Beschlussvorlage Verwaltungsausschuss / Öffentlich
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- Thomas Schräder
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1 Stadt Ettlingen Der Oberbürgermeister Beschlussvorlage Verwaltungsausschuss / Öffentlich Aktenzeichen: Federführung: Stadtkämmerei 4. Tagesordnungspunkt Vergabe der stadteigenen Wohnbaugrundstücke im Baugebiet "Gässeläcker" im Stadtteil Oberweier - Richtlinie, Bewerbungsbogen, Bewertungs- und Vergabekriterien, Kaufpreis - Vorberatung Empfehlung: (Vorberatung) 1. Der beigefügten Richtlinie zur Vergabe der stadteigenen Baugrundstücke im Baugebiet Gässeläcker des Stadtteils Oberweier wird zugestimmt. 2. Dem beigefügten Bewerbungsbogen wird zugestimmt. 3. Den beigefügten Bewertungs-und Vergabekriterien wird zugestimmt. 4. Der Kaufpreis pro Quadratmeter einschließlich der Erschließungskosten beträgt 350,00. Beratungshistorie Gremium Sitzung Ortschaftsrat Oberweier Ortschaftsrat Oberweier
2 Seite 2 von 5 Nachdem die Umlegung Gässeläcker im Stadtteil Oberweier mit der Veröffentlichung im Amtsblatt am der Stadt Ettlingen rechtskräftig wurde, kann nunmehr die Vermarktung und der Verkauf der der Stadt Ettlingen zugeteilten Baugrundstücke vorgenommen werden. Der Stadt Ettlingen wurden die folgenden 23 Baugrundstücke zugeteilt: a) Mehrfamilienhäuser (pink) MFH (max. Baugenossenschaft 6 WE) MFH Quartiersplatz/Altengerechtes Wohnen/Mehrfachbeauftragung b) Höchstgebot (grün) EFH Verkauf Höchstgebot EFH EFH EFH c) Baugruppen (rot) EFH Zusammenlegung der Baugrundstücke / Gemeinsame Planung durch einen Architekt / Bebauung durch Baugruppe d) Kettenhäuser (orange) KH Gemeinsame Planung durch KH KH einen Architekt / Bebauung durch Baugruppe e) Frei zu vergebende Grundstücke (blau) EFH EFH ÊFH EFH EFH EFH EFH DHH DHH DHH DHH EFH EFH Erläuterungen: EFH = Einfamilienhaus DHH = Doppelhaushälfte MFH = Mehrfamilienhaus KH = Kettenhäuser sind freistehende EFH mit Privilegierung zur einseitigen Grenzbebauung Im beigefügten Plan sind die zugeteilten und zur Vergabe anstehenden städtischen Baugrundstücke farblich eingezeichnet. Die Baugrundstücke Flst Nr und 2322 sind für
3 Seite 3 von 5 Mehrfamilienhäuser vorgesehen (im beiliegenden Plan pink markiert). Die beiden MFH- Baugrundstücke werden zu einem späteren Zeitpunkt ausgeschrieben. Das Baugrundstück Flst.-Nr (grün markiert) soll gegen Höchstgebot veräußert werden. Die Baugrundstücke Flst-Nr. 2373, 2372, 2371 und 2669 (rot markiert) werden zu einem Grundstück vereinigt. Die Flst.-Nr. 2330, 2329 und 2328 werden als Kettenhäuser (orange markiert) veräußert. Das vereinigte Baugrundstück und die Kettenhäuser Baugrundstücke sollen jeweils an eine Baugruppe vergeben werden. Für die zu vergebenden Grundstücke im Baugebiet Gässeläcker gibt es bereits eine Bewerberliste mit 151 Familien. Letztendlich stehen 13 Baugrundstücke (als EFH und DHH) welche blau hervorgehoben sind, zur Veräußerung an Familien mit Kindern zur Verfügung. Für diese 13 Baugrundstücke (als EFH oder DHH) werden die anhängenden Richtlinien und Vergabekriterien zur Anwendung kommen. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens könnte der Gemeinderat am über die Vergabe beraten und entscheiden. Für den Fall, dass eine ausreichende Zahl von Bewerbern bei der Grundstücksbewerbung auch das Feld Baugruppe oder Kettenhaus (Farbe rot und orange) angekreuzt hat, würden diese an einem gesonderten Ausschreibungs- und Vergabeverfahren teilnehmen. Die Ausschreibung für das Baugruppengrundstück und die Kettenhausbaugrundstücke beinhalten dann folgende Kriterien: - Richtlinie der Stadt Ettlingen zur Vergabe der Wohnbaugrundstücke im Baugebiet Gässeläcker des Stadtteils Gässeläcker - Baugruppeerfahrener Architekt und Koordinator mit Referenzprojekte - Konzepte mit städtebaulicher und architektonischer Qualität Diese orientieren sich am erfolgreichen Verfahren Am Sang. Das weitere Prozedere der Verwaltung sieht vor, dass sobald die entsprechenden Beschlüsse der zuständigen Gremien (OR, VA und GR) vorliegen die Ausschreibung der genannten Baugrundstücke auf der Homepage, im Amtsblatt und den BNN erfolgen kann und die 151 vorgemerkten Interessenten (Stand: ) ein Info-Schreiben mit einem Bewerbungsbogen zugestellt bekommen. Nach Auswertung der rückläufigen Bewerbungsbogen kann in der Sitzung des Gemeinderats am über die endgültige Vergabe von mindestens 13 Baugrundstücken entschieden werden. Die Entscheidung über die Vergabe der Baugruppengrundstücke und der Kettenhäusergrundstücke würde dann zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Vor einem Vergabebeschluss müssen sich die Interessierten mit einem Architekten auf einen Planentwurf abstimmen. Das Planungsamt beabsichtigt im Rahmen des Ettlinger Gesprächs Architekten dafür zu begeistern und durch eine Art Börse mit Bauwilligen zusammen zu bringen. Erst nach Ende dieses Prozesses können die unterschiedlichen Entwürfe im Gemeinderat beraten werden. Sollte bis keine entsprechende Baugruppe gebildet worden sein werden die 7 Baugrundstücke frei vergeben. Es rücken die Bewerber ab dem Platz 14 nach den Vergabekriterien nach. Dies gilt auch dann, wenn im weiteren Verfahren von dem Vorschlag der Baugruppe wieder abgerückt werden sollte.
4 Seite 4 von 5 Die Durchführung der Arbeiten für die Erschließung (Straßen, Gehwege, usw.) sind noch in diesem Jahr vorgesehen. Baubeginn für die Erschließungsmaßnahmen sind für Juli 2016 eingeplant. Mit der Freigabe für den Hochbau kann bei optimalem Verlauf im 1. Quartal 2017 gerechnet werden. Mit dem Verkauf der zur Verfügung stehenden Baugrundstücke für die Bebauung mit EFH, DHH und KH soll nach den Vorstellungen des Ortschaftsrates Oberweier der Kindergarten und die Grundschule gestärkt und damit vor Ort erhalten bleiben. Um dieses Ziel zu erreichen ist bei der Vergabe der Baugrundstücke der Schwerpunkt auf Familien mit Kindern bis zu 10 Jahren zu legen. Weitere Kriterien sind, dass kein eigenes Baugrundstück, Wohnhaus oder Eigentumswohnung im Eigentum sein darf. Ausnahme hiervon, falls die Wohnfläche für die Größe der Familie nicht angemessen ist. Diesbezüglich findet die Richtlinie der Landesbauförderung Anwendung. Der Wohnort, der Arbeitsplatz und das Einkommen sind zusätzliche Kriterien. Auf dieser Grundlage wurde von der Verwaltung in Abstimmung mit dem Justitiariat eine Richtlinie für die Vergabe der Baugrundstücke im Baugebiet Gässeläcker erarbeitet. An dieser Grundlage orientiert sich der Bewerbungsbogen und wurden die Bewertungs- und Vergabekriterien erstellt. Wie eingangs schon beschrieben schlägt die Verwaltung vor, das Baugrundstück Flst. Nr aufgrund seiner Lage und Größe zu einem Höchstgebot zu veräußern. Der Mindestkaufpreis sollte bei 450,00 /m² inclusive der Erschließungskosten liegen. Nach Auffassung der Verwaltung soll von der Gewährung eines Baukostenzuschusses (wie z.b. in den Baugebieten Kohlmichel <Spessart> und Hägle <Schluttenbach>) in Form von einer Förderrichtlinie abgesehen werden. Die sozialen Aspekte sollten vielmehr durch einen Abschlag in Höhe von rund 40,00 /m² (Kaufpreisermittlung 388,64 /m² abzüglich Kaufpreisvorschlag 350,00 /m²) auf den Verkaufspreis berücksichtigt werden. Der genannte Kaufgeldabschlag entspricht im Vergleich der durchschnittlichen Gewährung eines Baukostenzuschusses (für eine Familie mit zwei Kindern) für die Baugebiete Kohlmichl und Hägle. Kaufpreisermittlung: Zuteilungsfläche ,00 m² Zuteilungswert 230,00 /m² Zuteilungswert ,00 Erschließungskosten ,00 Abbruchkosten Fleckensteinstraße ,00 Zwischensumme ,00 Verwaltungsaufwand PLA und KAE/LV 5% ,65 Gesamtkosten ,65 Verzinsung Gestehungskosten (2015) 1% ,10 Zwischensumme ,75 Verzinsung Gestehungskosten (2016) 1% ,64 Gesamtaufwand Gestehungskosten ,38 Zuteilungsfläche / ,00 m² Quadratmeterpreis 388,64 /m²
5 Seite 5 von 5 Die vorstehende Kaufpreisermittlung beinhaltet die Kosten für die Zuteilungsfläche in Höhe von ,00 ( m² x 230,00 ), die Erschließungskosten, die Abbruchkosten, die internen Verwaltungskosten und eine angemessene Verzinsung der bisher der Stadt Ettlingen entstandenen Kosten bis zum Zeitpunkt zur Veräußerung. Der Zuteilungswert in Höhe von 230,00 /m² orientiert sich am Wert der Einwurfsfläche in Höhe von 138,00 /m², bei dem der Flächenbeitrag in Höhe von 40 % für die Gemeinschaftsflächen (u.a. Straßen und Gehwegfläche, Grünanlagen, usw.) berücksichtigt ist. Nach der vor aufgezeigten Kaufpreisermittlung schlägt die Verwaltung einen Kaufpreis in Höhe von 350,00 /m² inclusive der Erschließungskosten vor. Dazu kommen noch die Kosten für die Hausanschlüsse für die Wasser-, Abwasser-, Gas- und Stromleitungen sowie Telekommunikationsleitungen. Im Vergleich zu dem vorgeschlagenen Kaufpreis liegt der Bodenrichtwert der angrenzenden Gebiete Neuwiesen, Gässelgärten und Im Roth bei 330,00 /m² voll erschlossen. Des Weiteren ist angemerkt, dass im Kohlmichel des Stadtteils Spessart je nach Lage und Größe der Baugrundstücke ein Kaufpreis mit Erschließungskosten teilweise zwischen 385,00 ²/m und 400,00 /m² lag. Der vorgeschlagene Kaufpreis in Höhe von 350,00 /m² beinhaltet unserer Auffassung nach alle für die Kaufpreisermittlung maßgebenden Fakten. Die Stadt Ettlingen hat ein Interesse an der umweltfreundlichen Versorgung des Gebietes. Deshalb sind die künftigen Käufer verpflichtet ihre Baugrundstücke an das Gasleitungsnetz anzuschließen. Der Ortschaftsrat Oberweier hat dem vorstehenden Beschlussvorschlag dem Grunde nach in seiner Sitzung am , Pr. Nr. 7, zugestimmt. Abweichend vom OR-Beschluss wäre nun jedoch für das Baugruppengrundstück und für das Kettenhausbaugrundstück ein eigenes Ausschreibungs- und Vergabeverfahren erforderlich. Das gemeinsame Ziel die Baugrundstücke an Familien mit Kindern zu vergeben und die Chance von einer Baugruppe zur noch besseren Ausnutzung der Grundstücke bleibt weiterhin erhalten. Weitere klärende Gespräche dazu sollen bis zur Sitzung noch stattfinden. Anlagen Für alle Mitglieder des Gemeinderats sind beigefügt: - Lageplan (neuer Bestand / städtische Baugrundstücke farblich eingezeichnet) - Richtlinie zur Vergabe der Baugrundstücke - Vordruck Grundstücksbewerbung Gässeläcker - Bewertungs- und Vergabekriterien Gässeläcker
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