Staatsstraße Ortsumfahrung Adelsried. Bau-km bis Bau-km (Abschnitt 200, Station 0,931 bis Abschnitt 240, Station 0,890)

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1 Staatliches Bauamt Augsburg Unterlage 1 Staatsstraße 2032 Ortsumfahrung Adelsried Bau-km bis Bau-km (Abschnitt 200, Station 0,931 bis Abschnitt 240, Station 0,890) Planfeststellung Aufgestellt: Staatliches Bauamt Augsburg 1.Tektur Augsburg, den Staatliches Bauamt Augsburg Kordon, Baudirektor Fritsch, Baudirektor Staatliches Bauamt Augsburg Postfach Augsburg Telefon poststelle@stbaa.bayern.de

2 Ortsumfahrung Adelsried Seite 1 von 52 Inhaltsverzeichnis 0 Vorbemerkung Beschreibung des Vorhabens Standort Vorgeschichte der Planung Planerische Beschreibung Straßenbauliche Beschreibung Notwendigkeit des Vorhabens Darstellung der unzureichenden Verkehrsverhältnisse Raumordnerische Entwicklungsziele Zweck des Vorhabens - Anforderungen an die Straßen-Infrastruktur Verringerung bestehender Umweltbeeinträchtigungen Begründung des Vorhabens Variantenvergleich Ergebnis der ersten Raumuntersuchung Beschreibung der Varianten Raumordnung Gemeindliche Entwicklung Verkehrsverhältnisse Wirtschaftlichkeit Umweltauswirkungen einschließlich Wechselwirkungen Land- und Forstwirtschaft Ergebnis Ergebnis der zweiten Raumuntersuchung Beschreibung der Varianten Raumordnung Gemeindliche Entwicklung Verkehrsverhältnisse Wirtschaftlichkeit Umweltauswirkungen einschließlich Wechselwirkungen Land- und Forstwirtschaft Ergebnis Ergebnis der dritten Raumuntersuchung Beschreibung der Varianten Raumordnung...28

3 Ortsumfahrung Adelsried Seite 2 von Gemeindliche Entwicklung Verkehrsverhältnisse Wirtschaftlichkeit Umweltauswirkungen einschließlich Wechselwirkungen Schutzgut Mensch Schutzgut Tiere und Pflanzen Boden Wasser Luft/Klima Landschaft Sach- und Kulturgüter Land- und Forstwirtschaft Ergebnis Ergebnis unter Berücksichtigung der Nullvariante Technische Gestaltung des Vorhabens Trassierung Querschnitt Kreuzungen und Einmündungen, Änderungen im Wegenetz Verkehrssicherheit der gewählten Lösung Baugrund und Erdarbeiten Entwässerung Ingenieurbauwerke Straßenausstattung Besondere Anlagen Öffentliche Verkehrsanlagen Leitungen Ausbau von Gewässern Schutzmaßnahmen Verkehrslärmschutzmaßnahmen Luftschadstoffe Maßnahmen in Wassergewinnungsgebieten Sonstige Schutzmaßnahmen (Naturschutz/Artenschutz usw.) Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zum Schutz von Natur und Landschaft Durchführung der Baumaßnahme...51

4 Ortsumfahrung Adelsried Seite 2T von Gemeindliche Entwicklung Verkehrsverhältnisse Wirtschaftlichkeit Umweltauswirkungen einschließlich Wechselwirkungen Schutzgut Mensch Schutzgut Tiere und Pflanzen Boden Wasser Luft/Klima Landschaft Sach- und Kulturgüter Land- und Forstwirtschaft Ergebnis Ergebnis unter Berücksichtigung der Nullvariante Technische Gestaltung des Vorhabens Trassierung Querschnitt Kreuzungen und Einmündungen, Änderungen im Wegenetz Verkehrssicherheit der gewählten Lösung Baugrund und Erdarbeiten Entwässerung Ingenieurbauwerke Straßenausstattung Besondere Anlagen Öffentliche Verkehrsanlagen Leitungen Ausbau von Gewässern Schutzmaßnahmen Verkehrslärmschutzmaßnahmen Luftschadstoffe Maßnahmen in Wassergewinnungsgebieten Sonstige Schutzmaßnahmen (Naturschutz/Artenschutz usw.) Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zum Schutz von Natur und Landschaft Durchführung der Baumaßnahme...51

5 Ortsumfahrung Adelsried Seite 3 von 52 8 Anlagen...52

6 Ortsumfahrung Adelsried Seite 4 von 52 0 Vorbemerkung Durch die Planfeststellung werden alle öffentlich-rechtlichen Beziehungen zwischen dem Träger der Straßenbaulast und den durch den Plan Betroffenen rechtsgestaltend geregelt. Das heißt, dass das Planfeststellungsverfahren mit dem Baugenehmigungsverfahren bei privaten Bauvorhaben verglichen werden kann. Durch die Planfeststellung wird festgestellt, dass das Vorhaben einschließlich der notwendigen Folgemaßnahmen an anderen Anlagen im Hinblick auf alle von ihm berührten öffentlichen Belange zulässig ist; neben der Planfeststellung bedarf es keiner anderen behördlichen Entscheidungen, insbesondere öffentlich-rechtlicher Genehmigungen, Verleihungen, Erlaubnisse, Bewilligungen und Zustimmungen. Insbesondere wird in der Planfeststellung darüber entschieden, - wie die öffentlich-rechtlichen Beziehungen im Zusammenhang mit dem Vorhaben gestaltet werden, - wie die Kosten bei Kreuzungsanlagen zu verteilen und die Unterhaltungskosten abzugrenzen sind (vgl. Straßen-Kreuzungsrichtlinien -StraKR-, Fernstraßen/Gewässer- Kreuzungsrichtlinien -StraWaKR-); - welche Folgemaßnahmen an anderen Anlagen notwendig werden, - ob und welche Lärmschutzmaßnahmen erforderlich sind, - welche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen i. S. von 8 BNatSchG i. V. mit den entsprechenden Regelungen nach dem BayNatSchG erforderlich sind, - welche Grundstücke oder Grundstücksteile für das Vorhaben benötigt werden oder auf Verlangen übernommen werden müssen, - ob Vorkehrungen oder die Errichtung und Unterhaltung von Anlagen zum Wohl der Allgemeinheit oder zur Vermeidung nachteiliger Wirkungen auf Rechte anderer erforderlich sind und welche dies sind, - ob, falls solche Vorkehrungen oder Anlagen untunlich oder mit dem Vorhaben unvereinbar sind, stattdessen dem Grunde nach eine Entschädigung in Geld anzuerkennen ist. In der Planfeststellung werden keine privatrechtlichen Entscheidungen getroffen. So wird z.b. nicht über Bedingungen zum Kauf eines Grundstückes oder über die Höhe einzelner Entschädigungen entschieden. Hinweis: Eine Zusammenstellung der verwendeten Abkürzungen findet sich in Unterlage 7.

7 Ortsumfahrung Adelsried Seite 5 von 52 1 Beschreibung des Vorhabens 1.1 Standort Die Staatsstraße 2032 beginnt bei Dillingen an der Staatsstraße 2033 und verläuft in südöstlicher Richtung über Holzheim, Welden, Adelsried, Aystetten und Neusäß nach Augsburg zur Bundesstraße 300. Die geplante Maßnahme liegt unmittelbar nördlich der Bundesautobahn A 8 auf dem Gebiet der Gemeinde Adelsried, des Marktes Zusmarshausen und des Marktes Welden im Bereich der Staatsstraße 2032 zwischen Abschnitt 200 Station 0,931 und Abschnitt 240 Station 0, Vorgeschichte der Planung Im Jahr 2002 beantragte die Gemeinde Adelsried beim Staatlichen Bauamt Augsburg die Aufnahme der Maßnahme in den Ausbauplan für Staatsstraßen. Da der 6. Ausbauplan für Staatsstraßen zu diesem Zeitpunkt erst ein Jahr alt war und eine schnelle Aufnahme nicht absehbar, beauftragte die Gemeinde Adelsried im Jahr 2003 eine Raumuntersuchung zum "Neubau einer Ortsumgehungsstraße im Zuge der Staatsstraße 2032 für Adelsried und Kruichen". Dabei wurde eine Südtrasse (später als Variante 3 bezeichnet) und eine Nordtrasse (später als Ostvariante bezeichnet) mit einer Untervariante untersucht. Aufgrund der Ergebnisse der Raumuntersuchung wurde die Ostvariante ausgeschieden und im weiteren Planungsverlauf nicht weiterverfolgt. Im Sommer 2004 wurde zwischen dem StBA Augsburg, der Gemeinde Adelsried und dem Markt Welden vereinbart, die Planung eines Vorentwurfs gemeinsam zu finanzieren und mit den Planungen zu beginnen. Der Regionale Planungsverband stimmte im März 2007 der Aufnahme der Maßnahme in den 6. Ausbauplan im Tausch mit den Maßnahmen Ausbau südlich Welden und Ausbau westlich Adelsried zu. Da im Planungsprozess weitere Trassenvarianten angeregt wurden, beauftragte das StBA Augsburg im Oktober 2007 eine zweite Raumuntersuchung, um weitere mögliche Südtrassen mit den von den Bürgern vorgeschlagenen Alternativen zu untersuchen. In der Raumuntersuchung wurde eine ortsnahe Umfahrung mit Untervarianten (Varianten 1) und zwei orts-

8 Ortsumfahrung Adelsried Seite 6 von 52 ferne Umfahrungen mit Untervarianten (Variante 2 und 3) untersucht. Aufgrund der Ergebnisse der Raumuntersuchung wurde die ortsnahe Variante 1 und die ortsferne Variante 2 ausgeschieden und im weiteren Planungsverlauf nicht weiterverfolgt. Der entsprechend Variante 3 geplante Vorentwurf der Plantrasse wurde im Mai 2009 der Regierung von Schwaben zur Prüfung vorgelegt. Nach Aufstellung des Vorentwurfs wurden im Jahr 2009 drei weitere Trassenvarianten u. a. von der Bürgerinitiative Streitheim vorgeschlagen. Das Staatliche Bauamt Augsburg beauftragte daraufhin eine Raumanalyse zur Trassenfindung, in der der betroffene Planungsraum in einer flächendeckenden Erhebung und Bewertung für die Schutzgüter gemäß UVPG untersucht und vier ortsferne Varianten (Varianten 3 bis 6) verglichen wurden. Im Ergebnis der Raumanalyse wurde der Plantrasse (Variante 3) der Vorzug gegeben. Der auf der Südtrasse geplante Vorentwurf wurde daher nach Prüfung durch die Regierung von Schwaben im September 2011 von der Obersten Baubehörde genehmigt. 1.3 Planerische Beschreibung Die vorliegende Planung beinhaltet den Ausbau der Staatsstraße 2032 zwischen Welden und dem Ortsteil Ehgatten und den Neubau der Ortsumfahrung Adelsried zwischen Ehgatten und dem Anschluss an die bestehende St 2032 südlich von Adelsried auf Höhe der Autobahnanschlussstelle Adelsried. Die Maßnahme befindet sich in dem zum in Kraft getretenen und derzeitig gültigen 7. Ausbauplan für Staatsstraßen in 1. Dringlichkeit. 1.4 Straßenbauliche Beschreibung Die geplante Maßnahme beginnt am südlichen Ortsausgang von Welden bei Abschnitt 200 Station 0,931. Die Trasse verläuft anfangs auf etwa 1,5 km Länge bestandsnah entlang des Geh- und Radwegs Augsburg-Welden. Westlich von Ehgatten schwenkt die Trasse bei Baukm vom Bestand ab und verläuft westlich der Kreisstraße A 33 durch das Waldgebiet Streitheimer Forst, bevor sie die Kreisstraße A 33 erreicht und etwa 0,7 km auf der bestehenden Trasse verläuft. Bei Bau-km schwenkt die Trasse in östlicher Richtung ab und verläuft im Weiteren auf etwa 2,3 km eng gebündelt zur BAB A 8. Bei Bau-km schwenkt die Trasse von der BAB A 8 in nordöstlicher Richtung ab und mündet in die beste-

9 Ortsumfahrung Adelsried Seite 7 von 52 hende St 2032 südlich von Adelsried ein. Die geplante Maßnahme endet bei Abschnitt 240 Station 0,890. Die Gesamtlänge der Baustrecke beträgt etwa 6,4 km. Die Gesamtlänge der Anschlüsse beträgt ca. 780 m. Verknüpfungen mit dem bestehenden Straßennetz werden bei Ehgatten (St 2032alt) und Streitheim (A 33) als Einmündung mit Linksabbiegestreifen und südlich Adelsried (St 2032alt, BAB A 8) mit einem Kreisverkehrsplatz (Durchmesser 45 m) hergestellt. Die Gemeindeverbindungsstraße Adelsried-Streitheim wird höhenfrei ohne Anschluss gequert. Als Ausbauquerschnitt für die Ortsumfahrung Adelsried wird ein Regelquerschnitt RQ 10,5 mit einer befestigten Fahrbahnbreite von 7,50 m und beidseitig je 1,50 m breiten Banketten gewählt. Baulastträger der Baumaßnahme ist der Freistaat Bayern. Er trägt die Kosten, soweit im Bauwerksverzeichnis (Unterlage 7) keine andere Regelung getroffen ist oder nicht Dritte auf Grund gesetzlicher oder vertraglicher Regelungen zur Kostentragung verpflichtet sind. Die genehmigten Kosten belaufen sich auf 13,027 Mio.. Die Kosten für kreuzende Straßen, die Wiederherstellung von Wegeverbindungen sind in den Gesamtkosten enthalten.

10 Ortsumfahrung Adelsried Seite 8 von 52 2 Notwendigkeit des Vorhabens 2.1 Darstellung der unzureichenden Verkehrsverhältnisse Die bestehende St 2032 verläuft durch die Ortslagen von Adelsried, Kruichen und Ehgatten und ist laut Verkehrsuntersuchung (Stand 2011) am südlichen Ortsausgang mit Kfz/24h weit überdurchschnittlich belastet. Die vorhandenen straßenbaulichen Gegebenheiten und die hohe Verkehrsbelastung (64 % Durchgangsverkehr) haben in den Ortsdurchfahrten von Adelsried und Kruichen negative Auswirkungen auf die Verkehrsverhältnisse, das Unfallgeschehen, die Lärm- und Abgasbelastung sowie auf die städtebauliche Situation. Dies führt zu Beeinträchtigungen der Sicherheit und Wohnqualität der anwohnenden Bürger. Außerorts weist die St 2032 zwischen Welden und Adelsried Fahrbahnbreiten unter 6,0 m auf. Die Trassierung im Lage- und Höhenplan entspricht nicht den derzeit geltenden Richtlinien. Im Einzelnen sind dies zu geringe Querneigungen, Defizite in der Relationstrassierung, zu kurze Zwischengeraden zwischen gleichsinnig gekrümmten Bögen und zu geringe Sichtweiten. Des Weiteren kreuzt der Geh- und Radweg von Augsburg nach Welden bei Abschnitt 220, Station 0,860 höhengleich die Staatsstraße. Sicherheitsdefizite finden sich auch in der Straßenentwässerung. Zu geringe Längsneigungen in den Verwindungsbereichen sowie zu geringe Querneigungen verhindern den optimalen Abfluss des Oberflächenwassers. Beeinträchtigungen ergeben sich außerdem durch Fahrbahnverdrückungen mangels eines ausreichenden Fahrbahnaufbaus. In der aktuellen Auswertung des Unfallgeschehens im Dreijahreszeitraum von 2009 bis 2011 sind die Ortsdurchfahrten von Adelsried und Kruichen sowie die anschließenden Streckenabschnitte nicht als Unfallhäufungen benannt. Die weit überdurchschnittliche Verkehrsbelastung und der unzureichende Ausbauzustand der Strecke führten in den letzten Jahren jedoch immer wieder zu teils schweren Unfällen. Durch den Bau der Ortsumfahrung ist eine Verbesserung der Verkehrssicherheit zu erwarten.

11 Ortsumfahrung Adelsried Seite 9 von Raumordnerische Entwicklungsziele Der Ausbau der Staatsstraße St 2032 bzw. der Neubau der Ortsumfahrung Adelsried entspricht den folgenden im Regionalplan der Region Augsburg (in Kraft getreten am ) ausgewiesenen Zielen und Grundsätzen: - Im ländlichen Teilraum im Umfeld des großen Verdichtungsraumes Augsburg sollen in verstärktem Maße die Infrastruktur und die Struktur der gewerblichen Wirtschaft unter Beachtung der ökologischen Ausgleichsfunktionen ausgebaut werden (Ziel A II 1.2). - Im ländlichen Raum soll darauf hingewirkt werden, den gewerblich-industriellen Bereich in seiner Struktur zu stärken und zu ergänzen sowie den Dienstleistungsbereich zu sichern und weiter zu entwickeln (Ziel B II 2.2.1). - Es soll angestrebt werden, die vergleichsweise positive Entwicklungsdynamik zu sichern. Hierzu soll darauf hingewirkt werden, die mittelständische Betriebsstruktur als wesentliche Grundlage der wirtschaftlichen Entwicklung zu stärken und die infrastrukturellen Voraussetzungen für eine engere wirtschaftliche Verflechtung des ländlichen Raumes mit dem Verdichtungsraum Augsburg zu schaffen (Ziel B II 2.2.2). - Im Mittelbereich Dillingen a.d. Donau / Lauingen (Donau) sollen durch den Ausbau der bestehenden Straßenverbindungen leistungsfähige Zubringer zur A7 und A 8 geschaffen werden. (Ziel B IV ) Durch den Bau der Ortsumfahrung Adelsried kann der überörtliche Verkehr zur BAB A 8 bzw. nach Augsburg an der Gemeinde Adelsried im Süden vorbei zur Anschlussstelle Adelsried geführt werden. 2.3 Zweck des Vorhabens - Anforderungen an die Straßen-Infrastruktur Die hohe Verkehrsbelastung auf der Staatsstraße 2032 führt wie in unter Punkt 2.1 beschrieben zu erheblichen Konflikten zwischen der Wohn- und Aufenthaltsfunktion des Ortes und der St 2032 als wichtigen Verkehrsverbindung. Ein weiterer Ausbau der Ortsdurchfahrten kommt aber aufgrund der städtebaulichen Situation und der bereits bestehenden Belastungen für die Anwohner nicht in Frage. Der Bau einer Ortsumgehung, die Adelsried und Kruichen vom Durchgangsverkehr entlastet, ist daher unumgänglich. Aufgrund des überwiegenden Anteils an Durchgangsverkehr ist mit einer hohen Entlastungswirkung zu rechnen.

12 Ortsumfahrung Adelsried Seite 10 von 52 Im Hinblick auf die zukünftige Verkehrsentwicklung im Bereich von Adelsried wurde von Prof. Dr.-Ing. Harald Kurzak eine Verkehrsuntersuchung durchgeführt, die auf Verkehrszählungen aus dem Frühjahr 2004 und auf Verkehrszählungen bzw. -befragungen aus dem Sommer 2011 basiert. Die Verkehrsuntersuchung ist Grundlage für die vorliegende Planung (vgl. Anlagen 8.1 bis 8.3 zum ). Die folgende Tabelle zeigt die Verkehrsentwicklung des Gesamtverkehrs für den Prognosehorizont 2025 im Vergleich zum Analysejahr Der Anteil des Schwerverkehrs (Fahrzeuge 3,5 to zulässiges Gesamtgewicht) am Gesamtverkehr beträgt 5 % (Tagwert 5 %, Nachtwert 6 %). Lage Analyse 2011 Prognose 2025 Prognose 2025 ohne Umfahrung mit Umfahrung Entlastung [Kfz/24h] [Kfz/24h] [Kfz/24h] Adelsried (südl. Ortsrand) % Adelsried (Ortsmitte) % Adelsried (nördl. Ortsrand) % Kruichen (östl. Ortsrand) % Kruichen (westl. Ortsrand) % OU Adelsried (östl. A 33) OU Adelsried (nördl. A 33) Durch den Bau der Ortsumfahrung Adelsried im Zuge der St 2032 ergibt sich am südlichen Ortsrand von Adelsried eine Entlastung der Ortsdurchfahrt um 43 %, in der Ortsmitte eine Entlastung um 56 % und am westlichen Ortsrand eine Entlastung um 82 %. In Kruichen wird eine Entlastung der Ortsdurchfahrt von 82 % am östlichen und von 75 % am westlichen Ortsrand erreicht.

13 Ortsumfahrung Adelsried Seite 11 von 52 Durch die geplante Maßnahme können neben der Entlastung der Ortslagen von Adelsried und Kruichen auch die unter Kapitel 2.1 genannten baulichen Defizite der Bestandsstrecke zwischen Welden und Ehgatten beseitigt werden. Dadurch kann neben der Verkehrsqualität auf der Staatstraße 2032 insbesondere auch die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf der Staatsstraße 2032 wesentlich verbessert werden. Durch die erhebliche Entlastung der Ortsdurchfahrten von Adelsried und Kruichen verbessert sich die Aufenthaltsqualität und Sicherheit für die Fußgänger und Radfahrer in den Ortslagen. 2.4 Verringerung bestehender Umweltbeeinträchtigungen Die Verlagerung des Durchgangsverkehrs aus den Ortsdurchfahrten von Adelsried und Kruichen auf die geplante Ortsumfahrung wird zu einer wesentlichen Abnahme der Lärmund Abgasemissionen führen und zu einer erheblichen Steigerung der Lebens- und Wohnqualität beitragen. Die gestreckte Linienführung der Umfahrung in Grund- und Aufriss und der daraus resultierende stetige Verkehrsfluss tragen ebenfalls zur Verringerung der Schadstoffemissionen und deren Auswirkungen auf die Anwohner bei. Im Zuge des Ausbaus der Bestandstrecke zwischen Welden und Ehgatten werden die Entwässerungseinrichtungen neu errichtet. Die Beeinträchtigung des Wasserhaushalts durch den Straßenverkehr wird minimiert.

14 Ortsumfahrung Adelsried Seite 12 von 52 3 Begründung des Vorhabens Variantenvergleich Im Kapitel 1.2 wurde erläutert, dass in drei Raumuntersuchungen verschiedene Trassenvarianten der Ortsumfahrung Adelsried untersucht wurden. Aufgrund der abgestuften Vorgehensweise und der im Planungsverlauf detaillierter werdenden Planungstiefe lassen sich die Ergebnisse der drei Raumuntersuchungen untereinander nicht uneingeschränkt aufeinander übertragen. Im Folgenden werden die Ergebnisse dementsprechend zusammengefasst. 3.1 Ergebnis der ersten Raumuntersuchung Zur verkehrlichen Entlastung von Adelsried sowie des Ortsteils Kruichen beauftragte die Gemeinde Adelsried 2003 eine Raumuntersuchung, um den Bau einer Ortsumfahrung zu prüfen. In dieser Raumuntersuchung wurde neben zwei Ostvarianten eine Südtrasse (später als Variante 3 bezeichnet) miteinander verglichen. Im Zuge der Raumuntersuchung wurden die beurteilungsrelevanten Kriterien der drei untersuchten Trassen gegenübergestellt und abgewogen. In der ersten Raumuntersuchung wurde bei der Festlegung der Trassen für den Vergleich nicht berücksichtigt, dass abhängig von der gewählten Variante die bestehende Staatsstraße im Streckenabschnitt von Welden bis zur Ortsumfahrung bestandsnah ausgebaut werden muss, um eine einheitliche Streckencharakteristik zwischen Welden und dem Autobahnanschluss bei Adelsried zu erhalten Beschreibung der Varianten Ostvariante Die Ostvariante beginnt an der Staatsstraße 2032 auf Höhe der Autobahnanschlussstelle Adelsried, umfährt Adelsried ortsnah im Osten etwa kreisförmig und kreuzt dabei mehrere Ortsstraßen. Nördlich von Adelsried verläuft die Ostvariante in westlicher Richtung und kreuzt die Kreisstraße A5 und wird an diese angeschlossen. Im weiteren Verlauf kreuzt sie die Laugna und den Geh- und Radweg Augsburg-Welden, bevor sie vor dem Engelshof auf die Trasse der bestehenden St 2032 einschwenkt und vor Kruichen endet. Die Streckenlänge der Ostvariante beträgt 4,2 km. Ostvariante mit Umfahrung Kruichen Die Ostvariante mit Umfahrung Kruichen verläuft anfangs auf der Trasse der Ostvariante, führt im weiteren Verlauf nördlich am Engelhof und an Kruichen vorbei, kreuzt in Kruichen

15 Ortsumfahrung Adelsried Seite 13 von 52 die Gemeindeverbindungsstraße Kruichen-Bonstetten und endet westlich von Kruichen an der bestehenden St Die Streckenlänge der Ostvariante mit Umfahrung Kruichen beträgt 4,8 km. Südtrasse (später als Variante 3 bezeichnet) Die Südtrasse beginnt westlich der Kreisstraße A 33 und westlich des Ortsteiles Ehgatten. Sie verläuft anfangs westlich der Kreisstraße A 33 durch das Waldgebiet Streitheimer Forst, bevor sie die Kreisstraße A 33 erreicht und deren Verlauf aufnimmt. Nördlich von Streitheim schwenkt die Trasse in östlicher Richtung, verläuft parallel zur BAB A 8 und endet nördlich der BAB A 8 bzw. südlich Adelsried an der bestehenden St Die Trasse kreuzt den Geh- und Radweg Augsburg-Welden, die Gemeindeverbindungsstraße Adelsried-Streitheim und im weiteren Verlauf den Geh- und Radweg Augsburg-Welden sowie die Laugna südlich von Adelsried. Die Baulänge von der Kreisstraße A 33 bis zum Knotenpunkt St 2032 südlich von Adelsried beträgt 5,1 km. Variantenübersicht der ersten Raumuntersuchung

16 Ortsumfahrung Adelsried Seite 14 von Raumordnung Eine Ortsumgehung Adelsried bringt eine wesentliche Verbesserung für die Anbindung des überörtlichen Verkehrs an die BAB A 8 bzw. nach Augsburg. Alle drei Umgehungsvarianten leisten hierzu einen großen Beitrag, wobei die beiden Ostvarianten wegen ihrer Umwegigkeit schlechter zu bewerten sind Gemeindliche Entwicklung Aufgrund der Nähe zur Bebauung weisen die Ostvarianten gegenüber der Südtrasse Defizite auf, da die gemeindlichen Entwicklungsmöglichkeiten von Adelsried durch die ortsnahe Lage der Varianten eingeschränkt werden Verkehrsverhältnisse Durch die Ortsumgehung sollen Adelsried und Kruichen maßgeblich und nachhaltig vom Durchgangsverkehr entlastet werden. Die Ostvariante erfüllt dieses Planungsziel nicht, da der Ortsteil Kruichen nicht vom Durchgangsverkehr entlastet wird. Bei der Ostvariante mit Umfahrung Kruichen wird die Ortsdurchfahrt Kruichen zwar vom Durchgangsverkehr entlastet, allerdings findet aufgrund der Nähe zur Bebauung nur eine Verlagerung des Verkehrs von der Ortsmitte an den Ortsrand statt. Für die Ortslage von Adelsried zeigen die drei untersuchten Varianten keine wesentlichen Unterschiede. Obwohl bei den Ostvarianten die Kreisstraße A5 an die Ortsumfahrung angeschlossen wird, kann keine höhere Entlastungswirkung für Adelsried erreicht werden. Die Südtrasse zeigt bei der Entlastungswirkung insgesamt deutliche Vorteile, da neben Adelsried zusätzlich auch Kruichen und der Weiler Ehgatten vom Durchgangsverkehr entlastet werden kann. Außerdem ergeben sich nur geringfügige verkehrliche Auswirkungen auf das nachgeordnete Straßennetz. In der Ortsdurchfahrt von Streitheim im Zuge der Kreisstraße A 33 ergeben sich nur geringfügige großräumige Verkehrsverlagerungen Wirtschaftlichkeit Die Kosten für den Neubau der Umgehungsvarianten werden maßgeblich von der Baulänge, den Verknüpfungen mit dem bestehenden Wegenetz und der Zahl der Bauwerke bestimmt. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass es aufgrund des vorhandenen Ausbauzustandes der Staatsstraße 2032 bei beiden Ostvarianten erforderlich ist, die bestehende Staatsstraße zwischen Welden und dem Beginn der Neubaustrecke bei Kruichen bestandsorientiert auszubauen, um eine einheitliche Streckencharakteristik auf dem gesamten Streckenabschnitt zwischen Welden und Adelsried zu erhalten. Bei der Südtrasse muss dieser bestandsnahe Ausbau nur auf kürzerer Strecke zwischen Welden und Ehgatten erfolgen.

17 Ortsumfahrung Adelsried Seite 15 von 52 Auf Grundlage der Kostenschätzung aus der Raumuntersuchung ist unter diesen Voraussetzungen die Ostvariante mit Umfahrung Kruichen als teuerste Variante, die Südtrasse als günstigste Variante anzusehen. Da gleichzeitig der erzielbare Nutzen bei der Südtrasse am höchsten und bei der Ostvariante ohne Umfahrung am niedrigsten einzuschätzen ist, ist aus wirtschaftlichen Gründen die Südtrasse zu bevorzugen Umweltauswirkungen einschließlich Wechselwirkungen Im Rahmen der Raumuntersuchung wurden die Auswirkungen der Trassenvarianten auf die Schutzgüter nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz ermittelt, um die Trasse mit dem geringsten Raumwiderstand zu erhalten. Die wesentlichen Ergebnisse zu den einzelnen Schutzgütern sind in nachfolgender Tabelle zusammengefasst. Schutzgut Südtrasse Ostvariante Ostvariante mit Umfahrung Kruichen Mensch Geringes Risiko, da Risiken in mittlerer Risiken in mittlerer Vorbelastung durch bis hoher Qualität, da Qualität, da ein bislang BAB A 8 und Kreisstra- ein bislang relativ relativ unberührter und ße A 33. unberührter und be- beruhigter Raum be- ruhigter Raum beein- einträchtigt wird. trächtigt wird, ohne Kruichen zu entlasten. Tier/Pflanzen Geringes bis mittleres Geringes bis mittle- Mittleres bis hohes Risiko, da Landschafts- res Risiko, da weit- Risiko, da im westli- bestandteile mit gerin- gehend ausgeräumte chen Abschnitt Berei- ger bis mittlerer Qualität Landschaftsteile che beeinträchtigt wer- vorhanden sind, diese durchfahren werden. den, die eine hohe jedoch bereits vorbelas- Qualität hinsichtlich der tet sind. natürlichen Ausstattung aufweisen. Boden Geringste Risiken, da Mittlere Risiken, da Höchste Risiken, da Trassenbündelung mit mittlere Neuversiege- höchste Neuversiege- Kreisstraße A 33 und lung. lung. somit geringste Neuver-

18 Ortsumfahrung Adelsried Seite 16 von 52 siegelung. Wasser Geringste Risiken, da Mittlere Risiken, da Höchste Risiken, da Trassenbündelung mit mittlere Neuversiege- höchste Neuversiege- Kreisstraße A 33 und lung. lung. somit geringste Neuversiegelung. Klima/Luft Geringste Risiken, da Mittlere Risiken, da Höchste Risiken, da Trassenbündelung mit mittlere Neuversiege- höchste Neuversiege- Kreisstraße A 33 und lung. lung. somit geringste Neuversiegelung. Landschaft/ Geringe Beeinträchti- Hohe Beeinträchti- Mittlere bis hohe Be- Landschaftsbild gungen, da die Trasse gungen ortsnaher einträchtigungen orts- weitgehend entlang der Bereiche mit Erho- naher Bereiche mit Autobahn bzw. im Wald lungsfunktion, da Erholungsfunktion, da verläuft und kleinstruk- Querung des Laug- Querung des Laugna- turierte und ortsnahe natals in einem noch tals in einem etwas Bereiche mit Erholungs- relativ offenen Be- engeren Bereich er- funktion nur in geringem reich. folgt. Umfang berührt. Kultur- und Geringes Risiko, da Geringes bis mittle- Mittleres bis hohes Sachgüter weniger empfindliche res Risiko, da emp- Risiko, da empfindli- Bereiche betroffen sind. findlichere ortsnahe chere ortsnahe Berei- Bereiche betroffen che betroffen sind. sind Land- und Forstwirtschaft Die Auswirkungen auf die Land- und Forstwirtschaft bestimmen sich neben der Inanspruchnahme von landwirtschaftlich genutzten Flächen vor allem durch die Zerschneidung von Grundstücken und Gewannen. Hierbei zeigt die Südtrasse deutliche Vorteile. Auch wenn insbesondere im Bereich nördlich von Streitheim zwei Gewannen diagonal durchschnitten werden, können durch die Trassenbündelung die Eingriffe auf land- bzw. auf fortwirtschaftlich genutzte Flächen auf ein unvermeidbares Minimum begrenzt werden.

19 Ortsumfahrung Adelsried Seite 17 von 52 Bei beiden Ostvarianten, insbesondere bei der Variante mit Umfahrung Kruichen, treten dagegen An- und Durchschneidungen landwirtschaftlicher Flächen in erheblichem Umfang auf Ergebnis Zur Wahl der weiter zu verfolgenden Linie wurden die Trassen hinsichtlich der in Kapitel 3.1 aufgeführten Belange verglichen und gegenübergestellt. Nach Abwägung aller oben aufgeführten Vor- und Nachteile der einzelnen Varianten sowie aller betroffenen Belange wurde im Rahmen der Raumuntersuchung der Südtrasse (später als Variante 3 bezeichnet) der Vorzug gegeben. Die Ostvarianten sind sowohl aus straßenbautechnischer Sicht, unter Umweltgesichtspunkten als auch aus Sicht der gemeindlichen Entwicklung deutlich schlechter als die Südtrasse zu bewerten. 3.2 Ergebnis der zweiten Raumuntersuchung Im Zuge des weiteren Planungsprozesses und der Vorstellung des geplanten Trassenverlaufs der Ortsumfahrung Adelsried in den betroffenen Gemeinden bildeten sich Widerstände gegen die bevorzugte Südtrasse. Weitere Trassenvarianten für eine Südumfahrung wurden vorgebracht. Das StBA Augsburg beauftragte daher im Oktober 2007 eine zweite Raumuntersuchung, um mögliche Südtrassen mit den von Bürgern vorgeschlagenen Alternativen zu untersuchen. In der Raumuntersuchung wurde eine ortsnahe Umfahrung mit Untervarianten (Varianten 1) und zwei ortsferne Umfahrungen mit Untervarianten (Varianten 2 und 3) untersucht. Im Zuge der Raumuntersuchung wurden die beurteilungsrelevanten Kriterien der drei untersuchten Trassen zwischen Ehgatten und der Autobahnanschlussstelle Adelsried gegenübergestellt und abgewogen. In der Raumuntersuchung wurde bei der Festlegung der Trassen für den Vergleich nicht berücksichtigt, dass die bestehende Staatsstraße im Streckenabschnitt von Welden bis westlich Ehgatten bestandsnah ausgebaut werden muss, um eine einheitliche Streckencharakteristik zwischen Welden und dem Autobahnanschluss bei Adelsried zu erhalten, da dieser Abschnitt keine Unterschiede für die untersuchten Varianten aufzeigt Beschreibung der Varianten Variante 1 (1.0, 1,1 und 1.2) Die Varianten 1.0 und 1.1 beginnen an der Kreisstraße A5 nördlich von Adelsried. Sie kreuzen die Laugna, den Geh- und Radweg Augsburg-Welden und die bestehende St 2032, die höhengleich angeschlossen wird. Die Varianten umfahren Adelsried ortsnah im Westen und

20 Ortsumfahrung Adelsried Seite 18 von 52 queren die Gemeindeverbindungsstraße Streitheim-Adelsried, die ebenfalls angeschlossen wird. Die Varianten schwenken in östlicher Richtung, kreuzen die Laugna und den Geh- und Radweg Augsburg-Welden und enden an der bestehenden St 2032 südlich von Adelsried. Die Variante 1.0 verläuft im Westen und im Süden näher an der Bebauung von Adelsried als die Variante 1.1. Die Variante 1.2 beginnt an der St 2032 westlich der Kreisstraße A 33. Sie verläuft anfangs auf der bestehenden Trasse der St 2032 in östlicher Richtung und erreicht auf der Höhe des Ortsteiles Ehgatten den Geh- und Radweg Augsburg-Welden. Von dort verläuft die Trasse auf dem Geh- und Radweg entlang der nördlichen Bebauung von Kruichen, kreuzt in Kruichen die Gemeindeverbindungsstraße Kruichen-Bonstetten, schwenkt vor Adelsried nach Süden ab und erreicht die Variante 1.1 westlich von Adelsried, deren Verlauf sie im weiteren folgt. Die Längen der ortsnahen Trassen betragen bei Variante 1.0 und 1.1 etwa 3,0 km, bei Variante 1.2 etwa 5,5 km. Variante 2 (2.0, 2,1 und 2.2) Die Variante 2.0 beginnt westlich der Kreisstraße A 33 und verläuft anfangs auf der bestehenden Trasse der St 2032 durch den Ortsteil Ehgatten. Sie verläuft weiter in südwestlicher Richtung, führt am östlichen Waldrand des Streitheimer Forstes entlang und erreicht den Wirtschaftsweg westlich einer Kleingartenanlage im Südwesten des Ortsteiles Kruichen. Sie verläuft entlang des Wirtschaftswegs, durchschneidet den Wald südlich Kruichen, schwenkt auf der Höhe der GVS Streitheim-Adelsried in östlicher Richtung und erreicht die ortsnahe Variante 1.1, deren Verlauf sie im weiteren folgt. Die Trasse kreuzt östlich von Ehgatten den Geh- und Radweg Augsburg-Welden, wird an die Gemeindeverbindungsstraße Streitheim- Adelsried angeschlossen und kreuzt im weiteren Verlauf den Geh- und Radweg Augsburg- Welden sowie die Laugna südlich von Adelsried. Die Linienführung der Varianten 2.1 und 2.2 gleichen dem Verlauf der Variante 2.0 mit einer Abweichung im Bereich der Kleingartenanlage südwestlich von Kruichen. Die Variante 2.1 führt hier teilweise durch das Waldgebiet westlich des Wirtschaftsweges. Die Variante 2.2 verläuft zwischen der Kleingartenanlage (Wochenendhäuser) und dem Baugebiet Südwest in Kruichen. Die Längen der Trassen von der Kreisstraße A 33 bis zum Knotenpunkt St 2032 südlich von Adelsried betragen etwa 4,9 km.

21 Ortsumfahrung Adelsried Seite 19 von 52 Variante 3 Die Variante 3 beginnt westlich der Kreisstraße A 33 und westlich des Ortsteiles Ehgatten. Sie verläuft anfangs westlich der Kreisstraße A 33 durch das Waldgebiet Streitheimer Forst, bevor sie die Kreisstraße A 33 erreicht und streckenweise auf ihr verläuft. Nördlich von Streitheim schwenkt die Trasse in östlicher Richtung, verläuft parallel zur BAB A 8, erreicht die Varianten 1.1 und endet nördlich der BAB A 8 bzw. südlich Adelsried an der bestehenden St Die Trasse kreuzt höhenfrei den Geh- und Radweg Augsburg-Welden, die Gemeindeverbindungsstraße Adelsried-Streitheim und im weiteren Verlauf den Geh- und Radweg Augsburg-Welden sowie die Laugna südlich von Adelsried. Die Verknüpfungen mit dem bestehenden Straßennetz werden bei Ehgatten (St 2032alt), Streitheim (A 33) und südlich Adelsried (St 2032 alt, BAB A 8) hergestellt. Die Längen von der Kreisstraße A 33 bis zum Knotenpunkt St 2032 südlich von Adelsried beträgt 5,1 km. Variantenübersicht der zweiten Raumuntersuchung

22 Ortsumfahrung Adelsried Seite 20 von Raumordnung Eine Ortsumgehung Adelsried bringt eine wesentliche Verbesserung für die Anbindung des überörtlichen Verkehrs an die BAB A 8 bzw. nach Augsburg. Alle drei Umgehungsvarianten leisten hierzu einen großen Beitrag, wobei wesentliche Unterschiede zwischen den Varianten nicht vorhanden sind Gemeindliche Entwicklung Aufgrund der Nähe zur Bebauung weist die Variante 1 gegenüber den Varianten 2 und 3 Defizite auf, da die gemeindlichen Entwicklungsmöglichkeiten von Adelsried durch die ortsnahe Lage eingeschränkt werden Verkehrsverhältnisse Durch die Ortsumgehung sollen Adelsried und Kruichen maßgeblich und nachhaltig vom Durchgangsverkehr entlastet werden. Die Varianten 1.0 und 1.1 erfüllen dieses Planungsziel nicht, da der Ortsteil Kruichen nicht vom Durchgangsverkehr entlastet wird. Bei der Variante 1.2 kann die Ortsdurchfahrt Kruichen zwar vom Durchgangsverkehr entlastet werden, allerdings findet aufgrund der Nähe zur Bebauung nur eine Verkehrsverlagerung von der Ortsmitte an den Ortsrand statt. Für die Ortslage von Adelsried zeigen die drei untersuchten Varianten keine wesentlichen Unterschiede. Obwohl bei der Variante 1 die Kreisstraße A5 an die Ortsumfahrung angeschlossen wird, kann keine wesentlich höhere Entlastungswirkung für Adelsried erreicht werden. Die Variante 3 zeigt bei der Entlastungswirkung insgesamt deutliche Vorteile, da neben Adelsried zusätzlich auch Kruichen und der Weiler Ehgatten vom Durchgangsverkehr entlastet werden kann. Außerdem ergeben sich nur geringfügige verkehrliche Auswirkungen auf das nachgeordnete Straßennetz. In der Ortsdurchfahrt von Streitheim im Zuge der Kreisstraße A 33 ergeben sich nur geringfügige großräumige Verkehrsverlagerungen. Bei Variante 1 ist aufgrund der Anbindung der Gemeindeverbindungsstraße Adelsried- Streitheim eine etwas großräumigere Verkehrsverlagerung im Bereich Streitheim zu erwarten Wirtschaftlichkeit Die Kosten für den Neubau der Umgehungsvarianten werden maßgeblich von der Baulänge, den Verknüpfungen mit dem bestehenden Wegenetz und der Zahl der Bauwerke bestimmt. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass es aufgrund des vorhandenen Ausbauzustandes der Staatsstraße 2032 bei der Variante 1.0 und 1.1 erforderlich ist, die bestehende Staatsstraße zwischen Welden und dem Beginn der Neubaustrecke bei Kruichen bestandsorientiert auszubauen, um eine einheitliche Streckencharakteristik auf dem gesamten Strecken-

23 Ortsumfahrung Adelsried Seite 21 von 52 abschnitt zwischen Welden und Adelsried zu erhalten. Bei den Varianten 1.2, 2 und 3 muss dieser bestandsnahe Ausbau nur auf kürzerer Strecke zwischen Welden und Ehgatten erfolgen. Für die ortsnahen Varianten (1.1 und 1.2) ergeben sich entsprechend der Raumuntersuchung Kosten von knapp 6 Mio.. Die ortsnahe Variante 1.2 wird auf etwa 9,3 Mio. veranschlagt. Bei den Kosten für die ortsnahen Umfahrungstrassen ist jedoch zu berücksichtigen, dass die jetzige Staatsstraße 2032 westlich von Adelsried bis Ehgatten aufgrund Ihres schlechten Ausbauzustandes und Ihrer unstetigen Linienführung mit geschätzten Kosten von 2,3 Mio. zusätzlich bestandsorientiert ausgebaut werden müsste. Die ortsfernen Varianten 2 liegen in einer Größenordnung von ca. 8,5 Mio.. Variante 3 ist mit ca. 9 Mio. berechnet. Auf Grundlage der Kostenschätzung aus der Raumuntersuchung sind unter diesen Voraussetzungen die ortsnahen Varianten 1.0 und 1.1 als günstigste Varianten anzusehen, gefolgt von den ortsfernen Varianten 2 und 3. Die ortsnahe Variante 1.2 ist die teuerste Variante Umweltauswirkungen einschließlich Wechselwirkungen Im Rahmen der Raumuntersuchung wurden die Auswirkungen der Trassenvarianten auf die Schutzgüter nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz ermittelt, um die Trasse mit dem geringsten Raumwiderstand zu erhalten. Die wesentlichen Ergebnisse zu den einzelnen Schutzgütern sind in nachfolgender Tabelle zusammengefasst. Schutzgut Variante 1 Variante 2 Variante 3 Mensch Die Variante 1 löst Die Variante 2 beein- Die Variante 3 löst ein Risiken in hoher Qua- trächtigen das mittleres Risiko für lität aus, da der bis- Schutzgut Mensch in das Schutzgut lang relativ unberührte hoher Qualität, da sie Mensch aus, da sie und beruhigte Raum im hohen Umfang die zum Großteil durch nördlich bzw. westlich bisher relativ unbe- die vorhandene Kreis- von Adelsried beein- rührten und beruhig- straße A 33 und die trächtigt wird. ten Räume im Wald- Bundesautobahn Mit den Varianten 1.0 und Waldrandbereich BAB A 8 vorbelastet und 1.1 wird das westlich von Kruichen ist. Laugnatal durch- berühren. Eine höhere Belas- schnitten mit der Fol- tung des vorhande- ge, dass ein relativ nen Naherholungs-

24 Ortsumfahrung Adelsried Seite 22 von 52 strukturreicher Raum bereiches nördlich belastet wird, ohne die optimale Entlastung für den Ortsteil Kruichen zu erreichen. Mit der Variante 1.2 wird in Kruichen der Verkehr vom Ortskern auf den nördlichen von Streitheim ist zu erwarten. Dieser Erholungsbereich ist allerdings durch die Kreisstraße A 33 und die BAB A 8 bereits vorbelastet Ortsrand verlagert. Tier/Pflanzen Die ortsnahen Tras- Die Varianten 2 lösen Die Variante 3 verur- sen lösen ein hohes beim Schutzgut Tiere sacht insgesamt ein Risiko für das Schutz- und Pflanzen ein ho- mittleres Risiko für gut Tiere und Pflan- hes Risiko aus, da sie das Schutzgut, da das zen aus, da sie nörd- teilweise einen wei- Schutzgut teilweise lich und westlich von testgehend nicht vor- durch die Kr A 33 und Adelsried durch den belasteten Waldrand- BAB A 8 vorbelastet Talraum der Laugna bereich und Wald be- ist. Die Trasse verläuft auf Flächen mit be- rühren bzw. zer- zum Großteil parallel sonders ökologischer, schneiden. zur vorhandenen BAB orts- oder land- Bisher nicht vorhan- A 8. Dennoch ist eine schaftspflegerischer dene Trennwirkungen Beeinträchtigung der Bedeutung führen. und Zerschneidungen Flora und Fauna vor- Bisher nicht vorhan- von Kleinlebensräu- handen. dene Trennwirkungen men für Flora und und Zerschneidungen Fauna sind die Folge. von Kleinlebensräumen für Flora und Fauna sind die Folge. Boden Die Varianten 1.0 und Die Variante 2 beein- Die Variante 3 verläuft 1.1 verursachen eine flusst das Schutzgut teilweise auf der be- Beeinträchtigung des Boden in hohem Um- stehenden Kr A 33 Schutzgutes Boden im fang. und somit auf vorbe- mittleren Umfang. Sie Die Variante verläuft lasteten Trassen. Auf-

25 Ortsumfahrung Adelsried Seite 23 von 52 verlaufen im Talbe- auf keinen vorhande- grund ihrer Gesamt- reich der Laugna und nen Straßen und so- länge löst die Variante nahezu auf nicht vor- mit nicht auf vorbelas- jedoch auch eine belasteten, teilweise teten Böden. Sie be- Beeinträchtigung des unbeeinflussten Bö- lastet die unbeein- Schutzgutes in hoher den. flussten Wald- bzw. Qualität aus. Die Variante 1.2 ver- Waldrandbereiche. läuft auf empfindlichen Böden im Talbereich der Laugna und verursacht eine hohe Belastung des Schutzgutes Boden. Wasser Im Verlauf der ortsna- Die Variante 2 verur- Die Variante 3 verur- hen Trassen wird sacht eine mittlere sacht eine mittlere beim Schutzgut Was- Beeinträchtigung des Beeinträchtigung des ser eine hohe Beein- Schutzgutes Wasser. Schutzgutes Wasser. trächtigung vor allem im Laugnatal festgestellt. Die Variante 1.2 verursacht eine mittlere Belastung des Schutzgutes. Klima/Luft Bei den Varianten 1.0 und 1.1 ist eine mittlere, bei der Variante 1.2 eine hohe Belastung des Schutzgutes vorhanden. Bei den Varianten 2 ist eine hohe Belastung des Schutzgutes vorhanden. Bei der Variante 3 ist eine mittlere Belastung des Schutzgutes vorhanden. Landschaft/ Die Beeinträchtigung Die Varianten 2 lösen Die Variante 3 löst Landschaftsbild ist als hoch zu werten, da die Varianten eine mittlere Beeinträchtigung des eine mittlere Beeinträchtigung des

26 Ortsumfahrung Adelsried Seite 24 von 52 1 das Erscheinungs- Schutzgutes aus, da Schutzgutes aus, da bild des Laugnatales die Trassen zwar die Trasse zwar teil- einschließlich der teilweise entlang der weise entlang der Flächen mit beson- BAB A 8 verlaufen, BAB A 8 und der derer ökologischer, wo das Landschafts- Kreisstraße A 33 ver- orts- oder land- bild bereits vorbelas- läuft, wo das Schutz- schaftsgestalteri- tet ist, entlang des gut bereits stark vor- scher Bedeutung und Waldrandes des belastet ist. Durch zugleich das Ortsbild Streitheimer Forstes die Querung von von Adelsried, Vari- aber teilweise wei- landwirtschaftlichen ante 1.2 auch von testgehend nicht vor- Flächen und Wald- Kruichen, beeinträchtigen. belastete Waldrandbereich und Wald berühren bzw. zerschnitten werden. randbereichen nördlich von Streitheim und südwestlich von Ehgatten werden jedoch auch bisher weitgehend unbelastete Flächen berührt. Kultur- und Bei den Varianten 1.0 Bei den Varianten 2 Bei der Variante 3 ist Sachgüter und 1.1 ist eine mittle- ist eine hohe Belas- eine mittlere Belas- re, bei der Variante tung des Schutzgutes tung des Schutzgutes 1.2 eine hohe Belas- vorhanden. vorhanden. tung des Schutzgutes vorhanden. Die Ergebnisse der Untersuchung der Raumwiderstände der untersuchten Trassen lassen eine eindeutige Befürwortung der ortsfernen Variante 3 zu. Dies wird damit begründet, dass die Schutzgüter Mensch, Tiere/Pflanzen, Wasser, Klima/Luft, Landschaft und Kultur- und Sachgüter im Vergleich zu den anderen Varianten am wenigsten beeinträchtigt werden Land- und Forstwirtschaft Unter dem Aspekt des Flächenbedarfs weisen die ortsnahen Trassen 1.0 und 1.1 aufgrund ihrer kürzeren Baulänge Vorteile auf. Die ortsfernen Varianten 2 und 3 sind ebenso wie die Variante 1.2 schlechter zu bewerten.

27 Ortsumfahrung Adelsried Seite 25 von 52 Die Auswirkungen auf die Land- und Forstwirtschaft bestimmen sich jedoch neben der Inanspruchnahme von landwirtschaftlich genutzten Flächen vor allem durch die Zerschneidung von Grundstücken und Gewannen. Hierbei zeigt die Variante 3 deutliche Vorteile. Auch wenn insbesondere im Bereich nördlich von Streitheim zwei Gewannen diagonal durchschnitten werden, können durch die Trassenbündelung die Eingriffe auf land- bzw. forstwirtschaftlich genutzte Flächen auf ein unvermeidbares Minimum begrenzt werden. Bei den übrigen Varianten treten dagegen neue An- und Durchschneidungen von land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen in erheblich stärkerem Umfang auf Ergebnis Zur Wahl der weiter zu verfolgenden Linie wurden die Varianten hinsichtlich der in Kapitel 3.2 aufgeführten Belange verglichen und gegenübergestellt. Nach Abwägung aller oben aufgeführten Vor- und Nachteile der einzelnen Varianten sowie aller betroffenen Belange wurde der Variante 3 der Vorzug gegeben. Die ortsnahe Variante 1 und die ortsferne Variante 2 sind unter Berücksichtigung der oben genannten straßenbautechnischen, umweltrelevanten und verkehrlichen Aspekte deutlich schlechter zu bewerten. 3.3 Ergebnis der dritten Raumuntersuchung Nach Aufstellung des Vorentwurfs wurden im Jahr 2009 drei weitere ortsferne Trassenvarianten u. a. von der Bürgerinitiative Streitheim vorgeschlagen. Das Staatliche Bauamt Augsburg beauftragte daraufhin eine Raumanalyse zur Trassenfindung, in der erneut der betroffene Planungsraum in einer flächendeckenden Erhebung und Bewertung für die Schutzgüter gemäß dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) untersucht und vier ortsferne Varianten (Varianten 3 bis 6, vgl. Anlage 8.4 zum ) verglichen wurden. Im Zuge der Raumuntersuchung wurden die beurteilungsrelevanten Kriterien der vier untersuchten Trassen gegenübergestellt und abgewogen. In der dritten Raumuntersuchung wurde bei der Festlegung der Trassen berücksichtigt, dass die bestehende Staatsstraße im Streckenabschnitt von Welden bis Ehgatten bestandsnah ausgebaut werden muss, um eine einheitliche Streckencharakteristik zwischen Welden und dem Autobahnanschluss bei Adelsried zu erhalten Beschreibung der Varianten Variante 3 (=Plantrasse) Die Variante 3 beginnt am südlichen Ortsausgang von Welden und verläuft bestandsnah in südöstlicher Richtung entlang dem Geh- und Radweg Augsburg-Welden. Westlich des Ortsteiles Ehgatten schwenkt die Trasse vom Bestand ab, kreuzt höhenfrei den Geh- und Rad-

28 Ortsumfahrung Adelsried Seite 26 von 52 weg Augsburg-Welden und verläuft anfangs westlich der Kreisstraße A 33 durch das Waldgebiet Streitheimer Forst, bevor sie die Kreisstraße A 33 erreicht und streckenweise auf ihr verläuft. Nördlich von Streitheim schwenkt die Trasse in östlicher Richtung, verläuft parallel zur BAB A 8, quert die Gemeindeverbindungsstraße Adelsried-Streitheim höhenfrei ohne Anschluss und endet nördlich der BAB A 8 bzw. südlich Adelsried an der bestehenden St Die Verknüpfungen mit dem bestehenden Straßennetz werden bei Ehgatten (St 2032alt) und Streitheim (A 33) als Einmündung mit Linksabbiegestreifen und südlich Adelsried (St 2032alt, BAB A 8) mit einem Kreisverkehrsplatz hergestellt. Die Gesamtlänge der Baustrecke beträgt etwa 6,4 km, wobei von Welden bis Ehgatten etwa 1,5 km entlang der bestehenden Trasse der St 2032 verlaufen und südlich von Ehgatten etwa 0,7 km auf der bestehenden Trasse der Kreisstraße A 33. Die Neubautrasse verläuft auf einer Länge von 2,3 km eng gebündelt zur BAB A 8. Variante 4 Die Variante 4 beginnt am südlichen Ortsausgang von Welden und verläuft anfangs wie Variante 3 bestandsnah in südöstlicher Richtung entlang des Geh- und Radwegs Augsburg- Welden. Die Variante 4 verläuft weiter auf der bestehenden Trasse der St 2032 durch den Ortsteil Ehgatten. Östlich von Ehgatten schwenkt die Variante 4 von der bestehenden Staatsstraße in südöstlicher Richtung ab, kreuzt den Geh- und Radweg Augsburg-Welden und umgeht Kruichen im Süden zwischen der Wohnbebauung und einer Kleingartensiedlung. Im weiteren Verlauf schwenkt die Variante in Richtung Süden und umgeht Adelsried, kreuzt die Gemeindeverbindungsstraße Adelsried-Streitheim höhenfrei, bevor Sie Richtung Osten abdreht und wie die anderen Varianten den Geh- und Radweg Augsburg-Welden und die Laugna südlich von Adelsried kreuzt, bevor sie nördlich der BAB A 8 an die bestehende St 2032 anschließt. Die Verknüpfung mit dem bestehenden Straßennetz wird westlich von Ehgatten (A 33) und östlich von Ehgatten (St 2032alt) als Einmündung mit Linksabbiegestreifen und südlich Adelsried (St 2032 alt, BAB A 8) mit einem Kreisverkehrsplatz hergestellt. Die Gemeindeverbindungsstraße Adelsried-Streitheim wird teilplanfrei angeschlossen. Die Baulänge von Welden bis zur BAB A 8 beträgt 6,2 km. Variante 5 Die Variante 5 beginnt am südlichen Ortsausgang von Welden und verläuft anfangs wie Variante 3 bestandsnah in südöstlicher Richtung entlang des Geh- und Radwegs Augsburg- Welden. Westlich des Ortsteiles Ehgatten schwenkt die Trasse vom Bestand ab, kreuzt den

29 Ortsumfahrung Adelsried Seite 27 von 52 Geh- und Radweg Augsburg-Welden, verläuft in südöstlicher Richtung durch den Streitheimer Forst bis zur Gemeindeverbindungsstraße Adelsried-Streitheim und kreuzt diese höhenfrei. Im weiteren Verlauf entspricht die Trasse dem Trassenverlauf der Variante 3. Die Verknüpfung mit dem bestehenden Straßennetz wird westlich von Ehgatten (St 2032alt) als höhengleiche Einmündung mit Linksabbiegestreifen und südlich Adelsried (St 2032 alt, BAB A 8) mit einem Kreisverkehrsplatz hergestellt. Die Gemeindeverbindungsstraße Adelsried-Streitheim wird teilplanfrei angeschlossen. Die Baulänge von Welden bis zur BAB A 8 beträgt 6,1 km. Aufgrund des geringen Abstands zwischen der Trasse der Variante 5 und der Kreisstraße A 33 wird diese zu einem Wirtschaftsweg zurückgebaut. Variante 6 Die Variante 6 beginnt am südlichen Ortsausgang von Welden und verläuft anfangs wie Variante 3 bestandsnah in südöstlicher Richtung entlang des Geh- und Radwegs Augsburg- Welden. Die Variante 6 verläuft weiter auf der bestehenden Trasse der St 2032 durch den Ortsteil Ehgatten. Östlich von Ehgatten schwenkt die Variante 6 von der bestehenden Staatsstraße in südlicher Richtung ab, kreuzt den Geh- und Radweg Augsburg-Welden, verläuft entlang der Löwenhalde bis zur Gemeindeverbindungsstraße Adelsried-Streitheim und kreuzt diese höhenfrei. Im weiteren Verlauf entspricht die Trasse dem Trassenverlauf der Variante 3. Die Verknüpfung mit dem bestehenden Straßennetz wird östlich von Ehgatten als höhengleiche Einmündung (St 2032alt) und südlich Adelsried mit einem Kreisverkehrsplatz (St 2032 alt, BAB A 8) hergestellt. Die Gemeindeverbindungsstraße Adelsried-Streitheim wird teilplanfrei angeschlossen. Die Baulänge von Welden bis zur BAB A 8 beträgt 6,3 km. Aufgrund des geringen Abstands zwischen der Trasse der Variante 6 und der Kreisstraße A 33 wird diese zu einem Wirtschaftsweg zurückgebaut.

30 Ortsumfahrung Adelsried Seite 28 von 52 Variantenübersicht der dritten Raumuntersuchung (siehe auch Anlage 8.4) Raumordnung Eine Ortsumgehung Adelsried bringt eine wesentliche Verbesserung für die Anbindung des überörtlichen Verkehrs an die BAB A 8 bzw. nach Augsburg. Alle Umgehungsvarianten leisten hierzu einen großen Beitrag, wobei wesentliche Unterschiede zwischen den Varianten 3 bis 6 diesbezüglich nicht vorhanden sind Gemeindliche Entwicklung Hinsichtlich der bauleitplanerischen Belange sind wesentliche Unterschiede zwischen den Varianten 3 bis 6 nicht vorhanden Verkehrsverhältnisse Durch die Ortsumgehung sollen Adelsried und Kruichen maßgeblich und nachhaltig vom Durchgangsverkehr entlastet werden, wodurch ein erheblicher Beitrag zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und der Verkehrssicherheit sowohl im Ort als auch im fließenden Staatsstraßenverkehr geleistet wird. Der Ausbaustandard der Umgehung wurde entsprechend der prognostizierten Verkehrsbelastungen gewählt und wird somit seiner Funktion im

31 Ortsumfahrung Adelsried Seite 29 von 52 Straßennetz gerecht. Die Verknüpfung mit dem bestehenden Straßennetz wird entsprechend den Verkehrsverhältnissen ausgebildet. Bezüglich der oben aufgeführten Punkte zeigen die Varianten keine wesentlichen Unterschiede, wobei durch Variante 3 und 5 zusätzlich auch der Weiler Ehgatten entlastet wird. Die Auswirkungen auf das nachgeordnete Straßennetz sind im Wesentlichen davon abhängig, ob nördlich von Streitheim die Kreisstraße A 33 oder die Gemeindeverbindungsstraße (GVS) Adelsried-Streitheim angebunden wird. Bei der Variante 3 (A 33 ist angebunden) ergeben sich auf der Kreisstraße nur geringfügige großräumige Verkehrsverlagerungen in der Größenordnung von etwa 100 Kfz/24h. Am nördlichen Ortsende von Streitheim ergibt sich durch Verkehrsumlagerungen innerhalb Streitheims auf der A 33 eine Zunahme um etwa 300 Kfz/24h. Gleichzeitig wird die Gemeindeverbindungsstraße Adelsried-Streitheim um 200 Kfz/24h entlastet. Bei der Variante 4 (A 33 bei Ehgatten und GVS sind angebunden) sind zwischen Auerbach und Streitheim etwas großräumigere Verkehrsverlagerungen in der Größenordnung von etwa 300 Kfz/24h zu erwarten, die sich in Streitheim auf die Kreisstraße und auf die Gemeindeverbindungsstraße aufteilen. In Adelsried wird die Gemeindeverbindungsstraße um etwa 300 Kfz/24h entlastet. Bei den Varianten 5 und 6 (Gemeindeverbindungsstraße angebunden, A 33 aufgelassen) sind zwischen Auerbach und Streitheim ebenfalls etwas großräumigere Verkehrsverlagerungen in der Größenordnung von etwa 300 Kfz/24h zu erwarten. In Streitheim kommt es jedoch zu einer hohen Verkehrsverlagerung von der Kreisstraße auf die Gemeindeverbindungsstraße von etwa Kfz/24h. In Adelsried wird die Gemeindeverbindungsstraße um etwa 300 Kfz/24h entlastet Wirtschaftlichkeit Die Kosten für den Neubau der Umgehungsvarianten werden maßgeblich von der Baulänge, den Verknüpfungen mit dem bestehenden Wegenetz, den Erdbewegungen und der Zahl der Bauwerke bestimmt. Die berechneten Gesamtkosten der Variante 3 belaufen sich gemäß genehmigter Kostenberechnung auf 13,027 Mio.. Für die restlichen Varianten wurden Kosten in Höhe von 15,9 Mio. (Variante 5) bis 16,4 Mio. (Variante 4) ermittelt. Die deutlich höheren Kosten für die Varianten 4 bis 6 begründen sich durch den hohen Aufwand für den Erdbau. Im Zuge der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung, bei der neben den Kosten auch die Entlastungswirkung der Varianten zu berücksichtigen sind, schneidet daher Variante 3 mit deutlichem Abstand am besten ab.

32 Ortsumfahrung Adelsried Seite 30 von Umweltauswirkungen einschließlich Wechselwirkungen Schutzgut Mensch Festzustellen ist, dass alle Varianten Adelsried und Kruichen gegenüber der Nullvariante deutlich entlasten und dadurch die große Trennwirkung durch die bestehenden Ortsdurchfahrten erheblich verringern. Variante 3 und 5 entlasten darüber hinaus auch Ehgatten, während Variante 6 durch den Rückbau der Kreisstraße A 33 zu einer höheren Verkehrsbelastung in Ehgatten führt. Hinsichtlich der Beeinträchtigung siedlungsnaher Gebiete ist festzuhalten, dass insbesondere durch Variante 4 das Wohnumfeld von Kruichen und Adelsried beeinträchtigt wird. Bei Variante 3 schlagen vergleichbare Auswirkungen auf Streitheim weit geringer zu Buche, da deren Funktion durch die Barrierewirkung und Immissionsbelastung der BAB A8 bereits als weitgehend entwertet anzusehen ist. Die Varianten 5 und 6 wirken sich durch die großräumige Neu-Zerschneidung erholungsrelevanter Waldflächen am ungünstigsten auf die Erholungsfunktion aus. Insgesamt wird die Variante 3 hinsichtlich des Schutzguts Mensch favorisiert, da sie bei sehr hohen Entlastungswirkungen die geringsten Belastungen erwarten lässt. Rangfolge Schutzgut Mensch Auswirkungen Var. 3 Var. 4 Var. 5 Var. 6 Wohn- und Wohnumfeldfunktion Erholungsfunktion Schutzgut Tiere und Pflanzen Besonders nachteilig ist die großräumige Zerstörung bisher weitgehend störungsfreier Waldflächen durch die Varianten 5 und 6 zu werten, wodurch erhebliche Beeinträchtigungen von Lebensräumen geschützter Tierarten zu erwarten sind. Auch durch den geplanten Rückbau der Kreisstraße A 33 kann diese Beeinträchtigung nur in stark eingeschränktem Maße ausglichen werden. Variante 4 ist dadurch gekennzeichnet, dass sie eine neue Trasse auf bisher weitgehend störungsfreien Flächen darstellt. Außerdem werden südlich von Kruichen und westlich von Adelsried kleinere Waldstücke abgetrennt, deren Lebensraumfunktion durch diese Isolierung deutlich reduziert wird. Sie beeinträchtigt somit in besonderem Maße funktionale Zusammenhänge und greift als einzige Variante in relevantem Umfang in das für den Biotopverbund besonders bedeutsame Laugnatal ein.

33 Ortsumfahrung Adelsried Seite 31 von 52 Variante 3 läuft überwiegend in vorbelastetem Bereichen entlang der BAB A 8 bzw. auf der Trasse der A 33. Sie verstärkt insbesondere südwestlich von Adelsried die Barrierewirkung der BAB A8 und beeinträchtigt nordöstlich von Streitheim naturschutzfachlich hochwertige Altholzbestände. Aus Sicht des Naturschutzes wird Variante 3 dennoch bevorzugt, da diese im Vergleich zu den nachteiligen Auswirkungen der Varianten 4 bis 6, die durch weitgehend unbelastete Räume verlaufen, eine untergeordnete Rolle spielen. Rangfolge Schutzgut Tiere und Pflanzen Auswirkungen Var. 3 Var. 4 Var. 5 Var. 6 gesamt Boden Beim Schutzgut Boden bestehen die deutlichsten variantenspezifischen Unterschiede im Nutzungstyp der beanspruchten Böden. Während bei den Varianten 3, 5 und 6 der Anteil forstwirtschaftlicher Flächen überwiegt, liegt bei Variante 4 der Schwerpunkt auf landwirtschaftlichen Flächen. Hinsichtlich der Neuversiegelung schneidet Variante 5 vor Variante 3, 6 und 4 am günstigsten ab, während bei der dauerhaften und vorübergehenden Inanspruchnahme von Boden die Variante 6 vor den Varianten 3, 4 und 5 liegt. Variante 3 wird hinsichtlich der Schadstoffbelastung am günstigsten beurteilt. Da aufgrund des Rückbaus der A 33 bei Variante 6 das Entsiegelungspotential deutlich über dem der anderen Varianten liegt und hierdurch die höheren Neuversiegelungswerte kompensiert werden, wird für das Schutzgut Boden Variante 6 am günstigsten beurteilt. Rangfolge Schutzgut Boden Auswirkungen Var. 3 Var. 4 Var. 5 Var. 6 gesamt Wasser Im Zuge der Raumanalyse wurde festgestellt, dass eine beurteilungsrelevante Reihung der Varianten für das Schutzgut Wasser (Grundwasser und Oberflächenwasser) nicht möglich ist, da bei keiner der zu beurteilenden Varianten erhebliche Beeinträchtigungen des Schutzguts zu erwarten sind.

34 Ortsumfahrung Adelsried Seite 32 von 52 Tendenziell kritischer zu beurteilen ist allenfalls die Variante 4 aufgrund des längeren Trassenverlaufs im grundwassersensiblen Talraum der Laugna Luft/Klima Im Zuge der Raumanalyse wurde festgestellt, dass eine beurteilungsrelevante Reihung der Varianten für das Schutzgut Klima/Luft nicht möglich ist, da bei keiner der zu beurteilenden Varianten erhebliche Beeinträchtigungen des Schutzguts zu erwarten sind. Tendenziell kritischer zu beurteilen ist allenfalls die Variante 4 aufgrund der ortsnahen Dammlagen mit zumindest lokal wirksamen Barrieren (südwestlich Adelsried und südlich Kruichen) und der fehlenden Entlastungswirkung für Ehgatten, wobei letzteres auch bei Variante 6 zu berücksichtigen ist Landschaft Hinsichtlich der Auswirkungen auf das Landschaftsbild unterscheiden sich die Varianten weniger entscheidend als bei den Schutzgütern Mensch und Tiere/Pflanzen. Dennoch ergibt sich eine Rangfolge mit Favorisierung der Variante 3. Ausschlaggebend ist hierfür die Lage in den bereits vorbelasteten Teilräumen entlang der BAB A 8 und der Kreisstraße A 33. Die Varianten 4, 5 und 6 verlaufen hingegen durch bisher weitgehend störungsfreie Bereiche. Rangfolge Schutzgut Landschaft Auswirkungen Var. 3 Var. 4 Var. 5 Var. 6 gesamt Sach- und Kulturgüter Im Zuge der Raumanalyse wurde festgestellt, dass eine beurteilungsrelevante Reihung der Varianten für die Sach- und Kulturgüter nicht möglich ist, da bei keiner der zu beurteilenden Varianten erhebliche Beeinträchtigungen des Schutzguts zu erwarten sind Land- und Forstwirtschaft Die Auswirkungen auf die Land- und Forstwirtschaft bestimmen sich neben der Inanspruchnahme von landwirtschaftlich genutzten Flächen vor allem durch die Zerschneidung von Grundstücken und Gewannen. Hierbei zeigt die Variante 3 deutliche Vorteile. Auch wenn insbesondere im Bereich nördlich von Streitheim zwei Gewannen diagonal durchschnitten werden, können durch die Trassenbündelung die Eingriffe auf land- bzw. auf fortwirtschaftlich genutzte Flächen auf ein unvermeidbares Minimum begrenzt werden.

35 Ortsumfahrung Adelsried Seite 33 von 52 Bei den Varianten 4 bis 6 treten dagegen neue An- und Durchschneidungen von land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen in erheblichem Umfang auf Ergebnis Zur Wahl der weiter zu verfolgenden Linie wurden die Varianten hinsichtlich der in Kapitel 3.3 aufgeführten Belange verglichen und gegenübergestellt. Nach Abwägung aller oben aufgeführten Vor- und Nachteile der einzelnen Varianten sowie aller betroffenen Belange wurde im Rahmen der Raumanalyse der Variante 3 der Vorzug gegeben. Die Varianten 4 bis 6 sind unter Berücksichtigung der oben genannten straßenbautechnischen, umweltrelevanten und verkehrlichen Aspekte deutlich schlechter zu bewerten. 3.4 Ergebnis unter Berücksichtigung der Nullvariante Die Entlastung der Ortsdurchfahrten von Adelsried und Kruichen vom Durchgangsverkehr ist das Ziel der geplanten Ortsumfahrung Adelsried. Dieses Planungsziel kann mit einer Nullvariante, also dem bestandsorientierten Ausbau nicht erreicht werden. Im Rahmen der in Kapitel 3.1 bis 3.3. erläuterten Raumuntersuchungen wurden in immer größerer Planungstiefe mögliche Varianten einer Ortsumgehung eingehend untersucht. In der Gesamtschau von straßenbaulichen, verkehrlichen, umweltrelevanten und wirtschaftlichen Aspekten wurde von den untersuchten Varianten die Variante 3 als verträglichste Trasse ausgewählt und als Plantrasse ausgewählt.

36 Ortsumfahrung Adelsried Seite 34 von 52 4 Technische Gestaltung des Vorhabens 4.1 Trassierung Die Staatsstraße 2032, Ortsumfahrung Adelsried ist nach den Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil: Leitfaden für die funktionale Gliederung des Straßennetzes (RAS-N) auf Grund ihrer Verkehrsfunktion in die Kategoriegruppe A II (regionale, anbaufreie Straße außerhalb bebauter Gebiete mit maßgebender Verbindungsfunktion) einzustufen. Nach den Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil: Linienführung (RAS L, Ausgabe 1995) wird eine Entwurfsgeschwindigkeit von v e = 80 km/h gewählt. Die Geschwindigkeit v 85 beträgt 100 km/h. Entwurfsgeschwindigkeit und v 85 stehen somit in einem ausgewogenem Verhältnis. Die Trassierungsgrenzwerte nach RAS-L werden in Lage und Höhe ebenso wie die erforderlichen Haltesichtweiten eingehalten. Die Linie wird im Grund- und Aufriss durch folgende Zwangspunkte bestimmt: - Anschluss an die bestehende Staatsstraße bei Welden - Höhengleicher Anschluss der bestehenden Staatsstraße bei Ehgatten - Bündelung der Trassenführung auf der Kreisstraße A 33 - Höhengleicher Anschluss der bestehenden Kreisstraße A 33 bei Streitheim - Bündelung der Trassenführung mit der Autobahn A 8 - Höhenfreie Kreuzung mit der Gemeindeverbindungsstraße Adelsried - Streitheim - Anschluss an die bestehende Staatsstraße und Autobahnanschlussstelle bei Adelsried Die Trassierung wurde so weit wie möglich an bestehende Geländeverhältnisse und örtliche Zwangspunkte angepasst, damit umweltrelevante, wasserwirtschaftliche und landwirtschaftliche Belange nicht mehr als nötig beeinträchtigt werden. Eine weitere Minimierung würde sich durch ungünstigere Trassierungselemente und Sichtverhältnisse unmittelbar auf die Sicherheit des neuen Verkehrswegs auswirken. Soweit durch die Planung Eingriffe in das Landschaftsbild entstehen, werden diese durch entsprechende Maßnahmen ausgeglichen (vgl. Unterlage 12).

37 Ortsumfahrung Adelsried Seite 35 von Querschnitt Nach der Verkehrsuntersuchung von Professor Dr. Ing. Harald Kurzak vom ist auf der geplanten Südumfahrung eine Belastung von Kfz/Tag (östlich der Anbindung der A 33) bzw Kfz/Tag (westlich der Anbindung A 33) für das Prognosejahr 2025 zu erwarten. Der Schwerverkehrsanteil (Fahrzeuge 3,5 to zul. Gesamtgewicht) beträgt 5 %. Gemäß den Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil: Querschnitte (RAS-Q, Ausgabe 1996) kommt entsprechend der in der Verkehrsuntersuchung prognostizierten Verkehrsbelastung ein Regelquerschnitt RQ 10,5 zur Anwendung. Der gewählte Querschnitt der Ortsumfahrung Adelsried hat eine befestigte Fahrbahnbreite von 7,5 m mit je 1,5 m breiten Banketten. Die Kronenbreite beträgt 10,5 m. Die Gestaltung der Damm- und Einschnittsböschungen erfolgt entsprechend den geotechnischen Randbedingungen mit einer Regelneigung von 1 : 1,5. Im Bereich der hohen Einschnitte wird eine Regelneigung von 1 : 2 gewählt. Die Mindestböschungsbreite beträgt 3,0 m. Der Übergang zwischen Böschung und Gelände wird ausgerundet. Die Bemessung des Oberbaus erfolgt nach der Richtlinie für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen (RStO 01) anhand der bemessungsrelevanten Beanspruchung. Demnach ist die Ortsumfahrung Adelsried der Bauklasse III zuzuordnen. Der frostsichere Oberbau wird in einer Stärke von 70 cm hergestellt. Der Kreisverkehrsplatz sowie die Anschlussrampe an die BAB 8 und die Anschlüsse der St 2032 erhalten dementsprechend nach der RStO 01 einen Oberbau der Bauklasse I. Die sonstigen Straßenanschlüsse werden gemäß dem bestehenden Oberbau befestigt. Für die Deckschicht der Ortsumfahrung Adelsried ist ein Fahrbahnbelag mit einem Fahrbahn-Korrekturwert D StrO = -2,0 db(a) vorgesehen. Die neu anzulegenden bzw. zu verlegenden Feld- und Waldwege werden gemäß den Richtlinien für den ländlichen Wegebau (RLW, Ausgabe 2005) errichtet. Der Geh- und Radweg von Augsburg nach Welden wird in den Verlegungsbereichen gemäß dem bestehenden Oberbau befestigt. Die Querschnitte sind in Unterlage 6 dargestellt.

38 Ortsumfahrung Adelsried Seite 35T von Querschnitt Nach der Verkehrsuntersuchung von Professor Dr. Ing. Harald Kurzak vom ist auf der geplanten Südumfahrung eine Belastung von Kfz/Tag (östlich der Anbindung der A 33) bzw Kfz/Tag (westlich der Anbindung A 33) für das Prognosejahr 2025 zu erwarten. Der Schwerverkehrsanteil (Fahrzeuge 3,5 to zul. Gesamtgewicht) beträgt 5 %. Gemäß den Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil: Querschnitte (RAS-Q, Ausgabe 1996) kommt entsprechend der in der Verkehrsuntersuchung prognostizierten Verkehrsbelastung ein Regelquerschnitt RQ 10,5 zur Anwendung. Der gewählte Querschnitt der Ortsumfahrung Adelsried hat eine befestigte Fahrbahnbreite von 7,5 m mit je 1,5 m breiten Banketten. Die Kronenbreite beträgt 10,5 m. Die Gestaltung der Damm- und Einschnittsböschungen erfolgt entsprechend den geotechnischen Randbedingungen mit einer Regelneigung von 1 : 1,5. Im Bereich der hohen Einschnitte wird eine Regelneigung von 1 : 2 gewählt. Die Mindestböschungsbreite beträgt 3,0 m. Der Übergang zwischen Böschung und Gelände wird ausgerundet. In den Waldbereichen wird auf die Ausrundung zwischen Böschung und Gelände verzichtet, um die Rodung von Waldflächen im Landschaftsschutzgebiet zu minimieren. Grundsätzlich hat die Böschungsausrundung einen landschaftsprägenden Einfluss. Im Wald ist aufgrund des Bewuchses ein Verzicht auf die Ausrundung tolerierbar. Die Bemessung des Oberbaus erfolgt nach der Richtlinie für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen (RStO 01) anhand der bemessungsrelevanten Beanspruchung. Demnach ist die Ortsumfahrung Adelsried der Bauklasse III zuzuordnen. Der frostsichere Oberbau wird in einer Stärke von 70 cm hergestellt. Der Kreisverkehrsplatz sowie die Anschlussrampe an die BAB 8 und die Anschlüsse der St 2032 erhalten dementsprechend nach der RStO 01 einen Oberbau der Bauklasse I. Die sonstigen Straßenanschlüsse werden gemäß dem bestehenden Oberbau befestigt. Für die Deckschicht der Ortsumfahrung Adelsried ist ein Fahrbahnbelag mit einem Fahrbahn-Korrekturwert D StrO = -2,0 db(a) vorgesehen. Die neu anzulegenden bzw. zu verlegenden Feld- und Waldwege werden gemäß den Richtlinien für den ländlichen Wegebau (RLW, Ausgabe 2005) errichtet. Der Geh- und Radweg von Augsburg nach Welden wird in den Verlegungsbereichen gemäß dem bestehenden Oberbau befestigt. Die Querschnitte sind in Unterlage 6 dargestellt.

39 Ortsumfahrung Adelsried Seite 36 von Kreuzungen und Einmündungen, Änderungen im Wegenetz Einmündung öffentlicher Feld- und Waldwege bei Bau-km 0+120, 0+687, Die Einmündungen der öffentlichen Feld- und Waldwege werden ohne bauliche Anlagen und ohne Einbauten in den Einmündungen hergestellt. Einmündung St 2032alt bei Ehgatten (Bau-km 1+665) Die Einmündung der bisherigen Staatsstraße 2032 in die Ortsumfahrung Adelsried erfolgt gemäß den Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil: Knotenpunkte, Abschnitt 1 plangleiche Knotenpunkte (RAS-K-1, Ausgabe 1988) als plangleiche Einmündung mit Linksabbiegestreifen. Bei der Bemessung wurde die maximal zulässige Geschwindigkeit von 100 km/h zugrunde gelegt. Der gegenüberliegende öffentliche Feld- und Waldweg wird ohne Einbauten in der Einmündung hergestellt. Kreuzung mit Geh- und Radweg bei Bau-km Die Kreuzung mit dem Geh- und Radweg wird höhenfrei ohne Anbindung an die Ortsumfahrung hergestellt. Kreuzung mit öffentlichem Feld- und Waldweg bei Bau-km Die Kreuzung mit dem öffentlichen Feld- und Waldweg wird gemäß RAS-K-1 teilplanfrei mit Linksabbiegestreifen angelegt. Bei der Bemessung wurde die maximal zulässige Geschwindigkeit von 100 km/h zugrunde gelegt. Einmündung Kreisstraße A 33 bei Streitheim (Bau-km 3+480) Die Einmündung der Kreisstraße A 33 in die Ortsumfahrung erhält einen Linksabbiegestreifen. Bei der Bemessung wurde die maximal zulässige Geschwindigkeit von 100 km/h zugrunde gelegt. Einmündungen öffentlicher Feld- und Waldweg bei Bau-km Die Einmündungen der öffentlichen Feld- und Waldwege werden ohne bauliche Anlagen und ohne Einbauten in den Einmündungen hergestellt. Kreuzung mit GVS Adelsried - Streitheim bei Bau-km Die Kreuzung mit der Gemeindeverbindungsstraße Adelsried - Streitheim wird höhenfrei ohne Anbindung an die Ortsumfahrung hergestellt.

40 Ortsumfahrung Adelsried Seite 36T von Kreuzungen und Einmündungen, Änderungen im Wegenetz Einmündung öffentlicher Feld- und Waldwege bei Bau-km 0+120, 0+687, Die Einmündungen der öffentlichen Feld- und Waldwege werden ohne bauliche Anlagen und ohne Einbauten in den Einmündungen hergestellt. Einmündung St 2032alt bei Ehgatten (Bau-km 1+665) Die Einmündung der bisherigen Staatsstraße 2032 in die Ortsumfahrung Adelsried erfolgt gemäß den Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil: Knotenpunkte, Abschnitt 1 plangleiche Knotenpunkte (RAS-K-1, Ausgabe 1988) als plangleiche Einmündung mit Linksabbiegestreifen. Bei der Bemessung wurde die maximal zulässige Geschwindigkeit von 100 km/h zugrunde gelegt. Der gegenüberliegende öffentliche Feld- und Waldweg wird ohne Einbauten in der Einmündung hergestellt. Kreuzung mit Geh- und Radweg bei Bau-km Die Kreuzung mit dem Geh- und Radweg wird höhenfrei ohne Anbindung an die Ortsumfahrung hergestellt. Kreuzung mit öffentlichem Feld- und Waldweg bei Bau-km Die Kreuzung mit dem öffentlichen Feld- und Waldweg wird höhenfrei ohne Anbindung an die Ortsumfahrung hergestellt. Einmündung Kreisstraße A 33 bei Streitheim (Bau-km 3+480) Die Einmündung der Kreisstraße A 33 in die Ortsumfahrung erhält einen Linksabbiegestreifen. Bei der Bemessung wurde die maximal zulässige Geschwindigkeit von 100 km/h zugrunde gelegt. Kreuzung mit öffentlichem Feld- und Waldweg bei Bau-km Die Kreuzung mit dem öffentlichen Feld- und Waldweg wird höhenfrei ohne Anbindung an die Ortsumfahrung hergestellt. Einmündungen öffentlicher Feld- und Waldweg bei Bau-km Die Einmündungen der öffentlichen Feld- und Waldwege werden ohne bauliche Anlagen und ohne Einbauten in den Einmündungen hergestellt. Kreuzung mit GVS Adelsried - Streitheim bei Bau-km Die Kreuzung mit der Gemeindeverbindungsstraße Adelsried - Streitheim wird höhenfrei ohne Anbindung an die Ortsumfahrung hergestellt.

41 Ortsumfahrung Adelsried Seite 37 von 52 Kreuzung mit öffentlichem Feld- und Waldweg bei Bau-km Die Kreuzung mit dem öffentlichen Feld- und Waldweg wird höhenfrei ohne Anbindung an die Ortsumfahrung hergestellt. Kreuzung mit öffentlichem Feld- und Waldweg bei Bau-km Die Kreuzung mit dem öffentlichen Feld- und Waldweg wird höhenfrei ohne Anbindung an die Ortsumfahrung hergestellt. Kreisverkehr an die Staatsstraße St 2032 (Bau-km 6+450) Der Anschluss an die Staatsstraße St 2032 erfolgt als Kreisverkehrsplatz. Der Kreisverkehrsplatz wird nach dem Merkblatt für die Anlage von Kreisverkehrsplätzen 2006 aufgeplant und mit einem Außenradius der Kreisfahrbahn R A = 22,5 m sowie einer kreisrunden bepflanzbaren Kreisverkehrsinsel mit Innenradius R I = 16 m ausgebaut. Die Kreisfahrbahn wird einstreifig mit einer Breite von 6,5 m ausgebildet. Änderungen im Wegenetz Das bestehende Wegenetz öffentlicher Feld- und Waldwege wird soweit wie möglich bestandsorientiert in erforderlicher Breite und Beschaffenheit wiederhergestellt. Die zahlreichen bestehenden direkten Flurzufahrten werden durch die geplante Maßnahme aus Gründen der Verkehrssicherheit auf eine unbedingt notwendige Anzahl reduziert. Die Erreichbarkeit der Flurstücke wird durch die Ergänzung des Wegenetzes gewährleistet. Zwischen Ehgatten und Streitheim wird ein öffentlicher Feld- und Waldweg neu errichtet, der auch dem Radverkehr zur Verfügung steht. Der öffentliche Feld- und Waldweg verläuft ab Ehgatten auf der bestehenden Kreisstraße A 33, die dafür im Bereich zwischen Bau-km und zurückgebaut wird. Bei Bau-km kreuzt der öffentliche Feld- und Waldweg die Ortsumfahrung Adelsried höhenfrei und wird im weiteren Verlauf bis Bau-km neu errichtet, bevor er weiter auf der bisherigen Trasse der A 33 bis zur Überführung der Bundesautobahn A 8 bei Streitheim geführt wird. Zu den Widmungen, Umstufungen und Einziehungen im Zusammenhang mit der Baumaßnahme wird auf den Lageplan der straßenrechtlichen Verfügungen (Unterlage 7.3) sowie die Festlegungen im Bauwerksverzeichnis (Unterlage 7.2) verwiesen. In den Vorbemerkungen des Bauwerksverzeichnisses finden sich neben weiteren Erläuterungen auch eine kurze Zusammenfassung der rechtlichen Regelungen.

42 Ortsumfahrung Adelsried Seite 37T von 52 Kreuzung mit öffentlichem Feld- und Waldweg bei Bau-km Die Kreuzung mit dem Privatweg wird höhenfrei ohne Anbindung an die Ortsumfahrung hergestellt. Kreuzung mit öffentlichem Feld- und Waldweg bei Bau-km Die Kreuzung mit dem öffentlichen Feld- und Waldweg wird höhenfrei ohne Anbindung an die Ortsumfahrung hergestellt. Kreisverkehr an die Staatsstraße St 2032 (Bau-km 6+450) Der Anschluss an die Staatsstraße St 2032 erfolgt als Kreisverkehrsplatz. Der Kreisverkehrsplatz wird nach dem Merkblatt für die Anlage von Kreisverkehrsplätzen 2006 aufgeplant und mit einem Außenradius der Kreisfahrbahn R A = 22,5 m sowie einer kreisrunden bepflanzbaren Kreisverkehrsinsel mit Innenradius R I = 16 m ausgebaut. Die Kreisfahrbahn wird einstreifig mit einer Breite von 6,5 m ausgebildet. Änderungen im Wegenetz Das bestehende Wegenetz öffentlicher Feld- und Waldwege wird soweit wie möglich bestandsorientiert in erforderlicher Breite und Beschaffenheit wiederhergestellt. Die zahlreichen bestehenden direkten Flurzufahrten werden durch die geplante Maßnahme aus Gründen der Verkehrssicherheit auf eine unbedingt notwendige Anzahl reduziert. Die Erreichbarkeit der Flurstücke wird durch die Ergänzung des Wegenetzes gewährleistet. Zwischen Ehgatten und Streitheim wird ein öffentlicher Feld- und Waldweg neu errichtet, der auch dem Radverkehr zur Verfügung steht. Der öffentliche Feld- und Waldweg verläuft ab Ehgatten auf der bestehenden Kreisstraße A 33, die dafür im Bereich zwischen Bau-km und zurückgebaut wird. Bei Bau-km kreuzt der öffentliche Feld- und Waldweg die Ortsumfahrung Adelsried höhenfrei und wird im weiteren Verlauf bis Bau-km neu errichtet, bevor er weiter auf der bisherigen Trasse der A 33 bis zur Überführung der Bundesautobahn A 8 bei Streitheim geführt wird. Zu den Widmungen, Umstufungen und Einziehungen im Zusammenhang mit der Baumaßnahme wird auf den Lageplan der straßenrechtlichen Verfügungen (Unterlage 7.3) sowie die Festlegungen im Bauwerksverzeichnis (Unterlage 7.2) verwiesen. In den Vorbemerkungen des Bauwerksverzeichnisses finden sich neben weiteren Erläuterungen auch eine kurze Zusammenfassung der rechtlichen Regelungen.

43 Ortsumfahrung Adelsried Seite 38 von 52 Alternatives Umstufungskonzept: Dem in Unterlage 7.3 dargestellten Umstufungskonzept liegt zugrunde, dass die Kreisstraße A 33 entsprechend ihrer Funktion im bestehenden Straßennetz an die Ortsumfahrung Adelsried angebunden wird. Wenn zur Entlastung der Ortsdurchfahrt Streitheim im Zuge der Kreisstraße A 33 auch auf die Anbindung der A 33 an die Ortsumfahrung Adelsried verzichtet werden sollte, wäre das unten dargestellte alternative Umstufungskonzept möglich. Da die Kreisstraße A 33 in diesem Fall ihrer Funktion im Straßennetz nicht mehr gerecht werden würde, würde sie in Streitheim zur Ortsstraße abgestuft werden. Der Lückenschluss im Kreisstraßennetz würde durch die Aufstufung der Gemeindeverbindungsstraße Adelsried- Streitheim zur Kreisstraße wiederhergestellt werden. Dieses Konzept wurde nicht weiter verfolgt, da über diese Umstufungen kein Konsens unter den betroffenen Straßenbaulastträgern erzielt werden konnte. keine Anbindung an OU Adelsried Abstufung zur Ortsstraße Aufstufung zur Kreisstraße (ohne Anbindung an OU Adelsried) Alternatives Umstufungskonzept

44 Ortsumfahrung Adelsried Seite 39 von Verkehrssicherheit der gewählten Lösung Bei der vorliegenden Planung wurde auf ein hohes Maß an erreichbarer Verkehrssicherheit unter Berücksichtigung der örtlichen Zwangspunkte geachtet. Die Verkehrssicherheit der gewählten Lösung wurde im Rahmen eines Sicherheitsaudits überprüft. 4.5 Baugrund und Erdarbeiten Für die geplante Trasse wurde auf Grundlage von Baugrundaufschlüssen ein Baugrundgutachten erstellt. Im Ausbaubereich sind vorwiegend fünf Schichten anzutreffen: Auffüllungen, Talsedimente, Decklehm/Lößlehm, Terrassenschotter und Molassesedimente. Die Versickerfähigkeit ist insgesamt als gering bzw. nicht geeignet anzusehen. Grundwasser wurde nur bei den Bohrungen im Laugnatal angetroffen Auf Grund der vorgefundenen Bodenschichten kann davon ausgegangen werden, dass eine ausreichende Tragfähigkeit größtenteils nur durch eine Bodenverbesserung in einer Stärke von ca. 30 cm oder durch einen Bodenaustausch in einer Stärke von 20 bis 50 cm erreicht werden kann. Im Zuge der Ortsumfahrung fallen inklusive der Arbeiten an Straßenanschlüssen und öffentlichen Feld- und Waldwegen ca m 3 Bodenabtrag und ca m 3 Bodenauftrag an. Für den Oberbau müssen ca m 3 Frostschutzmaterial eingebaut werden. 4.6 Entwässerung Bei der Entwässerung wird grundsätzlich versucht, unverschmutztes Oberflächenwasser aus Nebenflächen und Oberflächenwasser aus Fahrbahnbereichen soweit wie möglich zu trennen. Hierfür werden bestehende Ableitungen aufgegriffen und bei Bedarf neue Durchlässe geschaffen. Zudem wird bei Bau-km ein Versickerbecken vorgesehen, um Schichtenwasser aus dem Einschnittsbereich von Bau-km bis Bau-km zu versickern. Im Zuge des Neubaus der Ortsumfahrung wird die gesamte Straßenentwässerung neu errichtet. Soweit möglich wird das anfallende Oberflächenwasser der Fahrbahn in Dammbereichen breitflächig über die Bankette und Böschungen unter Ausnutzung des Reinigungsvermögens einer belebten Oberbodenzone versickert.

45 Ortsumfahrung Adelsried Seite 39T von Verkehrssicherheit der gewählten Lösung Bei der vorliegenden Planung wurde auf ein hohes Maß an erreichbarer Verkehrssicherheit unter Berücksichtigung der örtlichen Zwangspunkte geachtet. Die Verkehrssicherheit der gewählten Lösung wurde im Rahmen eines Sicherheitsaudits überprüft. 4.5 Baugrund und Erdarbeiten Für die geplante Trasse wurde auf Grundlage von Baugrundaufschlüssen ein Baugrundgutachten erstellt. Im Ausbaubereich sind vorwiegend fünf Schichten anzutreffen: Auffüllungen, Talsedimente, Decklehm/Lößlehm, Terrassenschotter und Molassesedimente. Die Versickerfähigkeit ist insgesamt als gering bzw. nicht geeignet anzusehen. Grundwasser wurde nur bei den Bohrungen im Laugnatal angetroffen Auf Grund der vorgefundenen Bodenschichten kann davon ausgegangen werden, dass eine ausreichende Tragfähigkeit größtenteils nur durch eine Bodenverbesserung in einer Stärke von ca. 30 cm oder durch einen Bodenaustausch in einer Stärke von 20 bis 50 cm erreicht werden kann. Im Zuge der Ortsumfahrung fallen inklusive der Arbeiten an Straßenanschlüssen und öffentlichen Feld- und Waldwegen ca m 3 Bodenabtrag und ca m 3 Bodenauftrag an. Für den Oberbau müssen ca m 3 Frostschutzmaterial eingebaut werden. 4.6 Entwässerung Bei der Entwässerung wird grundsätzlich versucht, unverschmutztes Oberflächenwasser aus Nebenflächen und Oberflächenwasser aus Fahrbahnbereichen soweit wie möglich zu trennen. Hierfür werden bestehende Ableitungen aufgegriffen und bei Bedarf neue Durchlässe geschaffen. Zudem wird bei Bau-km ein Versickerbecken vorgesehen, um Schichtenwasser aus dem Einschnittsbereich von Bau-km bis Bau-km zu versickern. Im Zuge des Neubaus der Ortsumfahrung wird die gesamte Straßenentwässerung neu errichtet. Soweit möglich wird das anfallende Oberflächenwasser der Fahrbahn in Dammbereichen breitflächig über die Bankette und Böschungen unter Ausnutzung des Reinigungsvermögens einer belebten Oberbodenzone versickert.

46 Ortsumfahrung Adelsried Seite 40 von 52 In Einschnitten wird im Anschluss an das Bankett eine 2,0 m breite Mulde hergestellt. Dort wird das Oberflächenwasser der Fahrbahn soweit möglich über die belebte Oberbodenschicht versickert. Nicht versickerndes Oberflächenwasser (z.b. bei Starkregenereignissen) wird über hochgesetzte Muldeneinläufe in eine unter der Mulde liegende Mehrzweckleitung abgeführt. Das in Mehrzweckleitungen gesammelte Oberflächenwasser von Fahrbahnen wird grundsätzlich in naturnah gestaltete Regenrückhaltebecken (Erdbecken) mit Dauerstau oder Versickerbecken eingeleitet. Diese bestehen aus einem abgedichteten Absetzbecken mit Leichtstoffabscheider und einem nachgeschalteten Regenrückhaltebecken bzw. Versickerbecken. Aufgrund der Maßgaben des Wasserwirtschaftsamtes Donauwörth ist der für die Bemessung des Regenrückhaltebeckens maßgebende Drosselabfluss auf 12,5 l/s*ha festgelegt. Im Bereich von Bau-km wird zur Sicherstellung der Niederschlagswasserableitung ein Geländetiefpunkt über einen Durchlass mit dem angrenzenden Waldstück verbunden. Das im Bereich des Kreisverkehrsplatzes anfallende Oberflächenwasser wird breitflächig über die Bankette und Böschungen geführt und dort über die belebte Oberbodenschicht versickert. Die Entwässerungseinrichtungen im Bereich des Anschlussstellenasts der Bundesautobahn A 8 werden lage- und höhenmäßig den neuen Gegebenheiten angepasst. 4.7 Ingenieurbauwerke Im Zuge der Ortsumfahrung Adelsried werden 11 Ingenieurbauwerke erforderlich. Bauwerk Nr. 1, Unterführung Hochwasserentlastungsgraben/Fischbach (Bau-km 1+334) Im Zuge des Ausbaus der St 2032 muss bei Bau-km die Brücke über den Hochwasserentlastungsgraben/Fischbach erneuert werden. Lichte Weite: 5,0 m Lichte Höhe: 4,0 m Breite zw. den Geländern: 11,6 m Kreuzungswinkel: 100 gon

47 Ortsumfahrung Adelsried Seite 40T von 52 In Einschnitten wird im Anschluss an das Bankett eine 2,0 m breite Mulde hergestellt. Dort wird das Oberflächenwasser der Fahrbahn soweit möglich über die belebte Oberbodenschicht versickert. Nicht versickerndes Oberflächenwasser (z.b. bei Starkregenereignissen) wird über hochgesetzte Muldeneinläufe in eine unter der Mulde liegende Mehrzweckleitung abgeführt. Das in Mehrzweckleitungen gesammelte Oberflächenwasser von Fahrbahnen wird grundsätzlich in naturnah gestaltete Regenrückhaltebecken (Erdbecken) mit Dauerstau oder Versickerbecken eingeleitet. Diese bestehen aus einem abgedichteten Absetzbecken mit Leichtstoffabscheider und einem nachgeschalteten Regenrückhaltebecken bzw. Versickerbecken. Aufgrund der Maßgaben des Wasserwirtschaftsamtes Donauwörth ist der für die Bemessung des Regenrückhaltebeckens maßgebende Drosselabfluss auf 12,5 l/s*ha festgelegt. Im Bereich von Bau-km wird zur Sicherstellung der Niederschlagswasserableitung ein Geländetiefpunkt über einen Durchlass mit dem angrenzenden Waldstück verbunden. Das im Bereich des Kreisverkehrsplatzes anfallende Oberflächenwasser wird breitflächig über die Bankette und Böschungen geführt und dort über die belebte Oberbodenschicht versickert. Die Entwässerungseinrichtungen im Bereich des Anschlussstellenasts der Bundesautobahn A 8 werden lage- und höhenmäßig den neuen Gegebenheiten angepasst. 4.7 Ingenieurbauwerke Im Zuge der Ortsumfahrung Adelsried werden 12 Ingenieurbauwerke erforderlich. Bauwerk Nr. 1, Unterführung Hochwasserentlastungsgraben/Fischbach (Bau-km 1+334) Im Zuge des Ausbaus der St 2032 muss bei Bau-km die Brücke über den Hochwasserentlastungsgraben/Fischbach erneuert werden. Lichte Weite: 5,0 m Lichte Höhe: 4,0 m Breite zw. den Geländern: 11,6 m Kreuzungswinkel: 100 gon

48 Ortsumfahrung Adelsried Seite 41 von 52 Bauwerk Nr. 2, Unterführung Geh- und Radweg (Bau-km 1+820) Bei Bau-km wird der Neubau einer Geh- und Radwegunterführung für den verlegten Geh- und Radweg Augsburg Welden notwendig. Lichte Weite: 4,0 m Lichte Höhe: 3,0 m Breite zw. den Geländern: 11,6 m Kreuzungswinkel: 100 gon Bauwerk Nr. 3, Stützwand (Bau-km bis 1+910) Von Bau-km bis Bau-km wird eine Stützwand zur Sicherung des Straßendammes der Staatsstraße erforderlich. Länge: 60 m Höhe: 1,0 2,5 m Bauwerk Nr. 4, Unterführung öffentlicher Feld- und Waldweg (Bau-km 2+622) Im Zuge der Ortsumfahrung Adelsried wird bei Bau-km der Neubau einer Unterführung eines öffentlichen Feld- und Waldweges von Ehgatten nach Welden erforderlich. Lichte Weite: 6,0 m Lichte Höhe: 4,5 m Breite zw. den Geländern: 11,6 m 15,5 m Kreuzungswinkel: 92,5 gon Bauwerk Nr. 5, Tierdurchlass (Bau-km 2+933) Im Zuge der Ortsumfahrung Adelsried wird bei Bau-km der Neubau eines Tierdurchlasses erforderlich. Lichte Weite: 6,0 m Lichte Höhe: 4,0 m Bauwerkslänge: 28,0 m Kreuzungswinkel: 100 gon Bauwerk Nr. 6, Stützwand (Bau-km bis 4+560) Im Bereich von Bau-km Bau-km wird nördlich der Ortsumfahrung Adelsried eine Stützwand angelegt, um die Eingriffe in den Waldbestand zu minimieren, die Böschungsbreite zu verringen und den Massenüberschuss zu reduzieren. Länge: 360 m Höhe: 2,0 4,0 m

49 Ortsumfahrung Adelsried Seite 41T von 52 Bauwerk Nr. 2, Unterführung Geh- und Radweg (Bau-km 1+820) Bei Bau-km wird der Neubau einer Geh- und Radwegunterführung für den verlegten Geh- und Radweg Augsburg Welden notwendig. Lichte Weite: 4,0 m Lichte Höhe: 3,0 m Breite zw. den Geländern: 11,6 m Kreuzungswinkel: 100 gon Bauwerk Nr. 3, Stützwand (Bau-km bis 1+910) Von Bau-km bis Bau-km wird eine Stützwand zur Sicherung des Straßendammes der Staatsstraße erforderlich. Länge: 60 m Höhe: 1,0 2,5 m Bauwerk Nr. 4, Unterführung öffentlicher Feld- und Waldweg (Bau-km 2+622) Im Zuge der Ortsumfahrung Adelsried wird bei Bau-km der Neubau einer Unterführung eines öffentlichen Feld- und Waldweges von Ehgatten nach Welden erforderlich. Lichte Weite: 6,0 m Lichte Höhe: 4,5 m Breite zw. den Geländern: 11,6 m 15,5 m Kreuzungswinkel: 92,5 gon Bauwerk Nr. 5, Tierdurchlass (Bau-km 2+933) Im Zuge der Ortsumfahrung Adelsried wird bei Bau-km der Neubau eines Tierdurchlasses erforderlich. Lichte Weite: 6,0 m Lichte Höhe: 4,0 m Bauwerkslänge: 28,0 m Kreuzungswinkel: 100 gon Bauwerk Nr. 6, Stützwand (Bau-km bis 4+560) Im Bereich von Bau-km Bau-km wird nördlich der Ortsumfahrung Adelsried eine Stützwand angelegt, um die Eingriffe in den Waldbestand zu minimieren, die Böschungsbreite zu verringen und den Massenüberschuss zu reduzieren. Länge: 360 m Höhe: 2,0 4,0 m

50 Ortsumfahrung Adelsried Seite 42 von 52 Bauwerk Nr. 7, Überführung GVS Adelsried Streitheim (Bau-km 4+529) Bei Bau-km wird der Neubau einer Überführung der Gemeindeverbindungsstraße Adelsried Streitheim notwendig. Da über die St 2032 alle Schwertransporte für Dieselmotoren der Fa. MAN Augsburg geführt werden, ist eine lichte Höhe von 5,7 m erforderlich. Lichte Weite: 18,5 m Lichte Höhe: 5,7 m Breite zw. den Geländern: 10,1 m Kreuzungswinkel: 75 gon Bauwerk Nr. 8, Tierdurchlass (Bau-km 4+910) Bei Bau-km wird ein Tierdurchlass errichtet. Die Bauwerkslänge beträgt auf Grund der Überschüttungshöhe und der Böschungsneigung 28,5 m. Lichte Weite: 3,0 m Lichte Höhe: 2,0 m Bauwerkslänge: 28,5 m Kreuzungswinkel: 100 gon Bauwerk Nr. 9, Unterführung Privatweg (Bau-km 5+291) Im Zuge der Ortsumfahrung Adelsried wird bei Bau-km der Neubau einer Unterführung eines Privatweges erforderlich. Lichte Weite: 7,0 m Lichte Höhe: 4,5 m Breite zw. den Geländern: 11,6 m Kreuzungswinkel: 83,9 gon Bauwerk Nr. 10 Unterführung öffentlicher Feld- und Waldweg (Bau-km 6+382) Bei Bau-km kreuzt die Ortsumgehung Adelsried den bestehenden Geh- und Radweg Augsburg Welden. Zudem muss eine Wirtschaftswegverbindung geschaffen werden. Deshalb wird der Neubau einer Unterführung eines öffentlichen Feld- u. Waldweges erforderlich. Lichte Weite: 8,0 m Lichte Höhe: 4,50 m Breite zw. den Geländern: 11,6 m 13,5 m Kreuzungswinkel: 94,7 gon

51 Ortsumfahrung Adelsried Seite 43 von 52 Bauwerk Nr. 11, Durchlass Laugna (Bau-km 6+410) Bei Bau-km kreuzt die Ortsumfahrung Adelsried die Laugna. Ein Durchlass wird neu errichtet. Lichte Weite: 3,0 m Lichte Höhe: 2,0 m Bauwerkslänge: 35,5 m Kreuzungswinkel: 100 gon 4.8 Straßenausstattung Die Staatsstraße 2032 sowie die betroffenen Anschlüsse werden mit der üblichen Markierung, Beschilderung und den erforderlichen Schutz- und Leiteinrichtungen gemäß den einschlägigen Richtlinien ausgestattet. Eine Straßenbeleuchtung ist nicht vorgesehen. 4.9 Besondere Anlagen Besondere Anlagen wie Rastplätze, Lagerplätze etc. sind nicht vorgesehen Öffentliche Verkehrsanlagen Es sind keine Bahnlinien betroffen. Ebenso sind keine Haltestellen des ÖPNV von der Planung betroffen. Bestehende Busverbindungen des ÖPNV müssen in der Bauphase möglichst in Absprache mit den Verkehrsbetrieben und Busunternehmen umgeleitet werden Leitungen Von der Maßnahme sind Einrichtungen folgender Versorgungsunternehmen betroffen: - Abwasserkanäle der Gemeinde Welden - Freileitungen und Erdkabel der LEW Netzservice GmbH - Erdgasleitung der Erdgas Schwaben GmbH - Fernmeldeanlagen der Deutschen Telekom AG - Lichtwellenleiter der Verizon Deutschland GmbH - Fernleitungsnetz für Telekommunikation der Interroute 21 GmbH.

52 Ortsumfahrung Adelsried Seite 43T von 52 Bauwerk Nr. 11, Durchlass Laugna (Bau-km 6+410) Bei Bau-km kreuzt die Ortsumfahrung Adelsried die Laugna. Ein Durchlass wird neu errichtet. Lichte Weite: 3,0 m Lichte Höhe: 2,0 m Bauwerkslänge: 35,5 m Kreuzungswinkel: 100 gon Bauwerk Nr. 12, Überführung öffentlicher Feld- und Waldweg (Bau-km 3+647) Bei Bau-km wird der Neubau einer Überführung eines öffentlichen Feld- und Waldweges notwendig. Da über die St 2032 alle Schwertransporte für Dieselmotoren der Fa. MAN Augsburg geführt werden, ist eine lichte Höhe von 5,7 m erforderlich. Lichte Weite: 32,0 m Lichte Höhe: 5,7 m Breite zw. den Geländern: 5,5 m Kreuzungswinkel: 66 gon 4.8 Straßenausstattung Die Staatsstraße 2032 sowie die betroffenen Anschlüsse werden mit der üblichen Markierung, Beschilderung und den erforderlichen Schutz- und Leiteinrichtungen gemäß den einschlägigen Richtlinien ausgestattet. Eine Straßenbeleuchtung ist nicht vorgesehen. 4.9 Besondere Anlagen Besondere Anlagen wie Rastplätze, Lagerplätze etc. sind nicht vorgesehen Öffentliche Verkehrsanlagen Es sind keine Bahnlinien betroffen. Ebenso sind keine Haltestellen des ÖPNV von der Planung betroffen. Bestehende Busverbindungen des ÖPNV müssen in der Bauphase möglichst in Absprache mit den Verkehrsbetrieben und Busunternehmen umgeleitet werden.

53 Ortsumfahrung Adelsried Seite 44 von 52 Notwendige Änderungen bzw. Anpassungen richten sich nach den jeweiligen Nutzungsverträgen bzw. den gesetzlichen Regelungen. Die Kostenregelung hierzu erfolgt außerhalb der Planfeststellung im Rahmen von privatrechtlichen Vereinbarungen Ausbau von Gewässern Im Bereich von Bau-km bis quert die geplante Ortsumfahrung die Laugna. Der Retentionsraum der Laugna wird durch den Bau des Straßendammes beeinträchtigt. Im Zuge der Baumaßnahme wird deshalb der Verlauf der Laugna auf einer Länge von ca. 240 m möglichst naturnah neu gestaltet und der durch die Überbauung beeinträchtigte Retentionsraum wieder hergestellt. Der Gewässerquerschnitt wird so angelegt, dass bei Trockenwetter das Wasser in einer ca. 3 m breiten und 0,3-0,5 m tiefen Mulde abfließen kann.

54 Ortsumfahrung Adelsried Seite 44T von Leitungen Von der Maßnahme sind Einrichtungen folgender Versorgungsunternehmen betroffen: - Abwasserkanäle der Gemeinde Welden - Freileitungen und Erdkabel der Lechwerke AG - Erdgasleitung der Erdgas Schwaben GmbH - Fernmeldeanlagen der Deutschen Telekom AG - Lichtwellenleiter der Verizon Deutschland GmbH - Fernleitungsnetz für Telekommunikation der Interroute 21 GmbH. Notwendige Änderungen bzw. Anpassungen richten sich nach den jeweiligen Nutzungsverträgen bzw. den gesetzlichen Regelungen. Die Kostenregelung hierzu erfolgt außerhalb der Planfeststellung im Rahmen von privatrechtlichen Vereinbarungen Ausbau von Gewässern Im Bereich von Bau-km bis quert die geplante Ortsumfahrung die Laugna. Der Retentionsraum der Laugna wird durch den Bau des Straßendammes beeinträchtigt. Im Zuge der Baumaßnahme wird deshalb der Verlauf der Laugna auf einer Länge von ca. 240 m möglichst naturnah neu gestaltet und der durch die Überbauung beeinträchtigte Retentionsraum wieder hergestellt. Der Gewässerquerschnitt wird so angelegt, dass bei Trockenwetter das Wasser in einer ca. 3 m breiten und 0,3-0,5 m tiefen Mulde abfließen kann.

55 Ortsumfahrung Adelsried Seite 45 von 52 5 Schutzmaßnahmen 5.1 Verkehrslärmschutzmaßnahmen Die 41 bis 43 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) beinhalten den Lärmschutz beim Neubau und der wesentlichen Änderung von Straßen, die sogenannte Lärmvorsorge. Konkretisiert werden diese Vorschriften durch die 16. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung, 16. BImSchV). Danach sind beim Bau oder der wesentlichen Änderung von öffentlichen Straßen schädliche Verkehrsgeräusche soweit als möglich zu vermeiden. Sofern eine Einhaltung der nutzungsabhängigen Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV mit aktiven Schallschutzmaßnahmen (in erster Linie Schallschutzwälle und / oder Schallschutzwände) nicht erreicht werden kann, sind die betroffenen Gebäude mit verbleibenden Beeinträchtigungen zu dokumentieren. An diesen Gebäuden besteht dem Grunde nach ein Anspruch auf passive Schallschutzmaßnahmen, d.h. auf Maßnahmen zur Verbesserung des Schalldämmmaßes der Umfassungsbauteile schutzbedürftiger Räume. Die Berechnung der Schallemissionen und Schallimmissionen erfolgte nach den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS 90). Diese Richtlinie wurde mit der 16. BImSchV als verbindliche Vorschrift zur Berechnung von Schallimmissionen aus Straßenverkehr eingeführt. Nach der 16. BImSchV besteht bei Neubau oder wesentlicher Änderung von Straßen bei Überschreitungen folgender Vorsorgegrenzwerte Anspruch auf Schallschutzmaßnahmen: Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV: 1. an Krankenhäusern, Schulen, Kurheimen und Altersheimen etc. 2. in reinen und allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten 3. in Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten, Außenbereichen und Sondergebieten Tag 6 bis 22 Uhr Nacht 22 bis 6 Uhr 57 db(a) 47 db(a) 59 db(a) 49 db(a) 64 db(a) 54 db(a) 4. in Gewerbegebieten 69 db(a) 59 db(a) Bei der schalltechnischen Berechnung wurde von folgenden Belastungen für das Prognosejahr 2025 ausgegangen:

56 Ortsumfahrung Adelsried Seite 46 von 52 Straße Abschnitt DTV [Kfz/24h] Lkw-Anteil [%] Geschwindigkeit [km/h] Emissionspegel L m,e [db(a)] Tag Nacht Pkw Lkw Tag Nacht Augsburger Str. an Kreisverkehr Ortseingang Adelsried ,0 6, ,6 51,3 AS Adelsried Rampe zum Kreisverkehr ,0 6, ,0 50,7 St 2032 alt Rampe zum Kreisverkehr ,0 6, ,2 52,8 St 2032 neu St 2032 neu St 2032 neu St 2032 Kr A 33 neu St 2032 alt Kreisverkehr Anbindung Streitheim Anbindung Streitheim Ehgatten Ehgatten Markt Welden Ortseingang Markt Welden Anbindung Streitheim an Südumgehung Ehgatten Kruichen ,0 6, ,4 54, ,0 6, ,0 55, ,0 6, ,0 56, ,0 5, ,3 52, ,0 6, ,8 44, ,0 6, ,3 49,8 Die Berechnungsergebnisse der Schallimmissionen und die für die Berechnung herangezogenen Immissionsorte sind in der Unterlage 11.1 und 11.2 zusammengestellt. In keinem der betrachteten Bereiche kommt es zu Überschreitungen der geltenden Immissionsgrenzwerte. Lärmschutzmaßnahmen auf der Grundlage der 16. BImSchV zum Schutz dieser Bereiche sind daher nicht erforderlich.

57 Ortsumfahrung Adelsried Seite 47 von Luftschadstoffe Die Luftschadstoffbelastung durch die geplante Maßnahme wurde gemäß dem Merkblatt über Luftverunreinigungen an Straßen (MLuS 02, geänderte Fassung 2005) für die Bereiche Welden, Ehgatten, Streitheim und Adelsried überprüft. Die in der 39. Bundesimmissionsschutzverordnung zum Schutz der menschlichen Gesundheit festgelegten Grenzwerte für Partikel PM 10 und Stickstoffdioxid NO 2 werden auch für das Prognosejahr deutlich unterschritten. Eine gesonderte Prüfung auf die Feinstaubkonzentration PM 2,5 wurde nicht durchgeführt, da nach Erkenntnissen des Bay. Landesamts für Umwelt bei Einhaltung der Grenzwerte für PM 10 auch die Einhaltung der Grenzwerte für PM 2,5 zu erwarten ist. Die Berechnungsergebnisse der lufthygienischen Untersuchungen sind in der Unterlage 11.4 zusammengestellt. 5.3 Maßnahmen in Wassergewinnungsgebieten Wassergewinnungsgebiete sind im Planungsbereich der Ortsumfahrung Adelsried nicht vorhanden. 5.4 Sonstige Schutzmaßnahmen (Naturschutz/Artenschutz usw.) Um die Auswirkungen der Baumaßnahme auf die Umwelt zu minimieren, werden die im Folgenden genannten Maßnahmen berücksichtigt. Sie sind der im Rahmen des Landschaftspflegerischen Begleitplanes durchzuführenden Eingriffsbeurteilung und dem darauf aufbauenden Ausgleichskonzept zugrunde gelegt. Die Schutz- und Minimierungsmaßnahmen sind im Landschaftspflegerischen Begleitplan, Textteil (Unterlage 12) detailliert beschrieben und im Lageplan der Landschaftspflegerischen Maßnahmen (Unterlage 12.2) dargestellt. Schutzmaßnahmen Zum Schutz vorhandener wertvoller Lebensräume und Landschaftselemente werden nachfolgende Schutzmaßnahmen durchgeführt: - Begrenzung des Baufeldes im Bereich angrenzender Biotopflächen durch Bauzäune in Abstimmung mit der ökologischen Baubetreuung; Durchführung von Schutzmaßnahmen für zu erhaltende Gehölzbestände gemäß DIN und RAS-LP 4. - Angerissene Wald- und Gehölzflächen werden durch die Anlage neuer Waldmäntel wieder geschlossen.

58 Ortsumfahrung Adelsried Seite 47T von Luftschadstoffe Die Luftschadstoffbelastung durch die geplante Maßnahme wurde gemäß den Richtlinien zur Ermittlung der Luftqualität an Straßen ohne oder mit lockerer Randbebauung (RLuS 2012) für die Bereiche Welden, Ehgatten, Streitheim und Adelsried überprüft. Die in der 39. Bundesimmissionsschutzverordnung zum Schutz der menschlichen Gesundheit festgelegten Grenzwerte für Stickstoffdioxid NO 2 und Partikel PM 10 werden auch für das Prognosejahr 2025 deutlich unterschritten. Der ab dem Jahr 2015 geltende Grenzwert für die Feinstaubkonzentration PM 2,5 wurde durchweg deutlich unterschritten. Die Berechnungsergebnisse der lufthygienischen Untersuchungen sind in der Unterlage 11.4 zusammengestellt. 5.3 Maßnahmen in Wassergewinnungsgebieten Wassergewinnungsgebiete sind im Planungsbereich der Ortsumfahrung Adelsried nicht vorhanden. 5.4 Sonstige Schutzmaßnahmen (Naturschutz/Artenschutz usw.) Um die Auswirkungen der Baumaßnahme auf die Umwelt zu minimieren, werden die im Folgenden genannten Maßnahmen berücksichtigt. Sie sind der im Rahmen des Landschaftspflegerischen Begleitplanes durchzuführenden Eingriffsbeurteilung und dem darauf aufbauenden Ausgleichskonzept zugrunde gelegt. Die Schutz- und Minimierungsmaßnahmen sind im Landschaftspflegerischen Begleitplan, Textteil (Unterlage 12) detailliert beschrieben und im Lageplan der Landschaftspflegerischen Maßnahmen (Unterlage 12.2) dargestellt. Schutzmaßnahmen Zum Schutz vorhandener wertvoller Lebensräume und Landschaftselemente werden nachfolgende Schutzmaßnahmen durchgeführt: - Begrenzung des Baufeldes im Bereich angrenzender Biotopflächen durch Bauzäune in Abstimmung mit der ökologischen Baubetreuung; Durchführung von Schutzmaßnahmen für zu erhaltende Gehölzbestände gemäß DIN und RAS-LP 4. - Angerissene Wald- und Gehölzflächen werden durch die Anlage neuer Waldmäntel wieder geschlossen.

59 Ortsumfahrung Adelsried Seite 48 von 52 Minimierungsmaßnahmen - Aus Sicht der Minimierung von naturschutzrechtlichen Eingriffen kommt der Ausführung der notwendig werdenden Bauwerke eine besondere Bedeutung zu. Um die ökologischen Verbindungsstrukturen und Migrationslinien aufrecht zu halten und die durch Brückenbauwerke entstehende Barrierewirkung vor allem in naturschutzfachlich hochwertigen Bereichen (Gewässerquerungen, Waldflächen) zu minimieren, erfolgt der Bau mit einer ausreichenden Dimensionierung (BW 1 mit LW = 5,0 m und LH 4,0 m, BW 4 mit LW = 6,0 m und LH 4,5 m, BW 5 mit LW = 6,0 m und LH = 4,0 m, BW 8 mit LW = 3,0 m und LH = 2,0 m, BW 9 mit LW = 7,0 m und LH = 4,5, BW 11 mit LW = 3,0 m und LH = 2,0 m). - Die dauerhafte Funktionserfüllung bekannter bedeutsamer Flugkorridore für Fledermäuse wird durch Bauzeitenbeschränkungen (keine Nachtarbeiten) gewährleistet. - Zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände ist ein durchgehendes Querungskonzept mit Unterführungen, Leit- und Schutzeinrichtungen vorgesehen. Darüber hinaus wird ein weitergehender Verlust wertbestimmender bzw. nur langfristig wiederherstellbarer Habitatstrukturen im Umfeld des Vorhabens durch Maßgaben zur Bewirtschaftung von Altholzbeständen vermieden. - Die Rodung von Wäldern, Gehölzen und Röhrichten erfolgt außerhalb der in 39 BNatSchG festgesetzten Laich-, Brut- bzw. Vegetationszeit; besondere Anforderungen des Fledermausschutzes werden hierbei berücksichtigt. - Dem Verbot nach 30 BNatSchG hinsichtlich Beseitigung oder Beeinträchtigung wird soweit möglich Rechnung getragen. Belange des speziellen Artenschutzes Durch das Vorhaben werden unter Berücksichtigung der vorgesehenen Schutz- und Minimierungsmaßnahmen die Tatbestände der Schädigung ( 44 Abs. 1 Nr. 3 u. 1 i.v.m. Abs. 5 BNatSchG), der Störung ( 44 Abs. 1 Nr. 2 i.v.m. Abs. 5 BNatSchG) oder der Tötung ( 44 Abs. 1 Nr. 1 i.v.m. Abs. 5 BNatSchG) nicht erfüllt. Eine Ausnahmeprüfung gemäß 45 Abs.7 BNatSchG wird nicht erforderlich. Eine detaillierte Untersuchung der artenschutzrechtlichen Problemstellungen wird in einer eigenen Unterlage (Unterlage 12.3) ausführlich beschrieben und beurteilt.

60 Ortsumfahrung Adelsried Seite 49 von 52 6 Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zum Schutz von Natur und Landschaft Ausgleich nach Naturschutzrecht Mit der geplanten Neubaumaßnahme sind durch Bau und Betrieb erhebliche oder nachhaltige Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft verbunden. Die Baumaßnahme stellt somit trotz Berücksichtigung der vorgesehenen Maßnahmen zur Minimierung von Beeinträchtigungen einen Eingriff im Sinne des 14 BNatSchG dar. Dieser Eingriff wird nach 15 BNatSchG ausgeglichen. Mit Pflanzmaßnahmen im Straßenkörper wird das Landschaftsbild neu gestaltet. Dazu erfolgt im Bereich größerer Böschungsflächen die Neuanlage bzw. Wiederherstellung von Gehölzstrukturen. Dabei variiert die Anlage der Gehölzstrukturen von dichten, zusammenhängenden Gehölzstrukturen (Hecken) bis zur Pflanzung von Einzelbäumen, Baumreihen und Gehölzgruppen. Die durch den Bau der Querungsbauwerke beeinflussten Fließgewässerabschnitte werden soweit als möglich mit durchgängigen Uferbereichen gestaltet und mit geeigneten Saatgutmischungen begrünt. Für den Naturhaushalt sind folgende Ausgleichsmaßnahmen geplant: Flächen-Nr. Beschreibung Gesamtfläche naturschutzfachlich anrechenbare Fläche Ausgleichsmaßnahmen zur Sicherung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes A 1 A 2 Entwicklung von naturnahen Waldbeständen und begleitenden Biotopstrukturen Entwicklung naturnaher Auenlebensräume an der Laugna 2,78 ha 2,78 ha 0,55 ha 0,55 ha Summe 3,3 ha 3,33 ha Die Maßnahmen dienen sowohl dem Ausgleich von Eingriffen in den Naturhaushalt als auch von Eingriffen in das Landschaftsbild. Mit der Realisierung der vorgesehenen landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Gestaltungsmaßnahmen ist der mit dem Bauvorhaben verbundene Eingriff in Natur und Landschaft im Sinne des 14 BNatSchG ausgleichbar. Ersatzmaßnahmen sind nicht erforderlich.

61 Ortsumfahrung Adelsried Seite 49T von 52 6 Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zum Schutz von Natur und Landschaft Ausgleich nach Naturschutzrecht Mit der geplanten Neubaumaßnahme sind durch Bau und Betrieb erhebliche oder nachhaltige Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft verbunden. Die Baumaßnahme stellt somit trotz Berücksichtigung der vorgesehenen Maßnahmen zur Minimierung von Beeinträchtigungen einen Eingriff im Sinne des 14 BNatSchG dar. Dieser Eingriff wird nach 15 BNatSchG ausgeglichen. Mit Pflanzmaßnahmen im Straßenkörper wird das Landschaftsbild neu gestaltet. Dazu erfolgt im Bereich größerer Böschungsflächen die Neuanlage bzw. Wiederherstellung von Gehölzstrukturen. Dabei variiert die Anlage der Gehölzstrukturen von dichten, zusammenhängenden Gehölzstrukturen (Hecken) bis zur Pflanzung von Einzelbäumen, Baumreihen und Gehölzgruppen. Die durch den Bau der Querungsbauwerke beeinflussten Fließgewässerabschnitte werden soweit als möglich mit durchgängigen Uferbereichen gestaltet und mit geeigneten Saatgutmischungen begrünt. Für den Naturhaushalt sind folgende Ausgleichsmaßnahmen geplant: Flächen-Nr. Beschreibung Gesamtfläche naturschutzfachlich anrechenbare Fläche Ausgleichsmaßnahmen zur Sicherung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes A 1T A 2 Entwicklung von naturnahen Waldbeständen mit vorgelagerten Säumen und von artenreichen Wiesengesellschaften Entwicklung naturnaher Auenlebensräume an der Laugna 3,20 ha 3,20 ha 0,55 ha 0,55 ha Summe 3,75 ha 3,75 ha Die Maßnahmen dienen sowohl dem Ausgleich von Eingriffen in den Naturhaushalt als auch von Eingriffen in das Landschaftsbild.

62 Ortsumfahrung Adelsried Seite 50 von 52 Erhaltung des Waldes nach Waldgesetz Im Zuge des Vorhabens gehen insgesamt ca. 11,73 ha Waldfläche verloren. Zur Erhaltung der Waldfunktionen werden zum Ausgleich dieses Waldverlustes 6,1 ha Erstaufforstungsflächen nachgewiesen. Folgende Ausgleichsmaßnahmen sind geplant: Erstaufforstung Flächen-Nr. Beschreibung Gesamtfläche waldrechtlich anrechenbare Fläche Teilfläche A 1 W 1 W 2 Entwicklung von naturnahen Waldbeständen und begleitenden Biotopstrukturen Entwicklung von naturnahen Waldbeständen Entwicklung eines Waldsaumes durch Sukzession 2,78 ha 2,22 ha 3,62 ha 3,34 ha 0,54 ha 0,54 ha gesamt 6,94 ha 6,10 ha Damit wird der ermittelte Bedarf an Erstaufforstungsflächen vollständig nachgewiesen. Die Maßnahmen zur Erstaufforstung erfolgen in Abstimmung mit der zuständigen Forstbehörde. Das Planungskonzept für die Ausgleichsmaßnahmen und die Einzelmaßnahmen sind im Landschaftspflegerischen Begleitplan, Textteil (Unterlage 12) detailliert beschrieben und im Lageplan der Landschaftspflegerischen Maßnahmen (Unterlage 12.2) dargestellt.

63 Ortsumfahrung Adelsried Seite 50T von 52 Mit der Realisierung der vorgesehenen landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Gestaltungsmaßnahmen ist der mit dem Bauvorhaben verbundene Eingriff in Natur und Landschaft im Sinne des 14 BNatSchG ausgleichbar. Ersatzmaßnahmen sind nicht erforderlich. Erhaltung des Waldes nach Waldgesetz Im Zuge des Vorhabens gehen insgesamt ca. 9,4 ha Waldfläche verloren bzw. verlieren (teilweise) ihre Waldeigenschaften. Zur Erhaltung der Waldfunktionen werden zum Ausgleich dieses Waldverlustes 5,31 ha Erstaufforstungsflächen nachgewiesen. Folgende Ausgleichsmaßnahmen sind geplant: Erstaufforstung Flächen-Nr. Beschreibung Gesamtfläche waldrechtlich anrechenbare Fläche Teilfläche A 1 T A 1.2 W 1 Teilflächen W 1.1 W 1.2 W 2 Entwicklung von naturnahen Waldbeständen mit vorgelagerten Säume und von artenreichen Wiesengesellschaften Entwicklung von naturnahen Waldbeständen mit vorgelagerten Säumen Entwicklung eines Waldsaumes durch Sukzession 2,64 ha 2,28 ha 2,75 ha (1,44 ha) (1,31 ha) 2,49 ha (1,35 ha) (1,14 ha) 0,54 ha 0,54 ha gesamt 5,93 ha 5,31 ha Damit wird der ermittelte Bedarf an Erstaufforstungsflächen vollständig nachgewiesen. Die Maßnahmen zur Erstaufforstung erfolgen in Abstimmung mit der zuständigen Forstbehörde. Das Planungskonzept für die Ausgleichsmaßnahmen und die Einzelmaßnahmen sind im Landschaftspflegerischen Begleitplan, Textteil (Unterlage 12) detailliert beschrieben und im Lageplan der Landschaftspflegerischen Maßnahmen (Unterlage 12.2) dargestellt.

64 Ortsumfahrung Adelsried Seite 51 von 52 7 Durchführung der Baumaßnahme Die Baumaßnahme soll nach Möglichkeit in einem Abschnitt durchgeführt werden, sobald die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen und die erforderlichen Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Die Gesamtbauzeit wird auf zwei Jahre geschätzt. Die Erschließung der Baustelle erfolgt über das bestehende öffentliche Straßen- und Wegenetz. Die Bauarbeiten an der Ortsumfahrung können nur teilweise unter Aufrechterhaltung des Verkehrs erfolgen. Während der Bauzeit werden deshalb die Staatsstraße 2032 zwischen Welden und Ehgatten, die Kreisstraße A 33 zwischen Streitheim und Ehgatten und die Gemeindeverbindungsstraße zwischen Adelsried und Streitheim zeitweise für den Verkehr gesperrt. Für die Anbindung der Ortsumfahrung an die bestehende Staatsstraße 2032 südlich Adelsried, den Bau des Kreisverkehrsplatzes und die Anbindung an die Autobahnanschlussstelle Adelsried muss die Staatsstraße 2032 in diesem Bereich ebenso wie die nördliche Autobahnanschlussstelle Adelsried für etwa zwei Monate gesperrt werden. Für das geplante Straßenbauvorhaben wird privates Grundeigentum in Anspruch genommen. Die betroffenen Grundstücke und der Umfang der benötigten Flächen sind dem Grunderwerbsverzeichnis (Unterlage 14.2) und den Grunderwerbsplänen (Unterlage 14.1) zu entnehmen. Über die Entschädigungsforderungen wird im Planfeststellungsverfahren nicht entschieden. In den Grunderwerbsplänen sind auch Flächen für eine vorübergehende Inanspruchnahme während der Bauzeit ausgewiesen. Diese Flächen sind bei der Baudurchführung u. a. für die Oberbodenlagerung oder als nötiger seitlicher Arbeitsstreifen erforderlich.

65 Ortsumfahrung Adelsried Seite 52 von 52 8 Anlagen Anlagen zu Kapitel 2.3, Auszug aus Verkehrsuntersuchung St 2032 Südumfahrung Adelsried vom (Prof. Dr.-Ing. Harald-Kurzak): - Anlage 8.1: Analyse Anlage 8.2: Prognose-Nullfall Anlage 8.3: Südumfahrung Adelsried 2025 Anlage zu Kapitel 3.3, Ergebnis der dritten Raumuntersuchung: - Anlage 8.4: Variantenübersicht der dritten Raumuntersuchung

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