Kanzlertätigkeit sehr von diesen Netzwerken profitieren konnte, möchte ich etwas von der erhaltenen Solidarität weitergeben«, so Hans-Peter Smolka. Bevor er das Amt des Kanzlers antrat, war der Jurist unter anderem als Kabinettsreferent im Sächsischen Staatsministerium des Innern in Dresden und als Richter am Verwaltungsgericht Ansbach. Kontakt:

12 Finanzen, Organisation und Personal 23 Im Fokus: Der Arbeitskreis Finanzen, Organisation und Personal Mitglieder des Arbeitskreises Daniela Schweitzer Hochschule Karlsruhe Technik und Wirtschaft, Baden-Württemberg Peter Endres Hochschule für angewandte Wissenschaften Regensburg, Bayern Norbert Nerlich Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Thomas Lehne Technische Hochschule Wildau (FH), Brandenburg Jens Andreas Meinen Hochschule Bremen Bernd Klöver Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg Rolf Pohlhausen Fachhochschule Dortmund, Nordrhein-Westfalen Rudolf Becker Fachhochschule Kaiserslautern, Rheinland-Pfalz Norbert Hudlet Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes Sylvia Bäßler Hochschule Mittweida, Sachsen Dr. Bernd Janson Hochschule Merseburg, Sachsen-Anhalt Dr. Theodor Peschke Ernst-Abbe-Fachhochschule Jena, Thüringen Wilfried Friedl Hochschule RheinMain, Hessen Susanne Wilcken Fachhochschule Stralsund, Mecklenburg-Vorpommern Mit seinem Wechsel in den Ruhestand hat Heinrich-Rudolf Zimmer von der Hochschule Neubrandenburg den Arbeitskreis verlassen. Seine Nachfolgerin im Arbeitskreis für das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern ist Susanne Wilcken von der Fachhochschule Stralsund. Christiane Claus Hochschule Emden/Leer, Niedersachsen Helmut Köstermenke Fachhochschule Ruhr West, Nordrhein-Westfalen

13 24 Finanzen, Organisation und Personal Finanzen, Organisation und Personal 25 Jahresbericht 2012 des Arbeits kreises Finanzen, Organisation und Personal Rudolf Becker über Aufgaben und Ziele der Arbeitskreisschwerpunkte Qualitätsmanagement und Personalentwicklung Dialogorientiertes Serviceverfahren (DoSV) In mehreren Sitzungen wurde das dialogorientierte Zulassungsverfahren diskutiert und ein Sachstand über das Vorgehen in den einzelnen Ländern erhoben. Dabei zeigte sich, dass die Länder den Hochschulen unterschiedliche Vorgehensweisen ermöglichen. So wurde beispielsweise in einigen Ländern eine Teilnahme per Verordnung oder durch Zielvereinbarung festgeschrieben, während andere Länder die Hochschulen nicht ausdrücklich verpflichteten. (Mehr zu DoSV siehe S. 33) Der Arbeitskreis Finanzen, Organisation und Personal hat sich im Jahr 2012 mit den Schwerpunktthemen Qualitätsmanagement und Personalentwicklung aus - einandergesetzt. Zu beiden Themen wurden Arbeitsgruppen gebildet. Neben der Bearbeitung der Schwerpunkte werden im Arbeitskreis verschiedene weitere Themenfelder behandelt. Außerdem berichten die jeweiligen Fachhochschulvertreter regelmäßig aus den gemeinsamen Arbeitskreisen mit den Universitätskanzlern. 1. Schwerpunkt: Qualitätsmanagement In der Arbeitsgruppe Qualitätsmanagement engagieren sich Peter Endres, Dr. Bernd Janson, Thomas Lehne und Dr. Theodor Peschke. Eine Umfrage unter den Fachhochschulen und Hochschulen für angewandte Wissenschaften sollte Basisdaten zu Stand und Wirksamkeit des Qualitätsmanagements und seiner Methoden an Hochschulen liefern. Auf der März- Sitzung in Mühlheim wurde ein Entwurf von Thomas Lehne im Arbeitskreis diskutiert und um entsprechende Änderungswünsche ergänzt. Von Juni bis Oktober 2012 konnten sich Hochschulen auf der Website der Technischen Hochschule Wildau (FH) an der Um frage beteiligen. (Zum Qualitätsmanagementsystem der TH Wildau siehe S. 30) 2. Schwerpunkt: Personalentwicklung Für die Arbeitsgruppe Personalentwicklung verantwortlich zeichnen Rudolf Becker und Daniela Schweitzer. Die Diskussionen im Arbeitskreis ergaben, dass insbesondere die zeitlich befristeten Arbeitsverhältnisse und die Zuordnung von Mitarbeitern in Bereichen zwischen Wissenschaft und Verwaltung an Hochschulen als kritisch angesehen werden. Diese Mitarbeiter sind bisher zum Teil noch nicht integriert. Hier für Abhilfe zu sorgen, ist eine Führungsaufgabe, die in den einzelnen Hochschulen angegangen werden muss. Um den Status der Personalentwicklung an den Hochschulen zu ermitteln und eine entsprechende Schwerpunktsetzung für das weitere Vorgehen abzuleiten, wurde auch dazu eine Umfrage durchgeführt. Von Mitte September bis Ende Oktober war sie auf der Website der Fachhochschule Kaiserslautern zu finden. Die Auswertung ist derzeit noch in Gang. (Mehr zum Thema siehe S. 27) Baumanagement und Strategische Planung Angeregt durch ein Referat der Firma Rheform GmbH diskutierten die Mitglieder des Arbeitskreises über die Vorteile eines externen Dienstleisters in Prozessen des Baumanagements und der strategischen Planung. Es wurde festgestellt, dass Hochschulen von kürzeren Planungszeiträumen profitieren können, sofern der externe Dienstleister von den Baubehörden des Landes akzeptiert wird. Weitere Vorteile werden in den Bereichen Kommunikation und Kostenplanung gesehen. Arbeitssicherheit Aufgrund der Relevanz des Themas Arbeitsschutz für die Kanzlertätigkeit wird der Arbeitskreis der Fachkräfte für Arbeitssicherheit künftig im Arbeitskreis Finanzen, Organisation und Personal über seine Ergebnisse berichten. Im Juni 2012 präsentierte sich der Verein zur Pflege und Weiterentwicklung des Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutzes e.v. aus Paderborn (AGU-Verein) den Hochschulkanzlern im Rahmen ihrer Sitzung in Krefeld. (Weitere Informationen siehe S. 24) Ausblick Im kommenden Jahr wird der Arbeitskreis die Schwerpunktthemen Qualitätsmanagement und Personalentwicklung vertiefen. Die Ergebnisse sollen so aufbereitet werden, dass sich Anhaltspunkte für die praktische Umsetzung im täglichen Geschäft für die Hochschulen ableiten lassen. An dieser Stelle herzlichen Dank an die Mitglieder des Arbeitskreises für die konstruktive gemeinsame Arbeit und an die jeweiligen Gastgeber der Arbeitskreissitzungen für das Engagement und die angenehme Arbeitsatmosphäre, die sie für die Veranstaltungen schaffen. Rudolf Becker ist seit dem 1. Mai 2001 Kanzler der Fachhochschule Kaiserslautern. An ihrer Vorgänger-Institution, der Fachhochschule Rheinland-Pfalz, arbeitete Rudolf Becker nach eigener Aussage ein»gewächs dieser Hochschule«jedoch bereits seit 1985 als geschäftsführender Bediensteter beziehungsweise Abteilungskanzler mit den Schwerpunkten Haushalt und Personal. Seit vielen Jahren engagiert sich der Kaiserslauterer in den bundesweiten Arbeitskreisen der Arbeitsgemeinschaft der Hochschulkanzler. Er ist Sprecher des Landes Rheinland- Pfalz und seit September 2010 Sprecher des Arbeitskreises Finanzen, Organisation und Personal.»Austausch, Kommunikation und die gemeinsame Erarbeitung von Problemlösungen sind wichtig für die Kollegen«, so der Kanzler. Rudolf Becker ist verheiratet und hat vier Kinder. Als Ausgleich zum Kanzlerjob betreibt er, wie er sagt, ein wenig Alt-Herren-Fußball oder Nordic Walking. Kontakt: kanzler@fh-kl.de

14 26 Finanzen, Organisation und Personal Finanzen, Organisation und Personal 27»Mit einem Bein im Knast«oder»Pflaster drauf und gut«? Der Kanzler als Verantwortlicher für den Arbeitsschutz von Karl-Heinz Sandknop Ohne Augenschutz und feste Schuhe, in kurzer Hose und T-Shirt? Dr. Konrad Peithmann ist mit dem Arbeitsschutz der Universität Bonn betraut und zeigt am Amboss in der Schlosserei, wie man nicht arbeiten soll. Diese Überschrift benennt plakativ zwei Extreme, die Folgen von Unfällen für die Verantwortlichen an einer Hochschule sein können. Unfälle sind niemals auszuschließen. In der Regel spielen sich ihre Folgen allerdings zwischen den genannten Extremen ab und nur in den wenigsten Fällen beschäftigen sie die Kanzler. Dann jedoch, sind sie von schwerwiegender Bedeutung. Nachfolgend soll dargestellt werden, wie es Führungskräften einer Hochschule durch organisatorische Maßnahmen und technische Hilfsmittel sehr gut mög - lich ist, ihrer Verantwortung nachzukommen. Der beste Unfall ist natürlich der, der gar nicht erst passiert. Die Prävention in Form von Schulung, Beratung und Überwachung von Anlagen und Abläufen ist unerlässlich. Sie muss fester Bestandteil des Handelns an der Hochschule sein und sollte damit von den Verantwortlichen in jeder Hinsicht gefordert und gefördert werden. Trotzdem lassen sich weder Unfälle noch die Fragen nach der Verantwortung vermeiden. An einem Praxisbeispiel sei dies verdeutlicht: In einem Labor explodiert ein Rotationsverdampfer. Zwei Personen werden verletzt. Vermutlich wurde der Unfall durch einen Bedienungsfehler eines Mitarbeiters verursacht. Die Kriminalpolizei, das staatliche Amt für Arbeitsschutz und die Landesunfallkasse (Struktur in Nordrhein-Westfalen) befragen den für das Labor verantwortlichen Hochschullehrer, den Dekan des Fachbereichs und die Zeugen. Die Ermittlungen kommen zu folgenden Ergebnissen: es gibt keine Betriebsanweisung für das regelmäßig betriebene Gerät; die Beschäftigten wurden unzureichend unterwiesen; die Gefährdungsbeurteilung für das Labor basiert auf dem Zustand von vor Anschaffung des Gerätes; die Verantwortlichen sahen keine Notwendigkeit für die Erstellung einer Betriebsanweisung. Das Bußgeldverfahren durch das staatliche Amt für Arbeitsschutz sah wie folgt aus: Es wurde ein Bußgeld von Euro verhängt. Adressat: der verantwortliche Hochschullehrer. Der Kanzler war an dieser Hochschule seiner Pflicht nachgekommen und hatte die unfall- und arbeitsschutzrechtliche Verantwortung über die Dekane an die Hochschullehrer delegiert. Der Dekan des entsprechenden Fachbereiches hatte dem zuständigen Professor die Verantwortung für das Labor übertragen, sodass dieser zum Adressaten des Bußgeldverfahrens wurde. Der Fall verdeutlicht, wie wichtig es ist, im Rahmen der Linienverantwortung nötige Anordnungen zu treffen und durchzusetzen. Diese Linienverantwortung kann auch durch alternative Organisationsformen wie beispielsweise eine Matrix oder interdisziplinäre Projekte in Lehre und Forschung nicht außer Kraft gesetzt werden. Webbasiertes Managementsystem Mit dem Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz- Managementsystem haben mehrere Hochschulen seit Mitte des letzten Jahrzehnts ein Werkzeug entwickelt, das es ermöglicht, den umfangreichen Bedarfen des Arbeits- Gesundheits- und Umweltschutzes (AGU) zu entsprechen. Das webbasierte System beruht auf zwei Säulen: der Ablauf- und der Aufbauorganisation. Der Teil»Ablauforganisation«ist aufgeteilt nach den Kernprozessen der Hochschulen, also Lehre und Forschung und unterstützende Prozesse wie Büro-, Labor- oder Werkstatttätigkeiten. Alle Abläufe innerhalb eines Tätigkeitsfeldes sind unter Aspekten des Arbeits- und Gesundheitsschutzes beschrieben. Unter anderem finden sich hier Anweisungen und Regelungen zur Gefährdungsbeurteilung. Weiterhin werden Fragen, beispielsweise zum Verhalten nach Unfällen, beantwortet. Ein Schnitt in den Finger oder eine Schürfwunde kann in den meisten Fällen mit dem» Pflaster drauf und gut«erledigt werden, dennoch ist ein Eintrag ins Verbandbuch erforderlich und außerdem schnell gemacht. Wenn nämlich eine Entzündung entsteht und der Betreffende deshalb ausfällt, zieht eine kleine Verletzung große Folgen nach sich. Mit dem Teil»Aufbauorganisation«haben Kanzlerinnen und Kanzler sowie alle weiteren Führungskräfte ein Instrument in den Händen, das ihnen die Wahrnehmung ihrer Verantwortung ermöglicht. Zuständigkeiten sowie Rechte und Pflichten aller Angehörigen der Hochschule sind hierin verbindlich festgelegt. Dabei unterscheidet das System zwischen: Personen mit Verfügungsbefugnissen (Führungskräfte), Personen mit unterstützender Funktion im Arbeits- und Gesundheitsschutz (z. B. Strahlenschutzbeauftragte), Interessenvertretungen wie Personalräten und Gruppen mit sogenannten Mitwirkungspflichten, zu denen unter anderem die Studierenden zählen. Das AGU-Managementsystem kann einfach an die örtlichen Gegebenheiten angepasst werden und ist kein starres Instrument. Es wird von den Mitgliedern des Vereins ständig gepflegt und an neuen Anforde-

15 Finanzen, Organisation und Personal 29 Mehr als Weiterbildung: Personalentwicklung an Fachhochschulen Christina Reinhardt über Führungsaufgaben und Lehrkompetenz in Freiheit von Lehre und Forschung rungen ausgerichtet. Seine Anwendung erspart den Kanzlern den Weg ins Gefängnis und stellt Hochschulmitarbeiterinnen und -mitarbeitern viele Hilfs - mittel zur Abdeckung dieses umfangreichen Themengebiets zur Verfügung. Dass der Verein mittlerweile über 40 Mitglieder zählt und neben den Hochschulen auch Kommunen das System anwenden, kann als guter Qualitätsbeweis verstanden werden. Karl-Heinz Sandknop ist Diplom-Verwaltungswirt und wurde zum 1. Mai 2009 vom nordrhein-westfälischen Wissenschaftsministerium als Gründungsvizepräsident der zu diesem Zeitpunkt gegründeten MINT-Hochschule Hamm-Lippstadt berufen. Aus dem westfälischen Ahlen stammend, startete er seine Berufskarriere beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe. Von dort wechselte er zur Stadt Sendenhorst, wo er mehr als zehn Jahre das Amt des Stadtkämmerers ausübte ging er als Haushaltsdezernent zur Fachhochschule Münster bevor er 2005 zur Westfälischen Wilhelms-Universität Münster wechselte und dort die Leitung des Dezernats»Rechnungswesen, Controlling, Forschungsförderung«übernahm. Gleichzeitig fungierte er als Vertreter des Kanzlers der Universität. Kontakt: vize@hshl.de AGU Verein zur Pflege und Weiterentwicklung des Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutzes e.v. Auf Initiative der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen entwickelten die Fachhochschule Münster und die Hoch schule Niederrhein das AGU-Managementsystem ein auf alle Hochschultypen übertragbares Internet/Intranet-basiertes Portal zur Unterstützung des Arbeits-, Gesundheits- und umweltschutzes. Eine erste Version des heutigen Systems wurde im Wintersemester 2004/2005 in Münster implementiert. Fachleute der Universität Bielefeld, der Fachhochschule Münster und der Unfallkasse NRW bauten das System zwischen 2005 und 2007 zum aktuellen AGU-System aus, das zurzeit von 17 Universitäten und Fachhochschulen in Nordrhein-Westfalen sowie von acht weiteren hoch schulen, darunter die Universität Bremen und die Technische Universität München, eingesetzt wird. Die beteiligten Hochschulen und Einrichtungen nutzen das übergreifende Zentral system als Basis und nehmen individuelle Ergänzungen und Anpassungen vor. Zur Wahrung der Urheberrechte wurde 2009 der Verein zur Pflege und Weiterentwicklung des arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutzes e.v. gegründet, dem neue Nutzer beitreten können. Ziel des Vereins ist die»pflege und Weiterentwicklung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in den jeweiligen Einrichtungen«mittels des AGU-Managementsystems. Weitere Informationen unter: Hochschulleitungen, die Personalentwicklung einführen, wollen nicht nur eine aktive Personalplanung betreiben, Beschäftigte qualifizieren und für individuelle Entwicklungs- und Aufstiegsperspektiven sorgen. Es geht ihnen vielmehr um die Frage, wie sie die Vielzahl an Veränderungen, mit denen sie und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter umgehen müs - sen, antizipieren und bewusst steuern. Wichtige Voraussetzung, um Hochschulen erfolgreich durch Veränderungsprozesse führen zu können, ist eine Kultur, die von Offenheit, Vertrauen und Wertschätzung geprägt ist. Personalentwicklung kann genau dazu einen wichtigen Beitrag leisten. Definition und Systematik Eine so umfassend verstandene Personalentwicklung beinhaltet demnach nicht nur alle Maßnahmen, die die Mitglieder einer Organisation in die Lage versetzen, einen möglichst optimalen Beitrag zum Er - reichen der Organisationsziele zu leisten, sondern auch alle Aktivitäten, die die Veränderungsfähigkeit der Organisation erhöhen. Man kann diese Maßnahmen orientieren an den unterschiedlichen Phasen des Personalmanagements, wie Rekrutierung, Auswahlprozess, Einarbeitung, Weiterbildung, Umsetzung, Beförderung bis hin zur Nachfolgeplanung und zum Austritt aus der Organisation. Ebenfalls hilfreich ist es, eine Unterscheidung zu treffen zwischen Maßnahmen, die einen diagnostischen Charakter besitzen und jenen, die eine Intervention darstellen so dienen Auswahlverfahren, Beurteilungsverfahren, Mitarbeiterbefragungen, Lehrevaluation und andere Feedbackprozesse vor allem der Diagnose, auf deren Grundlagen dann interveniert werden kann, zum Beispiel mit Instrumenten wie Fortbildung, Coaching, Teamentwicklung, Mentoring, Rotation oder Mediation. Gleich, ob ein Personalentwicklungskonzept sich konsequent an den Zielen der Organisation, am Prozess des Personalmanagements oder an diagnostischen Verfahren (oder an all dem) orientiert, immer gilt ein Grundsatz: Personalentwicklung kann nur erfolgreich sein, wenn sie konsequent von der Hochschulleitung gewollt und betrieben wird. Hochschulen sind besonders aber inwiefern!? Der Organisationstypus Hochschulen weist einige Besonderheiten auf: 1. Das Prinzip der Selbstverwaltung prägt das Verständnis und die Gestaltung von Führung. 2. Der wissenschaftliche Bereich und die Verwaltung sind von ihrer Kultur und von ihrem Selbstverständnis her unterschiedlich. 3. Hochschulen gelten als Expertenorganisationen und der Gedanke der Freiheit von Lehre und Forschung spielt eine wichtige Rolle. Diese Besonderheiten haben Folgen für die Gestaltung der Personalentwicklung. So müssen sich Konzepte für Führungskräfte an der Tatsache des»führens auf Zeit«orientieren und die Personalentwicklung im Wissenschaftsbereich folgt anderen Logiken als denen in den Verwaltungen. Diversität der Zielgruppen Die Zielgruppen der Personalentwicklung an Hochschulen sind Mitglieder von Leitungs- und anderen Gremien, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit und

16 30 Finanzen, Organisation und Personal Finanzen, Organisation und Personal 31 ohne Führungsverantwortung in den Hochschulverwaltungen und Betriebseinheiten, Professorinnen und Professoren entweder ohne oder in unterschiedlichen Leitungsfunktionen und wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Insbesondere die akademischen Zielgruppen von Personalentwicklung an Fachhochschulen unterscheiden sich von denen an Universitäten in folgenden Punkten: Die Professorinnen und Professoren, die in der Regel aus der Industrie kommen, bringen selten eigene Lehrerfahrung mit, sie sind an der Hochschule zugleich seltener in der Rolle als Führungskraft, im wissenschaftlichen Mittelbau stehen nur in Ausnahmefällen die Promotion und die wissenschaftliche Qualifikation im Mittelpunkt und selbstständig gelehrt werden darf nicht. Daraus folgt, dass sich Personalentwicklung an Fachhochschulen und Universitäten zwar in den Verwaltungen und Betriebseinheiten gleicht, im Wissenschaftsbereich jedoch voneinander unterscheidet. Bausteine eines Personalentwicklungskonzepts, die sich bewährt haben, sind zum einen Maßnahmen, die speziell auf den nicht-akademischen Bereich zugeschnitten sind, und zum anderen Angebote, die sich an den besonderen Anforderungen des Wissenschaftsbereichs orientieren und schließlich auch Maßnahmen, die beide Bereiche gleichermaßen betreffen. Zu Letzteren zählen beispielsweise solch übergeordnete Themen wie Gesundheitsförderung oder familiengerechte Hochschule. Akademische Personalentwicklung Da die Personalentwicklung im Wissenschaftsbereich an Fachhochschulen die genannten Besonderheiten aufweist, soll dieser Baustein abschließend noch näher beleuchtet werden. Betrachtet man exemplarisch die Zielgruppe der Professorinnen und Professoren wird deutlich, dass hier zunächst das größte Gewicht auf die Entwicklung von Lehrkompetenz gelegt wird und der Bezugspunkt die bereits etablierten Qualitätsmanagementsysteme für die Lehre ist. Anders ausgedrückt: Personalentwicklung für Lehrende ist ein Baustein im Qualitätsmanagement. Die Maßnahmen für Lehrende werden daraus abgeleitet angefangen von fachbereichsbezogenen Workshops, in denen ein gemeinsames Verständnis von guter Lehre hergestellt wird, bis hin zu hochschuldidaktischen Seminaren und indivi dueller Lehrsupervision auf der Grundlage von Lehrveranstaltungsevaluationen. Durch die Integration des Themas Lehrkompetenz in das Qualitätsmanagement hat man die Chance, zielgerichtet und diagnostisch fundiert Personalentwicklung im Wissenschaftsbereich zu betreiben. Ohne Ressourcen geht es nicht Verantwortlich für die erfolgreiche Umsetzung sind für alle Zielgruppen Personen in Leitungsfunktionen wie Präsidiumsmitglieder, Dezernatsleitungen und die Dekaninnen und Dekane. Sie alle benötigen jedoch bei der Wahrnehmung dieses Teils ihrer Füh - rungsaufgaben Unterstützung durch qualifizierte und engagierte Fachleute mit Personalentwicklungskompetenz. Diese Ressourcen wirken Hand in Hand: Die Fachkompetenz von Personalentwicklern mit dem Engagement und der Überzeugungskraft der Führungskräfte. Dr. Christina Reinhardt ist seit 2009 Vizepräsidentin für Wirtschafts- und Personalver waltung an der Hochschule Bochum. Zuvor leitete sie viele Jahre den Bereich Personalentwicklung an der Ruhr-Univer sität Bochum. In dieser Zeit hat sie nicht nur viele andere Universitäten bei der Einführung von Personalent wicklung beraten, sondern hat auch gemeinsam mit der Firma consultcontor eine einjährige berufsbegleitende Weiterbildung für Personalentwicklerinnen und -entwickler an Hochschulen konzipiert und bereits mehrfach durchgeführt. Zurzeit bietet sie diese Weiterbildung unter dem Dach des CHE (Centrum für Hochschulentwicklung) an. Kontakt: christina.reinhardt@hs-bochum.de Qualitätsmanagement mit System Entstehung und Umsetzung an der Technischen Hochschule Wildau (FH) von Thomas Lehne Die Aufgaben in Lehre, Forschung und Weiterbildung von Hochschulen sind in den letzten Jahrzehnten stetig gewachsen. Mit zunehmender Autonomie haben sich die Hochschulen zu komplexen Einrichtungen mit zudem steigenden Studierendenzahlen gewandelt. Um die Anforderungen mit den in der Regel knappen Ressourcen bestmöglich zu erfüllen, bauen immer mehr Hochschulen zur Unterstützung der eigenen Verfahren und Prozesse ein systematisches Qualitätsmanagement (QM) auf. Maßnahmen zur Qualitätssicherung und -entwicklung, die früher extern durchgeführt wurden, werden nun von der Hochschule selbst initiiert und umgesetzt. Die Technische Hochschule Wildau (FH) ist eine dieser Hochschulen. Aus eigener Kraft und innerer Motivation wurde das Qualitätsmanagement im Dialog mit den Studierenden, Professoren und Mitarbeitern in den vergangenen Jahren entwickelt und aufgebaut. Grundlagen waren branchenspezifische Normen für Bildungsunternehmen, Standards und Leitlinien zur Qualitätssicherung an europäischen Hoch schulen sowie die Vorgaben der Kultusministerkonferenz (KMK) zur Qualitätssicherung in der Lehre. Externe Berater wurden für die methodische Unterstützung und den Transfer der ISO-Normen auf die Hochschulabläufe einbezogen. Das so entstandene Qualitätsmanagementsystem der TH Wildau ist prozessorientiert aufgebaut. Die Hauptprozesse der Hochschule werden unterschieden in: Führungsprozesse der Hochschulleitung, Kernprozesse in Studium, Weiterbildung, Lehre und Forschung, Unterstützende Prozesse in der Verwaltung sowie in zentralen Einrichtungen und Serviceeinrichtungen. Alle Hauptprozesse der Hochschule unterliegen der ständigen Verbesserung. Die Priorität liegt dabei auf den Bereichen Studium, Weiterbildung, Lehre und Forschung. Verantwortlich für das Qualitätsmanagementsystem und seine Weiterentwicklung ist die Vizepräsidentin für Lehre, Studium und Qualitätsmanagement. Unter ihrer Leitung werden in regelmäßigen Qualitätszirkeln aktuelle Probleme aus Studium und Lehre bearbeitet. Ein Lenkungsausschuss für das Total Quality Management (TQM) bewertet die Ergebnisse

17 32 Finanzen, Organisation und Personal Finanzen, Organisation und Personal 33 und legt Schwerpunkte für die Weiterentwicklung des Qualitätsmanagementsystems fest. Die Qualitätsmanagementbeauftragte ist für die Weiterführung des TQM-Prozesses und seine Umsetzung in der Hochschule verantwortlich. Qualitätsrelevante Hochschulabläufe wie die Entwicklung neuer Studiengänge und die Weiterentwicklung bestehender Studiengänge sind im Hochschulhandbuch und in Prozessbeschreibungen aufgeführt. Diese QM-Dokumentation ist im TQM-Wiki für alle Studierenden und Mitarbeiter der Hochschule ein sehbar, sodass die Grundlage zum kollaborativen Arbeiten gegeben ist. Jedes Hochschulmitglied, das über einen Hochschulaccount verfügt, hat die Möglichkeit, Nachfragen, Hinweise oder Kommentare zu den beschriebenen Prozessen zu äußern. Die Verwaltung der Prozessdokumentation erfolgt durch die QM-Beauftragte. Qualitätsmanagement am Beispiel der Studiengangsentwicklung Aus den Anforderungen des Arbeitsmarktes und der Gesellschaft ergeben sich die Studiengangsziele der TH Wildau. Bei der Entwicklung eines neuen Studiengangs werden das Hochschulprofil und die entsprechenden Akkreditierungsbedingungen berücksichtigt. Um ihr Studienangebot weiterzuentwickeln, erheben Beschäftigte der TH Wildau regelmäßig Bildungsbedarfe und werten diese aus. Dazu führen sie Befra - gungen von Absolventen und Arbeitgebern durch und ziehen Arbeitsmarktstudien und Recherchen zur Arbeitsmarktsituation sowie Beschäftigungsmöglichkeiten von Studierenden heran. Für die Modulbeschreibungen innerhalb von Studiengängen wurde eine einheitliche Vorlage erstellt, die neben den üblichen Angaben zu Inhalt, Umfang und Anforderungen auch Aussagen zum Kompetenzerwerb durch das Modul beinhaltet. Um kompetenzorientiert lehren und prüfen zu können, erhalten Lehrende zur Unterstützung spezielle Handreichungen. Außerdem können sie an hochschuldidaktischen Weiterbildungen teilnehmen. In jedem dritten Semester erfolgt eine verpflichtende Evaluation der Lehrveranstaltungen. Die Ergebnisse werden neben dem betreffenden Lehrenden auch dem zuständigen Dekan zur Verfügung gestellt und bei der Weiterentwicklung des Lehrangebotes berücksichtigt. Wesentliche Neuerungen werden hochschulöffentlich gemacht. Die Mitglieder der beteiligten Fachbereiche erhalten Informationen über alle Ergeb - nisse und Veränderungen. Zusätzlich zu diesem Evaluationsverfahren ist eine jährliche Studiengangsevaluation in Vorbereitung. Eine Absolventenbefragung bei Studienabschluss, nach einem Jahr und dann wieder nach etwa fünf Jahren wird bereits durchgeführt. Erfragt wird, inwieweit das Studium die Erwartungen der Absolventen erfüllt hat wurde die TH Wildau zur Systemakkreditierung zugelassen und befindet sich gegenwärtig im laufenden Verfahren. Eine Qualitätskommission für Studium und Lehre erarbeitet Methoden und Dokumente für die interne Studiengangakkreditierung. Im Wintersemester 2012/13 durchlaufen die ersten drei Anzeige Studiengänge dieses vertiefende Qualitätsaudit. Im Juni 2012 wurde das Qualitätsmanagementsystem der Hochschule bereits zum zweiten Mal durch die Deutsche Gesellschaft zur Zertifizierung von Managementsystemen (DQS) zertifiziert. Die jährlichen Überwachungsaudits der DQS, die internen Audits und die QM-Verbesserungsprojekte dienen der stetigen Weiterentwicklung des Qualitätsmanagementsystems. Unter Federführung der TH Wildau hat der Ar - beitskreis Finanzen, Organisation und Personal 2012 eine Umfrage zur Entwicklung des Qualitäts managements unter Fachhochschulen und Hoch schulen für angewandte Wissenschaften durchgeführt. Sie wird derzeit ausgewertet und soll Hochschulen praktische Hinweise für die Umsetzung von QM-Systemen liefern. Thomas Lehne ist seit dem 1. Dezember 2005 Kanzler der Technischen Hochschule Wildau. Bereits 1994 kam er an die Hochschule und war hier in der Abteilung Haushalt und Finanzen tätig, die er ab 1999 leitete. Seit vielen Jahren engagiert sich der gebürtige Anhaltiner in den bundesweiten Arbeitskreisen der Arbeitsgemeinschaft der Hochschulkanzler. Seit September 2010 vertritt er den Sprecher des Arbeitskreises Finanzen, Organisation und Personal.»Ein Blick über den Tellerrand der Hochschule hinaus ist oft notwendig, um den eigenen Blick zu schärfen. Und dabei hilft die Kommunikation mit den Kollegen anderer Bundesländer immens«, so der Kanzler. Nachdem Thomas Lehne in seiner Jugend sportlich sehr aktiv war und viel Fußball spielte, betreibt der Vater eines Sohnes jetzt Tennis und Volleyball. Kontakt: kanzler@th-wildau.de

18 34 Weitere Arbeitskreise Politik 35 Arbeitskreise mit Universitäten Politik Arbeitskreis mit den Universitätskanzlern: Fortbildung Der seit über 30 Jahren bestehende Arbeitskreis Fortbildung organisiert jährlich rund fünf Veranstaltungen zu aktuellen Fragestellungen des Wissenschaftsmanagements. Diese umfassen sowohl persönliche Führungsfragen als auch hochschulpolitische Themen. Die Referentinnen und Referenten kommen aus der Hochschulleitung, der freien Wirtschaft und der Politik. Gut besucht im Jahr 2012 war das Seminar»Rücklagenmanagement und Liquiditätssteuerung Hochschulautonomie nutzen«. Weitere Fortbildungsmöglichkeiten gab es zu den Themen»Veranstaltungsmanagement«und»Transfer von Studienangeboten ins Ausland«. Für 2013 stehen Modelle der Zusammenarbeit zwischen Universitäten und außeruniversitären Einrichtungen auf dem Programm. Außerdem das Internationalisierungs- und Informationsmanagement an Hochschulen. (Weitere Informationen auf: uni-muenster.de/agfortbildung) Kontakt: Birgitt Schulz, Arbeitskreis mit den Universitätskanzlern: Datenverarbeitung Der Arbeitskreis Datenverarbeitung befasst sich mit grundsätzlichen Fragen zur Informations- und Kommunikationstechnologie an Hochschulen. Aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Hochschul-Informations-System GmbH (HIS), hat sich der Arbeitskreis 2012 schwerpunktmäßig mit der Durchführung und den Folgen der Evaluierung des Unternehmensbereichs IT der HIS GmbH beschäftigt und andere Themen zurückgestellt. Im Frühjahr wurde im Arbeitskreis eine Stellungnahme zu den aktuellen Entwicklungen er ar beitet, die als Grundlage eines Schreibens der Kanzlerinnen und Kanzler der Universitäten diente, das im Juni unter anderem an Bundesministerin Prof. Dr. Schavan und die Wissenschafts ministerinnen und -minister der Länder versandt wurde. (Vollständiger Jahresbericht und Stellungnahme auf: kanzlernet.de) Kontakt: Jens Andreas Meinen, Neben der Teilnahme an den eigenen Arbeitskreisen, nehmen Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitsgemeinschaft der Hochschulkanzler an Arbeitskreisen der universitätskanzler und anderen externen Gremien teil: Arbeitskreis Arbeitnehmererfinderrecht, eu angelegenheiten und Drittmittelfragen Arbeitskreis Datenverarbeitung Arbeitskreis Dienst- und Tarifrecht Arbeitskreis Fortbildung Arbeitskreis Studentenwerke Arbeitskreis Nutzung und Bedarf HIS-Kuratorium Verzögerung des Dialogorientierten Serviceverfahrens (DoSV)»Die erneute Verschiebung des DoSV ist die einzig richtige Entscheidung, die getroffen werden konnte«, kommentierte Bernd Klöver die Mitteilung über eine weitere Verzögerung des zentralen Zulassungsverfahrens der Stiftung für Hochschulzulassung Ende Die Zielstellung des DoSV sei uneingeschränkt richtig, die Umsetzung dieses Verfahrens nach dem monatelangen Hin und Her jedoch mit dem Brecheisen durchsetzen zu wollen, unverantwortlich.»bedeutende Aspekte wie die unterschiedlichen Semesterzeiten von Fachhochschulen und Universitäten sind in dem Verfahren immer noch nicht ausreichend berücksichtigt«, so der Bundessprecher in seiner Stellungnahme. Mit dem Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV), betrieben von der Stiftung für Hochschulzulassung, werden Bewerbungen auf zulassungsbeschränkte Studienplätze Die durch die Verschiebung an unterschiedlichen gewonnene Zeit sollte genutzt Hochschulen zentral werden, um die Umsetzung abgeglichen. Ziel ist es, professionell zu gestalten. Mehrfachzulassungen auszuschließen und somit die Zahl der Nachrückverfahren zu minimieren. 15 Millionen Euro hatte die Bundesregierung investiert, um auf diese Weise das»chaos bei der Studienplatzvergabe«zu verhindern. Aufgrund technischer Probleme und einer von vielen Beteiligten als unzureichend empfundenen Informationspolitik des Softwareanbieters HIS GmbH war die Einführung des DoSV mehrfach verschoben worden. Gleichzeitig war jedoch der Druck der Länderministerien auf die Hochschulen zur Umsetzung des DoSV zum Jahreswechsel stetig gewachsen. Und das, obwohl dem Bundessprecher zufolge weder haus halts- und vergaberechtliche Bedingungen für die technische Anbindung der Hochschulen an das System erfüllt worden waren noch das einzuführende Verfahren den Test im Produktivbetrieb bestanden hätte. Die Hochschulen wurden aufgefordert, Verträge entweder mit dem Software-Anbieter HIS GmbH oder mit der Datenlotsen GmbH für die Entwicklung von Konnektoren zu schließen, die für die Anbindung der jeweiligen Hochschule an das zentrale Online- Bewerbungs-Portal notwendig sind. Die Einholung alternativer Angebote durch die Hochschulen sei laut Bernd Klöver aufgrund nicht vorhandener Leistungsbeschreibungen unmöglich gewesen, die dauerhafte Finanzierung ungeklärt. Er empfahl, in der durch die erneute Verschiebung gewonnenen Zeit Anregungen und Bedenken der Hochschulen anzuhören und die Umsetzung des DoSV professionell und rechtlich unbedenklich zu gestalten. Für die Bewerbungsphase zum Wintersemester 2012/13 wurden 17 Pilothochschulen mit 22 Studiengängen an die zentrale Plattform angebunden. Einen echten Service für Hochschulen und Studienbewerber bietet das Verfahren jedoch erst, wenn sich die Mehrheit der Hochschulen mit ihren zulassungsbeschränkten Studiengängen an ihm beteiligt. (bk/ls)

19 36 Politik Politik 37 Hochschulpakt 2020 und dann? Protest gegen die Abschaffung von 52 a UrhG Aufgrund geburtenstarker Jahrgänge und der zu erwartenden doppelten Abiturjahrgänge (Verkürzung der Schuljahre zum Abitur von 13 auf 12 Schuljahre), hatten Bund und Länder vereinbart, ab 2007 temporär zusätzliche Studienplätze zur Verfügung zu stellen. In der ersten Programmphase von 2007 bis 2010 wurden in Deutschland weitere Studienan fänger aufgenommen mehr als doppelt so viele, wie zunächst geplant. Um diesen Erfolg weiterzuführen, wurde 2009 mit der zweiten Programmphase die Verlängerung des Hochschulpakts von 2011 bis 2015 beschlossen. Insbesondere die Hochschulen für angewandte Wissenschaften haben sich in den letzten Jahren für die Aufnahme der zusätzlichen Studienanfänger eingesetzt und dank der Bundesfinanzierung mehr Betreuungskapazitäten aufgebaut und Personal eingestellt. Vielen Hochschulen ist es außerdem gelungen, ihre strukturelle Unterfinanzierung zeit- weise zu kompensieren. Da nicht damit zu rechnen ist, dass die Studiennachfrage bei Auslaufen der Finanzierung über den Hochschulpakt abnimmt, wird diese Unterfinanzierung der Hochschulen nach 2015 in einzelnen Bundesländern wieder virulent werden. Aufgrund der haushaltsrechtlichen Vorgaben im Rahmen der sogenannten»schuldenbremse«besteht sogar die Gefahr einer Verschlechterung der finanziellen Situation. Die Politik ist gefordert eine Lösung, zum Beispiel die unbefristete Fortführung des Hochschulpaktes, zu finden. Der Umgang mit dem Thema wird ein Prüfstein für die Wahlprogramme aller Parteien im Bundestagswahlkampf 2013 sein. (bk/ls) Bezahlung nach Leistung? Diskussion um die W-Besoldung Im Februar erklärte das Bundesverfassungsgericht die W2-Besoldung der Professoren in Hessen für ver fassungswidrig. Zum einen verstoße sie gegen das Alimentationsprinzip, zum anderen sei das ihr zugrundeliegende Grundgehalt dem Professorenamt nicht angemessen. Eine Arbeitsgruppe der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), deren Mitglied Bundessprecher Bernd Klöver ist, stellte daraufhin Forderungen für die künftige Professoren besoldung: Bei Anhebung der Grundgehälter solle die W-Besoldung beibehalten und das Leistungsprinzip bei der Vergütung weiterhin gestärkt werden. Kosten für durch die Entscheidung des Verfassungsgerichts begründete Gehalts- und Pensionserhöhungen seien von den Ländern, nicht von den Hochschulen zu tragen. Grundsätzlich sollten die Besoldungssysteme der verschiedenen Bundesländer einander angepasst werden, um künftig vergleichbar zu sein. Die Kultusministerkonferenz (KMK) kam diesen Forderungen bei der Beschließung eines Eckpunktepapiers zur Systematik der Besoldungsanpassung weitgehend nach. Derzeit wird auf Landesebene an der Änderung der jeweiligen Landesbesoldungsgesetze gearbeitet. Kritische Diskussionspunkte sind Geltungsumfang und -höhe des beamtenrechtlichen Abstandsgebotes für die W-Besoldung und die Zulässigkeit der Anrechnung bereits gewährter Leistungsbezüge auf die Erhöhung der Grundbesoldung. Ob diese durch die Hochschulen oder die Länder zu tragen ist, wird ebenfalls diskutiert. In einzelnen Ländern entstehen Lösungen, die mit dem durch die W-Besoldung intendierten leistungsorientierten Vergütungsmodell im Widerspruch stehen. (bk/ls) Angesichts der drohenden Abschaffung von 52 a des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) Ende 2012 hatten die Hochschulkanzler im Juni vor massiven Einschnitten in die Qualität und Freiheit der Lehre sowie vor einem erheblichen Kostenanstieg für die Hochschulen gewarnt. Mit einem Brief wandten sie sich an Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, mit einer Pressemitteilung an die Medien. Seit 2003 ermöglicht 52 a UrhG die Nutzung eines kleinen Teils elektronisch veröffentlichter Materialien in Forschung und Lehre. Er dient dazu, einem abgrenzbaren Kreis von Studierenden Inhalte zu veranschaulichen und die Materialien für die eigene wissenschaftliche Forschung zur Verfügung zu stellen, solange keine kommerziellen Zwecke verfolgt werden. Die Länder hatten einen entsprechenden Gesamtvertrag mit verschiedenen Verwertungsgesellschaften geschlossen und die dadurch geltend gemachten Kosten getragen. Ein Gesamtvertrag mit der im bestehenden Vertrag noch fehlenden VG Wort wurde 2012 gerichtlich verhandelt. Auf Drängen der Wissenschaftsverlage und des Börsenvereins des deutschen Buchhandels war die Gültigkeitsdauer des 52 a UrhG vom Bundestag begrenzt worden, zuletzt bis Ende Parallel hätte der bestehende Gesamtvertrag zu diesem Zeitpunkt seine Gültigkeit verloren und Administration sowie Kosten für die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke wären auf die Hochschulen übergegangen. Die Justizministerin sagte umgehende Unterstützung zu. Ende November hat der Bundestag die Verlängerung des 52 a UrhG bis zum 31. Dezember 2014 beschlossen. (ls)

20 38 Politik Politik 39 Lockerung des Kooperationsverbots Entwicklung der HIS GmbH Anlässlich der politischen und öffentlichen Diskussion um die von Bundesministerin Annette Schavan geplante Lockerung des Kooperationsverbots für Bund und Länder, haben sich die Hochschulkanzler im August öffentlich geäußert und die nachhaltige und breite Unterstützung aller Hochschulen durch den Bund gefordert. Gemäß Art. 91 b GG (1) Nr. 2 dürfen Bund und Länder bei vereinbarten»vorhaben der Wissenschaft und Forschung an Hochschulen«zusammenwirken. Die Zusammenwirkung ist also auf ein Vorhaben befristet. Nun sollte in einem Gesetzesentwurf dieser Satz so erweitert werden, dass es heißt, Bund und Länder können zusammenwirken bei: Einrichtungen und Vorhaben der Wissenschaft und Forschung an Hochschulen. Während der Bund zurzeit ausschließlich Projekte für einen festgelegten Zeitraum wie beispielsweise den»hochschulpakt 2020«oder die Exzellenzinitiative finanziell fördern kann, hätte die Bundesregierung durch diese geplante Erweiterung des Paragrafen eine dauerhafte Unterstützung von Hochschuleinrichtungen und -bereichen durch den Bund ermöglicht. Doch genau hier setzte die Kritik der Hochschulkanzler an: Die Begründung des Gesetzesentwurfs zeigte, dass die Förderung an den Nachweis überregionaler Bedeutung gebunden und ausschließlich für eine langfristige Finanzierung exzellenter Einrichtungen vorgesehen war. Es bestand mit diesem Entwurf die Gefahr, dass lediglich ausgewählte Hochschulen von internationaler Bedeutung und eventuelle Gewinner der Exzel - lenzinitiative eine Förderung erhalten würden. Fachhochschulen und Hochschulen für angewandte Wissenschaften hätten die vorgesehenen Kriterien für eine Förderung nicht erfüllen können, weil sie einen anderen Gesetzesauftrag haben, nicht an den Exzel lenz initiativen beteiligt und strukturell unterfinanziert sind. Dabei hatten gerade Fachhochschulen und Hochschulen für angewandte Wissenschaften eine wesentliche Last bei der Aufnahme zusätzlicher Studierender aufgrund der doppelten Abiturjahr - gänge getragen und in großem Umfang befristet Be- Im August trafen sich Heinz-Joachim Henkemeier, Sprecher der Arbeitsgemeinschaft der Kanzlerinnen und Kanzler der Fachhochschulen in NRW, und Bundessprecher Bernd Klöver in der Fachhochschule Dortmund mit den Bundestagsabgeordneten René Röspel und Ulla Burchardt, Vorsitzende des Bundestagsausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung. Es wurde über aktuelle bildungspolitische Themen, wie die mögliche Lockerung des Kooperationsverbots und den Stand des Dialogorientierten Serviceverfahrens, gesprochen. schäftigte eingestellt, deren Perspektive nach wie vor ungewiss ist. Im September lehnte der Bundesrat die Grundgesetzänderung ab. Ziel eines neuen Gesetzesentwurfs muss es den Kanzlerinnen und Kanzlern zufolge sein, langfristig alle Hochschulen aus der Projektfinanzierung herauszulösen. Ihnen und ihren Ländern sollte die Teilhabe an einer dauerhaften Finanzierung über den Bund ermöglicht werden, wenn sie bei der Beantragung projektbezogener Bundesmittel und der Umsetzung der Projekte erfolgreich waren. Die geplante Gesetzesänderung war ein Schritt in die richtige Richtung, jedoch für eine Weiterentwicklung des deutschen Bildungssystems und der vom Wissenschaftsrat geforderten Förderung der Fachhochschulen völlig unzureichend. (bk/ls) Mit Verzögerungen, technischen Problemen und einer als unzureichend empfundenen Informationspolitik bei der Einführung des Dialogorientierten Serviceverfahrens (DoSV) war die IT-Sparte der HIS Hochschul- Informations-System GmbH in den vergangenen zwei Jahren immer wieder in die Schlagzeilen geraten. Die angekündigte Beendigung von Wartungsleistungen für ältere, aber aktuell flächendeckend an den Hochschulen eingesetzte HIS-Produkte, und die schwache Performance des Nachfolgeproduktes HISinOne sorgten für Verunsicherung an den Hochschulen. Die Verunsicherung hat noch zugenommen, weil die HIS GmbH seit geraumer Zeit nicht mehr alleiniger Anbieter von Hochschulsoftware ist, sondern sich in einem Wettbewerb mit privaten Unternehmen befindet. Mehrere Vergabekammern hatten nach Klagen von Konkurrenten entschieden, dass Hochschulen bei Bei der Neustrukturierung der HIS GmbH darf es zu keiner unverhältnismäßigen Verteuerung der HIS Produkte kommen. der Beschaffung von Campus Management Software vergaberechtliche Vorgaben einhalten müssen und die HIS GmbH nicht ohne Ausschreibung beauftragt werden kann. Aus diesem Grund veranlasste der Aufsichtsrat der HIS GmbH eine Evaluation des gesamten Geschäftsmodells, die 2012 durch eine Unternehmensberatung durchgeführt wurde. Die vorgeschlagenen Optionen zur Weiterführung der HIS-IT werden derzeit diskutiert, ebenso die Zukunft der anderen Abteilungen. Den Hochschulkanzlern zufolge müsse darauf geachtet werden, dass es bei der Neustrukturierung des für die Bedürfnisse der Hochschulen gegründeten Unternehmens zu keiner unverhältnismäßigen Verteuerung der HIS-Produkte kommt. Die bestehende Software sei für einen Großteil der Hochschulen unverzichtbar. Ihre kontinuierliche Wartung und Pflege müssen sichergestellt sein und dürfen nicht zugunsten von Entwicklung und Vermarktung neuer bislang nicht im Produktivbetrieb eingesetzter Software und Systeme vernachlässigt werden. Als Verantwortliche Sitz der HIS Hochschul-Informations-System GmbH im Anzeiger-Hochhaus in Hannover für die Ressourcenverwaltung und ein funktionierendes Campus Management an den Hochschulen sollten die Kanzlerinnen und Kanzler in den Prozess zur Umstrukturierung der HIS GmbH unbedingt einbezogen werden. (bk/ls) Alle öffentlichen Stellungnahmen und Pressemitteilungen sind auf kanzlernet.de zu finden.

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