Inventurrichtlinie zur Erstellung der Eröffnungsbilanz für die. Stadtverwaltung Mönchengladbach

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Inventurrichtlinie zur Erstellung der Eröffnungsbilanz für die. Stadtverwaltung Mönchengladbach"

Transkript

1 Inventurrichtlinie zur Erstellung der Eröffnungsbilanz für die Stadtverwaltung Mönchengladbach Stadt Mönchengladbach / Kämmerei, Oktober 2006

2 Gliederung: Seite 1. Grundlagen Rechtliche Grundlagen Geltungsbereich Zweck der Inventurrichtlinien Überblick Grundsätze ordnungsmäßiger Inventur für Gemeinden und Gemeindeverbände Vollständigkeit der Bestandsaufnahme Richtigkeit der Bestandsaufnahme Einzelerfassung Nachprüfbarkeit der Bestandsaufnahme Grundsatz der Klarheit Grundsatz der Wirtschaftlichkeit Inventurplanung Inventurrahmenplan Zeitplan (Anhang) Sachplan (Anhang) Personalplan (Anhang) Durchführung der Inventur Buch- oder Beleginventur Körperliche Inventur Umfang der Inventur Aufstellung des Inventars Aufstellungszeitpunkt und -frist Form und Gliederung Aufstellung Unterzeichnung Immaterielle Vermögensgegenstände Unbebaute und bebaute Grundstücke Infrastrukturvermögen Beteiligungen, Sondervermögen, Ausleihungen, Zuschüsse, Beiträge und Rückstellungen etc Aufbewahrung der Unterlagen Inkrafttreten Anlage Stadt Mönchengladbach / Kämmerei, Oktober

3 1. Grundlagen Auf der Grundlage des 28 Abs. 4 GemHVO erlässt der Oberbürgermeister der Stadt Mönchengladbach die nachfolgenden Inventurrichtlinien. Die Bestellung von Inventurverantwortlichen wird durch den Oberbürgermeister an die Leiterinnen/Leiter der Fachbereiche/Ämter und Einrichtungen delegiert. Diese bestellen eine Inventarverantwortliche/einen Inventarverantwortlichen, die/der insbesondere das Inventar verantwortlich führt. Die Bestellung mehrerer Inventurverantwortlicher ist zulässig. 1.1 Rechtliche Grundlagen Gemäß 53 II GemHVO hat die Gemeinde vor der Aufstellung der Eröffnungsbilanz eine Inventur nach 28 GemHVO durchzuführen und ein Inventar aufzustellen. Das Inventar stellt hierbei alle durch die Inventur aufgenommenen Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten (im weiteren Text - Vermögen - genannt) nach Menge, Art und Wert, soweit diese nach den Vorschriften zu erfassen sind, dar. Eine Übersicht der einzelnen Vermögenspositionen ist als Anlage 1 - Struktur der kommunalen Bilanz in Nordrhein- Westfalen - dieser Inventurrichtlinie beigefügt. 1.2 Geltungsbereich Die Inventurrichtlinie für die Eröffnungsbilanz der Stadt Mönchengladbach gilt für alle Fachbereiche/Ämter und Einrichtungen der Stadt Mönchengladbach. Sie tritt jedoch erst schrittweise für die ausgesuchten Pilotbereiche in Kraft. 1.3 Zweck der Inventurrichtlinie Mit Hilfe der Inventurrichtlinie, die die Grundlage einer Inventur bildet, soll die erstmalige Erfassung und Bewertung des gesamten Vermögens einheitlich, vollständig und nach gleichen Bewertungskriterien erfolgen. Aufgrund der Erfassung und Bewertung des Vermögens soll in der daraus abgeleiteten Bilanz und deren Anhang unter Berücksichtigung der Grundsätze ordnungemäßer Bewertung und der Grundsätze ordnungsgemäßer Bilanzierung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gemeinde zum Bilanzstichtag dargestellt werden. 1.4 Überblick Nach 28 Abs. 1 GemHVO ist das Inventar das auf einen bestimmten Zeitpunkt bezogene genaue (d.h. mit Angabe von Art, Menge und Wert versehene) Verzeichnis des Vermögens. Die Funktion des Inventars besteht vor allem darin, die Ergebnisse der Inventur festzuhalten Stadt Mönchengladbach / Kämmerei, Oktober

4 (Dokumentations- und Nachweisfunktion), um diese mit den Daten der Buchführung und den sonstigen Nachweisen und Verzeichnissen abstimmen zu können und deren Daten ggf. zu korrigieren (Korrekturfunktion). Darüber hinaus muss das aufzustellende Inventar eine Ordnungsfunktion und Wertermittlungsfunktion erfüllen. Da zu diesem Zweck im Inventar auch der Wert der einzelnen Inventarpositionen anzugeben ist, müssen im Rahmen der Inventur neben Art und Menge auch alle sonstigen für die weitere Bewertung relevanten Informationen (z.b. Qualität, Zustand, technische und wirtschaftliche Verwertbarkeit, Bonität, Verfügbarkeit) so genau erfasst werden, dass eine zutreffende Bewertung gesichert ist. Das Inventar ist grundsätzlich kein einheitliches Verzeichnis, sondern setzt sich aus unterschiedlichen Teilen jeweils für bestimmte Gruppen des Vermögens zusammen. Im Rahmen der Erstinventur soll für sämtliche physisch erfassbaren Vermögensgegenstände des Anlagevermögens die körperliche Bestandsaufnahme erfolgen. Die Vereinfachungsregeln nach 29 GemHVO, insbesondere 29 Abs. 1 GemHVO, sind auf diese Vermögensgegenstände grundsätzlich im Rahmen der Erstinventur nicht anwendbar. Zwingend erforderliche Ausnahmen sind nur nach Zustimmung der zentralen Inventurstelle unter Beteiligung des RPA möglich. Bei der körperlichen Bestandsaufnahme handelt es sich um alle Maßnahmen (zählen, wiegen, messen usw.) die zur Aufstellung des Inventars nach Art, Menge und Wert erforderlich sind. In der Praxis sind die Inventur und das Inventar häufig nicht unmittelbar auf die Bilanz bzw. den Anhang ausgerichtet. Die Bezeichnungen Mengen, Werte und die sonstigen Angaben sind vielmehr zunächst die Festlegung von Inventurwerten als Ausgangswerte für die Ermittlung des Bilanzansatzes bzw. der Anhangsangabe. In diesen Fällen bedarf es grundsätzlich einer Überleitung vom Inventar auf die Bilanzposten bzw. die Anhangsangaben. Der Weg von der Inventur zur Bilanz und zum Anhang stellt sich in vier Schritten wie folgt dar: 1 Bestandsaufnahme Die Ergebnisse der Bestandsaufnahme werden in Zähllisten dokumentiert. 2 Übertragung der Ergebnisse der Bestandsaufnahme in die Inventarlisten. Feststellung der vorläufigen Bilanzwerte bzw. Anhangsangaben. 3 Zusammenfassung aller Inventarlisten zum Inventar 4 Aufstellung der Bilanz, Aufstellung des Anhangs Stadt Mönchengladbach / Kämmerei, Oktober

5 2. Grundsätze ordnungsmäßiger Inventur für Gemeinden und Gemeindeverbände Nach 28 Abs. 1 GemHVO sind bei der Erstellung des Inventars die Grundsätze ordnungsgemäßer Inventur (GoInv) zu beachten. Die Inventur- und die Inventarunterlagen sind Bestandteile der Rechnungslegung. Sie müssen demzufolge die gleichen formalen Grundsätze erfüllen wie das übrige Rechnungswesen. Für die Vorbereitung, Durchführung, Überwachung und Aufbereitung der Inventur sind daher insbesondere die folgenden materiellen GoInv zu beachten: Vollständigkeit der Bestandsaufnahme, Richtigkeit der Bestandsaufnahme, Einzelerfassung und Einzelbewertung, Nachprüfbarkeit der Bestandsaufnahme, Grundsatz der Klarheit, Grundsatz der Wirtschaftlichkeit. Die materiellen Grundsätze werden im Folgenden kurz erläutert. 2.1 Vollständigkeit der Bestandsaufnahme Als Ergebnis der Inventur muss ein Inventar vorliegen, das sämtliche Vermögenswerte der Gemeinde vollständig enthält. Bei der Erfassung der einzelnen Sachverhalte sind alle für die Bewertung relevanten Informationen (qualitativer Zustand, Beschädigungen und Mängel, verminderte oder fehlende Verwertbarkeit) festzuhalten. Doppelerfassungen derselben Sachverhalte sind auszuschließen. Die Pflicht, sämtliche Sachverhalte zu erfassen, erfordert auch eine sogenannte Inventur der Risiken. Die Grundlage hierfür stellen Aufzeichnungen über alle Verpflichtungen, insbesondere über Dauerrechtsverhältnisse und schwebende Geschäfte dar. Unter dem Begriff Risiko wird die Möglichkeit ungünstiger künftiger Entwicklungen verstanden. Die Gemeinde sollte zu jedem Zeitpunkt über eine aktuelle und vollständige Übersicht aller wesentlichen Risiken verfügen. Durch die zentrale Inventurstelle ist dazu ein Vertragskataster zu führen, in dem von den Fachämtern/-bereichen alle Verträge mit Eventualverpflichtungen erfasst werden. Die Mitteilung der Fachämter/-bereiche muß folgende Informationen enthalten: Art des Vertrages und Art der Eventualverpflichtung, Ablaufdatum der Verpflichtung sowie den Wert (Betrag) der Eventualverpflichtung. Als Beispiel für solche Verträge sind Grundstückverträge mit Rück- Stadt Mönchengladbach / Kämmerei, Oktober

6 kaufoptionen bzw. - verpflichtungen, Gesellschaftsverträge mit Optionsrechten bzw. pflichten sowie Bürgschaftsverträge zu nennen. Für die Zurechnung der Vermögensgegenstände ist die wirtschaftliche Betrachtungsweise anzuwenden. Dies bedeutet, dass im Inventar im Zweifel nicht alle der Gemeinde zivilrechtlich gehörenden Vermögensgegenstände aufzunehmen sind, andererseits aber Vermögensgegenstände aufzunehmen sind, die zivilrechtlich einem Dritten gehören, jedoch wirtschaftlich der Gemeinde zugerechnet werden. In Frage kommen u.a. folgende Sachverhalte: Sicherungsübereignung, Eigentumsvorbehalt, Verpfändung, Factoring, Treuhandgeschäfte, Leasingverträge, Kommissionsgeschäfte und Forderungsabtretung, Bauten auf fremden Grundstücken. 2.2 Richtigkeit der Bestandsaufnahme Bei allen Inventurverfahren (Buchinventur, Beleginventur, körperliche Inventur) sind Art, Menge und ggf. Wert des Vermögens zweifelsfrei festzustellen. Die Richtigkeit der Bestandsaufnahme erfordert eine zutreffende Identifizierung der Vermögensgegenstände, sowie die zuverlässige Feststellung von Mengen und Werten. Voraussetzung für die zutreffende Identifizierung ist eine ausreichende Sachkunde der Aufnehmenden. Bei der mengenmäßigen Vermögenserfassung sind Toleranzen und Fehlermöglichkeiten in wirtschaftlich vertretbarer Weise zu begrenzen. Um richtige Inventurergebnisse zu erhalten, ist es erforderlich, dass neben Art und Menge der Bestände auch alle für die Bewertung relevanten Informationen (Anschaffungs- oder Herstellungskosten, Qualität, Zustand, technische und wirtschaftliche Verwertbarkeit, Bonität, Verfügbarkeit) hinreichend genau erfasst werden. Bei der Buch- und Beleginventur sollen die Vorgänge der Identifizierung, Mengen- und Wertfeststellung für sämtliche Zugänge, Abgänge und sonstige Wertänderungen exakt vorgenommen werden, da andernfalls eine bestandszuverlässige Inventur nicht gegeben ist und infolgedessen grundsätzlich eine Buch- oder Beleginventur ausscheidet. 2.3 Einzelerfassung Grundsätzlich sind bei der Erstinventur zur Aufstellung der Eröffnungsbilanz sämtliche physisch erfassbaren Vermögensgegenstände des Anlagevermögens einzeln nach Art, Menge und Wert durch körperliche Bestandsaufnahme zu erfassen. Stadt Mönchengladbach / Kämmerei, Oktober

7 Verbindlichkeiten, Rückstellungen und Sonderposten sowie Haftungsverhältnisse, Verpflichtungen aus kreditähnlichen Geschäften und sonstige finanzielle Verpflichtungen sind einzeln nach Art, Menge und Wert durch eine Buch- oder Beleginventur zu erfassen. 2.4 Nachprüfbarkeit der Bestandsaufnahme Die Nachprüfbarkeit der Bestandsaufnahme setzt voraus, dass sowohl die Vorgehensweise bei der Inventur als auch die Ergebnisse der Bestandsaufnahme so dokumentiert werden, dass sich ein sachverständiger Dritter innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über Art, Menge und Wert der Bestände verschaffen kann. Die Dokumentation erfolgt durch diese Inventurrichtlinie, gesonderte Inventuranweisungen und sonstige Organisationsunterlagen sowie durch die Erfassungsbelege bis hin zur Erstellung des Inventars. Bei einer körperlichen Bestandsaufnahme müssen die Aufnahmebelege im Hinblick auf die Nachvollziehbarkeit die Belegfunktion erfüllen. Die weitere Aufbereitung und Verdichtung der Daten und ihre Dokumentation müssen die Anforderungen erfüllen, die für die Führung und Aufbewahrung der sonstigen Bücher und Aufzeichnungen gelten. Bei einer Buchinventur ist die Nachvollziehbarkeit nur gegeben, wenn die Fortschreibung der Bestände auf den Abschlussstichtag ordnungsgemäß erfolgt. 2.5 Grundsatz der Klarheit Die einzelnen Positionen sind durch eine eindeutige Bezeichnung genau zu definieren und von anderen Posten eindeutig abzugrenzen. Die Sachverhalte muss ein sachverständiger Dritter nachvollziehen können ( 28 Abs. 3 GemHVO). 2.6 Grundsatz der Wirtschaftlichkeit Der Aufwand, der im Rahmen der Durchführung der Inventur erforderlich ist, muss in angemessener Relation zu den zu erwartenden Ergebnissen stehen. Hierbei ist jedoch zwischen der Inventur zur Vorbereitung der Eröffnungsbilanz und den Folgeinventuren zu unterscheiden. Wegen der weitreichenden Folgewirkungen der Eröffnungsbilanz ist an die vorausgehende vorbereitende Inventur ein hohes Maß an Genauigkeit zu stellen. Dem Gebot der Wirtschaftlichkeit trägt der Gesetzgeber mit den Vereinfachungsregelungen des 29 GemHVO für Folgeinventuren Rechnung. Stadt Mönchengladbach / Kämmerei, Oktober

8 3. Inventurplanung 3.1 Inventurrahmenplan Voraussetzung einer ordnungsmäßigen Inventur sind eine sorgfältige Vorbereitung und Planung. Da sowohl die Planung, als auch der Ablauf der Inventur von dem angewandten Inventurverfahren abhängig sind, sind zunächst die für die Aufnahme des Vermögens anzuwendenden Inventurverfahren festzulegen, wobei die konkreten Voraussetzungen für die einzelnen Verfahren zu berücksichtigen sind. Der Inventurrahmenplan grenzt den Umfang der Inventur sachlich und zeitlich klar ab und legt die personellen Zuständigkeiten fest. Der Inventurrahmenplan wird für die Erstinventur zur Vorbereitung der Eröffnungsbilanz durch die zentrale Inventurstelle in Zusammenarbeit mit den Leitungen der jeweiligen Pilotbereiche inhaltlich erarbeitet. Der Inventurrahmenplan besteht aus dem Zeitplan, Sachplan und Personalplan, die im Folgenden kurz erläutert werden. 3.2 Zeitplan (Anhang) Der Zeitplan regelt den zeitlichen Ablauf der Vorbereitungen für die Inventur, der Durchführung der Inventur und der Aufbereitung der Inventurdaten. Die Eckdaten für den Zeitplan werden von der zentralen Inventurstelle vorgegeben und gelten sowohl für die körperliche Inventur als auch für die Buch- und Beleginventur. Für jeden Inventurbereich muss ein Zeitplan erstellt werden, gegebenenfalls sind für die einzelnen Inventurfelder weitere Zeitpläne zu erstellen. Dabei muss sichergestellt werden, dass während der Durchführung der Inventur keine Bestandsveränderungen eintreten. Sollten Bestandsveränderungen während der Inventur nicht zu vermeiden sein, müssen diese nachvollzogen und dokumentiert werden. 3.3 Sachplan (Anhang) Der Sachplan legt die Inventurfelder nach örtlichen und sachlichen Gesichtspunkten fest, um sie dem Aufnahmepersonal gezielt zuordnen zu können. Dafür können z.b. Raum- und Lagerverzeichnisse, Stadtpläne und Straßenverzeichnisse herangezogen werden. Darüber hinaus stellt der Sachplan sicher, dass jeweils der günstigste Weg und damit die optimale Stadt Mönchengladbach / Kämmerei, Oktober

9 Erfassung der Vermögensgegenstände, Schulden, Rückstellungen sowie die sonstigen finanziellen Verpflichtungen bei der Durchführung der Inventur gewährleistet ist. Die Inventurbereiche und die Inventurfelder sind so festzulegen, dass eine exakte Abgrenzung gewährleistet ist. Durch die Festlegung müssen Doppelerfassungen und Erfassungslücken ausgeschlossen sein. Hierzu werden zweckmäßigerweise Inventurbereiche gebildet. Bei der Erfassung soll, soweit bereits möglich, auch eine Zuordnung zu Produkten erfolgen. Die Inventurfelder können nach örtlichen und sachlichen Kriterien bestimmt werden. Inventurfelder, die nach örtlichen Gesichtspunkten eingegrenzt werden, können sich z.b. nach Gebäuden, Stockwerken, Räumen, Raumteilen, Stadtteilen, Strassen usw. richten. Die Zuordnung der Inventurfelder nach sachlichen Kriterien soll sicherstellen, dass die Bestände (z.b. Grünflächen, Kindergärten, Brücken usw.) einer Bilanzposition zugeordnet werden können. Bei der Einteilung der Inventurfelder steht die lückenlose und überschneidungsfreie Zuordnung im Vordergrund. 3.4 Personalplan (Anhang) Die Planung des personellen Einsatzes betrifft die termingerechte Zurverfügungstellung quantitativ und qualitativ ausreichender Personalkapazitäten für Leitung, Ansage, Aufnahme und Überwachung der Inventur. In diesem Zusammenhang sind exakte Aufgabenbeschreibungen sowie genaue Arbeitsanweisungen erforderlich. Der Personalplan regelt die Zusammensetzung der Aufnahmegruppen und legt darüber hinaus fest, wer die vorläufigen Bilanzwerte ermittelt und wer die Eingaben in die Anlagenbuchhaltung vornimmt. Bei der Durchführung der Inventurmaßnahmen, sollte der Grundsatz der Funktionstrennung Beachtung finden (Trennung zwischen Aufnehmenden und dem für die Bestandsverwaltung Verantwortlichen). Es gilt das Vier-Augen-Prinzip, hierbei besteht ein Aufnahmeteam mindestens aus einem Aufnehmer und einem Aufschreiber. 4. Durchführung der Erstinventur Materiell vorhandene Vermögensgegenstände sind in Augenschein zu nehmen und in Zähllisten zu erfassen (körperliche Inventur). Wie bereits unter Ziffer 1.4 beschrieben, soll im Rahmen der Erstinventur für sämtliche physisch erfassbaren Vermögensgegenstände des Stadt Mönchengladbach / Kämmerei, Oktober

10 Anlagevermögens die körperliche Bestandsaufnahme erfolgen. Sofern die körperliche Inventur als wirtschaftlich nicht vertretbar angesehen wird, muss abgewogen werden, ob die Bestände an Vermögensgegenständen aus Belegen entnommen werden können. Auf die grundsätzliche Inaugenscheinnahme darf aber, insbesondere aus Gründen der späteren Bewertung, nicht verzichtet werden. Das Verfahren muss jedoch zuvor mit der zentralen Inventurstelle unter Beteiligung des RPA abgestimmt werden. Für die weiteren Vermögenspositionen ist eine Buch- oder Beleginventur anzuwenden, soweit diese durch die GemHVO für zulässig erklärt ist. Zulässige Inventurvereinfachungsverfahren dürfen nur nach vorheriger Absprache mit der zentralen Inventurstelle unter Beteiligung des RPA angewendet werden. 4.1 Buch- oder Beleginventur Bei der Buch- und Beleginventur werden Art, Menge und Wert des Vermögens anhand der Buchführung oder sonstiger Belege ermittelt. Die Buchinventur setzt voraus, dass das Vermögen in einem Bestandsverzeichnis (z.b. Anlagenkartei) aufgeführt ist. Im Bestandsverzeichnis müssen alle Zu- und Abgänge sowie die Abschreibungen ordnungsgemäß und zeitnah erfasst sein. Am Inventurstichtag wird der buchmäßige Endbestand anhand des Bestandsverzeichnisses ermittelt und in die Inventarliste vorgetragen. In angemessenen Zeitabständen ist eine körperliche Bestandsaufnahme bzw. Beleginventur durchzuführen, um die Ergebnisse der Buchinventur zu bestätigen. Der Zeitpunkt der Durchführung der körperlichen Bestandsaufnahme wird durch die zentrale Inventurstelle festgelegt. Für physisch nicht erfassbare Vermögensgegenstände (z.b. Bankguthaben und Forderungen) ist die Beleginventur die einzige Aufnahmemöglichkeit. Für ihre Erfassung können u.a. Buchungsbelege, Verträge und Urkunden herangezogen werden. Die ermittelten Nennwerte sind in die Inventarlisten vorzutragen. Die Beleginventur ist analog auch für die Schulden und Rückstellungen anzuwenden. 4.2 Körperliche Inventur Bei der Durchführung einer körperlichen Inventur sind für die einzelnen körperlich vorhandenen Vermögensgegenstände Inventarnummern zu vergeben. Diese sind mit Hilfe von Barcode-Aufklebern an die Vermögensgegenstände anzubringen. In bestimmten Inventurbereichen (z.b. Schulen) werden keine Barcode-Aufkleber angebracht. Hier werden die vergebenen Inventarnummern in Listen erfasst und gepflegt. Eine abschließende Aufzählung dieser Inventurbereiche wird durch die zentrale Inventurstelle vorgegeben. Stadt Mönchengladbach / Kämmerei, Oktober

11 Die materiell vorhandenen Vermögensgegenstände sind in Augenschein zu nehmen und in Zähllisten zu erfassen. Die Zähllisten zur Erfassung der Inventurobjekte werden von der zentralen Inventurstelle zur Verfügung gestellt. Die Aufnahmeleiterin oder der Aufnahmeleiter in den Fachbereichen/Ämtern nummeriert die Zähllisten fortlaufend und händigt diese ihren bzw. seinen Aufnahmeteams aus. Der Empfang der aus- und zurückgegebenen Zähllisten ist jeweils durch Unterschrift zu bestätigen. Die Aufnahmeteams füllen die Zähllisten während des Zählvorgangs dokumentenecht aus. Eintragungen in den Zähllisten dürfen nicht nachträglich entfernt werden. Sind falsche Eintragungen gemacht worden, so sind diese durchzustreichen und die Korrektur ist in einer neuen Zeile einzutragen. Dabei ist zu beachten, dass der ursprüngliche Eintrag lesbar bleiben muss. Die Zähllisten dürfen keine freien Zeilen enthalten. Freie Zeilen sind zu entwerten. Alle ausgegebenen Zähllisten muss das Aufnahmeteam unterschrieben an den Aufnahmeleiter zurückgeben, auch wenn einzelne Blätter nicht benötigt wurden d.h., dass auch leere Blätter zu unterschreiben sind. Während der Inventur ist zu prüfen, ob sich die Vermögensgegenstände in einem einwandfreien Zustand befinden. Kann der einwandfreie Zustand nicht festgestellt werden, so ist dies durch Aufführung der Beschädigung in der Zählliste zu vermerken. Ergeben sich während der Inventur Bestandsveränderungen, muss der Aufnahmeleiter sicherstellen, dass diese beim Zählvorgang Berücksichtigung finden. Weiterhin muss der Aufnahmeleiter sicherstellen, dass eine korrekte Periodenabgrenzung vorgenommen wird. Darüber hinaus muss es zu jeder Zeit für eine unbeteiligte Person möglich sein, den Zählvorgang und die Eintragungen in den Zähllisten nachvollziehen zu können. Gesonderte Inventuranweisungen erfolgen durch die zentrale Inventurstelle. 4.3 Umfang der Inventur Die Bestandsaufnahme umfasst grundsätzlich sämtliche: selbsterstellten bzw. erworbenen Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens, entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände (z. B. Patente, Software, Lizenzen, Urheberrechte), auch Nutzungsrechte an fremden Einrichtungen, technischen Anlagen und Maschinen, soweit es sich um Betriebsvorrichtungen handelt (Betriebsvorrichtungen dienen nicht der Nutzung des Gebäudes, sondern der Nutzung des Be- Stadt Mönchengladbach / Kämmerei, Oktober

12 triebes). Somit sind bspw. Lastenaufzüge, Klimaanlagen, Schauvitrinen, Tresoranlagen eigenständig zu erfassen, Leihgaben bzw. sämtliches Fremdeigentum: Vermögensgegenstände, die der Gemeinde zur Verfügung gestellt wurden, sowie gemietete und geleaste Gegenstände. Die aufgenommenen Positionen müssen die Bezeichnung Fremdeigentum tragen, Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens, Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten, Rückstellungen, Sonderposten, Haftungsverhältnisse, Verpflichtungen aus kreditähnlichen Geschäften, sonstige finanzielle Verpflichtungen. Zu erfassen ist auch das Vermögen der Gemeinde, das sich in Gebäuden oder auf Grundstücken Dritter befindet. Die Erfassung und der Nachweis des Vermögens und der Schulden erfolgen mit geeigneten Softwareprogrammen. Nicht gesondert aufzunehmen sind: Kunst am Bau, Vorratsbestände von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, Waren sowie unfertige und fertige Erzeugnisse, die bereits aus Lagern abgegeben wurden, technische Anlagen und Maschinen, soweit sie als Gebäudebestandteil einzustufen sind (Gebäudebestandteile dienen der eigentlichen Nutzung des Gebäudes: z.b. Personenfahrstuhl, Heizungs-, Be- und Entlüftungsanlagen, die die Voraussetzung für die gewöhnliche Nutzung der Gebäude bilden). 5. Aufstellung des Inventars 5.1 Aufstellungszeitpunkt und -frist Das Inventar ist entsprechend 28 Abs. 1 GemHVO zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres zu erstellen. Da das Haushaltsjahr mit dem Kalenderjahr übereinstimmt, ist dies jeweils der 31. Dezember eines Jahres. Entsprechend den GoInv ist die Erstellung des Inventars innerhalb der einem ordnungsgemäßen Geschäftsgang entsprechenden Zeit zu bewirken. Dies bedeutet, dass die Erstellung Stadt Mönchengladbach / Kämmerei, Oktober

13 zeitnah zum Abschlussstichtag erfolgen muss, da das Inventar die Grundlage zur Erstellung der Bilanz und des Anhangs darstellt. Für die Erstellung der Eröffnungsbilanz regelt 53 Abs. 2 GemHVO keine zeitliche Eingrenzung für die vorhergehende Inventur und die Aufstellung des Inventars. Vielmehr wurde auf die Festlegung einer zeitlichen Ausgestaltung bewußt durch den Gesetzgeber verzichtet, da es vor allem bei größeren Kommunen nur über einen größeren Zeitraum möglich sein wird die Inventur durchzuführen und das Inventar zu erstellen. Es muß jedoch sichergestellt werden, dass Veränderungen im Datenbestand die in der Zeit nach der Erstellung des Inventars bis zur Erstellung der Eröffnungsbilanz eintreten erfasst und abgebildet werden. Das Inventar für die Stadtverwaltung Mönchengladbach wird durch die zentrale Inventurstelle erstellt. Grundlage hierzu ist die in Vorbereitung des NKF Pilotbetriebes gem. dieser Dienstanweisung durch die Pilotbereiche durchgeführte Inventur. 5.2 Form und Gliederung Besondere Formvorschriften für die Erstellung des Inventars bestehen nicht. Es sind die allgemeinen GoInv zu beachten. Die Beachtung der Grundsätze für die formelle Ordnungsmäßigkeit bedingt eine der Übersichtlichkeit dienende Gliederung. Da das Inventar im Wesentlichen der Erfassung der Posten der Bilanz dient, bietet sich eine Gliederung entsprechend der Bilanzgliederung an. 5.3 Aufstellung Sobald die ausgegebenen Zähllisten vollständig ausgefüllt der zentralen Inventurstelle vorliegen und geprüft sind, werden die Daten in die Inventarliste übertragen. Anschließend erfolgt die Bewertung der einzelnen Vermögensgegenstände. 5.4 Unterzeichnung Eine Pflicht zur Unterzeichnung des Inventars durch die Oberbürgermeisterin bzw. den Oberbürgermeister besteht nicht. Unabhängig davon wird es im Rahmen eines ordnungsmäßigen internen Kontrollsystems erforderlich sein, dass die einzelnen Teile des Inventars von den jeweiligen Verantwortlichen unterzeichnet werden. Näheres regelt der Inventurrahmenplan. Stadt Mönchengladbach / Kämmerei, Oktober

14 6 Vermögen und Schulden 6.0 Immaterielle Vermögensgegenstände Hier sind durch Beleginventur nur entgeltlich erworbene Rechte, Lizenzen, Computerprogramme, Software etc. zu erfassen 6.1 Unbebaute Grundstücke, bebaute Grundstücke In diesen Bereichen wird eine Buchinventur durchgeführt. Die entsprechenden Nachweise leiten sich aus vorhanden EDV-gestützten Systemen ab Infrastrukturvermögen Grund und Boden des Infrastrukturvermögens Der Grund und Boden des Infrastrukturvermögens ist grundsätzlich unabhängig vom Baukörper zu erfassen Ingenieurbauwerke Unter den ingenieurtechnischen Bauwerken werden Brücken (einschließlich der Brücken in öffentlichen Grünanlagen), Verkehrszeichenbrücken, Tunnel, Stützbauwerke über 1,00 m Höhe, Lärmschutzbauwerke, Treppenanlagen ab einer Höhe von 6 Stufen oder einer Höhe von 1,00 m, sofern diese nicht einem Gebäude zugeordnet sind, und Durchlässe erfasst Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen Sofern sich Gleisanlagen im Eigentum der Stadt Mönchengladbach befinden werden die technischen Anlagen inklusive Gleisunter- und -oberbau sowie alle sonstigen dem Betrieb dienlichen Anlagen, z.b. Signale, Funkanlagen usw. erfasst Straßen Straßen, Wege, Plätze Aus den möglichen Alternativen zur Strukturierung, die die NKF-Dokumentation vorsieht, soll für die Stadt Mönchengladbach eine Erfassung und Bewertung der einzelnen Straßen nach Straßenabschnitten aufgrund definierter Knotenpunkte vorgenommen werden. Diese werden innerhalb der Straßendatenbank eingerichtet. Zum Straßenkörper gehören insbesondere die einzelnen Schichten des Straßenaufbaus (Frostschutzschicht, Tragschicht, Binderschicht, Deckschicht), Verkehrsinseln Geschwindigkeitsbremsen, Fahrbahnmarkierungen, Querungshilfen und Parkstände innerhalb des Fahr- Stadt Mönchengladbach / Kämmerei, Oktober

15 bahnbereichs. Eine getrennte Erfassung von Unterbau/Tragschicht und Verschleißschicht soll aus Gründen der Wirtschaftlichkeit nicht erfolgen. Darüber hinaus werden die Schutzeinrichtungen wie Poller, Schutzplanken oder Betonschutzwände ebenfalls dem Straßenkörper zugerechnet und nicht selbständig erfasst, ebenso wie das städt. Rohrnetzsystem, die StVO- Beschilderung und die Straßenmöblierung. Eine vom Straßenbaukörper getrennte Erfassung ist bei folgenden Nebenanlagen erforderlich: - Gehwege - Radwege - kombinierte Rad-/Gehwege - Straßenbegleitgrün - Straßenbäume - Wegweisungsbeschilderung - Signalanlagen, VSM Ebenfalls ist der zum Betrieb der Signalanlagen notwendige Verkehrsrechner hier zu erfassen. Darüber hinaus wird in diesem Bereich das Verkehrsmanagementsystem abgebildet werden, da dies unmittelbar mit dem Verkehrsrechner kommuniziert und Daten austauscht. Straßenabläufe Straßenentwässerungsanlagen sind bis zum Einlauf in den eigentlichen Kanal gem. StrWG NRW dem Straßenkörper zuzurechnen. Hier soll jedoch eine eigenständige Erfassung stattfinden, da die späteren Werte für die Gebührenkalkulation benötigt werden. Straßenbeleuchtung Die Straßenbeleuchtung ist einschl. Zuleitungen, Verteiler, Verteilerschränke und Trafos, sofern diese nicht im Besitz der NVV AG sind, zu erfassen. Die Beleuchtung auf dem Gebiet der ehemaligen Stadt Rheydt wird grundsätzlich bei der NVV AG bilanziert und ist nicht zu erfassen. Nur im Rahmen von Fördermaßnahmen wird die Beleuchtung durch die Stadt finanziert, geht in deren Eigentum über und ist dann zu erfassen Parkplätze & Parkleitsysteme Wegen des sachlichen Zusammenhangs werden in diesem Bereich auch die unterstützenden Rechnersysteme, das Parkleitsystem und die zur Bewirtschaftung notwendigen Parkscheinautomaten erfasst. Es erfolgt jedoch jeweils eine vom Baukörper eigenständige Erfassung. Stadt Mönchengladbach / Kämmerei, Oktober

16 6.2.5 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens, wie z.b. Fahrradstationen, die nicht konkret einer anderen Grundstücksnutzung (z.b. Rathaus) zugeordnet werden können, sind eigenständig zu erfassen. 6.3 Erfassung von Beteiligungen, Sondervermögen, Ausleihungen Zuschüssen, Beiträgen, und Rückstellungen etc Beteiligungen Beteiligungen sind wie folgt zu erfassen: Anteile von 0 bis 20 % sind als Wertpapiere des Anlagevermögens zu erfassen. Anteile von 21 bis 50 % sind als Beteiligungen zu erfassen. Anteile von 51 bis 100 % sind als Anteile an verbundenen Unternehmen zu deklarieren. Die Bewertung erfolgt nach separater Bewertungsrichtlinie Sondervermögen Sondervermögen, rechtlich unselbständige Stiftungen und Gemeindegliedervermögen sind mit der Eigenkapitalspiegelwertmethode zu erfassen Ausleihungen Ausleihungen der Stadt in Form von Bedienstetendarlehen, Darlehen an Gesellschaften, Darlehen im Wohnungsbau sowie Forderungen aus Stundungen sind ebenfalls zu erfassen Zuweisungen und Zuschüsse Zuweisungen und Zuschüsse sind, wenn möglich, immer dem geförderten Vermögensgegenstand zugeordnet, zu erfassen und als Sonderposten auszuweisen. Falls dies nicht möglich sein sollte, ist ein üblicher Prozentanteil als Zuweisung bzw. Zuschuss dem Vermögensgegenstand zuzuordnen. Zuweisungen und Zuschüsse die nach 1975 an die Stadt Mönchengladbach gezahlt wurden, sind möglichst einzeln zu erfassen. In welcher Höhe diese Zuweisungen und Zuschüsse in die Bilanz aufgenommen werden, richtet sich nach der Dienstanweisung zur Bewertung des Vermögens und der Schulden der Stadt Mönchengladbach Beiträge Beiträge z. B. für Erschließungen oder Friedhofsgebühren für die Grabstätten sind ebenfalls als Sonderposten zu erfassen. Stadt Mönchengladbach / Kämmerei, Oktober

17 6.3.6 Rückstellungen Rückstellungen sind für Pensionsverpflichtungen, Rentenverpflichtungen, Deponien, drohende Verluste, Verpflichtungen aus besonderen Verträgen sowie für Instandhaltungen z.b. wegen Instandhaltungsrückstau zu erfassen. Pensionsrückstellungen und Rentenverpflichtungen werden von externen Versicherungsmathematikern berechnet. Die entsprechenden Informationen werden durch das Personalamt und die Kämmerei bereitgestellt. In wieweit diese Positionen in die Eröffnungsbilanz übernommen werden, richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und der Dienstanweisung zur Bewertung des Vermögens und der Schulden bei der Stadt Mönchengladbach. 7. Aufbewahrung der Unterlagen (Vergleiche hierzu 58 GemHVO) Die Gemeinde ist verpflichtet, die Bücher, die Unterlagen über die Inventur, die Jahresabschlüsse, die dazu ergangenen Anweisungen und Organisationsregelungen, die Buchungsbelege, die Unterlagen über den Zahlungsverkehr sowie die sonstigen erforderlichen Aufzeichnungen geordnet und sicher aufzubewahren 58 Abs. 1 GemHVO. Die Eröffnungsbilanz und die Jahresabschüsse sind dauernd aufzubewahren. Bücher, Inventare, Rechenschaftsberichte, die Anlagen zur Eröffnungsbilanz und zum Jahresabschluss sowie die zu ihrem Verständnis erforderlichen Arbeitsanweisungen und Organisationsunterlagen sind zehn Jahre, die sonstigen Belege sechs Jahre aufzubewahren. Ergeben sich Zahlungsgrund und Zahlungspflichtige oder Empfangsberechtigte nicht aus den Büchern, sind die Belege so lange wie die Bücher aufzubewahren. Die Fristen beginnen am 01. Januar des der Feststellung des Jahresabschlusses folgenden Haushaltsjahres ( 58 Abs. 2 GemHVO). Mit Ausnahme der Eröffnungsbilanz und der Jahresabschlüsse können die in Absatz 2 aufgeführten Unterlagen gem. 58 Abs. 3 GemHVO auch als Wiedergabe auf einem Bildträger oder auf anderen Datenträgern aufbewahrt werden, wenn dies den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung für Gemeinden und Gemeindeverbände entspricht und sichergestellt ist, dass die Wiedergabe oder die Daten mit den Belegen bildlich und mit den anderen Daten inhaltlich übereinstimmen, wenn sie lesbar gemacht werden, während der Dauer der Aufbewahrungsfrist jederzeit verfügbar sind, unverzüglich lesbar gemacht und maschinell ausgewertet werden können. Stadt Mönchengladbach / Kämmerei, Oktober

18 Die Bildträger bzw. Datenträger sind anstelle der Originale aufzubewahren. Andere Rechtsvorschriften über die Aufbewahrung von Büchern und Unterlagen bleiben unberührt, es gelten die Rechtsvorschriften der GemHVO. 8. Inkrafttreten Diese Inventurrichtlinie tritt mit Wirkung vom 10. April 2006 in Kraft und gilt zunächst für die festgelegten Pilotämter/-fachbereiche und anschließend sukzessive für alle Ämter/Fachbereiche. Die Dienstanweisungen 105 für das Inventarwesen (Inventarordnung) und 105 a zur Führung von Bestandsverzeichnissen über das bewegliche Sachanlagevermögen (für IRP-Anwender) sind entsprechend nur bis zur Umstellung des Haushaltes auf NKF weiterhin gültig. Mönchengladbach, den Der Oberbürgermeister Stadt Mönchengladbach / Kämmerei, Oktober

19 Anlage 1 AKTIVA (Muster zu 41 GemHVO) Struktur der kommunalen Bilanz in Nordrhein-Westfalen 1. Anlagevermögen 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 1.2 Sachanlagen Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Grünflächen Ackerland Wald, Forsten Sonstige unbebaute Grundstücke Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Kinder- und Jugendeinrichtungen Schulen Wohnbauten Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude Infrastrukturvermögen Grund und Boden des Infrastrukturvermögens Brücken und Tunnel Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens Bauten auf fremdem Grund und Boden Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge Betriebs- und Geschäftsausstattung Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 1.3 Finanzanlagen Anteile an verbundenen Unternehmen Beteiligungen Sondervermögen Wertpapiere des Anlagevermögens Ausleihungen an verbundene Unternehmen an Beteiligungen an Sondervermögen Sonstige Ausleihungen 2 Umlaufvermögen 2.1 Vorräte Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren Geleistete Anzahlungen 2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen Gebühren Beiträge Steuern Forderungen aus Transferleistungen Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen Privatrechtliche Forderungen gegenüber dem privaten Bereich gegenüber dem öffentlichen Bereich gegen verbundene Unternehmen gegen Beteiligungen gegen Sondervermögen Sonstige Vermögensgegenstände 2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens 2.4 Liquide Mittel 3. Aktive Rechnungsabgrenzung PASSIVA 1. Eigenkapital 1.1 Allgemeine Rücklage 1.2 Sonderrücklagen 1.3 Ausgleichsrücklage 1.4 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 2. Sonderposten 2.1 für Zuwendungen 2.2 für Beiträge 2.3 für den Gebührenausgleich 2.4 Sonstige Sonderposten 3. Rückstellungen 3.1 Pensionsrückstellungen 3.2 Rückstellungen für Deponien und Altlasten 3.3 Instandhaltungsrückstellungen 3.4 Sonstige Rückstellungen 4. Verbindlichkeiten 4.1 Anleihen 4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen von verbundenen Unternehmen von Beteiligungen von Sondervermögen vom öffentlichen Bereich vom privaten Kreditmarkt 4.3 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 4.4 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen 4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 4.6 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 4.7 Sonstige Verbindlichkeiten 5. Passive Rechnungsabgrenzung Stadt Mönchengladbach / Kämmerei, Oktober

Voraussichtliche Entwicklung des Eigenkapitals

Voraussichtliche Entwicklung des Eigenkapitals Anlagen Stadt Coesfeld Nachtragshaushaltsplan 2015 Voraussichtliche Entwicklung des Eigenkapitals Bilanzposten nach 41 Abs. 4 Nr. 1 GemHVO 31.12.2012 31.12.2013 31.12.2014 31.12.2015 31.12.2016 31.12.2017

Mehr

Inventurrichtlinie der Evangelischen Kirche von Westfalen

Inventurrichtlinie der Evangelischen Kirche von Westfalen Stand 21.02.2011 Inventurrichtlinie der Evangelischen Kirche von Westfalen Inhaltsverzeichnis 0. Vorwort 1. Allgemeine Grundlagen 1.1 Überblick 1.2 Grundsätze ordnungsmäßiger Inventur für kirchliche Körperschaften

Mehr

10/7. Dienstanweisung Inventarisierung und Anlagenbuchhaltung - INVENTARORDNUNG -

10/7. Dienstanweisung Inventarisierung und Anlagenbuchhaltung - INVENTARORDNUNG - 10/7 Dienstanweisung Inventarisierung und Anlagenbuchhaltung - INVENTARORDNUNG - Vorbemerkung Mit dem Gesetz über ein Neues Kommunales Finanzmanagement für Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen (Kommunales

Mehr

Dienstanweisung. Inventarisierung. der. Stadt. Bad Mergentheim

Dienstanweisung. Inventarisierung. der. Stadt. Bad Mergentheim Dienstanweisung Inventarisierung der Stadt Bad Mergentheim Inhaltsverzeichnis 1 ALLGEMEINE GRUNDLAGEN... 3 1.1 GESETZLICHE GRUNDLAGE UND ZWECK... 3 1.2 GELTUNGSBEREICH... 3 1.3 ÜBERBLICK)... 3 1.4 GRUNDSÄTZE

Mehr

Muster für den Entwurf einer Inventurrichtlinie

Muster für den Entwurf einer Inventurrichtlinie Muster für den Entwurf einer Inventurrichtlinie 1. Grundlagen 1.1 Rechtliche Grundlagen... 2 1.2 Geltungsbereich... 2 1.3 Zweck der Inventurrichtlinie... 2 1.4 Tätigkeitsabfolge im Rahmen der Inventur...

Mehr

Eröffnungs- bilanz zum 01.01.2010

Eröffnungs- bilanz zum 01.01.2010 Eröffnungsbilanz zum 01.01.2010 Aktiva Eröffnungsbilanz der Gemeinde Weyhe zum 01.01.2010 Passiva - Euro - - Euro - 1. Immaterielles Vermögen 314.045,24 1. Nettoposition 141.402.457,67 1.1 Konzessionen

Mehr

oder die Frage, wie man die Inventarisierung des beweglichen Vermögens im Rahmen des Neuen Kommunalen

oder die Frage, wie man die Inventarisierung des beweglichen Vermögens im Rahmen des Neuen Kommunalen "Kleinvieh macht auch Mist" oder die Frage, wie man die Inventarisierung des beweglichen Vermögens im Rahmen des Neuen Kommunalen Finanzmanagementes effizient gestalten kann Praxiserfahrungen der Stadt

Mehr

ERÖFFNUNGSBILANZ 01.01.2009

ERÖFFNUNGSBILANZ 01.01.2009 ERÖFFNUNGSBILANZ 01.01.2009 Vortrag Finanzausschuss 12.05.2011 Leitung Fachdienst Finanzen Frau Simone Sepp Tel.-Nr.: 04182/298-160 email: s.sepp@tostedt.de Bilanz Grundsätzliches Der Rat der Gemeinde

Mehr

Bilanz (Muster 15): Bilanz der Gemeinde. Passiva

Bilanz (Muster 15): Bilanz der Gemeinde. Passiva Anlage 15 Bilanz (Muster 15): A. Bilanz ohne Vermögenstrennung Bilanz der Gemeinde 1. Immaterielles Vermögen 1) 1. Nettoposition 1.1 Konzessionen 1.1 Basis-Reinvermögen 1.2 Lizenzen 1.1.1 Reinvermögen

Mehr

Rechnungslegung und Steuern

Rechnungslegung und Steuern Rechnungslegung und Steuern Vorlesung Memo 3. Das Inventar als Ausgangspunkt der Buchführung Rechnungslegung 1 3. Das Inventar als Ausgangspunkt der Buchführung 3.1 gesetzliche Begründung 240 I: Jeder

Mehr

der Stadt Nordhausen

der Stadt Nordhausen Sonderrichtlinie über die Erfassung und Bewertung der Bilanzposten nach 49 Abs. 4 und 5 ThürGemHV-Doppik für die Eröffnungsbilanz der Stadt Nordhausen Stand: 22. März 2010 Gliederung Gliederung Seite 1.

Mehr

Bilanz (Muster 13): Bilanz der Gemeinde. Passiva

Bilanz (Muster 13): Bilanz der Gemeinde. Passiva Anlage 13 Bilanz (Muster 13): A. Bilanz ohne Vermögenstrennung Bilanz der Gemeinde 2. Sachvermögen 1. Immaterielles Vermögen 1) 1. Nettoposition 1.1 Konzessionen 1.1 Basis-Reinvermögen 1.2 Lizenzen 1.1.1

Mehr

1 Einleitung. Kleine Kapitalgesellschaften sind solche, die zwei der folgenden drei Merkmale nicht über

1 Einleitung. Kleine Kapitalgesellschaften sind solche, die zwei der folgenden drei Merkmale nicht über Funktionen der Bilanz 1 1 Einleitung DerJahresabschlussbestehtbeiKapitalgesellschaften(einschließlichjenerPersonengesell schaften, bei denen keine natürliche Person Vollhafter ist, wie typischerweise bei

Mehr

Carl Schenck Aktiengesellschaft Darmstadt. Testatsexemplar Jahresabschluss 31. Dezember 2012. Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Carl Schenck Aktiengesellschaft Darmstadt. Testatsexemplar Jahresabschluss 31. Dezember 2012. Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Carl Schenck Aktiengesellschaft Darmstadt Testatsexemplar Jahresabschluss 31. Dezember 2012 Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Inhaltsverzeichnis Bestätigungsvermerk Rechnungslegung Auftragsbedingungen,

Mehr

Name Funktion Datum Unterschrift

Name Funktion Datum Unterschrift Bericht über die Kassenprüfung der Teilgliederung Kreisverband Mittelhaardt der Piratenpartei Deutschland für das laufende Geschäftsjahr 2010 (12.12.2009 01.11.2010) Name Funktion Datum Unterschrift Markus

Mehr

Inventurrichtlinie des Landratsamtes Vogtlandkreis

Inventurrichtlinie des Landratsamtes Vogtlandkreis Landratsamt Vogtlandkreis Der Landrat Dienstanweisung Nr. 56 in der Fassung vom 23.01.2012 Inventurrichtlinie des Landratsamtes Vogtlandkreis 1 Allgemeine Grundlagen (1) Geltungsbereich Die Inventurrichtlinie

Mehr

Unicontrol Systemtechnik GmbH

Unicontrol Systemtechnik GmbH Unicontrol Systemtechnik GmbH Frankenberg Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum Bilanz Aktiva A. Anlagevermögen 119.550,59 44.257,59 I. Immaterielle Vermögensgegenstände 39.227,00 7.011,00

Mehr

Übersicht Rechnungswesen

Übersicht Rechnungswesen Übersicht Rechnungswesen Rechnungswesen extern Dokumentation steuerliche handelsrechtliche Vorschriften Finanz- Buchhaltung Dokumentation Betriebsintern betriebswirtschaftliche Gesichtspunkte Steuerbilanz

Mehr

Buchhaltung und Rechnungswesen Erfordernis, Vorschriften und Aussagekraft 2. Teil: Buchführung

Buchhaltung und Rechnungswesen Erfordernis, Vorschriften und Aussagekraft 2. Teil: Buchführung Buchhaltung und Rechnungswesen Erfordernis, Vorschriften und Aussagekraft 2. Teil: Buchführung Ralf Stahl 1 Teil 2 Buchführung GOB Aufbewahrungspflichten EÜ-Rechnung / Bilanz Steuerliche Umsatzgrenzen.

Mehr

Mengenmäßige Aufnahme aller körperlichen Vermögensgegenstände durch Zählen, Messen, Wiegen oder Schätzen und anschließende Bewertung der Mengen.

Mengenmäßige Aufnahme aller körperlichen Vermögensgegenstände durch Zählen, Messen, Wiegen oder Schätzen und anschließende Bewertung der Mengen. Inventur ist die art-, mengen- und wertmäßige Erfassung der INVENTUR zu einem bestimmten Zeitpunkt. Eine Inventur muss durchgeführt werden Ziel: Vergleich der in der Buchhaltung aufgezeichneten Bestände

Mehr

Anlage 8 zu Nr. 36 DVO-HHO Inventurrichtlinie. Inventurrichtlinie. Evangelische Landeskirche in Württemberg

Anlage 8 zu Nr. 36 DVO-HHO Inventurrichtlinie. Inventurrichtlinie. Evangelische Landeskirche in Württemberg Anlage 8 zu Nr. 36 DVO-HHO Evangelische Landeskirche in Württemberg Stand 01.04.2019 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeine Grundlagen... 3 1.1 gesetzliche Grundlage... 3 1.2 Geltungsbereich... 3 1.3 Überblick...

Mehr

PANTALEON ENTERTAINMENT GMBH, BERLIN BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2013 P A S S I V A

PANTALEON ENTERTAINMENT GMBH, BERLIN BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2013 P A S S I V A PANTALEON ENTERTAINMENT GMBH, BERLIN BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2013 A K T I V A P A S S I V A 31.12.2013 31.12.2012 A. ANLAGEVERMÖGEN I. Sachanlagen Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 7.456,00

Mehr

Hinweise zum Management von Aufbrucharbeiten im Straßenraum

Hinweise zum Management von Aufbrucharbeiten im Straßenraum Hinweise zum Management von Aufbrucharbeiten im Straßenraum Bernd Mende Geschäftsführer Ge-Komm GmbH Neues Kommunales Finanzmanagement Die Straße wird zum Asset NKF- Folgeinventur 28 Inventur, Inventar

Mehr

JAHRESABSCHLUSS. Peter Rzytki Steuerberater vereidigter Buchprüfer. Dachauer Str. 3 82140 Olching. zum 31. Dezember 2013

JAHRESABSCHLUSS. Peter Rzytki Steuerberater vereidigter Buchprüfer. Dachauer Str. 3 82140 Olching. zum 31. Dezember 2013 Peter Rzytki Steuerberater vereidigter Buchprüfer Dachauer Str. 3 82140 Olching JAHRESABSCHLUSS zum 31. Dezember 2013 Prinzregentenstraße 120 81677 Finanzamt: -Abt. Körperschaften Steuer-Nr: 143/158/60254

Mehr

Rechnungsprüfung im Neuen Kommunalen Finanzmanagement

Rechnungsprüfung im Neuen Kommunalen Finanzmanagement Rechnungsprüfung im Neuen Kommunalen Finanzmanagement Rechnungsprüfungsamt des Kreises Düren Rechnungsprüfung im Neuen Kommunalen Finanzmanagement Kreis Düren Rechnungsprüfungsamt Bismarckstraße 16, 52351

Mehr

StarDSL AG, Hamburg. Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013. und

StarDSL AG, Hamburg. Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013. und StarDSL AG, Hamburg Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013 und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2013 BESTÄTIGUNGSVERMERK DES ABSCHLUSSPRÜFERS An die StarDSL AG, Hamburg: Wir haben den Jahresabschluss

Mehr

Dipl. Kfm. Thomas Heil, Brühl

Dipl. Kfm. Thomas Heil, Brühl Dipl. Kfm. Thomas Heil, Brühl Festwertbildung am Beispiel von Schulen Konzeption NetzwerkThemenworkshop zu Bewertung und Inventarisierung Bezirksregierung Detmold Dokumentation Mittwoch, 31.08.2005 Grundsätze

Mehr

Inventurrichtlinie 1.0

Inventurrichtlinie 1.0 Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen Inventurrichtlinie 1.0 Stand: 20.06.2006 Projektlenkungsgruppe Landeshauptstadt Schwerin Bearbeiter: Der Oberbürgermeister Frau Materna, 545 1464 Frau Timm-Raßmann,

Mehr

Herzlich willkommen zu unserer Informationsveranstaltung --------------- Die digitale Betriebsprüfung - das gläserne Unternehmen?

Herzlich willkommen zu unserer Informationsveranstaltung --------------- Die digitale Betriebsprüfung - das gläserne Unternehmen? Herzlich willkommen zu unserer Informationsveranstaltung --------------- Die digitale Betriebsprüfung - das gläserne Unternehmen? Grundsätze des Datenzugriffs und der Prüfbarkeit digitaler Unterlagen GDPdU

Mehr

Equity A Beteiligungs GmbH. Salzburg J A H R E S A B S C H L U S S

Equity A Beteiligungs GmbH. Salzburg J A H R E S A B S C H L U S S J A H R E S A B S C H L U S S zum 31. Dezember 2012 Wirtschaftsprüfungs- und Treuhand - GmbH Steuerberatungsgesellschaft 5020, Kleßheimer Allee 47 Inhaltsverzeichnis Bilanz zum 31. Dezember 2012... 1 Gewinn-

Mehr

IWW Studienprogramm. Aufbaustudium. Modul XIII: Internationale Rechnungslegung. Lösungshinweise zur Musterklausur

IWW Studienprogramm. Aufbaustudium. Modul XIII: Internationale Rechnungslegung. Lösungshinweise zur Musterklausur Institut für Wirtschaftswissenschaftliche Forschung und Weiterbildung GmbH Institut an der FernUniversität in Hagen IWW Studienprogramm Aufbaustudium Modul XIII: Internationale Rechnungslegung zur Musterklausur

Mehr

Stadt Halberstadt Der Oberbürgermeister. Dienstanweisung. zur Erfassung und Bewertung des Vermögens und der Schulden der Stadt Halberstadt

Stadt Halberstadt Der Oberbürgermeister. Dienstanweisung. zur Erfassung und Bewertung des Vermögens und der Schulden der Stadt Halberstadt Stadt Halberstadt Der Oberbürgermeister Dienstanweisung zur Erfassung und Bewertung des Vermögens und der Schulden der Stadt Halberstadt (Inventurrichtlinie) Halberstadt, den 08.08.2006 Inventurrichtlinie

Mehr

Rechnungswesen. Rechnungswesen

Rechnungswesen. Rechnungswesen Rechnungswesen Rechnungswesen Petra Grabowski Steuerberaterin & Diplom-Betriebswirtin (FH) Hagdornstr. 8, 40721 Hilden Tel.: (0 21 03) 911 331 Fax: (0 21 03) 911 332 www.petra-grabowski.de steuerberatung@petra-grabowski.de

Mehr

Amtsblatt Nr. 01/2016 ausgegeben am: 13. Januar 2016

Amtsblatt Nr. 01/2016 ausgegeben am: 13. Januar 2016 Amtsblatt Nr. 01/2016 ausgegeben am: 13. Januar 2016 Nr. Gegenstand 1 Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Lünen zum 31.12.2014 durch den Rat, Entlastung des Bürgermeisters und Deckung des Jahresfehlbetrages

Mehr

Eröffnungsbilanz zum 01.01.2008

Eröffnungsbilanz zum 01.01.2008 Anlage 5.2a Eröffnungsbilanz zum 01.01.2008 Entwurf aufgestellt am 11.03.2008 Entwurf bestätigt am 11.03.2008 gem. 92 Abs.1 i.v.m. 95 Abs.3 GO NRW Czuka Geschäftsführer Müller Verbandsvorsteher Die Prüfung

Mehr

Bremer Wandplatten GmbH Bremen

Bremer Wandplatten GmbH Bremen Bremer Wandplatten GmbH Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 Inhaltsverzeichnis Seite Bescheinigung nach prüferischer Durchsicht 1 Anlagenverzeichnis Anlage Bilanz zum 31. Dezember 2013 1 Gewinn- und

Mehr

Rechnungsabgrenzung, sonstige Forderungen, sonstige Verbindlichkeiten

Rechnungsabgrenzung, sonstige Forderungen, sonstige Verbindlichkeiten FAQ 1.7 Zuordnung von Forderungen und Verbindlichkeiten Stand erstellt am 02.12.2011 Komplex Stichworte Frage Bilanz Rechnungsabgrenzung, sonstige Forderungen, sonstige Verbindlichkeiten Ob Sie mir bei

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Büren

Amtsblatt für die Stadt Büren Amtsblatt für die Stadt Büren 7. Jahrgang 01.12.2015 Nr. 20 / S. 1 Inhalt 1. Jahresabschluss des Wasserwerkes der Stadt Büren zum 31. Dezember 2014 2. Jahresabschluss des Abwasserwerkes der Stadt Büren

Mehr

Filmfest Hamburg gemeinnützige GmbH, Hamburg Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2014.

Filmfest Hamburg gemeinnützige GmbH, Hamburg Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2014. Filmfest Hamburg gemeinnützige GmbH, Hamburg Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2014 Bilanz A K T I V A P A S S I V A 31.12.2014 Vorjahr 31.12.2014 Vorjahr EUR

Mehr

Filmfest Hamburg gemeinnützige GmbH, Hamburg Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2013 bis zum 31. Dezember 2013.

Filmfest Hamburg gemeinnützige GmbH, Hamburg Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2013 bis zum 31. Dezember 2013. Filmfest Hamburg gemeinnützige GmbH, Hamburg Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2013 bis zum 31. Dezember 2013 Bilanz A K T I V A P A S S I V A 31.12.2013 Vorjahr 31.12.2013 Vorjahr EUR

Mehr

Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2011. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers. Tom Tailor GmbH. Hamburg

Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2011. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers. Tom Tailor GmbH. Hamburg Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2011 Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Tom Tailor GmbH Hamburg 2011 Ebner Stolz Mönning Bachem GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft

Mehr

Jahresrechnung 2006. Anhang

Jahresrechnung 2006. Anhang Jahresrechnung 2006 Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung Sonstige Rückstellungen Verpflichtungen aus Leasingverträgen Ermächtigungsübertragungen gem. 22 GemHVO Anlagenspiegel Forderungsspiegel

Mehr

Inventur und Inventar

Inventur und Inventar Inventur und Inventar Am Anfang steht die Inventur 240 (1) HGB - Handelsgesetzbuch Jeder Kaufmann hat zu Beginn seines Handelsgewerbes sowie zum Ende jedes Geschäftsjahres seine Grundstücke, seine Forderungen

Mehr

Bericht über die gesetzliche Prüfung der. Bauverein Schweinfurt eg

Bericht über die gesetzliche Prüfung der. Bauverein Schweinfurt eg Bericht über die gesetzliche Prüfung der Bauverein Schweinfurt eg Schweinfurt Jahresabschluss: Berichtsnummer: Ausfertigung: 31.12.2014 10266-14G 4 H. Zusammengefasstes Prüfungsergebnis/Bestätigungsvermerk

Mehr

Ulrike Geismann Diplom - Kauffrau ( FH ) Steuerberaterin Bilanzbuchhalter IHK. Unterrichtung REWE. Skript 1. Fach: REWE

Ulrike Geismann Diplom - Kauffrau ( FH ) Steuerberaterin Bilanzbuchhalter IHK. Unterrichtung REWE. Skript 1. Fach: REWE Ulrike Geismann Diplom - Kauffrau ( FH ) Steuerberaterin Bilanzbuchhalter IHK Unterrichtung REWE Skript 1 Fach: REWE Bereiche der Buchführung: 1) Finanzbuchhaltung 2) Debitorenbuchhaltung ( Kundenkonten)

Mehr

JAHRESABSCHLUSS. zum. 14. Oktober 2012. Innovationsbereich Ostertorsteinweg / Vor dem Steintor Business Improvement District Am Dobben 91

JAHRESABSCHLUSS. zum. 14. Oktober 2012. Innovationsbereich Ostertorsteinweg / Vor dem Steintor Business Improvement District Am Dobben 91 JAHRESABSCHLUSS zum 14. Oktober 2012 Innovationsbereich Ostertorsteinweg / Vor dem Steintor Business Improvement District Am Dobben 91 28203 Bremen BID Ostertor Blatt 1 Auftraggeber, Auftrag und Auftragsbedingungen

Mehr

Jahresabschluss. zum. 31. Dezember 2010. der. Qualitypool GmbH, Lübeck

Jahresabschluss. zum. 31. Dezember 2010. der. Qualitypool GmbH, Lübeck Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 der Qualitypool GmbH, Lübeck Anlage I Blatt 1 31.12.2010 31.12.2009 Aktiva T T Anlagevermögen Immaterielle Vermögensgegenstände 0 0 Sachanlagen 6 6 Finanzanlagen 1.236

Mehr

Richtlinie für die Inventur von Vermögensgegenständen

Richtlinie für die Inventur von Vermögensgegenständen Anlage 8 zu 111 Absatz 5 KF-VO Richtlinie für die Inventur von Vermögensgegenständen 1. Organisation und Technik der Inventur 1.1 Inventurverfahren Es ist grundsätzlich jährlich zum Bilanzstichtag (31.12.)

Mehr

Seminarreihe : Der kommunale Jahresabschluss: Das Ziel im Blick

Seminarreihe : Der kommunale Jahresabschluss: Das Ziel im Blick Seminarreihe : Der kommunale Jahresabschluss: Das Ziel im Blick Spätestens zum 31. Dezember 2013 haben die sächsischen Kommunen ihren ersten Jahresabschluss nach doppischen Grundsätzen zu erstellen. Dabei

Mehr

Inventarordnung. Vom 24. Januar 1984 (KABl.-EKiBB S. 62); geändert durch Beschluss vom 31. August 2001 (KABl.-EKiBB S. 151)

Inventarordnung. Vom 24. Januar 1984 (KABl.-EKiBB S. 62); geändert durch Beschluss vom 31. August 2001 (KABl.-EKiBB S. 151) Inventarordnung 545 Inventarordnung Vom 24. Januar 1984 (KABl.-EKiBB S. 62); geändert durch Beschluss vom 31. August 2001 (KABl.-EKiBB S. 151) (1) Zur Ausführung von 67 Abs. 1 und 82 Abs. 1 der Ordnung

Mehr

Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 48127 Münster

Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 48127 Münster Finanzen Impressum... 2 Stadt Münster, Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung... 2 Hinweise... 3 Zeichenerklärung... 3 Erläuterungen zum Haushalt... 4 Definitionen... 4 1 Haushalt der

Mehr

Bilanzierung des Umlaufvermögens

Bilanzierung des Umlaufvermögens Buchhaltung und Bilanzierung Bilanzierung des Umlaufvermögens Inhalte dieser Einheit Definition des Umlaufvermögens Bewertung des Umlaufvermögens Einsatzermittlungsverfahren Behandlung von Forderungen

Mehr

Amt Siek. Jahresabschluss. zum

Amt Siek. Jahresabschluss. zum Jahresabschluss zum 3.2.202 Jahresabschluss zum 3.2.202 Seite Inhalt Bilanz rechnung Finanzrechnung Teilergebnisrechnungen (nach Produkten) Teilfinanzrechnungen (nach Produkten) Anhang Anlagenspiegel Forderungsspiegel

Mehr

Buchhaltung und Bilanzierung Bilanzierung des Umlaufvermögens

Buchhaltung und Bilanzierung Bilanzierung des Umlaufvermögens Buchhaltung und Bilanzierung Bilanzierung des Umlaufvermögens Inhalte dieser Einheit Definition des Umlaufvermögens Bewertung des Umlaufvermögens Einsatzermittlungsverfahren Behandlung von Forderungen

Mehr

Testatsexemplar. Bertrandt Ingenieurbüro GmbH Hamburg. Jahresabschluss zum 30. September 2013. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Testatsexemplar. Bertrandt Ingenieurbüro GmbH Hamburg. Jahresabschluss zum 30. September 2013. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Testatsexemplar Bertrandt Ingenieurbüro GmbH Hamburg Jahresabschluss zum 30. September 2013 Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers "PwC" bezeichnet in diesem Dokument die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft

Mehr

Nichtkaufmann ist, wer nicht im Handelsregister eingetragen ist und dessen Gewerbebetrieb die vollkaufmännische Buchführung nicht erfordert.

Nichtkaufmann ist, wer nicht im Handelsregister eingetragen ist und dessen Gewerbebetrieb die vollkaufmännische Buchführung nicht erfordert. I. Wer muss Bücher führen? 238 I. HGB jeder Kaufmann Wer ist Kaufmann? 28.05.01 Gewerbetreibender, der in das Handelsregister eingetragen, gleich welcher Branche, dessen Gewerbebetrieb die vollkaufmännische

Mehr

SQ IT-Services GmbH, Schöneck. Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2012

SQ IT-Services GmbH, Schöneck. Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2012 SQ IT-Services GmbH, Schöneck Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2012 Bilanz zum 31. Dezember 2012 AKTIVA PASSIVA 31.12.2012 31.12.2011 31.12.2012 31.12.2011

Mehr

CCH Immobilien GmbH & Co. KG, Hamburg (vormals: Kronen tausend907 GmbH & Co. Vorrats KG, Berlin)

CCH Immobilien GmbH & Co. KG, Hamburg (vormals: Kronen tausend907 GmbH & Co. Vorrats KG, Berlin) CCH Immobilien GmbH & Co. KG, Hamburg (vormals: Kronen tausend907 GmbH & Co. Vorrats KG, Berlin) Bilanz zum 31. Dezember 2013 AKTIVA PASSIVA Stand am Eröffnungsbilanz Stand am Eröffnungsbilanz 31. Dezember

Mehr

Wesentliche Bilanzierungsunterschiede zwischen HGB und IFRS dargestellt anhand von Fallbeispielen

Wesentliche Bilanzierungsunterschiede zwischen HGB und IFRS dargestellt anhand von Fallbeispielen www.boeckler.de Juli 2014 Copyright Hans-Böckler-Stiftung Christiane Kohs Wesentliche Bilanzierungsunterschiede zwischen und dargestellt anhand von Fallbeispielen Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien

Mehr

Vorarbeiten für die kommunale Doppik - Erfassung und Bewertung des kommunalen Vermögens -

Vorarbeiten für die kommunale Doppik - Erfassung und Bewertung des kommunalen Vermögens - Vorarbeiten für die kommunale Doppik - Erfassung und Bewertung des kommunalen Vermögens - Eine der drei Säulen des Neuen Kommunalen Haushaltsrechts (NKHR) stellt neben der Ergebnis- und der Finanzrechnung,

Mehr

Prüfungsbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2013

Prüfungsbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2013 Stadt Bad Münstereifel - Rechnungsprüfungsausschuss - Prüfungsbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2013 Inhaltsverzeichnis 1. Vorbemerkungen... 3 1.1. Prüfungsauftrag, -umfang und -ziel... 3

Mehr

Ablauf einer Folgeinventur

Ablauf einer Folgeinventur Ablauf einer Folgeinventur Einweisung der Aufnahmeteams: Alle Gegenstände, die Eigentum des Landkreises Rhön-Grabfeld sind, sind grundsätzlich mit roten und blauen Inventaraufkleber versehen. Rote Inventaraufkleber

Mehr

Seite 1 von 5 www.jurijs-skripte.de.vu ExReWe Aufgabe6 AUFGABE 6.1) Prüfung der abstrakten Aktivierungsfähigkeit

Seite 1 von 5 www.jurijs-skripte.de.vu ExReWe Aufgabe6 AUFGABE 6.1) Prüfung der abstrakten Aktivierungsfähigkeit Seite 1 von 5 www.jurijs-skripte.de.vu ExReWe Aufgabe6 AUFGABE 6.1) - Der Geschäftsführer benötigt diese Einrichtungsgegenstände, um seine Arbeit ordnungsgemäß durchführen zu können. Dadurch entstehen

Mehr

Inventarisierung und Bewertung der Sonderposten für Sachinvestition

Inventarisierung und Bewertung der Sonderposten für Sachinvestition RTG Revisions- und Treuhand GmbH und Partner t t Inventarisierung und Bewertung der Sonderposten für Sachinvestition Referentin: Frau Steuerberaterin Claudia Scheller 1 Inventarisierung und Bewertung der

Mehr

Stadtwerke Bad Harzburg GmbH

Stadtwerke Bad Harzburg GmbH Stadtwerke Bad Harzburg GmbH Tätigkeitsabschlüsse für Tätigkeiten nach 6 b Abs. 3 S. 1 EnWG für das Geschäftsjahr 2012 Tätigkeitsabschlüsse für Tätigkeiten nach 6 b Abs. 3 S. 1 EnWG (Strommetz) A k t i

Mehr

Bewertung der Schulden

Bewertung der Schulden 1 Maßgebliche Regelungen des HGBs 246 Vollständigkeit Der Jahresabschluss hat sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge zu enthalten, soweit gesetzlich

Mehr

IWW Studienprogramm. Aufbaustudium. Modul XIII: Internationale Rechnungslegung. Lösungshinweise zur 3. Musterklausur

IWW Studienprogramm. Aufbaustudium. Modul XIII: Internationale Rechnungslegung. Lösungshinweise zur 3. Musterklausur 3. IWW-Musterklausur zum Modul XIII Internationale Rechnungslegung IWW Studienprogramm Aufbaustudium Modul XIII: Internationale Rechnungslegung zur 3. Musterklausur 1 3. IWW-Musterklausur zum Modul XIII

Mehr

Finanzplan der Stadion GmbH

Finanzplan der Stadion GmbH Finanzplan der Stadion GmbH Plan Plan Ist 2004 2003 2002 Mittelbedarf Investitionen Immaterielle Vermögensgegenstände 0 0 0 Grundstücke 0 0 0 - davon Gebäude 0 0 0 Bauten auf fremden Grundstücken 300.000

Mehr

5. Kapitel. Inhaltsübersicht. V. Das Rechnungswesen und die Prüfung von Vereinen

5. Kapitel. Inhaltsübersicht. V. Das Rechnungswesen und die Prüfung von Vereinen 5. Kapitel Inhaltsübersicht V. Das Rechnungswesen und die Prüfung von Vereinen A. Kleine, mittelgroße und große Vereine B. Rechnungsprüfer / Abschlussprüfer 5. Kapitel, Seite 1 von 6 V. Das Rechnungswesen

Mehr

Dienstanweisung. für das Inventarwesen der Stadt Halberstadt (Inventarordnung) Der Oberbürgermeister

Dienstanweisung. für das Inventarwesen der Stadt Halberstadt (Inventarordnung) Der Oberbürgermeister STADT HALBERSTADT Der Oberbürgermeister Dienstanweisung für das Inventarwesen der Stadt Halberstadt (Inventarordnung) Halberstadt, 11. Dezember 2006 Fachbereich Finanzen, Komm. Beteiligungen/Controlling

Mehr

Jahresabschluss. der. Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mitteifranken

Jahresabschluss. der. Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mitteifranken Jahresabschluss der Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mitteifranken zum 31.12.2013 Inhalt - Bilanz - Gewinn und Verlustrechnung (GuV) - Finanzrechnung 1. Immaterielle Vermögensgegenstände 245.839.00

Mehr

Wertgrenzen in der SächsKomHVO-Doppik

Wertgrenzen in der SächsKomHVO-Doppik Wertgrenzen in der SächsKomHVO-Doppik Arbeitshilfe zur Behandlung geringwertiger Vermögensgegenstände und zur Inventarisierung in der kommunalen Haushaltswirtschaft nach den Regeln der Doppik Überarbeitet

Mehr

PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES

PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2013 Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband Landesverband Baden-Württemberg e.v. Stuttgart Inhalt 1. Prüfungsauftrag 2. Prüfungsvorgehen 3. Prüfungsergebnis 4. Darstellung

Mehr

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Änderung IFRS 2 Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Anwendungsbereich Paragraph 2 wird geändert, Paragraph 3 gestrichen und Paragraph 3A angefügt. 2 Dieser IFRS ist bei der Bilanzierung aller

Mehr

Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen

Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen Hrsg. Institut für Sachverständigenwesen e.v. Seite 1/5 Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen Grundsätze.doc Erstmals: 01/2000 Stand: 01/2000 Rev.: 0 Hrsg. Institut

Mehr

OLT Flugbeteiligungen GmbH, Emden. Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012

OLT Flugbeteiligungen GmbH, Emden. Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 OLT Flugbeteiligungen GmbH, Emden Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 OLT Flugbeteiligungen GmbH, Emden Bilanz zum 31. Dezember 2012 A K T I V A EUR EUR EUR TEUR P A S S I V A EUR EUR TEUR 31.12.2012

Mehr

Muster für eine Inventurrichtlinie der Stadt / Gemeinde / des Kreises...

Muster für eine Inventurrichtlinie der Stadt / Gemeinde / des Kreises... Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen in M-V (NKHR-MV) Leitfaden zur Bilanzierung und Bewertung des kommunalen Vermögens Anlage 1 Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern Muster für eine Inventurrichtlinie

Mehr

Geschäftsordnung. Sie ergänzt und ist Bestandteil der Satzung des Tourismusvereins.

Geschäftsordnung. Sie ergänzt und ist Bestandteil der Satzung des Tourismusvereins. Geschäftsordnung 1 Zweck Die Geschäftsordnung regelt den Geschäftsvorgang. Sie ergänzt und ist Bestandteil der Satzung des Tourismusvereins. 2 Pflichten und Aufgaben des Vorstandes Alle Vorstandsmitglieder

Mehr

Tätigkeitsabschlüsse. Veröffentlichung gem. 6b Abs. 7 EnWG

Tätigkeitsabschlüsse. Veröffentlichung gem. 6b Abs. 7 EnWG Tätigkeitsabschlüsse Mit der Erstellung des Jahresabschlusses ist die Stadtwerke Wernigerode GmbH verpflichtet, für die in 6b Abs. 3 EnWG genannten Tätigkeitsbereiche, Teilabschlüsse aufzustellen. Nachfolgend

Mehr

Zusammenfassendes Beispiel zur steuerlichen Gewinnermittlung bei Personenhandelsgesellschaften A/B/C - OHG

Zusammenfassendes Beispiel zur steuerlichen Gewinnermittlung bei Personenhandelsgesellschaften A/B/C - OHG Zusammenfassendes Beispiel zur steuerlichen Gewinnermittlung bei Personenhandelsgesellschaften A/B/C - OHG A. Sachverhalt Gesellschafter: A, B, C, D, E; Beteiligung zu je 20 %; Tätigkeit der OHG: Stahlhandel

Mehr

AMTSBLATT DER GEMEINDE HÜNXE

AMTSBLATT DER GEMEINDE HÜNXE AMTSBLATT DER GEMEINDE HÜNXE Nummer 22/2018 Amtliches Bekanntmachungsblatt Hünxe, 08.11.2018 1. Inhaltsverzeichnis: Öffentliche Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2017 der Gemeinde Hünxe Seiten 1-4 Herausgeber:

Mehr

Vorlesung 4. Semester

Vorlesung 4. Semester Vorlesung 4. Semester Modul Wirtschaftsprüfung WP/CIA/CCSA Jan Schmeisky März/April/Mai 2012 1 Gliederung 4. Semester Rahmenbedingungen der Abschlussprüfung 1. Warm up 2. Verbindlichkeiten 3. Rückstellungen

Mehr

Inventurrichtlinie. des. Landratsamtes. Main-Tauber-Kreis

Inventurrichtlinie. des. Landratsamtes. Main-Tauber-Kreis des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis - 1 - Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Grundlagen... 3 1.1 Gesetzliche Grundlage und Zweck...... 3 1.2 Geltungsbereich... 3 1.3 Überblick... 3 1.4 Grundsätze ordnungsmäßiger

Mehr

Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Nottuln

Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Nottuln Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Nottuln Erscheint in der Regel einmal monatlich. Bezugspreis jährlich 30 bei Bezug durch die Post. Einzelne Exemplare sind gegen eine Gebühr von 50 Cent im Rathaus

Mehr

Bilanzgliederung gem. 266 HGB

Bilanzgliederung gem. 266 HGB Bilanzgliederung gem. 266 HGB Änderungen nach dem BilMoG 2009 in blau bzw. durchgestrichen Aktivseite A. Anlagevermögen l. lmmaterielle Vermögensgegenstände 1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und

Mehr

- Muster - Inventurrichtlinie der Stadt / Gemeinde / des Kreises...

- Muster - Inventurrichtlinie der Stadt / Gemeinde / des Kreises... Anlage Nr. 1 zum BewertL (Muster-Inventurrichtlinie) 1 - Muster - Inventurrichtlinie der Stadt / Gemeinde / des Kreises... Erarbeitet vom Ostdeutschen Sparkassen- und Giroverband Vom Land Brandenburg,

Mehr

Jahresabschluss der abcfinance Beteiligungs AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2014

Jahresabschluss der abcfinance Beteiligungs AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2014 Jahresabschluss der abcfinance Beteiligungs AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2014 abcfinance Beteiligungs AG, Köln Bilanz zum 31. Dezember 2014 Aktiva 31.12.2014 31.12.2013 A.

Mehr

Exkurs: Gewinnermittlung

Exkurs: Gewinnermittlung NUK Neues Unternehmertum Rheinland e.v. 2014 Exkurs: Gewinnermittlung Einnahme-Überschuss-Rechnung vs. Bilanz 6. März 2014 Jörg Püschel MBW MITTELSTANDSBERATUNG GMBH Gewinnermittlung Bilanz (= Betriebsvermögensvergleich)

Mehr

Sammlung Mitteilungsblatt der Stadtverwaltung Düsseldorf 5/2001 31. 05. Inventurrichtlinien

Sammlung Mitteilungsblatt der Stadtverwaltung Düsseldorf 5/2001 31. 05. Inventurrichtlinien Sammlung Mitteilungsblatt der Stadtverwaltung Düsseldorf 5/2001 31. 05. Inventurrichtlinien 36 Richtlinien für die Erfassung und Bewertung des Vermögens und der Schulden (Inventurrichtlinien für die Stadtverwaltung

Mehr

Allgemeine Hinweise und Überlegungen:

Allgemeine Hinweise und Überlegungen: Allgemeine Hinweise und Überlegungen: Einsatz einer PC-gestützten Wahlergebniserfassung für GR- und KT-Wahl Bgm. und LR werden auf herkömmliche Art und Weise ermittelt Wahllokale werden mit je zwei Laptops

Mehr

Dok.-Nr.: Seite 1 von 6

Dok.-Nr.: Seite 1 von 6 Logo Apotheke Planung, Durchführung und Dokumentation von QM-Audits Standardarbeitsanweisung (SOP) Standort des Originals: Dok.-Nr.: Seite 1 von 6 Nummer der vorliegenden Verfaßt durch Freigabe durch Apothekenleitung

Mehr

Erläuternder Bericht des Vorstands der Demag Cranes AG. zu den Angaben nach 289 Abs. 5 und 315 Abs. 2 Nr. 5 des Handelsgesetzbuches (HGB)

Erläuternder Bericht des Vorstands der Demag Cranes AG. zu den Angaben nach 289 Abs. 5 und 315 Abs. 2 Nr. 5 des Handelsgesetzbuches (HGB) Erläuternder Bericht des Vorstands der Demag Cranes AG zu den Angaben nach 289 Abs. 5 und 315 Abs. 2 Nr. 5 des Handelsgesetzbuches (HGB) Erläuternder Bericht des Vorstands 1 Rechtlicher Hintergrund Das

Mehr

Wissenswertes über die Bewertung. Arbeitshilfe

Wissenswertes über die Bewertung. Arbeitshilfe Wissenswertes über die Bewertung Arbeitshilfe Grundlagen 02 Der Zweck der Archivierung ist es, Rechtssicherheit und Rechtsstaatlichkeit zu gewährleisten, eine kontinuierliche und rationelle Aktenführung

Mehr

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund

Mehr

Inhalte: Sonstige Forderungen und Verbindlichkeiten, Aktive und Passive Rechnungsabgrenzungsposten,

Inhalte: Sonstige Forderungen und Verbindlichkeiten, Aktive und Passive Rechnungsabgrenzungsposten, 1 REWE ÜBUNG 6 Inhalte: Sonstige Forderungen und Verbindlichkeiten, Aktive und Passive Rechnungsabgrenzungsposten, Rückstellungen 1. Zeitliche Abgrenzung der Aufwendungen und Erträge (relevante Abschnitte

Mehr

Buchführung und Rechnungswesen

Buchführung und Rechnungswesen 3 Grundlagen der Finanzbuchführung 3.1 Inventur und Inventar Jeder Kaufmann ist nach Handelsrecht und nach Steuerrecht verpflichtet, 1. zu Beginn eines Handelsgewerbes ( 240 Abs. 1 HGB) und 2. für den

Mehr

Beleg. (für die Vermögensrechnung des Bundes) über die Ermittlung des Rechnungswertes einer behördeneigenen Kantine. zum 31.12.

Beleg. (für die Vermögensrechnung des Bundes) über die Ermittlung des Rechnungswertes einer behördeneigenen Kantine. zum 31.12. Muster: VR-KA Ansprechpartner/in: Rechnungslegende Stelle Telefonnummer: Faxnummer: Vermögensgruppe: 4 2 5 9 E-Mail-Adresse: Beleg (für die Vermögensrechnung des Bundes) über die Ermittlung des Rechnungswertes

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2016 der Gemeinde Odenthal

Öffentliche Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2016 der Gemeinde Odenthal Öffentliche Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2016 der Gemeinde Odenthal Beschluss über die Feststellung des Jahressabschlusses zum 12.12.2016 der Gemeinde Odenthal und über die Entlastung des Bürgermeisters.

Mehr

4. Sie müssen jede Vorschlagsliste innerhalb von zwei Tagen nach Eingang auf Gültigkeit überprüfen ( 7 Abs. 2 WO).

4. Sie müssen jede Vorschlagsliste innerhalb von zwei Tagen nach Eingang auf Gültigkeit überprüfen ( 7 Abs. 2 WO). Wird eine Vorschlagsliste eingereicht, gehen Sie wie folgt vor: 1. Stempeln mit Eingangsdatum. 2. Bestätigen Sie den Eingang der Vorschlagsliste sofort (Muster-Formular 120b). 3. Wenn die Liste kein Kennwort

Mehr

Fachschaftsrahmenfinanzordnung der Studierendenschaft Universität Rostock

Fachschaftsrahmenfinanzordnung der Studierendenschaft Universität Rostock Fachschaftsrahmenfinanzordnung der Studierendenschaft Universität Rostock 2 Fachschaftsrahmenfinanzordnung der Studierendenschaft der Universität Rostock Diese Ordnung tritt mit Beschluss des StuRa am

Mehr