Grundlagen des Steuerrechts

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1 Sven Biela Grundlagen des Steuerrechts Lehr- und Arbeitsbuch 10. Auflage Bestellnummer 05590

2 Die in diesem Produkt gemachten Angaben zu Unternehmen (Namen, Internet- und -Adressen, Handelsregistereintragungen, Kontonummern, Steuer-, Telefon- und Faxnummern und alle weiteren Angaben) sind i. d. R. fiktiv, d. h., sie stehen in keinem Zusammenhang mit einem real existierenden Unternehmen in der dargestellten oder einer ähnlichen Form. Dies gilt auch für alle Kunden, Lieferanten und sonstigen Geschäftspartner der Unternehmen wie z. B. Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen und andere Dienstleistungsunternehmen. Ausschließlich zum Zwecke der Authentizität werden die Namen real existierender Unternehmen und z. B. im Fall von Kreditinstituten auch deren Bankleitzahlen, IBAN- und Swift- Codes verwendet. Die in diesem Werk aufgeführten Internetadressen sind auf dem Stand zum Zeitpunkt der Drucklegung. Die ständige Aktualität der Adressen kann von Seiten des Verlages nicht gewährleistet werden. Darüber hinaus übernimmt der Verlag keine Verantwortung für die Inhalte dieser Seiten. Bildungsverlag EINS GmbH Ettore-Bugatti-Straße 6 14, Köln ISBN Copyright 2015: Bildungsverlag EINS GmbH, Köln Das Werk und seine Teile sind urheberrechtlich geschützt. Jede Nutzung in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung des Verlages. Hinweis zu 52a UrhG: Weder das Werk noch seine Teile dürfen ohne eine solche Einwilligung eingescannt und in ein Netzwerk eingestellt werden. Dies gilt auch für Intranets von Schulen und sonstigen Bildungseinrichtungen.

3 Vorwort 3 Vorwort Steuerrechtliche Grundlagen Das Erlernen des Steuerrechts ist wegen seiner Vielzahl von Regelungen und ständigen Änderungen vor allem für den Anfänger sehr schwierig. Niemand kann die vielen sich schnell ändernden Bestimmungen und Regelungen auswendig kennen. Für den Lernenden des Steuerrechts ist es deshalb unumgänglich, den Umgang mit den Rechtsvorschriften zu erlernen. Deshalb muss er neben einem gewissen Maß an Faktenwissen Strukturwissen und Lernkompetenz entwickeln. Aufgrund der Lerntheorien gelten folgende Erkenntnisse als anerkannt: Lernen erfolgt in Strukturen Lernen erfolgt nur durch eigene Aktivität des Lernenden Lernen wird erleichtert durch Bezug zur eigenen (beruflichen und privaten) Realität Diese Überlegungen versucht dieses Buch zu verbinden. Es setzt sich aus den folgenden Bau stei nen zusammen: 1. Vereinheitlichung der Struktur Jede Steuerart ist nach derselben Struktur aufgebaut, die dem Lernenden ein Lerngerüst bietet. Der Aufbau der Kapitel zu den einzelnen Steuerarten erfolgt einheitlich nach folgendem Schema: Steuerpflicht (Festlegung, ob ein bestimmter Sachverhalt besteuert werden darf) Steuerbefreiung (aus der Vielzahl steuerpflichtiger Vorgänge werden einige aus unterschiedlichen [z. B. sozialpolitischen] Gründen von der Besteuerung ausgenommen) Bemessungsgrundlage (für den zu besteuernden Sachverhalt muss ein Wert ermittelt werden, der die Grundlage für die Berechnung der Steuer bildet) Steuersatz (auf diese Bemessungsgrundlage wird der Steuersatz angewandt, der die endgültige Höhe der Steuer bestimmt) Besteuerungsverfahren (Vorschriften über die Art und Weise, wie die Steuer an das Finanzamt gezahlt werden muss) 2. Lerngerüste Lerngerüste sollen helfen, den Lernstoff zu strukturieren. Dies erfolgt auf drei Ebenen: 1. Vor jedem Kapitel (mit Ausnahme des Einstiegskapitels) wird in Form eines Mindmaps eine Übersicht über den folgenden Lernstoff gegeben. Die Mindmaps dienen auch nach der Bearbeitung des Stoffes zur Überprüfung, ob man alle Lernkapitel bearbeitet und den Wissensstoff behalten hat. 2. Vor jedem Unterkapitel werden in einer Grobübersicht die wichtigsten Themen und Inhalte strukturiert. 3. Danach werden anhand von Fällen die einzelnen Unterthemen erarbeitet und wo nötig in Form von Lösungshinweisen und Struktogrammen weitere Informationen zur Erarbeitung des Stoffes gegeben. 3. Arbeitsbuch Der Leser (oder besser Bearbeiter) wird durch das Buch angehalten, sich den Stoff selbst zu erarbeiten und sich mit den rechtlichen Quellen auseinanderzusetzen. Der Lernstoff soll unter Zuhilfenahme von in der Praxis üblichen Hilfsmitteln (Gesetze, Richtlinien usw.) selbst erarbeitet werden. Deshalb hat jedes Kapitel folgenden Aufbau: kurze Darstellung der Lerninhalte und der Rechtsquellen des folgenden Kapitels Einführungsfall, wo möglich belegorientiert, der den Leser zum Problem hinführt und ihm die praktische Relevanz deutlich macht weitere Fälle, die einzelne Aspekte des Lernstoffes vertiefend behandeln; falls notwendig, werden Lösungshinweise, Rechtsquellen oder Stoffübersichten hinzugefügt, die dem Leser die Lösung des Falles ermöglichen

4 4 Vorwort Häufig sind in den Überschriften zu den Fällen die einschlägigen Vorschriften zur Lösung des Falles genannt. Ein Nachlesen im Gesetzes- oder Richtlinientext ist für die Lösung notwendig. Fälle und Kapitel, die mit einem * gekennzeichnet sind, gehen über den geforderten Lernstoff eines Steuerfachangestellten hinaus. am Schluss des Kapitels zusammenfassende, komplexere Fälle, die verschiedene Lerninhalte noch einmal berücksichtigen und wiederholen ausführliche Lösungen und Erläuterungen im Lösungsbuch, um die eigene Lösung zu kontrollieren Ein Erschließen des Lernstoffes ergibt sich nur durch Studieren der Lernübersichten, Lösen der Fälle und das Nachlesen in den Originalquellen. Ein Abarbeiten dieser drei Lernkomponenten nacheinander ist nicht ausreichend, sondern erst eine wechselseitige Bearbeitung bringt den gewünschten Lernerfolg. Der Lernerfolg ergibt sich vielmehr durch einen Regelkreis: Studieren der Übersichten Lösen der Fälle Studieren der Gesetzestexte 4. Praxisbezug Die Anschaulichkeit und die Praxisrelevanz sollen in diesem Buch durch folgende Aspekte unterstützt werden: praxisnahe Fallgestaltungen Einsatz von in der Praxis üblichen Hilfsmitteln belegorientierte Fälle Aufgaben zum Einsatz von branchenüblicher Software (z. B. DATEV): Hierzu sind insbesondere die Gesamtfälle am Schluss der Kapitel geeignet. Für alle praxisbezogenen Fälle wurden die Lösungen mit den Programmen der DATEV eg erstellt. Die Programmnutzung und der Abdruck von Auswertungen für dieses Lehrbuch erfolgten mit freundlicher Genehmigung der DATEV eg. Der Autor möchte an dieser Stelle ausdrücklich für die Unterstützung der DATEV eg danken. Alle Inhalte des aktuellen Rahmenlehrplanes für den Ausbildungsberuf Steuerfachangestellter werden durch dieses Buch behandelt. Darüber hinaus werden bestimmte praxisrelevante Themengebiete ausführlicher behandelt. Für das Kapitel 9 Grundzüge des Bilanzsteuerrechts sind tiefer gehende Kenntnisse der Buchhaltung notwendig. In dem Buch wird abweichend vom Duden die Schreibweise nichtselbstständig verwendet, da diese in Gesetzestexten und Steuerformularen geläufig ist. Auf die Angabe konkreter Kalenderjahre wird verzichtet. Stattdessen werden die Ziffern 01, 02 usw. benutzt. Nur in Ausnahmefällen, wo es die Aufgabe erfordert, werden konkrete Kalenderjahre angegeben. Das Buch ist als Loseblattsammlung konzipiert. Die einzelnen Blätter können herausgetrennt und durch eigene Unterlagen und Aufzeichnungen aus dem Unterricht oder Seminar ergänzt werden. Dem Buch liegt der Rechtsstand 2015 zugrunde. Eingearbeitet wurde das Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften und das Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften. Weitere steuerrechtliche Neuerungen und Aktualisierungen können unter www. steuerrecht-aktuell.info abgerufen werden. Somit steht immer der aktuellste Rechtsstand zur Verfügung. Im Hinblick auf die zukünftige Bearbeitung des Buches ist der Verfasser für Verbesserungsvorschläge und Richtigstellungen stets dankbar.

5 Inhaltsverzeichnis 5 Inhaltsverzeichnis Steuerrechtliche Grundlagen 1 Steuerrechtliche Grundlagen 1.1 Notwendigkeit der Besteuerung Grundprinzipien der Besteuerung Einordnung in das Rechtssystem Rechtsgrundlagen des Steuerrechts Einteilung der Steuern Die Finanzverwaltung Die steuerberatenden Berufe Abgabenordnung 2.1 Fristen und Termine im Steuerrecht Das Ermittlungsverfahren Zuständigkeiten von Finanzbehörden Pflichten des Finanzamtes Pflichten des Steuerpflichtigen Das Festsetzungsverfahren Der Steuerbescheid Festsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung Vorläufige Festsetzung Die Festsetzungsverjährung Berichtigung von Steuerbescheiden Berichtigung wegen offenbarer Unrichtigkeit Schlichte Änderung nach 172 AO Berichtigung wegen neuer Tatsachen nach 173 AO Berichtigung wegen geänderten Grundlagenbescheids nach 175 AO Das Erhebungsverfahren Entstehung und Fälligkeit der Steuern Erlöschen des Steueranspruchs Das Rechtsbehelfsverfahren Die Außenprüfung* Grundzüge der Vollstreckung* Steuerstrafrecht Einkommensteuer 3.1 Einführung in die Einkommensteuer Die Steuerpflicht Die persönliche Einkommensteuerpflicht Die sachliche Einkommensteuerpflicht

6 6 Inhaltsverzeichnis Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft Einkünfte aus Gewerbebetrieb Einkünfte aus selbstständiger Arbeit Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit Einkünfte aus Kapitalvermögen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung Sonstige Einkünfte Die Steuerbefreiungen Die Bemessungsgrundlage Die Ermittlung der Gewinneinkunftsarten Die Ermittlung der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft Die Ermittlung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb Die Ermittlung der Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit Die Ermittlung der Überschusseinkunftsarten Die Ermittlung der Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit Die Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen Die Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung Die Ermittlung der sonstigen Einkünfte Die Summe der Einkünfte Der Gesamtbetrag der Einkünfte Der Altersentlastungsbetrag Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende Das Einkommen Der Verlustabzug Die Sonderausgaben Unbeschränkt abzugsfähige Sonderausgaben Beschränkt abzugsfähige Sonderausgaben Die außergewöhnlichen Belastungen Außergewöhnliche Belastungen mit zumutbarer Eigenbelastung Außergewöhnliche Belastungen ohne zumutbare Eigenbelastung Das zu versteuernde Einkommen Kinderfreibetrag, Betreuungsfreibetrag und Kindergeld Der Härteausgleich Der Steuersatz Die Veranlagung Der Einkommensteuertarif Die festzusetzende Einkommensteuer und die Einkommensteuernachzahlung bzw. -erstattung Die Kirchensteuer Der Solidaritätszuschlag Das Besteuerungsverfahren Veranlagung Entstehung und Fälligkeit der Steuer Einkommensteuervorauszahlungen Zuständigkeit des Finanzamtes

7 Inhaltsverzeichnis Weitere Erhebungsformen der Einkommensteuer Die Lohnsteuer Die Kapitalertragsteuer Körperschaftsteuer 4.1 Einführung in die Körperschaftsteuer Die Steuerpflicht Die Steuerbefreiungen Die Bemessungsgrundlage Grundlagen Die Ermittlung des (einkommen)steuerlichen Gewinns Nicht abzugsfähige Zinsen nach 8a KStG* Steuerfreie Ausschüttungen nach 8b (1) KStG und steuerfreie Gewinne nach 8b (2) KStG (BMF-Schreiben vom ) Nicht abziehbare Aufwendungen gem. 10 KStG Verdeckte Gewinnausschüttungen (Grundzüge) Spenden Verlustabzug Freibeträge Die körperschaftsteuerliche Organschaft Grundzüge* Der Steuersatz Das Besteuerungsverfahren Entstehung und Fälligkeit der Steuer Vorauszahlungen Zuständigkeit des Finanzamtes Behandlung von Gewinnausschüttungen beim Anteilseigner Umsatzsteuer 5.1 Einführung in die Umsatzsteuer Das Umsatzsteuersystem Die Steuerpflicht /Steuerbarkeit Lieferung Sonstige Leistungen Sonderprobleme bei Lieferungen und sonstigen Leistungen Die Einheitlichkeit der Leistung Werklieferungen und Werkleistungen Tauschgeschäfte Eigenhandel, Vermittlung, Kommission Einfuhr Innergemeinschaftlicher Erwerb Die Sonderproblematik der Reihengeschäfte* Die Steuerbefreiungen Die Bemessungsgrundlage Bemessungsgrundlage für Lieferungen, sonstige Leistungen und innergemeinschaftlichen Erwerb Bemessungsgrundlage für die Einfuhr*

8 8 Inhaltsverzeichnis 5.6 Der Steuersatz Die Vorsteuer Allgemeiner Vorsteuerabzug Einfuhrumsatzsteuer Steuer für den innergemeinschaftlichen Erwerb Nicht abziehbare Vorsteuern Ausschluss vom Vorsteuerabzug Aufteilung der Vorsteuer Vorsteuerabzug bei zum Teil eigengenutztem Gebäude* (BFH-Urteil vom ) Vorsteuerabzug bei Fahrzeuglieferern i. S. d. 2a UStG Berichtigung der Vorsteuer gem. 15a UStG Das Besteuerungsverfahren Entstehung der Steuer Soll-Versteuerung Ist-Versteuerung Jahreserklärung, Voranmeldung, Dauerfristverlängerung Fälligkeit von Umsatzsteuernachzahlungen und -erstattungen Steuerschuldner Aufzeichnungspflichten Besteuerung nach Durchschnittssätzen Besondere Verfahrensvorschriften beim innergemeinschaftlichen Verkehr Zuständigkeit des Finanzamtes Berichtigung der Umsatzsteuer oder Vorsteuer Kleinunternehmer Differenzbesteuerung Bewertungsgesetz 6.1 Einführung in das Bewertungsgesetz Vermögensarten Land- und forstwirtschaftliches Vermögen Grundvermögen Betriebsvermögen Bewertungsverfahren Einheitswerte Zeitpunkt der Feststellung Bewertungsmaßstäbe Bewertung für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens Bewertung des Grundvermögens Bewertung unbebauter Grundstücke Bewertung bebauter Grundstücke Bewertung des Betriebsvermögens

9 Inhaltsverzeichnis 9 7 Gewerbesteuer 7.1 Einführung in die Gewerbesteuer Die Steuerpflicht Der Gewerbebetrieb Beginn und Ende der Gewerbesteuerpflicht Die Steuerbefreiungen Die Bemessungsgrundlage Grundlagen Hinzurechnungen Hinzurechnung von Zinsen und Finanzierungsanteilen ( 8 Nr. 1 GewStG, BMF-Schreiben vom ) Dividenden, die nach 3 Nr. 40 EStG oder 8b KStG außer Ansatz bleiben ( 8 Nr. 5 GewStG) Anteile am Verlust einer in- oder ausländischen Personengesellschaft ( 8 Nr. 8 GewStG) Spenden, soweit sie als Betriebsausgabe angesetzt wurden ( 8 Nr. 9 GewStG) Kürzungen Kürzungen für den Grundbesitz ( 9 Nr. 1 GewStG, 20 GewStDV) Gewinnanteile anderer Personengesellschaften ( 9 Nr. 2 GewStG) Gewinnanteile anderer Kapitalgesellschaften ( 9 Nr. 2a GewStG) Spenden ( 9 Nr. 5 GewStG) Der Gewerbeverlust Freibeträge Steuermessbetrag Zerlegung des Steuermessbetrages Der Steuersatz Der Hebesatz Die Gewerbesteuernachzahlung/-erstattung Das Besteuerungsverfahren Entstehung und Fälligkeit der Steuer Vorauszahlungen Steuererklärungen Zuständigkeit Rechtsbehelfe Erbschaft- und Schenkungsteuer 8.1 Einführung in die Erbschaft- und Schenkungsteuer Die Steuerpflicht Die persönliche Steuerpflicht Die sachliche Steuerpflicht Die Steuerbefreiungen Die Bemessungsgrundlage Wert des Vermögensanfalls Nachlassverbindlichkeiten Freibeträge

10 10 Inhaltsverzeichnis 8.5 Der Steuersatz Steuersätze Frühere Erwerbe* Mehrfacher Erwerb desselben Vermögens* Das Besteuerungsverfahren Entstehung und Schuldnerschaft Anzeige- und Erklärungspflichten Zuständigkeit des Finanzamtes Kleinbetragsgrenze und Stundung Grundzüge des Bilanzsteuerrechts 9.1 Die Buchführungspflicht Die Gewinnermittlungsarten Bilanzrechtliche Vorschriften Das Maßgeblichkeitsprinzip ( 5 (1) EStG) Grundsätzliche Ansatz- und Bewertungsvorschriften des HGB Steuerrechtliche Ausnahmeregelungen Die Ansatz- und Bewertungsvorschriften im Einzelnen Grundsätzliche Ansatzvorschriften Grundsätzliche Bewertungsmaßstäbe Ansatz und Bewertung des Anlagevermögens Ansatz und Bewertung des abnutzbaren Anlagevermögens Ansatz und Bewertung des nicht abnutzbaren Anlagevermögens Ansatz und Bewertung des immateriellen Anlagevermögens Ansatz und Bewertung des Umlaufvermögens Ansatz und Bewertung von Eigenkapitalpositionen Ansatz und Bewertung von Schulden Ansatz und Bewertung von Rückstellungen Sonderbilanzen Ergänzungsbilanzen Bilanzberichtigung und Bilanzänderung Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung Gesamtfälle Abkürzungsverzeichnis Bildquellenverzeichnis Sachwortverzeichnis

11 Notwendigkeit der Besteuerung 11 1 Steuerrechtliche Grundlagen Steuerrechtliche Grundlagen 1.1 Notwendigkeit der Besteuerung Ein Staat hat mannigfaltige Aufgaben zu erfüllen, die er finanzieren muss. Folgende Grafik soll eine Übersicht über die Ausgaben des deutschen Staates geben: Zur Finanzierung dieser Ausgaben benötigt der Staat Einnahmen. Der Staat verfügt über mehrere Einnahmequellen: Einnahmequelle Definition Steuern Steuern sind 3 (1) AO Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft; die Erzielung von Einnahmen kann Nebenzweck sein. 3 (3) AO Einfuhr- und Ausfuhrabgaben (z. B. Zölle) sind Steuern im Sinne der AO. Steuerliche Nebenleistungen Steuerliche Nebenleistungen sind 3 (4) AO Verspätungszuschläge (für die verspätete oder Nichtabgabe von Steuererklärungen), Zinsen (für Steuererstattungen, -nachzahlungen, Stundungen, hinterzogene Steuern), Säumniszuschläge (für die verspätete Zahlung von Steuerschulden), Zwangsgelder (bei Verletzung von Mitwirkungspflichten), Kosten (z. B. Vollstreckungskosten).

12 12 Notwendigkeit der Besteuerung Gebühren Beiträge Eigenbetriebe Gebühren sind Geldleistungen für tatsächlich in Anspruch genommene öffentliche Leistungen (z. B. Ausstellung eines Passes, Zulassung eines Pkw). Beiträge sind Geldleistungen für angebotene öffentliche Leistungen, unabhängig davon, ob sie in Anspruch genommen werden oder nicht (z. B. Sozialversicherungsbeiträge). Eigene wirtschaftliche Tätigkeit des Staates (z. B. Beteiligung an einem Unternehmen). Die wichtigste Einnahmequelle sind dabei die Steuern. Fall 1 Einnahmequellen des Staates Bestimmen Sie in den folgenden Fällen, welche Einnahmequelle des Staates vorliegt: a) Entrichtung des Arbeitnehmeranteils zur Sozialversicherung b) Zahlung für die Erteilung einer Baugenehmigung c) Zahlung für die Einfuhr von Gegenständen aus den USA (Einfuhrzoll) d) Zahlung eines Verspätungszuschlags für die zu späte Abgabe der Einkommensteuererklärung e) Die Stadt Wuppertal hat die EntsorgungsGmbH gegründet, um die Müllabfuhr der Stadt zu organisieren. Sie erhebt für die Entsorgung des Mülls der privaten Haushalte eine Gebühr. f) Zahlung von Säumniszuschlägen für die verspätete Zahlung der Umsatzsteuervorauszahlung Fall 2 Definition Steuern Prüfen Sie in den folgenden Fällen, ob es sich um Steuern i. S. d. 3 AO handelt: a) Erhebung des Solidaritätszuschlages zur Finanzierung der deutschen Einheit b) Erhebung einer Abgabe auf Benzin, Strom und Gas, um den Verbrauch nicht erneuerbarer Energien zu drosseln c) Zahlung einer Erschließungsgebühr für ein neues Grundstück an die zuständige Stadt d) Erhebung einer Maut für die Benutzung von öffentlichen Straßen durch den Bundesverkehrsminister e) Erhebung der Einkommensteuer zur Finanzierung von Staatsausgaben f) Erhöhung der Tabaksteuer zur Eindämmung des gesundheitsschädlichen Zigarettenkonsums

13 Grundprinzipien der Besteuerung 13 Definition Steuern Hannah Arendt hat einen Einkommensteuerbescheid mit einer Nachzahlungsaufforderung über 5 000,00 erhalten. Da sie momentan über die notwendigen Geldmittel nicht verfügt, möchte sie dem Finanzamt gerne ihre Arbeitsleistung zur Verfügung stellen (Kopieren, Ablage usw.) und somit ihre Steuerschuld begleichen. Ist das möglich? 1.2 Grundprinzipien der Besteuerung Das Steuerrecht hat die Hauptaufgabe, dem Staat Einnahmequellen zu erschließen. Die Rechtfertigung, wen der Staat zur Zahlung von Steuern verpflichtet, richtet sich nach zwei Grundprinzipien: Fall 3 Steuerrechtliche Grundlagen Prinzip der Leistungsfähigkeit Prinzip der Äquivalenz Bestimmte Menschen verfügen über eine höhere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit als andere. Deswegen ist dieser Gruppe eine höhere Steuerlast zuzumuten als Menschen mit einer geringeren Leistungsfähigkeit. Dies kommt z. B. beim progressiven Einkommensteuersatz zum Ausdruck, der bewirkt, dass Steuer pflichtige mit einem höheren zu versteuernden Einkommen auch mit einem höheren Steuersatz belastet werden. Der Staat bietet bestimmte Leistungen an (z. B. Straßen, Sicherheit, Schulen etc.). Als Gegenleistung dazu muss der Bürger Steuern an den Staat zahlen, damit der Staat seine Aufgaben erfüllen kann. So soll z. B. die Gewerbesteuer ein Ausgleich für die durch Gewerbebetriebe verursachten besonderen Lasten für eine Gemeinde sein. Prinzipien der Besteuerung Prüfen Sie, ob folgende Steuern nach einem der o. g. Prinzipien gerechtfertigt sind: a) Der Einkommensteuersatz steigt bei steigenden Einkommen immer mehr an. b) Die Umsatzsteuer für lebensnotwendige Güter ist ermäßigt. c) Von jedem Bürger wird eine gleich hohe Kopfsteuer erhoben. d) Jeder Bürger mit einer Zweitwohnung muss eine Zweitwohnungssteuer bezahlen. e) Von Hundebesitzern wird von der zuständigen Gemeinde eine Hundesteuer verlangt. Fall 1.3 Einordnung in das Rechtssystem Das Steuerrecht ist ein Teil des öffentlichen Rechts. Das öffentliche Recht regelt die Beziehungen zwischen Staat und Bürger und zeichnet sich durch die Überordnung des Staates über den Bürger aus. Der Staat kann zur Verfolgung seiner Ziele und Erfüllung seiner Aufgaben den Bürgern einseitig Pflichten auferlegen, die Erfüllung der Pflichten kontrollieren und durch Strafen die Nichtbefolgung ahnden. Öffentliches Recht Rechtsbeziehung der Bürger zum Staat Grundsatz der Über- und Unterordnung Staats- und Verfassungsrecht Verwaltungsrecht Strafrecht Steuerrecht

14 16 Einteilung der Steuern 1.5 Einteilung der Steuern Die Einteilung der Steuern dient zur Systematisierung der Steuern. Die drei häufigsten Einteilungsarten sind: nach der Ertragshoheit nach dem Steuergegenstand nach der Überwälzbarkeit Diese Einteilung gibt Auskunft darüber, wem die Steuern zufließen. In Deutschland übernehmen Bund, Länder und Gemeinden staatliche Aufgaben und benötigen deshalb Steuereinnahmen. Einige Steuern werden unter den drei Körperschaften aufgeteilt und heißen deswegen Gemeinschaftssteuern. Diese Einteilung gibt Auskunft darüber, an welche Tatsache die Besteuerung anknüpft. So werden Bürger steuerpflichtig gemacht, weil sie einen bestimmten Besitz haben (Besitzsteuern) und damit leistungsfähig sind. Die Besitzsteuern werden noch in Personensteuern unterschieden, da sie bestimmte persönliche Umstände des Steuerpflichtigen berücksichtigen, und in Realsteuern, die dies nicht tun. Steuern, die an den Abschluss eines Rechtsgeschäfts anknüpfen, nennt man Verkehrsteuern. Steuern, die an den Verbrauch von Gütern anknüpfen, weil der Verbraucher damit eine gewisse Leistungsfähigkeit zeigt, nennt man Verbrauchsteuern. Diese Einteilung gibt Auskunft darüber, wer die Steuer letztendlich zu tragen hat. Nicht immer muss derjenige, der eine Steuer an das Finanzamt zu zahlen hat, die Steuer auch selbst tragen. Er kann sie auf andere überwälzen (indirekte Steuern), der Steuerträger und der Steuerschuldner sind nicht identisch. Muss er die Steuer selbst tragen, spricht man von einer direkten Steuer, bei der Steuerschuldner und Steuerträger identisch sind. Die folgende Übersicht nennt Beispiele für die verschiedenen Steuereinteilungen: Einteilung nach der Ertragshoheit (Wem fließen die Steuern zu?) Bundessteuern Ländersteuern Gemeindesteuern Gemeinschaftssteuern Energiesteuer Erbschaft- und Gewerbesteuer Einkommensteuer (Benzin, Gas, Kohle...) Schenkungsteuer (je 42,5 % für Bund und Grundsteuer Länder, 15 % für Tabaksteuer Grunderwerbsteuer Gemeinden) Vergnügungsteuer Kaffeesteuer Biersteuer Körperschaftsteuer Hundesteuer (je 50 % für Bund und Versicherungsteuer Länder) Solidaritätszuschlag Kfz-Steuer Umsatzsteuer (52 % für Bund, 45,9 % für Länder, 2,1 % für Gemeinden)

15 Mindmap Abgabenordnung 23 2 Mindmap Abgabenordnung Steuerstraftaten 369 ff. Steuerordnungswidrigkeiten 377 ff. Steuerstrafrecht Fristen und Termine Selbstanzeige Fristberechnung 108, 122 Verspätungszuschlag 152 Folgen von Fristversäumnissen Säumniszuschlag 240 Verzinsung 233 ff. Zwangsgelder 329 Vollstreckung 249 ff. Zulässigkeit 193 Umfang 194 Verfahren Rechtsfolgen 164, 171, 194 Außenprüfung Ermittlungsverfahren Zuständigkeiten des Finanzamtes 19 ff. Pflichten des Finanzamtes 88 Pflichten des Steuerpflichtigen Mitwirkung 90 ff. Auskunft 93 Anzeige 134 ff., 138 Buchführung 140, 141 Steuererklärung 149 ff. außergerichtlich: Einspruch 355 ff. Rechtsbehelfsverfahren Abgabenordnung gerichtlich: Klage, Revision FGO ESt. 36, 37 EStG LSt. 37, 41a EStG GewSt GewStG USt. 13, 18 UStG KSt. 30, 31 KStG Entstehung und Fälligkeit Erhebungsverfahren Zahlung 224 Aufrechnung 226 Erlass 227 Stundung 222 Zahlungsverjährung 228 ff. Erlöschen des Steueranspruchs 47 Festsetzungsverfahren Steuerbescheid 118, 155, 157, 179, 180 Vorbehalt der Nachprüfung 164 vorläufige Festsetzung 165 Festsetzungsverjährung Berichtigung von Steuerbescheiden offenbare Unrichtigkeit 129 Aufhebung und Änderung 172 neue Tatsachen 173 geänderter Grundlagenbescheid 175 Abgabenordnung

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