EINWOHNERGEMEINDERAT LUTERBACH PROTOKOLL DER SITZUNG VOM 23. JANUAR 2012

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1 EINWOHNERGEMEINDERAT LUTERBACH PROTOKOLL DER SITZUNG VOM 23. JANUAR 2012 Traktanden 1. Traktandenliste 2. Protokoll GR Ressort Bildung 4. Ressort Finanzen 4.1. Erlass von Debitorenforderungen (A) 5. Ressort Hochbau 5.1. Anbau, Umbau und Sanierung Schulhaus a) Vertrag für Architekturleistungen: Entscheid b) Finanzkompetenz Baukommission Schule: Entscheid c) Wahl Mitglieder in die Baukommission Schule: Entscheid 5.2. Wydackerstrasse, verkehrspolizeiliche Massnahmen; Verfügung zu Beschwerde Lanz: Kenntnisnahme 6. Ressort Kultur/Jugend 7. Ressort Planung/Umwelt 7.1. Hochwasserschutz und Revitalisierung Emme; Stellungnahme der Einwohner- und Bürgergemeinde: Entscheid 7.2. BSU-Haltestellen (Anfrage CVP); Stellungnahme Amt für Verkehr: Entscheid 8. Ressort Sicherheit 9. Ressort Soziales 10. Ressort Tiefbau Beschwerde Henzi gegen Anschlussgebühren: Entscheid Beschwerde Fluri betreffend Grabunterhalt: Entscheid Sanierung Dammstrasse Süd; Abrechnung: Entscheid 11. Ressort Verwaltung Verein Historisches Erbe a) Information b) Bücher Reihe Luterbach ; Verwendung der Bücher: Entscheid Abfallbeseitigung; Zuständigkeiten: Entscheid Personelles a) Demission Marco Vescovi als Präsident/Mitglied der Bildungskommission b) Demission Andreas Gertsch als Mitglied der RPK ZV Schulkreis Wasseramt Ost c) Wahl Mitglied Finanzkommission

2 11.4. Pendenzen/Termine Mitteilungen 12. Verschiedenes A = Nicht öffentliches Geschäft Gemeindeverwaltung, GR-Saal 1. Sitzung Uhr 44. Sitzung der Amtsperiode 2009/2013 Anwesende Gemeinderat Hediger Kurt Ochsenbein Michael (Gde-Präsident, Vorsitz) Rothenbühler Hans Morini Neuenschwander Francesca Dysli Hans Peter (S) Probst Patrick Batuk Yaman Arzu (S) Nussbaumer Jürg Schläfli Irene Protokoll Berichterstattung Presse Bianchi Ruedi, Gemeindeschreiber Seiler Arnold SZ 2

3 Traktanden 1. Traktandenliste Die Traktandenliste wird genehmigt. 2. Protokoll GR Das Protokoll der GR-Sitzung vom wird genehmigt. 3. Ressort Bildung Es liegen keine Geschäfte und Informationen vor. 3

4 5. Ressort Hochbau 5.1. Anbau, Umbau und Sanierung Schulhaus a) Vertrag für Architekturleistungen: Entscheid Ausgangslage Die Baukommission Schule beantragt dem Gemeinderat, dem vorliegenden Vertrag für Architekturleistungen mit Herrn Marcel Baumgartner, Dipl. Architekt ETH SIA Zürich zuzustimmen und die Unterzeichnung zu veranlassen. Der Vertrag ist von Rechtsberater Dr. iur. Niklaus Studer geprüft worden. Überblick über den Vertrag für Architekturleistungen Vertragsmodell Es wird ein Vertrag für Architekturleistungen Nr (2003) nach Ordnung für Leistungen und Honorare der Architektinnen und Architekten SIA 102 (2003) abgeschlossen. Der Vertrag regelt alle relevanten Aspekte des Auftrages, die hier nicht einzeln aufgeführt werden. Der Vertrag mit all seinen Teilen liegt den Gemeinderatsfraktionen vor. Gegenstand des Vertrags Betreffend das Projekt Anbau, Umbau und Sanierung Schulhaus Dorf, 4542 Luterbach, erteilt die Einwohnergemeinde Luterbach dem Architekten Marcel Baumgartner, dipl. Architekt ETH SIA, Zürich, den im Vertrag näher umschriebenen Auftrag für die Projektierung, Ausschreibung und Realisierung des Anbaus, Umbaus und der Sanierung des Schulhauses Dorf in 4542 Luterbach, einschliesslich des Rückbaus des Provisoriums und der Umgebungsgestaltung im Bereich des Schulhauses. Leistungen des Beauftragten Der Architekt leistet 100 % Grundleistungen gemäss Ordnung SIA 102 (2003). Vergütung der Leistungen Die Honorierung des Architekten erfolgt nach den Baukosten gemäss Ordnung SIA 102 (2003). Herleitung der aufwandbestimmenden Baukosten Für Phase I (Vorprojekt mit Kostenschätzung, Bauprojekt mit Kostenvoranschlag, Bewilligungsverfahren) aufgrund der Kostenschätzung des Wettbewerbsprojekts. Für Phase II (Ausschreibung, Offertvergleich, Vergabeantrag, Ausführungsplanung, Ausführung, Inbetriebnahme, Abschluss) Neuberechnung aufgrund des Kostenvoranschlags. Voraussichtliche aufwandbestimmende Baukosten Fr. 5' , gemäss Kostenschätzung des Wettbewerbsprojekts. 4

5 Honorarschätzung Phase I (32.5% Grundleistungen): Fr inkl. 8 % MWST Phase II (67.5% Grundleistungen): Fr inkl. 8 %MWST, Neuberechnung aufgrund des Kostenvoranschlags Total: Fr , inkl. 8 %MWST Projektorganisation Die Firma Anderegg Partner AG, Bellach, wurde als Subplaner des Architekten mit dem Baumanagement beauftragt. Dazu wurde ein Subplanervertrag Nr. 1012/4 nach Ordnung SIA 112 (2001) abgeschlossen. Besondere Vereinbarungen Die Einwohnergemeinde Luterbach hat für das Projekt einen Rahmenkredit von Fr. 7.0 Mio. inkl. MWST gesprochen. Das formulierte Kostenziel ist gemeinsam zu erreichen. Allfällige Projektanpassungen bleiben vorbehalten. Sollte das vorliegende Projekt gemäss Schlussabrechnung für weniger als Fr. 7.0 Mio. inkl. MWST realisiert werden können, bietet die Auftraggeberin dem Architekten einen Bonus im Umfang von 20% der Minderkosten. Eintreten ist unbestritten. Diskussion Für Jürg Nussbaumer sollte unter der Bestimmung nicht nur die Auszahlung eines Bonus bei einer Kostenunterschreitung, sondern auch eine Malus-Regelung bei einer Kostenüberschreitung geregelt werden, d.h. eine Honorarreduktion für die Mehrkosten vorgesehen werden. Irene Schläfli, die das Ziel, die Arbeiten innerhalb des bewilligten Kredites zu vergeben, als ambitiös beurteilt, spricht sich ebenfalls für eine Prüfung dieser Regelung aus. Kurt Hediger zweifelt, dass die SIA-Normen eine solche Lösung vorsehen und äussert sich gegen einen solchen Weg, der als Misstrauen ausgelegt werden könnte. Auch Patrick Probst äussert sich gegen eine Malus-Regelung, da der Architekt für Mehrkosten beim Altbau bisher nicht ersichtlichen Mängeln, nicht zur Verantwortung gezogen werden kann. Michael Ochsenbein möchte die rechtliche Situation geklärt haben. Für Ursula Grossmann sollte eine solche Regelung wohl erst nach Abschluss der Projektphase diskutiert werden. Sie sieht die Probleme einer genauen Kostenplanung auch im Alt- und nicht im Neubau und macht darauf aufmerksam, dass die Kommission und der Gemeinderat die Arbeiten vergeben und somit über die Höhe der Ausgaben entscheiden. Kurt Hediger beurteilt Neben- und Drittkosten (Punkt 3; Beilage 8), insbesondere die Kosten für farbige Kopien als recht hoch. Er spricht sich für eine Überprüfung Richtung Pauschalkosten aus. 5

6 Der Gemeinderat beschliesst (mit 5 zu 4 Stimmen): Die Baukommission Schule wird beauftragt, zuhanden einer zweiten Lesung im Sinne der Erwägungen folgende Fragen zu prüfen: a) Malussystem bei Punkt 14 (Reduktion des Architektenhonorars für den Anteil der Kosten über dem bewilligten Kredit von Fr. 7.0 Mio. b) Kostenreduktion bzw. Pauschallösung bei den Neben- und Drittkosten (Punkt 3) - Baukommission Schule - RL Hochbau - Akten 9, DSB, P/GR b) Finanzkompetenz Baukommission Schule: Entscheid Ausgangslage Die Baukommission Schule beantragt dem Gemeinderat, ihre Finanzkompetenz für Arbeitsvergebungen auf Fr. 100'000 festzulegen. Begründung: Mit dieser Regelung wird eine hohe Handlungsfähigkeit im Projekt Schulbauten sichergestellt. Die Arbeitsvergebungen können zeitnah gemacht werden. In allen Fällen von Vergaben gelten die im Submissionsreglement beschriebenen Verfahren und für die Vergaben sind die Vergabekriterien bestimmt. Eintreten ist unbestritten. Der Gemeinderat beschliesst (einstimmig): Der Baukommission Schule wird für das laufende Projekt (Anbau, Umbau und Sanierung Schulhaus) für Arbeitsvergebungen und Auftragserteilungen im Einzelfall eine Finanzkompetenz von Fr zugesprochen. - Baukommission Schule - Finanzverwaltung (2, für sich und die Revisionsstelle) - RL Hochbau - Akten 9, DSB 6

7 c) Wahl Mitglieder in die Baukommission Schule: Entscheid Auf Antrag der Baukommission Schule wählt der Gemeinderat (einstimmig) für den Rest der Amtsdauer 2009/13 als Mitglieder in die Fachkommission: a) Raimondo Oliva, Bahnhofstrasse 7 (Aktuar) b) Held-Fluri Vera, Poststrasse 19 (Vertretung Schule) - Gewählte - Baukommission Schule - RL Verwaltung Hochbau - Gemeindepräsident (Vereidigung) - Akten W, DSB 5.2. Wydackerstrasse, verkehrspolizeiliche Massnahmen; Verfügung zu Beschwerde Lanz: Kenntnisnahme Im Verfahren Verkehrsmassnahme Wydacker (Verbot für Motorwagen und Motorräder, Signal 2.13, mit Zusatz Zubringerdienst gestattet ) hat der Gemeinderat am beim Amt für öffentliche Sicherheit eine Stellungnahme zur Beschwerde Lanz (gegen die Ablehnung der Einsprache durch den Gemeinderat am ) eingereicht. Weiter hat der Gemeinderat am eine Eingabe zur Duplik der Gegenpartei zuhanden der Beschwerdeinstanz verabschiedet. Der Gemeinderat nimmt Kenntnis davon, dass das Bau- und Justizdepartement mit Verfügung vom die Beschwerde Lanz abgewiesen, die Verfahrenskosten dem Beschwerdeführer auferlegt und die vom Gemeinderat am beschlossene Verkehrsmassnahme genehmigt hat. - Baukommission (P, A) - RL Hochbau - Planungs- und Umweltschutzkommission - Akten Ressort Kultur/Jugend Es liegen keine Geschäfte und Informationen vor. 7

8 7. Ressort Planung/Umwelt 7.1. Hochwasserschutz und Revitalisierung Emme; Stellungnahme der Einwohner- und Bürgergemeinde: Entscheid Ausgangslage Die Einwohner- und die Bürgergemeinde sind eingeladen beim Amt für Umwelt des Kantons Solothurn eine Stellungnahme zum Projekt Hochwasserschutz und Revitalisierung Emme Wehr bis Aaremündung einzureichen. Der Gemeindepräsident hat dazu einen in einem Ausschuss erarbeiteten Vernehmlassungsentwurf vorgelegt. Eintreten ist unbestritten. Diskussionslos und einstimmig beschliesst der Gemeinderat: Dem vorliegenden Entwurf wird zugestimmt; er ist als Stellungnahme dem AFU einzureichen. Die Stellungnahme ist dem Protokoll im Anhang beigefügt. - Amt für Umwelt (sep.) - Bürgergemeinde - Planungs- und Umweltschutzkommission - RL Planung/Umwelt - Baukommission (P, A) - Akten BSU-Haltestellen (Anfrage CVP); Stellungnahme Amt für Verkehr: Entscheid Zur Anfrage der CVP-Fraktion (GR /7.4.) liegt vom Amt für Verkehr des Kantons Solothurn folgende Stellungnahme vor: Aufgrund der Baustelle der SBB, welche dazu geführt hat, dass die Unterführung nicht vom Bus befahren werden konnte, war es der Linie 9 des BSU in dieser Zeit nicht möglich, zwei Haltestellen in Luterbach zu bedienen. Wir haben im Grundangebot des Fahrplans 2011 das gesamte Angebot der Linie 9 einschliesslich der beiden nicht bedienten Haltestellen bestellt. Auch der BSU war gewillt, diese Haltestellen zu bedienen, konnte dies aber aufgrund der Baustelle nicht tun. Da die Bedienung aller Haltestellen im Grundangebot enthalten ist, wir das Angebot so bestellt haben und auch der BSU gewillt war, diese Haltestellen zu bedienen, ist es nicht möglich, die Abgeltung an den BSU für die Linie 9 zu kürzen. 8

9 Das Grundangebot ändert sich nicht, wenn ein kleiner Teil während eines gewissen Zeitraums baustellenbedingt nicht bedient werden kann. Eine Anpassung des Kostenverteilers unter den Gemeinden, indem wie von Ihnen beantragt die beiden Haltestellen bei der Kostenverteilung nur teilweise anzurechnen wären, ist nicht möglich, da sich der angebotsabhängige Teil des Kostenverteilschlüssels am bestellten und im Fahrplan veröffentlichten Grundangebot und nicht an baustellenbedingten zeitweiligen Sperrungen orientiert. Die SBB-Baustelle an der Unterführung der Solothurnstrasse betrifft eine Gemeindestrasse. Baustellenbedingte Schadenersatzforderungen betreffen somit ausschliesslich das Verhältnis zwischen Gemeinde und SBB. Wir gehen davon aus, dass es zwischen Gemeinde und SBB eine Vereinbarung zu dieser Baustelle gibt. Wir haben allerdings keine Kenntnis vom Inhalt dieser Vereinbarung und können uns daher auch nicht im Einzelnen dazu äussern. Sollten in dieser Vereinbarung entsprechende Regelungen enthalten sein, können Sie die Ansprüche der Gemeinde direkt bei der SBB geltend machen. Es liegen keine Wortbegehren vor. Der Gemeinderat beschliesst (einstimmig): Die Stellungnahme des AVT wird zur Kenntnis genommen. - CVP-Fraktion, Hans Rothenbühler - Planungs- und Umweltschutzkommission - RL Planung/Umwelt - Akten Ressort Sicherheit Es liegen keine Geschäfte und Informationen vor. 9. Ressort Soziales Es liegen keine Geschäfte und Informationen vor. 9

10 10. Ressort Tiefbau Beschwerde Henzi gegen Anschlussgebühren: Entscheid Sachverhalt Herr Martin Henzi, Hauptstrasse 3, hat gegen die Gebührenverfügung vom (Anschlussgebühren für den Einbau einer zusätzlichen Wohnung im Einfamilienhaus an der Hauptstrasse 3) am beim Gemeinderat eine Beschwerde mit folgendem Wortlaut eingereicht: - Es wohnen gleich viele Personen im EFH wie vor der Erweiterung. Wir sind 1 Familie bestehend aus 3 Personen. - Die Erweiterung ist durch die bestehende Zimmertür im Haus zugänglich. Es besteht keine Abtrennung. - Das ganze EFH besitzt nur 1 Infrastruktur für Strom, Frischwasser, Abwasser, Heizung, Telefon, TV, etc. Es sind keine separaten Messungen der verschiedenen Energien und Ressourcen möglich. - Es gibt nur 1 Telefonnummer für alle im EFH. - Das EFH besitzt nur 1 Schliesskreis der Eingangstüren und nur 1 Briefkasten. Wir haben alle den gleichen Hausschlüssel. Die Fakten sprechen für sich, dass es sich nach wie vor um ein EFH handelt. Von einer zusätzlichen Wohnung kann nicht die Rede sein. Es sind deshalb keine weiteren Anschlussgebühren gerechtfertigt. Die Rechnung ist zu stornieren. Die Werkkommission unterbreitet dazu folgende Stellungnahme: 1. Herr Martin Henzi hat sein Einfamilienhaus mit zwei Zimmern (Küche/Wohnen und ein Bad) angebaut. Somit besitzt nun das EFH im Erdgeschoss zwei Bäder und zwei Küchen. 2. Die Anschlussgebühren sind im Reglement über Grundeigentümerbeiträge und -gebühren festgehalten. 3. Als Novum im Kanton Solothurn werden die Anschlussgebühren nicht über den Versicherungswert der Solothurnischen Gebäudeversicherung, sondern über die Anzahl an Wohnungen oder Gewerbebetrieben festgelegt. Für die Abwasser- und die Wasserversorgungsanlagen werden wie folgt Gebühren erhoben: - Die Anschlussgebühr für Neubauten beträgt für ein Einfamilienhaus oder die erste Wohnung Fr.xxx - Für jede weitere Wohnung (auch nachträglich ein- oder angebaut) Fr. xxx 4. Der Anbau ist aus Sicht der Werkkommission klar als eine zusätzliche Wohnung (Einliegerwohnung) zu werten. Die Begründungen von Herrn Henzi sind nicht stichhaltig. Eine zusätzliche Wohnung wird als solche gewertet, wenn sie separat über WC und Küche verfügt, was im vorliegenden Fall so ist. Es spielt dabei keine Rolle, wie viele Personen im EFH wohnen oder wie die Werkanschlüsse erstellt sind. Wichtig ist einzig die Aussage, dass die zusätzlichen Zimmer als separate Wohnung vermietet werden könnten. 10

11 5. Weiter möchte die Kommission festhalten, dass das Luterbacher Reglement eine sehr faire Lösung darstellt. Denn, es werden lediglich zusätzliche Wohneinheiten anschlussgebührenpflichtig. Einzelne Zimmeranbauten nicht. In anderen Gemeinden müssen alle Anbauten (weil die Anschlussgebühren dort über den Versicherungswert berechnet werden) nachzahlen. Formelles Die Beschwerde ist frist- und formgerecht eingereicht worden; es ist darauf einzutreten. Materielles Der Gemeinderat folgt der Werkkommission in der Argumentation und in der Auslegung der des Reglements über Grundeigentümerbeiträge und gebühren. Ein Erlass oder Teilerlass der Forderung steht deshalb für den Gemeinderat nicht zur Diskussion. Der Gemeinderat beschliesst (einstimmig) Die Beschwerde wird abgewiesen. Rechtsmittel Gegen den vorliegenden Entscheid kann innert 10 Tagen seit Zustellung bei der Kantonalen Schätzungskommission, Bielstrasse 9, 4502 Solothurn, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die datierte und unterzeichnete Beschwerdeschrift hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Das Beschwerdeverfahren ist nicht kostenlos und die Verfahrenskosten werden je nach Ausgang des Verfahrens auferlegt. Wird die Beschwerde vollumfänglich oder teilweise abgewiesen, sind die Kosten vollständig oder teilweise zu tragen. - Herr Martin Henzi, Hauptstrasse 3, 4542 Luterbach (LS) - Werkkommission (P, A) - Finanzverwaltung - Akten 6 11

12 10.2. Beschwerde Fluri betreffend Grabunterhalt: Entscheid Ausgangslage Herr Fluri Andreas hat auf die von der Werkkommission erlassene Verfügung fristgerecht Einsprache erhoben. Er macht darin geltend, dass er mit dem Friedhofgärtner mehrere Gespräche geführt hat und mit ihm eine andere Abmachung getroffen hat. Zudem ist er der Meinung, dass es nicht seine Aufgabe sei, die Hinterbliebenen von Frau Rosa Schaad ausfindig zu machen. Stellungnahme Werkkommission Der Präsident hat mit Friedhofgärtner Marc Wirth über die Einsprache gesprochen. Herr Wirth zeigte sich wenig erfreut über das Verhalten von Herrn Fluri und den Hinterbliebenen von Frau Rosa Schaad. Er äusserte sich dahin, dass es immer wie mehr Gräber gibt, welche von den Hinterbliebenen nicht mehr gepflegt werden. Anscheinend herrscht die Meinung vor, dass, sobald die Mittel für den Grabunterhalt aufgebraucht sind, die Gemeinde dann für den Unterhalt aufkommen soll. Herr Wirth zeigte sich aber sehr entgegenkommend und verzichtet beim Grab von Frau Rosa Schaad auf die Rechnungsstellung der Dauerbepflanzung. Somit hat Herr Fluri keine Rechnungen mehr zu begleichen. Die Kommission bedankt sich für das grosszügige Entgegenkommen von Herrn Wirth. Die Kommission vermerkt dazu noch, dass es die Aufgabe von Herrn Fluri (er ist ein Hinterbliebener von Frau Rosa Schaad) und nicht die der Gemeinde wäre, die restlichen Hinterbliebenen ausfindig zu machen. Eintreten wird (einstimmig) abgelehnt, da die Beschwerde aufgrund der aktuellen Sachlage gegenstandslos geworden ist. Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen nach Erhalt beim Amt für soziale Sicherheit, Ambassadorenhof, 4509 Solothurn, eine schriftliche Beschwerde mit Antrag und Begründung eingereicht werden. Das Beschwerdeverfahren ist voraussichtlich nicht kostenlos und die Verfahrenskosten werden je nach Ausgang des Verfahrens auferlegt. Wird die Beschwerde vollumfänglich oder teilweise abgewiesen, sind die Kosten vollständig oder teilweise zu tragen. - Herr Andreas Fluri, Wiesenstrasse 7, Erlosen, 8340 Hinwil (LS) - Werkkommission (P, RC Friedhof, A) - RL Tiefbau - Friedhofgärtner, Marc Wirth - Akten 6, 10 12

13 10.3. Sanierung Dammstrasse Süd; Abrechnung: Entscheid Ausgangslage Die Werkkommission unterbreitet die vom Ingenieurbüro BSB+Partner in Biberist ausgearbeitete Schlussabrechnung für die Sanierung der Wasserversorgung Dammstrasse Süd. Die Arbeiten sind im Budget 2011 unter dem Investitionskonto mit insgesamt Fr. 122' (exkl. MwSt.) vorgesehen. Die Schlussabrechnung beläuft sich auf Fr Der Kredit wurde somit um Fr oder 2.56% unterschritten. Kostenvoranschlag vom Fr. 115' Kredit 2011 Konto Fr. 122' % Schlussabrechnung vom Fr. 118' % Die Solothurnische Gebäudeversicherung hat bereits die zugesicherte Beitragsleistung in der Höhe von Fr überwiesen. Mit der Realisation der Sanierung Dammstrasse Süd und der gleichzeitigen Kalibervergrösserung von NW 70 auf 100 mm konnte ein weiterer wichtiger Schritt zur Sicherstellung der Löschwasserversorgung im Schachenquartier erstellt werden. Mit der grabenlosen Leitungserneuerung (Berstliningverfahren) der Firma Tschanz AG konnte gleichzeitig eine wichtige Bauvariante und Alternative erprobt werden, welche sich bestens bewährt hat. Eintreten ist unbestritten. Der Gemeinderat auf Antrag der Werkkommission - beschliesst (einstimmig): Die Schlussabrechnung Sanierung Wasserversorgung Dammstrasse Süd wird genehmigt. - Werkkommission (P, RC Wasser, A) - BSB+Partner, Leutholdstrasse 4, 4562 Biberist - RL Tiefbau - Finanzverwalter (2, für sich und Revisionsstelle) - Akten 5 13

14 11. Ressort Verwaltung Verein Historisches Erbe a) Information Wie kam es zum Verein Historisches Erbe? In einem offen formulierten Brief an die drei historisch aktiven Persönlichkeiten Armin Gugelmann, Jürg Nussbaumer und Hans Peter Zuber bat Gemeindepräsident Michael Ochsenbein diese drei, ihr Wissen um die Luterbacher Vergangenheit festzuhalten und zugänglich zu machen. Die Rückmeldungen der drei war eine echte Freude: alle drei waren selbstverständlich dabei, zusammen die Ausgangslage zu besprechen. An mehreren Aussprachen wurde diskutiert, wie und in welcher Form historisches Wissen gesichert und einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden kann. Zwei Entscheide wurden gefällt: 1. Inhalt und Form: Es soll eine Buchreihe entstehen zu diversen Themen. 2. Finanzen und Vorgehen: Um die Kosten für die Einwohnergemeinde möglichst klein zu halten, muss man Sponsoring-Anfragen machen können. Zu diesem Zweck wird ein Verein gegründet und unter dessen Namen die Sponsoring-Anfragen gestartet. Die Finanzierung des ersten Bandes soll durch - den Verkauf der Bücher - durch Sponsoring ermöglicht werden. Die weiteren Bücher sollen sich dann durch den Verkauf der Vorgänger zu einem grossen Teil selber finanzieren können. Der Verein Historisches Erbe soll als eigenständig, in den Augen des Gemeinderats aber als Eigengewächs betrachtet werden. Konkret: Die Reihe Luterbach soll sich weitgehend selber finanzieren, aber die Einwohnergemeinde übernimmt die Garantie und Bank für den Verein. Die Rechnungen werden durch die Einwohnergemeinde bezahlt und durch den Verkauf der Bücher wieder ausgeglichen. In der Vereinsrechnung erscheint aber lediglich ein Beitrag der Einwohnergemeinde von Fr und eine Übergabe von 250 Büchern an die Gemeinde (was die Gemeinderechnung ausgleicht). Der Verein ist angehalten, damit eine ausgeglichene Rechnung zu präsentieren. Mit den restlichen Büchern sollen die weiteren Bände der Reihe Luterbach vorfinanziert werden. Der Vorteil von diesem Vorgehen: Der Gemeinderat ermöglicht damit, dass rasch mehrere Bände der Reihe Luterbach finanziert werden können und ermöglicht eine langfristige Zugänglichkeit der Bücher via Schalter. Der Gemeinderat nimmt stillschweigend Kenntnis von dieser Information. 14

15 b) Bücher Reihe Luterbach ; Verwendung der Bücher: Entscheid Ausgangslage Aus der Reihe Luterbach (vgl. GR /11.1.a) ist als erster Band die Luterbacher Schulchronik Ein Beitrag zur Schulgeschichte erschienen. Als Autor zeichnet Armin Gugelmann verantwortlich. Es ist über die Verwendung der 250 der Gemeinde zur Verfügung gestellten Bücher zu entscheiden. Eintreten ist unbestritten. Diskussion Der Gemeinderat, vertreten durch Wortmeldungen von Kurt Hediger, Hans Rothenbühler, Irene Schläfli und Hans Peter Dysli, würdigen den Band als sehr interessantes, informatives Werk zur Geschichte der Luterbacher Schule. Man gratuliert dem Verein, insbesondere Herrn Armin Gugelmann zu diesem ersten Band. Der Vorschlag von Kurt Hediger, der Gemeinderat, zusammen mit dem Verein Historisches Erbe an einem Samstag eine Verkaufsaktion auf dem Platz der Gemeindeverwaltung durchzuführen, wird positiv aufgenommen. Über Form und Termin wird sich der Gemeinderat an einer der nächsten Sitzungen festlegen. Auf eine Abgabe der Bücher an die Jungbürger wird angesichts der noch zahlreich vorhandenen Dorfchronik nicht eingegangen. Auf Antrag von Kurt Hediger beschliesst der Gemeinderat (mit 7 zu 0 Stimmen, bei 2 Enthaltungen): 1. Der Gemeinderat legt einer der nächsten Sitzung fest, ob und wann er eine Verkaufsaktion an einem Samstag durchführt. 2. Je 1 Buch ist kostenlos abzugeben: Gemeinderat/Ersatzmitglieder Gemeindepersonal Berichterstatter/Solothurner Zeitung Partnergemeinde Guttet-Feschel - Verein Historisches Erbe - Herrn Armin Gugelmann - RL Verwaltung - Finanzverwalter - Akten 9, 26, P/GR 15

16 11.2. Abfallbeseitigung; Zuständigkeiten: Entscheid Ausgangslage Von der Baukommission liegen begründete Anträge zur Zuständigkeit der Abfallbewirtschaftung vor (Protokollauszug vom ). Eintreten Jürg Nussbaumer, RL Planung, beantragt, das Geschäft bis zur Sitzung vom zurückzustellen, damit die Planungs- und Umweltschutzkommission eine Stellungnahme zu den Anträge einreichen kann. Der Gemeinderat folgt dem Antrag stillschweigend; die Beratung wird bis zum ausgesetzt. - Planungs- und Umweltschutzkommission - Baukommission (P, A) - RL Verwaltung - Akten 13, 22, P/GR Personelles a) Demission Marco Vescovi als Präsident/Mitglied der Bildungskommission Im Frühjahr 2009 übernahm Marco Vescovi das Präsidium der Bildungskommission. Aufgrund seines starken Engagements als Präsident des Fischereiverbandes des Kantons Solothurn, sieht er sich gezwungen, sein Amt in der Bildungskommission abzugeben, weshalb er per aus der Kommission austritt. Er dankt für die ihm während der Amtszeit zugekommene Unterstützung und ist zuversichtlich, dass seine designierte Nachfolgerin, Susanne Gerber, die Präsidiumsfunktion mit Kompetenz versehen wird. Mit einem herzlichen Dankeschön für sein Engagement und den besten Wünschen für die Zukunft genehmigt der Gemeinderat den Rücktritt von Marco Vescovi. - Marco Vescovi - Bildungskommission, zhd. Sekretariat - Freie Liste, Hugo Schumacher - Finanzverwalter - Verwaltung (Behördenverzeichnis) - RL Verwaltung - Akten W, P/GR 16

17 b) Demission Andreas Gertsch als Mitglied der RPK ZV Schulkreis Wasseramt Ost Unter bester Verdankung für die langjährige und wertvolle Arbeit als Rechnungsrevisor, genehmigt der Gemeinderat die von Herrn Andreas Gertsch auf den Zeitpunkt nach der Revision der Buchhaltung 2011 eingereichte Demission aus der RPK des Zweckverbandes Schulkreis Wasseramt Ost (OZ DELU).- - Andreas Gertsch - ZV Schulkreis Wasseramt Ost, Schulzentrum Derendingen/Luterbach, Schöllerstrasse 1, 4552 Derendingen - FDP - Verwaltung (Behördenverzeichnis) - RL Verwaltung - Akten W, P/GR c) Wahl Mitglied Finanzkommission Auf Vorschlag der FDP Die Liberalen wählt der Gemeinderat (einstimmig) für den Rest der Amtsperiode 2009/13 als Mitglied in die Finanzkommission Frau Rita Nussbaumer, Tulpenweg 8. - Gewählte - FDP - Finanzkommission - RL Verwaltung - Verwaltung (Behördenverzeichnis) - Akten W, P/GR Pendenzen/Termine Der Gemeindepräsident legt dem Gemeinderat eine aktualisierte Pendenzenliste und Übersicht über relevante Termine ausserhalb des Sitzungsplanes vor. - RL Verwaltung 17

18 11.5. Mitteilungen Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von folgenden Mitteilungen: 1. Volkshochschule; Flyer 2. Jugendförderung Kanton Solothurn; Mädchenwoche Solothurn Kuratorium für Kulturförderung; Kulturzeiger Lehrmittelverlag; Neuerscheinung Gschicht und Gschichte, Elisabeth Pfluger 5. Altes Spital; Einblick Winter 2011/12 6. Museum Altes Zeughaus; Ausstellung zur Schweizer Milizarmee 7. Philipp Keel; Reiseerlebnisse I 8. Bau- und Justizdepartement SO; Verkehrsbeschränkung Deitingenstrasse 9. RBS/BSU; Termin Generalversammlung ( ) 10. Amt für soziale Sicherheit; Ausschreibung Sozialpreis Solothurn REPLA; Infoflash Amt für soziale Sicherheit; Aktion Hallo Nachbarin hallo Nachbar 13. RRB 2011/2547; Projekt zur arbeitsmarktlichen Integration im Asylwesen 14. RRB 2011/2510; Lastenausgleich Sozialhilfe GA Weissenstein; Info 4/ Amt für Wasser und Abfall BE; Info 12/ Amt für Verkehr und Tiefbau SO; Info Dezember Swissbau; Fachartikel zu LED-Strassenbeleuchtung 19. Kontur; Verkauf an Emch + Berger AG Gesamtplanung Hochbau 20. Amt für Wirtschaft und Arbeit SO; Info Dezember Attisholz Infra AG; Namensänderung (bisher Borregaard Schweiz AG) 22. Roth; Einladung zum Apéroth Gwärbi Derendingen; Einladung zum Eröffnungsapéro ( ) 24. Gewerbe und Handel SO; Anlassbewilligung Jodlerabend 25. Arbeitsinspektorat und Gewerbe; Anlassbewilligung Hilari Weihnachts- und Neujahrskarten 18

19 12. Verschiedenes Francesca Morini informiert den Gemeinderat über eine erfreuliche persönliche Angelegenheit. Für den Einwohnergemeinderat Luterbach R. Bianchi, Gemeindeschreiber 19

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