Exposé Bauplätze für private Wohnbebauung im Neubaugebiet Hinter den Gärten Stadtteil Elgersweier
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- Lucas Til Baumgartner
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1 S T A D T O F F E N B U R G Exposé Bauplätze für private Wohnbebauung im Neubaugebiet Hinter den Gärten Stadtteil Elgersweier Ansprechpartner: Verkauf: Bau- und Planungsrecht: Stabsstelle Wirtschaftsförderung/Liegenschaften Abteilung Stadt- und Umweltplanung Karin Hofmann Ilse Schaumburg Hauptstraße 90 Willhelmstraße Offenburg Offenburg Telefon: 0781/ Telefon: 0781/ (vormittags) Fax: 0781/ Fax: 0781/ karin.hofmann@offenburg.de ilse.schaumburg@offenburg.de Stand Juli
2 Lage Die Grundstücke liegen im Baugebiet Hinter den Gärten, das im südlichen Bereich an den Stadtteil Elgersweier angrenzt. Sehr verkehrsgünstige Lage im Süden der Stadt sowie in kurzer Entfernung zum Gewerbegebiet Elgersweier mit guter Anbindung an die B 3/ B 33 sowie die Rheintalautobahn A 5 (Anschlussstelle Offenburg in 3,5 km Entfernung). Kurze Wege zu vielfältigen Naherholungsmöglichkeiten und in direkter Nachbarschaft von landschaftlich reizvoller Umgebung. Bequeme und rasche Erreichbarkeit der Offenburger Innenstadt (4,5 km Entfernung; gute Anbindung an das Geh- und Radwegenetz sowie an den öffentlichen Personennahverkehr). Bau- und Planungsrecht Wesentliche Festsetzungen des Bebauungsplanes: Allgemeines Wohngebiet, max. 2-geschosssige Bauweise in offener Bauweise. GRZ: 0,4 Dachneigung: Auf die textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan Hinter den Gärten wird verwiesen. Alle Vorschriften zum Bebauungsplan sind auf der Internetseite der Stadt Offenburg abrufbar. Grundstücke/Grundstückspreis Flst. Nr. Größe m² Kaufpreis (220,00 /m²) Bauweise GRZ Dachneigung Einzelhaus oder Doppelhaus (- hälften) 0, Der Verkaufspreis beträgt vorbehaltlich der Zustimmung des Hauptausschusses der Stadt Offenburg 220,00 /m² und ist ein Festpreis. Neben dem Preis für den Grund und Boden sind im Kaufpreis folgende Kosten, die im Zusammenhang mit der Umlegung und Erschließung anfallen, enthalten: Herstellung der Erschließungsanlagen (öffentliche Verkehrs-, Entwässerungs-, Ausgleichs- bzw. Ersatzmaßnahmen und Grünanlagen), Vermessungs-, Ingenieur- und Verwaltungskosten, Abwasserbeiträge, Abwasser-Grundstücksanschlussleitungen, Breitbandkabel der Kabel Baden-Württemberg GmbH Baukostenzuschüsse incl. Grundstücksanschlussleitungen für Wasser und Gas. Die Hausanschlussleitungen bzw. schächte der Versorgungsunternehmen (für Schmutz- und Regenwasser, Frischwasser, Gas, Strom usw.) sind in obigen Kaufpreisen nicht enthalten. Diese sind von den Käufern zu tragen bzw. der Stadt zu ersetzen. 2
3 Ebenso sind die mit dem Vertragsabschluss zusammenhängenden Kosten (Notariats- und Grundbuchkosten, Grunderwerbsteuer usw.) vom Käufer zu tragen. Der Kaufpreis ist vier Wochen nach Vertragsbeurkundung zur Zahlung fällig. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Vollzug des Eigentumswechsels im Grundbuch erst nach vollständiger Kaufpreiszahlung erfolgen kann. Vorher ist daher eine grundbuchmäßige Beleihung des Grundstücks nicht möglich. Erschließung Die Grundstücke wurden der Stadt aufgrund eines zwischen allen seinerzeitigen Grundstückseigentümern abgeschlossenen Städtebaulichen Vertrages sowie Gesellschaftsvertrages der Erschließungsgemeinschaft und deren Erschließungsvertrages mit der Stadt Offenburg, Hinter den Gärten, 1. Bauabschnitt, Offenburg, Stadtteil Elgersweier vom incl. Ergänzungsvertrag und Auflassung vom zugeteilt. Die Beteiligten haben sich hierbei verpflichtet, alle Kosten im Sinne des 124 BauGB und 6 BauGB-MaßnG zu 100% zu übernehmen (diese Kosten sind in dem eingangs erwähnten Festpreis enthalten). Die Erwerber haben in den Vertrag einzutreten und alle Rechte und Pflichten, die sich hieraus ergeben, zu übernehmen bzw. gegen sich gelten zu lassen. Die Erschließung erfolgt im Auftrag der Grundstückseigentümer, die eine Erschließungsgemeinschaft bilden, durch die Stadtbau Offenburg GmbH, Franz-Ludwig- Mersy-Straße 5, Offenburg. Ansprechpartner ist Herr Benetz, Telefon 0781/ Die Bauplätze sind voraussichtlich im Februar 2012 baureif erschlossen. Verkaufsmodalitäten Die Grundstücke sind mit Erreichen der baureifen Erschließung sofort bebaubar; sie werden verkauft wie sie stehen und liegen. Die Bebauung hat innerhalb von 2 Jahren nach Vertragsabschluss zu erfolgen. Für den Verkauf gelten die städtischen Richtlinien für die Vergabe von Bauplätzen für den Wohnungsbau. Über die Vergabe beschließt der Haupt- und Bauausschuss des Gemeinderates nach vorheriger Anhörung des Ortschaftsrates Elgersweier. Bewerbungen können dem Haupt- und Bauausschuss des Gemeinderates nur nach Vorlage des Finanzierungsnachweises, entweder durch Bankbestätigung oder Bestätigung der Wohnbauförderstelle der Stadt Offenburg, vorgelegt werden. Ansprechpartner bei der Wohnbauförderstelle ist Herr Kunz, Abteilung Baurecht, Tel.Nr. 0781/ (Technisches Rathaus, Wilhelmstraße 12, BürgerBüro Bauen). Aus dem Finanzierungsnachweis muss die Höhe des Finanzierungsvolumens (Grundstück plus Gebäude) ersichtlich sein. Ferner muss daraus hervorgehen, dass die Finanzierungsunterlagen geprüft wurden und die Finanzierung gesichert ist. 3
4 Die Käufer haben die Planung des Hauses (insbesondere Gebäudehöhe und Lage Carport/Garage) vor Einreichung des Baugesuchs mit der Abt. Stadtplanung (Kontaktadresse siehe Seite 1) abzustimmen. Anlagen Übersichtsplan Grundstücksplan Bewerbungsbogen Dieses Exposé mit Anlagen, die Vergaberichtlinien der Stadt sowie den Bebauungsplan können Sie auch auf der Homepage der Stadt Offenburg unter bei der Rubrik Bauen / Städtische Bauplätze abrufen. 4
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7 Absender (Bewerber): Tagsüber zu erreichen unter... Tel. Nr. privat Tel. Nr. Geschäft Stadt Offenburg Stabsstelle Wirtschaftsförderung/ Liegenschaften Postfach Offenburg Bewerbungen werden nur bis (Eingang bei der Stadt Offenburg) berücksichtigt! Bauplatzbewerbung Neubaugebiet Hinter den Gärten, Stadtteil Elgersweier (Bauplätze Flst.Nr und 1542, Gemarkung Elgersweier) An den Bauplätzen in obigem Gebiet bin ich/sind wir nicht interessiert. Ich/Wir möchte(n) jedoch weiterhin als Bewerber vorgemerkt werden - weitere Ausfüllung nicht erforderlich - Hiermit bewerbe ich mich/bewerben wir uns um einen Bauplatz für und zwar bevorzugt um den Bauplatz Flst.Nr.:..., ersatzweise um folgende Bauplätze*): Nr.... *) bitte gewünschte Reihenfolge aufführen - wichtig für die Zuteilung bei konkurrierenden Bewerbungen! Zu der Bewerbung mache ich/machen wir folgende Angaben: (Zutreffendes bitte ankreuzen oder ergänzen) 1. Bisherige Wohnverhältnisse eigenes Haus Eigentumswohnung Mietwohnung Sozialwohnung ja nein... Zimmer, Wohnfläche:... qm 2. Wohndauer Antragsteller Ehegatte in Offenburg wohnhaft seit im Stadtteil Hildboltsweier wohnhaft seit Für auswärtige Bewerber: in Offenburg oder Stadtteilen wohnhaft von/bis bitte wenden 7
8 3. Familienstand: verheiratet, seit Ehemann:... geb. am... abweichender Geburtsname:... beschäftigt bei... als... Ehefrau:... geb. am... abweichender Geburtsname:... beschäftigt bei... als Kinder: Name geb. am Name geb. am Ist ein Familienangehöriger auf Dauer schwerbehindert? nein ja, Name... Grad der Behinderung... % (bitte ggfs. Behindertenausweis vorlegen) 6. Das Familieneinkommen im Jahr vor der Antragstellung liegt unter (Bescheinigung der Wohnbauförderungsstelle der Stadt -Tel erforderlich) über den um 40% erhöhten Sätzen des II. WoBauG. 7. Der Finanzierungsnachweis*) für das Neubauvorhaben ist beigefügt *) Bankbescheinigung oder Nachweis durch die Wohnbauförderungsstelle der Stadt wird nachgereicht 8. Das jetzige Haus/die Eigentumswohnung wird verkauft vermietet weiterhin selbst bewohnt 9. Das neue Haus wird selbst bewohnt vermietet 10. Sonstiges Die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben wird versichert. Mir/uns ist bekannt, dass unrichtige Angaben zum Bewerbungsausschluss führen können...., den (Unterschrift)... (Unterschrift) Auswertung: (wird von der Stadt ausgefüllt) geprüft Fam.Stand Kinder Fam.Eink beh.angeh kl.whg Bew.Dauer Wohnd. OG Wohnd.Stadtt Summe
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